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Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Nutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:28
Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Nutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße) Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Nutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße) Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Nutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße) Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Nutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße) Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Nutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße)

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Inhalt der Datei

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.01.2017 Nr. 3463 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00-ra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 16.02.2017 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 08.03.2017 Betreff Gemeinsame Nutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3463 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Ausgangslage: Seit dem 01. Mai 2015 hat der Spielplatz an der Dreikönigenstraße (zeitweise) wieder geöffnet. Die Alt-Katholische Kirchengemeinde ist vertraglich mit der Stadt Krefeld übereingekommen, den Spielplatz, sofern es die Wetterlage zulässt, mindestens zwei Stunden pro Tag für Kinder unter 14 Jahren zu öffnen. Die Alt-Katholische Kirchengemeinde hat hierfür geeignetes Personal zu stellen. Die Zusammenarbeit kann für die Kinder in der Umgebung als Erfolg bezeichnet werden. Seit 2016 wird durch einen Investor an einer Umnutzung des alten Hollywood-Kinos an der Luisenstraße zu einer Kindertageseinrichtung gearbeitet. Hierfür müsste der bisherige Spielplatz als Außengelände genutzt werden. Sachstand: Der für den Bau der Kindertageseinrichtung erforderliche Mietvertrag ist derzeit in der Bearbeitung im Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement (FB 60). Der Unterausschuss zum Hauptausschuss Betreuung von Kindern unter drei Jahren hat am 08. Dezember 2016 den Beschluss gefasst, einen entsprechenden Mietvertrag mit dem Investor abzuschließen. Dieser wird den entsprechenden Vorgaben des Kinderbildungsgesetz entsprechen. Eine Fertigstellung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 erfolgen. Die Kindertageseinrichtung wird in der Bedarfsmeldung 2017/2018 (gesonderte JHA-Vorlage) berücksichtigt. Bezüglich dieser Veränderung der Nutzung hat am 30. November 2016 ein fachbereichsübergreifendes Abstimmungsgespräch zwischen den Fachbereichen 51 (Jungendhilfe und Beschäftigungsförderung), 60 (Zentrales Gebäudemanagement) und 67 (Grünflächen) stattgefunden. In diesem Gespräch sind die Möglichkeiten und Vorgaben für eine gemeinsame Nutzung besprochen worden. Es konnte festgehalten werden, dass eine Doppelnutzung der Außenanlage möglich ist. Hierfür ist eine Absprache mit den Paten und der Alt-Katholischen Kirchengemeinde erforderlich. Mit Pfarrer Schmidt und Frau Behling (Alt-Katholische Kirchengemeinde) wurde am 04. Januar 2017 (unter Beteiligung der Fachbereiche 51 (Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung) und 67 (Grünflächen)) über die neuen Entwicklungen bezüglich des Spielplatzes gesprochen. In einem sehr konstruktiven Gespräche wurde die weitere Bereitschaft der Kirchengemeinde zur Betreuung des Spielplatzes festgestellt. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der Spielplatz in den Wintermonaten nur noch am Wochenende geöffnet werden kann. Hier ist der bestehende Vertrag zu gegebener Zeit an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Zusage der weiteren Betreuung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Kirchenvorstand. Der Spielplatz wird den Kindern in der Umgebung somit, vorbehaltlich der Zustimmung des Kirchenvorstandes, erhalten bleiben. Ausblick/Weitere Planungen: Begründung Seite 3 Da aufgrund der Betriebszeiten der Kindertageseinrichtung (bis ca. 16:30 Uhr/17:00 Uhr) die öffentlichen Spielzeiten unter der Woche eingeschränkt sind, muss ortsnah nach einer geeigneten Alternative Ausschau gehalten werden. Aus jugendhilfeplanerischer Sicht, wie auch aus Sicht des Fachbereiches Grünflächen (FB 67) bietet sich hier die Berücksichtigung einer ausreichend bemessenen Fläche als Kinderspielplatz auf dem, sich in städtebaulicher Neuplanung befindlichem Dr.-Hirschfelder-Platz an. Diese Neugestaltung würde die Weiternutzung des Spielplatzes an der Dreikönigenstraße passend ergänzen.