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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 Textliche Darstellungen 39-lsg.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
516 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:26

Inhalt der Datei

Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen Erläuterungen und Festsetzungen 1.8 Entwicklungsziel 1.8 – Sicherung und Verbesserung der Standortqualität für den Naturund Artenschutz Großräumige Bereiche, die sich wegen ihrer naturnahen Landschaftsstruktur zur Weiterentwicklung eignen, sind mit diesen Entwicklungsziel bezeichnet. Dieses Entwicklungsziel gilt für: Naturschutzgebiet Egelsberg Dieses Entwicklungsziel soll nicht nur der Bestandssicherung besonders schutzwürdiger Bereiche dienen, sondern eine ökologische Aufwertung herbeiführen. Die schutzwürdige Landschaft ist zu erhalten und weiter zu entwickeln. Zur Berücksichtigung der bestehenden militärischen Nutzung ist mit den englischen Streitkräften ein Abkommen zu schließen. Der südlichste im Rheintal noch erhaltene saaleeiszeitliche Endmoränenrest mit u.a. einer Sandflora, einem alten Buchenbestand und einer Uferschwalbenkolonie bietet auf einem ca. 48 ha großen Areal einer verhältnismäßig reichhaltigen und seltenen Flora und Fauna einen ausgezeichneten Lebensraum. Dieses Gebiet unterliegt der militärischen Nutzung. Für dieses Gebiet ist ein Biotopmanagementplan aufzustellen. Eine Erweiterung dieses Naturschutzgebietes in östlicher Richtung ist anzustreben. Naturschutzgebiet Latumer Bruch Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes DE4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). Das gesamte Gebiet mit seinen zahlreichen naturnahen Lebensräumen und naturnahen Landschaftselementen ist nicht nur in seinem Bestand zu sichern, sondern auch im Ganzen weiter zu entwickeln. Für die im Norden befindlichen Kleingärten wird Bestandsschutz gewährt. Bei diesem Gebiet handelt es sich hierbei um eine ca. 187 ha umfassende landschaftsbestimmende Altrheinrinne. Das Areal dieses Bruchgebietes enthält ein reichhaltiges Inventar verschiedener Kleinbiotope (offene Gewässer, Reliktwälder, Magerrasen). Dementsprechend vielfältig ist die Flora und Fauna dieses Gebietes. Die dort vorhandenen Biotope zeichnen sich vor allem durch ihren Artenreichtum und durch ihren ständigen Wechsel aus. Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000-Nr. DE 4605-301). Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Rheinauenlandschaft mit auentypischen Lebensräumen innerhalb des Naturraums Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor allem die Röhrichtbestände verlandeter nährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede, Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstau- Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans denfluren und großflächige Bestände des nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das Latumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen, verzweigten System aus Rinnen und Donken aufgrund der stromtaltypischen Lebensraumausstattung ein hervorragendes Beispiel für die Rheinauenlandschaft und ihren traditionellen Nutzungsformen. Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich: - a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- AuenWälder (91EO, Prioritärer LebensRaum) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen (6510) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) 45 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Für dieses Gebiet wurde ein Biotopmanagementplan aufgestellt. Die genannte Fläche soll über ihre Erhaltung hinaus zu einem Naturschutzgebiet mit naturnaher Landschaftsstruktur entwickelt werden. Als Ansatzpunkt dient die vorhandene Bruchlandschaft im Bereich einer Altrheinrinne mit einer deutlich erkennbaren Terrassenkante (entlang des Talweges. Eine Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist auch über die im Landschaftsplan getroffenen Festsetzungen hinaus auf Dauer anzustreben. Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen mit Stadtgräben und Wasserwerk Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Rheinauenlandschaft mit auentypischen Lebensräumen innerhalb des Naturraums Mittlere Niederrheinebene. Der gesamte Gebietskomplex beherbergt zudem die größte bekannte Population des Kammmolchs in Deutschland. Das Naturschutzgebiet ist mit seinem durch den Linner Mühlenbach geprägten Gewässersystem ein hervorragendes Beispiel alter Kulturlandschaft mit Naturraumbezug. Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich: Die Schutzausweisung dient zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere und zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altrheinarmen mit den dazugehörenden Gräben und Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch, sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Natur- a) schutzgebietes Linner Parkanlagen, die sich - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) durch kleinflächigen Wechsel von Park, Ge- Glatthafer- und Wiesenknopfhölzstreifen, extensiv genutztem Grünland Silgenwiesen (6510) sowie durch die offenen Gewässer mit ent- Natürliche eutrophe Seen und Altsprechender Ufervegetation auszeichnen. arme (3150) - b) - Kammmolch - Eisvogel - Nachtigall - Wasserralle - Schwarzspecht - Pirol Naturschutzgebiet „Die Spey“ Das Gebiet „Die Spey“ wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Hierbei handelt es sich um die nördliche Ergänzung des auf Meerbuscher Stadtgebiet liegenden Naturschutzgebietes. Das Entwicklungziel „Sicherung und Verbesserung der Standortqualitäten für den Natur- Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans und Artenschutz“ ist auch für das FFH-Gebiet DE 4606-301 Spey dargestellt, welches zugleich Teilbereich des festgesetzten Naturschutzgebietes „Die Spey“ ist. Für den in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte dargestellten Bereich NSG „Die Spey“ (2.1.4) bedeutet dieses Entwicklungsziel insbesondere: Erhaltung und Entwicklung der artenreichen mageren Flachlandmähwiesen (FFH-Lebensraumtyp - Nr. 6510) Das Teilziel kann insbesondere erreicht werden: • zweischürige Mahd bei geringer Düngung (keine Gülle, keine Pflanzenschutzmittel), Verzicht auf Nachsaat und Pflegeumbruch • Mahdtermine ab 01.06. • Entwicklung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen durch Wiederaufnahme der extensiven Mahdnutzung im Falle von Sukzessionsstadien oder Extensivierung aufgedüngter Wiesen. • Vermeidung einer Eutrophierung und Intensivierung der Nutzung (Beweidung, Umbruch, Entwässerung). Bei den Wiesen handelt es sich um Glatthafer- und Wiesenknopf –Silgenwiesen. Die extensive Bewirtschaftung dient der Erhaltung und Entwicklung dieser Grünlandgesellschaften mit den Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. 46 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 2.1.3 Naturschutzgebiet Latumer Bruch Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Das Latumer Bruch wird im Westen durch den parallel zum Talweg verlaufenden Reitweg begrenzt, im Südosten durch die Grenze zu Lank-Latum, im Norden und Osten in 20 m Entfernung von der Hangoberkante der Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Flächengröße: 188,35 ha Altstromrinne bzw. durch den Oelvebach. Gemarkung Linn Flur: 9 Flurstück: 12 Flur: 20 Flurstücke: 6, 21, 27 - 30, 32 - 37, 41, 49 tlw, 11, 19 Gemarkung Oppum Flur: 10 Flurstück: 52 Gemarkung Gellep Stratum Flur: 2 Flurstücke: 17, 18, 23, 24, 32 Flur: 3 Flurstücke: 14 – 20, 22, 25 Flur: 4 Flurstücke: 1 - 3, 9 - 17, 23 - 29, 31, 33, 34 Flur: 5 Flurstücke: 14, 15, 18, 20, 22 - 25 Flur: 6 Flurstücke: 30, 38, 40, 41, 48, 50, 52 Flur: 8 Flurstücke: 19, 20, 23, 27 - 31 Flur: 9 Flurstücke: 4, 7, 8, 10, 21, 13, 15, 17, 18, 19 Flur: 10 Flurstücke: 37, 39, 42, 44, 51, 54 56 Flur: 32 Flurstücke: 3, 25, 26, 10, 11, 23, 36, 41, 27, 18 – 22, 35 Flur: 33 Flurstücke: 2 - 12, 14 - 25, 34, 36, 41, 43, 45, 46, 51 Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: - - - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere. zur Erhaltung und Wiederherstellung von zwei Altrheinarmen mit den dazugehörenden Gräben, Feuchtwasserzonen und Sümpfen. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Bruchwälder, Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und Nasswiesen und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch und Dunkler Wiesenknopf - Ameisenbläuling, zur Erhaltung und Wiederherstellung von trockenen Magerstandorten der Nieder- Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Rheinauenlandschaft mit auentypischen Lebensräumen innerhalb des Naturraums Mittlere Niederrheinebene. Es sind dies vor allem die Röhrichtbestände verlandeter nährstoffreicher Stillgewässer, Seggenriede, Feuchtgrünland- Flächen, feuchte Hochstaudenfluren und großflächige Bestände des nährstoffreichen Erlenbruchwaldes. Das Latumer Bruch ist mit seinem gut erhaltenen, verzweigten System aus Rinnen und Donken aufgrund der stromtaltypischen Lebensraumausstattung ein hervorragendes Beispiel für die Rheinauenlandschaft und ihren traditionellen Nutzungsformen. Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich: Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans terrassenkanten im Nordosten des Gebietes. Dieses Gebiet dient als Lebensraum - a) -Erlen – Eschen- und Weichholz- Auenfür seltene z.T. gefährdete PflanzengeWälder (91EO, Prioritärer Lebenssellschaften. Raum) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen (6510) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - b) - Kammmolch - Eisvogel - Nachtigall - Wasserralle - Dunkler Wiesenknopf – Ameisenbläuling - Schwarzspecht - Pirol 68 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen - - - - Erläuterungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Latumer Bruches die sich durch den Wechsel von Wald, Gehölzstreifen, extensiv genutztem Grünland sowie durch die offenen Gewässer mit entsprechender Ufervegetation auszeichnet, als Brut- und Nahrungsbiotop für hieran gebundene Tierarten, vor allem für seltene und gefährdete Vogelarten, als Rast- und Nahrungsbiotop für durchziehende Vogelarten sowie zahlreiche Kleinvögel und als Standort für gefährdete artenreiche Grünlandgesellschaften. A Verbote - Keine zusätzlichen Verbote. - 69 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen B Gebote - Es ist geboten: - die Vernässung des Latumer Bruches zu fördern. - ein Maßnahmenkonzept (MAKO) für das Latumer Bruch aufzustellen. Insbesondere sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Wasserzufluss in das Gebiet zu erhöhen. Hierzu ist vor allem die Verbesserung des Zuflusses über den Stratumer Buschgraben in die Altstromrinne anzuführen. - Durch das Maßnahmenkonzept ist auf der Grundlage aktuell erhobener Daten zum Zustand des Naturschutzgebietes festzulegen, wie die Entwicklung des Gebietes weitergeführt werden kann. Hierbei ist insbesondere die Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen sowie der für die Schutzausweisung relevanten Arten darzustellen. C Unberührt von den Verboten und Geboten sowie den unter 2.1 aufgeführten Verboten bleibt: - das Reiten auf dem Lohbruchweg, dem Eltweg und dem Reitweg parallel zum Talweg - 70 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 2.2.11a Landschaftsschutzgebiet Linner Parkanlagen mit Stadtgräben und Wasserwerk Schutzgegenstand. Das zu schützende Gebiet ist in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte abgegrenzt und gekennzeichnet. Das Gebiet beginnt im Osten bei GellepStratum mit dem Gelände der Wassergewinnungsanlage „In der Elt“. Im Nordosten liegt der Römersee, ein größeres Abgrabungsgewässer. Nördlich der Wassergewinnungsanlage erstreckt sich der Linner Mühlenbach . Er ist beidseitig eingesäumt vom Greiffenhorstpark. Der Linner Mühlenbach geht im Westen in das äußere Grabensystem von Burg Linn über, das mit einem Teil der Burgwiese die westliche Begrenzung bildet. Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 BNatSchG. Die Schutzausweisung dient: - - - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altrheinarmen mit den dazugehörenden Gräben und Feuchtwasserzonen. Dieses Gebiet dient als Standort für die z. T. gefährdeten Pflanzen der Röhrichtgesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und als Brutbiotop für seltene und z. T. gefährdete an derartige Lebensräume gebundene Vogelarten sowie für seltene und z.T. gefährdete Amphibien und Insekten z.B. Kammmolch, Das Gebiet ist Teil des FFH – Gebietes DE – 4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Natura 2000Nr. DE 4605-301). Es repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Rheinauenlandschaft mit auentypischen Lebensräumen innerhalb des Naturraums Mittlere Niederrheinebene. Der gesamte Gebietskomplex beherbergt zudem die größte bekannte Population des Kammmolchs in Deutschland. Das Naturschutzgebiet ist mit seinem durch den Linner Mühlenbach geprägten Gewässersystem ein hervorragendes Beispiel alter Kulturlandschaft mit Naturraumbezug. Als Schutzgegenstand nach der FFH – Richtlinie sind insbesondere maßgeblich: zur Erhaltung und Wiederherstellung der - a) Eigenart des Landschaftsschutzgebietes - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Linner Parkanlagen mit Stadtgräben und - Glatthafer- und WiesenknopfWasserwerk, das sich durch kleinflächiSilgenwiesen (6510) gen Wechsel von Park, Gehölzstreifen, - Natürliche eutrophe Seen und Altextensiv genutztem Grünland sowie arme (3150) durch die offenen Gewässer mit entsprechender Ufervegetation auszeichnet, - b) - Kammmolch - Eisvogel Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans A Verbote Keine zusätzlichen Verbote. - Nachtigall - Wasserralle - Schwarzspecht - Pirol B Gebote - Keine zusätzlichen Gebote. C Unberührt von den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Verboten und Geboten bleibt: - das Betreten der Eisflächen auf eigene Gefahr. - die Pflege der Parkflächen in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde. - die fischereiliche Nutzung des Römersees. - der Betrieb des Wasserwerks „In der Elt“. - die Regulierung des Wasserstandes in den Parkanlagen durch Einleitungen oder Ein- und Ausbau von Staueinrichtungen. - Textliche Darstellungen und Festsetzungen 3.1.18 entfällt Hierzu zählt die Pflege der Wege-, Gehölz- und Wiesenflächen. Neben dem Schnitt und der Entnahme ist auch das Nachpflanzen von Gehölzen in den Parkanlagen unberührt vom Verbot 2.2. A)en Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans 285 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 4.3.14 Waldfläche östlich der BAB 57 Nach Endnutzung der Balsampappel Wiederaufforstung mit Laubbaumarten. Baumarten: Schwarzerle, Esche Flächengröße: 4 ha Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 22, 23, 44, 51 307 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.1.200 Kopfbäume (z.B. Weiden, Pappeln, Eschen) im Geltungsbereich des Landschaftsplanes sind regelmäßig fachgerecht zurückzuschneiden. Bei dicht zusammenstehenden Gruppen und langen Kopfbaumreihen ist jeweils nur eine bestimmte Anzahl zu beschneiden, und zwar in einem zeitlichen Abstand von 2 bis 4 Jahren, jeweils in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar. Bei Kopflastigkeit der Bäume ist ein sofortiger Rückschnitt notwendig. Die örtlichen Verhältnisse bestimmen die Anzahl und die Lage der zu beschneidenden Bäume. Die Maßnahmen sind notwendig: zur Erhaltung der Kopfbäume als typische gliedernde und belebende Elemente der niederrheinischen Landschaft, zur Erhaltung von zum Teil gefährdeten Lebensräumen für u.a. gefährdete Tierarten, wie Vogelarten, Insekten und Fledermausarten, zur Erhaltung und Fortführung der kulturhistorischen Nutzungsart. 373 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Die Beseitigung des Schnittgutes richtet sich nach der Örtlichkeit. Die bei den Pflegemaßnahmen entstehenden Beschädigungen sind zu beheben. 374 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans 5.3.5 Extensive Weide (Mähweide) im Latumer Bruch Düngung: b nur P, kein N, 40 kg K2O, keine Gülle, keine Kalkung Gemarkung: Linn Flur: 20 Flurstück: 33 Extensive Wiesen Die anschließend aufgelisteten extensiven Wiesen werden wie folgt festgesetzt: Flächendeckende Bearbeitung: keine maschinelle Bearbeitung (Walzen; Schleppen, düngen, Mähen etc.) vom 15.03. bis zum 15.06. (*30.06.); ganzjährig kein Walzen auf städtischen Flächen. P = Phosphor K = Kali N = Stickstoff Sofern keine Vereinbarungen oder Zusätze unter „textliche Darstellungen und Festsetzungen“ stehen, gelten die jeweils unter a) aufgeführte Restriktion. Alternativen sind im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde schriftlich festzulegen. *) Mit der Bewirtschaftung muss bis zum 30.06. (im Einzelfall auch darüber hinaus) ausgesetzt werden, wenn spätbrütende Vogelarten in der Fläche vorkommen, ein Entwicklungsrückstand infolge nasskalter Witterung besteht u.a. (Entscheidung durch die Untere Landschaftsbehörde). Mahd: a) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.) 2. Mahd ab 01.09. Alternativnutzung: b) 1. Mahd ab 15.06. (*30.06.) 2. Mahd ab 15.09. Mahd von innen nach außen oder von einer Seite her. Zusatz: Randstreifen von mindestens 2,0 m Breite an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd ab September im Abstand von 3 Jahren (auf städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung). 386 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen Beweidung: Keine Beweidung Düngung: a) keine Düngung, keine Kalkung. Alternativen: b) 60 kg N ha/a, 60 kg P2O5 ha/a 120 kg K2O ha/a, keine Gülle, keine Kalkung. c) bis zu 10 t Stallmist ha/a in mindestens 2 Gaben, keine Gülle, keine Kalkung. Sonstiges: Keine Biozide *) Kein Pflegeumbruch Keine Nachsaat 5.3.6 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Linn Flur: 20 Flurstück: 33 5.3.7 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 22, 51 5.3.8 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 6 Flurstück: 49 5.3.9 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 33 Flurstück: 51 *) Unerwünschter Aufwuchs kann nach Abstimmung mit der ULB selektiv behandelt werden. 387 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.10 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 5 Flurstück: 20, 24, 25 Flur: 6 Flurstück: 48 5.3.11 Extensive Wiesen im Latumer Bruch „Die Witzkampe“ Düngung: b Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 6 Flurstück: 40, 30 Entlang der nordöstlich gelegenen alluvialen Altstromrinne ist es verboten, auf einem 30 m breiten Streifen, ausgehend von der Oberkante entlang dieser Rinne zu düngen, Gülle sowie Kalk und Pflanzenschutzmittel auszubringen. 5.3.12 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 5 Flurstück: 18, 22, 23 5.3.13 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 4 Flurstück: 2 5.3.14 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: b Nur P, K, kein N Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 4 Flurstück: 28, 31 388 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen 5.3.15 Extensive Wiesen im Latumer bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.16 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Düngung: a Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 Einschürige Wiesen Die anschließend aufgelisteten Wiesen werden wie folgt festgesetzt: Flächendeckende Bearbeitung: keine maschinelle Bearbeitung (ausgenommen Herbstmahd.) Beweidung: Keine Beweidung Zusatz: Randstreifen von mindestens 2,0 m Breite an Zäunen und Gräben belassen, dort Mahd ab September im Abstand von 3 Jahren (auf städtischen Flächen obligatorisch, auf privaten Flächen als Zusatzleistung). Düngung: Keine Düngung, keine Kalkung Sonstiges: Keine Biozide*) Kein Pflegeumbruch Keine Nachsaat Erläuterungen *) Unerwünschter Aufwuchs kann nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde selektiv behandelt werden. 389 Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.17 Extensive Wiesen im Latumer Bruch Keine Mahd zwischen dem 15.03. und 15.07., keine Düngung, der Erhalt der auf der Wiese befindlichen Kleingewässer. Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.18 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 5.3.19 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 33 Flurstück: 7, 8, 51 5.3.60 Wiesen im Latumer Bruch Gemarkung: Linn Flur: 9 Flurstück: 12 Gemarkung: Gellep Flur: 2 Flurstück: 17 390 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Anlage, Wiederherstellung und Pflege von Feuchtbiotopen 5.3.46 Der Linner Burggraben und fortführende Gräben sind in Teilbereichen unter weitgehender Schonung der Ufervegetation zu entschlammen und zu säubern. Die anfallenden Schlammmassen sind landschaftsunschädlich zu beseitigen. An den Gewässerrändern sind Arten der Röhrichtgesellschaften zur „Initialzündung“ nach der Maßnahme stehen zu lassen oder, sofern nicht vorhanden, Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans anzusiedeln. 402 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.62 Die in der Niederung gelegene Kleingartenanlage ist auf die östliche Niederterrassenplatte (Oppumer Feld – B-Planvorentwurf Nr. 518) zu verlagern. Die freiwerdende Fläche soll dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden und ist durch den Biotopmanagementplan (Pflege- und Entwicklungsplan) für das NSG Latumer Bruch näher zu konkretisieren. Gemarkung: Linn Flur: 9 Flurstück: 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, Korrektur: Festsetzung fehlte in der Karte des Landschaftsplanes 404 Bemerkung: Die Festsetzung 5.3.62 wird in der Karte des Landschaftsplanes dargestellt. Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.101 Auf einem 20 m breiten Streifen beidseits des Stratumer Buschgrabens ist das Aufbringen von Düngemittel, und Pflanzenschutzmitteln verboten. Gemarkung: Gellep-Stratum Flur: 32 Flurstück: 3 Flur: 33 Flurstück: 11, 34 414 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.3.98 Auf der östlichen Seite des Talweges ist der Der Talweg bleibt für landwirtschaftliche Maschinen weiterhin befahrbar. Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans vorhandene Trockenrasen durch folgende Maßnahmen zu pflegen: - kein Einbringen von Düngemitteln und Bioziden. An Stellen mit Baum- und Strauchbestand weitet sich der Streifen entsprechend auf. Der Baum- und Strauchbestand ist zu erhalten. An jetzigen Fehlstellen ist der Trockenrasen zu entwickeln. Gemarkung: Oppum Flur: 10 Flurstück: 43, 52 Gemarkung Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 2. 5. 24. 41. 45, 46 415 Textliche Darstellungen und Festsetzungen 5.4.19 Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer Bruches. Erläuterungen Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 23 5.4.20 Wiederherstellung und Pflege eines Feuchtgebietes im nördlichen Bereich des Latumer Bruches. Gemarkung: Gellep Stratum Flur: 33 Flurstück: 51 433 Textliche Darstellungen und Festsetzungen Erläuterungen 5.7 Herrichtung von geschädigten oder nicht mehr genutzten Grundstücken einschließlich der Beseitigung verfallener Gebäude oder sonstiger störender Anlagen Herrichtung von geschädigten -und nicht mehr genutzten Grundstücken 5.7.4 entfällt Anlage 1: Textliche Darstellungen zur 39. Änderung des Landschaftsplans 441