Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:27
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.10.2016
Nr.
3216 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.10.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des 3. Quartals 2016
Beschlussentwurf:
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
in der Zeit vom 01.07.2016 - 30.09.2016 im Teilergebnisplan 2016
im Gesamtbetrag von 772.086,64 EUR
gemäß Anlage Nr. 1
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
in der Zeit vom 01.07.2016 - 30.09.2016 im Teilfinanzplan 2016
im Gesamtbetrag von 408.560,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 2
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3216 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2016 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und §
22 Hauptsatzung bewilligten und in der Anlage 1 und 2 zusammengestellten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnisplan/Teilfinanzplan 2016 sind gemäß § 83
Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.