Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Anlage Artikelsatzung.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
10 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:33
Verwaltungsvorlage (Anlage Artikelsatzung.pdf) Verwaltungsvorlage (Anlage Artikelsatzung.pdf)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Anlage Artikelsatzung zur Einführung der Ehrenamtskarte Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 906), sowie aufgrund der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. S. 666), wird folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld (Kaiser Wilhelm Museum und Museum Haus Lange/Haus Esters) vom 08.07.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.06.2016 wird wie folgt geändert: Ziffer 1. Tageskarten - wird ergänzt um den Buchstaben g) Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf die Tarife 1. a) Erwachsene – A Kaiser Wilhelm Museum A Museum Haus Lange/Haus Esters einen Nachlass von 10%. Artikel II Die Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn vom 14.12.2010 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.06.2016 wird wie folgt geändert: Ziffer 1. Eintrittspreise – wird ergänzt um den Buchstaben f) Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf die Tarife 1. a) Einzelbesucher (Erwachsene), Bereich 1 (Niederrheinmuseum), Bereich 2 (Burg und Jagdschloss), Bereich 3 (Deutsches Textilmuseum) einen Nachlass von 10%. Artikel III Die Entgeltregelung für das Kinder- und Jugendtheaterzentrum der Stadt Krefeld – KREScH vom 14.12.2010 wird wie folgt geändert: Eingefügt wird folgende neue Ziffer 6. Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf die Tarife 1. a) Erwachsene sowie 2. a) Erwachsene einen Nachlass von 10%. Die bisherige Ziffer 6. wird neue Ziffer 7. Artikel IV Der Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld vom 05.06.1985 in der Fassung der 16. Änderung vom 04.07.2013 wird wie folgt geändert: Ziffer III. Städtische Eishallen – wird ergänzt um den Buchstaben f): Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf den Tarif a) Einzelkarte, gültig für eine Laufzeit einen Nachlass von 10%. In Ziffer IV. Bäder – wird um eine neue Ziffer 3. ergänzt: Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf den Tarif 1. a) Einzelkarte und 2. a) Einzelkarte einen Nachlass von 10%. Die bisherige Ziffer 3. wird neue Ziffer 4. Artikel V Diese Satzung tritt am 1. März 2017 in Kraft.