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Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
312 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:27
Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2016/2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.02.2016 Nr. 2477 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 15.03.2016 Betreff Festlegung der Eingangsklassen für die Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2016/2017 Beschlussentwurf: Dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Bildung von Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien wird wie folgt zugestimmt: Realschulen Albert-Schweitzer-Realschule Freiherr-vom-Stein-Realschule Realschule Horkesgath bis zu 4 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen Gymnasien Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium 3 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen Die Schulverwaltung wird ermächtigt, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in begründeten Ausnahmefällen: 1. die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein 2. die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt. Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2477 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Anmeldungen zu den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2016/2017 erbrachten folgende Ergebnisse (Stand 08.03.2016): Realschulen Schule Albert-Schweitzer-RS Freiherr-vom-Stein-RS RS Horkesgath RS Oppum Anmeldungen 2016 90 * 110 136 * - Anmeldungen 2015 53 104 109 76 Aufnahmen 2015 68 105 111 79 Insgesamt 336 342 363 * enthalten sind Seiteneinsteiger, die in die Regelklassen der Jahrgangsstufe 5 integriert werden. Gymnasien Schule Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Moltke-Gymnasium Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymn. Ricarda-Huch-Gymn. Insgesamt Anmeldungen 2016 68 55 86 95 126 84 135 45 Anmeldungen 2015 73 59 96 86 107 91 144 98 Aufnahmen 2015 84 60 91 86 112 95 144 90 694 754 762 Die Anmeldungen zu den Städt. Realschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2016/2017 erfolgten in der Zeit vom 02.03.2016 – 05.03.2016. Unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und einer angemessenen Auslastung der Schulen ist eine Koordinierung der Klassenbildung zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schule notwendig. Die rechtliche Grundlage hierzu ergibt sich aus § 46 Schulgesetz NW, der den Schulträger ermächtigt, den über die Aufnahme entscheidenden Schulleitern/Schulleiterinnen einen „Rahmen, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang“ für ihre Entscheidung vorzugeben. Der Rahmen muss sich nicht zuletzt an der optimalen Ausnutzung der vorhandenen Raumkapazitäten orientieren. Für die Realschulen und die Gymnasien ist am 08.03.2016 die Abstimmung mit der jeweiligen Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt. Nach dem Ergebnis dieser Abstimmugsgespräche wird vorgeschlagen, die Zahl der Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien wie folgt festzusetzen: Realschulen Begründung Albert-Schweitzer-Realschule Freiherr-vom-Stein-Realschule Realschule Horkesgath Seite 3 bis zu 4 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen Gymnasien Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium 3 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen Bei dieser Klassenbildung müssen nach derzeitigem Kenntnisstand am Maria-Sibylla-MerianGymnasium und am Gymnasium am Stadtpark Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden. Aufnahmekapazitäten für diese Schüler/innen gibt es am Ricarda-Huch-Gymnasium, am ArndtGymnasium und am Fichte-Gymnasium. Nachrichtlich sei erwähnt, dass nach Kenntnisstand der Verwaltung an der Marienschule 115 Schüler/innen aufgenommen und 4 Eingangsklassen gebildet werden. Sofern nicht alle Anmeldungen bei der gewünschten Schule berücksichtigt werden können und die Schüler/innen deshalb einer anderen Schule der gewünschten Schulform oder einer anderen Schule der Sekundarstufe I zugewiesen werden müssen, kommen nach § 1 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sek. I ein oder mehrere der folgenden Kriterien in Betracht: Geschwisterkinder Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher sprache In Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern schiedlicher Leistungsfähigkeit Schulwege Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule Losverfahren Mutterunter- Um auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren zu können ist es notwendig, die Schulverwaltung zu ermächtigen, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in begründeten Ausnahmefällen: 1. die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen 2. die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt. Begründung Seite 4