Daten
Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:28
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.05.2015
Nr.
1401 /15/V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 mg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
10.06.2015
Betreff
Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung in den Fachausschüssen
Anträge der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Stellungnahme zum Thema Haushaltsberatungen
2015 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1401 /15/V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Anträgen der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und der Linken vom 08.05.2015 wird um Aufnahme des
Tagesordnungspunktes "Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung" auf die Tagesordnung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung gebeten.
§ 57 GO NRW befasst sich mit der Bildung von Ausschüssen, für die der Rat zuständig ist. Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Gemeindehaushaltsverordnung befassen sich nicht im Detail mit den Aufgaben der Fachausschüsse. Die Richtlinien für die Ausschüsse werden in der Hauptsatzung geregelt.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld sind die Ausschüsse beratend tätig, soweit Ihnen
nicht durch das Gesetz Entscheidungsbefugnisse zustehen. Der Rat kann Ihnen die Entscheidung über
bestimmte Angelegenheiten übertragen. Näheres regelt die Zuständigkeitsordnung.
In § 7 der Zuständigkeitsordnung sind die Zuständigkeiten des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
dargestellt. In der umfassenden Auflistung der Zuständigkeiten sind Haushaltsberatungen nicht thematisiert.
In § 13 der Zuständigkeitsordnung sind die Zuständigkeiten des Finanz- und Beteiligungsausschusses (neu:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) geregelt. Absatz 1 besagt, dass der Finanzund Beteiligungsausschuss die Haushaltssatzung vorbereitet und die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen trifft, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind. Außerdem berät der Finanz- und Beteiligungsausschuss alle Angelegenheiten finanzieller Art vor, die der
Zuständigkeit des Rates unterliegen und nicht delegiert werden können (Absatz 2).
Eine Beratung des Haushaltes 2015 war trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung grundsätzlich in allen
Fachausschüssen möglich. In den vergangenen Monaten stand das Thema Haushalt jeweils auf der Tagesordnung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist umfassend und entsprechend seiner
Zuständigkeit mit der Vorbereitung der Haushaltssatzung befasst; dort können entsprechende Anträge
gestellt, beraten und zur Beschlussfassung im Rat empfohlen werden.