Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:31
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.05.2016
Nr.
2616 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
22.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 541 1. Änderung - zwischen Königstraße, nördl. Lohstraße und Nordwall
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung)
Beschlussentwurf:
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Der Bebauungsplan Nr. 541 1. Änderung - zwischen Königstraße, nördl. Lohstraße und Nordwall befindet
sich zur Zeit im Verfahren.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Folgenutzung der Flächen der Kaufmannschule und eine Neubebauung der Parkplatzfläche, wobei die gemischte Nutzungsstruktur des Umfeldes beibehalten werden soll.
Die Stadt Krefeld wird mit dem IHK einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen.
Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen
getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme einer bestehenden Nachzahlungsverpflichtung aus
dem bestehenden Kaufvertrag zwischen der Stadt und der IHK für den Fall einer höherwertigen Nutzung
sowie der Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze für den Fall, dass die Flächen auch zum Wohnen genutzt werden.
Weitere Regelungen sind:
•
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Installierung einer Schrankenanlage zur Verhinderung einer Durchfahrt vom Nordwall zur Nördlichen
Lohstraße
Mit Errichtung einer Tiefgarage auf der derzeitig als Parkplatz genutzten Fläche im Bereich des
Nordwalls, ist eine Ampelanlage mit Kontaktschaltung zu installieren
Beibehaltung der historischen Achse der Lohstraße als "Sichtachse"
•
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Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht.
Auf eine Sicherstellung der o.a. Zahlungen wird verzichtet, da die IHK eine Personalkörperschaft ist und
somit kraft Gesetzes insolvenzunfähig ist.