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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 - südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:28
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 - südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 - südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 - südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Einleitender Beschluss)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.05.2016 Nr. 2711 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.05.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 02.06.2016 Rat 02.06.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 804 - südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich südlich der Anrather Straße zwischen der Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und der Hückelsmaystraße, der begrenzt wird - im Norden durch die Anrather Straße, - im Westen durch den Autobahnzubringer (B 57), - im Süden durch bis zur A 44 reichende landwirtschaftlich genutzte Flächen (südliche Grenze der Flurstücke 49, 18, 55, 23, 22 tw., Flur 28, Gemarkung Fischeln) - im Osten durch angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen (östliche Grenze der Flurstücke 55 sowie – im südlichen Teil – 22 tw., Flur 28, Gemarkung Fischeln) ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – 2. Innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes Nr. 804 sollen alle gefassten Be-schlüsse zum Bebauungsplan Nr. 597 – Anrather Str. zwischen Autobahnanschluß Krefeld- Forstwald und Hückelsmaystr. –, insbesondere der Einleitende Beschluss vom 03.12.1992, der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vom 26.08.1993 sowie der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.01.1994, aufgehoben werden. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – neu auf Rang 13 platziert. Die bisher auf Rang 13 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2711 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2