Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:27
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.01.2015
Nr.
954 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 623 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
28.01.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.02.2015
Rat
05.02.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 779/I - Königsberger Straße/ Tilsiter Straße
hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung)
Beschlussentwurf:
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Wohnstätte Krefeld als
Investor und Grundstückseigentümer wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 954 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Bebauungsplan Nr. 779/I – Königsberger Straße/ Tilsiter Straße - befindet sich z. Zt. im Verfahren.
Der Planbereich sieht Wohnbauflächen vor.
Die Firma Wohnstätte Krefeld –nachfolgend Investor genannt- beabsichtigt auf den Flurstücken eine zeitgemäße Neubebauung.
Die Stadt Krefeld wird mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Investor geschlossen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich
einzurichtende Kindergartenplätze, die Übernahme von Sanierungskosten für einen benachbarten Spielplatz und die Herrichtung von Maßnahmen aus einem Grünkonzept.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht.