Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage Nr. 2711/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld - Fischeln für den Bereich südlich der Anrather
Straße zwischen der Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und der Hückelsmaystraße einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst insgesamt rund 178.340 m² und ist im nachfolgenden Luftbild gekennzeichnet.
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Das Plangebiet ist durch verschiedene Nutzungen geprägt. Einen Großteil des Geltungsbereiches nimmt das derzeitige Betriebsgrundstück der Deutschen Post ein, das in großen
Teilen durch das Paketzentrum sowie die zugehörigen Verkehrs- und Rangierflächen versiegelt ist. Sowohl im Südwesten als auch im Osten des Plangebietes liegen größere bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Nordwesten, Norden und entlang der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich größere Gehölzstrukturen, in die zudem zwei Regenrückhaltevorrichtungen eingebunden sind.
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Anlass und Ziele der Planung
In den letzten Jahren erfahren die Paketzentren der Deutschen Post insbesondere durch die
Entwicklung des Online-Handels eine wesentliche Erhöhung des Sendungsaufkommens.
Das Paketzentrum Krefeld als einer der beiden umsatzstärksten Standorte im gesamten
Bundesgebiet ist hiervon in besonderem Maße betroffen. So stieg die Sendungsmenge von
2009 bis 2014 um ca. 61 % an. Hinzu kommt, dass von Geschäfts- wie Privatkunden zunehmend eine Qualitätserhöhung der Dienstleistung dahingehend erwartet wird, dass die
eingelieferten Paketsendungen taggleich bearbeitet werden. Eine nicht taggleiche Bearbeitung stellt inzwischen für Geschäftskunden einen schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil
dar. Aus diesem Grund sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums bereits
seit einigen Jahren erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten.
Die Auswirkungen sind bis in die örtlichen Verkehrs- und Wirtschaftssysteme spürbar:
Trotz zwischenzeitlich realisierter Ertüchtigung der Fördertechnik auf eine maximale
Sortierkapazität von 32.000 Paketen pro Stunde beeinträchtigen das Fehlen ausreichend leistungsfähiger Zu- und Ausfahrten sowie von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen die Betriebsabläufe und damit die Abfertigungskapazitäten so stark,
dass lokale und regionale Kunden nicht mehr bedarfsgerecht bedient werden können. Davon betroffen sind insbesondere Logistik-Betriebe, die sich in jüngster Zeit
in den östlich gelegenen Gewerbegebieten in räumlicher, verkehrsgünstiger Nähe
zum Paketzentrum angesiedelt haben. Diese Gewerbeflächen (z.B. "Gewerbegebiet
am Südpark") wurden u.a. mit dem Vorzug der direkten Nähe zum Paketzentrum der
Deutschen Post vermarktet. Fehlende Kapazitäten am Paketzentrum gefährden diesen Standortvorteil maßgeblich.
Speziell die derzeitige mangelnde Leistungsfähigkeit der Zufahrt führt zudem auch
zu einer Beeinträchtigung der örtlichen Verkehrsabläufe: Es kommt regelmäßig zu
verkehrsgefährdenden Rückstausituationen in den öffentlichen Straßenraum, über
die Anrather Straße hinaus bis auf die Bundesstraße B 57 bzw. den Zubringer zur
A 44.
Zur Entlastung der Situation und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Außenanlagen des Paketzentrums unabdingbar.
Dazu gehören insbesondere:
der Neubau einer leistungsfähigen Zufahrt mit ausreichenden Stauspuren und zugehörigen Abfertigungsflächen,
der Ausbau einer leistungsfähigen Ausfahrt,
die Erhöhung der Anzahl von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen.
Darüber hinaus ist die Neu-Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis am Standort geplant.
Da das bisherige Betriebsgrundstück für diese Maßnahmen nicht genügend Raum bietet,
ist die Einbeziehung angrenzender Zukaufflächen erforderlich. Der dargestellte Planaus-
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schnitt (Planauszug aus dem Gesamtlageplan PZ 47 Krefeld Kapazitätserweiterung, Stand
27. Februar 2015, Um- und Ausbaumaßnahmen sind farbig dargestellt) gibt einen Überblick über den Umfang der insgesamt erforderlichen Maßnahmen.
Restriktiv für jegliche Ertüchtigungsabsichten des Paketzentrums wirkt sich aus, dass für
den Standort kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert. Der Anfang der 1990er Jahre in
Aufstellung befindliche Bebauungsplan ist nach der Offenlage nicht zur Rechtskraft geführt
worden. Die Genehmigung des Paketzentrums wurde im Zustimmungsverfahren gemäß
§ 75 BauO NW in Verbindung mit § 33 BauGB erteilt, das Paketzentrum befindet sich somit
planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Außerdem liegt es in einem Landschaftsschutzgebiet.
Zur "Bereinigung" der planungsrechtlichen Situation und Schaffung der Voraussetzungen
für die dringend erforderlichen betrieblichen Entwicklungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 804 mit paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP
99) zum Teil als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ sowie als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame, neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die
Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches größtenteils als Sondergebiet mit
der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ dar. Im nördlichen Bereich ist ein Teil des
Plangebietes als „Fläche für Wald“, im östlichen Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt. Da die geplante Nutzung in den vorgenannten, kleineren Teilbereichen den
Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot
gem. § 8 Abs. 2 BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Entwicklung vollständig als
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ dargestellt werden.
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Auf die landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz teilte die Bezirksregierung mit Schreiben vom 26.04.2016 mit, dass gegen die vorgelegte Flächennutzungsplan-Änderung keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne.
Für überwiegende Teile des Plangebietes hat der Rat der Stadt Krefeld am 03.12.1992 das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 597 – Anrather Str. zwischen Autobahnanschluss Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystr. – eingeleitet. Dieser Bebauungsplan
sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Paketzentrums schaffen, wurde jedoch nach der Offenlage (21.02.1994 bis 21.03.1994) nicht zur Rechtskraft
geführt. Alle gefassten Verfahrensbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 597, insbesondere
der Einleitende Beschluss vom 03.12.1992, der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen
Auslegung vom 26.08.1993 sowie der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung vom
27.01.1994, sollen mit Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
804 aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan Nr. 804 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes
der Stadt Krefeld (1992). In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes ist das Plangebiet Bestandteil der großflächigen Zielbereiche 1.2: „Anreicherung einer
im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden
und belebenden Elementen“. In diesen Bereichen sollen unter anderem der derzeit vorhandene Grünanteil und die Gehölzbestände erhalten, gepflegt und ggf. erhöht werden
sowie flächenintensive Eingriffe (Überformung der Landschaft) vermieden werden. Insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen soll eine Anreicherung durch
Anpflanzungen von bodenständigen Gehölzen oder die Anlage von Biotopen erfolgen. Das
Bebauungsplanverfahren schafft die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Erweiterung des bereits bestehenden, großflächigen Paketzentrums. Festsetzungen zur Eingrünung des Standortes sollen in den Randbereichen getroffen werden.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes Forstwald. Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen, die sich aus der Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden.
Bei einem Teil der im Plangebiet vorhandenen Gehölzstrukturen handelt es sich um vom
Regionalforstamt Niederrhein als „Wald“ eingestufte Flächen. Gemäß § 39 Landesforstgesetz NRW (LFoG) bedarf die dauerhafte Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart
der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Nach bisherigen Abstimmungen mit
der Forstbehörde muss als Ausgleich für die Inanspruchnahme dieser Flächen eine Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2 erfolgen. Die erforderlichen Anträge auf Waldumwandlung
mit Darstellung geeigneter Kompensationsflächen befinden sich in Bearbeitung.
Das Bauleitplanverfahren schafft die Voraussetzungen für zusätzliche Eingriffe in Natur
und Landschaft. Eine detaillierte Bilanzierung der ökologischen Wertigkeiten im Bestand
und im Planungszustand wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Hierzu sind in den Jahren
2013 und 2015 bereits umfassende Bestandsaufnahmen der Biotoptypen durch ein Fach-
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büro erfolgt. Auf Grundlage der vorzunehmenden Berechnungen werden geeignete Ausgleichsmaßnahmen bestimmt.
Ein fachgutachterlicher Abgleich der Verträglichkeit der geplanten Nutzung im gesamten
künftigen Plangebiet mit den Vorgaben des Artenschutzes wurde ebenfalls bereits vorgenommen. Die vorläufige Artenschutzprüfung (Stufe 1 – Vorprüfung) kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst
werden. Das umfassende Artenschutzgutachten wird im weiteren Verfahren vorgelegt.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird die Erstellung eines Lärmimmissionsgutachtens
erforderlich. Inhalt und Umfang des Gutachtens sowie möglicherweise auf dieser Grundlage zu treffende Festsetzungen werden im weiteren Verfahren geprüft und abgestimmt.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015
die Aktualisierung dieser Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen.
Das beabsichtigte Planverfahren ist in der Prioritätenliste bisher ohne Bebauungsplannummer auf Rang 74 in der Prioritätengruppe 3 (Rahmenbedingungen klären) vorgemerkt.
Entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste war bereits eine Punktbewertung
nach dem Kriterienkatalog vorgenommen worden. Da die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nun geklärt sind und die Planung konkretisiert ist, hat die Verwaltung die Priorität des Planverfahrens nach dem Kriterienkatalog
neu bewertet. Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 13 Punkte.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 804 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 13 zu platzieren und die bisher auf Rang 13 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von
dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4
BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre
(§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33
BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 804 beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 804
– südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes