Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:32
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Inhalt der Datei
Die Gymnasien der Stadt Krefeld
Stellungnahme zur Anwendung des §46 (6) Schulgesetz NRW an den Krefelder Gymnasien
„Die Gymnasien der Stadt Krefeld zeigen Verständnis für die Absicht des Schulträgers, den
§46 (6) Schulgesetz NRW in Anspruch zu nehmen.
Das Gymnasium Fabritianum und das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium, die bisher von
Schüler/innen aus den Nachbargemeinden in bedeutender Zahl angewählt wurden,
bedauern natürlich sehr, dass sie dadurch möglicherweise nicht mehr alle bzw. fast alle
angemeldeten Schüler/innen aus den Nachbargemeinden aufnehmen können. Diese
Schüler/innen tragen wesentlich zur Stärkung des Schulprofils (Französisch ab Klasse 5, LK
Französisch, Bilingualer Unterricht) dieser Schulen bei. Sollte dieses Profil nicht mehr
umzusetzen sein, ist dies auch zum Schaden der Krefelder Schüler/innen, denen gerade
dieses Profil zusagt.
Sollten die vorhandenen Kapazitäten es zulassen, auswärtige Schüler/innen aufnehmen zu
können, erwarten die Gymnasien der Stadt Krefeld, dass die Verteilung der vorhandenen
Plätze in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen erfolgen wird.“
Die Stellungnahme erfolgt einvernehmlich.
Krefeld, 20. September 2017
Klemens Seth, für die Gymnasien