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Verwaltungsvorlage (Entgelttarif freiwillige Leistungen 2016 formatiert.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
331 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:33
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Inhalt der Datei

23. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom _______________________ Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am _____________ auf Grund der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV NRW S.496) und des § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV NW S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV NRW S.474) die 23. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom 13.07.1981 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.1981) beschlossen: I. Der Entgelttarif erhält folgende Fassung: 1. Einsatz von Personal EUR/Std. 1.1 mittlerer Dienst 48,00 1.2 gehobener Dienst 57,00 1.3 höherer Dienst 75,00 2. Einsatz von Fahrzeugen 2.1 Kraftfahrzeuge 2.1.1 Löschfahrzeuge (LF 16, HLF,TLF 16 o. ä.) 2.1.2 Rüstwagen, Gerätewagen, Großtanklöschfahrzeug 112,00 2.1.3 Drehleiter 149,00 2.1.4 Wechsellader 143,00 2.1.5 Einsatzleitwagen, Lastkraftwagen, Kleinalarmfahrzeug 39,00 2.1.6 Dienstwagen (PKW), Mannschaftstransportwagen 22,00 2.2 Boote 2.2.1 Feuerlöschboot 2.2.2 Schlauchboot 3. Einsatz von Geräten EUR/Std. 90,00 379,00 40,00 EUR/Tag 3.1 Motorgeräte, Anhänger, Kraftspritze, Kompressor, Stromerzeuger, Hi-Ex-Generator, Pulverlöschanhänger P250, Schaumwasserwerfer (ohne Löschmittel) 36,00 3.2 Elektrische Pumpe (Tauchpumpe), Wasserstrahlpumpe, Flüssigkeitssauger, Motorsäge, Lüfter, Schneid- und Brenngeräte 22,00 3.3 Geräte zur Wasserförderung 3.3.1 Standrohr mit Schlüssel, Verteiler, Strahlrohr, Schnellkupplungsrohr 7,00 3.3.2 Saugschlauch, Druckschlauch 1,00 zuzüglich einmalige Gebühr für Überprüfung und Reinigung pro Schlauch 29,00 3.4 Löschgeräte Kübelspritze, Feuerlöschdecke, Feuerlöscher 22,00 3.5 Atemschutz- und Wiederbelebungsgeräte, Atemschutzgeräte komplett 1,00 zuzüglich einmaliger Gebühr für Überprüfung, Reinigung und Desinfektion 77,00 3.6 Chemikalienschutzanzüge Die Überprüfung und Reinigung und ggfs. Neubeschaffung erfolgt zum Selbstkostenpreis. 4. Entsorgung Die Entsorgung von Chemikalien, Öl und Kraftstoff erfolgt gesondert zu Selbstkostenpreis. 5. Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage für Brandmeldungen (gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen) EUR 5.1 Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) 5.1.1 Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer nicht mehr ÜE (BGÜ 40) lieferbar 5.1.2 Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer 1.596,00 ÜE (AT 2000/3000) mit GSM-Zugang (incl. einer Übertragung eines Störmeldekriteriums aus der BMA) 5.1.2a ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000-TSN mit nicht mehr GSM-Zugang) lieferbar 5.1.2b ÜE-Austausch (Ersatz eines Laufwerksmelders durch eine AT 2000/3000-TSN mit GSM-Zugang) nicht mehr lieferbar 5.1.3 Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene Entgeltforderung der Feuerwehr war 1.368,00 5.2 Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel und/oder Änderung von Objektdaten (z. B. bei Umfirmierung) 216,00 5.3 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme (Grundbetrag) *456,00 5.4 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen Änderung/Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag) *171,00 5.5 Betrieb und Unterhaltung der ÜE EUR/Monat 5.5.1.1 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG 132,40 5.5.1.2 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels Festverbindung der Stadt Krefeld 132,40 5.5.1.3 Grundbetrag je ÜE bei Anschluss mittels T-ISDN 5.5.2 zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung 5.5.3 zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als: 5.5.3.1 nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder) (es werden max. 50 Handfeuermelder berechnet) 0,70 5.5.3.2 punktförmiger automatischer Brandmelder (es werden max. 400 punktförmige Melder berechnet) 0,79 81,50 9,80 5.5.3.3 linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter) (einschl. Lichtschrankenmelder) (es werden max. 2000 m linienförmige Melder berechnet) 0,08 5.5.3.4 Rauchansaugmelder-System (es werden max. 200 RAS-Melder berechnet) 0,79 5.5.3.5 Löschanlagen/Gaswarnanlagen (je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ) (es werden max. 8 Löschbereiche und 2 Gaswarnanlagen berechnet) 5.5.4 zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) 5.6 Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA beauftragten Wartungsfirma) Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit 11,80 4,10 105,00 35,00 5.7 Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer Störung durch den Betreiber/Wartungsfirma 105,00 5.8 Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn. Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt sind 52,50 5.9 Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE 52,50 5.10 Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/ Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr) 803,00 5.11 Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm) mit einem Schlüssel (Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand) 118,00 5.12 Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für ein Grundstück 177,00 5.13 Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer FeuerwehrZufahrt 52,50 5.14 Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs, wenn die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt aufgeschaltet ist 85,50 5.15 Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf einge-wiesene Person ab 31.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je angefangene halbe Std. 72,00 5.16a Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMASchließanlage einschließlich eines Schlüssels je Schließgruppe – je Zylinder (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) 5.16b Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder Profilzylinderbestellung – je Zylinder 5.16c entfällt 5.16d entfällt 5.16e Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel 34,50 5.16f Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMASchließanlage – je Schlüssel 34,50 5.17 Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds 50,80 5.18 Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz 70,00 5.19 Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach versäumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung 28,50 6. Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen 6.1 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der UGM (AWUG) und Weiterleitung an Beauftragte 39,70 6.2 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der Fernsprechanlage (AWAG) der Leitstelle und Weiterleitung an Beauftragte 24,40 Hinweis zu Ziffer 6: 140,20 29,50 EUR/Monat In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie sonstige Kosten Dritter nicht enthalten. *zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1) und der Anfahrtskosten (Anfahrt ab dem 2. Abnahmetermin) II. Diese Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft. „§ 7 – Inkrafttreten“ wird wie folgt geändert: Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft.