Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,4 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:25
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Alleenkataster
Oliver König
Alleen in Nordrhein-Westfalen
Seit 2007 sind Alleen in NRW gesetzlich geschützt.
Das LANUV führt ein im Aufbau befindliches Alleenkataster, in dem inzwischen 5.000 Alleen erfasst sind.
Das Kataster steht im Internetangebot des LANUV zur freien Einsicht und für weitere Meldungen bereit.
lleen begleiten überraschend viele
Straßen und Wege in NRW, sie befinden sich in der freien Landschaft, im Siedlungsraum, im Umfeld
historischer Gebäude, auf Friedhöfen oder
sie säumen Hof- und Gebäudezufahrten.
Unter einer Allee wird eine auf beiden
Seiten von Bäumen gesäumte Straße oder
Weg verstanden. Anfangs waren sie gärtnerisches Gestaltungselement in herrschaftlichen Parkanlagen, später auch in
der Kulturlandschaft sowie in den Städten
zu finden.
A
Historie
Der 1536 erstmals erwähnte Begriff Allee,
frei übersetzt „Gehbahn“ (von frz. aller =
gehen abgeleitet), bezeichnete ursprünglich einen Laubengang oder einen breiten,
von Bäumen, Kübeln oder Rabatten eingefassten Weg innerhalb von Parks.
Als raumbildendes Gestaltungselement
waren Alleen, ausgehend von italienischen
und französischen Vorbildern, in den herrschaftlichen Gärten bereits im 16. Jahrhundert zugegen.
Vermutlich war es Mitte des 17. Jahrhunderts, also nach dem 30-jährigen Krieg, als
die Allee in Deutschland über den herrschaftlichen Garten hinaus auch die freie
Landschaft eroberte. Die Stadt Kleve
spielte in diesem Zusammenhang eine
wichtige Rolle. Hier wurde Johann Moritz
von Nassau-Siegen 1647 von Kurfürst
Friedrich Wilhelm von Brandenburg als
Statthalter eingesetzt. Gleich nach seiner
Benennung ließ dieser ein umfangreiches
Alleensystem anlegen, das noch heute in
Teilen das Stadtbild Kleves prägt. Diese
Vorgehensweise diente wohl auch der
Gestaltung der Potsdamer Landschaft
unter Kurfürst Friedrich Wilhelm von
Brandenburg als Vorbild.
Einen enormen Aufschwung nahm die
Pflanzung von Alleen im Rahmen des
staatlichen Chausseebaus, also im Rahmen
der neu nach ingenieurbaulichen Grundsätzen angelegten geradlinigen Straßen
im 18. Jahrhundert. Die Bäume dienten
dabei zur Fahrbahnmarkierung, verhinderten die Verlagerung des Verkehrs auf
die umliegenden Flächen, spendeten den
Reisenden Schatten und legten die Fahrbahn trocken.
Natur in NRW 2/13
Platanenallee an der Bodelschwingher Straße in Dortmund.
Gegen Ende des 19. und Anfang des
20. Jahrhunderts wurden Alleen als Gestaltungselement im Stadtbild eingesetzt,
Foto: O. König
häufig bei der Umgestaltung der ehemals
zur Verteidigung dienenden Wallanlagen
(z.B. Promenade in Münster). Im Ruhr-
Landschaftsgesetz NRW § 47a: Schutz der Alleen
(1) Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind
gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu
deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind
verboten. Pflegemaßnahmen und die bestimmungsgemäße Nutzung werden hierdurch
nicht berührt. Darüber hinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen
der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine anderen Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden können, sind der unteren Landschaftsbehörde anzuzeigen. Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde durchzuführen.
(2) Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern und zu entwickeln, sollen von den
für die öffentlichen Verkehrsflächen zuständigen Behörden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorgenommen werden. Andere Behörden
können im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere bei der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach § 6 Abs. 1, entsprechende Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen ergreifen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz führt ein landesweites
Kataster der nach Absatz 1 gesetzlich geschützten Alleen.
Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde in NRW unter dem Paragraphen zu gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen der gesetzliche Schutz von
Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, §47a).
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Alleenkataster
gebiet führte der aufkommende Wohlstand
durch den Kohleabbau zur Anlage von
Alleen an radialen Ausfallstraßen, in Villen-, aber auch in Arbeitervierteln. Durch
die Notstandsarbeiten Ende der 1920er
Jahre wurden außerdem viele Straßen im
Ruhrgebiet mit Alleebäumen bepflanzt.
Häufig handelte es sich bei den eingebrachten Alleebäumen um Platanen. Da
Platanen besonders rauchfest sind, konnten sie die zu der damaligen Zeit schlechte
Luft im Ruhrgebiet auf Dauer ertragen,
ohne einzugehen.
Wertigkeit von Alleen
Alleen sind für den Menschen, vor allem
unter landschaftsästhetischen Gesichtspunkten, eine Bereicherung. Sie sind ein
wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft und tragen wesentlich zu einem
harmonischen Landschaftsbild bei, das sie
regional ganz entscheidend prägen können.
Sie besitzen damit eine hohe Bedeutung
für die Erholung und sind ein wesentlicher
Bestandteil einer lebenswerten Umwelt.
Vor allem in Städten tragen Bäume darüber
hinaus zu einem spürbaren Wohlbefinden
der Menschen bei, indem sie über Beschattung und Staubbindung die kleinklimatischen Verhältnisse in ihrer Umgebung
nachhaltig verbessern können.
Durch das teilweise hohe Alter der Bäume
besitzen Alleen oftmals auch einen besonderen ökologischen Wert. Alleen dienen
zum Beispiel als Orientierungshilfe für
Fledermäuse auf dem Weg vom Quartier
zum Jagdgebiet (z.B. Zwergfledermaus
oder Großer Abendsegler) oder als „Landmarken“ bei den Balzflügen von Insekten.
Alte Alleen mit hinreichendem Totholzanteil sind beispielsweise als Lebensraum
holzbewohnender Käferarten bedeutsam
(z.B. Eremit in der alten Esskastanienallee
bei Schloß Dyck). Aber auch baum- oder
höhlenbrütende Vogelarten, wie Rotmilan
oder verschiedene Spechtarten, nutzen
Alleebäume als Bruthabitat oder als Ansitzwarte (z. B. Grauschnäpper und Baumpieper), zur Nahrungssuche oder als Rastplatz während der Zugzeit (Drosseln in
Obstbaumalleen).
Alleendichte in den Gemeindegrenzen auf Grundlage der bis April 2013 in das Alleenkataster aufgenommenen Meldungen.
jede Allee in NRW geschützt. Die Informationen zu den im Alleenkataster NRW
erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen,
unter anderem aus dem zwischen 2003 und
2005 geführten Projekt „Schützenswerte
Alleen und Baumreihen in NRW“ der
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU). Alle Alleen werden
graphisch verortet und über Sachinformationen wie etwa Länge, Pflanzzeitraum,
Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben. Sämtliche Informationen zu den nordrhein-westfälischen Alleen
werden regelmäßig aktualisiert im Fachinformationssystem Alleen veröffentlicht:
http://alleen.naturschutzinformationen-nrw.
de/nav2/Karte.aspx.
Alleenkataster und
Fachinformationssystem
Der Schutz von Alleen rückte nach dem
Beitritt der neuen Bundesländer auch im
westlichen Deutschland verstärkt in das
öffentliche Interesse. Mit der Novelle des
Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde
auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt. Danach führt das LANUV ein landesweites
Kataster der gesetzlich geschützten Alleen.
Voraussetzung für die Aufnahme einer
Allee in das Alleenkataster NRW ist eine
Mindestlänge von 100 Meter. Unabhängig
von der Aufnahme in das Alleenkataster ist
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Zweireihige alte Eichenallee mit hohem ökologischen Wert in Olfen.
Foto: O. König
Natur in NRW 2/13
Alleenkataster
2008 gepflanzte Lindenallee an der Waldstraße in Coesfeld
Insgesamt sind damit bislang rund 5.000
Alleen mit einer Gesamtlänge von über
3.100 Kilometer identifiziert worden.
Foto: O. König
Angabe der Baumart, machen die Meldung
komplett.
Erste Auswertungen
Beteiligung erwünscht!
Das Alleenkataster hat eine möglichst vollständige Erfassung aller nordrhein-westfälischen Alleen zum Ziel. Bei inzwischen
5.000 erfassten Objekten ist das durchaus
ein ambitioniertes Anliegen. Gerade am
Niederrhein und in Ostwestfalen gibt es
zahlreiche Alleen, zu denen weiterführende
Informationen, wie etwa die Baumart,
bisher noch fehlen. Darüber hinaus sind
manche Alleen bislang überhaupt noch
nicht erfasst. Um diese Datenlücken zu
schließen und somit das Bild der Alleenverbreitung in Nordrhein-Westfalen zu
vervollständigen, kann sich jeder aktiv am
Aufbau des Alleenkatasters beteiligen.
Hinweise auf Alleen, die bislang fehlen,
oder ergänzende Informationen zu bereits
erfassten Alleen nimmt das LANUV
über die Kontaktmöglichkeiten im Fachinformationssystem oder die AlleenFinder
App für Smartphones entgegen. Die App
AlleenFinder, die im Android Market
kostenlos zum Download bereit steht,
bietet zur Meldung folgende Möglichkeiten: Unter den Menüpunkten Alleenliste und -karte werden die bereits bekannten Alleen in Abhängigkeit Ihres Aufenthaltsortes angezeigt beziehungsweise
dargestellt. Auch Detailinformationen zu
den einzelnen Alleen können eingesehen
werden. Unter dem Menüpunkt Meldung
können neue Alleen gemeldet werden. Die
aktuelle GPS-Position wird automatisch
in das zur Verfügung stehende Formular
übernommen. Eine kurze Bemerkung,
eventuell mit Foto und – falls bekannt –
Natur in NRW 2/13
Verbreitungsschwerpunkte von Alleen in
NRW sind die Rhein-Ruhr-Schiene, der
Niederrhein und Teile von Ostwestfalen. In
den waldreichen Landschaften NordrheinWestfalens sind Alleen eher seltene Wegbegleiter. Etwas häufiger treten Alleen in
der freien Landschaft (56%) als in den
Siedlungsbereichen (44%) auf. Siedlungs-
Alleen prägend das Siedlungsbild in Marl.
Foto: O. König
alleen sind mit 440 Meter im Durchschnitt
kürzer als Alleen in der freien Landschaft
mit 790 Meter. Die durchschnittliche nordrhein-westfälische Allee hat eine Länge
von 635 Meter.
Betrachtet man die Verteilung in Bezug auf
die verschiedenen Straßenkategorien, so
befindet sich die Hälfte aller Alleen an
Gemeindestraßen (52 %). An Bundes(6%), Landes- (13%) und Kreisstraßen
(13%) kommen deutlich weniger Alleen
vor. Daneben schmücken Alleen aber
auch repräsentative Gebäudezufahrten,
etwa zu einem Schloss, einem Hof oder
sonstigen Gebäuden (6 %), oder beschatten
Fuß- und Radwege.
Der häufigste und somit beliebteste Alleebaum in NRW ist die Linde (beteiligt
an 30% aller Alleen). Dann folgen mit
abnehmender Häufigkeit Ahorn, Eiche,
Platane, Kastanie, Birke und Esche. Es gibt
typische Alleebäume der Ortschaften, wie
Linden und Platanen (Verbreitungsschwerpunkt Ruhrgebiet) und der freien Landschaft, neben den Linden vor allem Eichen
und Ahorn.
Etwa 90 Prozent der Alleen bestehen aus
jeweils einer Baumart. Grundsätzlich gilt,
dass Alleen mit steigender Länge und Alter
in der Regel heterogener in ihrem Aufbau
sind. Ausfälle werden sukzessive nachgepflanzt, nicht immer mit der ursprünglich vorhandenen Baumart.
Das Alleenkataster NRW kann mittlerweile zu rund 70 Prozent der darin enthaltenen Alleen eine Angabe zur jeweiligen Baumart machen.
Lippische Alleenstraße
Im Kreis Lippe wurde der touristische
Wert des Alleenbestandes erkannt, die
planerische Umsetzung einer lippischen
Alleenstraße ist bereits weit vorangeschritten:
Auf Grundlage einer Alleenkartierung der
ehrenamtlich tätigen Landschaftswächter
soll die Lippische Alleenstraße ausgewiesen werden. Diese touristische Route
wird die regionaltypischen Alleen des
Kreises zeigen und somit die Alleen wieder mehr in das öffentliche Bewusstsein
rücken. Entlang der Route kann der Besucher in aller Ruhe auf Nebenstraßen
die Vielfalt der lippischen Alleen erleben
und genießen. Insgesamt erstreckt sich
die Route auf einer Länge von 140 km.
Ergänzt wird die auf den motorisierten
Verkehr ausgelegte Route von einer Fahrradroute, die im Rahmen eines Semesterprojektes an der Hochschule OstwestfalenLippe entwickelt wurde. Im Laufe des
Jahres 2014 soll die Lippische Alleenstraße, begleitet von einem in Kooperation
mit der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
entwickelten touristischen Konzept, ausgewiesen werden. Weiterhin sollen für
die Alleenstraße und auch für die Alleen
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Alleenkataster
– die Bagatellgrenze bei Gemeinden liegt
bei 12.500 € mit der Möglichkeit der
Akkumulation von bis zu drei Alleen
in einem Förderantrag,
– Förderung von Ergänzungspflanzungen
explizit auch im innerstädtischen Bereich,
– Anhebung des Höchstbetrags der zuwendungsfähigen Kosten pro Baum von
300 Euro auf 500 Euro.
Die Richtlinie ist im Internet unter
http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/
pdf/foerderrichtlinien_alleen.pdf zu finden
darüber hinaus Pflege- und Entwicklungskonzepte aufgestellt werden, um einen
langfristigen Erhalt und den Schutz der
Alleen sicherzustellen.
Im Nachbarkreis Höxter trifft übrigens
die Deutsche Alleenstraße auf NordrheinWestfalen. Diese verläuft dann insgesamt
385 Kilometer durch zwölf Kreise und
kreisfreie Städte, ehe sie im Rhein-SiegKreis Nordrhein-Westfalen in Richtung
Rheinland-Pfalz wieder verlässt.
Förderrichtlinie
Seit dem 1. Dezember 2012 ist die neue
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und
zur Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen (– III-2-43.00.00.00 –)“ in
Kraft. Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinie erlaubt es, verstärkt dem
sukzessiven Zerfall von Alleen entgegenzuwirken. Denn im Verlauf des langen
Lebens einer Allee sterben immer wieder
einzelne Alleebäume ab, zum Beispiel
durch Pilz- oder Parasitenbefall, infolge
mechanischer Verletzungen und vielem
mehr, hierdurch tritt der Alleecharakter
immer mehr zurück. Das Auffüllen solcher
Lücken in den Alleen soll nun durch eine
gezielte Förderung vorangetrieben werden.
Das Land fördert nach Maßgabe dieser
Förderrichtlinien die Anpflanzung von
neuen und Ergänzung bestehender Alleen
in Nordrhein-Westfalen. Anträge können
bei den höheren Landschaftsbehörden gestellt werden. Neben Gemeinden können
auch juristische oder natürliche Personen
Anträge stellen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Obstbaumalleen sind eher selten.
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Literatur
Sehr alte Eichenallee mit hohem ökologischen Wert in Karthaus bei Dülmen.
Foto: O. König
Die Höhere Landschaftsbehörde informiert die zuständige Untere Landschaftsbehörde über die Bewilligung des Antrags.
Wichtigste Neuerungen bei den Voraussetzungen der Förderung:
– Die Beschränkung der Förderung auf
die Anlage neuer Alleen beziehungsweise die Ergänzung sehr stark zerfallener Alleen wird aufgelockert, nun
sind auch kleine Lücken in Alleen
förderfähig,
Foto: O. König
I. LEHMANN, M. RHODE (2006): Alleen in
Deutschland: Bedeutung, Pflege und Entwicklung. Leipzig.
P. KURZ, M. MACHATSCHEK (2008): Alleebäume – Wenn Bäume ins Holz, ins Laub und
in die Frucht wachsen sollen. Grüne Reihe
des Lebensministeriums, Band 16. Wien.
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der
Bundesrepublik Deutschland – Landesdenkmalamt Berlin (2000): Alleen – Gegenstand
der Denkmalpflege – Möglichkeiten ihres
Schutzes, ihrer Erhaltung und Erneuerung, Berichte zur Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland 8. Berlin.
Zusammenfassung
Das Alleenkataster NRW beinhaltet
aktuell rund 5.000 gesetzlich geschützte
Alleen. Das Kataster, ergänzt um weiterführende Informationen zum Thema
Alleen, kann online im Rahmen des bestehenden Fachinformationssystems eingesehen werden. Um noch vorhandene
Lücken in der Alleenverbreitung zu
schließen, ist jeder aufgerufen, sich
aktiv am Aufbau des Alleenkatasters zu
beteiligen. Hierzu steht unter anderem
die kostenlose AlleenFinder App für das
Smartphone zur Verfügung. Am Beispiel
der „Lippischen Alleenstraße“ wird aufgezeigt, wie es regional möglich ist, den
Alleenbestand zu erhalten, zu fördern
und gleichzeitig touristischen Nutzen
daraus zu ziehen. Eine aktuelle Förderrichtlinie unterstützt die Ergänzung und
Neuanlage von Alleen in NRW.
Anschrift des Verfassers
Oliver König
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Fachbereich Naturschutzinformationen
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
E-Mail: oliver.koenig@lanuv.nrw.de
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