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Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
334 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:31
Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen) Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen) Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen) Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen)

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Inhalt der Datei

hier: Ergänzung um die Beitragsstaffelung - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.07.2017 Nr. 4263 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 19.09.2017 Betreff Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen hier: Ergänzung um die Beitragsstaffelung - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Fasbender am 26.07.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, in Bezug auf den von ihm in seiner Sitzung am 06. Juli 2017 zu TOP 18 gefassten Beschluss zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen, ergänzend die mit Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2015 zu TOP 45 beschlossene Beitragsstaffelung als Anlage zu § 1 Abs. 4 der am 06. Juli 2017 neu gefassten Satzung zu nehmen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4263 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In seiner Sitzung am 06. Juli 2017 hat der Rat der Stadt Krefeld unter TOP 18 die Änderung des § 6 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen beschlossen. Inhaltlich sollte, unter unveränderter Beibehaltung der Satzung im Übrigen, lediglich § 6 Absatz 1 um einen weiteren Satz ergänzt werden. Dabei ist zur Herbeiführung dieser Änderung gleichwohl eine vollständige Neufassung der vorgenannten Satzung gemäß der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 3819/17 beschlossen worden. Mit Inkrafttreten der Neufassung zum 01. August 2017 tritt die bisherige Satzung außer Kraft. Gemäß § 1 Absatz 4 der neu beschlossenen Satzung wird die Beitragshöhe in einer vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Beitragsstaffel festgesetzt, die aus der Anlage zur Satzung ersichtlich ist. Versehentlich war dem vom Rat am 06. Juli 2017 beschlossenen Satzungstext gemäß der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 3819/17 aber die Beitragsstaffel, die der Rat der Stadt Krefeld am 10. Dezember 2015 beschlossen hat und welche unverändert bleiben soll, nicht als Anlage beigefügt. Aufgrund des Verweises in § 1 Absatz 4 der Satzung auf die Anlage wird hingegen der konkret vom Beitragspflichtigen geschuldete Beitrag nur aus der Anlage erkennbar. Der Beitragspflichtige hat keine Möglichkeit, aus einer anderen Regelung zu erkennen, welchen Beitrag er schuldet. Insbesondere wurde auch die Beitragsstaffel, welche der Rat am 10. Dezember 2015 beschlossen hat und welche nach wie vor Gültigkeit haben soll, nicht gesondert bekanntgemacht, sondern nur als Anlage zu der in der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015 zugleich beschlossenen Neufassung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen (vgl. Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24. Dezember 2015). Der Anlage der Beitragsstaffel zur neu gefassten Satzung bedarf es mithin, damit die Satzung in Bezug auf die Beitragshöhe hinreichend bestimmt ist. Daher ist der ergänzende Beschluss gemäß dem vorstehenden Beschlussvorschlag zu fassen. Die Dringlichkeit dieser Entscheidung ergab sich aus dem vorgesehenen Inkrafttreten zum 01. August 2017 sowie dem Termin der nächsten Ratssitzung am 19. September 2017.