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Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:30
Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei ) Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei ) Verwaltungsvorlage (Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei )

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.01.2016 Nr. 2281 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 27.01.2016 Betreff Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Herrn Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Behr am 08.01.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, einzügig im ersten Ausbildungsjahr rückwirkend zum Schuljahr 2015/2016 am Berufskolleg Glockenspitz Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2281 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Bei der Aufstellung der Bildungsgänge der Berufskollegs der Stadt Krefeld, Stand Februar 2015, teilte die Bezirksregierung mit, dass die Bezirksfachklasse Bäcker seit 2011 in allen Jahrgangsstufen unterfrequent ist. Gleichzeitig wurde angeregt, eine gemeinsame Beschulung mit anderen Ausbildungsberufen zu beantragen. In seiner Sitzung am 03.11.2015 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die gemeinsame Beschulung des Ausbildungsberufes Bäcker mit dem Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, sowie eine gemeinsame Beschulung des Ausbildungsberufes Konditor mit dem Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, beschlossen. Nach der entsprechenden Antragsstellung regte die Bezirksregierung Düsseldorf an, eine einzügige gemeinsame Beschulung aller drei Ausbildungsberufe für das erste Ausbildungsjahr zu beschließen. Die Liste der gemeinsamen Beschulungsmöglichkeiten, RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10.03.2008, lässt eine gemeinsame Beschulung aller drei Ausbildungsberufe im ersten Ausbildungsjahr zu. Die sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen sind am Berufskolleg Glockenspitz gegeben. Auf den Schulträger kommen durch die gemeinsame Beschulung keine zusätzlichen Kosten zu. Eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern ist hier nicht erforderlich. Dringlichkeit ist geboten, da der nächste Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.01.2016 tagt, der Antrag aber kurzfristig bei der Bezirksregierung gestellt werden muss.