Daten
Kommune
Krefeld
Größe
10 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Artikelsatzung zur Einführung der Ehrenamtskarte
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 906), sowie
aufgrund der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S.
712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 08. September 2015
(GV. NRW. S. 666), wird folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld (Kaiser Wilhelm Museum
und Museum Haus Lange/Haus Esters) vom 08.07.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.06.2016 wird wie folgt geändert:
Ziffer 1. Tageskarten - wird ergänzt um den Buchstaben g) Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf die Tarife
1. a) Erwachsene – A Kaiser Wilhelm Museum
A Museum Haus Lange/Haus Esters
einen Nachlass von 10%.
Artikel II
Die Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn vom
14.12.2010 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.06.2016 wird wie folgt
geändert:
Ziffer 1. Eintrittspreise – wird ergänzt um den Buchstaben f) Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf die Tarife 1. a) Einzelbesucher (Erwachsene), Bereich 1 (Niederrheinmuseum), Bereich 2 (Burg und Jagdschloss), Bereich 3 (Deutsches Textilmuseum)
einen Nachlass von 10%.
Artikel III
Die Entgeltregelung für das Kinder- und Jugendtheaterzentrum der Stadt Krefeld –
KREScH vom 14.12.2010 wird wie folgt geändert:
Eingefügt wird folgende neue Ziffer 6. Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf
die Tarife 1. a) Erwachsene sowie 2. a) Erwachsene einen Nachlass von 10%.
Die bisherige Ziffer 6. wird neue Ziffer 7.
Artikel IV
Der Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld vom
05.06.1985 in der Fassung der 16. Änderung vom 04.07.2013 wird wie folgt geändert:
Ziffer III. Städtische Eishallen – wird ergänzt um den Buchstaben f):
Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf den Tarif a) Einzelkarte, gültig für eine
Laufzeit einen Nachlass von 10%.
In Ziffer IV. Bäder – wird um eine neue Ziffer 3. ergänzt:
Inhaber(innen) der Ehrenamtskarte erhalten auf den Tarif 1. a) Einzelkarte und 2. a)
Einzelkarte einen Nachlass von 10%.
Die bisherige Ziffer 3. wird neue Ziffer 4.
Artikel V
Diese Satzung tritt am 1. März 2017 in Kraft.