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Verwaltungsvorlage (Beteiligung am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:33
Verwaltungsvorlage (Beteiligung am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Beteiligung am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Beteiligung am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Beteiligung am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.09.2014 Nr. 565 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 62 KR Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 04.11.2014 Betreff Beteiligung am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Stadtdirektorin Zielke und Bürgermeister Meyer am 14.10.2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: 1. Die Stadt beantragt eine Förderung zu den Projekten a) 100-Jahre-Bauhaus-Jubiläum 2019 – Denkmalensemble Häuser Esters und Lange b) Sanierung des Stadthauses c) Stadtterrasse Krefeld – Vom Bahnhof zum Kulturbahnhof (Südbahnhof) aus dem neuen Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“. 2. Die Finanzierung des Eigenanteils zu einer potentiellen Förderung wird in den Haushaltsjahren ab 2015 sichergestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 565 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Für die Antragstellung wurden die Kosten bzw. deren Finanzierung wie folgt ermittelt: siehe Anlage: Tabelle Kostenaufstellung Die Finanzierung der städt. Eigenanteile ist im Haushaltsentwurf 2015/2016 vorgesehen. Begründung Seite 2 Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat im August dieses Jahres einen Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus gestartet, nachdem mit dem neuen Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen des Städtebaus im Jahr 2014 50 Millionen Euro bereitgestellt wurden, um herausragende Projekte des Städtebaus zu unterstützen. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Investitionsprogramm im Haushaltsjahr 2015 in gleicher Höhe und mit gleicher Schwerpunktsetzung fortzuführen. Mit der Umsetzung und Begleitung des Programms hat das BMUB das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Die Projektfinanzierung beläuft sich im Regelfall auf ein Drittel Anteil der Kommunen und zwei Drittel Anteile des Bundes, bei Kommunen in Haushaltsnotlage beläuft sich der Mindestfinanzierungsanteil der Kommunen auf zehn Prozent. Die Projektvorschläge waren bis zum 22.09.2014 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Bonn einzureichen. Im Oktober 2014 werden die Projekte gesichtet, im November 2014 soll eine Expertenjury über die Vorschläge befinden. Bei einer Auswahl müssen die Zuwendungsanträge zu den förderfähigen Projekten noch im November 2014 gestellt werden. Die Zuwendungsbescheide des BBSR werden noch im Dezember 2014 ergehen. Die Stadt Krefeld hat nach verwaltungsinterner Abstimmung die drei Projekte a) 100-Jahre-Bauhaus-Jubiläum 2019 – Denkmalensemble Häuser Esters und Lange b) Sanierung des Stadthauses c) Stadtterrasse Krefeld – Vom Bahnhof zum Kulturbahnhof (Südbahnhof) fristgemäß bis zum o.g. Stichtag dem BBSR gemeldet und die geforderten Unterlagen vorgelegt. Lediglich der erforderliche Ratsbeschluss konnte wegen der Kürze der Vorbereitungszeit in der Ratssitzung am 18.09.2014 nicht eingeholt werden. Inhaltlich stellen sich die drei gemeldeten Projekte wie folgt dar: Zu a) Esters und Lange: Mit weiteren Herrichtungsmaßnahmen im Gebäudeinnern, an der Außenhülle, an den Übergängen zwischen den Häusern und den Gärten sowie an den Gartenanlagen soll das denkmalgeschützte Areal für das Bauhaus-Jubiläumsjahr 2019 ertüchtigt werden. Die Kosten dafür belaufen sich geschätzt auf 700.000 €, wovon die Stadt bei einer Förderung einen Anteil von 10% zu tragen hätte. Zu b) Stadthaus: Die Sanierung des Stadthauses einschl. der Nebengebäude wird im Wesentlichen unter technischen, denkmalrechtlichen und energetischen Gesichtspunkten erfolgen, wobei die Gesamtkosten gegenwärtig auf rd. 40 Mio. € geschätzt werden. Gegenstand der Beantragung ist der darin enthaltene, überschlägig ermittelte Aufwand in Höhe von rd. 15 Mio. €, der durch die energetische und denkmalgerechte Sanierung der Fassaden und des repräsentativen Eingangsbereichs im Flachbau entsteht. Bei einer Anerkennung der Maßnahme und einer Aufnahme in das Programm muss die Stadt hierfür einen Eigenanteil i.H. von 1,5 Mio. € bereitstellen. Zu c) Südbahnhof: In einem ersten Schritt ist eine bauliche Ertüchtigung des historischen Bahnhofsgebäudes, das unterhalb des Bahndamms an der Saumstraße liegt, durch eine Sanierung von Wänden und Dach sowie der Dach- Begründung Seite 3 entwässerung erforderlich, um im Weiteren eine „Stadtterrasse“ als Aufenthalts- und Grünfläche zu errichten. Grundlage ist der prämierte Entwurf des durchgeführten Planungs- und Realisierungswettbewerbs aus dem Frühjahr 2014. Ermittelt wurde ein Kostenaufwand von insgesamt 1.965.000 €, unter Berücksichtigung der bereits verausgabten Planungskosten entfallen bei einem Förderzugang rd. 176.500 € Eigenanteil auf die Stadt. Begründung der Dringlichkeit: Da die nächste Ratssitzung erst am 04.11.2014 stattfindet, war eine fristgemäße Vorlage eines Ratsbeschlusses an das BBSR bis zur Sichtung und Auswahl der Projekte nicht möglich. Die Fassung eines Dringlichkeitsbeschlusses war deshalb erforderlich.