Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:27
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.09.2015
Nr.
1866 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
20.10.2015
Betreff
Seidenweberhaus
- Antrag von Ratsfrau Brauers (UWG) vom 29.07.2015 -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1866 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Frage 1)
Hat die Stadt Krefeld Fördermittel (Land oder sonstige Organisationen) für den Bau des Seidenweberhauses erhalten?
Antwort:
Nein, eine Förderung ist nicht bekannt.
Frage 2)
Wenn ja, welche Verpflichtungen wären und waren eventuell noch aufgrund dessen einzuhalten?
Antwort:
Selbst wenn eine Förderung geleistet wäre, hätte dies aufgrund der langen Betriebszeit keine
Auswirkungen mehr.
Frage 3)
Kann man eine Nutzdauer für den reinen Baukörper (ohne technische Einrichtungen und Innenausstattung) von 80 Jahren zu Grunde legen?
Antwort:
Ja.
Frage 4)
Ist davon auszugehen, dass die jetzt anstehende, gründliche Sanierung der bisherigen Nutzungsdauer von ca. 40 Jahren entspricht und somit die Kosten, die für die anstehenden baulichen
Maßnahmen aufgebracht werden müssen, angemessen sind?
Antwort:
Die anstehenden Sanierungsarbeiten dienen der Wiederherstellung sicherheitsrelevanter, technischer Einrichtungen und sind daher dringend erforderlich. Ohne diese Maßnahmen ist die Nutzung des Seidenweberhauses nicht mehr zulässig.
Frage 5)
Wäre ein Abriss des Gebäudes gerechtfertigt, um das in zentraler innerstädtischen Lage befindliche Grundstück anderweitig zu nutzen, bzw. zu vermarkten?
Antwort:
Da es sich um ein Grundstück in zentraler innerstädtischer Lage handelt, wird im Falle des Abrisses von einer guten Vermarktbarkeit ausgegangen.