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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 541 1. Änderung - zwischen Königstraße, nördl. Lohstraße und Nordwall - hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
257 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:31
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 541 1. Änderung - zwischen Königstraße, nördl. Lohstraße und Nordwall - hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 541 1. Änderung - zwischen Königstraße, nördl. Lohstraße und Nordwall - hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.05.2016 Nr. 2616 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 541 1. Änderung - zwischen Königstraße, nördl. Lohstraße und Nordwall hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung) Beschlussentwurf: Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Der Bebauungsplan Nr. 541 1. Änderung - zwischen Königstraße, nördl. Lohstraße und Nordwall befindet sich zur Zeit im Verfahren. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Folgenutzung der Flächen der Kaufmannschule und eine Neubebauung der Parkplatzfläche, wobei die gemischte Nutzungsstruktur des Umfeldes beibehalten werden soll. Die Stadt Krefeld wird mit dem IHK einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen getroffen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme einer bestehenden Nachzahlungsverpflichtung aus dem bestehenden Kaufvertrag zwischen der Stadt und der IHK für den Fall einer höherwertigen Nutzung sowie der Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze für den Fall, dass die Flächen auch zum Wohnen genutzt werden. Weitere Regelungen sind: • • Installierung einer Schrankenanlage zur Verhinderung einer Durchfahrt vom Nordwall zur Nördlichen Lohstraße Mit Errichtung einer Tiefgarage auf der derzeitig als Parkplatz genutzten Fläche im Bereich des Nordwalls, ist eine Ampelanlage mit Kontaktschaltung zu installieren Beibehaltung der historischen Achse der Lohstraße als "Sichtachse" • • Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht. Auf eine Sicherstellung der o.a. Zahlungen wird verzichtet, da die IHK eine Personalkörperschaft ist und somit kraft Gesetzes insolvenzunfähig ist.