Daten
Kommune
Krefeld
Größe
296 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Neugestaltung eines Rad- und Fußweges mit begleitenden Freianlagen
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4593 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 671/3 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Bezirksvertretung Süd
06.12.2017
Bezirksvertretung Oppum-Linn
12.12.2017
Betreff
Promenade 'Zur Feuerwache-Trift'
Neugestaltung eines Rad- und Fußweges mit begleitenden Freianlagen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Entwurf Promenade 'Zur FeuerwacheTrift' wie beschrieben zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Süd stimmt dem Entwurf Promenade 'Zur Feuerwache-Trift' wie beschrieben zu.
Die Bezirksvertretung Oppum-Linn stimmt dem Entwurf Promenade 'Zur Feuerwache-Trift' wie beschrieben zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4593 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06701010000-Planung und Bau von Freiflächen
78520000-Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
PSP7.267.100.700.200-Tiefbau Promenade Güterstraße-Trift/Weiden
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
29.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
29.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 29.000,00 EUR
Bemerkungen
Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes realisiert wird. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme fallen für diesen Abschnitt der
Promenade ab 2020 zusätzliche Pflege- und Unterhaltungskosten an. Eine erste Kostenschätzung geht
derzeit von 29.000,-- EUR pro Jahr aus.
Begründung
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Die Krefelder Promenade soll zukünftig als attraktive, multifunktionale Alltags- und Freizeitachse
auf aufgelassenen Bahnflächen und fernab des motorisierten Verkehres die Stadtteile Forstwald
im Südwesten und Hohenbudberg im Nordosten miteinander verbinden. Im Weiteren könnte
eine wichtige Anschlussmöglichkeit Richtung Osten an den Radschnellweg Ruhr-RS 1 entwickelt
werden.
Ein erster wichtiger innerstädtischer Realisierungsbereich ist der Abschnitt zwischen den Straßen
„Zur Feuerwache“ und „Trift“. Die Flächen verlaufen parallel zu der Deutschen Bahnstrecke Duisburg-Mönchengladbach überwiegend in Hochlage und werden durch die Straße „Dießemer
Bruch“ zerteilt. Eine neue Rad- und Fußwegebrücke mit Rampenanlage im Westen sowie einer
Treppe im Osten sollen dabei die Durchgängigkeit, sowie den Anschluss an das städtische Verkehrsnetz gewährleisten.
Die Promenade ist in diesem Teilstück rd. 1,80 km lang. Die zur Verfügung stehenden Flächen
weisen im Westen (B-Plan Nr. 742) eine Breite von 15m, im Osten (B-Plan Nr. 743) eine Breite
von 12m auf plus 3m Gehölzstreifen zum Gewerbegebiet. In diesem Korridor entsteht eine attraktive Grünverbindung mit 4,0m breitem Radweg und angrenzenden 2,0m breitem Fußweg.
Der Radweg soll dabei asphaltiert sein und erhält reflektierende Randmarkierungen im Schmalstrich in der Farbe Verkehrsgelb. In Bereichen, in denen Kreuzungsverkehr mit Fußgängern zu
erwarten sind (Aufenthaltsbereiche, Rampenanbindungen,…), wird diese „Kontaktzone“ mit
markierten Bändern über die gesamte Wegebreite gekennzeichnet.
Als Trennstreifen zu dem Fußweg aus wassergebundener Decke dient ein 50cm breiter Streifen
aus Grobschotter, der somit visuell und taktil kontrastrierend Leitfunktion für sehbehinderte
Bürger ausübt.
Die Wegeachse wird durch alternierende Reihen von Säulenbäumen begleitet. Die Baumreihen
lösen sich in den Aufweitungsbereichen in lockere Baumstellungen aus Schwarzkiefer auf. Die
Promenade wird abschnittsweise durch eine Blühhecke an deren Rändern begleitet und soll insbesondere entlang der niveaugleichen Parallelführung mit den aktiven Gleisstrecken die Nähe
zum Zugverkehr durch schöne Blühaspekte abmildern.
Die Aufweitungsbereiche bieten die Möglichkeit, die in weiten Teilen eng trassierte Strecke zu
rhythmitisieren. Für den Park auf dem Hochplateau (östlich Dießemer Bruch) wird als langfristige
Nutzung als „Jungen Ort“ ein Calisthenic-Angebot vorgeschlagen, ist hier in der Baumaßnahme
jedoch nicht enthalten.
Die unregelmäßig geformten „Wiesen-Schollen“ erzeugen ein spannendes Raumerlebnis, welches durch das Begrünungskonzept „Grüne Ränder-offene Mitte“ unterstützt wird. Der östliche
Hügelpark bei Trift/Weiden soll dahingegen als ruhiger Ort ausgestaltet werden. Hier bieten Rasenflächen Möglichkeiten zum Lagern und rasten.
Die Aufweitungsbereiche erhalten je einen Aussichtspunkt auf den Erdbauwerken.
Die Anschlussstelle an den Kreuzungspunkt Trift/Weiden im Osten soll langfristig als „Durchstich“ in gerader Richtung zwischen den Gleisen (Anschluss Hafenbahn und DB-Gleisstrecke) auf
die Einmündung Hochfelder Straße im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung EÜ Trift
realisiert werden.
Bodenmanagement
Auf den ehemaligen, durch die Deutsche Bahn genutzten Flächen, sind 4-6 m mächtige Bodenauffüllungen aufgebracht worden.
Die aktuellen Boden- und Baugrunduntersuchungen der Flächen weisen zum Teil starke Verunreinigungen der aufgetragenen Böden nach. Ziel ist möglichst keine bis geringe Aushubmengen
entsorgen zu müssen. Ziel soll es aus umweltschutzfachlicher aber auch aus Kostensicht sein,
durch die Promenadenentwicklung anfallende Bodenmengen sicher und kostengünstig auf dem
Begründung
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Standort zu belassen, bzw. neu einzubauen. Hierzu ist die Anlage von Landschaftsbauwerken in
den Aufweitungsbereichen der
B-Planfläche Nr. 743 geplant, die somit als Lärm- und Sichtschutz dienen und die Gelegenheit
geben je einen Aussichtspunkt pro Aufweitungsbereich auszugestalten.
Entwässerungskonzept
Die Durchsickerung der Auffüllbereiche ist zu vermeiden. Daher werden die anfallenden Oberflächenwässer befestigter Flächen aufgefangen und zur Retention bzw. verzögerten Ableitung gebracht werden. An je einer Stelle der BPlangebiete 742 und 743 sollen die abschnittweise gefassten Niederschlagswässer in abgedichteten Gräben zu einem definierten Punkt transportiert und
durch die Auffüllhorizonte hindurch in Untergrundrückstaukörper zur anschließender Versickerung in den darunter liegenden unbelastete Bodenzonen (Rhein-Terassenablagerungen) gebracht werden. Im Bereich des B-Plan 743 wird darüber hinaus die Ableitung überschüssiger
Niederschlagsmengen in den verrohrten Gathgraben vorgesehen.
Brücke
Die Brücke über den Dießemer Bruch wird als Stahlbrücke ausgebildet mit 11,90m Lichter Weite,
5,50m Breite und beidseitigen 1,30m hohem Geländer.
Die Oberfläche besteht aus Kunstharzbeschichtung und wird über eine Fallleitung in die Streckenentwässerung des Dießemer Bruchs entwässert. Die kastenförmigen Stahlbetonwiderlager
gründen auf die vorhandenen Widerlagerwände der alten DB-Brücke. Das Brückensystem ist
wirtschaftlich, technisch problemlos ausführbar und fügt sich gestalterisch gut in die Umgebung
ein.
Rampe/Treppe
Zur barrierefreien Anbindung der Promenade an die Straße Dießemer Bruch ist an der Westseite
der Straße eine Rampe mit 4,00m Breite und Zwischenpodesten sowie zur gemeinsamen Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer geplant. Sie bindet an den kombinierten Geh- und Radweg
des Dießemer Bruchs an. Die Oberfläche der Rampe besteht aus Asphalt. Die Entwässerung erfolgt über beidseitig verlaufende Natursteinpflasterrinnen, die gleichzeitig im Sinne der Barrierefreiheit als taktiles Element für die äußere Begrenzung dienen.
Auf der Ostseite des Dießemer Bruchs ist eine 11,50m lange Öffnung in der Spundwand, das Gelände ist abgeböscht. In dieser Böschung wird eine Treppenanlage mit 1,50m Breite, Zwischenpodest sowie Geländer eingebaut und mit einem 2,00m breiten Weg an die Promenade angebunden.
Beschlüsse, Förderung, Kosten
Die Promenade Abschnitt 'Zur Feuerwache-Trift' wird im Rahmen des Förderprogramms Kommunalesinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) realisiert. Die Durchführung des Projektes hat
der Rat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen.
Der ursprüngliche Kostenrahmen des Projektes lag bei 2,5 Mio. Euro. Aufgrund neuer Erkenntnisse u.a. im Bodenmanagement/Abführung der Niederschlagwassers, die erst im Lauf der Entwurfsplanung erarbeitet wurden entstehen Mehrkosten in Höhe von 500.000,-- Euro, die über
den Veränderungsnachweis im Haushalt angemeldet worden sind. Somit belaufen sich die Kosten des Projektes (Baukosten und Honorare) auf 3 Mio. Euro mit einer Förderquote über KInvFöG von 90%.
Die Mittel sind im Haushalt unter der Maßnahme Promenade Güterstraße-Trift/Weiden
P0670101000; Planung und Bau von Freiflächen
Begründung
78520000; Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
PSP 7.267.100.700.200 Tiefbau Promenade Güterstraße-Trift/Weiden veranschlagt.
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