Daten
Kommune
Krefeld
Größe
334 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:31
Stichworte
Inhalt der Datei
hier: Ergänzung um die Beitragsstaffelung
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.07.2017
Nr.
4263 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
19.09.2017
Betreff
Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen
hier: Ergänzung um die Beitragsstaffelung
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Fasbender am 26.07.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, in Bezug auf den von ihm in seiner Sitzung am 06. Juli 2017 zu TOP
18 gefassten Beschluss zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen, ergänzend die mit Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2015 zu TOP 45 beschlossene Beitragsstaffelung als Anlage zu § 1 Abs. 4 der am 06. Juli 2017 neu gefassten Satzung zu nehmen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4263 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In seiner Sitzung am 06. Juli 2017 hat der Rat der Stadt Krefeld unter TOP 18 die Änderung des
§ 6 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen beschlossen. Inhaltlich
sollte, unter unveränderter Beibehaltung der Satzung im Übrigen, lediglich § 6
Absatz 1 um einen weiteren Satz ergänzt werden. Dabei ist zur Herbeiführung dieser Änderung gleichwohl eine vollständige Neufassung der vorgenannten Satzung gemäß der Anlage 1 zur Vorlage Nr.
3819/17 beschlossen worden. Mit Inkrafttreten der Neufassung zum 01. August 2017 tritt die bisherige
Satzung außer Kraft.
Gemäß § 1 Absatz 4 der neu beschlossenen Satzung wird die Beitragshöhe in einer vom Rat der Stadt
Krefeld beschlossenen Beitragsstaffel festgesetzt, die aus der Anlage zur Satzung ersichtlich ist. Versehentlich war dem vom Rat am 06. Juli 2017 beschlossenen Satzungstext gemäß der Anlage 1 zur Vorlage
Nr. 3819/17 aber die Beitragsstaffel, die der Rat der Stadt Krefeld am 10. Dezember 2015 beschlossen hat
und welche unverändert bleiben soll, nicht als Anlage beigefügt.
Aufgrund des Verweises in § 1 Absatz 4 der Satzung auf die Anlage wird hingegen der konkret vom Beitragspflichtigen geschuldete Beitrag nur aus der Anlage erkennbar. Der Beitragspflichtige hat keine Möglichkeit, aus einer anderen Regelung zu erkennen, welchen Beitrag er schuldet. Insbesondere wurde auch
die Beitragsstaffel, welche der Rat am 10. Dezember 2015 beschlossen hat und welche nach wie vor Gültigkeit haben soll, nicht gesondert bekanntgemacht, sondern nur als Anlage zu der in der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015 zugleich beschlossenen Neufassung der Satzung der Stadt Krefeld über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen (vgl. Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24. Dezember 2015).
Der Anlage der Beitragsstaffel zur neu gefassten Satzung bedarf es mithin, damit die Satzung in Bezug auf
die Beitragshöhe hinreichend bestimmt ist. Daher ist der ergänzende Beschluss gemäß dem vorstehenden
Beschlussvorschlag zu fassen.
Die Dringlichkeit dieser Entscheidung ergab sich aus dem vorgesehenen Inkrafttreten zum
01. August 2017 sowie dem Termin der nächsten Ratssitzung am 19. September 2017.