Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum: 30.05.2018
Nr.
5393 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 31 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
21.06.2018
Betreff
Neuwahl eines/einer stellvertretenden Bezirksvorstehers/in
Beschlussentwurf:
a)
Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte beschließt, die Anzahl der stellvertretenden Bezirksvorsteher/innen bis zum Ende der Wahlperiode von bisher zwei auf nunmehr drei Stellvertreter/innen
zu erweitern.
b)
Als dritte/r stellvertretende/r Bezirksvorsteher/in wird gewählt...
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5393 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Sachverhalt:
Da sich die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte dafür ausgesprochen hat, zu den bisher zwei stellvertretenden Bezirksvorsteherinnen eine zusätzliche Stellvertreterfunktion einzuführen, ist für diese
Aufgabe eine Neuwahl notwendig geworden.
Grundsätze für die Neuwahl:
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen und in Anwendung der §§ 50 und 67 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW).
Die Wahl findet ohne Aussprache statt, wonach empfehlende Bemerkungen oder sonstige Erklärungen vor und während der Wahl unzulässig sind.
Es ist geheim abzustimmen.
Zur Durchführung der Wahl hat der/die Bezirksvorsteher/in sich von den Mitgliedern der Bezirksvertretung entsprechende Wahlvorschläge vorlegen zu lassen, soweit diese nicht bereits vor
der Sitzung schriftlich eingereicht wurden.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche
die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
Der/die gewählte Bewerber/in ist zu befragen, ob die Wahl angenommen wird.
Anmerkung:
Die Fraktionen in der Bezirksvertretung werden gebeten, spätestens 3 Tage vor der
Sitzung ihre Wahlvorschläge dem Fachbereich Bürgerservice einzureichen, damit von
dort die Stimmzettel ordnungsgemäß vorbereitet werden können.
Die Wahlvorschläge werden von der Verwaltung auf die vorbereiteten Stimmzettel übertragen.
Danach werden die Stimmzettel an die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksvertretung ausgegeben. Der Bezirksvorsteher lässt sich aus dem Kreis der Bezirksvertretung zwei bis vier
Stimmzähler benennen. Für die Wahl können Wahlkabinen benutzt werden. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Wahlvorschlag angekreuzt werden. Stimmzettel, bei denen mehrere Wahlvorschläge angekreuzt sind oder aus denen der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist, sind ungültig. Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass keiner der Wahlvorschläge angekreuzt wird.