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Verwaltungsvorlage (Broschüre Alleen in NRW.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,4 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:25
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Inhalt der Datei

Alleenkataster Oliver König Alleen in Nordrhein-Westfalen Seit 2007 sind Alleen in NRW gesetzlich geschützt. Das LANUV führt ein im Aufbau befindliches Alleenkataster, in dem inzwischen 5.000 Alleen erfasst sind. Das Kataster steht im Internetangebot des LANUV zur freien Einsicht und für weitere Meldungen bereit. lleen begleiten überraschend viele Straßen und Wege in NRW, sie befinden sich in der freien Landschaft, im Siedlungsraum, im Umfeld historischer Gebäude, auf Friedhöfen oder sie säumen Hof- und Gebäudezufahrten. Unter einer Allee wird eine auf beiden Seiten von Bäumen gesäumte Straße oder Weg verstanden. Anfangs waren sie gärtnerisches Gestaltungselement in herrschaftlichen Parkanlagen, später auch in der Kulturlandschaft sowie in den Städten zu finden. A Historie Der 1536 erstmals erwähnte Begriff Allee, frei übersetzt „Gehbahn“ (von frz. aller = gehen abgeleitet), bezeichnete ursprünglich einen Laubengang oder einen breiten, von Bäumen, Kübeln oder Rabatten eingefassten Weg innerhalb von Parks. Als raumbildendes Gestaltungselement waren Alleen, ausgehend von italienischen und französischen Vorbildern, in den herrschaftlichen Gärten bereits im 16. Jahrhundert zugegen. Vermutlich war es Mitte des 17. Jahrhunderts, also nach dem 30-jährigen Krieg, als die Allee in Deutschland über den herrschaftlichen Garten hinaus auch die freie Landschaft eroberte. Die Stadt Kleve spielte in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Hier wurde Johann Moritz von Nassau-Siegen 1647 von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg als Statthalter eingesetzt. Gleich nach seiner Benennung ließ dieser ein umfangreiches Alleensystem anlegen, das noch heute in Teilen das Stadtbild Kleves prägt. Diese Vorgehensweise diente wohl auch der Gestaltung der Potsdamer Landschaft unter Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg als Vorbild. Einen enormen Aufschwung nahm die Pflanzung von Alleen im Rahmen des staatlichen Chausseebaus, also im Rahmen der neu nach ingenieurbaulichen Grundsätzen angelegten geradlinigen Straßen im 18. Jahrhundert. Die Bäume dienten dabei zur Fahrbahnmarkierung, verhinderten die Verlagerung des Verkehrs auf die umliegenden Flächen, spendeten den Reisenden Schatten und legten die Fahrbahn trocken. Natur in NRW 2/13 Platanenallee an der Bodelschwingher Straße in Dortmund. Gegen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Alleen als Gestaltungselement im Stadtbild eingesetzt, Foto: O. König häufig bei der Umgestaltung der ehemals zur Verteidigung dienenden Wallanlagen (z.B. Promenade in Münster). Im Ruhr- Landschaftsgesetz NRW § 47a: Schutz der Alleen (1) Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen und die bestimmungsgemäße Nutzung werden hierdurch nicht berührt. Darüber hinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden können, sind der unteren Landschaftsbehörde anzuzeigen. Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen. (2) Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern und zu entwickeln, sollen von den für die öffentlichen Verkehrsflächen zuständigen Behörden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorgenommen werden. Andere Behörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere bei der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach § 6 Abs. 1, entsprechende Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen ergreifen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz führt ein landesweites Kataster der nach Absatz 1 gesetzlich geschützten Alleen. Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde in NRW unter dem Paragraphen zu gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, §47a). 35 Alleenkataster gebiet führte der aufkommende Wohlstand durch den Kohleabbau zur Anlage von Alleen an radialen Ausfallstraßen, in Villen-, aber auch in Arbeitervierteln. Durch die Notstandsarbeiten Ende der 1920er Jahre wurden außerdem viele Straßen im Ruhrgebiet mit Alleebäumen bepflanzt. Häufig handelte es sich bei den eingebrachten Alleebäumen um Platanen. Da Platanen besonders rauchfest sind, konnten sie die zu der damaligen Zeit schlechte Luft im Ruhrgebiet auf Dauer ertragen, ohne einzugehen. Wertigkeit von Alleen Alleen sind für den Menschen, vor allem unter landschaftsästhetischen Gesichtspunkten, eine Bereicherung. Sie sind ein wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft und tragen wesentlich zu einem harmonischen Landschaftsbild bei, das sie regional ganz entscheidend prägen können. Sie besitzen damit eine hohe Bedeutung für die Erholung und sind ein wesentlicher Bestandteil einer lebenswerten Umwelt. Vor allem in Städten tragen Bäume darüber hinaus zu einem spürbaren Wohlbefinden der Menschen bei, indem sie über Beschattung und Staubbindung die kleinklimatischen Verhältnisse in ihrer Umgebung nachhaltig verbessern können. Durch das teilweise hohe Alter der Bäume besitzen Alleen oftmals auch einen besonderen ökologischen Wert. Alleen dienen zum Beispiel als Orientierungshilfe für Fledermäuse auf dem Weg vom Quartier zum Jagdgebiet (z.B. Zwergfledermaus oder Großer Abendsegler) oder als „Landmarken“ bei den Balzflügen von Insekten. Alte Alleen mit hinreichendem Totholzanteil sind beispielsweise als Lebensraum holzbewohnender Käferarten bedeutsam (z.B. Eremit in der alten Esskastanienallee bei Schloß Dyck). Aber auch baum- oder höhlenbrütende Vogelarten, wie Rotmilan oder verschiedene Spechtarten, nutzen Alleebäume als Bruthabitat oder als Ansitzwarte (z. B. Grauschnäpper und Baumpieper), zur Nahrungssuche oder als Rastplatz während der Zugzeit (Drosseln in Obstbaumalleen). Alleendichte in den Gemeindegrenzen auf Grundlage der bis April 2013 in das Alleenkataster aufgenommenen Meldungen. jede Allee in NRW geschützt. Die Informationen zu den im Alleenkataster NRW erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen, unter anderem aus dem zwischen 2003 und 2005 geführten Projekt „Schützenswerte Alleen und Baumreihen in NRW“ der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU). Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben. Sämtliche Informationen zu den nordrhein-westfälischen Alleen werden regelmäßig aktualisiert im Fachinformationssystem Alleen veröffentlicht: http://alleen.naturschutzinformationen-nrw. de/nav2/Karte.aspx. Alleenkataster und Fachinformationssystem Der Schutz von Alleen rückte nach dem Beitritt der neuen Bundesländer auch im westlichen Deutschland verstärkt in das öffentliche Interesse. Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt. Danach führt das LANUV ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Voraussetzung für die Aufnahme einer Allee in das Alleenkataster NRW ist eine Mindestlänge von 100 Meter. Unabhängig von der Aufnahme in das Alleenkataster ist 36 Zweireihige alte Eichenallee mit hohem ökologischen Wert in Olfen. Foto: O. König Natur in NRW 2/13 Alleenkataster 2008 gepflanzte Lindenallee an der Waldstraße in Coesfeld Insgesamt sind damit bislang rund 5.000 Alleen mit einer Gesamtlänge von über 3.100 Kilometer identifiziert worden. Foto: O. König Angabe der Baumart, machen die Meldung komplett. Erste Auswertungen Beteiligung erwünscht! Das Alleenkataster hat eine möglichst vollständige Erfassung aller nordrhein-westfälischen Alleen zum Ziel. Bei inzwischen 5.000 erfassten Objekten ist das durchaus ein ambitioniertes Anliegen. Gerade am Niederrhein und in Ostwestfalen gibt es zahlreiche Alleen, zu denen weiterführende Informationen, wie etwa die Baumart, bisher noch fehlen. Darüber hinaus sind manche Alleen bislang überhaupt noch nicht erfasst. Um diese Datenlücken zu schließen und somit das Bild der Alleenverbreitung in Nordrhein-Westfalen zu vervollständigen, kann sich jeder aktiv am Aufbau des Alleenkatasters beteiligen. Hinweise auf Alleen, die bislang fehlen, oder ergänzende Informationen zu bereits erfassten Alleen nimmt das LANUV über die Kontaktmöglichkeiten im Fachinformationssystem oder die AlleenFinder App für Smartphones entgegen. Die App AlleenFinder, die im Android Market kostenlos zum Download bereit steht, bietet zur Meldung folgende Möglichkeiten: Unter den Menüpunkten Alleenliste und -karte werden die bereits bekannten Alleen in Abhängigkeit Ihres Aufenthaltsortes angezeigt beziehungsweise dargestellt. Auch Detailinformationen zu den einzelnen Alleen können eingesehen werden. Unter dem Menüpunkt Meldung können neue Alleen gemeldet werden. Die aktuelle GPS-Position wird automatisch in das zur Verfügung stehende Formular übernommen. Eine kurze Bemerkung, eventuell mit Foto und – falls bekannt – Natur in NRW 2/13 Verbreitungsschwerpunkte von Alleen in NRW sind die Rhein-Ruhr-Schiene, der Niederrhein und Teile von Ostwestfalen. In den waldreichen Landschaften NordrheinWestfalens sind Alleen eher seltene Wegbegleiter. Etwas häufiger treten Alleen in der freien Landschaft (56%) als in den Siedlungsbereichen (44%) auf. Siedlungs- Alleen prägend das Siedlungsbild in Marl. Foto: O. König alleen sind mit 440 Meter im Durchschnitt kürzer als Alleen in der freien Landschaft mit 790 Meter. Die durchschnittliche nordrhein-westfälische Allee hat eine Länge von 635 Meter. Betrachtet man die Verteilung in Bezug auf die verschiedenen Straßenkategorien, so befindet sich die Hälfte aller Alleen an Gemeindestraßen (52 %). An Bundes(6%), Landes- (13%) und Kreisstraßen (13%) kommen deutlich weniger Alleen vor. Daneben schmücken Alleen aber auch repräsentative Gebäudezufahrten, etwa zu einem Schloss, einem Hof oder sonstigen Gebäuden (6 %), oder beschatten Fuß- und Radwege. Der häufigste und somit beliebteste Alleebaum in NRW ist die Linde (beteiligt an 30% aller Alleen). Dann folgen mit abnehmender Häufigkeit Ahorn, Eiche, Platane, Kastanie, Birke und Esche. Es gibt typische Alleebäume der Ortschaften, wie Linden und Platanen (Verbreitungsschwerpunkt Ruhrgebiet) und der freien Landschaft, neben den Linden vor allem Eichen und Ahorn. Etwa 90 Prozent der Alleen bestehen aus jeweils einer Baumart. Grundsätzlich gilt, dass Alleen mit steigender Länge und Alter in der Regel heterogener in ihrem Aufbau sind. Ausfälle werden sukzessive nachgepflanzt, nicht immer mit der ursprünglich vorhandenen Baumart. Das Alleenkataster NRW kann mittlerweile zu rund 70 Prozent der darin enthaltenen Alleen eine Angabe zur jeweiligen Baumart machen. Lippische Alleenstraße Im Kreis Lippe wurde der touristische Wert des Alleenbestandes erkannt, die planerische Umsetzung einer lippischen Alleenstraße ist bereits weit vorangeschritten: Auf Grundlage einer Alleenkartierung der ehrenamtlich tätigen Landschaftswächter soll die Lippische Alleenstraße ausgewiesen werden. Diese touristische Route wird die regionaltypischen Alleen des Kreises zeigen und somit die Alleen wieder mehr in das öffentliche Bewusstsein rücken. Entlang der Route kann der Besucher in aller Ruhe auf Nebenstraßen die Vielfalt der lippischen Alleen erleben und genießen. Insgesamt erstreckt sich die Route auf einer Länge von 140 km. Ergänzt wird die auf den motorisierten Verkehr ausgelegte Route von einer Fahrradroute, die im Rahmen eines Semesterprojektes an der Hochschule OstwestfalenLippe entwickelt wurde. Im Laufe des Jahres 2014 soll die Lippische Alleenstraße, begleitet von einem in Kooperation mit der Hochschule Ostwestfalen-Lippe entwickelten touristischen Konzept, ausgewiesen werden. Weiterhin sollen für die Alleenstraße und auch für die Alleen 37 Alleenkataster – die Bagatellgrenze bei Gemeinden liegt bei 12.500 € mit der Möglichkeit der Akkumulation von bis zu drei Alleen in einem Förderantrag, – Förderung von Ergänzungspflanzungen explizit auch im innerstädtischen Bereich, – Anhebung des Höchstbetrags der zuwendungsfähigen Kosten pro Baum von 300 Euro auf 500 Euro. Die Richtlinie ist im Internet unter http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/ pdf/foerderrichtlinien_alleen.pdf zu finden darüber hinaus Pflege- und Entwicklungskonzepte aufgestellt werden, um einen langfristigen Erhalt und den Schutz der Alleen sicherzustellen. Im Nachbarkreis Höxter trifft übrigens die Deutsche Alleenstraße auf NordrheinWestfalen. Diese verläuft dann insgesamt 385 Kilometer durch zwölf Kreise und kreisfreie Städte, ehe sie im Rhein-SiegKreis Nordrhein-Westfalen in Richtung Rheinland-Pfalz wieder verlässt. Förderrichtlinie Seit dem 1. Dezember 2012 ist die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und zur Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen (– III-2-43.00.00.00 –)“ in Kraft. Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinie erlaubt es, verstärkt dem sukzessiven Zerfall von Alleen entgegenzuwirken. Denn im Verlauf des langen Lebens einer Allee sterben immer wieder einzelne Alleebäume ab, zum Beispiel durch Pilz- oder Parasitenbefall, infolge mechanischer Verletzungen und vielem mehr, hierdurch tritt der Alleecharakter immer mehr zurück. Das Auffüllen solcher Lücken in den Alleen soll nun durch eine gezielte Förderung vorangetrieben werden. Das Land fördert nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien die Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen. Anträge können bei den höheren Landschaftsbehörden gestellt werden. Neben Gemeinden können auch juristische oder natürliche Personen Anträge stellen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Obstbaumalleen sind eher selten. 38 Literatur Sehr alte Eichenallee mit hohem ökologischen Wert in Karthaus bei Dülmen. Foto: O. König Die Höhere Landschaftsbehörde informiert die zuständige Untere Landschaftsbehörde über die Bewilligung des Antrags. Wichtigste Neuerungen bei den Voraussetzungen der Förderung: – Die Beschränkung der Förderung auf die Anlage neuer Alleen beziehungsweise die Ergänzung sehr stark zerfallener Alleen wird aufgelockert, nun sind auch kleine Lücken in Alleen förderfähig, Foto: O. König I. LEHMANN, M. RHODE (2006): Alleen in Deutschland: Bedeutung, Pflege und Entwicklung. Leipzig. P. KURZ, M. MACHATSCHEK (2008): Alleebäume – Wenn Bäume ins Holz, ins Laub und in die Frucht wachsen sollen. Grüne Reihe des Lebensministeriums, Band 16. Wien. Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland – Landesdenkmalamt Berlin (2000): Alleen – Gegenstand der Denkmalpflege – Möglichkeiten ihres Schutzes, ihrer Erhaltung und Erneuerung, Berichte zur Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland 8. Berlin. Zusammenfassung Das Alleenkataster NRW beinhaltet aktuell rund 5.000 gesetzlich geschützte Alleen. Das Kataster, ergänzt um weiterführende Informationen zum Thema Alleen, kann online im Rahmen des bestehenden Fachinformationssystems eingesehen werden. Um noch vorhandene Lücken in der Alleenverbreitung zu schließen, ist jeder aufgerufen, sich aktiv am Aufbau des Alleenkatasters zu beteiligen. Hierzu steht unter anderem die kostenlose AlleenFinder App für das Smartphone zur Verfügung. Am Beispiel der „Lippischen Alleenstraße“ wird aufgezeigt, wie es regional möglich ist, den Alleenbestand zu erhalten, zu fördern und gleichzeitig touristischen Nutzen daraus zu ziehen. Eine aktuelle Förderrichtlinie unterstützt die Ergänzung und Neuanlage von Alleen in NRW. Anschrift des Verfassers Oliver König Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Fachbereich Naturschutzinformationen Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen E-Mail: oliver.koenig@lanuv.nrw.de Natur in NRW 2/13