Daten
Kommune
Krefeld
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308 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:30
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 6
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.08.2017
Nr.
3511 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/20 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Süd
11.10.2017
Bezirksvertretung Ost
12.10.2017
Bezirksvertretung Uerdingen
15.11.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
10.04.2018
Betreff
Bewirtschaftung von 3 Großparkplätzen (HSK-Maßnahme V-14)
Beschlussentwurf:
Für die Bezirksvertretung Krefeld Süd:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für
Stadtplanung und Stadtsanierung der Bewirtschaftung der Brachfläche Kölner Straße / Hohe
Saumstraße mittels Parkscheinautomaten zur Kenntnis zu nehmen.
Für die Bezirksvertretung Krefeld Ost:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für
Stadtplanung und Stadtsanierung die Bewirtschaftung des Großparkplatzes am Zoo, zwischen
Violstraße und Eichendorffstraße, zu beschließen.
Für die Bezirksvertretung Krefeld Uerdingen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für
Stadtplanung und Stadtsanierung die Bewirtschaftung des Großparkplatzes Am Röttgen zu beschließen.
Für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung:
Die Bewirtschaftung der Großparkplätze Am Röttgen (Uerdingen) und Zoo, zwischen Violstraße
und Eichendorffstraße, wird grundsätzlich beschlossen.
Die vorgesehene Bewirtschaftung der Brachfläche Kölner Straße / Hohe Saumstraße wird zur
Kenntnis genommen.
Als Tageshöchstsatz für die Parkplätze "Zoo" und "Am Röttgen" ist eine Gebühr von 5,00 EUR
vorzusehen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3511 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06602022600 - Parkscheinautomaten
43219100 - Sonstige Entgelte
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
340.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 340.000,00 EUR
Bemerkungen
Nach Aufstellung der Geräte ist mit dem auf Seite 2 beschriebenen Ausweichen auf kostenlose Parkplätze
in den benachbarten Wohngebieten zu rechnen. Deshalb handelt es sich bei den Einnahmen um zurückhaltende Schätzungen.
Die Investitionskosten wurden auf insgesamt 190.200,00 EUR geschätzt.
Siehe auch Seite 3.
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verabschiedet. Vor dem Hintergrund wurde im Rahmen
der HSK-Maßnahme V-14 - Erweiterung der Parkzonen durch Aufstellung von 34 neuen Parkscheinautomaten -, die Bewirtschaftung weiterer Großparkplätze außerhalb der Innenstadt geprüft.
An folgenden Großparkplätzen erscheint derzeit die Ausstattung mit Parkscheinautomaten zur
Bewirtschaftung angesichts der Investitionskosten, der Parkplatzauslastung und anderer Nutzungen wie Markt und Vermietungen nicht wirtschaftlich vertretbar.
Grotenburgstadion,
Girmesgath.
Es verbleiben die folgenden drei Großparkplätze, für die eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten vorgeschlagen wird:
am Zoo, zwischen Violstraße und Eichendorffstraße (sehr hoher Dauerparkeranteil)
Am Röttgen, Krefeld-Uerdingen (der Marktplatz wird bereits seit Langem
bewirtschaftet)
Brachfläche Kölner Straße/ Höhe Saumstraße
Die vorgenannten drei Parkplätze sind aktuell gebührenfrei. Der Platz an der Kölner Straße ist
zurzeit eine Brachfläche und muss vor einer Bewirtschaftung hergerichtet werden. Es handelt
sich um ein Areal, das zur „Entwicklungsfläche SÜD II“ gehört. Die Stadt Krefeld muss sich die
eigene Nutzung der Fläche „Brachfläche Kölner Straße/ Höhe Saumstraße“ und deren städtebauliche Nutzung offenhalten. Das Bieterverfahren wurde aus diesem Grund zunächst ausgesetzt
und Ende letzten Jahres aufgehoben.
Die anderen Parkplätze sind entsprechend der Nutzung befestigt und müssten nur in der vorgesehenen Bewirtschaftung hergestellt werden.
Der sich einstellende Verdrängungsmechanismus wird bei gebührenpflichtiger Bewirtschaftung
zu Parksuchverkehren in den anliegenden Wohngebieten führen. Es liegen Erfahrungen vor, als
in Hüls das dortige Helios Krankenhaus und in Dießem das Alexianer- bzw. Maria-HilfKrankenhaus für ihre Parkplätze eine Kostenpflicht eingeführt haben. Die Auswirkung auf die
Parkplatzsituation im Umfeld der zu betrachtenden Flächen wird daher vor Beginn einer Bewirtschaftung sowie in den ersten Monaten einer Bewirtschaftung untersucht, um weitergehenden
Interessensausgleich zu erzielen. Gegebenenfalls ist ein Bewohnerparken einzurichten, um den
Parksuchverkehr im Umfeld deutlich zu minimieren bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen.
Durch die weitere Aufstellung von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet ist absehbar, dass sich
der bisherige Ressourceneinsatz für die Tätigkeiten „Parkscheinautomatenentleerung und Geldtransport zur Sparkasse“ und „Instandhaltung“ gegenüber der bisherigen Ist-Situation erhöhen
wird. Die Verwaltung prüft derzeit, die Leerung der Parkscheinautomaten durch einen Dienstleister durchführen zu lassen.
Die „Gebührenordnung für Parkuhren, Parkscheinautomaten und gebührenpflichtige Parkplätze
bei Großveranstaltungen“ vom 09.12.2010 ist für die angegeben Plätze um eine Gebühr von 0,50
€ / 30 Min. und eine Tageshöchstgebühr von 5,00 € für die Parkplätze am Zoo und Am Röttgen
zu ergänzen. Dazu ist ein Ergänzungsbeschluss zur Gebührenverordnung notwendig.
Begründung
Seite 3
Aktuell fehlen somit zurzeit noch einige Angaben, um eine konkrete Aussage zu den Auswirkungen der Maßnahme liefern zu können. Dies betrifft hauptsächlich die Frequentierung der Parkplätze, die möglichen Verdrängungsmechanismen und die Bewirtschaftungsdauer.
Die Kosten wie Einnahmen können insoweit zurzeit wie folgt geschätzt werden:
Kostenschätzung der erforderlichen Investitionen
Lfd.
Nr.
Parkplatz
Anzahl
Automaten
Invest für Automaten in
EUR
1
Zoo
3
22.500
1.600
Fundamente und Beschilderungen
2
Am Röttgen
3
22.500
1.600
Fundamente und Beschilderungen
3
Brachfläche Kölner
Str./ Höhe Saumstr.
2
15.000
127.000
Oberflächenverbesserung, Fundamente und Beschilderungen
60.000
130.200
Gesamtkosten:
Sonstige Investkosten in EUR Bemerkungen
geschätzt
Die Kosten für die Herrichtung der Brachfläche Kölner Str./ Höhe Saumstraße können sich ggf.
noch verändern, da die Frage der Entwässerung noch nicht geklärt ist.
Abschätzung der Einnahmen
Nach Aufstellung der Geräte ist mit dem auf Seite 2 beschriebenen Ausweichen auf kostenlose
Parkplätze in den benachbarten Wohngebieten zu rechnen.
Deshalb handelt es sich bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten Einnahmen um zurückhaltende Schätzungen.
Lfd.
Nr.
Parkplatz
Grob geschätzte Einnahmen pro Jahr
1
Zoo
ca. 80.000 EUR / Jahr
2
Am Röttgen
ca. 220.000 EUR / Jahr
3
Brachfläche Kölner
Str./ Höhe Saumstr.
ca. 40.000 EUR / Jahr
Summe:
340.000 EUR / Jahr
Vor diesem Hintergrund können somit durch die Bewirtschaftung der genannten Flächen sowohl
der angestrebte Umschlag der Stellplätze als auch die Ziele der Haushaltskonsolidierung erreicht
werden.