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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:33
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23. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt
Krefeld vom _______________________
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am _____________ auf Grund der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV NRW
S.496) und des § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998 (GV NW S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV NRW S.474)
die 23. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt
Krefeld vom 13.07.1981 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.1981) beschlossen:
I. Der Entgelttarif erhält folgende Fassung:
1.
Einsatz von Personal
EUR/Std.
1.1
mittlerer Dienst
48,00
1.2
gehobener Dienst
57,00
1.3
höherer Dienst
75,00
2.
Einsatz von Fahrzeugen
2.1
Kraftfahrzeuge
2.1.1
Löschfahrzeuge (LF 16, HLF,TLF 16 o. ä.)
2.1.2
Rüstwagen, Gerätewagen, Großtanklöschfahrzeug
112,00
2.1.3
Drehleiter
149,00
2.1.4
Wechsellader
143,00
2.1.5
Einsatzleitwagen, Lastkraftwagen, Kleinalarmfahrzeug
39,00
2.1.6
Dienstwagen (PKW), Mannschaftstransportwagen
22,00
2.2
Boote
2.2.1
Feuerlöschboot
2.2.2
Schlauchboot
3.
Einsatz von Geräten
EUR/Std.
90,00
379,00
40,00
EUR/Tag
3.1
Motorgeräte, Anhänger,
Kraftspritze, Kompressor, Stromerzeuger,
Hi-Ex-Generator, Pulverlöschanhänger P250,
Schaumwasserwerfer (ohne Löschmittel)
36,00
3.2
Elektrische Pumpe (Tauchpumpe), Wasserstrahlpumpe,
Flüssigkeitssauger, Motorsäge, Lüfter, Schneid- und Brenngeräte
22,00
3.3
Geräte zur Wasserförderung
3.3.1
Standrohr mit Schlüssel, Verteiler, Strahlrohr,
Schnellkupplungsrohr
7,00
3.3.2
Saugschlauch, Druckschlauch
1,00
zuzüglich einmalige Gebühr für
Überprüfung und Reinigung pro Schlauch
29,00
3.4
Löschgeräte
Kübelspritze, Feuerlöschdecke, Feuerlöscher
22,00
3.5
Atemschutz- und Wiederbelebungsgeräte,
Atemschutzgeräte komplett
1,00
zuzüglich einmaliger Gebühr für
Überprüfung, Reinigung und Desinfektion
77,00
3.6
Chemikalienschutzanzüge
Die Überprüfung und Reinigung und ggfs. Neubeschaffung
erfolgt zum Selbstkostenpreis.
4.
Entsorgung
Die Entsorgung von Chemikalien, Öl und Kraftstoff erfolgt
gesondert zu Selbstkostenpreis.
5.
Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage
für Brandmeldungen
(gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen)
EUR
5.1
Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE)
5.1.1
Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer nicht mehr
ÜE (BGÜ 40)
lieferbar
5.1.2
Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer 1.596,00
ÜE (AT 2000/3000) mit GSM-Zugang (incl. einer Übertragung
eines Störmeldekriteriums aus der BMA)
5.1.2a
ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000-TSN mit nicht mehr
GSM-Zugang)
lieferbar
5.1.2b
ÜE-Austausch (Ersatz eines Laufwerksmelders durch eine
AT 2000/3000-TSN mit GSM-Zugang)
nicht mehr
lieferbar
5.1.3
Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener
Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage
der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene
Entgeltforderung der Feuerwehr war
1.368,00
5.2
Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel
und/oder Änderung von Objektdaten (z. B. bei Umfirmierung)
216,00
5.3
Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen
Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme
(Grundbetrag)
*456,00
5.4
Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen
Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen
Änderung/Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag)
*171,00
5.5
Betrieb und Unterhaltung der ÜE
EUR/Monat
5.5.1.1
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der
Deutschen Telekom AG
132,40
5.5.1.2
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der
Stadt Krefeld
132,40
5.5.1.3
Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN
5.5.2
zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung
5.5.3
zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als:
5.5.3.1
nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder)
(es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet)
0,70
5.5.3.2
punktförmiger automatischer Brandmelder
(es werden max. 400 punktförmige Melder berechnet)
0,79
81,50
9,80
5.5.3.3
linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter) (einschl.
Lichtschrankenmelder)
(es werden max. 2000 m linienförmige Melder berechnet)
0,08
5.5.3.4
Rauchansaugmelder-System
(es werden max. 200 RAS-Melder berechnet)
0,79
5.5.3.5
Löschanlagen/Gaswarnanlagen
(je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige
Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ)
(es werden max. 8 Löschbereiche und 2 Gaswarnanlagen
berechnet)
5.5.4
zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
5.6
Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer Stunde
(in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA
beauftragten Wartungsfirma)
Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit
11,80
4,10
105,00
35,00
5.7
Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit
Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach
Beseitigung einer Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma
105,00
5.8
Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn.
Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine
Löscheinheiten ausgerückt sind
52,50
5.9
Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE
52,50
5.10
Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/
Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren
Falschalarmierung im Kalenderjahr)
803,00
5.11
Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm) mit
einem Schlüssel
(Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand)
118,00
5.12
Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für
ein Grundstück
177,00
5.13
Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer FeuerwehrZufahrt
52,50
5.14
Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs, wenn
die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt
aufgeschaltet ist
85,50
5.15
Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf einge-wiesene
Person ab 31.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je
angefangene halbe Std.
72,00
5.16a
Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMASchließanlage einschließlich eines Schlüssels je Schließgruppe –
je Zylinder
(Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand)
5.16b
Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder
Profilzylinderbestellung – je Zylinder
5.16c
entfällt
5.16d
entfällt
5.16e
Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel
34,50
5.16f
Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel
34,50
5.17
Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds
50,80
5.18
Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach
vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz
70,00
5.19
Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter
Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung
28,50
6.
Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für
Einbruch- und Störmeldungen
6.1
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der
UGM (AWUG) und Weiterleitung an Beauftragte
39,70
6.2
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der
Fernsprechanlage (AWAG) der Leitstelle und Weiterleitung an
Beauftragte
24,40
Hinweis zu Ziffer 6:
140,20
29,50
EUR/Monat
In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten
sowie sonstige Kosten Dritter nicht enthalten.
*zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1) und der Anfahrtskosten (Anfahrt
ab dem 2. Abnahmetermin)
II. Diese Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
„§ 7 – Inkrafttreten“ wird wie folgt geändert:
Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft.