Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:30
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.01.2016
Nr.
2281 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
27.01.2016
Betreff
Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im
Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Beschlussentwurf:
Der folgende von Herrn Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Behr am 08.01.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, einzügig im
ersten Ausbildungsjahr rückwirkend zum Schuljahr 2015/2016 am Berufskolleg Glockenspitz
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2281 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Bei der Aufstellung der Bildungsgänge der Berufskollegs der Stadt Krefeld, Stand Februar 2015, teilte die
Bezirksregierung mit, dass die Bezirksfachklasse Bäcker seit 2011 in allen Jahrgangsstufen unterfrequent
ist. Gleichzeitig wurde angeregt, eine gemeinsame Beschulung mit anderen Ausbildungsberufen zu beantragen.
In seiner Sitzung am 03.11.2015 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die gemeinsame Beschulung des Ausbildungsberufes Bäcker mit dem Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk,
Bäckerei und Konditorei, sowie eine gemeinsame Beschulung des Ausbildungsberufes Konditor mit dem
Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, beschlossen.
Nach der entsprechenden Antragsstellung regte die Bezirksregierung Düsseldorf an, eine einzügige gemeinsame Beschulung aller drei Ausbildungsberufe für das erste Ausbildungsjahr zu beschließen.
Die Liste der gemeinsamen Beschulungsmöglichkeiten, RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10.03.2008, lässt eine gemeinsame Beschulung aller drei Ausbildungsberufe im ersten Ausbildungsjahr zu.
Die sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen sind am Berufskolleg Glockenspitz gegeben.
Auf den Schulträger kommen durch die gemeinsame Beschulung keine zusätzlichen Kosten zu.
Eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern ist hier nicht erforderlich.
Dringlichkeit ist geboten, da der nächste Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.01.2016 tagt, der
Antrag aber kurzfristig bei der Bezirksregierung gestellt werden muss.