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Verwaltungsvorlage (Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken: 2. Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
369 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:32
Verwaltungsvorlage (Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken: 2. Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes) Verwaltungsvorlage (Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken: 2. Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes) Verwaltungsvorlage (Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken: 2. Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes) Verwaltungsvorlage (Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken: 2. Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes)

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Inhalt der Datei

Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2015 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.11.2015 Nr. 2064 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 08.12.2015 Betreff Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken: 2. Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2015 Beschlussentwurf: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2064 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen seiner Pilot-Lärmaktionsplanung ausgewertet und veröffentlicht. Das Dokument ist auf den Internetseiten des Eisenbahnbundesamtes unter http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/Umgebungslaermrichtlinie/Laermaktionsplanung/ Laermaktionsplan/laermaktionsplan_node.html abrufbar. Auf Wunsch ist das Dokument in gedruckter Form erhältlich. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) gibt dazu folgende Informationen weiter: Bis Ende Juni dieses Jahres hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihr Lärmempfinden entlang von Eisenbahnstrecken zu schildern; über 17.000 Einsender haben davon Gebrauch gemacht. Nach der Auswertung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die daraus hervorgehenden Ergebnisse ergänzend als Teil B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und der künftige Teil B werden zusammen genommen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben. Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 15.11.2015 begonnen hat und bis zum 15.12. 2015 andauert, bietet die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: www.laermaktionsplanung-schiene.de Hintergrund: Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel hat, hohe Lärmbelastung zu identifizieren. Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Um die Grundlage für weitere Lärmaktionsplanungen zu schaffen, erstellt das EisenbahnBundesamt einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken, der bis Mitte des Jahres 2016 fertiggestellt und veröffentlicht wird. Ab 2018 wird das Eisenbahnbundesamt in die regelmäßige Lärmaktionsplanung einsteigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, kommunale Verwaltungen etc., die von Schienenlärm betroffen sind. Eine rege und konstruktive Beteiligung ist für das Projekt sehr wichtig. Darum ist das Eisenbahn-Bundesamt auf Ihre Mithilfe bei der Verbreitung und Weiterleitung der Information angewiesen. Lärmaktionsplan Krefeld 2. Stufe Die Stadt Krefeld hat in der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes zur Lärmsituation in Krefeld, die aus der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan Krefeld 2. Stufe bekannt ist, mit Schreiben vom 30.06.2015 bereits Stellung genommen. Die Stadt Krefeld wird die Stellungnahme in der 2. Phase erneuern. Die Stellungnahme der ersten Phase ist im Anhang beigefügt. Mit Schreiben vom 10.07.2015 hat das Eisenbahnbundesamt daraufhin unter anderem mitgeteilt, dass "die erste Lärmaktionsplanung des EBA als Pilot-Runde eine Betroffenheitsanalyse auf der Grundlage der Lärmkartierung und der kürzlich (30.06.2015) abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung (1. Phase) durchführen und die bereits erfolgten und geplanten Maßnahmen des Lärmsanierungsprogramms des Bundes darstellen wird. Es gehen aber noch keine Maßnahmen von diesem Lärmaktionsplan aus. Das Ziel dieses Pilot-Lärmaktionsplans ist es, als Planungsinstrument den Ist-Zustand erstmalig bundesweit zu dokumentieren. So erhalten die Entscheidungsträger einen exakteren Überblick über die bestehende Lärmbelastung, als dies bisher der fall ist. Der reguläre Einstieg in die Lärmaktionsplanung erfolgt mit der ersten vom EBA gesetzlich geforderten Lärmaktionsplanung, für das Jahr 2018." Begründung Seite 3 Die Stadt Krefeld wird die Haupteisenbahnstrecken in Krefeld und ihre Lärmwirkung sowie Informationen aus dem Teil A des Lärmaktionsplans des Eisenbahnbundesamtes in der Sitzung des Umweltausschusses präsentieren. Die Stadt Krefeld wird das Eisenbahnbundesamt weiterhin darum bitten, auch die 2. Beteiligungsphase zum Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes um einen Monat zu verlängern, so dass möglichst viele betroffene Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden hiermit gleichzeitig dazu aufgerufen, sich abermals am Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes zu beteiligen.