Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:35
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.04.2015
Nr.
1264 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.05.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Betreff
Sanierung Rheindeich
Kostenfestsetzung und Kostensteigerung innerhalb der Baumaßnahme
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften die Mehrkosten festzusetzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Kostensteigerung der Maßnahme "Sanierung Rheindeich" um voraussichtlich 1,531 Mio. €.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1264 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06601010000 - Hochwasserschutz und schaubare Gräben
78520000 - Tiefbaumaßnahmen
7.666611.700.100 - Sanierung Rheindeich
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
46.610,00 EUR
Kosten insgesamt
46.610,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
- 46.610,00 EUR
Bemerkungen
In der Vorlage Bauausschuss (10.09.2013) wurden Kapitalkosten von 31.300,00 € angegeben. Diese erhöhen sich um 15.310,00 € auf 46.610,00 €.
Begründung
Seite 2
Begründung für Kostenerhöhung:
Im Zuge der Abtragung des alten Deichkörpers wurde deutlich, dass in den vergangenen Jahren verschiedenste Materialien für den Bau und Umbau des Deiches verwendet wurden. Es kamen u. a. alte Ziegelabdeckungen, verschiedenste Wegeaufbauten, kontaminiertes Material und alte Reste von Betonkörpern zum Vorschein. Da diese Materialien häufig nur in Teilbereichen des Deiches vorzufinden waren,
wurden sie bei der vorher stattgefundenen Baugrunduntersuchung nicht vorgefunden bzw. im Falle der
bröseligen Ziegelsteine lediglich als Auffüllung bewertet. Alte Unterlagen zum Deichaufbau lagen nicht
vor.
Dieser inhomogene Aufbau war verschärfend dafür verantwortlich, dass sich die selbst von Fachleuten
vorab eingeschätzte Wurzelsituation als wesentlich problematischer darstellte. Die Wurzeln konnten sich
nicht wie erwartet tief ausbreiten, sondern bildeten sich verstärkt oberflächennah im Böschungs- und
Wegebereich aus, aber auch mit erheblichen Richtungsänderungen um die Hindernisse im Deichkörper
herum.
Zwar hat man mit dem letztjährigen Pfingststurm Ela und durch die hiesige Baumaßnahme inzwischen
auch auf Seiten der Bezirksregierung bessere Erkenntnisse über die Problematik von Bäumen auf Deichen, jedoch sah die Planfeststellung vor, die Bäume auf dem Deich weitestgehend zu erhalten. Dies führte dazu, dass über die Planfeststellung hinausgehend nur einzelne Bäume beseitigt werden konnten (Ausgleichspflanzungen wurden vorgesehen und beziffert), aber alle anderen Bäume zu schützen sind.
Starke Auswirkungen hatte dies insbesondere beim Wegebau. Der Deichkronenweg musste mit den im
Hochwasserschutz vorgeschriebenen Lastklassen ausgebaut werden, da dieser als Deichverteidigungsweg
dient. Die erforderlichen Verdichtungsmaße konnten in den Bereichen nicht umgesetzt werden, wo Wurzeln so ungünstig lagen, dass eine Verdichtung eine Schädigung an den Wurzeln herbeigeführt hätte.
Ein Vorschlag, Lastplattendruckversuche an dem vorhandenen Weg durchzuführen, ob die Lastklassen
evtl. im Bereich der Bäume schon vorhanden sind, wurde seitens der Aufsichtsbehörde abgelehnt, da nur
ein neuer und dem Hochwasserschutz entsprechender Wegeaufbau förderfähig ist. So wurde in enger
Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fach- und Aufsichtsbehörden die Lösung gefunden, an den
Bäumen, bei denen die Wurzeln gefährdet sind, lastgerechte Wurzelbrücken einzubauen.
Um nicht an allen Bäumen vorsorglich die Brücken einbauen zu müssen sowie für die Festlegung der Lage
der Fundamente, musste an jedem Baum eine wurzelschonende und sorgsame Erkundung vorgenommen
werden. Dies führte zu einer deutlichen Zeitverzögerung sowie zu einer erheblichen Störung im Bauablauf. Letztendlich wurden nur 14 Wurzelbrücken anstatt 20 Stück erforderlich.
Im Bereich außerhalb der Wurzelbrücken konnte aufgrund der teilweisen sehr schlechten Dichte des Altdeiches und der zu hohen Bodenfeuchte durch die schlechte Witterung der ausreichende Verdichtungsgrad nur durch bodenverbessernde Materialen (Bodenaustausch) und dünnlagigerem Einbau erreicht
werden.
Der Spundwandeinbau machte auch deutlich, dass die vorherigen Untersuchungen der tief liegenden
Erdschichten unter dem Deichkörper nicht auf später entstehende Probleme hinweisen müssen. Eine
abfallende verbackene Kiesschicht in ca. 8-12 m Tiefe verhinderte in einigen Abschnitten einen leichten
Einbau der einzelnen Stahlelemente. Selbst bei den 400 Bohrungen für die Kampfmittelsondierungen
konnte diese spezielle Schicht nicht nachgewiesen werden, da der Bohrdurchmesser hierfür und für die
vorherigen Untersuchungen klein genug war, um die Schicht leichter zu durchdringen. Beim Einbau der
Elemente wurden die Vibrationen zu stark, dass nur durch Umstellung des Verfahrens mittels Vorbohrung
ein vertretbarer Einbau möglich war.
Die vorab beschriebenen Probleme führten zu einer Bauzeitverlängerung von insgesamt ca. 4 Monaten,
die sich ebenfalls kostenmäßig auswirkte. Direkt betroffen sind die Aufträge der örtlichen Bauüberwachung, des SIGEKO’s und der bestellten Bauüberwacher und Gutachter. Insbesondere die intensive Betreuung der einzelnen Bauschritte durch die ökologische Baubegleitung bis zuletzt führen zu einer Kostenerhöhung. Die einzelnen Ursachen für die Bauzeitverlängerung stellten sich sukzessive ein, sodass eine
Schätzung der erforderlichen Gutachterkosten vorab nicht möglich war.
Begründung
Seite 3
Durch den nachträglichen Wegfall von 4 Bäumen und den Einbau der Wurzelbrücken wurde eine unwesentliche Änderung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung beantragt. Die dafür erforderlichen Umplanungen wirkten sich ebenfalls kostensteigernd aus.
Die Nachträge wurden von der Baufirma angezeigt. Ein Baustopp der Maßnahme bis zur abschließenden
kostenmäßigen Bezifferung der Nachträge war nicht möglich, da die Auflagen zur Sicherstellung des
Hochwasserschutzes (hochwassergefährdete Zeit) eingehalten werden mussten und eine Zustimmung
seitens der Bezirksregierung nicht gegeben wurde. Aufgrund der vielseitigen Nachträge und zur Sicherstellung einer zügigen Baudurchführung wurde zusätzlich ein externes Büro zur Prüfung der Nachträge
beauftragt.
Bei den nachfolgend aufgeführten Mehrkosten wurden die bis heute bezifferten Nachträge berücksichtigt, vorbehaltlich der Prüfung und der erforderlicher Nachtragsverhandlungen, die kostenmäßig zu Veränderungen führen können.
Die Baumaßnahme wurde ständig von der Aufsichtsbehörde sowie von den durch die Aufsichtsbehörde
bestellten Gutachter und Überwacher begleitet. Sämtliche Änderungen im Bauverfahren sind auf Auflagen begründet bzw. konnten nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Die Mehrkosten sind zu 80 % förderfähig.
Kosten:
Beschreibung
Baustelleneinrichtung, Baufeld
räumen und Erdarbeiten
Spundwandarbeiten
Wegebau und Herrichtung von
Nebenanlagen
Allgemeinkosten, Ersatzmaßnahme, Grunderwerb
Planungskosten
Kosten gem. Vorlage 5050/13
700.000,00 €
Kosten neu
960.000,00 €
1.400.000,00 €
550.000,00 €
1.620.000,00 €
1.430.000,00 €
165.000,00 €
301.000,00 €
315.000,00 €
350.000,00 €
3.130.000,00 €
4.661.000,00 €
geschätzte Gesamtkosten
Die Maßnahme wird vom Land NRW zu 80 % gefördert.
Mehrkosten zur Vorlage 5050/13:
Höhe der zu erwartenden Fördermittel:
zu erwartender Eigenanteil Stadt Krefeld:
1.531.000,00 €
1.224.800,00 €
306.200,00 €