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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:33
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014  ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014  ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014  )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.04.2015 Nr. 1295 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 28.04.2015 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH zum 31.08.2014 mit einer Bilanzsumme von 6.274.058,72 EUR wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 417.754,77 EUR wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.170.550,66 EUR verrechnet und der verbleibende Betrag von 752.795,89 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 01.09.2013 bis 31.08.2014 Entlastung erteilt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1295 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Vertreter der Stadt bedarf für die Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Zu 1 und 2: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.08.2014 sind als Anlage beigefügt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags in seiner Sitzung am 16.04.2015 beraten und die Geschäftsführung einstimmig beauftragt, den Jahresabschluss zum Zwecke der Feststellung und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Der Aufsichtsrat empfiehlt die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Ergebnisverwendung. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Im Prüfungsbericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Zu 3: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 16.04.2015 einstimmig die Entlastung der Geschäftsführung empfohlen. Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats. Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 01.09.2013 bis 31.08.2014 Entlastung zu erteilen.