Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:27
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.02.2016
Nr.
2477 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
15.03.2016
Betreff
Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr
2016/2017
Beschlussentwurf:
Dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Bildung von Eingangsklassen der Realschulen und
Gymnasien wird wie folgt zugestimmt:
Realschulen
Albert-Schweitzer-Realschule
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Realschule Horkesgath
bis zu 4 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
5 Eingangsklassen
Gymnasien
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
Gymnasium am Moltkeplatz
Gymnasium am Stadtpark
Gymnasium Fabritianum
Gymnasium Horkesgath
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
3 Eingangsklassen
2 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
2 Eingangsklassen
Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der
Schulaufsicht in begründeten Ausnahmefällen:
1. die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein
2. die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die
Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt.
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2477 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Anmeldungen zu den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien für das Schuljahr
2016/2017 erbrachten folgende Ergebnisse (Stand 08.03.2016):
Realschulen
Schule
Albert-Schweitzer-RS
Freiherr-vom-Stein-RS
RS Horkesgath
RS Oppum
Anmeldungen
2016
90 *
110
136 *
-
Anmeldungen
2015
53
104
109
76
Aufnahmen
2015
68
105
111
79
Insgesamt
336
342
363
* enthalten sind Seiteneinsteiger, die in die Regelklassen der Jahrgangsstufe 5 integriert werden.
Gymnasien
Schule
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
Moltke-Gymnasium
Gymnasium am Stadtpark
Gymnasium Fabritianum
Gymnasium Horkesgath
Maria-Sibylla-Merian-Gymn.
Ricarda-Huch-Gymn.
Insgesamt
Anmeldungen
2016
68
55
86
95
126
84
135
45
Anmeldungen
2015
73
59
96
86
107
91
144
98
Aufnahmen
2015
84
60
91
86
112
95
144
90
694
754
762
Die Anmeldungen zu den Städt. Realschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2016/2017 erfolgten in der Zeit vom 02.03.2016 – 05.03.2016.
Unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und einer angemessenen Auslastung der
Schulen ist eine Koordinierung der Klassenbildung zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schule notwendig. Die rechtliche Grundlage hierzu ergibt sich aus § 46 Schulgesetz NW, der den
Schulträger ermächtigt, den über die Aufnahme entscheidenden Schulleitern/Schulleiterinnen
einen „Rahmen, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang“ für ihre Entscheidung
vorzugeben. Der Rahmen muss sich nicht zuletzt an der optimalen Ausnutzung der vorhandenen
Raumkapazitäten orientieren.
Für die Realschulen und die Gymnasien ist am 08.03.2016 die Abstimmung mit der jeweiligen
Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt.
Nach dem Ergebnis dieser Abstimmugsgespräche wird vorgeschlagen, die Zahl der Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien wie folgt festzusetzen:
Realschulen
Begründung
Albert-Schweitzer-Realschule
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Realschule Horkesgath
Seite 3
bis zu 4 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
5 Eingangsklassen
Gymnasien
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
Gymnasium am Moltkeplatz
Gymnasium am Stadtpark
Gymnasium Fabritianum
Gymnasium Horkesgath
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
3 Eingangsklassen
2 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
3 Eingangsklassen
4 Eingangsklassen
2 Eingangsklassen
Bei dieser Klassenbildung müssen nach derzeitigem Kenntnisstand am Maria-Sibylla-MerianGymnasium und am Gymnasium am Stadtpark Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden.
Aufnahmekapazitäten für diese Schüler/innen gibt es am Ricarda-Huch-Gymnasium, am ArndtGymnasium und am Fichte-Gymnasium.
Nachrichtlich sei erwähnt, dass nach Kenntnisstand der Verwaltung an der Marienschule 115
Schüler/innen aufgenommen und 4 Eingangsklassen gebildet werden.
Sofern nicht alle Anmeldungen bei der gewünschten Schule berücksichtigt werden können und
die Schüler/innen deshalb einer anderen Schule der gewünschten Schulform oder einer anderen
Schule der Sekundarstufe I zugewiesen werden müssen, kommen nach § 1 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sek. I ein oder mehrere der folgenden Kriterien in Betracht:
Geschwisterkinder
Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern
Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher
sprache
In Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern
schiedlicher Leistungsfähigkeit
Schulwege
Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
Losverfahren
Mutterunter-
Um auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren zu können ist es notwendig, die Schulverwaltung zu ermächtigen, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in
begründeten Ausnahmefällen:
1. die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen
2. die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die
Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt.
Begründung
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