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Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:33
Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.07.2017 Nr. 4235 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 20.09.2017 Betreff Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Absatz 2 a) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Entwurf der Haushaltssatzung - soweit es sich um Haushaltsansätze handelt, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen - zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4235 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 2 Absatz 2 a) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 sind die Bezirksvertretungen zu den Haushaltsansätzen, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen, zu hören, soweit keine Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Haushaltsmitteln, die vom Rat der Bezirksvertretung bereitgestellt worden sind, gegeben ist. Die Bezirksvertretungen können hierzu Vorschläge und Anregungen machen. Die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffenden Veranschlagungen sind in der Anlage wie folgt dargestellt: a) Ansätze im Ergebnisplan b) Ansätze im investiven Finanzplan für alle Stadtbezirke c) Ansätze im investiven Finanzplan nur für den jeweiligen Stadtbezirk