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Verwaltungsvorlage (Bewirtschaftung von 3 Großparkplätzen (HSK-Maßnahme V-14) )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
308 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:30
Verwaltungsvorlage (Bewirtschaftung von 3 Großparkplätzen (HSK-Maßnahme V-14) ) Verwaltungsvorlage (Bewirtschaftung von 3 Großparkplätzen (HSK-Maßnahme V-14) ) Verwaltungsvorlage (Bewirtschaftung von 3 Großparkplätzen (HSK-Maßnahme V-14) ) Verwaltungsvorlage (Bewirtschaftung von 3 Großparkplätzen (HSK-Maßnahme V-14) )

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Inhalt der Datei

TOP 6 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.08.2017 Nr. 3511 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/20 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Süd 11.10.2017 Bezirksvertretung Ost 12.10.2017 Bezirksvertretung Uerdingen 15.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 10.04.2018 Betreff Bewirtschaftung von 3 Großparkplätzen (HSK-Maßnahme V-14) Beschlussentwurf: Für die Bezirksvertretung Krefeld Süd: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung der Bewirtschaftung der Brachfläche Kölner Straße / Hohe Saumstraße mittels Parkscheinautomaten zur Kenntnis zu nehmen. Für die Bezirksvertretung Krefeld Ost: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Bewirtschaftung des Großparkplatzes am Zoo, zwischen Violstraße und Eichendorffstraße, zu beschließen. Für die Bezirksvertretung Krefeld Uerdingen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Bewirtschaftung des Großparkplatzes Am Röttgen zu beschließen. Für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung: Die Bewirtschaftung der Großparkplätze Am Röttgen (Uerdingen) und Zoo, zwischen Violstraße und Eichendorffstraße, wird grundsätzlich beschlossen. Die vorgesehene Bewirtschaftung der Brachfläche Kölner Straße / Hohe Saumstraße wird zur Kenntnis genommen. Als Tageshöchstsatz für die Parkplätze "Zoo" und "Am Röttgen" ist eine Gebühr von 5,00 EUR vorzusehen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3511 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06602022600 - Parkscheinautomaten 43219100 - Sonstige Entgelte Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 340.000,00 EUR - Einsparungen + 340.000,00 EUR Bemerkungen Nach Aufstellung der Geräte ist mit dem auf Seite 2 beschriebenen Ausweichen auf kostenlose Parkplätze in den benachbarten Wohngebieten zu rechnen. Deshalb handelt es sich bei den Einnahmen um zurückhaltende Schätzungen. Die Investitionskosten wurden auf insgesamt 190.200,00 EUR geschätzt. Siehe auch Seite 3. Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verabschiedet. Vor dem Hintergrund wurde im Rahmen der HSK-Maßnahme V-14 - Erweiterung der Parkzonen durch Aufstellung von 34 neuen Parkscheinautomaten -, die Bewirtschaftung weiterer Großparkplätze außerhalb der Innenstadt geprüft. An folgenden Großparkplätzen erscheint derzeit die Ausstattung mit Parkscheinautomaten zur Bewirtschaftung angesichts der Investitionskosten, der Parkplatzauslastung und anderer Nutzungen wie Markt und Vermietungen nicht wirtschaftlich vertretbar. Grotenburgstadion, Girmesgath. Es verbleiben die folgenden drei Großparkplätze, für die eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten vorgeschlagen wird: am Zoo, zwischen Violstraße und Eichendorffstraße (sehr hoher Dauerparkeranteil) Am Röttgen, Krefeld-Uerdingen (der Marktplatz wird bereits seit Langem bewirtschaftet) Brachfläche Kölner Straße/ Höhe Saumstraße Die vorgenannten drei Parkplätze sind aktuell gebührenfrei. Der Platz an der Kölner Straße ist zurzeit eine Brachfläche und muss vor einer Bewirtschaftung hergerichtet werden. Es handelt sich um ein Areal, das zur „Entwicklungsfläche SÜD II“ gehört. Die Stadt Krefeld muss sich die eigene Nutzung der Fläche „Brachfläche Kölner Straße/ Höhe Saumstraße“ und deren städtebauliche Nutzung offenhalten. Das Bieterverfahren wurde aus diesem Grund zunächst ausgesetzt und Ende letzten Jahres aufgehoben. Die anderen Parkplätze sind entsprechend der Nutzung befestigt und müssten nur in der vorgesehenen Bewirtschaftung hergestellt werden. Der sich einstellende Verdrängungsmechanismus wird bei gebührenpflichtiger Bewirtschaftung zu Parksuchverkehren in den anliegenden Wohngebieten führen. Es liegen Erfahrungen vor, als in Hüls das dortige Helios Krankenhaus und in Dießem das Alexianer- bzw. Maria-HilfKrankenhaus für ihre Parkplätze eine Kostenpflicht eingeführt haben. Die Auswirkung auf die Parkplatzsituation im Umfeld der zu betrachtenden Flächen wird daher vor Beginn einer Bewirtschaftung sowie in den ersten Monaten einer Bewirtschaftung untersucht, um weitergehenden Interessensausgleich zu erzielen. Gegebenenfalls ist ein Bewohnerparken einzurichten, um den Parksuchverkehr im Umfeld deutlich zu minimieren bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Durch die weitere Aufstellung von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet ist absehbar, dass sich der bisherige Ressourceneinsatz für die Tätigkeiten „Parkscheinautomatenentleerung und Geldtransport zur Sparkasse“ und „Instandhaltung“ gegenüber der bisherigen Ist-Situation erhöhen wird. Die Verwaltung prüft derzeit, die Leerung der Parkscheinautomaten durch einen Dienstleister durchführen zu lassen. Die „Gebührenordnung für Parkuhren, Parkscheinautomaten und gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen“ vom 09.12.2010 ist für die angegeben Plätze um eine Gebühr von 0,50 € / 30 Min. und eine Tageshöchstgebühr von 5,00 € für die Parkplätze am Zoo und Am Röttgen zu ergänzen. Dazu ist ein Ergänzungsbeschluss zur Gebührenverordnung notwendig. Begründung Seite 3 Aktuell fehlen somit zurzeit noch einige Angaben, um eine konkrete Aussage zu den Auswirkungen der Maßnahme liefern zu können. Dies betrifft hauptsächlich die Frequentierung der Parkplätze, die möglichen Verdrängungsmechanismen und die Bewirtschaftungsdauer. Die Kosten wie Einnahmen können insoweit zurzeit wie folgt geschätzt werden: Kostenschätzung der erforderlichen Investitionen Lfd. Nr. Parkplatz Anzahl Automaten Invest für Automaten in EUR 1 Zoo 3 22.500 1.600 Fundamente und Beschilderungen 2 Am Röttgen 3 22.500 1.600 Fundamente und Beschilderungen 3 Brachfläche Kölner Str./ Höhe Saumstr. 2 15.000 127.000 Oberflächenverbesserung, Fundamente und Beschilderungen 60.000 130.200 Gesamtkosten: Sonstige Investkosten in EUR Bemerkungen geschätzt Die Kosten für die Herrichtung der Brachfläche Kölner Str./ Höhe Saumstraße können sich ggf. noch verändern, da die Frage der Entwässerung noch nicht geklärt ist. Abschätzung der Einnahmen Nach Aufstellung der Geräte ist mit dem auf Seite 2 beschriebenen Ausweichen auf kostenlose Parkplätze in den benachbarten Wohngebieten zu rechnen. Deshalb handelt es sich bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten Einnahmen um zurückhaltende Schätzungen. Lfd. Nr. Parkplatz Grob geschätzte Einnahmen pro Jahr 1 Zoo ca. 80.000 EUR / Jahr 2 Am Röttgen ca. 220.000 EUR / Jahr 3 Brachfläche Kölner Str./ Höhe Saumstr. ca. 40.000 EUR / Jahr Summe: 340.000 EUR / Jahr Vor diesem Hintergrund können somit durch die Bewirtschaftung der genannten Flächen sowohl der angestrebte Umschlag der Stellplätze als auch die Ziele der Haushaltskonsolidierung erreicht werden.