Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:29
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.08.2017
Nr.
4309 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung West
12.09.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.09.2017
Bezirksvertretung Fischeln
19.09.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
19.09.2017
Rat
19.09.2017
Naturschutzbeirat
20.09.2017
Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle
Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße;
Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. 09 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der
derzeit gültigen Fassung, wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße aufgestellt.
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung
zur Vorlage entschieden.
3. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der
Begründung zum vorgenannten Planentwurf.
4. Der Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 4 zur Vorlage Nr.
4309/17) wird zugestimmt.
5. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
II.
1. Die Bezirksvertretung Krefeld-West nimmt die Beschlussvorlage über den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln nimmt die Beschlussvorlage über den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Dabei wird abweichend von
§ 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung verfahren.
III. Der Naturschutzbeirat nimmt den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4309 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle Krefeld Forstwald und Hückelsmaystraße wird zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen.
I.
Anlass der Planung und Planungsziele
Im Süden von Krefeld, an der Grenze zu Willich, unmittelbar östlich des Autobahnzubringers zur
A 44 der Anschlussstelle Krefeld Forstwald, befindet sich das Paketzentrum 47 der Deutschen
Post AG. Es ist im Jahr 1994 in verkehrsgünstiger Lage zur A 44 bzw. zur Bundesstraße B 57 im
Stadtteil Fischeln errichtet worden.
Im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (rechtswirksam seit dem
23.10.2015) ist bereits mit der Darstellung der derzeit gewerblich genutzten Betriebsflächen des
Paketzentrums und eines westlich angrenzenden Erweiterungsbereiches als Sondergebiet
"Frachtpostzentrum" (anstatt wie vorher: "Fläche für die Landwirtschaft") die Voraussetzung für
die Schaffung von Baurecht ermöglicht und damit die Zielsetzung dokumentiert, den Standort
langfristig im Stadtteil Fischeln zu sichern.
Insbesondere aufgrund der rasanten Entwicklungen im Online-Handel erfahren die Paketzentren
der Deutschen Post in den letzten Jahren eine wesentliche Erhöhung des Sendungsaufkommens.
Die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums in Krefeld sind bereits seit einigen Jahren
erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten. Die Auswirkungen
sind bis in die örtlichen Verkehrs- und Wirtschaftssysteme spürbar. Zur Entlastung der Situation
und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
der Außenanlagen des Paketzentrums erforderlich.
Allerdings besteht aufgrund der planungsrechtlichen Ausgangssituation des Standortes (kein
rechtskräftiger Bebauungsplan; Lage in einem Landschaftsschutzgebiet) im Plangebiet keinerlei
weiterer baulicher Entwicklungsspielraum mehr. Daher soll Planrecht geschaffen werden.
Die aktuell notwendigen Erweiterungsmaßnahmen gehen jedoch teilweise über die Darstellungen des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" im neuen Flächennutzungsplan hinaus. Obwohl die
Post bereits seit dem Jahr 2013 bezüglich der planungsrechtlichen Realisierung des Vorhabens
mit der Stadtverwaltung in Kontakt steht, konnte der sich aktuell ergebende Änderungsbedarf
aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstands der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung nicht
mehr in dessen Entwurf berücksichtigt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Paketzentrum Krefeld ergibt sich daher das Erfordernis, diese im
Rahmen der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen. Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 804 „Südlich Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung durch den Rat der Stadt Krefeld
ist am 02.06.2016 gefasst worden.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst zwei kleine Änderungsbereiche, die im Norden und Osten an das heutige Betriebsgelände angrenzen und heute mit Wald bestanden bzw.
landwirtschaftlich genutzt werden.
Begründung
Seite 3
Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die dringend erforderliche Ertüchtigung des Paketzentrums Krefeld im Sinne einer städtebaulich geordneten und umweltverträglichen Entwicklung zu schaffen.
Entsprechend der im wirksamen Flächennutzungsplan bereits für einen Großteil des Plangebietes getroffenen Darstellung "Sondergebiet Frachtpostzentrum" soll ein Sonstiges Sondergebiet
entwickelt werden, das auf die Bedürfnisse eines Logistik- und Postunternehmens ausgerichtet
ist.
II.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)
zum Teil als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ sowie als „Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2015 stellt den derzeit gewerblich genutzten Teil des Betriebsgeländes sowie eine potenzielle Erweiterungsfläche im Südwesten als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Frachtpostzentrum" gemäß § 5 (2) Nr. 1
i.V.m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO dar. Unmittelbar nördlich der Hofflächen des Paketzentrums ist ein
Teil des Betriebsgeländes als "Fläche für Wald" gemäß § 5 (2) Nr. 9 a BauGB dargestellt. Die östlich und südlich des Paketzentrums gelegenen Bereiche sind überwiegend als "Fläche für die
Landwirtschaft" gem. § 5 (2) Nr. 9 b BauGB dargestellt. Nördlich und westlich grenzen zudem die
als "Verkehrswichtige Straßen" gem. § 5 (2) Nr. 3 BauGB dargestellten Straßenzüge der Anrather
Straße (mit Darstellung einer "Anbaufreien Zone") bzw. des Autobahnzubringers (B 57) an das
Paketzentrum an. Im Süden sind zudem zwei Gasleitungen gemäß § 5 (2) Nr. 4 BauGB dargestellt. Außerdem verläuft südlich des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" die Grenze eines
Landschaftsschutzgebietes, in dessen Geltungsbereich sich das Paketzentrum befindet.
Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne.
Die Flächennutzungsplanänderung liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes
der Stadt Krefeld (1992). In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes ist
das Plangebiet Bestandteil der großflächigen Zielbereiche 1.2: „Anreicherung einer im Ganzen
erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden
Elementen“.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes
Forstwald.
III.
Bisherige Verfahrensschritte
Landesplanerische Anfrage
Auf die landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz teilte die Bezirksregierung mit Schreiben vom 26.04.2016 mit, dass gegen die vorgelegte FlächennutzungsplanÄnderung keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 25.10.2016.
Diese wurde am 06.04.2017 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt.
Begründung
Seite 4
Das Ergebnisprotokoll zu dieser Veranstaltung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Unabhängig
von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Bürger die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser
Vorlage aufgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB
Mit Schreiben vom 12. April 2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit
diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt.
IV.
Anhörung der Bezirksvertretung
Im Rahmen der Anhörung zur Bauleitplanung wird der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans hiermit der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2
Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Wegen der betrieblichen Erfordernisse zur Realisierung der Planung zum Weihnachtsgeschäft
2018 soll der Beschluss zur Aufstellung und Offenlage in der Ratssitzung am 19.09.2017 gefasst
werden. Aufgrund des Sitzungskalenders ist eine termingerechte Beteiligung der Bezirksvertretung Fischeln vor dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nicht mehr möglich. Die
Beteiligung erfolgt in einer Sondersitzung am 19.09.2017 vor der Sitzung von Haupt- und Beschwerdeausschuss und Rat.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit ebenfalls der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme vorgelegt, da der Änderungsbereich nahe der Grenze zum
Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung erfolgt vor dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung.
V.
Anhörung des Naturschutzbeirats
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992, Stand:
Juli 2017), innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.7 Oberbenrad / Forstwald. Der Naturschutzbeirat wird daher hiermit zur Bauleitplanung angehört.
VI.
Sonstiges
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über die künftigen Änderungsbereiche
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beigefügt.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Planverfahrens sind der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist. Der Umweltbericht
gemäß § 2a BauGB ist als Teil B der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung als separates
Dokument erstellt und der Vorlage als Anlage 5 beigefügt.
Anlagen
Begründung
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