Daten
Kommune
Krefeld
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1,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:28
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Anlage zur Vorlage Nr. 1247/15
Zukunftssichere Straßenbeleuchtung für Krefeld
Sachstandsbericht zum Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017
Begründung:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität hat in seiner Sitzung am 02. September 2014 um einen Sachstandsbereicht zum Erneuerungsprogramm der Straßenbeleuchtung gebeten.
Die Verwaltung kann folgenden Sachstandsbericht geben:
Der Bauausschuss hat am 11.05.2011 das Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung
2011 bis 2017 beschlossen und hat die Kosten auf 37.500.000,00 EUR festgesetzt.
Die Ziele sind hier nochmals plakativ dargestellt:
Wiederherstellung
der Betriebssicherheit
und Beseitigung von
akutem Gefährdungspotenzial
Beitrag zu den
Klimaschutzzielen der
Stadt durch
Verbesser-ung der
CO2-Bilanz
Weitere Reduktion
des Energieverbrauchs
Reduktion des
Wartungsaufwandes
und Entlastung
zukünftiger Haushalte
Anlage zur Vorlage 1247/15
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1. Hier die wichtigsten Fakten des Erneuerungsprogramms, das bereits in 2010
auf Basis eine Dringlichkeitsbeschlusses begonnen wurde:
Im Krefelder Stadtgebiet sind rund 29.000 Leuchtstellen verschiedenster Art installiert. Die Altersstruktur lässt sich wie folgt darstellen:
Bild 1:
Altersstruktur Tragsystem e und Leuchten
Stand: 31.12.2009
Stück
6.895
7.184
8.000
5.593
7.000
6.000
2.713
3.214
Leuchten
Tragsysteme
1.840
570
1.422
1.446
2.369
1.438
1.404
1.706
3.000
2.000
2.540
3.048
3.076
4.000
3.538
3.512
3.982
5.000
98
1.000
0
0-4
5-9
10-14
15-19
20-24
25-29
30-34
35-39
40-49
>50
Alter
Alterstruktur Tragsysteme und Leuchten
Stand 31.12.2014
Stück
0
0-4
5-9
10-14 15-19 20-24 25-29 30-34 35-39 40-49
Tragsysteme
196
1.420
3.533
3.422
2.311
1.829
2.216
1.413
2.631
1.433
2.716
2.146
2.473
1.456
2.000
1.072
1.672
4.000
3.837
4.217
8.000
6.000
Leuchten
7.049
10.000
9.772
Bild 2:
>50 Alter in Jahren
Die Zahlen der o.g. Baugruppen >40 Jahre haben sich weiter verschlechtert.
Noch immer sind mehr als 50% aller Tragsysteme im Krefelder Stadtgebiet älter als
30 Jahre. Die Leuchten und Beleuchtungskabel weisen eine ähnliche Altersstruktur
auf.
Die durchschnittliche Lebensdauer von Leuchten und Masten im Krefelder Stadtgebiet liegt zwischen 38 und 45 Jahren, in Abhängigkeit des Standortes und der Umweltbedingungen. Ausschlaggebend sind hier die Korrosion im Erdübergangsbereich der Maste, Korrosion an den elektrischen Baugruppen im Mast und in der
Leuchte sowie nicht mehr erhältliche Ersatzteile für die Leuchten.
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Es besteht ein gravierendes Sicherheitsrisiko durch Korrosion bei vielen
Tragsystemen. Handlungsbedarf ist somit dringend gegeben! Es handelt sich um
eine potentielle Gefährdungssituation und die Fortführung der in den Vorjahren
schon begonnenen Erneuerungsmaßnahmen ist aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich.
2. Konzepte des Erneuerungsprogramms
Betrachtet wurden die Leuchten und Tragsysteme, die älter als 38 Jahre sind. Für
diese Altersklasse wurden rund 12.435 Leuchtstellen herausgefiltert.
Grundsätze des Erneuerungsvorhabens:
- Angesichts des Klimawandels und der steigenden Rohstoffkosten bleiben der
sparsame Umgang mit Energie- und ressourcenschonenden Techniken Gebot
der Stunde.
- Die gültigen Normen für Straßenbeleuchtungsanlagen werden nach wie vor eingehalten.
- Leitgrößen für die Erneuerung sind ebenfalls nach wie vor, Systemeffizienz und
Nachhaltigkeit (Lebenszyklusbetrachtung).
- Die Nachhaltigkeit der Materialauswahl in Bezug auf die Folgekosten wird durch
entsprechende Qualitätsanforderungen gewährleistet.
- Die Zuordnung von Straßentypen zu anlagenbezogenen Beleuchtungsklassen
erfolgt nach der Europäischen Norm DIN EN 13201 – Straßenbeleuchtung – und
ist Grundlage für den lichttechnischen Nachweis.
- Aus Gründen der optischen Führung für die Verkehrsteilnehmer wird gelbes Licht
für die auf die Ringe zuführenden Hauptverkehrsstraßen (HVS)gemäß dem verwaltungsinternen Handlungskonzept –Lichtkonzept Krefeld- eingesetzt. Andere
Straßen werden mit weißem Licht ebenfalls energieeffizient beleuchtet. Anliegerstraße werden bevorzugt mit weißem Licht beleuchtet und seit 2012 vornehmlich mit LED-Außenleuchten.
- Alle Neuanlagen werden in einlampiger Bestückung mit der Möglichkeit einer
zusätzlichen Leistungsreduzierung ausgeführt.
- Prinzipiell wird ein 1:1 Austausch der Anlagen bei Anliegerstraße vorgesehen.
Da, wo es möglich ist, werden die Lichtpunktabstände optimiert. Grundsätzlich
soll jedoch auf zweiseitig versetzte Lichtpunkte verzichtet werden, um damit die
Errichtungs- und Folgekosten zu reduzieren. Leuchten sollen zukünftig nur noch
auf einer Straßenseite aufgestellt werden, wenn es die Anlagengeometrie erlaubt.
- Die Erneuerung von Kabeln bei Anlagen jünger als 45 Jahre wird projektbezogen
geprüft und ggf. durchgeführt.
- Unzulässiges Streulicht und „Lichtverschmutzungen“ sollen vermieden werden.
- Die Lichtverteilung der Leuchten soll Fahrbahnorientiert sein und Streu-/ Blendlicht vermeiden.
Ziel des Erneuerungsprogramms ist eine deutliche Verjüngung der Altersstruktur der
Beleuchtungsanlage.
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3. Umsetzungszeitraum und Finanzierung:
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Summen
Bei Maßnahmenbeginn
geplante
Invest-Mittel
in Mio Euro
2,500
5,000
5,000
5,000
5,000
5,000
5,000
5,000
-
37,500
Geplante
Erneuerung
von …
Leuchten
675
1.680
1.680
1.680
1.680
1.680
1.680
1.680
-
12.435
Bereitgestellte
Mittel
und etatisierte
Planansätze
in Mio Euro
2,500
1,512
3,794
3,932
3,000
4,200
3,000
3,000
8,000
bisher:
32,938
Durchgeführte
Lichtpunkterneuerungen
378
704
809
1389
1183
-
-
-
-
4.463
Bedingt durch die Haushaltssituation konnte bislang deutlich weniger beauftragt
werden, als bei Beginn der Maßnahme geplant war.
Die Streckung des Erneuerungsprogramms auf die Jahre nach 2017 ist seitens der
Verwaltung vorgesehen, wie auch der oben dargestellten Tabelle zu entnehmen ist.
Es müssen somit im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 weitere Mittel etatisiert werden. Ein Aussetzen der Erneuerungsmaßnahme z.B. für ein Jahr oder die
weitere Verringerung der vorgesehenen jährlichen Finanzmittel ist vor dem Hintergrund der Analyseergebnisse und sich der daraus ergebenden Gefährdungslage
nicht vertretbar (Gefahrenabwehr). Siehe hierzu auch Punkt 4 der Vorlage. Die bisherigen Verzögerungen bei der Durchführung haben schon heute Auswirkungen auf
die Unterhaltungskosten, da nur durch Erneuerungen unwirtschaftliche Ausgaben
für Reparaturen entscheidend gesenkt werden können.
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4. Aktuelle Beschreibung des Anlagenzustandes
Die SWK als Betriebsverantwortlicher, haben auf die daraus resultierenden Konsequenzen bereits mehrfach hingewiesen. Es droht vermehrt die Abschaltung und
Demontage einer Vielzahl weiterer nicht mehr standsicherer Leuchtstellen. Wo infolge dessen die Aufrechterhaltung der Energieversorgung benachbarter Lichtpunkte nicht möglich ist, wie z.B. bei Freileitungsanlagen wird es zu längeren unbeleuchteten Streckenabschnitten kommen. Das konnte bislang vermieden werden.
Je weiter das Erneuerungsprogramm gestreckt wird, umso mehr erhöhen sich die
jährlichen Belastungen für den städtischen Haushalt infolge des Verlustes von Synergien im Umsetzungsprozess, auch im Bereich der Unterhaltungsausgaben.
Zum aktuellen Anlagenzustand gibt es folgenden Bericht der SWK:
„Durch den erheblichen Erneuerungsrückstand hat sich der Bestand an überalterten umsturzgefährdeten Tragsystemen weiter erhöht. Diesen Bestand werden
wir aus sicherheitstechnischen Gründen zusätzlichen Standsicherheitsüberprüfungen unterziehen. Die Befunde der Prüfungen werden in der Konsequenz dazu
führen, dass wir zunehmend potenziell umsturzgefährdete Lichtpunkte vorübergehend ersatzlos demontieren oder 1:1 ersetzen müssen.
Ca. 25% der zur Erneuerung anstehenden Maßnahmen sind unfertige Straßen
(BauBG) und dringend erneuerungsbedürftig. Ein Beschluss zur Erneuerung dieser Straßen ist dringend erforderlich.“ (Hierzu wird auf die parallel vorliegende
Vorlage Nr. 1253/15 verwiesen.)
„In der Zeit von 2010 bis 2012 wurden vornehmlich die standunsicheren Tragsysteme auf den Hauptverkehrsstraßen erneuert, um die Umsturzgefahr der hohen Maste schnellstmöglich zu minimieren. Seit 2012 sind die Anliegerstraßen
im Focus der Erneuerung. Der Prozess zur Erneuerung erfolgt stadtgebietsweise
um eine effiziente wirtschaftliche Projektabwicklung zu gewährleisten und Synergien zu nutzen.“
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5. Statistische Daten zum Erneuerungsprogramm mit Stand Dezember 2014:
Anzahl der Lichtpunkte des Erneuerungprogramms:
Anzahl der bis Ende 2014 durchgeführten Lichtpunkterneuerungen:
- davon bereits schlussgerechnete Lichtpunkte:
- davon mit Anliegern abgerechnete Lichtpunkte:
- davon sich bei den SWK in der Abrechnung befindlichen Lichtpunkte:
Anzahl der Lichtpunkte, die aktuell im Bau sind:
Gesamtausgaben für fertig gestellte Anlagen sowie Anlagen im Bau,
bislang rund:
12.435
4.463
1.256
734
1.691
325
12.485.000,00 EUR
6. KfW-Förderung:
Für die bislang abgerechneten Maßnahmen wurden zinsgünstige Kredite über die
KfW-Bank gewährt. Die dazu erforderlichen Förderbedingungen zur Energieeffizienz
konnten eingehalten werden.
7. Energieverbrauch:
Nach Abschluss der Erneuerung wird für die Folgejahren mit einer Energieeinsparung von mindestens 10% der erneuerten Leuchten im Vergleich zu deren Energieverbrauch in 2009 gerechnet.
Die überörtliche Prüfung für die Jahre 2007 und 2008 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ergab, dass die Stadt Krefeld Benchmark war. D. h. im Vergleich mit
anderen Kommunen hat Krefeld die geringsten Energiekosten je Lichtpunkt. Es wurde attestiert, dass Ausgabenverlauf und -niveau das Ergebnis guter Steuerung sind.
Siehe auch weiter unten die Bilder 5, 6 und 7.
Alle Energiesparmaßnahmen der letzten Jahre konnten die Kostenerhöhung durch
die Strompreissteigerungen jedoch nicht auffangen!
8. Auswirkungen auf die Umwelt
Durch die Energiesparmaßnahmen seit 1998 konnten über 21.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Siehe auch weiter unten Bild 9.
9. Einsatz von LED-Leuchten
Von den SWK kommen dazu folgende Informationen:
„Mit der 4-ten Generation der LED-Leuchten können die Forderungen hinsichtlich
langer Lebensdauer planbaren Folgekosten mit modularen Systemen zum größten Teil erfüllt werden. Die Resultate der Prüfung verschiedener LED-Leuchten im
Krefelder Stadtgebiet und auf dem Werksgelände der SWK erfüllen bisher die
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Erwartungen auf einen langlebigen wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb.
Entscheidend für die Nachhaltigkeit der LED-Leuchten sind die Qualität der verwendeten Materialien sowie die Ausfallsicherheit der elektrischen Komponenten. Momentan sind diese Kriterien die größten Herausforderungen dieser innovativen und schnelllebigen Technik im Vergleich zu den konventionellen Leuchtensystemen. Dazu gehören ein gutes Thermomanagement der Leuchte und eine
Ausfallsicherheit in Bezug auf Netzrückwirkungen durch entsprechende Überspannungsschutzmodule. Entscheidend zu dem ist die Lichtqualität über die
vom Hersteller zugesagten Lebenszyklen.
Bei der Auswahl der Systeme ist die zukunftsorientierte Modularität der Komponenten in Bezug auf Ersatzteilverfügbarkeit und bedarfsgerechten Lichtsteuerungsmöglichkeiten relevant. Weitere Kriterien der Beurteilung sind die Gewährleistung, Garantiebedingungen der Hersteller und die Lichtqualität der LEDSysteme. Jedes Leuchtensystem wird gemäß diesen Anforderungskriterien geprüft und auf dem SWK-Gelände auf Langzeitstabilität und Lichtqualität getestet.
Seit 2012 kommen im Anliegerbereich vornehmlich LED-Leuchten zum Einsatz.
Mit Stand 31.12. 2014 sind ca. 740 LED-Leuchten im Krefelder Stadtgebiet installiert.
Tabelle: LED-Anteil bei den Erneuerungen in den Jahren 2011-2014
Jahr
Anzahl
2011
9
2012
28
2013
181
2014
522
Auf mindestens 27% der betroffenen Straßenabschnitte (219 von 813) werden
LED-Leuchten zum Einsatz kommen. Es ist zu erwarten, dass sich in Abhängigkeit der weiteren lichttechnischen Entwicklungen der Anteil weiter erhöhen wird.
Seit Anfang 2014 kommen LED-Leuchten auch im wirtschaftlichen Vergleich zur
ebenfalls hocheffizienten und langlebigen konventionellen Technik für höhere
Beleuchtungsanforderungen in den Verkehrsstraßen zum Einsatz. Die mittlerweile verbesserte Systemstabilität und Lebensdauern zwischen 50.000 und 80.000
Stunden erlauben diesen Schritt. Die Formensprache der neuen LED-Leuchten
entspricht den vorgegebenen, beschlossenen Leuchten des Erneuerungsprogramms und integriert sich so gestalterisch in den vorhandenen Bestand. Die
technische Leuchte ist als reine LED-Leuchte im Design schlanker.“
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Bild 3:
Entwicklung der technischen Straßenleuchte
1961
2010
2012
Damals innovative (HPL & SON)
Zweckleuchtenfamilie, Kontinuität
Integration der
LED Technik
> 3 Mio. weltweit
Leuchtentyp
Erneuerung 2010-2017
A1/B1/C1
Integration
LED-Generation 1-3
2014
LED-Leuchte
Seit 2010 eingesetzte
technische Straßenleuchte
Generation 4
Bild 4:
Neue Leuchtentypen adaptiert an vorhandenen
Bestand in den Stadtteilen Krefelds
Typ Straßen-
kategorie
Referenzleuchtentypen
Hauptverkehrsstraßen (HVS)
A
A1
A2
Technische
Linse gewölbt,
Straßenleuchte techn.-deko
B
Neu 2015
LED
A4
A5
Hängeleuchte Hängeleuchte
eckig, techn. rund, techn.-deko.
Haupterschließun
gs-straßen (HES)
inkl. HES mit
Sammelfunktion
B1
B2
Technische Linse gewölbt,
Straßenleuchte techn.-deko.
B3
Linse flach,
techn.-deko.
B5
Neu 2015 Hängeleuchte
LED rund, techn.-deko.
B6
B7
B8
Zylinder,
dekorativ
Kegel,
dekorativ
Pilz,
dekorativ
Anliegerstraßen
(AS)
C
C1
C2
Linse gewölbt,
Technische
Straßenleuchte techn.-deko.
1)
C3
Linse flach,
techn.-deko.
max. 1:1 Austausch im Bereich von AS und HES mit Sammelfunktion
Anlage zur Vorlage 1247/15
Neu 2015
LED
C6
C7
C8
Zylinder,
dekorativ
Kegel,
dekorativ
Pilz,
dekorativ
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10. Die folgenden Grafiken geben einen Überblick der wichtigsten Faktoren und Entwicklungen für die Straßenbeleuchtungsanlagen in Krefeld.
Bild 5:
Leuchten
Anzahl Leuchten am 1.1. eines Jahres
29.300
29.100
28.900
28.700
28.500
+ 1.271 Leuchten
~ + 4,6 % von 1998 bis 2015.
28.300
Im Rahmen des
Erneuerungsprogramms
wurden durch Optimierungen
bereits Lichtpunkte
eingespart!
28.100
27.900
27.700
27.500
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahr
Bild 6:
kWh
13.000.000
Energieverbrauch pro Jahr für die Straßenbeleuchtung
12.000.000
Einsparung von rund 41 % kWh
von 1998 bis Ende 2014
11.000.000
10.000.000
9.000.000
8.000.000
Start Erneuerungsprogramm in 2010.
7.000.000
Einsparungen seitdem: ca. 857.850 kWh.
Das entspricht rund 203.800 EUR / Jahr
6.000.000
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahr
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Bild 7:
Entwicklung des Strompreises für die Straßenbeleuchtung inkl. aller Zuschläge und Steuern in EUR
je kWh.
0,25 €
Preis je kWh in EUR brutto
0,20 €
0,15 €
Strompreisdetails September 2014
EUR / kWh Anteil
Arbeitspreis
0,10956 47,43%
EEG-Aufschlag
0,06240 27,02%
KWK-Aufschlag
0,00055
0,24%
§19 StromNEV Umlage
0,02050
8,88%
Offshore-Umlage
0,00050
0,22%
Stromsteuer
0,00050
0,22%
§18 AbLaV-Umlage
0,00009
0,04%
MWst 19 %
0,03688
16,00%
Summe Brutto:
0,23098
davon Anteil Zuschläge wegen Energiewende 0,10060
43,6%
0,10 €
+ 145,7%
von 1998 bis 2014
0,05 €
0,00 €
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahr
Bild 8:
Stromkostenentwicklung Straßenbeleuchtung
Jährliche Ausgaben
1.900.000 €
1.700.000 €
+39%
von 1998 bis 2014
1.500.000 €
1.300.000 €
1.100.000 €
900.000 €
700.000 €
500.000 €
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahr
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Bild 9:
Einsparung von CO2 pro Jahr durch Energiesparmaßnahmen
der Straßenbeleuchtung seit 1998
2.500
Gesamteinsparung seit 1998: 21.268 Tonnen
2.025
1.635
Tonnen CO2
2.052
1.917
2.000
1.424
1.500
1.703
1.692
1.703
1.472
1.101
921
1.000
875
881
907
750
500
211
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahr
Bild 10:
Unterhaltungskosten Straßenbeleuchtung
3.000.000,00 €
2.500.000,00 €
2.000.000,00 €
1.500.000,00 €
1.000.000,00 €
500.000,00 €
0,00 €
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
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Bild 11:
Viele Großmaste dienen auch als Schilderträger und weisen
ein um ein vielfach höheres Umsturzrisiko auf
• Beispiel: „Bockumer Platz“
Beispiel: LP 216
•Lichtpunkthöhe 16 m
•Mit Ausleger 5-fach mit Leuchte
•Tragsystem 53 Jahre alt
•Akuter Handlungsbedarf
sofortiger Austausch nötig
•Mastprüfung 17.10.2013
•Austausch 21.10.2013
Bild 12:
Mehr als 50% aller Tragsysteme im Krefelder
Stadtgebiet sind älter als 30 Jahre
Darüber hinaus weisen die Leuchten, Komponenten und Beleuchtungskabel eine
ähnliche Altersstruktur auf!
Anlage zur Vorlage 1247/15
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Bild 13:
Zahlreiche Maueranker und Tragseile haben ihre natürliche
technische Lebensdauer bereits überschritten.
• Beispiel. „Hubertusstraße“
SWK führt regelmäßig
Zugfestigkeitsprüfungen
durch, um derartige
Schäden frühzeitig zu
erkennen
Bild 14:
Der desolate Zustand vieler Lichtpunkte älter 45 Jahre
birgt ein akutes Sicherheitsrisiko für die Anlieger.
• Beispiel „Dreikönigenstraße 28.02.2014“
Anlage zur Vorlage 1247/15
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