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Verwaltungsvorlage (Neuausrichtung des Medienzentrums zu einem "Zentrum für Digitale Lernwelten")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
378 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:31
Verwaltungsvorlage (Neuausrichtung des Medienzentrums zu einem "Zentrum für Digitale Lernwelten") Verwaltungsvorlage (Neuausrichtung des Medienzentrums zu einem "Zentrum für Digitale Lernwelten") Verwaltungsvorlage (Neuausrichtung des Medienzentrums zu einem "Zentrum für Digitale Lernwelten") Verwaltungsvorlage (Neuausrichtung des Medienzentrums zu einem "Zentrum für Digitale Lernwelten")

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4713 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 12.12.2017 Betreff Neuausrichtung des Medienzentrums zu einem "Zentrum für Digitale Lernwelten" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt das Konzept zur Neuausrichtung des Medienzentrums zu einem "Zentrum für Digitale Lernwelten" zur Kenntnis und begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Umgestaltung. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4713 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen der Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung wurde verwaltungsseitig die Ausstattung und Ausrichtung des Medienzentrums als nicht mehr zeitgemäß bewertet, verbunden mit Überlegungen einer sukzessiven Auflösung des Medienzentrums in der bisherigen Form. Eine zukunftsorientierte Neuausrichtung mit entsprechender Vorlaufzeit unter Berücksichtigung des im Folgenden benannten gesetzlichen Auftrages erscheint angezeigt: § 79 SchulG NRW - Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude "Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen". Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Verpflichtung findet seinen Rahmen durch die Verankerung der Medienerziehung in den Kernlehrplänen und der aktuellen Schwerpunktsetzung des Schulministeriums. Der Gestaltungsspielraum bezieht sich somit lediglich auf die Ausführung der gesetzlichen Vorgabe. Die Mediennutzung in der Gesellschaft hat sich deutlich verändert. Digitale Medien bestimmen heute weitestgehend den Alltag der Menschen. Schule hat auf diese Entwicklung einzugehen und Schüler/innen mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Die gemeinsame Erklärung "Schule in der digitalen Welt" der Landesregierung, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Umsetzung des Programms "Gute Schule 2020" und dem vom Bund angekündigten "Digitalpakt" senden ein deutliches Signal, schulisches Lernen in der digitalen Welt gemeinsam zu fördern und flächendeckend allen Schüler/innen zu ermöglichen. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichtsprozesses unter den Aspekten Handlungsorientierung, individuelle Förderung und des selbstständigen Lernens haben sich die Richtlinien und Lehrpläne deutlich verändert. Die Vermittlung von Medienkompetenz wurde inzwischen im Schulgesetz verankert. Bereits die Richtlinien für Grundschulen sehen den Einsatz von Medien in verschiedenen Fächern vor. Die neuen Kernlehrpläne für die weiterführenden Schulen regeln ebenfalls den verpflichtenden Einsatz neuer Medien in vielen Fächern. Es gilt die strategische Zielvorgabe der gemeinsamen Erklärung "Schule in der digitalen Welt" mit ihrem Leitsatz: "Enges intensives Zusammenwirken von Land im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Inhalte des Lernens und kommunalen Schulträgern im Rahmen der Zuständigkeit für die schulische Infrastruktur" umzusetzen. Die vier in der v.g. Erklärung benannten Bereiche • • • • Medienkompetenz/curriculare Entwicklung Infrastruktur und IT-Ausstattung Digitale Lernmittel Beratung und Qualifizierung machen die Notwendigkeit einer gezielten Koordinierung der Maßnahmenpakete in den kommenden Jahren deutlich. Die Umsetzung der zur Verfügung stehenden Förderprogramme des Landes und des Bundes zur Stärkung der Digitalisierung an Schulen erfordern ein Umdenken des Schulträgers hinsichtlich Begründung Seite 3 qualitativer und quantitativer personeller Ressourcen. Während im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereits eine Personalverstärkung im Bereich der Netzwerkplanung und Beschaffung von Endgeräten vorgenommen werden konnte, bedarf es nun für den Bereich der pädagogischen und strategisch-inhaltlichen Ausrichtung einer Organisationsreform. In Reaktion auf die sich wandelnden Anforderungen an den Schulträger wurde eine externe Beratung für eine mögliche Organisationsentwicklung im Bereich des Medienzentrums - ein Angebot des Landesmedienzentrums- in Anspruch genommen. Die Ergebnisse des Beratungsbüros Dr. Garbe und Lexis liegen zwischenzeitlich vor und werden dem Ausschuss von Herrn Dr. Garbe in der Sitzung vorgestellt. Das Institut kommt zu dem Ergebnis, dass die vom Land (Gute Schule 2020) und die durch den Bund beabsichtigte Maßnahme (Digitalpakt) durchgeführten Initiativen verbunden mit den bereits in Lehrplänen festgeschriebenen Anforderungen an Medienbildung in Schule einer starken Kooperation von Schule und Schulträger bedürfen. Es ist notwendig, Strukturen zu schaffen, die eine langfristige für den Schulträger verlässliche, berechenbare Entwicklungsplanung sicherstellen. Der Schwerpunkt des neu auszurichtenden Medienzentrums (im Folgenden zunächst als "Zentrum für digitale Lernwelten" (Arbeitstitel) bezeichnet) wird im Wesentlichen im Beratungs- und Prozessmanagement anzusiedeln sein. Die Erstellung eines kommunalen Medienentwicklungsplanes, an dem sich die von den Schulen zu erstellenden Medienkonzepte zu orientieren haben, ist zwingende Voraussetzung für eine kontinuierliche Steuerung und Begleitung des Prozesses durch den Schulträger. Dessen Fortschreibung und Umsetzung wird durch das "Zentrum für digitale Lernwelten" zu gewährleisten sein. Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Kompetenzteam (Lehrerfortbildung) und den Medienberatern des Landes (abgeordnete Lehrer/innen) ein fachkompetentes Beratungsangebot zu neuen Medien und deren innovativen pädagogischen Nutzung vorgehalten. Schulen und die für Beschaffung und Betrieb zuständigen Einheiten des Schulträgers sollen beraten und bei Projekten unterstützt werden. Dabei wird durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Staat und Kommune eine effiziente und verlässliche Prüfung der pädagogischen Sinnhaftigkeit sowie Systemkonformität von IT-Beschaffungswünschen der Schulen sichergestellt werden können. Darüber hinaus ist beabsichtigt, eine auf Vernetzung aller Akteure ausgerichtete Struktur aufzubauen und durch geeignete Instrumente zu etablieren. Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann der Prozess "Ausbau digitaler Bildung" insbesondere die Zusammenarbeit mit Kompetenzteam und Medienberatung unterstützen und begleiten. Die Maßnahmen aller Akteure sollen koordiniert und intensiviert werden.