Daten
Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:26
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.09.2015
Nr.
1782 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Kultur- und Denkmalausschuss
15.09.2015
Betreff
Förderprogramme für historische Alleen
Beschlussentwurf:
Der Kultur- und Denkmalausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1782 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der 5. Sitzung des Kultur- und Denkmalausschusses am 23. Juni 2015 wurde die Frage gestellt,
ob es Programme gibt, die Bundes- und Landesmittel für die Restauration von historischen Alleen zur Verfügung stellen. Hierzu nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:
"Es gibt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und
Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“
Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – vom 21.11.2012
Gegenstand dieser Förderung sind:
• Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft
• Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch
• Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen in der freien Landschaft entlang von Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen
• Baumalleen, die als Planung in rechtskräftigen Bebauungsplänen festgesetzt sind.
In der Vergangenheit sind in Krefeld für die Naturdenkmalpflege (wozu im wesentlichen alte Alleen gehören) schon Fördermittel in Anspruch genommen worden.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Fördersatz bezogen auf den Einzelbaum gesehen
vergleichsweise niedrig ist (siehe Punkt 6.6.1 der Richtlinie).
In Krefeld werden für die Neupflanzung anstatt der vorgesehenen Stammumfänge von 16 bis 18
cm in der Regel 20 bis 25 cm, in Einzelfällen auch noch größere Bäume gepflanzt. Die Fördersumme wird dann nur bis zum Stammumfang 16 bis 18 gewährt, den darüber hinausgehenden
Betrag muss die Stadt Krefeld selbst tragen.
Eine entsprechende Broschüre und die geltende Förderrichtlinie sind in der Anlage beigefügt."