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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779/I - Königsberger Straße/ Tilsiter Straße hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:27
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr.  779/I - Königsberger Straße/ Tilsiter Straße hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr.  779/I - Königsberger Straße/ Tilsiter Straße hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr.  779/I - Königsberger Straße/ Tilsiter Straße hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.01.2015 Nr. 954 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 623 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 28.01.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.02.2015 Rat 05.02.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 779/I - Königsberger Straße/ Tilsiter Straße hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung) Beschlussentwurf: Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Wohnstätte Krefeld als Investor und Grundstückseigentümer wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 954 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Bebauungsplan Nr. 779/I – Königsberger Straße/ Tilsiter Straße - befindet sich z. Zt. im Verfahren. Der Planbereich sieht Wohnbauflächen vor. Die Firma Wohnstätte Krefeld –nachfolgend Investor genannt- beabsichtigt auf den Flurstücken eine zeitgemäße Neubebauung. Die Stadt Krefeld wird mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Investor geschlossen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze, die Übernahme von Sanierungskosten für einen benachbarten Spielplatz und die Herrichtung von Maßnahmen aus einem Grünkonzept. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht.