Daten
Kommune
Krefeld
Größe
321 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:28
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.11.2016
Nr.
3318 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
23.11.2016
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.11.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Entsorgungsgebühren 2017
Beschlussentwurf:
Die 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Gebühren für
die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungsgebührensatzung)
wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3318 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für das Veranlagungsjahr 2017 wurden die Entsorgungsgebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1
KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken.
In der Gebührenkalkulation 2017 sind berücksichtigt:
•
Kostenanteil des beauftragten Abfuhrunternehmens (Wilfried Roth GmbH)
Der mit der Firma Roth und dem Betriebsführer geschlossene Vertrag bezüglich der Entleerung
und Abfuhr von Fäkalien und Fäkalienschlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
lief bis zum 31.12.2015 mit der Option, diesen um ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner bis einem halben Jahr vor Vertragsende gekündigt wird. Von dieser Option wurde seitens des Betriebsführers Gebrauch gemacht, so dass
auch im Jahr 2017 die Entleerung und Abfuhr im Stadtgebiet Krefeld von der Firma Roth vorgenommen wird.
Der Kostenanteil für das Jahr 2017 beträgt im Vergleich zum Vorjahr unverändert brutto 16,27
EUR/m³. Bei einer kalkulierten Abfuhrmenge von 8.200 m³ ergeben sich für das Jahr 2017 Gesamtkosten von 133.414,00 EUR.
• Kostenanteil der Kläranlage für die Behandlung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und
abflusslosen Gruben
Die zugrunde liegende LSP-Kalkulation für die Gesamtkosten der Kläranlage Krefeld enthält einen
3%-igen Wagniszuschlag, der gebührenrechtlich in dieser Höhe nicht ansatzfähig ist. Aufgrund
der nur 4-jährigen vertraglichen Bindungsfrist ist gebührenrechtlich nur maximal ein Wagniszuschlag von 1% ansatzfähig.
Gegenüber dem ursprünglichen Planansatz für den Schmutzwasserbereich (25.953 T€) reduzieren sich die ansatzfähigen Betriebskosten der EGK für das Veranlagungsjahr 2017 auf 25.449 T€.
Der Kostenanteil der Kläranlage für die Entsorgungsgebühren reduziert sich von 2,08 EUR/m³ auf
2,03 EUR/m³.
Der Gebührenbedarf für das Jahr 2017 beträgt danach 16.646,00 EUR.
•
Personal- und Sachkostenanteil Stadtentwässerung Krefeld/Fachbereich Umwelt
Für das Veranlagungsjahr 2017 ergeben sich noch Personal- und Sachkosten i.H.v. 40.259,80 EUR
(Vorjahr: 79.523,40 EUR).
Bis einschließlich 2016 zählten die Personal- und Sachkosten des Fachbereiches Umwelt für die
Betreuung und Überwachung der Kleinkläranlagen noch zu den ansatzfähigen Kosten der Entsorgungsgebühren. Im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes NRW in diesem Jahr
schreibt der Gesetzgeber nun vor, dass diese Kosten von der Unteren Wasserbehörde getragen
werden müssen. Durch den Wegfall dieser Kosten reduziert sich der Personal- und Sachkostenanteil.
Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung von Personalkostenmittelwerten (Angestellte
und Beamte der Stadt Krefeld). In Anlehnung an die Empfehlung der KGSt wurden die Kosten
eines Arbeitsplatzes jeweils anteilig um die Sachkostenpauschale von 9.700,00 EUR sowie ebenfalls anteilig um einen Gemeinkostenzuschlag von 20 % (Overheadkosten) beaufschlagt.
Begründung
•
Seite 3
Abwassermenge aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Die kalkulierte Abfuhrmenge für das Veranlagungsjahr 2017 beträgt 8.200 m³ und ist damit leicht
ansteigend (7.900 m³). Bei der Kalkulation der zu entsorgenden Abwassermenge wurde die
Mengenentwicklung im Veranlagungsjahr 2016 berücksichtigt. Dabei wurden die monatlichen
Abwassermengen 2015 zu 2016 verglichen und für das gesamte Jahr 2016 hochgerechnet.
•
Ergebnis der Nachkalkulationen für die Jahre 2013, 2014 und 2015
Die Nachkalkulationen für die Entsorgungsgebühren nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) ergaben folgende Ergebnisse:
2013: Unterdeckung 10.395,07 EUR
2014: Unterdeckung 5.817,50 EUR
2015: Überdeckung 1.693,03 EUR
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb
der nächsten vier Jahre auszugleichen, Unterdeckungen hingegen können innerhalb von vier
Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die bisherige Berücksichtigung der jeweiligen Ergebnisse:
Auflösung der
Ergebnisse in
der Kalkulation
2015
2016
2017
Rest
Ergebnis Nachkalkulation
2013
2014
2015
./. 10.395,07 EUR ./. 5.817,50 EUR + 1.693,03 EUR
5.395,07 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
2.500,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
2.500,00 EUR
5.817,50 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
1.693,03 EUR
Der Restbetrag der Unterdeckung aus dem Jahr 2013 i.H.v. 2.500,00 EUR muss unter Beachtung
der 4-Jahresfrist in 2017 aufgelöst werden.
Im Hinblick auf die stark reduzierten Personalkosten wird vorgeschlagen, das Gesamtergebnis
der Unterdeckung aus dem Jahr 2014 i.H.v. 5.817,50 EUR im Jahr 2017 aufzulösen.
Die Überdeckung aus der Nachkalkulation 2015 kann zur Kompensation von Kostensteigungen
oder Mengenreduzierungen in den Kalkulationszeiträumen 2018 ff. eingesetzt werden.
•
Zusammenfassung
Die Kalkulation für das Veranlagungsjahr 2017 ergibt insgesamt eine Reduzierung des Gebührensatzes von derzeit 28,73 EUR/m³ auf nunmehr 24,22 EUR/m³ ( - 15,7%).
Grund für die Reduzierung sind einerseits die geringeren Personalkosten und andererseits die im
Vergleich zum Vorjahr höhere Abwassermenge.
Begründung
Seite 4
Die Gebührenkalkulation 2017 ist als Anlage beigefügt. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser
Vorlage.
Aufgrund der Änderung des Gebührensatzes ist § 3 der Entsorgungsgebührensatzung der Stadt
Krefeld anzupassen.