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Verwaltungsvorlage (B804 EB 01 Begründung zur Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:28
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage Nr. 2711/16 Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld - Fischeln für den Bereich südlich der Anrather Straße zwischen der Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und der Hückelsmaystraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – Plangebiet Das Plangebiet umfasst insgesamt rund 178.340 m² und ist im nachfolgenden Luftbild gekennzeichnet. Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Das Plangebiet ist durch verschiedene Nutzungen geprägt. Einen Großteil des Geltungsbereiches nimmt das derzeitige Betriebsgrundstück der Deutschen Post ein, das in großen Teilen durch das Paketzentrum sowie die zugehörigen Verkehrs- und Rangierflächen versiegelt ist. Sowohl im Südwesten als auch im Osten des Plangebietes liegen größere bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Nordwesten, Norden und entlang der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich größere Gehölzstrukturen, in die zudem zwei Regenrückhaltevorrichtungen eingebunden sind. Begründung zur Vorlage Nr. 2711/16 Seite 2 Anlass und Ziele der Planung In den letzten Jahren erfahren die Paketzentren der Deutschen Post insbesondere durch die Entwicklung des Online-Handels eine wesentliche Erhöhung des Sendungsaufkommens. Das Paketzentrum Krefeld als einer der beiden umsatzstärksten Standorte im gesamten Bundesgebiet ist hiervon in besonderem Maße betroffen. So stieg die Sendungsmenge von 2009 bis 2014 um ca. 61 % an. Hinzu kommt, dass von Geschäfts- wie Privatkunden zunehmend eine Qualitätserhöhung der Dienstleistung dahingehend erwartet wird, dass die eingelieferten Paketsendungen taggleich bearbeitet werden. Eine nicht taggleiche Bearbeitung stellt inzwischen für Geschäftskunden einen schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil dar. Aus diesem Grund sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums bereits seit einigen Jahren erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten. Die Auswirkungen sind bis in die örtlichen Verkehrs- und Wirtschaftssysteme spürbar:  Trotz zwischenzeitlich realisierter Ertüchtigung der Fördertechnik auf eine maximale Sortierkapazität von 32.000 Paketen pro Stunde beeinträchtigen das Fehlen ausreichend leistungsfähiger Zu- und Ausfahrten sowie von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen die Betriebsabläufe und damit die Abfertigungskapazitäten so stark, dass lokale und regionale Kunden nicht mehr bedarfsgerecht bedient werden können. Davon betroffen sind insbesondere Logistik-Betriebe, die sich in jüngster Zeit in den östlich gelegenen Gewerbegebieten in räumlicher, verkehrsgünstiger Nähe zum Paketzentrum angesiedelt haben. Diese Gewerbeflächen (z.B. "Gewerbegebiet am Südpark") wurden u.a. mit dem Vorzug der direkten Nähe zum Paketzentrum der Deutschen Post vermarktet. Fehlende Kapazitäten am Paketzentrum gefährden diesen Standortvorteil maßgeblich.  Speziell die derzeitige mangelnde Leistungsfähigkeit der Zufahrt führt zudem auch zu einer Beeinträchtigung der örtlichen Verkehrsabläufe: Es kommt regelmäßig zu verkehrsgefährdenden Rückstausituationen in den öffentlichen Straßenraum, über die Anrather Straße hinaus bis auf die Bundesstraße B 57 bzw. den Zubringer zur A 44. Zur Entlastung der Situation und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Außenanlagen des Paketzentrums unabdingbar. Dazu gehören insbesondere:    der Neubau einer leistungsfähigen Zufahrt mit ausreichenden Stauspuren und zugehörigen Abfertigungsflächen, der Ausbau einer leistungsfähigen Ausfahrt, die Erhöhung der Anzahl von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen. Darüber hinaus ist die Neu-Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis am Standort geplant. Da das bisherige Betriebsgrundstück für diese Maßnahmen nicht genügend Raum bietet, ist die Einbeziehung angrenzender Zukaufflächen erforderlich. Der dargestellte Planaus- Begründung zur Vorlage Nr. 2711/16 Seite 3 schnitt (Planauszug aus dem Gesamtlageplan PZ 47 Krefeld Kapazitätserweiterung, Stand 27. Februar 2015, Um- und Ausbaumaßnahmen sind farbig dargestellt) gibt einen Überblick über den Umfang der insgesamt erforderlichen Maßnahmen. Restriktiv für jegliche Ertüchtigungsabsichten des Paketzentrums wirkt sich aus, dass für den Standort kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert. Der Anfang der 1990er Jahre in Aufstellung befindliche Bebauungsplan ist nach der Offenlage nicht zur Rechtskraft geführt worden. Die Genehmigung des Paketzentrums wurde im Zustimmungsverfahren gemäß § 75 BauO NW in Verbindung mit § 33 BauGB erteilt, das Paketzentrum befindet sich somit planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Außerdem liegt es in einem Landschaftsschutzgebiet. Zur "Bereinigung" der planungsrechtlichen Situation und Schaffung der Voraussetzungen für die dringend erforderlichen betrieblichen Entwicklungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 804 mit paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zum Teil als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ sowie als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Der seit dem 23.10.2015 wirksame, neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches größtenteils als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ dar. Im nördlichen Bereich ist ein Teil des Plangebietes als „Fläche für Wald“, im östlichen Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Da die geplante Nutzung in den vorgenannten, kleineren Teilbereichen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Entwicklung vollständig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ dargestellt werden. Begründung zur Vorlage Nr. 2711/16 Seite 4 Auf die landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz teilte die Bezirksregierung mit Schreiben vom 26.04.2016 mit, dass gegen die vorgelegte Flächennutzungsplan-Änderung keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Für überwiegende Teile des Plangebietes hat der Rat der Stadt Krefeld am 03.12.1992 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 597 – Anrather Str. zwischen Autobahnanschluss Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystr. – eingeleitet. Dieser Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Paketzentrums schaffen, wurde jedoch nach der Offenlage (21.02.1994 bis 21.03.1994) nicht zur Rechtskraft geführt. Alle gefassten Verfahrensbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 597, insbesondere der Einleitende Beschluss vom 03.12.1992, der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vom 26.08.1993 sowie der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.01.1994, sollen mit Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 804 aufgehoben werden. Der Bebauungsplan Nr. 804 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes ist das Plangebiet Bestandteil der großflächigen Zielbereiche 1.2: „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen“. In diesen Bereichen sollen unter anderem der derzeit vorhandene Grünanteil und die Gehölzbestände erhalten, gepflegt und ggf. erhöht werden sowie flächenintensive Eingriffe (Überformung der Landschaft) vermieden werden. Insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen soll eine Anreicherung durch Anpflanzungen von bodenständigen Gehölzen oder die Anlage von Biotopen erfolgen. Das Bebauungsplanverfahren schafft die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Erweiterung des bereits bestehenden, großflächigen Paketzentrums. Festsetzungen zur Eingrünung des Standortes sollen in den Randbereichen getroffen werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes Forstwald. Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen, die sich aus der Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden. Bei einem Teil der im Plangebiet vorhandenen Gehölzstrukturen handelt es sich um vom Regionalforstamt Niederrhein als „Wald“ eingestufte Flächen. Gemäß § 39 Landesforstgesetz NRW (LFoG) bedarf die dauerhafte Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Nach bisherigen Abstimmungen mit der Forstbehörde muss als Ausgleich für die Inanspruchnahme dieser Flächen eine Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2 erfolgen. Die erforderlichen Anträge auf Waldumwandlung mit Darstellung geeigneter Kompensationsflächen befinden sich in Bearbeitung. Das Bauleitplanverfahren schafft die Voraussetzungen für zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Eine detaillierte Bilanzierung der ökologischen Wertigkeiten im Bestand und im Planungszustand wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Hierzu sind in den Jahren 2013 und 2015 bereits umfassende Bestandsaufnahmen der Biotoptypen durch ein Fach- Begründung zur Vorlage Nr. 2711/16 Seite 5 büro erfolgt. Auf Grundlage der vorzunehmenden Berechnungen werden geeignete Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. Ein fachgutachterlicher Abgleich der Verträglichkeit der geplanten Nutzung im gesamten künftigen Plangebiet mit den Vorgaben des Artenschutzes wurde ebenfalls bereits vorgenommen. Die vorläufige Artenschutzprüfung (Stufe 1 – Vorprüfung) kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden. Das umfassende Artenschutzgutachten wird im weiteren Verfahren vorgelegt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird die Erstellung eines Lärmimmissionsgutachtens erforderlich. Inhalt und Umfang des Gutachtens sowie möglicherweise auf dieser Grundlage zu treffende Festsetzungen werden im weiteren Verfahren geprüft und abgestimmt. Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015 die Aktualisierung dieser Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Das beabsichtigte Planverfahren ist in der Prioritätenliste bisher ohne Bebauungsplannummer auf Rang 74 in der Prioritätengruppe 3 (Rahmenbedingungen klären) vorgemerkt. Entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste war bereits eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen worden. Da die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nun geklärt sind und die Planung konkretisiert ist, hat die Verwaltung die Priorität des Planverfahrens nach dem Kriterienkatalog neu bewertet. Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 13 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 804 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 13 zu platzieren und die bisher auf Rang 13 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 804 beigefügt. Begründung zur Vorlage Nr. 2711/16 Seite 6 Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – (ohne Maßstab) Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes