Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Anlage zu Schulbau und Verwaltung.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
9,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36

Inhalt der Datei

r ‚. rr..., Cd /0/ TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. öffentlich fl nichtöffentlich Datum Anlage Nr. jFB/Geschäftszeichen: II - Geschäftsbereich Finanzen und Gesundheit, 11-20 Betreff Wahl der Rechtsform für das Gebäudemanagement Der Unterausschuss des Verwaltungsausschusses empfiehlt, das Gebäudemanagement Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja fl nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten -- 1U Begründung Seite 1 In seiner Sitzung am 23. März 2010 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, einen Unterausschuss Gebäudemanagement einzurichten, in dem das weitere Vorgehen zur Optimierung des Gebäudemanagements unter Einbindung des Gesamtpersonalrates beraten werden soll. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechts- und Organisationsformen in der ersten Sitzung des Unterausschusses darzustellen. Die folgenden Ausführungen ergänzen das „Gutachten zur Optimierung des Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung Krefeld" von EST und thp aus dem November 2007. Da im Ausschuss Einvernehmen herrschte, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor altem aus steuerlichen Gründen ausscheidet, wird diese Rechtsform irr Folgenden nicht weiter beleuchtet. Als alternative Rechts- und Organisationsformen stehen der optimierte Regiebetrieb, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung und die Anstalt öffentlichen Rechts zur Auswahl. Die wesentlichen Unterschiede sind textlich erläutert und als Tabelle in der Anlage beigefügt. 1. Beschreibungder Organisationsformen optimierter Regiebetrieb Beim optimierten Regiebetrieb handelt es sich um einen klassischen Fachbereich, der (wie heute teilweise auch) durch Kosten- und Leistungsrechnung unterstützt wird. Er ist rechtlich und organisatorisch unselbständig und in den Gesamthaushalt der Stadt eingebunden. Vergaberechtliche Vorschriften sind unabhängig von Schwellenwerten anzuwenden. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetriebsöhnliche Einrichtungen werden nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) geführt. Sie sind organisatorisch selbstständig, besitzen jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen geführt. Organe der Einrichtung sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss sowie für die in der Eigenbetriebsverordnung geregelten Fälle der Rat. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verwendet ein eigenes kaufmännisches Rechnungswesen, ihr Wirtschafts- und Stellenplan muss jedoch mit dem städtischen Haushalt verknüpft werden. Die Vergabevorschriften sind anzuwenden. • Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Mit dieser relativ jungen Rechtsform soll die Flexibilität des Gesellschaftsrechts mit den Vorteilen des öffentlichen Rechts verbunden werden. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist eine eigene juristische Person des öffentlichen Rechts, die durch einen Vorstand und den Verwaltungsrat gesteuert wird. In Satzungs- und Grundsatzfragen ist der Rat zu beteiligen. Die AöR kann selber Angestellte und Beamte beschäftigen. Im hoheitlichen Bereich muss sie ebenfalls die Vergabevorschriften anwenden. 2. Flexibilität der Organisationsformen Anders als der optimierte Regiebetrieb unterliegen AöR und eigenbetriebsähnliche Einrichtung bezüglich der Handlungs- und Entscheidungsspielräumen bei entsprechender Seite 2 Ausgestaltung ihrer Satzung nicht den langen Entscheidungswegen zwischen Fachbereichen, Verwaltungsleitung, diversen Fachausschüssen und dem Rat. Im Vergleich der Eigenbetriebsverordnung und der für die AÖR anzuwendenden Kommunalunternehmensverordnung weist die Eigenbetriebsverordnung deutlich detailliertere Regelungen operativer Art auf. Über die Zuweisung strategischer Entscheidungen an den Rat, die Besetzung des Verwaltungsrates und die Weisungsgebundenheit des Vorstands ist die politische Kontrolle bei einer AÖR jederzeit gewährleistet. 3. Personalrechtliche PISt? Bei einer Überführung des Gebäudemanagements in einen optimierten Regiebetrieb oder eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung kommt es bezüglich der einzelnen Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten und der Beamtenverhältnisse der Beamtinnen und Beamten nicht zu einer Änderung. Eine Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts hingegen führt dem Grunde nach zu einem Arbeitgeberwechsel. Dies geschieht bei den Tarifbeschäftigten in der Regel im Rahmen einer Personalüberleitung. Die Übernahme der Beamtinnen und Beamten erfolgt durch die übernehmende Anstalt öffentlichen Rechts im Wege einer Übernahmeverfügung nach § 128 Beamtenrechtsrahmengesetz. Vorgesehen ist ein Beitritt der Anstalt öffentlichen Rechts zum Kommunalen Arbeitgeberverband. Dies führt automatisch zu einer Tarifbindung. Insofern finden die derzeit geltenden tariflichen Regelungen auch bei Überführung des Gebäudemanagements in eine Anstalt öffentlichen Rechts Anwendung. 4. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt In der AÖR und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unterliegen Vorstand und Betriebsleitung einer verstärkten Überprüfung der wirtschaftlichen Folgen ihrer Arbeit, die durch den eigenständigen Wirtschaftsplan deutlich transparenter werden als bei einem Regiebetrieb. Erwirtschaftet die Einheit Verluste, sind diese bei beiden bei drohender Überschuldung auszugleichen, beim Regiebetrieb wirken sich Verluste sofort auf die städtische Haushaltswirtschaft aus. Die Gemeinde haftet nicht für Verbindlichkeiten der AÖR, soweit Befriedigung aus deren Vermögen erzielt werden kann. Die AöR ist aufgrund ihrer Rechtsstellung außerdem in der Lage, sich am Kreditmarkt selbst zu finanzieren. Anders als bei dem Regiebetrieb und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung werden die Investitionen nicht auf den Kreditrahmen der Kernverwaltung angerechnet. Für die AöR ist die Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch vorgeschrieben, bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung besteht ein Wahlrecht zwischen HGB und NKF. Die Ergebnisse aller organisatorisch verselbständigten Bereiche werden im Rahmen des Gesamtabschluss mit den Ergebnissen des Kernhaushaltes konsolidiert. Begründung Seite 3 5. Steuerliche Aspekte Bezüglich der Ertrags- und Umsatzsteuer unterscheiden sich Regiebetrieb, AöR und eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht. Alle unterliegen nur für die Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Besteuerung. Bei der AÖR fällt bei der Eigentumsübertragung von Grundstücken, die einem BgA zuzuordnen sind und nicht überwiegend aus Anlass der Übertragung von öffentlichrechtlichen Aufgaben übergehen, Grunderwerbsteuer an. In der Stufe 1 sind hiervon lediglich vereinzelte Objekte betroffen. Nach Einschätzung der finanziellen Auswirkungen bleibt im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zu entscheiden, ob für diese Objekte tatsächlich das Eigentum übertragen wird oder ob das Gebäudemanagement lediglich mit der Bewirtschaftung beauftragt wird, wie dies auch für das Stiftungsgrundvermögen vorgesehen ist. 6. Gemeinderechtliche Aspekte Im Gutachten von thp wurde das Risiko aufgezeigt, dass von Seiten der Aufsichtsbehörden möglicherweise Bedenken gegen eine rechtliche Verselbständigung geltend gemacht werden könnten. Zwischenzeitlich werden jedoch in mehreren Städten Gebäudemanagementdienste durch ausgegliederte Organisationseinheiten in Form von GmbHs oder AÖR erbracht, so zum Beispiel in Oberhausen, Hennef und Xanten. Im Zuge der weiteren Prüfung wird mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt, ob Bedenken bestehen und wie diese durch die Ausgestaltung der Satzung beseitigt werden können. 7. Anders als die eigenbetriebsähnliche Einrichtung darf sich eine AöR an anderen Unternehmen oder Einrichtungen beteiligen. Interkommunale Kooperationen oder die Gründung von Projektgesellschaften z.B. für PPP-Projekte sind mit dieser Rechtsform möglich. Die beiden anderen zur Wahl stehenden Organisationsformen sind hierbei deutlich im Nachteil. Die Möglichkeiten, der A6R hoheitliche Aufgaben zu übertragen und z.B. selbst einen Anschluss- und Benutzungszwang durchsetzen zu lassen, sind in der vorgesehenen Ausgestaltung des Projekts unerheblich. In Summe kann eine AöR deutlich flexibler ausgestaltet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Gebäudemanagement in diese Rechtsform zu überführen. Vergleich der Rechtsformen Anlage zur Vorlage - vutoi 1v mehrere Fach- und - tietneoSleltUng, Querschnittsämter - Betriebsausschuss Rat und Verwaltungsrat mehrere Fachaus- Oberbürgermeister schüsse und Rat abhängig von Ausgestaltung abhängig von Ausgestaltung de hoch der Satzung, vorgegebener Satzung, vorgegebener Zuständigkeitskatalog für Rat. - Zuständigkeitskatalog für Rat, politische Besetzung des politische Besetzung des - städtischen Haushalt Ausgestaltungsmöglichkeit der haushaltsrechtlichen - Jedoch Ausstattung mit Ausstattung mit angemessenem angemessenem Stammkapital Stammkapital Nein Kommune haftet nachrangig aber Nein unbeschränkt für Verbindlichkeiten - der AöR in allen Sachkonten ggf. Gewinnausschüttung, ggf. Gewinnausschüttung, Ausgleich Verluste nur bei Ausgleich Verluste nur bei drohender Überschuldung drohender Überschuldung kaum möglich, umfassende teilweise, detaillierte Vorgaben teilweise, mehr Freiraum bezogen gesetzliche Regelungen aus GO auch für operatives Geschäft auf das operative Geschäft aus EigVO und GemHVO im Rahmen des im Rahmen des Investitionsplan als Teil des Haus- Wirtschaftsplanes unter Wirtschaftsplanes ohne haltsplans Anrechnung auf den Kredit- Anrechnung auf den Kredit- möglich nur von keine ohmerischer 190ier Aufgaben(wirtschaftlicher kaum vomanden. da Bestandteil der indung in das städtische Stetienplanverfahren 'ersonairat oder Teilpersonalrat innerhalb eines Gesamt- im Rahmen des Wirtschaftsplans Landeshauptstadt Düsseldorf Manfred Abrahams Stadtdirektor Burgplatz 1 40213 Düss&dorf Brietpostanschrift: Stadtverwaltung Dezernat 02, Stadt Krefeld -10Konrad-Adenauer-Platz 17 47792 Krefeld EingAbt. 10 9%. Dez. 2014 /0 ____________ an, Kontakt Herr Dr. Günsch Zimmer 317f Telefon 0211.89-95884. Fax 022.89-35884 E-Mail karlheinz.guenscb@ duesseldorf.de Datum 19.11.2014 Pl 20/3- Schulbaufirma als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Rheinische Post vom 29.09.2014; Hamburg als Vorbild für SchulbauFirma - Ihre Anfrage vom 30.10.2014 - . 10/0 tu Sehr geehrte Damen und Herren, Rhein wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird auch bei der Landeshauptstadt Düsseldorf die Einrichtung einer Schulbau-Firma diskutiert. Hierzu wurde eine ämterübergreifende Projektgruppe eingesetzt, die mehrere mögliche Organisationsformen untersucht und verglichen hat. Dabei wurden u.a. auch die von Ihnen angesprochene Anstalt des öffentlichen Rechts sowie die Einrichtung eines Sondervermögens (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) ähnlich wie in Hamburg betrachtt. Der Abschlussbericht soll noch in diesem Jahr der_VenNaltungskonferenz vorgelegt werden. Ich bitte um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zum konkreten Inhalt und der daraus resultierenden Empfehlung erfolgen können. 1 7h/tcL1 Mit freund)khen Grüßen inVertr,(A Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung, Postfach 76 1046, 22060 Hamburg Amt für Verwaltung Amtsleiter Dr. Hannes Alpheis Hamburger Str, 31 22083 Hamburg Telefon 040 - 4 28 63 - 239412007 Telefax 040 4 27 978 . 247 (E-Fax) EtMail: HannesAlpheisbsb.hamburgde Stadt Krefeld Frau Tutinoi Konrad-Adenauer-Platz 17 47792 Krefeld uflc den 01 Dezember 2014 Eing. 04. Dez. 2014 Abt 10/ Hamburger Schulbaukonzept; Ihre Anfrage vom 30. Oktober 2014 Sehr geehrte Frau Tutinoi, vielen Dank für Ihr Interesse am aktuellen Hamburger Schulbaukonzept. Mit diesem im Jahr 2010 implementierten Modell (vgl. beigefügte Drucksache 19/42081), das im Jahr 2012 (vgl. Drs. 2015317) maßgeblich weiterentwickelt wurde; hat die Freie und Hansestadt Hamburg darauf reagiert, dass die traditionelle Art der Aufgabenerfüllung durch eine innerhalb der Behörde angebundene eigene Bauabteilung mit folgenden strukturellen Nachteilen behaftet war: • eine zu geringe Planungssicherheit für dis ca. 420 allgemeinbildenden und ca. 60 beruflichen Schulen Hamburgs, • eine ständige Unterfinanzierung in dem Bereich Neubau, Grunderneuerung und Instandhaltung von Schulimmobilien,. ein lnstandhaltungsstau in Milliardenhöhe, der die Betriebskosten massiv in die Höhe getrieben hat, • eine durch die klassischen Strukturen des öffentlichen Dienstes bedingte mangelnde Flexibilität in einem durch hohen Anpassungsbedarf gekennzeichneten Aufgabenbereich, • das Fehlen Von Benchmarks, durch die die Kosten des Schulbaus vergleichbar gewesen wären. Das durch die o.g. Drucksachen eingeführte Modell führt im Wesentlichen zu einer effizienteren und einheitliche Wahrnehmung der immobilienbezogenen Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben an den Hamburger Schulen. zu einer Vorläuferorganisation mit einem städtischen Unternehmen, die 2007 implementiert wurde vgl. Drs. 19/4209 -2Eingeführt wird insbesondere ein sogenanntes Mieter - Vermieter - Modell, in dem die Behörde für Schule und Berufsbildung als Mieter nur noch die zukünftigen Flächenbedarfe im Bereich der allgemeinbildenden Schulen berechnet und diese beim Vermieter/Eigentümer der Schulimmobilien zu einem Festpreis (Warmmiete) bestellt. Der Vermieter (ein städtisches Sondervermögen gem. § 26 Abs: 2 LHO) lässt die Bauleistungen durch die Dienstleister Landesbetrieb Schulbau Hamburg bzw. Gebäüdemanagement Hamburg GmbH (öffentliches hamburgisches Unternehmen) eigenverantwortlich durchführen, die die Schulen im Rahmen eines Lebenszyklusmodells sanierungstechnisch auf dem neusten Stand halten und bewirtschaften. Das Sondervermögen ist ermächtigt, entsprechende Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen. Kernelement dieser Organisation ist ein Objektmanagement mit der Gesamtverantwortung für die wirtschaftliche Steuerung der Schulimmobilien. Die Aufsicht führende Behörde dieses Sondervermögens ist die Finanzbehörde. Durch die zweite o.g. Drucksache wurde im Jahr 2012 im Wesentlichen eine Entflechtung der Dienstleister- und Eigentümerfunktion durchgeführt. Auch wurde das MieterVermieter-Modell weiterentwickelt und geschärft. Mit gewissen Modifizierungen sind auch die durch das Hamburgische Institut für Berufliche Bildung (HIBB) verwalteten .Berufsschulimmobilien in das Modell einbezogen; hier ist eine Tranche von 15 beruflichen Schulen im Rahmen einer europaweit ausgeschriebenen Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) einem privaten Konsortium zwecks Sanierung/Neubau und Bewirtschaftung übergeben worden Das Konzept ist von hoher Komplexität und nicht frei von den üblichen Anfangsschwierigkeiten. Aktuell ist z. B. die Problematik zu klären, inwieweit die anfänglich nicht berücksichtigten Umbauten, die zuweilen Neubauten ersetzen können, zu finanzieren sind. Daneben gibt es diverse Problemstellungen niedriger Kategorie, deren Erörterung an diet ser Stelle zu sehr ins Detail führen würde. Gern stehe ich Ihnen in dieser Hinsicht aber für eine telefonische Bewertung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Hannes Alpheis BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 29. 09. 09 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Gründung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb Ausgangslage und Zielsetzung In einem ersten Schritt zur Neuorgaiisation des Schulbaus hat die Freie und Hansestadt Hamburg (1 71111) zum 1. Juli 2007 die Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen aus dem Süden Hamburgs an die GWG Gewerbe übertragen (Modell Hamburg Süd, vgl. Drucksache 18/4630 und 18/5799). Im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Modell Hamburg Süd ersuchte die Bürgerschaft den Senat zugleich, den Reformbedarf in der Schulbauverwaltung darzustellen und Modelle zur Effizienzsteigerung im Schulbau zu entwickeln (Drucksache 18/6315). Nach zweijähriger Laufzeit des Vertrages mit der GWG Gewerbe hat der Senat der Bürgerschaft mit der Drucksache 19/4209 u. a. über die bisherigen - insgesamt sehr positiven Erfahrungen mit dem Modell Hamburg Süd Bericht erstattet (Projekt einer Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft, OOP) und über die Ausschreibung einer Tränche von 15 beruflichen Schulen (Projekt einer Offenilich-Privaten Partnerschaft, OPP) informiert. Mit dieser Drucksache legt der Senat sein Konzept zur Effizienzsteigerung und Finanzierung des Schulbaus vor. Wie auch in den Drucksachen 18/4630 und 18/5799 zum Modell Hamburg Süd dargelegt, erfordern der Gebäudezustand an zahlreichen staatlichen Schulen und die notwendigen Zubaubedarfe eine grundlegende Neuorientierung sowohl bei der Wahrnehmung von Schulbau- und Bewirtschaftungsaufgaben als auch bei der Finanzierung und der Wirtschaftsführung. Nicht ausreichende Instandhaltung führt zu weiteren Schäden - nach wissenschaftlichen Schätzungen steigt das Schadensvolumen bei nicht ausreichender Instandhaltung jährlich durchschnittlich um weitere 6 Prozent". Der aktuelle Instandhaltungsstau an den staatlichen Hamburger Schulen wird nach behördeninternen Berechnungen auf Grund von Richtwerten und den Gebäudezuständen laut Gebäudepass auf rd. 3 Mrd. Euro geschätzt, damit wächst das Schadensvolumen bei 6 Prozent Schadenszunahme um rd. 180 Min. Euro p.a., wenn - wie bisher - nicht ausreichend in die Schulimmobilien investiert wird. Daneben ist ein erheblicher Zuhaubedarf an den staatlichen Schulen - u. a. durch Weiterführung des Ganztagsschulpro- gramms, Zubaubedarfe auf Grund der Schulreform, Zubaubedarfe der beruflichen Schulen, Bau von benötigten Schulsporthallen -. in den nächsten Jahren zu realisieren. Erste grobe Schätzungen auf Grund von Richtwerten gehen von rd. 1,2 Mrd. Euro aus. Diese Intändhaltungs- und Zubaubedarfe lassen sich mit dem gegenwärtigen System und den darin zur Verfügung stehenden Mitteln nicht realisieren. Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben werden derzeit im Wesentlichen in der Behörde für Schule und Berufsbildung (Schulbauabteilung) wahrgenommen. Zusätzlich werden die Hochbaudienststellen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit Planungs- und Projektmanagementaufgaben im Rahmen des Andienungsgebots beauftragt. Darüber hinaus ist auch an den Schulen Personal mit Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufgaben tätig (v. a. Schulhausmeister und Betriebsarbeiter). Dies führt zu einer nicht einheitlichen Sicht auf die Immobilien. Ein am Lebenszyklus einer Immobilie ausg&ichtetes Schulbau- und Gebäudemanagement gibt es nicht.2 Vor diesem Hintergrund hat der Senat verschiedene Organisationsmodelle geprüft, .die sowohl eine Zusammenführung von Bau- und Gebäudemanagementaufgaben ermöglichen wie sie im Grundsatz auch für andere Immobilien der Stadt realisiert worden ist - als auch eine wirtschaftlich nachhaltige Finanzierungsgrundlage für den Schulbau und die Instandhaltung der Schulgebäude schaffen und die Zufriedenheit der Nutzer erhöhen (siehe Kapitel V Ziffer 1). Der Senat beabsichtigt die Gründung eines „ Sondervermögens Schule—Bau und Betrieb" zum 1. Januar 2010 und legt mit dieser Drucksache den zur Gründung erforderlichen Gesetzentwurf sowie den Wirtschaftsplan vor. Des Weiteren informiert die Drucksache über wesentliche Eckpunkte des zukünftigen Sondervermögens. Durch die Gründung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb für die FHH erwartet der Senat eine Bündelung Studie „Optimierung von Instandsetzungszyklen und deren Finanzierung bei Wohnbauten" der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich aus dem Jahr 1999 2) Vgl. auch Drucksache 18/4630, Ziffer 1 zum Status quo in der Schulbauverwaltung O Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode sowie effizientere und einheitlichere Wahrnehmung der immobilienbezogenen Bau- und Bewinschaftungsaufgaben für die Schulen. Dazu zählt die Einführung eines Mieter-VermieLerModells mit den damit verbundenen klaren Rollenzuweisungen. Vor allem durch die Intensivierung und Verstetigung von Sanierung und Instandhaltung soll eine deutliche Verbesserung der Qualität und des baulichen Zustands der Schulimmobilien erreicht werden. Vorgesehen ist, mittelfristig den noch näher zu untersuchenden und zu bewertenden Instandhaltungsstau zu beheben tind die anerkannten Zubaubedarfe zu realisieren. Daneben soll dauerhaft eine „werterhaltende" lJdterhaltung der Immobilien gesichert und durchgeführt werden. Der Ressourceneinsatz muss über den gesamten Lebenszyklus der einzelnen Immobilien optimiert werden'. Denn die eigentlichen Baukosten machen nur einen Teil der Gesamtkosten der Immobilie während ihres Lehenszyklus aus (vgl. auch Drucksache 18/4630, Ziffern 2 und 7). Qualitativ gute und optisch ansprechende Schulgebäude und Außenanlagen wirken motivationsfbrdernd sowie identitätsstiftend und tragen so zu einer Qualitätsverbesserung schulischer Arbeit bei. Darüber hinaus stärken nachhaltige Investitionen in Schulen und Bildungszentren die Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs als familienfreundliche Metropole. Sie unterstützen - neben einer zukunftsweisenden Schulstruktur - die Qualität von Unterricht an den staatlichen Schulen und erhöhen ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. II. Rechtliche und organisatorische Grundzüge des Sondervennögens Schule - Bau und Betrieb einschließlich Errichtungsgesetz Das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb wird durch ein von der Bürgerschaft zu beschließendes Errichtungsgesetz' (Anlage 1) als teilrechtsfähiges Sondervermögen nach 26 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung gegründet. Geplant ist die Errichtung zum 1. Januar 2010. Das Sondervermögen wird wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit einer Grundstücksfläche von rd. 9,1 Mio. m' und einer Hauptnutzfläche von rd. 2,2 Mio. m'. Die in der Anlage zum Gesetzentwurf aufgeführten Schulen werden als Anlagevermögen mit den zum Stichtag geltenden Buchwerten (voraussichtlich in Höhe von rd. 3,904 Mrd. Euro) in das Sondervermögen eingebracht. Steuerpflichtige Vorgänge werden dadurch nicht ausgelöst. Für die Immobilien werden auch zukünftig - wie bisher - die Bilanzierungsregeln der Stadt gelten. Immobilien, die zum Betriebsstart nicht von staatlichen Schulen genutzt werden, verbleiben im Verwaltungsvermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung. Dazu gehören u. a. die Jugendmusikschule, das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, die Freiluftschulen und das Schulmuseum. Planungs-, Bau-, Investitions- und Bewirtschaftungsaufgaben werden mit dem Ziel einer effizienten und effektiven Neuorganisation der Schulbauverwaltung im Sondervermögen gebündelt. Daraus entsteht ein integriertes ganzheitliches Gebäude- und Liegenschaftsmanagement unter besonderer Berücksichtigung des Lebenszyklusmodells. Für alle Aktivitäten findet eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung statt. Das Sondervermögen erhält die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten (vgl. 2 des Gesetzentwurfs). Hierfür benötigt das Sondervermögen eigenes Personal (vgl. § 5 des Gesetzentwurfs). Die bisher mit Aufgaben des Schulbaus sowie der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Schulimmobilien betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisher zuständigen Behörden wechseln daher in die neue Dienststelle Sondervermögen - ausgenommen die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister und ihre mitwirkenden Partner und Partnerinnen, die sich am 31. Mai 2009 bereits an den Schulen befanden. Ihnen wird es auf Grund ihrer besonderen Bindung an Schule und Schulleitung frei gestellt, ob sie in das Sondervermögen wechseln wollen oder nicht. Zur Finanzierung seiner investiven Aufgaben - insbesondere Abbau des Instandhaltungsstaus an den Schulen und Realisierung anerkannter Zu- und Umbaubedarfe - wird das Sondervermögen nach § 7 Absatz 1 des Gesetzentwurfs ermächtigt, Kredite aufzunehmen. Bei kaufmännischer Betrachtung sind durch Kreditaufnahme finanzierte Investitionen dann wirtschaftlich, wenn sie geeignet sind, den ansonsten eintretenden Substanz- und Wertverlust zu verhindern. Die Kreditermächtigung des Sondervermögens erhöht auch dessen Möglichkeiten zu flexiblem Handeln bei akuten Bedarfen. Aufsicht führende Behörde für das Sondervermögen wird die Finanzbehörde (S 4 Absatz 1 des Gesetzentwurfs). Damit wird eine klare Trennung der Verantwortungsbereiche von Eigentümer und Vermieter (Finanzbehörde - Sondervermögen) und Mieterin (Behörde für Schule und Berufsbildung sowie HIBB) und damit die Herstellung eines transparenten Vermieter-Mieter-Modells erreicht. Zur Überwachung der Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Sondervermögens wird ein Verwaltungsrat eingerichtet (54 Absätze 2 und 3 des Gesetzentwurfs). Die Aufgaben im Einzelnen werden durch die Geschäftsordnung des Sondervermögens geregelt. Die Finanzbehörde wird die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, die Behörde für Schule und Berufsbildung wird die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden stellen. Daneben werden die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Beschäftigten im Verwaltungsrat vertreten sein. Das Sondervermögen wird von zwei Geschäftsführern geführt. Technischer Sachverstand muss in der Geschäftsführung vertreten sein: Wesentliches Kernelement der neuen Aufbauorganisation ist das Objektmanagement mit der Gesamtverantwortung für die wirtschaftliche Steuerung der Schulimmobilien. Während das Baumanagement die Grundlage für die qualifizierte Erledigung der Bauaufgaben bildet, wird die Abteilung Zentrale ) Eine am Lebenszyklus orientierte Betrachtung umfasst das ganzheitliche Management aller immobilienbezogenen Kernprozcsse von der Konzeption über den Betrieb bis hin zur Verwertung. Der Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens regelt Zweck und Aufgaben des Sondervermögens, die Übertragung der Immobilien, die Stellung im Rechtsverkehr, Aufsicht und Steuerung, den Status als eigene Dienststelle, die Wirtschafts- und Rechnungsführung sowie die Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zum Sondervermögen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 und infrastrukturelle (z. B. Betriebsdienste) Facility Management zuständig. Sie sind zukünftig als Kundenbetreuer die Ansprechpartner für die Schulen und bilden damit neben den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern die entscheidende Schnittstelle zu den Nutzern vor Ort. Das Baumanagement setzt die vom Objektmanagement (Bauherrenfunktion) zu definierenden baulichen Maßnahmen als interner Dienstleistet um. Seine Hauptaufgaben liegen in der projektbezogenen Steuerung von Baumaßnahmen wie vom Objektmanagement beauftragt sowie beim Erbringen von internen Architekten- und Ingenieurleistungen. Die geplante Grobstruktur der Aufbauorganisation des Sondervermögens sieht wie folgt aus: Dienste vorrangig die ökonomische Ausrichtung des Sondervermögens steuern. Die Abteilung Objektmanagement wird' Vertreterin der Bauherrn- und Eigentümerinteressen gegenüber der Mieterin und intern gegenüber dem Baumanagement. Sie ist für die strategische und operative Steuerung des Immobilienbestands zuständig und stellt die effiziente, am Lebenszyklus ausgerichtete Bewirtschaftung der Schulimmobilien unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Schulen sicher. Auf Grund der Größe des Immobilienbestands werden im Objektmanagement voraussichtlich regional ausgerichtete Objekt-Center(bereiche) geschaffen, denen (durchschnittlich) 30 bis 40 Schulen zugeordnet werden. Die Objekt-Center werden für das technische (Instandhaltung) Je Obiektcenler 30-40 Schulen Objektcenter n [iJitcenteri 1 4 Das Sondervermögen tritt mit seiner Gründung als Auftraggeber in alle laufenden Bau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, Vergabeverfahren und die Verträge mit der GWG Gewerbe über das Modell Hamburg Süd ein. Ebenso tritt das Sondervermögen als Auftraggeber in das laufende Verfahren zur Ausschreibung der Tranche der 15 beruflichen Schulen als OPP-Projekt ein (siehe Drucksache 19/4209). Im Rahmen der anstehenden Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen wird den Belangen des Klimaschutzes durch hohe Energiestandards Rechnung getragen. Bei in die Denkmalliste eingetragenen und denkmalwerten Schulgebäuden werden denkmalpflegerische Belange berücksichtigt. -- III. Das Vermieter-Mieter-Modell für die Vermietung der Schulimmobilien 1. Mietkontrakte zur Vermietung der Schulimmobilien Das Sondervermögen überlässt der Behörde für Schule und Berufsbildung (für die allgemeinbildenden staatlichen Schulen) und dem HIBB (für die beruflichen Schulen) die Schulimmobilien im Rahmen von zwei in den Konditionen grundsätzlich identischen Globalmietkontrakten. Als Eigentümer der Schulimmobilien wird das Sondervermögen zukünftig für alle immobilienbezogenen Aufgaben zuständig sein. Die Globalmietkontrakte haben zunächst eine Laufzeit von drei Jahren, um beiden Seiten Gelegenheit zu gehen, zunächst Erfahrungen zu sammeln, diese auszuwerten und das Vertragsverhältnis gegebenenfalls anzupassen. Zur Erläuterung der Aufgaben und Rollen der Beteiligten dient das folgende Schaubild: Drucksache 19/4208 der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode sen Zeitraums bedürfen, bis diese Standards, besonders hinsichtlich erwartbarer Reaktionszeiten stabil gewährleistet werden können. 2 Eckpunkte der zukünftigen Vertragsverhältnisse 2.1 Qualität und Umfang der Mietobjekte Die Schulimmobilien werden im bestehenden Zustand vom Sondervermögen übernommen und an die Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB vermietet. Begonnene Maßnahmen werden fortgeführt. Das Sondervermögen verpflichtet sich zu einer werterhaltenden Instandhaltung und dem mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus. 2.5 Grundmiete Die kostenorientiert kalkulierte Grundmiete bildet die mit der Bereitstellung der Mietflächen verbundenen Kosten für den Immobilienbestand ah. Bei der Bestimmung der Grundmiete werden insbesondere die Abschreibungen auf den übertragenen Gebäudebestand, die Finanzierungskosten für die in Planung und im Bau befindlichen Sanierungs- sowie Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen, die Kosten der übernommenen Schulden (Verzinsung des Darlehens) sowie die Kosten der werterhaltenden Instandhaltung (einschließlich Pflege der Außenanlagen) berücksichtigt. Bei der Bemessung der Kosten für die laufende jährliche Instandhaltung wird zukünftig der Ansatz für eine werterhaltende Instandhaltung berücksichtigt. Ferner sind Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung, Instandhaltung, teilweise der Bewirtschaftung und der Umsetzung des Sanierungs- und Neubauprogramms entstehen, enthalten. Die Miethöhe verändert sich insbesondere durch An-, Zu- und Neubauten, aktivierbare Sanierungsinvestitionen (Abschreibungen), Anpassungen aufgrund von Tarifsteigerungen oder veränderten Zinskonditionen sowie durch die Zu- und Abmietung von Flächen. 2.2. Instandsetzung Das Sondervermögen ist als wirtschaftlicher Eigentümer für die Instandsetzung verantwortlich. Über die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen (Sanierungsprogramm) entscheidet das Sondervermögen im Benehmen mit der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Rahmen der Mietkontrakte werden Prioritäten ausgehandelt. 2.3 Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Über die Erforderlichkeit und Beauftragung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten entscheidet die Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden Mietbudgets. Zukünftige, zum Gründungszeitpunkt des Sondervermögens noch nicht geplante und damit in der Grundmiete nicht berücksichtigte Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind durch Ergänzung der Globalmietkontrakte aufzunehmen. Sie werden auf Bestellung der Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. des HIBB vom Sondervermögen gemeinsam mit den zukünftigen Mietern und den Schulen geplant und parallel kalkuliert. Die Schulen .und die Mieter haben damit - auch bei Maßnahmen zum Abbau des Instandhaltungsstaus - im Rahmen des vorhandenen Budgets weiterhin eine Mitwirkungsmöglichkeit hinsichtlich der baulichen Gestaltung ihrer Gebäude. Das Sondervermögen verpflichtet sich ebenfalls, die operative Durchführung der Baumaßnahmen - auch bei Grundsanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen - mit den Schulen abzustimmen, um den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. In den ersten Jahren werden die tatsächlichen Mietzahlungen der Behörde für Schule und Berufsbildung an das Sondervermögen von der nach obigen Grundsätzen ermittelten kostenorientierten Miete abweichen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird ihre Mietzahlungen pauschal um ein Drittel reduzieren vor dem Hintergrund, dass - im Einzelplan der Behörde für Schule und Berufsbildung Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwandskomponente noch nicht berücksichtigt sind, gleichwohl aber schon Bestandteil der Kostenmiete sind, - die Immobilien erst nach und nach saniert und grundinstandgesetzt werden, - eine exakte gebäudebezogene Ermittlung des Instandhaltungsstaus und damit der Werte noch nicht stattgefunden hat und aus Kapazitäts- und Kostengründen erst sukzessive vorgenommen werden kann, - die darauf basierende „zutreffende" Gebäudeabschreibung erst nach einer exakten Gebäudewertermittlung ermittelt werden kann. Die Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. das HIBB erhalten zukünftig in ihrem Einzelplan 3.1 bzw. Wirtschaftsplan jeweils ein auf ihre Schulimmobilien bezogenes Mietbudget (zum finanziellen Volumen siehe Kapitel VI). Bei der Planung von Neu-, Um- und Zubaumaßnahmen berät das Sondervermögen die Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. das HJBB. Es unterbreitet Angebote zur Realisierung des zusätzlichen Bedarfs einschließlich einer Miethöhenkalkulation. Der entstandene Planungsaufwand des Sondervermögens wird in die Kalkulation eingepreist.' 2.4 Service Level Agreements Zwischen dem Sondervermögen einerseits und der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie dem HIBB andererseits werden Einzelheiten über die Qualität und den Umfang der vor Ort zu erbringenden Leistungen, z.B. Reaktionszeiten bei Mängeln oder Schäden (sog. „Service Level Agreements"), geregelt. Dabei soll für die zukünftigen Leistungen von den für das Modell Hamburg Süd definierten Standards hinsichtlich Qualität und Reaktionszeiten ausgegangen werden (siehe Drucksachen 18/5799, Ziffer 4 und 19/4209). Das Sondervermögen Schult - Bau und Betrieb wird dabei von Beginn an diese Qualitätsstandards, z.B. bei der Planung und Ausführung von Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, anstreben und anwenden. Angesichts der im Aufbau begriffenen neuen Ablauforganisation wird es allerdings erfahrungsgemäß eines gewis- 2.6 Bewirtschaftungskosten Das Sondervermögen tritt in die bestehenden Vertragsverhältnisse ein und übernimmt damit die zum Zeitpunkt der Übernahme geltenden Vertragskonditionen, z.B. bei Versorgungs- oder Reinigungsverträgen. nie Bewirtschaftungskosten werden unter Berücksichtigung der in, Rahmen des Modells Hamburg Süd getroffenen Regelung spitz mit dem Mieter abgerechnet (Energieverbräuche, Schnee5) Für unrentierliche Planungsleistungen ab einer noch näher zu definierenden Planungstiefe wird eine Aufwandsentschädigung im Mietkontrakt zu regeln sein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 räumung etc.). Zu den Bewirtschaftungskosten gehören ebenfalls die Personalaufwendungen, soweit sie vor Ort durch die betrieblichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen und die Schulhausmeister bzw. Schulhausmeisterinnen erbracht werden. 2.7 Untervermietung Die bestehenden Miet- oder Nutzungsverhältnisse der Behörde für Schule und Berufsbildung, des HIBB und der Schulen mit Dritten bleiben mit den geltenden Konditionen bestehen und werden vom Globalmietvertrag als bestehende Untermietverhältnisse erfasst. Im Falle von nachhaltigen Änderungen der Nutzungsintensität oder -art muss das Sondervermögen auf Grund seiner Stellung als Eigentümervertreter neuen oder geänderten Untermietverhältnissen zustimmen. 2.8 Ab- und Zumietung von Flächen Von der Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. dem HIBB nicht mehr benötigte Flächen können von ihnen gekündigt werden, soweit sie nach Abstimmung mit der Finanzbehörde (Immobilienmanagement) einzeln vermarktbar sind. Diese Flächen werden dann vom Sondervermögen vermietet oder an die Finanzbehörde (Immobilienmanagement) zur Verwertung gegeben. Die durch Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Verkaufserlöse werden dem Sondervermögen zugerechnet zur Mitfinanzierung von Investitionen. Die Mietzahlungen an das Sondervermögen reduzieren sich entsprechend. Die dadurch freigesetzten Mietmittel können für andere Schulbaumaßnahmen nach Maßgabe der Behörde für Schule und Berufsbildung verwendet werden. 3. Anreize zum sparsamen Umgang mit Flächen und Bewirtschaftungsleistungen Im Verhältnis zwischen Sondervermögen und Mietern werden die Mietzahlungen, die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten sowie die geplante Darstellung der Gesamtkosten für die Nutzung der Gebäude- und Grundstücksflächen einen •Anreiz zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit den Ressourcen bieten. Der Senat erwartet, dass zukünftig bisher nicht oder nicht effizient genutzte Grundstücks- und Gebäudeflächen stärker in den Blick genommen werden, wenn es um Sanierungsund Bauvorhaben geht, aber auch bei schulinternen Planungen oder der Vorbereitung von pädagogisch induzierten Standortentscheidungen. Mit Flächeneinsparungen gehen dabei in der Regel auch Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten oder der Instandhaltung einher. Daneben ist das Nutzerverhalten für die Höhe der Bewirtschaftungskosten, aber auch für die Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Bedeutung. Im Rahmen des Modells Hamburg Süd werden hierzu derzeit mit den beteiligten Schulen Anreizmodelle für den Energieverbrauch, für Reinigung und Vandalismusbekämpfung entwickelt (siehe Drucksache 19/4209). Die entsprechenden Prüfungen wird das Sondervermögen fortsetzen und abschließen bzw. erzielte und übertragbare Ergebnisse übernehmen. 4. Ergänzende Budgets für die Schulen und die Behörde für Schule und Berufsbildung inkl. HIBB zur flexiblen Handhabung kurzfristiger Bedarfe Für unterjährig erforderliche Baumaßnahmen auf Grund von kurzfristigen Anforderungen einzelner Schulen, deren Aufwand nicht im Mietbudget kalkuliert ist, behält die Behörde für Schule und Berufsbildung in ihrem Einzelplan 3.1 ein Budget von insgesamt 3,5 Min. Euro p. a., von dem ein Anteil von 1,0 Mio. Euro p.a in den Wirtschaftsplan des HIBB übertragen werden soll. Damit besteht für beide Mieter die Möglichkeit, auf kurzfristige Bedarfe angemessen zu reagieren. Beispiele für Maßnahmen, die nach bisherigen Erfahrungen aus diesem Budget finanziert werden könnten, sind die Einrichtung kurzfristig erforderlicher Lehrerarbeitsplätze, zeitnah erforderliche mieterseitige Einbauten oder das Aufstellen von kurzfristig benötigten Containern. Im Grundsatz besteht für die Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB als Mieter ein Andienungszwang gegenüber dem Sondervermögen für die Umsetzung dieser Maßnahmen. In Absprache mit dem Sondervermögen können die Mieter oder die Schulen Maßnahmen auch selbst vergeben. Wie im Modell Hamburg Süd sollen auch die vom Sondervermögen betreuten Schulen ein jährliches Budget von 10,- Euro pro Schüler für eigene bauliche Kleinstmaßnah-. men erhalten. Beispiele für diese individuellen Kleinstmaßnahmen vor Ort sind die besondere farbliche Gestaltung bestimmter Räume oder die künstlerische Ausgestaltung einer Pausenmehrzweckhalle. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist gegenüber dem Sondervermögen anzeigepflichtig. Ein Eingriff in die Bausubstanz darf nicht vorgenommen werden bzw. ist von der Zustimmung des Sondervermögens abhängig. 5. Die Rolle derBehörde für Schule und Berufsbildung und des HIBB als Mieter und Besteller Die Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB nehmen im künftigen Verhältnis zum Sondervermögen die Rolle von Mietern und Bestellern für Zu-, Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie Bewirtschaftungsleistungen ein. In Vertretung der Schulen wird die Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. das HIBB auf Mieterseite als Verhandlungspartner des Sondervermögens den Mietvertrag verhandeln und im Wege des Vertragscontrollings die Erfüllung überprüfen müssen. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Miet- und Bewirtschaftungsbudgets wird das Sondervermögen beauftragt, die Schulgebäude in der vereinbarten Qualität bereitzustellen. Die einzurichtende sogenannte Mieterzentrale in der Behörde für Schule und Berufsbildung und dem HIBB vertritt insoweit die Interessen der Schulen gegenüber dem Sondervermögen. Dies gilt auch in zweiter Instanz für Beschwerden der Schulen gegen vertraglich vereinbarte, aber nicht erbrachte Leistungen des Sondervermögens (z.B. Service Level Agreements), denen im Beschwerdemanagement des Sondervermögens nicht abgeholfen wurde. Daneben bleibt die Behörde für Schule und Berufsbildung für die Schulentwicklungsplanung, die Entscheidung über Neugründung, Aufgabe, Erweiterung von Schulstandorren nach pädagogischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie die Definition der an den pädagogischen Erfordernissen orientierten Standards (insbesondere die Definition von Standards wie Musterraumprogramme) zuständig. Ebenso wird die Überprüfung der Bedarfsanforderung der Schulen im Hinblick auf Qualität und Quantität wie bisher in der Behörde für Schule und Berufsbildung zu leisten sein. Hierbei wird sie durch das Sondervermögen umfassend beraten, damit wirtschaftliche Aspekte frühzeitig in Entscheidungen einfließen können. Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Die Schulleitungen wirken weiterhin bei der Planung von Neu-, Um- und Zubaubedarfen im Rahmen der Sicherstellung des spezifischen pädagogischen Profils der jeweiligen Schulen mit und haben damit Einfluss auf die bauliche Gestaltung ihrer Schule. Hinsichtlich der Umsetzung der gegenseitigen Verpflichtungen aus den Globalmietkontrakten wird zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und dem HIBB einerseits und dem Sondervermögen andererseits ein Berichtswesen verabredet. IV.Versetzung von Personal zum Sonder-vermögen Das Personal der für den Schulbau tätigen Hochbaudienststellen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (100 Beschäftigte) und der Schulbauabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung einschließlich Intendanz (88 Beschäftigte) sowie die an den staatlichen Schulen tätigen Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter, Reinigungskräfte, Bewacher, Garderobenhilfen, Betriebselektriker, Pförtner sowie Hallenwartinnen und Hallenwarte (635 Beschäftigte) wird zum 1. Januar 2010 zum Sondervermögen versetzt. Es handelt sich um eine Versetzung durch Gesetz (vgl. Anlage 1, % 9 des Gesetzentwurfs). Das Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 53 des Beamtenstatusgesetzes und dem Landespersonalausschuss nach 104 des Hamburgischen Beamtengesetzes wurde im Vorfeld durchgeführt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Beamtenbund und Tarifunion befürworten statt der beabsichtigten Versetzung der betroffenen Beschäftigten durch eine gesetzliche Regelung eine Versetzung im Wege der Einzelregelung unter Beteiligung der jeweils betroffenen Personalvertretungen oder durch den Abschluss einer Vereinbarung nach § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes. Für die Versetzung des betroffenen Personals in das zu gründende Sonder-vermögen stehen verschiedene rechtlich jeweils zulässige Möglichkeiten zur Verfügung. Die Versetzungen können durch Einzelverfügung unter Beteiligung der örtlichen Personalvertretungen, durch Einzelverfügung und Abschluss einer Vereinbarung nach 94 des Hamburischen Personalvertretungsgesetzes oder durch unmittelbare gesetzliche Regelung vorgenommen werden. Der Senat hat sich aus verwaltungsökonomischen sowie aus Zeitgründen für die letztgenannte Variante entschieden. Die Anregungen der Spitzenorganisationen zur Geltungsdauer bestehender Dienstvereinbarungen sowie zur Einrichtung eines Ubergangspersonalsrates sind aufgegriffen worden. Das Sonder-vermögen ist Dienststelle im Sinne des Beamten- und Personalvertretungsrechts. In § 5 des Gesetzentwurfs ist allein im Interesse der Klarstellung, insbesondere um Missverständnisse in Bezug auf die Regelungen der Landeshaushaltsordnung zu Landesbetrieben einerseits und Sondervermögen anderseits zu vermeiden, entsprechend geregelt, dass auch das Sondervermögen Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen kann. Die Verleihung der Dienstherrnfühigkeit im Sinne von § 2 des Beamtenstatusgesetzes ist damit nicht verbunden, Da mit der Versetzung kein Wechsel des Dienstherrn verbunden ist, hat die Versetzung keinen Einfluss auf die bestehenden Beamtenund Arbeitsverhältnisse. 9 Absatz 3 des Gesetzentwurfs hat insoweit auch nur klarstellende Funktion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg. Die tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen gelten daher weiterhin fort. Die Beschäftigten werden auch nach der Versetzung die bisherige Vergütung einschließlich etwaiger Zulagen erhalten, solange die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Gegensatz zu dem ausschließlich mit gebäudebezogenen Aufgaben betrauten betrieblichen Personal nehmen Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister neben ihrer Tätigkeit bei der Erhaltung und Pflege der Immobilien zu einem geringen Teil auch rein schulische Aufgaben wahr. Daher soll es den bereits an den Schulen beschäftigten Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern sowie ihren mitwirkenden Partnerinnen und Partnern auf Grund der besonderen Bindung zur Schule freistehen, zum Sondervermögen zu wechseln, Diese Regelung des freiwilligen Wechsels gilt für alle Beschäftigten, die vor dem 1. Juni 2009 eingestellt wurden. Alle nach diesem Zeitpunkt eingestellten Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister und mitwirkenden Partnerinnen und Partner werden zum Sondervermögen versetzt (und wurden hei der Einstellung bereits auf diese Perspektive hingewiesen). Zum Einsatz der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie ihrer mitwirkenden Partnerinnen und Partner werden die Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB mit dem Sonder-vermögen eine Vereinbarung schließen, die sowohl für die in der Behörde verbleibenden als auch für die im Sondervermögen beschäftigten Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister die zu erbringenden Leistungen regelt (schulbezogene Aufgaben mit einer Weisungsbefugnis bei der Schulleitung sowie immobilienbezogene Leistungen mit einer Weisungsbefugnis beim Sondervermögen). Ziel ist es, mittelfristig alle Gebäudemanagementaufgaben beim Sondervermögen zu konzentrieren. Deshalb werden soweit Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister aus dem aktiven Dienst ausscheiden - frei werdende Stellen durch das Sondervermögen besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sondervermögens werden -vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen eines integrierten Gebäudemanagements und kaufmännischen Betriebs fortgebildet und weiterqualifiziert. V. Wirtschaftlichkeit 1. Prüfling verschiedener Organisationsformen im Vorfeld Im Vorfeld der Senatsentscheidung zur Gründung des Sondervermögens sind verschiedene Organisationsmodelle geprüft worden, die eine Zusammenführung der Bauund Gebäudemanagementaufgaben ermöglichen und zugleich eine nachhaltige und wirtschaftlich vertretbare Finanzierungsgrundlage für Bau und Bewirtschaftung von Immobilien schaffen. Von den drei unter rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten näher untersuchten Organisationsmodellen (städtische Gesellschaft privaten Rechts, Landesbetrieb und teilrechtsfähiges Sondervermögen) hat sich die Schaffung eines Sondervermögens gemäß 526 Absatz 2 LflO als vorteilhafteste und wirtschaftlichste Lösung herauskristallisiert6. 6) Dem Vorschlag der Gründung eines Sondervermögens liegt u. a. ein gemeinsames Gutachten der Unternehmensberatungen Ernst & Young Real Estate GmbH, Ernst &-Young AG und der Anwaltssozietät White & Case LLP im Auftrag der Behörde für Schule und Berufsbildung zugrunde. Neben der rechtlichen Zulässigkeit wurden die Vor- und Nachteile einschließlich einer Nutzwertanalyse und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Barwertmethode) analysiert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 sowie die wirtschaftlichen Folgen der nicht werterhaltenden Instandhaltung und des nicht vollständig beseitigten Instandhaltungsstaus ergeben für diese Alternative einen Barwert von -8.940 Mio. Euro. Für die Aufgabenwahrnehmung in der Variante „Sondervermögen" sind die Ausgaben/Auszahlungen und Einnahmen/Einzahlungen des neuen Sondervermögens Schule Bau und Betrieb inklusive Gründungsaufwand, die Ausgaben und Einnahmen der Behörde für Schule und Berufsbildung und des HIBB als Mieter einschließlich der Budgets für schulbezogene Kleinmaßnahmen der Schulen und unterjährig erforderliche Baumaßnahmen sowie die Ausgaben für die neu zu schaffenden Einheiten (Mieterzentrale in der Behörde für Schule und Berufsbildung und Steuerungseinheit in der Finanzbehörde) in die Betrachtung eingeflossen. Synergien und Effizienzvorteile dieser Variante gegenüber dem Status quo (u. a. Beseitigung von Schnittstellen und Doppelarbeit, Effizienzgewinne durch die Zusammenführung von Planungs-, Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsaufgaben in einer Hand, wirtschaftliche Effekte durch Bündelung und Neustrukturierung von Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben) sind in die Betrachtung mit konservativen Annahmen oder zeitlich verzögert berücksichtigt worden. Damit wird den mit einer neuen Aufbauund Ablauforganisation verbundenen Anlaufproblemen und der benötigten Einschwungphase für den neuen Betrieb Rechnung getragen. Die Einführung von Mieterund Vermieterbeziehungen führt in der Regel mittelfristig auch zu deutlich mehr Effizienz bei der Nutzung von Gebäude- und Grundstücksflächen. Daraus resultierende positive wirtschaftliche Effekte (u. a anderweitige Vermietung von Flächen) sind angesichts der schwierig abschätzbaren weiteren Entwicklung nicht kalkuliert worden. Auf die Berücksichtigung zukünftiger Erlöse aus der Veräußerung von Schulgrundstücken wurde gänzlich verzichtet. Die Ausgaben für eine werterhaltende Instandhaltung sowie die Aufwendungen für die angestrebte Behebung des Instandhaltungsstaus und die Realisierung von Zu- und Neubaubedarfen wurden berücksichtigt und sind in die Berechnungen entsprechend eingegangen. Der Barwert der für diese Alternative ermittelten Ein- und Auszahlungen beträgt —8.656 Mio. Euro. Damit erzielt die Alternative Sonder-vermögen (,‚Zusammenführung und Finanzierung der Schulbau- und Gebäudemanagementaufgaben in einem teilrechtsfähigen Sonder-vermögen") gegenüber dem Status quo einen Barwert- und damit Effizienzvorteil von 3,2 Prozent bzw. 284 Mm. Euro. Im Wesentlichen ergeben sich die quantitativen Effizienzvorteile aus folgenden Faktoren: - erhebliche Verringerung des fortschreitenden Werteverzehrs des städtischen Immobilienvermögens durch die gezielte Umsetzung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen, verbunden mit einer werterhaltenden Instandhaltung und damit Vermeidung des weiteren Anwachsens des Instandhaltungsstaus im Schulbau in Höhe von 6 Prozent p. a., - mittelfristig reduzierte Bewirtschaftungskosten, z.B. beim Verbrauch von Energie und Wasser, durch die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, Abgesehen von der mangelnden Akzeptanz hätte die Gründung einer städtischen Gesellschaft privaten Rechts einen erheblichen finanziellen Mehraufwand insbesondere durch die Grundsteuer- und Grunderwerbssteuerpflicht, durch Kosten im Rahmen des Personalübergangs sowie höhere Prüfkosten zur Folge gehabt. Die Gründung eines Landesbetriebs hätte ebenso wie die Gründung des Sondervermögens die organisatorischen Anforderungen gut erfüllen können und wäre in Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse vergleichbar gewesen. Allerdings lässt sich nur über ein Sondervermögen mit Kreditermächtigung eine eigenständige Lösung für den zukünftigen Finanzierungsbedarf finden, die mit der angestrebten Umstellung auf eine am Lebenszyklus der Immobilie orientierte Investitions- und Instandhaltungsplanung zwingend korrespondiert. Im Übrigen ermöglicht die Teilrechtsfähigkeit dem Sondervermögen ein eigenständiges wirtschaftliches Handeln. 2. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Errichtung des Sondervermögens Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 LHO zur Gründung des Sondervermögens Schule Bau und Betrieb sind die beiden Handlungsalternativen „Gründung Sondervermögen" und „Fortführung der • bestehenden Organisation Schulbau" in einem quantitativen und qualitativen Vergleich gegenübergestellt worden. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde mit Hilfe der Barwertmethode zur Vergleichbarkeit der beiden Organisationsformen durchgeführt. Betrachtet wurden über &nen Zeitraum von 15 Jahren jeweils die Ausgaben und Einnahmen sowie kalkulatorischen Kosten (aufwachsender Instandhaltungsstau) der Aufgaben „Bau, Instandhaltung und Bewirtschaftung der Schulbauimmobilien" sowohl im neuen Organisationsmodell „Sondervermögen" als auch im Status quo. Dieser Zeitraum entspricht der Periode des geplanten Abbaus des heutigen Instandhaltungsstaus. Die in den beiden Handlungsoptionen zeitlich auseinanderfallenden Salden wurden für den Vergleich zu einem Barwert zusammengefasst, um die Auswirkungen über den gesamten Betrachtungszeitraum in ihrer wirtschaftlichen Wirkung messen zu können. Dabei wurden die in der Zukunft liegenden, zu verschiedenen Zeitpunkten anfallenden Salden auf den Bezugszeitpunkt 1. Januar 2010 mit einem Zinssatz' von 4,25 Prozent diskontiert. Für die Aufgabenerledigung in der bisherigen Organisation wurden folgende Organisationseinheiten mit ihren Salden (Einzahlungen/Einnahmen und • Auszahlungen! Ausgaben inklusive Investitionen bei Fortsetzung der bisherigen Veranschlagungs- und Finanzierungspraxis) berücksichtigt: die Schulbauabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung, zwei Hochbaudienststellen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die im Gebäudemanagement tätigen Beschäftigten an den Schulen (Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister, betriebliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Für die anzusetzenden Ein- und Auszahlungen sind - soweit verfügbar - die Ansätze gemäß Haushaltsplanung sowie Durchschnittswerte der Vergangenheit als Basis verwendet und fortgeschrieben worden. Die bisher nicht auskömmlichen Ansätze für Instandhaltung und Schulbauinvestirionen im Rahmen von Grundinstandsetzung und -erneuerung führen dabei zu einem weiteren Anstieg des Instandhaltungsstaus und einem entsprechend negativen Beitrag. Der Barwert der so ermittelten Ein- und Auszahlungen 7) Gemäß „Mitteilung an die Verwaltung" vom 31. Januar 2008: Kalkulatorischer Zinssatz für Gebührenberechnungen, Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen Drucksache 19/4208 - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode - Kostenreduktion auf Grund von Zusammenführung und Neuausschreibung von Verträgen mit externen Dienstleistern (z.B. Reinigung, Wartung). Folgende, in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht monetär bewertete Vorteile verstärken darüber hinaus die Vorteilhaftigkeit der neuen Organisationsform: - Schaffung qualitativ guter und optisch ansprechender Schulgebäude und Außenanlagen in einem überschaubaren Zeitraum und damit deutlich verbesserte, motivatiönsfördernde und identitätsstiftende Lehr- und Lernbedingungen (der „Raum als dritte pädagogische Kraft"), - attraktives und motivierendes Betätigungsfeld für die im Schulbau und der Bewirtschaftung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Aufbau eines integrierten lebenzyklusorientierten Bau- und Immobilienmanagements mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten, - Entlastung der Schulen sowie der bisher zuständigen Behörde für Schule und Berufsbildung inklusive HIBB von Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben, so dass frei werdende Ressourcen für die pädagogischen Kernaufgaben zur Verfügung stehen, Transparenz bezüglich der mit der Bereitstellung und Nutzung von Schulgebäuden und -grundstücken verbundenen Kosten und Erlöse auf Grund der Einrichtung eines Controllings und kaufmännischen Rechnungswesens beim Sondervermögen. Nach Auffassung des Senats wird mit der Bündelung der Schulbau- und Bewirtschaftungsaufgaben in einem Sondervermögen auch ein besonders flexibles Organisationsmodell realisiert, das die objektbezogene Optimierung sichert. Angesichts der aktuellen und auch zukünftig anstehenden Veränderungen im Bildungswesen, die sich auch in der Schulstandortplanung und dem Schulbau verstärkt niederschlagen, ist es notwendig, eine hoch anpassungsfähige, professionell aufgestellte und leistungsfähige Organisation zur Erledigung dieser Aufgaben zu haben. Diese Anforderungen erfüllt ein integrierter Bau- und Gebäudemanagementbetrieb mit eigener Rechnungslegung und Mieter-Vermieter-Rollen nach Auffassung des Senats am erfolgversprechendsten. Neben den durch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargestellten wirtschaftlichen Vorteilen stärken darüber hinaus nachhaltige Investitionen in Schulen und Bildungszentren die Standortqualität und die Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs als familienfreundliche Metropole. VI. Finanzielle Auswirkungen der Gründung des zukünftigen Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb 1. Finanzielle Grundlagen und Rahmenbedingungen, Wirtschaftsplan des Sondervermögens Das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb wird als Sondervermögen nach 526 Absatz 2 LHO zukünftig im Rahmen eines eigenen Wirtschaftsplans wirtschaften (Anlage 2). Für eine Übergangsphase ist zunächst weiterhin die kamerale Buchführung vorgesehen. Es ist beabsichtigt, voraussichtlich zum 1. Januar 2012 ein kaufmännisches Rechnungswesen einzuführen. Wesentliche Einnahmeposition im Wirtschaftsplan sind die - zunächst verminderten— Mietzahlungen aus der Vermietung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB erhalten dafür in ihrem Haushalt bzw. Wirtschaftsplan ein entsprechendes Mietbudget. Den Mieteinnahmen liegt grundsätzlich die Annahme einer kostenorientiert kalkulierten Miete zugrunde (Näheres zur Miethöhe und Mietkalkulation siehe Kapitel III, Ziffer 2.5 Miethöhe). In der Mietkalkulation sind insbesondere berücksichtigt: - Sanierungs-, Um-, Zu- und Neubauinvestitionen mit ihren Finanzierungskosten85, -- zukünftige und bisherige Abschreibungen auf die Schulimmobilien in Hinblick auf das voraussichtlich ab 2012 vorgesehene kaufmännische Rechnungswesen, - Verzinsung der übernommenen Verbindlichkeiten (Darlehen der FJ-IH), - Aufwendungen im Zusamminhang mit dem Modell Hamburg Süd (siehe Drucksache 19/4209), - die Kosten der werterhaltenden Instandhaltung, - die Personal- und Sachkosten des Sondervermögens. Die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für 2010 eingeplanten Einnahmen und im Etat 3.1 veranschlagten Mietzahlungen in Höhe von 157,736 Min. Euro berücksichtigen dabei die Fortführung der bereits begonnenen und fest geplanten Investitionen sowie eine werterhaltende Instandhaltung für das übernommene Anlagenvermögen nach den Richtsätzen der FHH. Die bisher veranschlagten Unterhaltungsmittel waren für eine werterhaltende Bauunterhaltung nicht auskömmlich. Als Einstieg in den Abbau des Instandhaltungsstaus und die Realisierung von Neubaubedarfen sind darüber hinaus in 2010 Aufwendungen für zusätzliche Investitionen im Umfang von 20,0 Mio. Euro in der Miete kalkuliert. Die in der Drucksache 19/4209 auch in ihrem finanziellen Umfang dargestellten zusätzlichen Baumaßnahmen im Modell Hamburg Süd (Integrierte Stadtteilentwicklung, Internationale Bauausstellung) werden bis auf einen Finanzierungsanteil der Behörde für Soziales und Gesundheit in Höhe von 500 Tsd. Euro durch unterjährige Sollübertragungen aus den entsprechenden Programmtiteln auf den Zuschusstitel 9045.391.56 finanziert (zu den Maßnahmen und zum Investitionsvolumen siehe Drucksache 19/4209). Sie sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens daher volumensmäßig nicht abgebildet. Die im Haushaltsjahr 2010 und in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene, der Behörde für Schule und Berufsbildung zuzurechnende Globale Minderausgabe im Einzelplan 9.2 (9890-972.15) wird mit dieser Drucksache aufgelöst. Angesichts des angestrebten Ziels, den Instandhaltungsstau an den Schulen innerhalb von 15 Jahren abzubauen und notwendige Zu- und Neubaubedarfe zu realisieren, werden die zu kalkulierenden kostenorientierten Mietzahlungen insbesondere auf Grund aufwachsender Finanzierungskosten in den nächsten Jahren steigen. Das Gesamtvolumen der Kreditaufnahme im Sondervermögen wird auf 3,0 Mrd. Euro neu aufzunehmende Kredite begrenzt, g) Ausgenommen hiervon sind die aus den Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes bezahlten Investitionen, bei denen keine Finanzierungskosten anfallen. Der entsprechend auf die Schulimmobilien entfallende Zuschuss des Bundes wird in den Wirtschaftsplan des Sondervermögens übertragen. - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 mit jährlich 200,0 Mio. Euro (dabei Berechtigung zu Vorund Rückgriff auf Folge- oder Vorjahre von bis zu 100,0 Mio. Euro). Das Sondervermögen wird hierfür im Vorwege eine konkrete Investitionsplanung sowie mit jeder Kreditaufnahme verbindliche nutzungsfristenkongruente Tilgungspläne entwickeln und vorlegen. Die durch einen Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Verkaufserlöse werden dem Sondervermögen zugerechnet zur Mitfinanzierung von Investitionen. Mit dieser Regelung wird ein zusätzlicher Anreiz gegeben, flachensparend Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen zu planen sowie umfängliche Sanierungsmaßnahmen gegen gegebenenfalls kostengünstigere Neubauvorhaben wirtschaftlich abzuwägen. Die Aufwandspositionen des Sondervermögens berücksichtigen insbesondere die Aufwendungen für die werterhaltende Instandhaltung der Schulbauten, die Personalaufwendungen des Sondervermögens, die Aufwendungen für das Sanierungsprogramm und für die Zu- und Neubauinvestitionen sowie die Bewirtschaftungskosten für die Schulen. Die Übertragung der Immobilien an das Sondervermögen wird mit der Ubernahme anteiliger Verbindlichkeiten verbunden, für die dem Sondervermögen ein verzinsliches, aber tilgungsfreies Darlehen von der FHH gewährt wird. Dem Sondervermögen werden im Umfang des Anteils der Schulimmobilien am Anlagevermögen der Stadt Verbindlichkeiten von rd. 1,703 Mrd. Euro übertragen. In gleicher Höhe gewährt die FHH dem Sondervermögen ein zu verzinsendes Darlehen. Damit werden in der Miete auch die Kosten der Finanzierung der Bestandsimmobilien abgebildet. Dieser Teil des Mietbudgets steht der Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. dem HIBB nicht zur freien Verfügung, sondern ist zweckgebunden zur Verzinsung des Darlehens einzusetzen. Uber die Darlehensgewährung und die Einzelheiten zur Ausgestaltung wird eine Vereinbarung zwischen dem Sondervermögen und der Finanzbehörde geschlossen. Insgesamt ergeben sich folgende Veränderungen der Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2010 bezogen auf die jeweiligen Einzelpläne: 2. Personalressourcen Im Stellenplan ergeben sich Veränderungen durch die Einrichtung des neuen Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb. Die bisher im Einzelplan 6 im Wirtschaftsplan der Hochbaudienststelle bei den Kapiteln 6201, 6203, 6204 und 6206 ausgewiesenen 134.5 Stellen und 2 Stellen für Intendanzleistungen aus dem Kapitel 6000 werden in den Wirtschaftsplan des Sondervermögens übergeleitet. Von den bisher im Einzelplan 3.1 im Kapitel 3000 ausgewiesenen Stellen der mit Schulbau befassten Einheiten werden 73.0 Stellen und aus dem Intendanzbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung werden 9,5 Stellen übergeleitet. Aus den Schulkapiteln 3100, 3110, 3120 und 3140 werden 333,1 Stellen, aus dem Wirtschaftsplan des HIBB (Kapitel 3190) werden 52,9 Stellen des Betriebspersonals an Schulen (ohne Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen und deren Partnerinnen bzw. Partner) in den Wirtschaftsplan des Sondervermögens übergeleitet. Die Personalkosten werden mit rd. 26,4 Mio Euro kalkuliert. Die Ressourcenausstattung des Sondervermögens reflektiert die deutlich höheren Volumina für die Sanierung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung der Schulimmobilien. Darüber hinaus sind u. a. ein kaufmännisches Rechnungswesen sowie ein Bau- und Kostencontrolling aufzubauen, ebenso ein Baumanagementbereich, der den fachlichen Anforderungen gerecht wird. Durch die notwendige ganzheitliche Sicht im Facility Management und die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens werden Funktionen erforderlich, die bisher nicht im übertragenen Stellenbestand abgebildet sind. Zur Steuerung des Sondervermögens sowie zurUnterstützung des weiteren Aufbaus und Betriebs wird in der Finanzbehörde (Amt für Immobilienmanagement) eine Steuerungseinheit neu geschaffen. Aufgaben sind insbesondere die Globalsteuerung des Sdndervermögens mit Hilfe von Zielvereinbarungen, die interne und externe Berichterstattung gegenüber Senat und Bürgerschaft, das begleitende Controlling und die strategische Begleitung des Sondervermögens. Für die Steuerungseinheit ist der Wirtschaftsplan der Finanzbehörde/Immobilienmanagement um 250 Tsd. Euro Personalaufwand aufzustocken. Zur Wahrnehmung der Mieterinteressen wird in der Behörde für Schule und Berufsbildung eine Mieterzentrale mit zehn Stellen eingerichtet. Vor dem Hintergrund der Aufgaben der Mieterzentrale sind davon eine Stelle A 16, zwei Stellen in der Wertigkeit Al /£ 15 sowie zwei Stellen in der Wertigkeit A 13 hD erforderlich (kaufmännische, juristische, bautechnische Expertise auf Grund eines Hochschulstudiums). Weitere fünf Stellen des gehobenen Dienstes sind für die Betreuung der Schulen und der bei der Behörde für Schule und Berufsbildung verbleibenden Immobilien (Jugendmusikschule, Volkshochschulen, Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung) erforderlich. Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren stehen der Behörde für Schule und Berufsbildung darüber hinaus weitere drei Stellen des gehobenen Dienstes zur Verfügung. Daraus ergibt sich folgende Stellenübersicht: Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Lfd. Organisationseinheit Ist Soll Differenz Nr. Sondervermögen Schule 60501 629 24 - Bau und Betrieb 2 Steuerungseinheit der 0 3 3 Finanzbehörde 3 Mieterzentrale der Be- 0 1310) 13 hörde für Schule und Berufsbildung 605 645 40 4 Summen jeweiligen Haushaltsansätzeist im anliegenden Zahlenprotokoll (vgl. Anlage 4) dargestellt. Eine Ubersicht über die Mittelherkunft und die Mittelveranschlagung im Wirtschaftsplan Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb bietet der Überleitungsplan in Anlage 5. In der Behörde für Schule und Berufsbildung verbleiben vollständig das Referat „Schulentwicklungsplanung und Standortplanung" mit zwölf Stellen sowie drei Stellen für die Weiterführung des Modells „Fifty/Fifty. Im Einzelplan der Behörde für Schule und Berufsbildung sind daher insgesamt 28 Stellen (davon drei kw 2011) vorzusehen (finanzielles Gesamtvolumen rd. 1,8 Mio. Eure), die aus der bisherigen Abteilung Schulbau nicht in das Sondervermögen übergehen. Darüber hinaus werden folgende Ergänzungen des Haushaltsbeschlusses 2009/2010 benötigt: In Artikel 3 (Kreditaufnahme durch Sondervermögen) wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Die Kreditaufnahmeermächtigung durch das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb zur Finanzierung veranschlagter Aufwendungen und Investitionen einschließlich Vorgriffe für Maßnahmen im Schulbau wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250 Tsd. Euro festgesetzt." Begründung: Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb wird die Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme durch Beschluss der Bürgerschaft festgesetzt. Die Kreditaufnahme soll die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sicherstellen. In Artikel 7 (Übertragung von Mitteln auf andere Titel) wird folgende Nummer 30 angefügt: „30. Zur Anpassung veranschlagter Beträge im Rahmen der Errichtung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb zum 1. Januar 2010 dürfen mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde Sollübertragungen auf vorhandene oder neu einzurichtende Titel vorgenommen werden, wenn sich In der Anlage 3a sind die Stellenbedarfe des Sondervermögens, -der Steuerungseinheit der Finanzbehörde und der Mieterzentrale der Behörde für Schule und Berufsbildung dargestellt. Der Anlage 3b kann der Stellenbestand des Sondervermögens zum beabsichtigten Gründungstermin 1. Januar 2010 entnommen werden. Die vorhandenen Haushaltsvermerke „kw" werden aufgehoben. Der Einzelnachweis der Stellenverlagerungen erfolgt mit dem Stel lenplan 2011/2012. Soweit die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister und ihre .mitwirkendeii Partnerinnen und Partner weiterhin Beschäftigte der Behörde für Schule und -Berufsbildung bleiben, werden deren Personalkosten bei der Behörde für Schule und Berufsbildung veranschlagt. Die anteilige Arbeitszeit der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister wird dem Sondervermögen im Rahmen der Facility Management-Aufgaben zur Verfügung gestellt. Aus Transparenzgründen und wegen der deutlich überwiegend gebäudebezogenen Leistungen sind die Personalaufwendungen in den Bewirtschaftungskosten für die Schulen abgebildet und werden im Wirtschaftsplan des Sondervermögens (Erstattung gegenüber der Behörde für Schule und Berufsbildung, Ausweis in den Bewirtschaftungskosten) als Einnahmen und Ausgaben veranschlagt. 3. Notwendige Anpassungen im Haushaltsplan 2009/2010 Mit dem Übergang von Personal-, Sach- und Investitionshaushaltsressourcen von der Behörde für Schule und Berufsbildung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der Finanzbehörde an das Sondervermögen müssen die für 2010 veranschlagten Ansätze in den jeweiligen Haushaltsplänen angepasst werden. Eine zusammenfassende Ubersicht über alle mit der Gründung des Sondervermögens notwendigen Ansatz-Anpassungen der 0111 aus: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau (davon 39,2 Stellen ohne Budget i. H.v. 2,3 Min. Euro) sowie Behörde für Schule und Berufsbildung - Schulbauabteilung zuzüglich Intendanzanteile (ohne zwölf Stellen des Referats Schulentwicklungsplanung und Standortplanung, jetzt Amt für Bildung) 1) davon neun Stellen aus dem Bestand der Behörde für Schule und Berufsbildung, drei Stellen- des gehobenen Dienstes kw 31. Dezember 2011 9) Senatskanzlei Geschäftsstelle des Senats 5. November 2009 Berichtigung Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft betreffend Gründung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb (Drucksache 19/4208) In der Mitteilung ist folgende Berichtigung vorzunehmen: Im Petitum Nr. 6, erster Spiegelstrich, letzter Satz muss es statt „wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250 Tsd. Euro festgesetzt" richtig heißen ‚wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250 Mio. Euro festgesetzt". Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 die ursprüngliche Zuordnung als nicht sachgerecht erweist. Begründung: Im Zusammenhang mit der Errichtung des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" zum 1. Januar 2010 besteht für eine Ubergangszeit die Notwendigkeit, Zuorddungsfehler oder Ungenauigkeiten bei der Überleitung der Ansätze durch Sollübertragungen unterjährig berichtigen zu können. ‚'II. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle 1. von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis nehmen, 2. das „Gesetz über das Sondervermögen Schule Bau und Betrieb" entsprechend der Anlage 1 beschließen, 3. - In Artikel 7 (Übertragung Von Mitteln auf andere Titel) wird folgende Nummer 30 angefügt: „30. Zur Anpassung veranschlagter Beträge im Rahmen der Errichtung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb zum 1. Januar 2010 dürfen mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde Sollübertragungen auf vorhandene oder neu einzurichtende Titel vorgenommen werden, wenn sich die ursprüngliche Zuordnung als nicht sachgerecht erweist. VIII. dem in Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan des SonderVermögens Schule - Bau und Betrieb zustimmen,, 4. die in der Anlage 3a bezeichneten Planstellen ausbringen, 5. den der in Anlage 4 der Drucksache dargestellten Änderungen im Haushaltsplan 2009/2010 und den Wirtschaftsplänen 2010 des Hamburger Instituts für berufliche Bildung, der staatlichen Hochbaudienststelle der Behörde für. Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau - Landesbau - und des Immobilienmanagements zustimmen, 6. „3. Die Kreditaufnahmeermächtigung durch das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb zur Finanzierung veranschlagter Aufwendungen und Investitionen einschließlich Vorgriffe für Maßnahmen im Schulbau wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250 Tsd. Euro festgesetzt," den Haushaltsbeschluss 2009/2010 wie folgt ändern: - In Artikel 3 (Kreditaufnahme durch Sondervermögen) wird folgende Nummer 3 angefügt: - Anlagen VIII.1 Anlage 1: Gesetzentwurf zur Errichtung des „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" VIII.2 Anlage 2: Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule Bau und Betrieb VIII.3a Anlage 3a: Stellenbedarfsübersicht VIII.3b Anlage 3b: Stellenbestand des Sondervermögens VIfl.4 Anlage 4: Zahlenprotokoll VIII.5 Anlage 5: Überleitungsplan 11 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Anlage 1 Entwurf Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" Vom.......... Errichtung (1) Die Freie und Hansestadt Hamburg bildet unter dem Namen „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" ein teilrechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. (2) Dem Sondervermögen werden die im Verwaltungsvermögen dt für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde und die im Allgemeinen Grundvermögen stehenden Schulgebäude und Schulgrundstücke der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen einschließlich ihrer wesentlichen und unwesentlichen Bestandteile (im Sinne der §94 und 95 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie die Schulsportgrundstücke übertragen (Anlage 1). Darüber hinaus wird die für Finanzen zuständige Behörde ermächtigt, weitere Immobilien in das Sondervermögen einzubringen. 1. eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender aus der für Finanzen zuständigen Behörde, 2. eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender aus der für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde, 3. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten des Sondervermögens und 4. zwei weitere noch zu bestimmende Vertreterinnen oder Vertreter. (4) Weitere Einzelheiten werden durch die Geschäftsordnung des Sondervermögens geregelt. §5 Dienststelle und Rechtsverhältnisse der Beschäftigten (3) Verbindlichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg gehen anteilig entsprechend dem übertragenen Anlagevermögen auf das Sondervermögen über. (1) Das Sondervermögen als Dienststelle der Freien und Hansestadt Hamburg kann Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. §2 Zweck und Aufgaben (2) Die Beamtinnen und Beamten sind Landesbeamte, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg. (1) Im Rahmen einer bedarfsgerechten Herstellung und Bereitstellung von Gebäuden und Grundstücken für schulische und andere in unmittelbarem Zusammenhang stehende Zwecke hat das Sondervermögen die Aufgabe, die in § 1 Absatz 2 definierten Gebäude und Grundstücke nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen und zu bewirtschaften. (2) Zu diesem Zweck überlässt das Sondervermögen die ihm nach § 1 Absatz 2 zugewiesenen Gebäude und Grundstücke einschließlich der wesentlichen und unwesentlichen Bestandteile entgeltlich an die für Schule und Berufsbildung zuständige Behörde oder an die Nutzer der Immobilien. §3 Stellung im Rechtsverkehr (1) Das Sondervermögen kann im Rechtsverkehr unter seinem Namen handeln, klagen und verklagt werden. (2) Für Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet die Freie und Hansestadt Hamburg unbeschränkt. §4 Verwaltung (1) Das Sondervermögen unterliegt der Aufsicht, der für Finanzen zuständigen Behörde. (2) Bei dem Sondervermögen wird ein Verwaltungsrat gebildet. (3) Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präses der für Finanzen zuständigen Behörde für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden. Er setzt sich wie folgt zusammen: - 12 §6 Wirtschaftsplan, Geschäftsjahr (1) Für jedes Geschäftsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Der Wirtschaftsplan wird dem Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg als Anlage beigefügt und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. § 26 Absatz 1 Satz 4 und 5 der Landeshaushaltsordnung vom 23. Dezember 1971 (HmbGVBI.1971 S. 261, 1972 SAO), zuletzt geändert am 20. November 2007 (HmbGVBI. S. 402), findet Anwendung. § 26 Absatz 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung findet keine Anwendung. §7 Wirtschaftsführung (1) Das Sondervermögen kann Kredite aufnehmen.. Die Höhe der Kreditaufnahme wird durch Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft festgesetzt. § 18 der Landeshaushaltordnung in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung findet keine Anwendung. (2) Die für Finanzen zuständige Behörde erlässt Bestimmungen über die Wirtschaftsführung des Sondervermögens. §8 Jahresabschluss (1) Nach Abschluss des Wirtschafts)abres wird ein Jahresabschluss aufgestellt. - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 (2) Der Jahresabschluss wird der Haushaltsrechnung als Anlage beigefügt. 85 Satz 1 Nummer der Landeshaushaltsordnung findet keine Anwendung. §9 Versetzung des Personals (1) Die Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die in den Hochbaudienststellen ABH 51 und ABR 54 des Amtes für Bauordnung und Hochbau beschäftigt sind, 2. der Behörde für Schule und Berufsbildung, die a) in den Referaten V 51, V 53, V 54, V-S, V-P des Amtes für Verwaltung beschäftigt sind, b) an Schulen als Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter, Eigenreinigungskräfte, Bewachungspersonal, Garderobenhilfen, Betriebselektrikerinnen und Betriebselektriker, Pförtnerinnen und Pförtner sowie Hallenwartinnen und Hallenwarte tätig sind, und Partner der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. (3) Die Zuordnung nach Absatz 1 lässt die bestehenden Beamten- und Arbeitsverhältnisse zur Freien und Hansestadt Hamburg unberührt. (4) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes für die in Absatz 1 genannten Organisationseinheiten bestehenden Dienstvereinbarungen gelten bis zum Abschluss der sie ersetzenden Dienstvereinbarungen im Sondervermögen fort, wenn sie nicht durch Zeitablauf, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung außer Kraft treten, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2011. §10 Übergangsvorschriften Bis zur Wahl eines Personalrats, längstens bis zum 30. Juni 2010, nehmen die Mitglieder des Wahlvorstands nach § 21 oder § 22 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes In der Fassung vom 16. Januar 1979 (HmbGVB1. S. 17), zuletzt geändert am 22. Dezember 2006 (HmbGVBI. 5. 614, 624), sowie die jeweils ersten Ersatzmitglieder die Aufgaben und Befugnisse des Personalrats wahr. sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Dienststelle „Son§ 11 derveralögen Schule - flau und Betrieb" versetzt. Inkrafttreten (2) Nicht zu dem von Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b erfassten Personenkreis gehören die mitarbeitenden Partnerinnen Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. 13 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 Begründung Einleitung Die Zusammenführung der Bau- und Gebäudemanagementaufgaben im „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" wird durch eine zukunftsgerichtee Neuorganisation der Schulbauverwaltung umgesetzt, die zugleich schulpolitischen Belangen Rechnung trägt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, den Sanierungsstau im Schulbau in einem überschaubaren Zeitrahmen zu beheben sowie anerkannte Zubaubedarfe zu finanzieren und zu realisieren. Zu § 1 „Errichtung": Absatz • §26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung ermöglicht die Errichtung eines Sondervermögens. Hiervon macht die Freie und Hansestadt Hamburg Gebrauch und errichtet ein teilrechtsfähiges Sondervermögen unter dem Namen „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb". Die Verwaltungsvorschrifteil zu § 26 Absätze t und 4, §574,85 Nummer 3 und § 87 LHO (VV-Landesbetriebe), insbesondere bezüglich der Veranschlagung des Personalaufwandes, gelten entsprechend. Absatz 2 Sämtliche Schulimmobilien (allgemeinbildende und berufliche Schulen) aus dem Verwaltungsvermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie - in Einzelfällen - des Allgemeinen Grundvermögens werden in das Sondervermögen übertragen. Die zu übertragenden Objekte sind in der standortbezogenen Liste (Anlage 1) dargestellt. Die Liste ist nach der Systematik der Zugehörigkeit zu den Regionalen Schulentwicklungskonferenzen geordnet. Durch Satz 2 wird die Möglichkeit eröffnet, von Seiten der für Finanzen zuständigen Behörde auch zu späteren Zeitpunkten weitere Immobilien, die für Schulzwecke benötigt werden oder im engen Zusammenhang mit der schulischen Nutzung stehen, einzubringen. Absatz 3 Mit dieser Vorschrift übernimmt das Sondervermögen anteilig entsprechend dem ihm übertragenen Anlagevermögen Verbindlichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen eines Darlehens, das die Freie und Hansestadt Hamburg dem Sondervermögen gewährt. Die darauf zu entrichtenden Zinsen sind vom Sondervermögen an den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zu zahlen. Zu 2 „Zweck und Aufgaben": Absatz 1 Das Sondervermögen ist wirtschaftlicher Eigentümer aller Schulimmobilien. Es hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der schulischen Belange die Schulimmobilien nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten, zu bewirtschaften und zu vermieten. Das Sondervermögen bietet die Möglichkeit einer effizienteren Nutzung der Schulimmobilien. Soweit die für Schule und Berufsbildung zuständige Behörde als Mieterin auf vermarktbare Flächen verzichtet, sollen die Zuflüsse aus Erlösen ausschließlich zu Zwecken des Sondervermögens verwendet werden. Dadurch wird die Möglichkeit eines schnelleren Abbaus des Sanierungsstaus eröffnet. 14 Absatz 2 Das Sondervermögen überlässt der für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde die Schulimmobilien im Rahmen eines Globalmietkontrakts für schulische und andere im unmittelbaren Zusammenhang stehende Zwecke. Die bestehenden Drittnutiungsverhältnisse bleiben davon unberührt, die Drittnutzer werden insoweit zu „Untermietern". Das Sondervermögen kann auch direkt an Nutzer vermieten, wenn neue Gebäude oder Räumlichkeiten zur ausschließlichen Nutzung durch diese Nutzer errichtet werden. Vermietet werden die Gebäude und Grundstücke einschließlich ihrer wesentlichen und unwesentlichen Bestandteile. Die Definition der wesentlichen Bestandteile ergibt sich aus § 94 BGB. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen beispielsweise auch die fest verbundenen Abzugsinstallationen in Chemieräumen. Der Begriff „unwesentlichen Bestandteile" ist i S. d. § 95 BGB zu verstehen. Hierzu gehören Spielgeräte und Geräteschuppen auf dem Schulhof, nicht aber Schultafeln, die als bewegliches Inventar der Schulen nicht mitvermietet werden. Zu § 3 „Stellung im Rechtsverkehr": Die Vorschrift ermöglicht dem Sondervermögen die Teilnahme am Rechtsverkehr. Zu §4 „Verwaltung": Absatz 1 Das Sondervermögen wird durch die für Finanzen zuständige Behörde als aufsichtführende Behörde gesteuert. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Aufsicht wird auf die Verwaltungsvorschriften zu 26 Absätze 1 und 4,5574, 85 Nummer 3 und §87 LHO (VV-Landesbetriebe) verwiesen.. Absatz 2 Es wird ein Verwaltungsrat eingerichtet, der die aufsichtführende Behörde bei der Steuerung und Überwachung des Sondervermögens unterstützt, vgl. Ziffer 2.3 der Verwaltungsvorschriften zu 526 Absätze 1 und 4, §574, 85 Nummer 3 und § 57 LHO (VV-Landesbetriebe). Zu 5 „Dienststelle und Rechtsverhältnisse der Beschäftigten": Absatz 1 Das Sondervermögen ist eine eigene Dienststelle mit eigener Personalverwaltung und Personalvertretung i. S. d. Personalvertretungsgesetzes. Die Geschäftsführung des Sondervermögens hat demgemäß die nach § 6 Absatz 2 HmbPeisVG erforderlichen Befugnisse. Die Regelungen dienen der Klarstellung, dass Beschäftigungsstelle das Sondervermögen ist und nicht die aufsichtführende Behörde; Dienstherrnfähigkeit wird dem Sondervermögen nicht verliehen. Absatz 2 Die Regelungen dienen der Klarstellung. Zu §6 „Wirtschaftsplan, Geschäftsjahr": Durch den Wirtschaftsplan wird die Transparenz über die eingehenden und ausgehenden Mittel hergestellt. Das Etatrecht der Bürgerschaft wird durch Vorlage des Wirtschaftsplans gewahrt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg- 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 Zu 7 „Wirtschaftsführung": Durch diese Vorschrift wird das Sondervermögen ermächtigt, im eigenen Namen Kredite aufzunehmen. Auf Grund des an den Schulen festgestellten erheblichen Sanierungsstaus und der Notwendigkeit, in Zukunft Neubaubedarfe ebenfalls in einem erheblichen Umfang zu realisieren, muss das Sondervermögen in der Lage sein, dieses durch die Aufnahme von Krediten zu finanzieren. Es ist daher notwendig, die Anwendbarkeit von 518 Landeshaushaltsordnung in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung gesetzlich auszuschließen, da durch diese Regelung Kreditfinanzierungen und Haushaltsverschuldungen ab 2013 ausgeschlossen werden sollen. Zu § 8 „Jahresabschluss": Absatz 2 Die Regelung in Satz 1 geht über die Vorlagepflicht gemäß § 85 Satz 1 Ziffer 2 der Landeshaushaltsordnung hinaus. Zu § 9 „Versetzung des Personals<': Absatz 1 Durch diese Regelung sind die darin aufgezählten Beschäftigten mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2010 in das „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" versetzt. Die Versetzung durch Gesetz ist zulässig. Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 72 und 74 Absatz 1 Nr. 27 GG i. V. m. § 15 BeamtStG in Bezug auf die Versetzung der Beamtinnen und Beamten - innerhalb eines Dienstherrn bzw. Artikel 72 und 74 Absatz 1 Nr. 12 GG in Bezug auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da der Bund für den Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine bundesrechtliche Regelung zur Versetzung getroffen hat und für die Beamtinnen und Beamten im BeamtStG lediglich eine landesübergreifende Versetzung geregelt ist, besteht hier gesetzge- berischer Spielraum, eine landesrechtliche Regelung zur Versetzung der Beschäftigten zu treffen. Absatz 2 Von der Versetzung ausgenommen sind diejenigen Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter, die Partnerinnen und Partner von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern sind und im Rahmen von Koppelverträgen an den Schulen mitarbeiten. Nicht nur die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister, sondern auch die an den Schulen mitarbeitenden Partne, rinnen und Partner bleiben Beschäftigte der für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde. Es steht ihnen allen aber frei, zum Sondervermögen zu wechseln. Absatz 3 Die Norm hat - wie 5—lediglich klarstellende Bedeutung. Da mit der Versetzung kein Wechsel des Dienstherrn verbunden ist, hat die Versetzung keinen Einfluss auf die bestehenden Beamten- und Arbeitsverhältnisse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg. Die tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen gelten daher weiterhin fort. Die Beschäftigten werden auch nach der Versetzung die bisherige Bezahlung einschließlich etwaiger Zulagen erhalten, solange die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Absatz 4 Bis zum Abschluss einer Neuregelung gelten die für den betroffenen Bereich und Personenkreis getroffenen Dienstvereinbarungen, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2011 fort. Zu § 10 „Übergangsvorschriften": Bis zur Wahl des Personalrats führt der Wahlvorstand die Geschäfte als Ubergangspersonalrat. 15 Drucksache 19/4 2 08 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 Schulname Standort Gesamtgröße Flurstücke/ Gemarkung Grundstück (m2) RSKI 3.072 Ani Dalmannkai 1914/Altstadt-Süd Hafencity . 10.044 Heinrich-Wolgast-Schule Greifswalder Str. 40 1 764!St.Ceorg-Nord 8.721 Rudolf-Roß-Gesamtschule Neustädter Straße 60 2093,2095,2094ft4eustadt-Nord Rudolf-Roß-Gesamtschule Kurze Straße 30 Fritz-Kähne-Schule Marckmannstraße6l 620/BillwerderAusschlag Rohe Landwehr Hohe Landwehr 19 281 Hamm Geest Ostert,rook 17119 18831 Hamm Marsch Osterbrook Ritterstraße 44 76091bek Hasselbrook Richardstraße Richardstraße 85 742!Eilbek . . Wielandstraße Wielandstraße9 321,2198!Eilbek Griesstraße 101 1859, 1582, 1961 Hamm Geest Griesstraße 1805twJ Hamm Marsch Ebelingpltz 8 Hamm Klosterschule Westphalensweg 7 2073!St.GeorgNord Lohmühlen-Gymnasium Bülaustraße 30 21301 St. Georg Nord 1718, 1738/ St. Georg Süd Härgeschädigtenschule Schultrweq 9 Härgeschädigtenschule Hammer Straße 124 3154 u. 3153 !Marienthal Marckmannstraße Marckmannstraße 60 25881 Biltwerder Ausschlag Pröbenweg 24 871 Hamm Marsch Pröbenweg 107/Neuwerk Neuwerk (Inselschule) Neuwerk 5 17.589 18.414 12.673 10.316 16.321 20.263 10.017 18.779 14.632 13.091 12.190 8.468 24.906 11.390 11.379 2.148 G3 Staatliche Gewerbeschule Ernährung Brekelbaums Park 6 und Hauswirtschaft 2034/Hamm Marsch 32.223 G 8 Berufliche Schule Recycling- und Sorbenstraße 15 Umwelttechnik 1753/ Hamm Marsch 17384 1805tw.1 Hamm Marsch 21.738 2034/Hamm Marsch - G 9 Staatliche Gewerbeschule Ebelingplatz 9 Kraftfahrzeugtechnik G 15 Staatliche Gewerbeschule Fertigungsund Flugzeugtechnik Ernst Mittelbach Brekelbaums Park 10 H 1 Staatliche Handelsschule Anckelmannstraße 10 Anckelmannstraße H 2 Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Wallstraße 2 Am Lämmermarkt H 9 Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Wendenstraße 166 Wendenstral3e H 11 Staatliche Holzdamm Handelsschule Holzdamm 16 261254,437,18917482001.2003,2005,2007,87, 188,14421 Neustadt Nord 9l8twiBorgfelde 9.127 17311 St. Georg Mine 5.535 6441 Borgfelde 4.580 20881 St. Georg Nord 3.143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208. noch Anlage 1 Schulname Standort Gesamtgröße Flurstücke! Gemarkung Grundstück (m2) H 12 Staatliche Handelsschule Ausschläger Weg Ausschläger Weg 10 918twiBorgfelde . Staatliche Abendwirtschaftsschule Anckelrnannstraße 10 918twiBorgfelde H 14 Staatliche 14117 Handelsschule Holsienwall Holstenwall 1185 und 12091 Neustadt Nord 9.128 6.461 H 16 Wirtschaftsgymnasium St. Pauli Staatliche Budapester Str. 58 Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium - . 1744/St.Pauli Nord 19.110 El 18 Staatliche Bei der Hauptfeuerwache 1 Handelsschule Berliner Tor 12711 St. Georg Nord 4.141 W 8 Berufliche Schule Burgstraße 33-35 Burgstraße 960/ Borgfelde Berufsfachschule Gesundheit Ritlerstraße 44 a - 760v,/Elk Abendschule Vor dem Holstenglacis 6 Holstentor 13921 St. Pauli Nord RSK2 An der GlinderAu Sonnenland 27 21131 Kirchsleinbek Billbrookdeich Billbrookdeich 266 1491,1962tw. Billbrook . . Bonhoefferstraße Bonhoefferstraße 13 16531Öjendorf Möllner Landstraße Oberschleerns 9 38281 Schiftbek Öjendorf Öjendorfer Höhe 12 693/ Öjendorf Öjendorf Pergamentweg 1 2029, 38271 Schilmek Öjendorf kchenholzstraße 4009/Schifffiek Mümrnelmannsberg Mümmelmannsberg 54 1620/Xirchsteinbek . 3252/Kirchsteinbek Rahewinkel Rahewinkel 9 Fuchsbergredder Dringsheide 10/12 10251 Öjendorf Speckenreye 11 Speckenreye 11 13191 Horn Geest Stengelestraße Stengelestraße 38 1154/Horn Geest Sterntalerstraße Sternlalerstraße 42 15071 Horn Geest Beim Pachthof Beim Pachthof 15117 642) Horn Geest Steinadlerweg Steinadlerweg 26 18301 Schiftbek 16251 Horn Geest Snitgerreihe 2 Horn Rhiernsweg 61 12861 Horn Geest Horn 23V Horn Geest Horn Rhiernsweg 6 Horn Homer Weg 89 1344,1854/Horn Geest Mürnrnelrnannsberg Mümmelrnannsberg 75 3544/Xirchsleinbek Kurt-Körber Pergamentweg 1 20291 Schiflbek Hermannstal Herrnannstal 82 11541 Horn Geest Oststeinbeker Weg Oststeinbeker Weg 29 11681 Kirchsleinbek 14151 Horn Geest . . St. Georg Querkamp 68 Hauskoppeislieg Hauskoppelstieg 12 38331 Schiffbek . Hauskoppelslieg Weddestraße 28 11221 Horn Geest 271 6tw, 3497,41 34tw.,4265,433SILohbrÜgge; Sprachheilschule Reinbeker Reinbeker Redder 274 22241 Kirchsteinbek Redder Steinbeker Marktstraße Steinbeker Marktstraße 8110 8041 Kirchsteinbek Steinfeldtstraße . Steinfeldtstraße 1 38001 Schiffbek 15.141 3.264 4.288 23.918 28.255 17.926 24.623 20.252 35205 17.927 47.626 13.235 24.527 25.617 46.585 25.137 22.410 29.717 20.152 21.217 15.609 17.888 46.042 46.585 30.487 21.121 12.220 11.492 29.878 11.479 24.906 17 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 18 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage ,1 19 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 20 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 1 Schulname Standort H 5 Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Telernannstraße 10 Weidenstieg H 5 Staatliche Handelsschule Schwenckestraße 91-93 mit Wirtschaftsgymnasium H 15 Staatliche Mittelweg 42a Fremdsprachenschule Gesamtgröße Flurstü6kel Gemarkung Grundstück (m2) 5025lEimsbüttel 6.505 1490/Eimsbüttel 4.238 1644twiRotherbaum 8.093 H 15 Staatliche Bannbeker Straße 30-32 1233Mintertiude Fremdsprachenschule RSK9 Lutterothstraße Lutterotlistraße 34/36 2424,1503lEimsbüttel Eduardstraße Eduardstraße 28130 606/Eimsbüttel Rellinger Straße Rellinger Straße 13/15 2135,4383 42151 Eimsbüttel Molkenbuhrstraße Molkenbuhrstraße 2 977/Stellingen Brehmweg 62 4324/Stellingen Brehmweg Wegenkamp Wegenkamp 9 4105/Stellingen Sportplatzring Sportplatz ri ng 73 4259.3097/Stellingen 4324/Stellingen Stellingen (Gesamtschule) Brehmweg 60 Albrecht-Thaer-Gymnasium Wegenkamp 3 4105/Stellingen Telemannstraße Telemannstraße ID 5025/Eimsbüttel RSK10 Bindfeldweg 37 6771/Niendorf Bindfeldweg Burgunderweg Burgunderweg 2 5814.9330,4744, 9331/Niendorf Döhmstraße42 3311/Lokstedt Döhmstraße Hinter der Lieth Hinter der Lieth 61 1679/l.okstedt Vizelinstraße Velinstraße 50 4704flokstedt Moorflagen Wagrieiweg 18 35lNiendorf 741 1/Niendorf Sethweg Sethweg 56 Sachsenweg Sachsenweg 74 6155, 12048tw.INiendorf Niendorf Paul-Sorge-Straße 1331135 9701/Niendorf 7411/Niendorf Niendorf Sethweg 56 Bondenwald Bondenwald 14 b 4734, 4735tw.1 Niendorf Corveystraße Corveystraße6 . 4147&okstedt Ohmoor Sachsenweg 76 6155/Niendorf Bindfeldweg 37 Bindfeldweg 37 67711Niendorf (Förderschule) W 3 Berufliche Schute Niendorfer Marktplatz 5-7 3453,10779/Niendorf Niendorf W3 Berufliche Schule lsestraße 144-146 Niendorf . 23061 Härvestehude W 3 Praxisausbildungssttte Niendorfer Marktplatz 5-7 3453, 10779/Niendorf RSKII Anna-Susanna-Stieg Anna-Susanna-Sfteg 3 3064, 8471/SchneIsen Frohmestraße Frohmestraße 42 1001,56171 Schneisen RönnkampRönnkamp3/5 7411/Schneisen Röthmoorweg Röthmoorweg 9 3726/SchneIsen 6819/Eidelstedt Furtweg 1 Furtweg 56 11.370 13.745 9.686 14.452 23.368 48.558 50.125 17.146 25.991 26.413 14.867 28.099 19.651 25.314 25.226 45329 26.002 20.102 31.280 21.188 2.698 28.885 - 16.222 8.592 24.832 18.474 21 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 22 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 1 Schulname Standort Gesamtgröße Flurstücke! Gemarkung Grundstück (m') Alter Teichweg Alter Teichweg 200 551 1/Sarmbek Genslerstraße Genslerstraße 33 611/Barmbek Genslerstraße Ballerstaedtweg 1 1121/Alsterdorf Humbotdtstraße Humboldtstraße 30 1536/Uhlenhorst Tieloh 28 fieloh 28 (m. Diesetstr. 6) 205, 4602/ Barmbek WinteihuderWeg WintertiuderWeg 1261128 5668/Samibek,1451lJhlenhorst Winterhuder Weg Humboldtstraße89 1615/Uhlenhorst Fraenkelstraße Fraenkelstraße 3 591 ltwiBarnibek Emil-Krause-Gymnasium Krausestraße 53 3900IBarmbek Lerchenfetd Lerchenfetd 10 3534/Barmbek . 889/Bannbek Lerchenfeld Finkenau 42 Margaretha-Rothenguifo 5 Gymnasium 5932/Brmbek Gesamtschute Benzenbergweg 2 Benzenbergweg 49.605 8.412 30.550 15.331 23.751 18.086 7.950 4.925 9.906 18.168 5.132 26.602 4584/Barmbek 22.581 Gesamtschute Langenfort68/70 Benzenbergweg 4970/ Barmbek Brucknerstraße Brucknerstraße 17 5980/ Bamibek Brucknerstraße Wittenkamp 15 4527IBarmbek 9.067 6.655 8.654 FSP 1 Staatliche Fachschule für Sozial-pädagogik Griesstraße 101 Wagnerstr. - Fröbelseminar FSP 1 Staatliche Fachschule für Sozial-pädagogik Wagnerstraße 60 Wagnerstr. - Fr5belseminar G 1 Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Angerstraße 7 Maschinenbau G 5 Berufliche Schule Steinhauerdamm 4 Steinhauerdamm 1859,1582,1961 Hamm Geest - 4992tw.1 Barmbek 17.686 9711420fl-lohenfelde 19.728 953tw/Hohenfelde' 5.414 G 6 Staatliche Gewerbeschule Holztechnik, Richardstraße 1 Farbtechnik, Raumgestaltung, Textil und Bekleidung 8445557/Barnibek 18.705 G 6 Staatliche Gewerbeschule Holztechnik, Farbtechnik, Stephanstraße 15 Raumgestaltung, Textil und Bekleidung 1033/Hinschenfelde 17.031 G 6 Staatliche Gewerbeschule Holztechnik, Farbtechnik, ‚ Zeughausniarktg2 Raumgestaung, Textil und Bekleidung 585,1688,1691, 16931 Neustadt Süd 4.203 23 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 Schulname 11 Staatliche werbeschule d Ernährung Standort Gesamtgröße Flurstücke! Gemarkung Grundstück (m') ße4 141 6fl-Iohenfelde 21.636 11 Staatliche ße3l/33 17.830 W 1 Staatliche Schule Gesundheitspflege Straße 2 W 1 Staatliche Schule Gesundheitspflege istraße 35 W 2 Berufliche Schule Uferstraße RSK 14 5.413 6.855 9-10 7.600 ng 13 endamm 39 10.408 24.502 23,824 28.416 24.984 28.288 34.041 23,7 17 24.257 27.661 6.089 38.151 38/40 107 r Lands 27129 27129 29 Klein Borstel 75,10627/LangE BIXlein Borstel rao89 lt (Gymnasium) 36 37.675 20.042 (Spez. SoRSK 15 rstraße burger Straße ;traße Damm ftraße' Straße Eichtalpark 24 18.311 2917Mandsbek 21.962 26.539 28.751 19.419 41.137 25.011 26.688 10.622 18.423 13.574 Charlottenburger Str. 84 Jenfelder Straße 252 Öendorfer Damm 8 Oppetner Straße 45 Potsdamer Straße 6 Stephanstraße 103 Bovestraße 10-12 Schimmelmannstraße 71 Walddörferstr. 91 Walddörferstr. 243 1407, 1408, 1711,1385/Hinschenfelde 1918, 2431/Tonndorf Barenkrug 16 2596, 3115, 185 Tonndorf 3393,3399 Farmsen 19.233 15.533 44.189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 1 25 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien ünd Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 26 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 1 27 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt-Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 28 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 1 Schuiriame Standort W 5 Staatliche Schule Petersweg 2 . Sozialpäd agogik Harburg Gesamtgröße Flurstücke/ Gemarkung Grundstück (nf) 114ltwlHetmfeld W 5 Staatliche Schule • . . Woellmerstraße 1 Sozialpädagogik Harburg 3 80/Heimfeld RSK22 Aueschule Finkenwerder Ostfrieslandstraße 91 47241 Finkenwerder Nord 26.323 Westerschule Finkenwerder Finkenwerder Landscheideweg 160 43331 Finkenwerder Nord Arp-Schnitger-Stieg Arp-Schnitger-Stieg 19 196911-Iasselwerder 512, SIltw.!Cranz Estebogen 3 Cranz Hausbnicherhahnhotr. 19 774,77llNeugraben Hausbruch Lange Striepen Lange Striepen 51 3945,561 7561 8!Neugraben 353twiNeugraben Quellrnoor Quellmoor24 16.740 10.203 28.923 14.381 26.659 24.744 Neugraben 2.659 Francoper Straße 33 444/Neugraben 7802!Fischbek Ohmsweg 52 Ohmsweg Schnuckendhft Schnuckendrift2l 78775206IFisctibek 17261 Fischbek Am Falkenberg Heidrand 5 26.524 26.671 14.711 27.509 Fischbek Gesamtschule FischbekerMoor6 61211Fischbek 25.351 Süderelbe (Gesamtschule) Neumoorstück 1 353.,2829, 3385/Neugraben 66.601 Süderelbe (Gymnasium) Falkenbergsweg 5 3842,2729, 27301Neugraben 21,829 Finkenwerder Norderschulwe9 14 (Gesamtschule) 48481w., 14251 Finkenwerder Nord Finkenwerder (Gymnasium) INorderschufweg 18 4848tw,,4813,14251 Finkenw.Nord 17.571 24.753 Frieda-Stoppenbnk-Schule Neirwiedenthaler Straße 4 3681/Neugraben • 15.074 29 Drucksache 19/42 08 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Anlage 2 Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für das Haushaltsjahr 2010 Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Schule - Bau und Betrieb" (S 26 Absatz 2 LHO) zugleich auch als Erläuterung zu den Titeln 9045.15401 Zinsen aus dem Darlehen für das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb 9045.632.91 Zuweisungen für Versorgungszuschläge an Wirtschaftspläne 9045.685.01 Zuweisung an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule—Bau und Betrieb 9045.891.01 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb 9045.89f.56 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb für LT-Maßnahmen Haushaltsrechtlicher Vermerk 1. Ausgaben des Erfolgsplans und Ausgaben des Finanzplans sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Ausgabenreste können auf das Folgejahr übertragen werden. 2. Jahresfehlbeträge dürfen, soweit sie nicht durch nicht verbrauchte Deckungsmittel ausgeglichen werden können, als nicht gedeckter Finanzbedarf auf das Folgejahr vorgetragen werden, wenn die Abdeckung dieser Jahresfehlbeträge in den Folgejahren durch Jahresüberschüsse zu erwarten ist. Der nicht gedeckte Finanzbedarf ist In der Anlage zur Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern. 3. Die durch Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Erlöse werden dem Sondervermögen zugerechnet. KM Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 ?1 noch Anlage 2 PZII[ll A. ERFOLGSPLAN Einnahmen 1. Betriebseinnahmen 1.1 Einnähmen aus Vermietung allgemeinbildender Schulen 1.2 Einnahmen aus Vermietung beruflicher Schulen 1.3 Einnahmen aus Erstattungen für sonstige Leistungen 1.4 Einnahmen aus Bewirtschaftungskostenvorauszahlungen allg. Sch. 1.5 Einnahmen aus BewirtchaftungskostenvorauszahIungen beruf. Sch. 1.6 Einnahmen aus Dienstwohnungen 1.7 Einnahmen für Wohnungsnutzung Gebäude Am Sandtorpark 1.8 Einnahmen im Zusammenhang mit dem hamburgischen Klimaschutzkonzept 136.41 21.32 3.5C 114.77 141€ 2.72 12 Summe 1. 2. Sonstige Einnahmen 2.1 Erstattungen im Zusammenhang Modell HH-Süd 2.2 Schadenersatz 2.3 Sonstige Einnahmen Summe 2. 35 31 Drucksache 19/4208 der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 2 Kontenbezeichnung in ERFOLGSPLAN Ausgaben 1. Fachausgaben 1.1 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden Schulen 1.2 Bewirtschaftung der beruflichen Schulen 1.3 Instandhaltung der allgemeinbildenden Schulen t4 Instandhaltung der beruflichen Schulen 1.5 Mieten und Pachten 1.6 Leistungsentgelt II Modell HH-Süd 1.7 Gebäudeversicherung Summe 1. 2. Personalausgaben 2.1 Gehälter und Löhne 2.1.1 Beamtenbezüge 2.1.2 Arbeitnehmerentgelte 2.1.3 Sonstige Aufwendungen mit Lohn- und Gehaltscharakter Summe 2.1 2.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.2.1 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Arbeitnehmer 2.2.2 Versorgungszuschläge für Beamte 2.2.3 Versorgungszuschläge für Arbeitnehmer 2.2.4 Beihilfe, Unterstützung, FürsorgeleistungenSumme 2.2 Summe 2. 3. Sonstige betriebliche Ausgaben 3.1 Personalbedingte Ausgaben 3.1.1 Aus- und Fortbildung 3.1.2 Reisekosten 3.1.3 Zusatzversorgung und AugIeichszahIungen für übergehendes Personal 3.1.4 Erstattung von Personalausgaben für Schulhausmeister Summe 3.1 3.2 Bewirtschaftung, Versorgung, Instandhaltung 3.2.1 Mieten und Pachten 3.2.2 Bewirtschaftung und Unterhaltung Summe 3.2 3.3 Ausgaben für den Geschäftsbetrieb 3.3.1 Geschäftsbedarf, Büroausstattung, Bücherei 3.3.2 lT 3.3.3 Umzugskosten Summe 3.3 3.4 Übrige sonstige Ausgaben 3.4.1 Steuern 3.4.2 Prüfungskosten 3.4.3 Sonstige Ausgaben Summe 3.4 Summe 3. 32 80.919 10.883 46.346 8.429 15.985 9.813 10.184 421 64 17 44 4.21 ^ Bürgerschaft der Feien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 2 Kontenbezeichnung 4. Zinsausgaben und ähnliche Ausgaben 4.1 Zinsen auf Grundvermögen 4.2 Kreditzinsen 4.3 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, Zinsanteil Summe 4. 2010 sd. Euro 65.145 3.750 5.102 5. Steuern 5.1 Umsatzsteuer Summe 5. Gesamtausgaben 1 33 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 2 Ansatz VE Kontenbezeichnung 2010 2010 - inTsd.Euro B. Finanzierungsplan Finanzbedarf 1. Investitionen 1.1 Grunderwrbskosten 1.2 Sanierung/Instandhaltungsstau allgemeinbildende Schulen 655€ 6.68 1.3 Sanierung/Instandhaltungsstau berufliche Schulen 41.41 1.4 Neubauten allgemeinbildende Schulen 6C 1.5 Neubauten berufliche Schulen 12.2E 1.6 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, Werklohnanfeil 39€ 1.7 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark 10.00 1.8 Baurisiken Modell HH-Süd 6C 1.9 Selbstgenutzte Investitionen 142.0C Summe 1. 2. Sonstiger Finanzbedarf 2.1 Abdeckung des im Vorjahr nicht gedeckten Finanzbedarfs 2.2 Abdeckung von im Vorjahr eingegangenen Verpflichtungen 2.3 Ablieferung an den Haushalt 2.4 Jahresfehlbetrag Summe 2. Gesamtsumme Finanzbedarf II. Deckunpsmittöl C 1. Jahresüberschuss . C 2. Im Vorjahr nicht verbrauchte Deckungsmittel 3. Investitionszuschuss aus dem Haushalt (Titel 9045.891.01) 50C 4. Investitionszuschuss aus dem Haushalt für lT (Titel 9045.891 .56) C C 5. Betriebszuschuss aus dem Haushalt (Titel 9045.685.01) 6. Zuschuss für Versorgungszuschläge (Titel 9045.632.91) 4.041 C 7. Beteiligung an Verkaufserlösen von Grundtücken 150.00C 8. Kreditaufnahme . 154.541 Summe Deckungsmittel 1 Noch verfügbare Deckungsmittel (+) 34 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 2 Erläuterungen Veranschlagt sind die Einnahmen, Ausgaben, Finanzbedarfe und Deckungsmittel für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb -. Die Gliederung der Erläuterungen entspricht den Gliederungsziffern im Wirtschaftsplan. 1.4 und 1.5 Einnahmen aus Bewirtschaftungskostenvorauszahlungen allgemeinbildender und beruflicher Schulen Im Kapitel 9045 Schule - Bau und Betrieb - werden Abführungen des Wirtschaftsplans und Zuweisungen an ihn berücksichtigt. Die Betriebskosten für die Schulen - Bewirtschaftung und Betriebspersonal sowie für die Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen - sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten. Die Bewirtschaftungskosten werden monatlich von der BSB und dem HIBB an das Sondervermögen gezahlt und - zum Jahresende abgerechnet. Die Kosten für die ingesetzten Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen werden durch das Sondervermögen erstattet, solange diese noch bei der BSB angestellt sind. Die Kostenerstattung erfolgt über die Position A 3.1.4 des Wirtschaftsplans zweckgebunden an die BSB. 9045.154.01 Zinseinnahmen aus dem dem Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb gewährten Darlehn 9045.632.91 Zuweisungen für Versorgungszuschläge an Wirtschaftspläne 9045.685.01 Zuweisung an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb 9045.891.01 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb 9045.891.56 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb für ITMaßnahmen A. Erfolgsplan Einnahmen 1.1 und 1.2 Einnahmen aus Vermietung allgemeinbildender und beruflicher Schulen - Grundmiete Die Grundmiete bildet die Kosten der Gebäudebereitstellung ab. Sie beinhaltet Finanzierungskosten für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, dn Aufwand für Abschreibungen auf die Gebäude sowie die Ausgaben einer werterhaltenden Instandhaltung. Ferner sind die Personal- und Sachkosten.cnthalten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung, der Instandhaltung, der Bewirtschaftung und der Umsetzung der Baumaßnahmen entstehen (zu Kosten Betriebsarbeiter und Betriebsarbeiterinnen sowie Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen vgl. Nrn. 1.4 und 1.5) sowie die Zinszahlungen an die FHH für das gewährte Darlehen im Zusammenhang mit der Übertragung des Anlagevermögens. Die Grundmiete wird monatlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung an das Sondervermögen gezahlt, 1.3 Einnahmen aus Erstattungen für sonstige Leistungen Einnahmen für ergänzende Baumaßnahmen, die nicht Sanierung oder Neubauten darstellen und von der BSB und dem HIEB beauftragt werden. Für Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen sind 2.500 Tsd. Euro und an berufsbildenden Schulen 1.000 Tsd. Euro im Einzelplan 3.1 der BSB veranschlagt. Soweit weitere Leistungen erbracht werden, z.B. eine Unterstützung bei der Untervermietung von Teilflächen an Schulen durch das Sondervermögen, werden künftige Einnahmen aus diesen Dienstleistungen hier veranschlagt und gebucht. 1.6 Einnahmen aus der Vermietung von Dienstwohnungen an Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen Personal einschließlich Einnahmen aus der Nutzung von Dienstwohnungen im Modell Hamburg Süd. Die Einnahmen für Dienstwohnungen der bei der Behörde für Schule und Berufsbildung verbliebenen Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen sind zweckgebunden weiterhin im Einzelplan 3.1 veranschlagt. Für unterjährig übergehendes Personal aus dem EpI. 3.1 an das Sondervermögen besteht eine Ermächtigung zur Umschichtung von Haushaltsmitteln und Stellen (vgl. Haushaltsbeschluss Artikel 7 Nr. 30). 1.7 Einnahmen aus der Wohnungsnutzung des Gebäudes Am Sandtorpark Für die Wohnungsnutzung an der Grundschule • in der Hafen-City wird ein pauschalierter Deckungsbeitrag von Seiten des Betreibers gezahlt. 1.8 Einnahmen im Zusammenhang mit dein hamburgischen Klimaschutz. Mittel werden unterjährig übertragen. 2.1 Erstattungen im Zusammenhang Modell Hamburg Süd Mögliche Rückzahlungen der GWG Gewerbe sowie Miteinnahmen von Dritten aus Betreibermodellen/Kooperationen der Schulen mit Stadtteileinrichtungen im Rahmen des Modells Hamburg Süd. 2.2 Schadenersatz Einnahmen aus Schadenersatzleistungen für die Beschädigung von Schulgebäudn. 2.3 Sonstige Einnahmen für den Betrieb des Sondervermö- gens Ausgaben 1. Fachausgaben - Hier sind die nicht-investiven Ausgaben für die Aufgabenwahrnehmung des Sondervermögens aufgeführt. 35 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode 1.1 und 1.2 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Der Ansatz für Bevirtschaftungsksten basiert auf einer Hochrechnung der Ist- Kosten aus dem Jahr 2008. Sämtliche Bewirtschaftungskosten, die an den Schulen entstehen, fließen in die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (u.a. Energieverbrauch, Wasserverbrauch) ein und werden der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie dem HIBB in Rechnung gestellt (vgl. Einnahmepositionen 1.4 und 1.5). 13 und 1.4 Werterhaltende Instandhaltung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Veranschlagt sind Mittel für die nachhaltige laufende Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen der Schulen einschließlich Wartung und Inspektion. 1.5 Mieten und Pachten - Mittel für vorhersehbare Anmietungen, z.B. für Pavillons/Container, Vereinssporthallen. 1.6 Leistungsentgelt II Modell Hamburg Süd Veranschlagt sind Mittel für die Bewirtschaftung und laufende Instandhaltung der an dem Modell Hamburg Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd - Übertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe sowie Drucksache 19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd). 1.7 Veranschlagt sind die Beiträge für Gebäudeversicherungen der auf das Sondervermögen übertragenen Schulen. 2. . Personalausgaben Die Personalausgaben entstehen für die Bereiche Objektmanagement, Baumanagement, kaufmännisches Facility Management, die zentralen Dienste, die Betriebsarbeiter und Betriebsarbeiterinnen sowie für die auf das Sondervermögen übergegangenen Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen. 2.1 Gehälter und Löhne Die Bezüge der Beamten und Beamtinnen sowie die Entgelte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind auf der Basis des in der Drucksache dargestellten erforderlichen Personalbestands ermittelt worden. 2.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Entsprechend dem für die Veranschlagung der Kontenrahmen für Dienstbezüge geltenden Verfahren wird ein prozentualer Zuschlag für Beihilfen und für Versorgungsleistungenin den Wirtschaftsplan eingestellt. Der Zuschlag beträgt 4 0/o der Beamtenbezüge. Die Versorgungszuschläge betragen für Beamtinnen und Beamte 30% und für dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 9% der Personalausgaben. 36 3. Sonstige betriebliche Ausgaben 3.1 Personalbedingte Ausgaben 3.1.1 Aus- und Fortbildung Berücksichtigt sind Ausgaben für fach- und ressortübergreifende sowie fachspezifische Aus- und Fortbildung; hierin eingeschlossen sind Ausgaben für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der FHH selbst durchgeführt werden und deren Ausgaben zu erstatten sind. 3.1.2 Reisekosten Der Ansatz ist vorgesehen zur Finanzierung von Reisekosten, die insbesondere für auswärtige Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie überregionale Erfahrungsaustausche/ Fachtagungen entstehen, 3.1.3 Zusatzversorgungs- und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal - Modell Hamburg Süd vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd Übertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe 3.2 Bewirtschaftung, Versorgung, Instandhaltung 3.2.1 Veranschlagt sind die voraussichtlichen Ausgaben für eigengenutzte Mietobjekte des Sondervermögens (Dienstgebäude) 3.2.2 Ausgaben für die Bewirtschaftung und Unterhaltung eigengenutzter Gebäude des Sondervermögens 3.3 . Ausgaben für den Geschäftsbetrieb 3.3.1 Geschäftsbedarf, Bürobedarf, Bücherei Veranschlagt sind die Ausgaben für die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen bis 5 Tsd, Euro im Einzelfall sowie der Ausgaben für ihre Wartung, Reparatur, für Schreib- und Zeichenbedarf, IngenieurHaftpflichtversicherung, Büro- und Verbrauchsmaterial, Post- und Fernmeldegebühren, Kopien, Lichtpausen, Bücher, Zeitschriften und sonstige Geschäftsbedürfnisse. Daneben sind Ausgaben für Beratungsleistungen und Gutachten veranschlagt. 3.3.2 lT Veranschlagt sind Ausgaben für die Beauftragung externer Servicedienste (z. B. Ausgaben für den lT-Betrieb durch Dataport einschließlich ESARI-Dienstleistungen) und für die Inanspruchnahme des Behördentelefonnetzes (Kostenerstattung an Dataport) durch das Sondervermögen. Außerdem sind hier veranschlagt Mittel für die Beschaffüng von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Software sowie für Softwarepflege und Wartung von Hardware für laufende lT-Verfahren. Bei Bedarf können auch Honorare für Werkverträge und die stundenweise Beschäftigung von Hilfskräften bis maximal 5.000 Euro bezahlt werden. 3.3.3 Veranschlagt sind Umzugskosten für die Zusammenführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einem neuen Standort. 3.4 Übrige sonstige Ausgaben 3.4.1 Soweit für Teilbereiche des Sondervermögens ein steuerrechtlicher „Betrieb gewerblicher Art" gebildet werden muss, werden die Steuern (v.a. Umsatzsteuer) hier gebucht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 3.4.2 Prüfungskosten Veranschlagt sind die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Prüfungsabteilung der Finanzbehörde. 3.4.3 Sonstige Ausgaben aus der Überleitung der Haushaltsansätze, z.B. sind Ausgaben für Kilometergelder berücksichtigt. 4.1 Zinsausgaben für das dem Sondervermögen von der FHH gewährte Darlehen im Zusammenhang mit der Ubertragung des Grundvermögens und Übernahme der anteiligen Verbindlichkeiten. Kreditzinsen: Zinsen für die voraussichtliche 1(rediüiufnahme durch das Sondervermögen. 4.3 Leistungsentgelt 1 Modell Hamburg Süd - Zinsanteil Veranschlagt ist der Zinsanteil des Leistungsentgelts 1 für die am Modell Hamburg Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd - Übertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe sowie Drucksache 19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd). B. Finanzierungsplan 1. Investitionen 1.1 Grunderwerbskosten Die Mittel dienen der Finanzierung zusätzlich benötigter Grundstücke für den Schulbau. 1.2 Sanierung/Instandhaltungsstau allgemeinbildende Schulen Mit den veranschlagten Mitteln werden Grundinstandsetzungsmaßnahmen, Grunderneuerungen, Leistungen der Schadstoffsanierung, die Behebung von Sicherheitsmängeln im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Erandverhütungsschauen an allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. Die Mittel dienen dazu, Schulen durch bauliche Maßnahmen, die nicht in den Bereich der Instandhaltung fallen, oder durch Beschaffungen in den erforderlichen Zustand zu versetzen. Veranschlagt sind auch die Maßnahmen im Schulbau in Höhe von 14 Mio. Euro aus der Hamburger Konjunkturoffensive 2009/2010 für die allgemeinbildenden Schulen (vgl. Drucksache 19/2250). a) Zubau und Modernisierung von Fachräumen b) Außenspor(anlagen c) behindertenfreundliche Herrichtung von Schulgebäuden d)Vernetzung der Schulen, Verkabelung von Unterrichtsräumen, Schaffung von Informatikräumen und PCEcken in Klassenräumen e) Gestaltung von Schulhöfen/Pausenflächen g) sonstige Umbauten h) die Aufstellung von Spielgeräten in den Außenbereiehen von Schulen. Mit den veranschlagten Mitteln sollen auch Sporthallen an Schulen errichtet sowie durch große Wohnungsbauvorhaben erforderlich werdende Schulbaumaßnahmen durchgeführt werden. Veranschlagt sind auch Zuwendungen an Schulvereine und Vereine für kleine Investitionen an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Zuwendungen können dann erfolgen, wenn Schulen beabsichtigen, den Bau von Aulen oder Pausenmehrzweckhallen durch ihre Schulvereine oder Stiftungen privat zu finanzieren und durchzuführen und der Zuwendungsempfänger ein tragfähiges Finanzierungs- und Realisierungskonzept vorlegt. Veranschlagt sind ebenfalls Neubaumaßnahmen im Schulbau (5,5 Mio. Euro) aus der Hamburger Konjunkturoffensive 2009/2010 für die allgemeinbildenden Schulen (vgl. Drucksache 19/2250). 1,5 Neubauten berufliche Schulen Veranschlagt sind Neubauten bei beruflichen Schulen. 1.6 Leistungsentgeltl Modell Hamburg Südd—Werklohnanteil Veranschlagt sind die Mittel für die investiven Ausgaben (Werklohn) im bisherigen Leistungsentgelt 1 der am Modell Hamburg Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd - Ubertragung der Verantwortung für Bau und Bewirischaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe sowie Drucksache 19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd). 1.7 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark Veranschlagt sind Mittel für die investiven Ausgaben im Zusammenhang mit deM Neubau einer Grundschule in der HafenCity (vgl. Drucksache 18/6328). 1.8 Baurisiken Mit den veranschlagten Mitteln werden Grundinstandsetzüngsmaßnahmcn, Grunderneuerungen, Leistungen der Schadstoffsanierung, die Behebung von Sicherheitsmängeln im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Brandverhütungsschauen an beruflichen Schulen durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Schadstoff-/Asbestfunden, Kampfmittelheseitigung und Maßnahmen, resultierend aus Veränderungen sicherheitstechnischer und bauordnungsrechtlicher Vorschriften (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd— Übertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaf(ung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe). Die Mittel dienen dazu, Schulen durch bauliche Maßnahmen, die nicht in den Bereich der Instandhaltung fallen, oder durch Beschaffungen in den erforderlichen Zustand zu versetzen. 1.9 Selbstgenutzte Investitionen Veranschlagt sind investive Ausgaben für die Unterbiingung der Dienststellen des Sondervermögens. 1.3 Sanierung/Instandhaltungsstau berufliche Schulen 1.4 Neubauten allgemeinhildende Schulen Veranschlagt sind Neubauten bei allgemeinbildenden Schulen. Die Mittel werden u. a. verwendet für: Das Investitionsvolumen ist vorgesehen für notwendige Ersatzbeschaffungen vorhandener Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie Neubeschaffungen vornehmlich im Bereich der lT-Technik sowie zur ' Herrichtung des 37 Drucksache 19/4208 der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Standortes. Außerdem veranschlagt sind Mittel für kleinere Umbauten im Zusammenhang mit den Raumnutzungen für Verwaltungseinheiten des Sondervermögens sowie Investitionsmittel für lT-Baumaßnahmen und für den Einsatz von lT-Technik im Rahmen von Modernisierungsvorhaben der Verwaltung durch Steigerung der Effektivität und Effizienz auf Grund der Unterstützung mit ITTechnik. Die über den hier veranschlagten Bedarf hinausgehenden Mittel werden zentral (9800.812.56) im LT-Gesamtplan des Senats veranschlagt und werden zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. 2.1 Abdeckung von im Vorjahr eingegangenen Verpflichtungen - veranschlagt sind Mittel für die Finanzierung der im Vorjahr eingegangenen Verpflichtungen im Schulbau. schlagt und werden zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. 5. Ohne Ansatz. Soweit Mittelzuweisungen aus dem Haushalt erforderlich werden, werden diese hier verbucht. 6. 2. Im Vorjahr nicht verbrauchte Deckungsmittel - kein Ansatz im Haushaltsjahr der Gründung. 3. Investitionszuschuss aus dem Haushalt - Hier werden Zuweisungen für den Schulbau aus dem Konjunkturprogramm des Bundes gebucht sowie Mittelzuflüsse für Investitionen im Rahmen des Modells Hamburg Süd z.B. für die IBA-Exzellenz-Vorhaben (vgl. Drucksache 19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd). Die Mittel sind zentral veranschlagt und werden über den Ansatz von 500 Tsd. Euro hinaus unterjährig auf den Wirtschaftsplan übertragen. 4. 38 Investitionszuschuss aus dem Haushalt - zentrale lT-Mittel - die Mittel sind zentral (Titel 9800812.56) veran- Zuweisungen für Versorgungszuschläge Veranschlagung entsprechend den Regularien. 7. Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken Veranschlagt sind erwartete Erlöse aus dem Verkauf von Schulgrundstücken und -gebäuden, die nicht mehr für schulische Zwecke benötigt werden. Der Verkauf der Immobilien erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit durch die Finanzbehörde 1 Immobilienmanagement. Deckungsmittel 1. Jahresüberschuss - Saldo aus Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben Betriebszuschuss aus dem Haushalt 8. Kreditaufnahme Das Sondervdmögen ist gemäß Errichtungsgesetz zur Kreditaufnahme ermächtigt. Die zulässige Höhe für das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich aus dem Haushaltsbeschluss. Veranschlagt ist hier der voraussichtliche Bedarf für 2010. Das Sondervermögen benötigt einn Kreditrahmen in Höhe von 250 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus - der geplanten Bruttokreditaufnahme von 150 Mio. Euro im Wirtschaftsplan 2010 und - einer Kreditermächtigung von 100 Mio. Euro, um Vorgriffe im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen zu ermöglichen, die die Handlungsfähigkeit des Sondervermögens insbesondere bei beschleunigten Maßnahmen der Konjunkturprogramme erhalten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 Stellenveränderungen zum Stellenplan 2010 Lfd. Kapitel Anzahl Stellenveränderung Nr. Anlage 3a Erläuterung Stöllenneuschaffungen 1 9045 1,00 Senatsdirektorin/Senatsdirektor B 4 Gründung des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb' 2 9045 1,00 Leitende Regierungsdirektorin/Leitender wie Zeile 1 Regierungsdirektor B 31 3 9045 2,00 Leitende Regierungsdirektoi'in/Leitender wie Zeile 1 Regierungsdirektor 162 4 9045 3,00 Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor wie Zeile 1 A1 5 9045 1,00 Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat wie Zeile 1 A14 1 6 9045 11,00 Regierungsrätin/Regierungsrat A 13 hO wie Zeile 1 7 9045 5,00 OberamtsrätiniOberamSratA 13 gD wie Zeile 1 8 9015 1,00 Leitende Regierungsdirektorin/Leitender wie Zeile 1 Regierungsdirektor 16 9 9015 1,00 Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor wie Zeile 1 A1 10 9015 1,00 Oberamtsrätin/OberamtsratA 13 gD wie Zeile 1 11 3000 1,00 Leitende Regierungsdirektorin/Leitender wie Zeile 1 Regierungsdirektor 16 12 3000 1,00 Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor wie Zeile 1 A1 13 3000 2,00 Regierungsrätin/RegierungsratA 13 hD wie Zeile 1 'Die Stelle kann nach EBD B 3 umgewandelt werden. Eine der beiden Stellefi kann nach LBD A 16 umgewandelt Werden. 2 39 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Anlage 31, Stellenbestand Sondervermö g en Schule - Bau und Betrieb zum 01 .01 .2010 Wertigkeit Anzahl Planstellen *74,5 B4 B3 A16 A15 A14 A13hD A13gD A 1 All AlO A9g0 A9mD A8 1,0 1,0 5,0 7,0 4,0 14,0 8,0 3,0 13,0 3,5 2,0 7,0 6,0 Arbeitnehmerinnen 554,5 und Arbeitnehmer 40 E15 E14 E 1Ü E13 E 12 E 11 E 1 E9 E8 El E6 E5 E4 E3 E2 3,0 3,0 1,0 9,0 53,0 2,0 50,5 12,0 15,2 1,0 16,0 10,7 1,0 239,7 137,4 Gesamt 629,0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 - Anlage 1 o o 0 0 0 0 0 o o 0 0 0 0 0 o o 0 0 0 0 0 o o 0• 0 0 0 0 o 0 0 0 0 0 0 o 0 0 0 0 0 0 II.. q 0• q q Q q q J . - L 1 .. t ' t Fj H III i il til i c E ¶ 'fl 9. N 2 41 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 4 1 1 9 0 0 0 0 0 0 o, »r c lid ltg 1 1 ! ilh J 42 •fl j I 1 lt' 1• Lfifln i h II' J i il 0 N .0 h Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode . Drucksache 19/4208 noch Anlage ii 1 0 0 0 00 0 00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 o o 0 00 0 00 0 0 0 0 0 0 0 0 1., 0 0 0 00 0 00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00 0 00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ! u 1 11 i 1 1 li i li Ihih 43 Drucksache 19/4208. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 1 1 00 0 o o § o o . 0 0 0 0 0 0 0 o 0 0 o o o o 0 0 0 .0 o 0 1 o o 1 0 0 0 0 0 0 0 0 g c .1 II 1 flj1. ii It 1 - Ulil Hit Ih thriflFHt 1 t 1 ffl 1 1 J jJ • fl - 44 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 4 1 1 0• 0 0 0 § .4 o .0 0 0 0 0 0 0 0 o -o o 0 0 0 0 0 0 o 0 0 0 0 0 0 0 0 0 o 0 0 0 0 0 0 0 0 9 0 eS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 t !i j 1.. '. .. . . 1. . 0• h •t.i !i Y Y 1 tI jun LI !i i fli ii 45 El Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode - - noch Anlage 4 1 1 1 £1 o 1 1 0 0 0 0 0 o o 00 o 1 00 0 0 0 0 0 0 0 00 0 0 0 0 0 00 0 0 00 0 0 0 o o 00 00 0 0 0 4-4 00 4 4-4 0 0 0 - 0 0 o 0 0 0 0 oc4 9 . Ii t 1 7- n; 0 0 0 0 0 fl '1 4-! i. 1 - 1 1 F 12 b i! i! f1fl flfPhi U1h lud Ififil Hin ein 9-• - ! 2 46 ..p- z!1 .q ! fl H II Bürgerschaft der Freien und'Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 4 1 1 1 1• 1 oo 0 .0 o o 0 0 0 00 - 0 0 0 0 0 00 00 . 0 0 0 0 § 00 a o o 0 0 0 o o 0 Oj 0 o 0 0) - •o 0 0 0 0 19 2 ej re4 ! ei m Ii 0 0 0 0 0 1- !. 2 1 1 '1-1 it] I jR > u;fl fi — fl g 1 • ii 1flhiH.U 1 fl t1} HH J- !t u 1 HflJ ah F c iI'h ii; 47 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 4 1.. •11 E 1 4' ‚ 0 0 t 0 0 0 0 0 0 0 g 0 0• 0 - 0 0 0 0 0 „ 1 11 _______ 1 - $ ll1 9 II d 1 4' 1 fl UH iIU ' 9 d C Uh 1JJ P • ______ J II 48 4' Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 näch Anlage 4 1 0 0 00 0 0 0 0 tU 0 - 0 0 0 o o 0 0 0 0 0 0 tU 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00 0 0 0 0 0 000 o 000000 0 • • c4 - 0 0 - 0) 0 <00 0 0 0 0 110 oD 2 -- 0 0 - 0 0 00 0 0 0 0 2 28 222 2.28 0 2 0 9- 0 00 00 0 - - •_ 0 _____________ - 0) 000) 9 0 9 99 0 0 0 9 9 OD 2 2.2 0 0 9 00) 00 -9 0 0) cici ci ci ci ci ci ci ci 0 ci 0 00 0 0 0 0 0 0 IL 1 0 0 ji E fl0<abab <0 0 0 2 0 4 $0 5wij $wE SO 0 a wIE 2 e2 -- I2 0 wc 52io2 €2o 225 DE2 oo. 5 W5fl5 5! 23 fl iII!fl 2 P 2.9 o 2. 000 Iw-o 49 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 4 il 2 0 0 ° 0 0 .1o 1 0 q .4 • 1 Ii bit; 11' ffl fiuil j .Z 12 50 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 Wirtschaftsplan für das Hamburger Institut für Berufliche Bildung ( 26 Abs. 1 LHO) noch Anlage 4 Ansatzänderungen 2010 Titel/Konto Titel Kontenbezeichnung neuer Ansatz bisheriger mehr/weniger 2010 Ansatz 2010*) (ggf. gekürzt) Erfolgsplan Erträge 02. Erträge aus Transferleistungen in Tsd. Euro in Tsd. Euro in Tsd. Euro 247.546 230.232 17.314 Aufwendungen 06. Personalaufwendungen 207.957 209.477 -1.520 a) Beschäftigungsentgelte 627000 Beschäftigungsentgelte 634000 Beamtenbezüge 20.107 21.353 -1.246 131.993 132.021 -28 c) Sozialleistungen 641000 Arbeitgeberanteile Sozialversicherung 4.033 4.278 -245 6.568 6.569 -1 649000 Beihilfe 05. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit 45.286 26.452 18.834 a) Aufwendungen für Material, Energie und 5.523 10.199 -4.676 sonstige •verwaltungswirtschaftliche Tätigkeit 0 1.718 -1.718 605010 Strom 0 1.364 -1.364 605020 Gas . 0 1.035 -1.035 605030 Fernwärme 0 521 -521 605050 Wasser 30 45 -15 606000 Material Reparatur/ Instandhaltung 23 46 -23 607000 sonstiger Materialaufwand b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.049 10.122 -7.073 0 430 -430 614010 Müllentsorgung 0 40 -40 614020 sonstiger Abfall/Entsorgung 598 7.191 -6.593 616000 Instandhaltung Gebäude VE 0 VE 2.300 VE -2.300 616000 616300 sonstige Instandhaltung . / 90 100 -10 c) Aufwendungen für di Inanspruchnahme 36.714 6.131 30.583 von Rechten und Diensten 21.324 99 21.225 670000 Mieten und Pachten 679100 Gebäudereinigung 0 5.125 -5.125 679200 sonstige Gebäudebewirtschaftung 295 590 -295 679300 Aufwendungen für Außenanlagen . 2 -2 0 12 . -12 679400 Sicherheit und Alarm 14.792 679500 Mietnebenkosten 0 14.792 Kapitalflussrechnung 4.610 3.610 1.000 14. erh. Investitionszuschüsse 14.1 Investitionszuschüsse aus dem Haüshalt 4.610 3.610 1.000 der FHH *) einschl. Drs. 19/2928 51 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Anlage 4 Wirtschaftsplan der staatlichen Hochbaudienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung ,und Hochbau - Landesbau- ( 15 Abs. 2 LIlO) noch Anlage 4 - Ansatzänderungen 2010 Erfolgsplan 1 Kentäbezetchnung - neuer Ansatz bisheriger Ansatz 2010 Weniger 2010 in_Tsd. _Eure A. Erfolgsplan Einnahmen 1. Leistungen bei investiven Maßnahmen (soweit nicht umsatzsteuerpflichtig) 110 ArchItekten- und Ingenleurletstungen (ohne § 31 HOAI) 120 ProektsteuewngJBauhermbemtung/-betreuung Summe 1 . 0. Leistungen bei Bauunterhaltungsmaßnahmen (soweit nicht umsatzsteuerpfllchtlg) 210 Architekten- und ingenleutleistungen (ohne § 31 1-lOAl) 220 Prektsteuerung/Bauhernberatung/-betreuung Summe II 660 1.960 3.922 4.452 2.620 8.374 150 40 1.709 231 1.940 -1.559 2.810 10.314 -7.504 0 . 0 0 '-- . 190 Summe 1+11 Iii. Umsatzsteuerpflichtige Leistungen 300 Einnahmen aus umsatzsteuerplllchtigen Leistungen IV. Sonstige Einnahmen 310 Sonstige betriebliche Einnahmen . . 320 Entnahme aus Rücklagen Summe IV V. Gesamteinnahmen (Summe 1, II, 111,1V) 30 0 . ‚ 30 -3.262 -2.492 .5754 -191 -1.750 35 0 0 35 .5 2.840 10,349 . .7,509 Ausgaben 1. Personalausgaben 410 Beamtenbezüge, Entgelte der Nbeltnehmerinnen und Arbeitnehmer . 1.847 - 18 420 Beschäfllgungsentgelte für vorübergehend Beschäftigte 8 430 Sonstige Personalausgaben (Zulagen, Überstundenentgelte u. dgl.) . 15 440 Zuschläge für Beihilfen u dgl. 224 450 Versorgungszuschläge für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2.112 Summe i ii. Sachausgaben 510 Geschäftsbedarf 520 Geräte und Ausstattung . 530 Aus- und Fortbildung 540 Reisekosten 550 Fremdtelstungen . . . 560 Miete 570 Bewirtschaftung 580 Instandhaltung 600 Erstattung Verwaltungsgemelnkoston u. dgl. Summen III. Sonstige Ausgaben 700 Llmsatzsteuerzahllast . IV. Gesamtausgaben (Summe 1, 0, Iii) Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - (Saldo zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben) 989 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 52 6.736 4.889 57 -39 -19 27 34 . -19 754 -530 7.608 -5.496 201 36 . 39 . 94 43 9 10 4 213 83 135 730 60 . 97 6 . - 25 169 925 541 2.338 -165 55 0 - 0 -130 595 37 -19 -756 -1.797 0 2.653 - 9.946 - -7.293 187 - 403 -216 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 197420$ Anlage 4 Wirtschaftsplan der staatlichen Hochbaudienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau . Landesbau ( 15 Abs. 2 LUD) noch Anlage 4 Ansatzänderungen 2010 Finanzierungsplan Kentobezelchnung neuer Ansatz bisheriger Ansatz -Mehr) Weniger 2010 2010 in Tsd. Eure B. FInanzIerungsplan Finanzbedarf 1. Investitionen dd 001 Neu- und Ersatzbeschaffung von Geraten un Ausstattungsgegenständen 002 Herrichtung von Standorten und Umzüge im Rahmen der weiteren Zusammenlegung von Hochbaudlenstslellen 003 ESARl-MigraonsproJekt Hochschulbaudienslstelle . Summe 1 II. Sonstiger Flnanzbedarf - 071 Zuführungen allgemeine Rücklage 072 Zuführung an ATZ-Rücktage . 078 Verlustabdeckung aus Vorjahren 182 Ablieferung an den Haushalt 620 Rockvergütung an Auftraggeber 989 Jahresfehlbetrag Summe II Gesamtsumme Finanzbedarf (Summe 1,11) 5 27 -n 0 0 5 80 -80 0 -102 01 107 0 0 0 0 0 0 482 9.042 -8.560 0 0 0 . 0 0 0 0 0 0 .482 9.042 -8.560 487 9.149 4.662 Deckungsmittel 071 Entnahme aus allgemeiner Rücklage 072 Entnahme aus ATZ-ROcklage 078 Verlustvortrag auf das Folgejahr 182 Zuschuss aus dem Haushalt 989 Jahresüberschuss Gesamtsumme Deckungsmittel 11 . 11 0 0 0 0 289 - 8.706 .8.417 0 29 -29 1871 403 -216 487 9.149 -8.662 53. Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Anlage 4 Wirtschaftsplan der staatlichen Hochbaudienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau - Landesbau ( l5 Abs. 2 LHO) Änderungen im Stellenbestand 2010 Wertigkeit neuer Bestand bisheriger Bestand Mehr IWeniger 2010 2010 Planstellen IP - Al5 4 7 .3 A14 2 3 -i AI3hD 2 - 2 41390 2 Al2 5 . - 7 - -2 All 2 8 - -6 AlO 1 4 -3 A9rnD 0 1 Summe: - 0 3 -1 -1 18 351 -17 Axteltnehmer EIS 2 2 E 1 2 3 -1 E13 1 5 -4 E 1 0 21 69 -48 0 0 Ell 0 E 1 3 -49 -46 E9 3 - 10 -7 E8 ‚ 2 .4 -2 E6 4 10 -6 ES 0 3.5 -3,5 Summe: 38 155.5 -117.5 Summe 56 19015 -13415 Insgesamt 54 noch Anlage 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 Wirtschaftsplan des Immobilienmanagement ( 15 Abs. 2 LI-lO) noch Anlage 4 Ansatzänderun gen 2010 neuer bisheriger Mehr Ansatz Ansatz Weniger 2010 2010 in Tsd. Euro• Titel/Konto Titel Kontenbezeichnung (ggf. gekürzt) A. Erfolgsplan. Einnahmen Gesamteinnahmen 1 46.9161 46.91610 Ausgaben 2. Personalausgaben 2.1 Gehälter und Löhne 2.1.1 Beamtenbezüge Summe 2.1 2.2 Soziale Abgaben 2.2.1 Versorgungszuschläge Beamte 2.2.2 Beihilfe, Unterstützung, Fürsorgeleistung Summe 2.2 Summe 2. Gesamtausgaben 1.634 1.579 55 218 211 7 2.282 2.220 62 9.1431 8.895 248 23.3661 23.118 248 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 23.5501 23.798 -248 B. Finanzierungsplan 1. Finanzbedarf Ablieferung an den Haushalt Gesamtsumme Finanzbedarf 23.386 23.579 -193 25.336 25.529 -193 5.450 5.264 186 6.861 6.675 186 II. Deckungsmittel Zuschuss für Versorgungszuschläge (Titel 9010.632.91) 1.786 1.731 55 Gesamtsumme Deckungsmittel 25.336 25.529 -193 55 Drucksache 19 /4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg — 19. Wahlperiode noch Anlagc 5 - 0 0 t.J t 4, 0 ct • 0 4) 0) Lt lt Lt Lt 4) C C lt 1,, ‚4 14 lt a 1 = 1 04) 0 0 0 4) • lt Lt Lt 1- 10 4) 4) 0) Z Z 2 2 o 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 o 0 0 0 0 0 0 0 8 8 8 U c1! c c c 0 4- E o > c = C = = = CC Lt (00 0 lvLlJ2 LtQ0 =2 fl ii iflflflE g. 4, =cot 4,LtDOCØ lt StC Sc 010 (010 mIt 1014 CC Cc C CC c_ 2 - o2SOE ca sa ca sa WN 0>0. 0w<Wrto WO 1 liuo Wo wo t 0 • 1 —. lt • t 2' s 22 (0 — lt lt lt — S = 2 00 = 2 10 €0 E -o 4, 2 = = . E 3 tO 0) 0) 0 ot -C .c' E Oa = -o - c. -D E 2o C ‚0o 2 = t. ?t c E ct .0> •c .j 0 0 00 2 N 0 0 •° C 0 0 2 • = Lt = lt -- c0 0—fl c CO 4, g) owB o n r u8 . C ; flt W 2--' Nt cc wu 56 EPH-I-H-444 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 5 0. 0) 0) 10) .0 4) .0 (5 0) 0) 57 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Anlage 5 0. 0, c 4S ca 6. ca .0 58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208. noch Anlagc 5 0. 0) 0 1- 0 .0 59 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch Anlage 5 (5 0. 0 cl c w 1- 0 C 0 2 0 C 0) (5 0 0 C (5 cm c Cc, CL M NC CC w 60 0. cc, O 3w Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg — 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 och Anlage 5 a o 0 10 101(OOIflt. O ID 004 — 40 Iflfl cflO)r' -. in 04 in -. —in n CO (0 t r (1) 44) 04 0) fl0o'0 in 10 .0 Ofl.flO) 04 in er-. 04 (9 04 0) (0 1J1 iN ii tJI Ij Du u m w 0. 0 E E1' c -4 CI o20.c CI .0 afl • 0.c c I t2 8, '1 F L q Lc. = E — ‚0 0 0 .h t2.Sto2'°$ 3 04fl 0) t (')t 04t4 .-0J 04 — 0) e,J c4& o m- — 04 0) e4 ___ r dcr 11 ce d d u,m 0 c o c c0 1 0 - 3 10 • g 0 £ (. C > 0 E N (0 0 0 2> c ‚ m II •; o HH 1 h HhI 1 •rP-P-?-r HfluI-H-P g 10 UJ 1) n 61 Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode ‚och Anlage 5 0 0 1 0 1 .9 • .2 o E E 0 C c = • .9 2 42 42 = 0 — t IS — 0 0 10 Co — 0 010 t1 0 0 C1 (0 t N CO N '1 10 8 Co 1'l 0. 0 lt (0 0 — flib10 Co 04 Co 1 (0 0 10 0 00010 004 In c 0. 0 cm c c c c o 0, 0 C 4S dl 0o 0 0 1- cl .0 .0 £ Q £ C 0 .Ö CO .a 0 fl MM5 0 a CO fl 0 fl n = $ c 5 e3 .9v' .20 .9 S Co CO . C • 0 CO 0) c c 0 0 g = c = 1# 0 0. c cl 0) 3 0 4! 62 a a 0) g = 2 ‚ .9 C0 D CL Co r c dl 3 4 c 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -. 04 CO 10 -. 04 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (0 — 10 10 IS) 10 (0 t CO 00 0 CO (0 (0 t0 (0 0 CO (0 CO (0 0(0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208 noch Anlage 5 c CO Co cl c 4- w .0 Gestaltung und Layout: Lüteke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (040) 235129-0 63 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. WahlpSriode Drucksache 19/4209 29. 09. 09 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd" Erfahrungsbericht über die Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft im Modell Hamburg Süd und notwendige Anpassungen des Haushaltsplans 2009/2010 sowie Ausschreibung einer Tranche für den Bau bzw. die Sanierung und den Betrieb von 15 beruflichen Schulen Anlass und Zweck der Drucksache Die Weiterentwicklung des Bildungswesens ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg (EHE). Dieser Schwerpunktsetzung trägt der Senat nicht nur durch inhaltliche Reformen Rechnung, sondern auch durch Investitionen in die Schul-' Infrastruktur. Dabei müssen angesichts der zu bewältigenden Aufgaben innovative Wege beschritten werden. Der Senat hat die Bürgerschaft verschiedentlich über die Situation unterrichtet und dargelegt, dass von einer Erledigung eines Teils der Aufgaben im Schulbau in Form einer Partnerschaft mit einem öffentlichen oder privaten Unternehmen (OOP/OPP) Effizienzgewinne zu erwarten sind. Im „Modell Hamburg Süd" sind die notwendigen Bauund Sanierungsarbeiten von 32 Schulen im Hamburger Süden der städtischen Firma Gesellschaft für Kommunalund Gewerheiinmobilien mbH (GWG Gewerbe) ebenso übertragen worden wie die Aufgabe, über einen Zeitraum von 25 Jahren für die Bewirtschaftung der Schulgrundstücke und -gebäude zu sorgen. Die Bürgerschaft ist mit der Drucksache 18/4630 vom 4. Juli 2006 im Planungsstadium über dieses Vorhaben und die Wirtschaftlichkeitsprognose informiert worden. Mit Beschluss vom 6. Juni 2007 zur Drucksache 18/5799 vom 13. Februar 2007 hat die Bürgerschaft vom Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit der GWG Gewerbe und der ausführlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie der Bauablauf- und Finanzierungsplanung Kenntnis genommen, den in der Drucksache dargestellten finanziellen Auswirkungen zugestimmt und die entsprechenden Anderungen des Haushaltsplans einstimmig beschlossen. Der Vertrag zwischen der FHH und der GWG Gewerbe ist am 29. Juni 2007 unterzeichnet worden. Die GWG Gewerbe hat damit ab 1. Juli 2007 die bauliche Verantwortung für die 32 am Modell Hamburg Süd teilnehmenden Schulen übernommen. Innerhalb eines Fünfjahreszeitraums sind die Schulen gemäß der vertraglich vereinbarten Standards zu sanieren bzw. neu zu bauen und für die Laufzeit des Vertrags in dem erreichten guten Zustand zu erhalten. Hinsichtlich des laufenden Betriebs sind Qualitätsstandards vertraglich vereinbart worden, die bereits ab Vertragsbeginn (d. h. auch vor gegebenenfalls vereinbarten Instandsetzungen) zu gewährleisten sind. Nach nunmehr zweijähriger Laufzeit des Vertrags erstattet der Senat der Bürgerschaft mit dieser Drucksache Bericht über die bisherigen Erfahrungen mit dem Modell Hamburg Süd. Eine zweijährige Laufzeit gewährleistet eine hinreichende Grundlage für einen ersten Erfahrungsbericht. So sind mit Stand vom Ende April 2009 Maßnahmen in der Größenordung von rd. 10v EL des vereinbarten Bauvolumens bereits abgeschlossen und abgerechnet gewesen und weitere 18v. H. befanden sich in der Umsetzung (vgl. Abschnitt 2.2). Das Vorhaben liegt sowohl qualitativ als auch quantitativ im Soll, Störungen des Vertragsverhältnisses durch Nachtragsforderungen etc, sind nicht aufgetreten. Die GWG Gewerbe hat ein Berichtswesen zum Betrieb (Facility Management) aufgelegt. Darüber hinaus sind Zufriedenheitserhebungen bei Schulleitungen und Hausmeistern durchgeführt worden. Aus diesen Daten ergibt sich eine Zufriedenheit der Nutzer sowie der betrof- Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode fenen Hausmeister mit dem Modell Hamburg Süd (s. Abschnitte 2.3 bis 2.5). Der Berichtstermin ist andererseits angesichts einer Sanierungszeit von 5 Jahren und einer Bewirtschaftungszeit von 25 Jahren relativ früh gewählt worden, um der Bürgerschaft eine Grundlage für die anstehende Diskussion über die weitere Entwicklung des Schulhaus zur Verfügung stellen zu können. Ein entsprechender Informationsbedarf ergibt sich aus der beabsichtigten Gründung eines Sondervermögens Schulbau (hierzu legt der Senat parallel eine eigene Drucksache vor) und der europaweiten Ausschreibung von Bau bzw. Sanierung und Betrieb einer Trnnche von 15 beruflichen Schulen in Öffentlich-Privater (bzw. auch Öffentlich-Öffentlicher) Partnerschaft. Die Bürgerschaft ist mit der Drucksache 18/5799 darauf hingewiesen worden, dass die dort dargelegten vertraglichen Regelungen mit der GWG Gewerbe an sich verändernde Gegebenheiten angepasst werden. Derartige Anpassungsnotwendigkeiten haben sich zwischen der Unterrichtung der Bürgerschaft und dem endgültigen Vertragsschluss ergeben (Entwicklung des Zinsniveaus und Modifikation von Baumaßnahmen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten). Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion über die Zukunft des Schulbaus hat der Senat daher zugesagt, den Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der im Modell Hamburg Süd realisierten Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft und der sogenannten Eigenerledigung (Public Sector Comparator, PSC) auf der Basis des am 29. Juni 2007 geschlossenen Vertrags zu aktualisieren und dabei auch die Monita des Rechnungshofs aus der im Jahresbericht 2009 (Tz. 42 ff.) berichteten Prüfung des Modells Hamburg Süd zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 3). Der aktualisierte Vergleich ergibt einen Wirtschaftlichkeitsvorteil des Modells Hamburg Süd von rd. 11 v. 1-1. gegenüber dem PSC. Der Vorteil entspricht etwa dem in der Drucksache 18/5799 berichteten Vorteil und liegt damit in einer Größenordnung, die aus vergleichbaren Projekten bekannt ist (siehe Abschnitt 3.6). Da das Schulwesen fortlaufend Veränderungen unterliegt, ist auch der Vertrag mit der GWG Gewerbe hinsichtlich der Baumaßnahmen dahingehend offen gestaltet, dass nach Vertragsabschluss als entbehrlich erkannte Maßnahmen gestrichen bzw. nachträglich erforderlich werdende Leistungen zu fixierten Konditionen beauftragt werden können. Hier sind insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit der vom Senat mit Nachdruck verfolgten Entwicklung des Raums südlich der Elbe, wie die Bildungsoffensive Elbinseln oder die Internationale Bauausstellung Hamburg 2013 (IBA Hamburg), zu nennen. Des Weiteren wird über die absehbaren Auswirkungen der vereinbarten Wertsicherungsklausel (Ausgleich von Preissteigerungen) und der vertraglichen Vereinbarungen zur Übernahme von bestimmten Risiken durch die FHH berichtet (vgl. Abschnitt 4). Die Aktualisierung der Rahmendaten des Modells Hamburg Süd findet auch Niederschlag im Zahlenwerk des Haushalts (siehe Abschnitt 5). Mit der erbetenen Anpassung des Haushaltsplans 2009/2010 wird ebenfalls eine Kritik aus dem Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs aufgenommen. So wird beispielsweise das bisher investiv veranschlagte Leistungsentgelt 1 (für Bau- bzw. Sanierungsleistungen) in investiv zu veranschlagende Werklohnanteile und im Betriebhaushalt zu veranschlagende Finanzierungskosten (analog Zinsen) aufzuteilen sein. Darüber hinaus wird die Finanzierung der auf den Elbin- seln geplanten - und von der GWG Gewerbe im Rahmen des Modells Hamburg Süd zu errichtenden - Gemeinschaftseinrichtungen verdeutlicht und gleichzeitig werden die aus anderen Fachhaushalten finanzierten Investitionsanteile kenntlich gemacht. Durch die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem Modell Hamburg Süd sieht sich der Senat in seinem Vorgehen bestätigt. Der Senat hat daher in Umsetzung des Regierungsprogramms der 19. Legislaturperiode die Sanierung bzw. den Neubau einer Tranche von 15 beruflichen Schulen sowie deren Bewirtschaftung über eine Laufzeit von 30 Jahren europaweit in einem OOP- bzw. OPPModell ausgeschrieben (vgl. Abschnitt 6). Das entsprechende Verhandlungsverfahren wird im zweiten Halbjahr 2009 aufgenommen werden und voraussichtlich bis Mitte 2010 andauern. Nach Befassung der Bürgerschaft mit den Ergebnissen des Verfahrens könnte ein entsprechender Vertrag Ende 2010/Anfang 2011 geschlossen werden und die Erneuerung eines Teils der beruflichen Schulen in Hamburg daraufhin schnell umgesetzt werden. Mit dem hiermit vorgelegten Erfahrungsbericht über das Modell Hamburg Süd wird der Bürgerschaft somit ein Überblick über die in den vergangenen beiden Jahren gewonnenen —insgesamt positiven - Erfahrungen gegeben und die Zustimmung zu den erforderlichen Anpassungen des Haushalts erbeten. In einem Ausblick auf die weitere Entwicklung (siehe Abschnitt 7) wird über die auf Grund der guten Erfahrungen beabsichtigte Erweiterung des Modells Hamburg Süd um 11 Schulen berichtet. Die konkrete Ausgestaltung dieser Erweiterung wird der Senat der Bürgerschaft nach Ermittlung der Vertragsdaten zum Bau und Betrieb mit getrennter Drucksache zur Beschlussfassung vorlegen. Darüber hinaus wird über die möglichen Auswirkungen der Schulreform auf das Bauprogramm im Bereich des Modells Hamburg Süd berichtet. 2. Umsetzung der Maßnahmen 2.1 Umsetzung und Anpassung des Vertragswerks im Modell Hamburg Süd Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft zur Drucksache 18/5799 wurden zwischen der FHH und der GWG Gewerbe Gesellschaft für Kommunal- und Gewerbeimmobilien mbH am 29. Juni 2007 zum 1. Juli 2007 zwei miteinander verknüpfte Verträge geschlossen: zum einen ein Bau- und Sanierungsvertrag, der die innerhalb der ersten fünf Jahre des Vertragsverhältnisses durchzuführenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich ihrer terminlichen Umsetzung und Finanzierung regelt, zum anderen ein Facility-Management-Vertrag, der die Bewirtschaftung und den Betrieb über die Vertragslaufzeit von 25 Jahren beschreibt und bestimmt. Mit Vertragsabschluss hat die GWG Gewerbe des Weiteren die komplette Verantwortung für die Liegenschaften und Gebäude der 32 am Modell Hamburg Süd teilnehmenden Schulen, also auch die Funktion des verantwortlichen Unternehmers (anstelle der Schulleitung) und des Bauherrn (anstelle der Behörde für Schule und Berufsbildung, BSB) übernommen. Dies betrifft sowohl die Verkehrssicherungspflichten als auch die Haftung gegenüber Dritten. Die FHH, vertreten durch die BSB, bleibt Eigentümerin der Gebäude und Liegenschaften. Um die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen zu können, hat sich die GWG Gewerbe von ursprünglich 10 auf gegenwärtig 31 Mitarbeiter personell verstärkt. Von der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 der GWG Gewerbe als Auftragnehmerin der FHH werden die Maßnahmen des Bau- und Sanierungsvertrages umgesetzt sowie das Facility Management gesteuert. Zum 1. Juli 2007 wurde als hundertprozentige Tochter der GWG Gewerbe die Schulservice Hamburg GmbH gegründet, in der Hausmeister und mitarbeitende Ehefrauen, Betriebsarbeiter und Service-Leitungen - zusammengefasst sind. Die Schulservice Hamburg GmbH ist 24 Stunden am Tag erreichbar und dadurch in der Lage, sofort zu reagieren, auch wenn der Hausmeister vor Ort nicht im Dienst oder nicht erreichbar sein sollte. Da Schulen dynamische Systeme sind, wurde im Vertrag mit der GWG Gewerbe festgelegt, wie mit veränderten Anforderungen umgegangen wird. So sind z. B. Anderungen der geplanten Termine zum Bauablauf möglich. An einzelnen Standorten wurde bereits einer zeitlichen Veränderung des Terminplans mit einer Verschiebung der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zugestimmt, weil sich daraus unter anderem eine geringere Störung des Schulbetriebes ergibt. Beispiele dafür sind die Schule In der Alten Forst, die Schule An der Burgweide und die Gesamtschule Wilhelmsburg. Andere Maßnahmen wurden vorgezogen, wie zum Beispiel die vorzeitige Sanierung der FriedrichEbert-Halle am Friedrich-Ebert-Gymnasium. Weitere Anpassungen ergeben sich im Zusammenhang mit der detaillierten standortbezogenen Planung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen, so z. B. an der Schule Ehestorfer Weg mit einem reduzierten Sanierungsumfang. Des Weiteren werden mehrere ursprünglich zu sanierende Gebäude als kompletter Neubau zusammengefasst, wie am Standort Schule Stübenhofer Weg. Bei den Planungen für die einzelnen Schulstandorte werden auch die möglichen Auswirkungen der Schulreform, soweit möglich, bedacht. Von besonderer Bedeutung nicht nur für die Entwicklung von Bildungsregionen, sondern auch für die Stadtentwicklung in Hamburgs Süden sind integrierte Konzepte, die die Multifunktionalität von Bildungseinrichtungen und damit die Mehrfachnutzung von Schulgebäuden ermöglichen. So sind an verschiedenen Standorten multifunktionale Nutzungen mit Flächenmehrbedarf in das Modell Hamburg Süd aufgenommen worden, die in sinnvoller Weise organisatorisch mit dem Schulstandort verknüpft werden. Hier sind gegenwärtig folgende Standorte zu nennen - Bildungszentrum „Tor zur Welt" in der Krieterstraße/ Buddestraße, - Stadtteilentwicklungskonzept „Phoenix-Viertel" in Harburg mit Neubau der Schule Maretstraße als Community Center Maretstraße (CC Maretstraße), - Neubau der Schule Quellmoor im Neubaugebiet Neugraben-Fischbek (NF 65) mit Mantelbebauung für den Stadtteil, - Sprach- und Bewegungszentrum Rotenhäuser Damm (SBZ Rotenhäuser Damm) in Kombination mit der Zweifeldhalle der Schule Rotenhäuser Damm. Alle während der Vertragslaufzeit anfallenden Änderungen des OOP-Vertragswerks werden einschließlich der sich hieraus ergebenden Anpassungen der Bau-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens niedergelegt. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Vereinbarungen über gegebenenfalls notwendige Korrekturen der baulichen Ausführungstermine. Das Vertragswerk mit der GWG Gewerbe verpflichtet die Auftragnehmerin zur Dokumentation der durchzuführenden Bau- und Sanierungsarbeiten, der Bauunterhaltung, der Medienverbräuche und zur Erstellung eines Plans für die zukünftigen Instandhaltungsmaßnahmen, soweit das Volumen von 50 Tsd. Euro überschritten wird. Viertel jährlieb in Kurzform und jährlich in -Langform berichtet die GWG Gewerbe über durchgeführte Arbeiten, die Verbrauchs- und Bewirtschaftungsdaten sowie über spezifische Veränderungen an einzelnen Schulstandorten. 2.2 Projektfortschritt 2.2.1 Zeitliche und qualitative Umsetzung An den am Modell Hamburg Süd teilnehmenden Schulen werden insgesamt 522 einzelne bauliche Maßnahmen durchgeführt. Diese umfassen eine Nutzfläche von ca. 259.000 m1. Davon werden nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen ca. 52.000 m' Neubauflächen umfassen (20%). Gemäß Bau- und Sanierungsvertrag soll die GWG Gewerbe im Jahr 2007 0,63%, im Jahr 2008 6,3% und im Jahr 2009 30,01% der beauftragten Baukosten ih Rechnung gestellt und ein damit korrespondierendes Bauvolumen umgesetzt haben. Insgesamt sollen bis Ende 2009 rd. 37% des Baukostenvolumens fertiggestellt und abgerechnet sein. Zum 30. April 2009 waren 79 Baumaßnahmen abgeschlossen, die einem Baukostenanteil von 10,47% entsprechen. 77 dieser Baumaßnahmen wurden termingerecht fertiggestellt und abgenommen. Zwei Maßnahmen wurden um jeweils drei Monate verspätet fertiggestellt. Gleichzeitig befanden sich 123 Maßnahmen in der Durchführung, die einem Anteil von 17,91% der Gesamtbaukosten entsprechen. Damit sind 202 der insgesamt 522 Baumaßnahmen mit einem Baukostenanteil von 28,38% abgeschlossen oder in der Durchführung. Weitere 45 Maßnahmen sollen noch 2009 begonnen und zum Teil auch abgeschlossen werden. Nach dem derzeitigen Stand des Baufortschritts ist davon auszugehen, dass die GWG Gewerbe den vertraglich geschuldeten Leistungsstand von rund 37% der Baukosten (und damit des entsprechenden Bauvolumens) zum Ende des Jahres 2009 erreicht. Im Vertragswerk mit der GWG Gewerbe ist als Qualitätskriterium festgelegt, dass bei der Abnahme nur ein Mängel- bzw. Restarbeitenanteil von bis zu 10% der jeweiligen Baukosten der Einzelmaßnahme zulässig ist. Anderenfalls wird die Abnahme mit der Folge verweigert, dass Vertragsstrafen einbehalten werden können. Bei den bereits fertiggestellten Baumaßnahmen waren im Mittel lediglich 1,0% Mängel und Restarbeiten zum Zeitpunkt der Abnahme zu verzeichnen. Damit ist die GWG Gewerbe bezogen auf die Qualität der geleisteten Arbeit sehr erfolgreich. Dies trägt in nicht unerheblicher Weise auch zur Zufriedenheit der Nutzer bei (siehe Abschnitt 2.5). Der Stand der Maßnahmen bezogen auf die einzelnen Standorte kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Umsetzung des Modells Hamburg Süd kann damit in Bezug auf die Einhaltung der zeitlichen und qualitativen Umsetzung bisher als effektiv bewertet werden. 2.2.2 Baukosten Es ist grundsätzlich festzustellen, dass der Kostenrahmen für die zum Vertragsbeginn 1. Juli 2007 vereinbarten Bauund Sanierungsmaßnahmen im Modell Hamburg Süd bisher eingehalten wurde. Auf Grund des bisherigen Bau- Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode ablaufs steht zu erwarten, dass dies für die Bauphase insgesamt gelten wird. Damit ist das Modell Hamburg Süd als effizient zu bewerten. Die Entwicklung der Kosten wird im Einzelnen in Abschnitt 4 dargestellt. gestellten Budgets weitgehend eigenständig beauftragt und in der Durchführung beaufsichtigt hatten. 2.3.1 Baumaßnahmen Die Bau- und Sanierungsphase stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs durch die Baumaßnahmen sind auf das notwendige Maß zu reduzieren und vor dem Hintergrund, dass sich Belästigungen leichter ertragen lassen, wenn sie angekündigt sind und auf abgestimmte Maßnahmen zutt,ckzuführen sind, sorgfältig mit dem Auftraggeber bzw. den Nutzern vor Ort abzustimmen. Die Schulleitung wirkt dabei in Vertretung der BSB als Auftraggeberin vor Ort. 2.2.2.1 Baurisiken Der Vertrag sieht vor, dass die FHH bestimmte Baurisiken (sog. nicht übertragbare Risiken, siehe Abschnitt 4.3.3) trägt, weil diese vom Auftragnehmer nicht zu beherrschen sind. Auch die bisherige Entwicklung dieser Position verläuft im dafür ermittelten Kostenrahmen. Über die bislang im Modell Hamburg Süd angefallenen Risikokosten wird in Abschnitt 4.3.3 ausführlich berichtet. Die an den einzelnen Standorten eingetretenen Risiken sind in der Anlage 2.2 dargestellt. Es hat sich bewährt, dass die Schulleitung vertraglich festgelegte Mitspracherechte bei der Durchführung von Bau-, Sanierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hat. Die Projektbetreuung in der BSB unterstützt die Schulleitungen bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Auftraggeberin vor Ort und steht im Zweifelsfall sowohl für die Beratung der Schulleitung als auch als Eskalationsinstanz zur Verfügung. 2.2.2.2 Zusätzliche Maßnahmen Mit Staiid 30. April 2009 sind zusätzliche Baumaßnahmen mit wesentlicher Leistungserweiterung (Bildungszentrum „Tor zur Welt", SBZ Rotenhäuser Damm sowie der Neubau der Schule Quellmoor im Baugebier Neugraben-Fischbek (NF 65) mit Baukosten in Höhe von 26,55 Mio. Euro angekündigt worden. Weiterhin entsteht im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts „Phönix-Viertel" das Community Center Maretstraße. Am Standort entstehen Mehrkosten in Höhe von 2,247 Mio. Euro. Diese Baumaßnahmen waren ursprünglich nicht geplant und sind daher nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Verträge mit der GWG Gewerbe vom 29. Juni 2007. Die Beauftragung der Maßnahmen an der Schule Maretstraße ist bereits erfolgt und wird über das Leistungsentgelt 1 vorfinanziert. Die GWG Gewerbe steuert die Baumaßnahmen durch einen kundenorientierten Planungsprozess. Die Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen und den für die Baumaßnahmen zuständigen Projektleitungen der GWG Gewerbe ist mittlerweile eingespielt mit der Folge, dass die bislang durchgeführten Baumaßnahmen den Schulbetrieb nur in erwartungsgemäßem und unvermeidbarem Ausmaß gestört haben. Die Schulleitung kann Einfluss auf die Ausgestaltung und Ausführung aller Maßnahmen nehmen und wird gleichzeitig von kleinteiligen baufachlichen Aufgaben entlastet. Die mit der Durchführung der Baumaßnahmen gemachten Erfahrungen sind aus Sicht des Senats positiv zu bewerten, wesentliche Elemente des Vertragswerks mit der GWG Gewerbe haben sich damit bewährt (zur Zufriedenheit der Schulleitungen siehe Abschnitt 2.5). Die Übernahme der Kosten wurde zwischen den Beteiligten jeweils in einem „Letter of Intent (LOT)" vereinbart, der neben der Höhe der Kostenzusage auch die Zahlungstermine regelt (vgl. hierzu im Einzelnen Abschnitt 43.1.2). 2.3 Auswirkungen auf den Betrieb der Schulen 2.3.2 Bewirtschaftung der Schulen Für die Nutzerzufriedenheit ist nicht nur der Umfang der vertragsgemäß erfolgten Baumaßnahmen bestimmend, sondern auch die Erlebbarkeit der vorgen6mmenen Verbesserungen im täglichen Schulbetrieb. Dabei ist der Phase der Bau- und Sanierungstätigkeit besonderi Beachtung zu schenken, da auch gravierendere Störungen für den Schulbetrieb nicht ausgeschlossen werden können. Der Auftrag der GWGGewerbe bezieht sich aber nicht nur auf die in den ersten fünf Jahren vorzunehmenden Bauund Sanierungsmaßnahmen, sondern auch vom ersten Tag der Vertragslaufzeit an auf die laufende Bewirtschaftung und Instandhaltung. Diese Tätigkeit wirkt maßgeblich und langfristig auf die Nutzerzufriedenheit, insbesondere ddrt, wo es um die schnelle Behebung von Störungen und Schäden im laufenden Betrieb geht. Im Folgenden werden die Auswirkungen der ÖffentlichÖffentlichen Partnerschaft mit der GWG Gewerbe aus der Sicht der Betroffenen vor Ort dargestellt. Für die Bewertung der ersten Erfahrungen mit dem Modell Hamburg Süd ist es von besonderer Bedeutung, dass die teilnehmenden Schulen sich vor Eintritt in das Modell Hamburg Süd hinsichtlich der Bauunterhaltung etwa zur Hälfte für die „Option 1", d. h. eine relativ große Selbstständigkeit hinsichtlich der baulichen Unterhalrungsmaßnahmen, entschieden hatten und somit nicht nur die sog. kleine Bauunterhaltung') (,‚Option 2"), sondern auch die sog. große Bauunterhaltung 21 im Rahmen eines ihnen zur Verfügung 2.3.2.1 Behebung von Schäden Die schnelle Reaktion auf Verunreinigungen und Beschädigungen an Bauteilen erhöht das Wohlbefinden und die Motivation der Schülerinnen und Schüler zum pfleglichen Umgang mit der Immobilie. Schnelle Reaktionen auf Schadensfälle reduzieren nicht nur technische, sondern auch verhaltensbedingte Folgeschäden. Daher haben die BSB und die GWG Gewerbe ein Störfall- und Schadensmanagement vereinbart, in dessen Rahmen Störungen kategorisiert und mit bestimmten Reaktions- und Behebungszeiten (,‚Service Level Agreements") belegt wurden. Bei Stör-, Schadens- und Bedarfsmeldungen hat die GWG Gewerbe dieerforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, d. h. die Störung sofort zu beheben oder - sofern dies nicht möglich ist - einen sicheren Zustand herzustellen (z.B. Gefahrenstellen abzusperren, elektrische Verbraucher spannungsfrei zu schalten usw.). Die GWG Gewerbe sorgt dabei für eine Rückmeldung über die erfolgte Störungsoder Schadensbehebung an die BSB im Rahmen des Berichtswesens. - 2) z. B. Streichen eines Klassenraums Darunter fällt auch die konstruktive Gebäude-Instandhaltung (,‚Dach und Fach"). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 Hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen sind die Stör-, Schadens- und Bedarfsmeldungen in folgende Kategorien und Reaktionszeiten unterteilt worden: Reaktionszeiten Kategorie während der Oenchäftszciten außerhalb der (Montag bis Freitag 7 bis lt Uhr) Geschäftszeiten A:.,Oefahr im Verzug", d.h. unmittelbar drohende Unfallgefahr B: drohende Störungen Unterbrechungen des ordnu ngsgrn, aßen Schulbeariebs c drohende größere Folgeschaden D: drohende dauerhafte Schädigung der Bnuaubaaanz keine weiteren unmittelbar drohenden 15 Minuten Minuten 4 Stunden 60 Minuten 4 Stunden 1 Teg ... nach Rü cksprache mit der eustandtgen Behörde Dabei gilt als Reaktionszeit die Zeit zwischen erfolgter Störungsmeldung und dem Eintreffen von Personal am Ort der Störung (z.B. durch den Schulhausmeister) zur Behebung der Störung oder zumindest Einrichten von Sicherungsmaßnahmen gegen den gefährlichen Zustand. Allgemeine Graffiti gelten als Schäden/Störungen der Kategorie D. Graffiti, die geeignet sind, den Schulfrieden zu stören - insbesondere strafbare Darstellungen sowie extremistische oder sexistische Darstellungen und Aussagen - gelten als Schäden/Störungen der Kategorie B mit der Maßgabe, dass außerhalb der Geschäftszeiten die Reaktionszeit vier Stunden beträgt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Schadensmeldungen des Jahres 2008 nach den o. g. Kategorien dargestellt. Kategorie A B C D E Gesamt Anzahl 8 273 405 213 1.184 2.143 Prozent 0,4 12,7 189 12,7 55,2 100,0 Es ist hervorzuheben; dass alle Schadensmeldungen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen abgearbeitet wurden, Dabei ist auch die Einbeziehung der Schulen hei der schnellen Behebung von Schäden im Wege geordneter Kommunikation zwischen Schule sowie Schulhausmeister und Serviceleiter (beide Mitarbeiter der Schulservice Hamburg GmbH) gelungen. Von den 2.143 Schadensmeldungen betrafen 500 (23%) den Verursachungsbereich Vandalismus, Die Zahl der Vandalismusvorfälle an den im Modell teilnehmenden 32 Schulen lag im Jahr 2008 zwischen 1 und 53 Schadensvorfällen pro Schule. Die GWG Gewerbe arbeitet dem Vandalismus mit technischen Maßnahmen entgegen. So wurden Glaselemente in die Türen zu WC-Eingangsbereichen eingebaut, sensible Bereiche mit Beleuchtung ausgestattet, die durch Bewegungsmelder gesteuert wird, oder es wurden widerstandsfähige Seifen- und Handtuchspender installiert. Erste Auswertungen bestätigen den Erfolg dieser Maßnahmen. Für die Behebung von Vandalismusschäden steht der GWG Gewerbe ein jährliches Budget von 150 Tsd. Euro zur Verfügung. Hat die GWG Gewerbe höhere Vandahsmuskosten, trägt sie das Risiko. Wird dieses jährliche „Vandalismusbudget" der GWG Gewerbe von ihr nicht benö- tigt, fließt der Restbetrag (maximal 50 Tsd. Europa.) als Anreiz den Schulen zu. 2007 konnten aus dem Vandalismushudget 11.916 Euro an die Schulen verteilt werden, 2008 wurde das Vandalismusbudget der GWG Gewerbe vollständig zur Behebung von Vandalismusschäden benötigt. Unabhängig davon haben die BSB und die GWG Gewerbe die Ausarbeitung eines weiteren Anreizsystems für die Schulen vereinbart, das in ganzheitlicher Betrachtung sowohl den sparsamen Umgang mit Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Fernwärme, Abfall und Reinigung als auch den pfleglichen Umgang mit der Schulimmobilie belohnen soll. Dafür steht jährlich eine Summe von ebenfalls 150 Tsd. Euro zur Verfügung, die nach einem Schlüssel auf die teilnehmenden Schulen verteilt werden. Demnach werden aus dem Anreizsystem und dem Vandalismusbudget pro Jahr maximal 200 Tsd. Euro an die Schulen verteilt. Die GWG Gewerbe und eine Schulleitungsarbeitsgruppe haben sich die Aufgabe gestellt, das Anreizsystem für die Schulen weiterzuentwickeln und so insbesondere der Situation kleinerer Schulen gerecht zu werden. Am Beispiel Schadensmanagement wird deutlich, dass die im Berichtswesen dokumentierten Daten und Informationen eine wertvolle Grundlage dafür sind, Maßnahmen der BSB einzuleiten, um den technischen und pädagogischen Betrieb aller Schulen zu optimieren. 2.3.2.2 Pädagogisches Baubudget Im Modell Hamburg Süd steht jeder Schule ein zusätzliches Budget für sog. pädagogische Baumaßnahmen in Höhe Von 10 Euro pro Schüler im Jahr zur Verfügung. Es geht dabei um kleinere Maßnahmen, die nicht baulich, sondern vorwiegend aus dem pädagogischen Zusammenhang heraus begründet sind. Die entsprechenden Maßnahmen sind mit der GWG Gewerbe abzustimmen, damit sichergestellt ist, dass sie den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards genügen. Die Schulen haben diese Mittel seit Vertragsbeginn u. a. für die Errichtung eines Trinkbrunnens, Malerarbeiten, einen Wanddurchbruch und die künstlerische Ausgestaltung einer Pausenmehrzweckhalle eingesetzt. Des Weiteren können die Schulen Schönheitsreparaturen in Absprache mit der GWG Gewerbe selbst durchführen. Die dadurch bei der GWG Gewerbe eingesparten Kosten werden dem Schulbudget für pädagogische Baumaßnahmen zugeführt. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Schulen die Möglichkeiten des sog. pädagogischen Baubudgets nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen noch stärker nutzen werden. 2.3.2.3 Energieversorgung Im Modell Hamburg Süd findet ein ganzheitliches und auf den Lebenszyklus der Schulgebäude bezogenes bauliches Management statt. Hierbei wird nicht nur die bauliche Investition als solche betrachtet, sondern auch die Instandhaltung und langfristige effiziente Bewirtschaftung der Immobilie. Zur Optimierung des Energieverbrauchs wird mit der GWG Gewerbe in diesem Zusammenhang ein Anreizsystem entwickelt, um auch über die vertraglich geschuldeten energetischen Baumaßnahmen hinaus energetisch sinnvolle Maßnahmen zu realisieren. Die aus derartigen Maßnahmen resultierenden zusätzlichen Einsparungen werden zunächst, bis sieh die Maßnahme amortisiert hat, von der GWG Gewerbe vereinnahmt. Darüber hinausgehende Einsparungen werden zwischen BSB und GWG Gewerbe geteilt. Eine konkrete Regelung über die Aufteilung der Einsparungen wird derzeit erarbeitet. Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Hinsichtlich des Energieverbrauchs der Schulen lagen vor Vertragsbeginn keine validen standortbezogenen Abrechnungswerte vor. Die gebäudebezogene Ausstattung der Schulen mit fernauslesbaren Medienzählern kann erst 2009 abgeschlossen werden. Insofern kann mit dieser Drucksache noch nicht über die Erfahrungen mit dem Energiekonzept und dem Energiecontrolling berichtet werden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass es im Betrieb des Modells Hamburg Süd eine Reihe von Innovationen gibt, die im Dialog zwischen GWG Gewerbe, den Schulen und der BSB entwickelt wurden und von denen positive Auswirkungen auf die Nutzerzufriedenheit und die Verbrauchswerte erwartet werden dürfen. 2.4 Schulhausmeister der Schulservice Hamburg GmbH Die Schulhausmeister haben im Bereich des Um- und Ausbaus, des Sanierens und der Bewirtschaftung der Schule eine Schlüsselrolle inne. Da der öffentliche Partner für die Sicherstellung eines dauerhaft intakten und gepflegten Schulgebäudes zu sorgen hat, hat die GWG Gewerbe auch die Verantwortung für die wesentlichen Hausmeister-Dienstleistungen übernommen. Damit war der Personalübergang der Schulhausmeister und der durch Koppelverträge mitwirkenden Ehefrauen im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf eine Tochter der GWG Gewerbe, die Schulservice Hamburg GmbH, verbunden (zu den Bedingungen siehe Drucksache 18/5799). In diesem Zusammenhang wurde auch eine Regelung hinsichtlich der pädagogisch veranlassten Aufgaben eines Hausmeisters gefunden: Für das Modell Hamburg Süd wurde ein Verhältnis von 75% (gebäudebezogene Aufgaben) zu 25% (schulische Aufgaben) festgelegt. Für die schulischen Aufgaben besteht eine Weisungsbefugnis der Schulleitungen. In einem zwischen der jeweiligen Schulleitung und der Schulservice Hamburg GmbH vereinbarten täglichen Zeitfenster hat die Schulleitung grundsätzlich das Erstzugriffsrccht auf die Leistungen des Hausmeisters. In den 32 teilnehmenden Schulen waren vor Vertragsbeginn 61 Schulhausmeister und mitwirkende Ehefrauen sowie ein Maschinenmeister der Friedrich-Ebert-Halle beschäftigt. 24 Personen aus 14 Schulen haben dem Betriebsübergang widersprechen und wurden nach einer Übergangszeit in andere Schulen oder auf besonderen Wunsch auf andere Arbeitsplätze der FHH versetzt. Damit wechselten 37 Personen aus 18 Schulen zur Schulservice Hamburg GmbR auf der Grundlage eines Personalüberleitungstarifvertrags des neuen Arbeitgebers mit der Gewerkschaft ver.di. Alle Personen, die den Wechsel vollzogen haben, befinden sich weiterhin im Dienst der Schulservice Hamburg GmbH, außer zwei aus Altersgründen ausgeschiedenen Mitarbeitern. Es ist nicht zu erkennen, dass übergegangene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Rückkehr auf Hausmeisterstellen bei der Behörde für Schule und Berufsbildung anstreben, indem sie sich auf ausgeschriebene Hausmeisterstellen bewerben. Die Schulservice Hamburg GmbH hat seit Vertragsbeginn 29 neue Schulhausmeister und Ehepartnerinnen zum Ausgleich des nicht übergegangenen bzw ausgeschiedenen Personals eingestellt. Die Schulleitungen werden an den Auswahlgesprächen maßgeblich beteiligt. Der Betriebsrat der Schulservice Hamburg GmbH hat übergegangene und neu eingestellte Schulhausmeister und Ehefrauen im Frühjahr 2008 zu ihrer Arbeitssituation und Arbeitszufriedenheit befragt und einer Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse zugestimmt. Die Ergebnisse der Befragung waren überwiegend positiv. Die große Mehrheit der Befragten war mit dem neuen Arbeitgeber und auch mit dem vorgesetzten Serviceleiter zufrieden. Die Aufteilung der Arbeitszeit (25% für schulische Belange) wird von den Befragten weit überwiegend als unproblematisch angesehen. Allerdings war etwa die Hälfte der Arbeitnehmer mit den vorgegebenen Arbeitsabläufen und Regelungen noch unzufrieden. Daraufhin hat die Schulservice Hamburg GmbH in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern die betroffenen Prozesse überprüft und optimiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiter an der Verbesserung von Arbeitsabläufen hinsichtlich Qualität, Kundenzufriedenheit und Arbeitszufriedenheit beteiligt. Insgesamt lobt die Schulservice Hamburg GmbH ausdrücklich das Engagement der Schulhausmeister und ihrer Ehefrauen für die Schulen. Die GWG Gewerbe hat für die zweite Jahreshälfte 2009 eine Mitarbeiterbefragung in Auftrag gegeben und geht auf Grund der ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitsabläufe und Regelungen von einer deutlichen Zunahme der Zufriedenheit aus. Die Schulleitungen haben sich im Rahmen einer Befragung positiv über die Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern der Schulservice Hamburg GmbH geäußert. Nach den Erkenntnissen der BSB wird die Regelung zur Verteilung der schulischen und gebäudebezogeneu Aufgaben auch zur Zufriedenheit der Schulleitungen umgesetzt. 2.5 Zufriedenheit der Schulleitungen Die Schulleitung vertritt vor Ort die BSB als Nutznießer der von der GWG Gewerbe zu erbringenden Leistungen und wirkt bei der Ausgestaltung und Ausführung aller Maßnahmen mit. Die Schulleitung wird im Modell Hamburg Süd von kleinteiligen baufachlichen Aufgaben entlastet und kann sich damit auf die Leitung des pädagogischen Betriebs konzentrieren. Die GWG Gewerbe hat sowohl 2008 als auch 2009 Untersuchungen zur Kundenzufriedenheit beauftragt und dafür die Schulleitungen der teilnehmenden Schulen befragen lassen. An der Befragung beteiligten sich 2009 insgesamt 26 von 32 Schulen. Im Ergebnis hat sich die GWG Gewerbe danach als Immobiliendienstleisterin bewährt: Die Kundenzufriedenheit ist in allen Bereichen deutlich positiv. In der Planungsphase der Bau- und Sanierungsmaßnahmen kommt dem Kontakt zwischen Schulleitungen und Bauleitung besondere Bedeutung zu. Mehrheitlich waren die 16 hiervon betroffenen Schulleitungen mit der diesbezüglichen Arbeit der GWG Gewerbe zwar zufrieden, ein knappes Fünftel wünschte sich allerdings eine (noch) frühere Einbeziehung und (noch) mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Planung der Maßnahmen. Auch aus den Schulen, in denen zum Befragungszeitpunkt gebaut wurde, ist die Rückmeldung der betreffenden Schulleitungen positiv. Weit überwiegend sind die Schulleitungen mit dem bislang erzielten Ergebnis der Baumaßnahmen und der in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen der GWG Gewerbe zufrieden. Die Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb durch die Baumaßnahmen sind zu großen Teilen geringer als erwartet. Bei den Baumaßnahmen konnte die Projektleitung der GWG Gewerbe den reibungslosen Ablauf im Großen und Ganzen sicherstellen. Nur ein Schulleiter war mit der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 Kompetenz der Bauleiter nicht zufrieden. Die Schulleitungen meldeten zurück, dass die Projektleitung die Belange der Schulen „voll und ganz" (77%) oder „in den meisten Fällen" (23%) berücksichtige; für Fragen und Problemlösungen, die sich aus den Baumaßnahmen ergaben, sei die Projektleitung „in den meisten Fällen" (21%) oder sogar „jederzeit" (79%) gut erreichbar und ansprechbar gewesen. Die Schadensaufnahme durch die Hausmeister wird als problemlos wahrgenommen. Vandalismusschäden Öder technische Schäden werden aus der Sicht der Schulleitungen von der GWG Gewerbe in der Regel schnell und gut behoben. Dabei wird auf den laufenden Schulbetrieb ausreichend Rücksicht genommen. Die Schadensabwicklung ist gutund die GWG Gewerbe hat hier ihre Servicequalität im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Die große Mehrheit der Schulleitungen ist mit der Arbeit des zuständigen Serviceleiters zufrieden. Mehrheitlich testieren die Schulleitungen eine gute Reinigungsqualität, jedoch ist ein Viertel der Schulleitungen unzufrieden mit dem vertraglich vereinbarten Reinigungsintervall (2-TageReinigung). Die Kommunikation (Erreichbarkeit, Ansprechbarkeit) zwischen der GWG Gewerbe und den Schulen funktioniert offenbar gut, je zur Hälfte geben die Schulleitungen an, sie seien ‚eher zufrieden" oder „sehr zufrieden". Zusammenfassend kommen die SchuIeitungen also zu einer positiven Bewertung der Servicequalität der GWG Gewerbe. Im zweiten Jahr der Bewirtschaftung durch die GWG Gewerbe fällt die Beurteilung der Gesamtleistungen noch besser aus als im Jahr 2008. Die meisten- Schulleitungen (88%) bescheinigen eine Qualitätsverbesserung gegenüber der Zeit vor Vertragsbeginn, 8% halten sie für unverändert und nur 4% (1 Schulleitung) sehen sie als verschlechtert an} Aus den Erfahrungen, die die BSB u. a. bei der Begleitung der Baumaßnahmen vor Ort gewonnen hat, können die Ergebnisse der von der GWG Gewerbe beauftragten Befragung zur Nutzerzufriedenheit bestätigt werden. Die GWG Gewerbe wird die Nutzerzufriedenheit weiterhin durch Umfragen erheben, deren Ergebnisse der BSB als Auftraggeberin zur Verfügung gestellt werden. Nach Fertigstellung weiterer Baumaßnahmen sollen sich die Zufriedenheitserhebungen der GWG Gewerbe nicht nur an die Schulleitungen wenden, sondern auch auf Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer ausgeweitet werden. Für die aus der Befragung hervorgehende punktuelle Unzufriedenheit mit der Reinigung der Gebäude und Außenanlagen und für die Optimierung der rechtzeitigen Einbeziehung aller Schulleitungen in bauliche Planungsprozesse wurde die GWG Gewerbe um Lösungskonzepte gebeten, die in der zweiten Jahreshälfte 2009 vorliegen sollen. 3. Wirtschaftlichkeitsberechnung Modell Hamburg Süd 3.1 Ausgangssituation Wie in Abschnitt 1 dargelegt, wird mit dieser Drucksache auch über den aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich berichtet. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich wird angestellt, um zu prüfen, ob eine Realisierung der mit dem Modell Hamburg Süd verbundenen Aufgaben in Eigenerledigung oder als Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft (OÖP) wirtschaftlich vorteilhafter ist- Der mit der Druck- sache 18/5799 vorgelegte Wirtschaftlichkeitsvergleich vom Februar 2007 wurde vom Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg geprüft und hinsichtlich Methodik und Vollständigkeit zum Teil beanstandet.' ) Der Senat hat daraufhin zugesagt, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten und zu aktualisieren und- der Bürgerschaft über das Ergebnis zu berichten. In der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung wird die konventionelle Beschaffungs-/Erledigungsvariante in Form des sogenannten Public-Sector-Comparator (PSC) der OOP auf der Basis der beiden am 29. Juni 2007 mit der GWG Gewerbe geschlossenen Verträge zu Bau und Betrieb sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rechnungshofprüfung gegenübergestellt. Damit wird der Bürgerschaft Auskunft darüber gegeben, ob sich das Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsvergleichs unter Einbeziehung aktualisietter Erkenntnisse wesentlich anders darstellt als zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Modell Hamburg Süd vor Vertragsschluss im Jahr 2007. Die daraus zu ziehenden Erkenntnisse sind von Bedeutung für weitere Vorhaben im Schulbau. Nachfolgend wird jeweils kurz die zugrundeliegende Methodik erläutert und dann dargestellt, ob und wie sich Sachverhalte im aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich anders darstellen als in den nachfolgend auch als „Eingangswerte" bezeichneten Werten des Wirtschaftlichkeitsvergleichs, der der Bürgerschaft mit der Drucksache 18/5799 vorgelegt wurde. Im Rahmen der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung werden, bis auf Kostenveränderungen auf Grund zukünftiger Preissteigerungen nach dem 1. Januar 2008, alle zum Bezugszcitpunkt (1. Juli 2007) voraussehbaren Kosten des Modells Hamburg Süd auf der Preisbasis 1. Januar 2008 über die gesamte Vertragslaufzeit untersucht und dargestellt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist so strukturiert, dass für beide Realisierungsvarianten identische Leistungspakete, denen dieselben Qualitätsstandards zugrunde liegen, ermittelt werden. Diese gliedern sich in Erstellung/Sanierung der Gebäude, Finanzierung, Bauunterhaltung und Betrieb. Im Rahmen einer Barwertberechnung" werden jeweils für beide Realisierungsvarianten die in der Zukunft liegenden und zu verschiedenen Zeitpunkten anfallenden Zahlungsströme auf den festgelegten Bezugszeitpunkt 1. Juli 2007 tinigerechnet, d.h. diskontiert, um sie vergleichbar zu machen und die Auswirkungen des Projekts über die Vertragslaufzeit von 25 Jahren bewerten zu können. Nachfolgend wird zunächst die Ermittlung der Kosten des PSC beschrieben, danach wird auf die mit dem Vertrag mit der GWG Gewerbe verbundenen Kosten des OOP-Modells eingegangen. Die Frage im Wortlaut: „Hat sich die Qualität der Bewirtschaftung Ihrer Schule durch die Übernahme dieser Aufgabe durch die GWG Gewerbe gegenüber früher verändert?" 4) Siehe hierzu den Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 8. Januar 2009, Tz. 42 ff. Der Barwert ist der Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besitzen. Er wird durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen und anschließendes Summieren ermittelt. Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode 3.2 Eigenerledigungsvariante/PSC Der PSC bildet die bisher üblichen Verfahrensweisen bei Erstellung, Finanzierung, Unterhalt und Betrieb in Eigenregie der Freien und Hansestadt Hamburg ab. Die im PSC zu berücksichtigenden Lebcnszykluskostcn umfassen sämtliche während der Planungs-, Bau- und Betriebsphase anfallenden Kosten. Der PSC setzt sich insbesondere aus den Investitionskosten, den Bewirtschafrnngs- und Instandhaltungskosten, den Transaktions- und Verwaltungskosten sowie den Finanzierungs- und Risikokosten über die Projektlaufzeit zusammen. In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Aktualisierungen hinsichtlich der Berechnung des PSC vorgenommen werden. Dabei wird dem Monitum des Rechnungshofs Rechnung getragen, darüber hinaus erfolgen aber auch Anpassungen auf Grund weiterer Erkenntnisfortschritte. 3.2.1 Bau- und Sanierungskosten In der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsberechnung ist der vertraglich vereinbarte Bau- und Sanierungsumfang abgebildet, als ob er in Eigenerledigung realisiert werden würde. Damit ist berücksichtigt, dass zwischen Drucklegung der Drucksache 18/5799 und Vertragsschluss Veränderungen bei Baumaßnahmen an mthrercn SchulstandOrten in Höhe von rund 4 Mio. Eure netto vorgenommen wurden, um Kosten und Abläufe zu optimieren. Die bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegenüber der Drucksache 18/5799 noch vorgenommenen Veränderungen des Bau- bzw. Sanierungsumfangs sowie einzelne Kostenkorrekturen sind in Abschnitt 4 dieser Drucksache im Einzelnen dargestellt. Die Ermittlung der Kosten für die umfangreichen Sanierungsleistungen erfolgte im Wesentlichen durch ein Ingenieurbüro, das 2006 die Schulstandorte im Auftrag der BSB baufachlich untersucht hat. DesWeiteren werden u. a. auch Maßnahmen zur energetischen Gebäudeoptimierung bei ddr Kostenermittlung berücksichtigt. Die Kosten für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten wurden mit Hilfe der KFA-Methode (Methode der Kostenflächenarten; entwickelt von der Staatlichen Bauverwaltung Baden-Württemberg) behördenintern ermittelt.6' Auf dieser Basis werdn die Investitionskosten in Eigenerledigung für die Sanierungs-, Neu- und Zubaumaßnahmen an den 32 teilnehmenden Standorten (einschließlich der aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht zu berücksichtigenden Risiken) mit rund 256 Mio. Euro netto kalkuliert. Gegenüber der Drucksache 18/5799, in der die Baukosten mit 252 Mio. Eure netto ausgewiesen vurden, erfolgt eine Anpassung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses prosnostizierten Baukosten auf Grund der bereits erwähnten Anderungen des vertraglichen Leistungsbildes. 3.2.1.1 Risikobereinigung der Investitionskosten für Neubauten und Sanierungen Der Rechnungshof hat mit Recht darauf hingewiesen, dass in dem Wirtschaftlichkeitsvergleich, der der Bürgerschaft mit der Drucksache 18/5799 vorgelegt wurde, die dort nach der KFA-Methode ermittelten Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbaukosten zum Teil bereits eingepreiste Risiken beinhalteten. Dies ist z. B. bei den Kosten für Neuund Erweiterungsbaüten der Fall. In der aktua1isiertn Wirtschaftlichkeitsbereehung mussten daher zunächst die Eingangswerte, wie vom Rechnungshof gefordert, risikobereinigt werden. Somit wird verhindert, dass Risikozuschläge auf bereits mit Risiken versehene Eingangswerte berechnet werden und der PSC eine unsachgemäße Überhöhung erfährt. Die Investitionskosten für Neubauten und Sanierungen im PSC werden in der aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechung damit zunächst um ihre Risiltokostenbestandteile in Höhe von rund 10 Mio. Euro netto bereinigt. 3.2.1.2 Ausgleich von Preissteigerungen: Wertsieherung Die Preisbasis für die Kostenermittlung der Neu- und Erweiterungsbauten sowie der Sanierungsobjekte entsprach im Wirtschaftlichkeitsvergleich der Drucksache 18/5799 für den PSC noch nicht dem vertraglich vereinbarten WertsicherungsniveauY) Da der Vertrag mit der GWG-Gewerbe eine Wertsicherung zum 1. Januar 2008 vorsieht, müssen auch die detailliert ermittelten und risikobereinigten Bau- und Sanierungskosten des I'SC an die Bemessungsgrundlage des OOP-Vertrags angepasst und so in die aktualisierte Wirtsehaftlichl€eitsberechnung eingeDie Eingangswerte des PSC auf der Preisbasis von 2003 bzw. 2006 erhöhen sieh damit auf Grund der erheblichen Baupreissteigerung im Zeitraum 2003 bzw. 2006 bis zum 1. Januar 2008 um rund 21 Mio. Euro netto. 3.2.2 Zwischenfazit Die gesamten risikobereinigten und wertgesicherten Bauund Sanierungskosten in Höhe von rund 267 Mio. Eur& netto werden über den Vertragszeitraum für die Berechnung der Eigenerledigungsvariante finanziert. Die Bauund Sanierungskosten sind in der Drucksache 18/5799 mit rund 252 Mio. Euro netto angegeben worden. Diese Kosten beinhalteten, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben, zum Teil noch Risiken, waren noch nicht preislich auf den Stichtag 1. Januar 2008 gerechnet und berücksichtigten noch nicht die in Abschnitt 4. beschriebenen baulichen Veränderungen bis zur Vertragsunterzeichnung. 3.2.3 Finanzierungskosten Die vorgenannten Änderungen wirken sieh auch auf die Finanzierung aus. Die modellhafte Finanzierungsbetrachtung der Eigenerlediungsvariantef1'SC ist wie die monatliche Barwertermittlung des Leistungsentgelts 1 der OOPVariante auf eine monatlich nachschüssige Zahlweise aufgebaut und kann • der Anlage 2 zum Abschnitt 3.2.3 entnommen werden. Für eine Realisierung der Maßnahmen des Modells Hamburg Süd in Eigenregie durch die FHH wird angenommen, dass die anfallenden Baukosten zu 100% mittels Krediten fremdfinanziert werden, wobei von einem zu jeweils 50% geteilten Kredit (zinsbegünstigter Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und regulärer Kommunalkredit) ausgegangen wird. 6) Siehe hierzu Finanzministerkonferenz der Länder (2006): Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungeh bei PPPProjekten'4, Abschnitt 4.3.2.3.1 „Investitionsausgaben". » Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die der Drucksache 18/5799 zugrunde liegt, wurde als Preisbasis für die Ermittlung der Sanierungskosten das Jahr 2006 verwendet. Für die Kostenermittlung der Neu- und Erweiterungsbauten bildete der Bau-Preisindex von 2003 die Berechnungsbasis. •) Eine Preis- und Personalkostensteigerung der Bau-, Sanierungs- und Beu-iebsleistungen über das Jahr 2008 hinaus wurde für die Zwecke des Wirtschaftlichkeitsvergleichs - nicht berücksichtigt, sie würde sieh in gleicher Weise auf den PSC und die OOP-Variante auswirken. 9) 256 Mio. Euro netto ermittelte Sanierungilcosten abzüglich 9.8 Mio. Euro netto auf Grund der Risikobereinigung zuzüglich 21,3 Mio. Euro netto infolge der Preisanpassung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 3.2.4 Betriebskosten Zur Vergleichbarkeit des PSC mit dem OÖP-Modell muss unterstellt werden, dass auch im PSC die Kosten der Erstellungsphase bis zur jeweiligen Abnahme vorfinanziert werden, allerdings zu den gleichen Konditionen wie die Langfristfinanzierung (hier mit 4,69% angenommen, siehe unten). Es wird (rechnerisch) davon ausgegangen, dass die Bau- und Sanierungskosten zuzüglich der Kosten der Bauzwischenfinanzierung von der FHH in Form einer jährlichen Annuität bis zum Ablauf der Gesamtprojektdauer am 30. Juni 2032 zurückzuzahlen sind. Der PSC setzt sich weiter aus den Bewirtschaftungs-, Personal- und Instandhaltungskosten sämtlicher 32 Schulstandorte zusammen, die sich im Zusammenhang mit der Gebäudenutzung über die Projektlaufzeit von 25 Jahren ergeben. Für die Jahre 2007 bis 2013 erfolgte jeweils eine eigenständige Kostenkalkulatiön, da innerhalb dieses Zeitraums die Bau- und Sanierungsleistungen realisiert werden und sich dementsprechend insbesondere die. Betriebskosten je Standort erheblich verändern. Für die Jahre 2014 bis 2032 erfolgte einmalig eine Durchschnittskostenberechnung auf Grundlage der Kostenkalkulation und der Leistungen aus der Bauphase. Des Weiteren sind für den rsc in der aktualisierten Finanzierungsbetrachtung der Bauzwischenfinanzierung auch die in diesem Zusammenhang für zusätzliche Leistungen eingesetzten Mittel des Programms „bilden - beraten — betreuen' als Einmalzahlungen in Höhe von 24,73 Mio. Euro (gemäß dem Vertrag mit der GWG Gewerbe) abzubilden gewesen2 01 Um diese Einmalzahlungen entsprechend ihrer Fälligkeit in der Finanzierungsbetrachtung rechnerisch berücksichtigen zu können, sind sie bis zur eigentlichen Zahlung am jeweiligen Jahresende mit dem Zinssatz der Bauzwischenfinanzierung aufgezinst. Auf diese Weise werden die durch die FHH im OO1'-Modell Hamburg Süd vereinbarten Sonderzahlungen auch im PSC als Sonderzahlungen abgebildet und erhalten dasselbe wirtschaftliche Gewicht. Entgegen der Vorgehensweise in dem mit der Drucksache 18/5799 vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleich werden diese Sond&rzahlungen nun auch den Gesamtkosten beider Realisierungsvarianten hinzugerechnet, somit wird mit dem hier berichteten aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich der Forderung aus dem Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Erhöhung der Transparenz durch Aufnahme von Einmalzahlungen an Kooperationspartner Rechnung getragen. Darüber hinaus ist im Rahmen von Sensitivitätsanalysen, wie vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2009 gefordert, ein Fall betrachtet worden, der keine Verwendung von Sonderzahlungen vorsieht. Die Festlegung des aktualisierteh Langfristfinanzierungszinssatzes ist in Abstimmung und durch Angabe der Finanzbehörde wie folgt vorgenommen worden: 50% des zu finanzierenden Betrags werden in der Höhe des Interbanken-Swapsatzes für eine 25-jährige Zinsbindung am Tag des sog. Finnncial Closing (29. Juni 2007) mit Zinsen belastet. Dieser Zinssatz lag am 29. Juni 2007 im Mittelwert bei 4,98%. Weitere 50% werden durch das KIW-Infrastrukturprogramm und Kommunaldarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und fünf tilgungsfreien Jahren bei einer 20-jährigen Zinsbindung getragen. Der Zinssatz im KfW-Programm lag am 29. Juni. 2007 bei effektiv 4,4 %. Der aus beiden 50%-Anteilen ermittelte Langfristfinan2ierungszinssatz beträgt 4,69%. Damit ergibt sich gegenüber dem Stand der Drucksache 18/5799 ein um 57 Basispunkte höherer Langfristfinanzierungszinssatz. Dieser begründet sich durch die zwischenzeitlich erfolgte Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die abschließende - dämpfend wirkende - Einbindung von Kreditmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Anderung des Zinsniveaus und damit die Erhöhung der Finanzierungskosten wirken sich grundsätzlich nicht auf den Effizienzvorteil einer Variante aus, weil sie gleichermaßen beide Realisierungsvarianten betrifft. Die Hinweise des Rechnungshofs zu Auswirkungen von Zinsänderungen auf Finanzierungskonditionen haben in der durchgeführten Sensitivitätsanalyse Berücksichtigung gefunden (siehe Abschnitt 3.5). Im Rahmen der Aktualisierung des PSC auf den Zeitpunkt des Vercragsbeginns wurden alle wesentlichen Veränderungen der Betriebskosten, z. B. die Reduzierung der Heizenergie- und Bauunterhaltungskosten, berücksichtigt. Die Veränderungen der vertraglichen Bauleistungen, die sich aus einem partnerschaftlichen Dialog zwischen BSB und GWG Gewerbe in der letzten Verhandlungsphase ergeben haben, führen zu einer Reduzierung der Betriebskosten gegenüber der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Stand Februar 2007, um rund 13,8 Mio. Euro brutto. Da die Eingangswerte für die Betriebskostenermittlung des PSC ebenfalls teilweise Risikokostenanteile beinhalteten, musste auch für diesen Bereich, dem Monitum des Rechnungshofs folgend, eine Risikobereinigung der Betriebskosten um rund 12 Mio. Euro brutto stattfinden, da die Risiken im Wirtschaftlichkeitsvergleich an anderer Stelle einer eigenen Betrachtung unterzogen werden und eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden ist. Damit wird die Forderung des Rechnungshofes, Risiken soweit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar zu bestimmen und auf Basis einer schlüssigen Begründung im Wirtschaftlichkeitsvergleich gesondert und transparent darzustellen, erfüllt. Für die Ermittlung der Kosten der Bauunterhaltung wurde in Anlehnung an die Richtlinie für Kostenschätzungen der Finanzbehörde die Richtwertvorgabe der KOSt herangezogen und auf Gebäudeebene unter Berücksichtigung des Gebäudealters sowie Technikanteils individuell für jeden Schulstandort jährlich ermittelt») Gegenüber dem in der Drucksache 18/5799 vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleich wurde keine grundsätzliche Änderung vorgenommen. So wurde auch der Vorstellung des Rechnungshofes nicht gefolgt, in der Bau- und Sanierungsphase die Bauunterhaltungsmittel für die zu sanierenden Gebäuden um ein Drittel der Kosten in den ersten fünf Jahren zu reduzieren, ohne diese Reduzierung durch eine spätere erhöhte Bauunterhaltung zu kompensieren. Eine Absenkung der Bauunterhaltung - wie vom Rechnungshof gefordert —würde zu einer Einschränkung in der 10) Diese Sonderzahlungen aus dem Sonderinvestitionsprogramm SIP 2010 (vgl. Drucksachel8/1 146 vom 2. November 2004, hier den Abschnitt zu „Quartiersschulen") für vertraglich vereinbarte Leistungen, die über den reinen Schulbau hinausgehen, dienen ressortübergreifend der weiteren Entwicklung des Süderelberaums z.B. im Rahmen der Bildungsoffensive Elbinseln (siehe hierzu auch Drucksache 18/5799). Siehe hierzu Finanzministerkonferenz der Länder (2006): Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPPProjekten, Abschnitt 4.3.2.3.2 „Betriebskosten (inkl. Instandhaltung und -setzung)" 9 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Nutzung der Gebäude und möglicherweise nicht hinnehmbaren Zuständen führen (sicherheitsrelevante Mängel, erhebliche Funktionsbeeinrrächriungen). Eine solche Einschränkung ist vertraglich im OOP-Modell Hamburg Süd ausgeschlossen (auch für den Fall noch nicht begonnener Sanierungs- und Baumaßnahmen) und darf daher auch nicht im PSC angelegt werden. Gemäß Abschnitt 4.6 des KGSt-Berichts 9/1984 „Hochbauunterhaltung" erfolgt grundsätzlich keine Berücksichtigung des Nachholbedarfs (Sanierungsstau) im KGStAnsatz, d. h., es wird bei der Berechnung der notwendigen Bauunterhaltung davon ausgegangen, dass die Gebäude sich in einem Zustand befinden, der keine Grundinstandsetzung erfordert. Auch daher kann in der PSC-Berechnung eine Absenkung des Bauunterhaltungsrichtwertes nicht vorgenommen werden. 3.2.5 Transaktionskosten und allgemeine, - nicht übertragbare, Projektkosten •Des Weiteren werden Transaktionskosten und sonstige allgemeine Projektkosten (nicht übertragbare Leistungen), die der FHH im Rahmen der Eigenrealisierung entstehen würden, im PSC abgebildet. Diese Kosten sind detailliert in der Anlage 2 zu Abschnitt 3.2.5 dargestellt. Zu den Transaktionskosten zählen insbesondere Kosten für technische Beratungs- und Planungsleistungen sowie Kosten für das sog. pädagogische Baubudget (vgl. Abschnitt 2.3.2.2). Gegenüber der Berechnung des PSC in der Drucksache 18/5799 wurde eine Anpassung der Baunebenkosten von 13,5% um 1,5 Prozentpunkte auf 15% durchgeführt, um nunmehr auch Kosten für Bauherrenkernleistungen und Projektmanagemen; in der Eigenerledigung zu berücksichtigen, die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stand Februar 2007, noch keine Berücksichtigung gefunden hatten. Diese Kosten wurden, entsprechend der Zuordnung der Baucontrollingkosten in der OOP-Variante, den allgemeinen, nicht übertragbaren Projektkosten zugerechnet, da sie bei der BSB als Bauherrin verbleiben. Eine Berücksichtigung dieser Kosten in den Baukosten (Kostengruppe 700) hätte die Vergleichbarkeit der Baukosten des PSC mit denen der OOP-Variante zudem zusätzlich erschwert. 3.3 Risikomanagement Ein wesentlicher Aspekt beim wirtschaftlichen Vergleich der Realisierungsvarianten besteht in der Bewertung und Verteilung der Risiken' 1 , die - unabhängig von der Durchführungsform - in jedem Projekt auftreten, auf die Projektbeteiligten. Die vorhandenen Risiken sind für die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung erneut in mehreren Risikoworkshops mit Mitarbeitern der mit Schulbau befassten Dienststellen und externen Beratern gemeinsam abgestimmt und detaillierter als in der bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt worden. Die Risiken lassen sich in acht übergeordnete Risikoquellen klassifizieren: 1 Grundstücks- und Bestandsrisiken 2 Planungsrisiken 3 Baurisiken 4 Betriebsrisiken 5 finanzielle Risiken 6 Marktrisiken 7 rechtliche Risiken 8 übergeordnete Risiken 10 Wesentliche Risikogruppen innerhalb der übergeordneten Risikoquellen sind beispielsweise bei den Baurisiken die Bauausführungsrisiken, die Terminüberschreitungsrisiken oder die Baustoffrisiken. Nach der Identifizierung der Risiken -wurden diese in einem iterativen, durch Berater unterstützten Prozess bewertet, d. h., es wurden Schadenshöhen sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt und hieraus anschließend Risikokosten kalkulatorisch abgeleitet. Notwendig war dazu eine Aufteilung der Baukosten in Sanierung und Neubau, da sich Risiken in beiden Bereichen unterschiedlich auswirken können. Darüber hinaus sind die beiden Bereiche jeweils in Investition und Betrieb aufgeteilt worden. Auf diese Weise konnten die Risikokosten für die Investitionen getrennt von den Risikokosten für den Betrieb ermittelt und dargestellt werden. Die im Rahmen der Risikobewertung ermittelten und bereinigten Risikokosten sind in einem weiteren Schritt innerhalb des PSC in übertragbare (und demnach im GWG Gewerbe-Angebot enthaltene Risiken) und zurückbehaltene Risiken aufzuteilen. Während im PSC beide Risikoposten in die Berechnungen eingehen, sind die übertragbaren Risiken dann in der 00P-Variante nicht mehr aufzuschlagen, da sie im Angebot der GWG Gewerbe enthalten sind. Die zurückbehaltenen Risiken sind auch bei der Realisierung der 00?Variante von der FHH zu tragen und werden in der Barwertermittlung gleichermaßen auf die OOP-Variante aufgeschlagen. Der Grad der Risikoübertragung wird durch den geschlossenen OOP-Vertrag festgelegt. Die vorgenommene Einteilung und im Sinne einer prozentualen Zuweisung erstmals vorgenommene Risikoübertragung ist ebenfalls im Rahmen des Risikoworkshops vorgenommen worden. Die Summe der Risikokosten des übertragbaren und des nicht übertragbaren Risikos einschließlich des FacilityManagement-Risikos aller Betriebsjahre beträgt in der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung im PSC rund 58,15 Mio. Euro netto. 133 In der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stand Februar 2007, wurden übertragbare Baurisiken in Höhe von rund 25,2 Mio. Euro netto (ohne Berücksichtigung der Risikokosten in Höhe von 9,8 Mio. Euro netto, die bereits in den Eingangswerten enthalten waren) und zurückbehaltene Baurisiken der ersten sechs Vertragsjahre in Höhe von rund 9,5 Mio. Euro netto ausgewiesen. Die Differenz der Risikokosten der beiden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen resultiert im Wesentlichen zum einen aus der nunmehr erfolgten Berücksichtung aller zurückbehaltenen Risiken der Vertragsjahre 7 bis 25 in Höhe von rund 16,7 Mio. Eure netto, zum anderen aus der gesonderten Ausweisung sämtlicher übertragbarer Risiken aus dem Bereich Betrieb und Bewirtschaftung in Höhe von rund 12,7 Mio. Euro netto und nicht zuletzt aus der erfolgten detaillierten Neubewertung sämtlicher Risiken auf Grund einer überarbeiteten Risikomarrix)43 23 Siehe hierzu Finanzministerkonferenz der Länder (2006): Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPPProjekten" ‚Abschnitt 5.2.6 „Risikoidentifikation, -bewertung und -verteilung" Diese Kosten sind detailliert in der Anlage 3 zu Abschnitt 3.2.5 dargestellt. " Diese Faktoren wirken sich entsprechend auf die Berechnung der Risikokosten der OOP-Varianten aus, wobei sich dort lediglich die nicht übertragbaren, d. h. bei der FHH verbleibenden Risiken erhöhen, da der Anteil des Partners in seinem Angebot eingepreist ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 3.4 Aktualisierungen der Berechnung der ÖOP-Variante Nachdem vorstehend zunächst der PSC aktualisiert wurde, soll im Folgenden beschrieben weiden, wie sich die in einen aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich einzubringenden Kosten der OOP-Variante darstellen. Mit der Aktualisierung werden die Entwicklungen zwischen der Drucklegung des in der Drucksache 18/5799 dargestellten Wirtschaftlichkeitsvergleichs, Stand Februar 2007, und der Vertragsunterzeichnung berücksichtigt und das Zahlenwerk des Wirtschaftlichkeitsvergleichs angepasst. Da sich die nachstehend erläuterten Anpassungen aber im Wesentlichen in gleicher Weise sowohl auf das 00?Modell als auch parallel auf den PSC beziehen, wird das Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsvergleichs in seiner Grundaussage nicht berührt. In der Anlage 4 zu Abschnitt 3.4 ist der mit rund 519,7 Mio. Euro brutto ermittelte Barwert des GWG Gewerbe-Angebotes sowie die Gesamtvergütung der GWG Gewerbe und Transaktionskosten des OOP-Modells dargestellt. 3.4.1 Leistungsentgelt 1/Bau- und Sanierungsleistungen Die Ermittlung des Leistungsentgelts 1 erfolgt auf der Grundlage des Bau- und Sanierungsvertrags. Hiernach zahlt die FHH der GWG Gewerbe über die Vertragslaufzeit von 25 Jahren einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.233.194,22 Euro brutto (ohne Berücksichtigung der Wertsicherung). Damit liegt das vertraglich vereinbarte Leistungsentgelt 1 um rund 44.889 Euro pro Monat höher, als in der Drucksache 18/5799 prognostisch ausgewiesen. Die Erhöhung basiert auf zwei Komponenten (die in gleicher Weise den PSC betreffen): Zum einen wurden noch vor Vertragsbeginn einvernehmlich weitere Bau- und Sanierungsmaßnahmen festgelegt, die die vertragliche Werklohnsumme um rund 1,8 Mio. Euro erhöht haben und deren Wirtschaftlichkeit durch Absenkung der Betriebskosten im Leistungsentgelt II erreicht wird (vgl. Abschnitt 3.4.2). Zum anderen wirkt sich die Leitzinserhöhung im Jahr 2007, die sich zwischen der Drucklegung der Drucksache 18/5799 und der endgültigen Fixierung der vertraglichen Konditionen ausgewirkt hat, aus (siehe Abschnitt 3.2.3 sowie Drucksache 18/5799, Ziffer 7.2.2). Die Finanzierungskosten des Modells erhöhen sich hierdurch - ceteris paribüs - um rd. 14,7 Mio. Euro. Die mit diesen Anpassungen verbundenen Auswirkungen auf den Haushalt werden in Abschnitt dieser Drucksache dargestellt. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den Angaben um Zahlen handelt, die statisch auf dem mit Stand von 1. Juli 2007 vereinbarten Bauvolumen zu Preisen vom 1. Januar 2008 aufsetzen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich wie der hier vorgelegte kann in einem dynamischen Geschehen wie dem Schulbau im Modell Hamburg Süd immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Die hier berichteten Gesamtkosten aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich dienen daher auch nur dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit zwischen PSC und dem COP-Modell Hamburg Süd. Eine Darstellung der Kostenentwicklung nach dem Stichtag, z. B. bedingt durch weitere - vertraglich vereinbarte - Wertsicherungsklauseln oder durch die Beauftragung weiterer in verschiedenen (auch außerschulischen) Zusammenhängen beauftragten Baumaßnahmen, erfolgt in Abschnitt 4 dieser Drucksache. Die monatlichen Zahlungen des Leistungsentgelts 1 sind (wie auch in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Februar 2007 angenommen) nachschüssig jeweils zum letzten Tag eines Kalendermonats fällig und zahlbar, erstmals zum 31. Juli 2007. Die Sonderzahlungen für besondere Bauleistungen (siehe Abschnitt 3.2.3) sind gemäß ihrer Fälligkeit ebenfalls berücksichtigt. Im Gegensatz zur PSC-Berechnung werden die damit verbundenen Zinsvorteile im Zahlungsplan der OOP-Variante nicht explizit abgebildet. Es kann davon ausgegangen werden, dass Zinsvorteile durch die Sonderzahlungen bereits von der GWG Gewerbe in ihrem Angebot berücksichtigt worden sind. Damit sind in beiden Varianten Zinsvorteile berücksichtigt worden. Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg fordert im Jahresbericht 2009, die Transparenz der Darstellung im Wirtschaftlichkeitsvergleich dahingehend zu erhöhen, dass auch einmalige Zahlungen an Kooperationspartner für zusätzliche Leistungen darzulegen seien, um keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, ob sich der Begriff „Gesamtkosten" in den Darlegungen zum Wirtschaftlichkeitsvergleich lediglich auf die im engeren Sinn zu beauftragenden Schulbaumaßnahmen oder auch auf die zusätzlichen Leistungen (wie hier z. B. aus dem Programm „bilden - beraten - betreuen") bezieht und der Bürgerschaft damit das Gesamtvolumen aller Maßnahmen im Bereich des Vorhabens Modell Hamburg Süd zu verdeutlichen. Auf beiden Seiten (Eigenerledigungsvariante und OOP-Variante) werden die Sonderzahlungen jetzt gemäß ihrer Höhe und dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit berücksichtigt. Auf diese Weise ist eine Vergleichbarkeit der beiden Varianten hergestellt. Indem mit der Drucksache 18/5799 dargestellten Wirtschaftlichkeitsvergleich sind diese Zahlungen auf beiden Seiten (PSC und Angebot GWG Gewerbe) nur bei der Berechnung der Finanzierungskosten berücksichtigt, jedoch nicht unter den Begriff der Modellgesmtkosten subsumiert gewesen. Die Barwertermittlung des Leistungsentgelts 1 des Angebots der GWG Gewerbe erfolgt analog zu der Barwertermittlung des PSC. 3.4.2 Leistungsentgelt H/Facility-Management-Leistungen Die Höhe und Vergütungsstruktur für die vertraglich vereinbarten Betriebsleistungen (sog. Leistungsentgelt II) ist im Facility-Management-Vertrag fixiert und differiert in den ersten sieben Betriebsjahren, bis es ab dem siebten Betriebsjahr mit 15.162.087 Euro brutto p.a. konstant bleibt. Gegenüber den in der Drucksache 18/5799 ausgewiesenen Raten des Leistungsentgelts II ergibt sich zum 1. Juli 2007, insbesondere durch die in Abschnitt 4 beschriebenen, noch vor Vertragsbeginn vereinbarten baulichen Veränderungen (Neubau statt Sanierung), ein etwas veränderter vertraglicher Zahlungsstrom. 3.4.3 Transaktionskosten und allgemeine, nicht übertragbare Projektkosten Die in der Anlage 4 zu Abschnitt 3.4 dargestellten Transaktionskosten und allgemeinen, nicht übertragbaren Projektkosten teilen sich bei der OOP-Variante auf folgende wesentliche Bereiche auf: - Die Planungsmittel für Bauinvestitionen (Grundinstandsetzung) resultieren im Wesentlichen aus vorbereitenden technischen Gutachten vor Vertragsunterzeichnung. - Die Beraterkosten (Gutachten und Untersuchungen; wirtschaftliche, technische und rechtliche Beratung) beinhalten die Beratungsleistung zur Erstellung des OOP-Vertrags. Diese Kosten entstanden vor der Unterzeichnung des OOP-Vertrags. - Die Projektkosten beinhalten FHH-interne Personalkosten. Diese Kosten entstanden vor der Unterzeichnung des OOP-Vertrags. 11 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und . Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Die der FHH entstehenden Kosten des Controllings der vereinbarten Leistungen bzw. der Projektsteuerung werden nach einschlägigen Erfahrungen und auf Hinweis der wirtschaftlich-technischen Unternehmensberatung in der investiven Bau- bzw. Sanierungsphase mit 1,5% der Baubzw. Sanierungskosten angesetzt. Verteilt auf die Bauzeit von fünfeinhalb Jahren, ergeben sich daraus jährliche Controllingkosten von rund 870 Tsd. Euro gegenüber 50 Tsd. Euro, die im Wirtschaftlichkeitsvergleich, Stand Februar 2007, angesetzt wurden. Die Kosten des Controllings der Betriebsleistungen werden mit 100 Tsd. Euro p.a. in der Wirtschaftlichkeitsberechnung kalkuliert. Für die betriebliche Altersversorgung der übergehenden Mitarbeiter erhielt die GWG Gewerbe/Schulservice Hamburg Gesellschaft für Facility Management mbH von der FHH einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 1,47 Mio. Euro zur Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften in einen Pensionsfonds. Für die durch den Personalübergang zur Abgeltung etwaiger Entgelteinbußen zu zahlende Besitzstandszulage erhält die GWG Gewerbe eine Erstattung seitens der FHH in Höhe von 309 Tsd. Euro. Diese Kosten waren bereits im ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsvergleich angesetzt und in den Ansätzen des Haushaltsplans enthalten. Die Summe der neu kalkulierten Transaktionskosten beträgt somit 15,87 Mio. Euro gegenüber 15,83 Mio. Euro, die in den Wirtschaftlichkeitsvergleich mit Stand vom Februar 2007 eingingen. Ein direkter Vergleich dieser Zahten ist jedoch nicht möglich, da sich die Eingruppierung der Kosten zu den Transaktionskosten verändert hat, so sind z. B. die zurückbehaltenen Risiken nicht mehr den Transaktionskosten hinzuzurechnen, sondern werden gesondert ausgewiesen. 3.4.4 Risikomanagement Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der ÖOP-Variante müssen auf das Angebot der GWG Gewerbe die nicht übertragbaren und von der FHH zurückbehaltenen (und damit von ihr zu tragenden) Risiken über 25 Jahre, z. B. zuvor nicht erkennbare Schadstoffkontamination des Baugrunds, in Höhe von rund 26 Mio. Euro aufgeschlagen werden. Die Kosten der auf den Partner zu übertragenden Risiken sind dagegen im Angebot der GWG Gewerbe enthalten. Die nicht übertragbaren Risiken sind gemäß dem Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung" vom September 2006 sowohl in die Barwertberechnung des PSC als auch in die OOP-Variante eingeflossen und können der Anlage 4 zu Abschnitt 3.4 entnommen werden. Im Wirtschaftlichkeitsvergleich, Stand Februar 2007, wurden rund 9 Mio. Eure als zurückbehaltene Risiken für die ersten sechs Vertragsjahre ausgewiesen. Dabei sind jedoch keine Risiken aus dem Facility-Management-Bereich berücksichtigt gewesen. 3.5 Kostenanalyse Um im Anschluss eine Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen, wurden die Bau- und Sanierungskosten sowie die einzelnen Betriebskostenbestandteile der beiden Varianten gegenübergestellt. Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg fordert in seinem Jahresbericht 2009, die Plausibilität gravierender Kostenunterschiede zu überprüfen. 3.5.1 Gegenüberstellung der Baukosten Der Effizienzvorteil des Angebots der GWG Gewerbe in Bezug auf die Bau- und Sanierungsleistungen gegenüber 12 den vergleichbaren Kosten des PSC beträgt rund 18% und hat sich gegenüber dem Effizienzvorteil des Wirtschaftlichkeitsvergleichs (Stand Februar 2007) nicht verändert. Die Kosten für die Sanierungsleistungen einschließlich energetischer Maßnahmen wurden für den PSC, wie zuvor beschrieben, gutachterlich ermittelt. Die Herleitung der Sanierungsleistung und die dadurch hervorgerufenen Sanierungskosten sind somit belegbar und nachvollziehbar ermittelt worden. Die Kosten für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten wurden mit Hilfe der KFA-Methode im Einklang mit den einschlägigen Leitfaden ermittelt und sind damit ebenfalls belegbar und nachvollziehbar. Der mit der GWG Gewerbe geschlossene Bau- und Sanierungsvertrag berücksichtigt das gleiche Leistungssoll an Sanierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten wie das Leistungsbild des PSC (siehe Abschnitt 3.2.1). Die GWG Gewerbe hat die Möglichkeit, investive Sanierungsmaßnahmen z. B. durch interne Umschichtung aus der Bauunterhaltung und dem dafür vorgesehenen Leistungsentgelt II zu tragen. Inwiefern eine solche Verschiebung durch die GWG Gewerbe einkalkuliert wurde, ist aus dem GWG Gewerbe Angebot nicht ersichtlich. Darüber hinaus hat die GWG Gewerbe auf Grund der outputorientierten Leistungsbeschreibung und des Lebenszyklusansatzes die Möglichkeit, die Art und Weise der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen selbstständig und eigenverantwortlich zu wählen. Eine Vergleichbarkeit der investiven Kosten für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im PSC und im Angebot der GWG Gewerbe ist daher nur unter Vorbehalt möglich. Es sei an dieser Stelle auf die Bundesstudie „PPP im öffentlichen Hochbau" hingewiesen. 15 Bei 46 öffentlichen Bauvorhaben wurde ein Vergleich zwischen den Planungsdaten der Eigenrealisierungsvariante und den Ausschreibungsergebnissen hinsichtlich der Baukosten bei Ausschreibung mit privatwirtschaftlicher Realisierung durchgeführt. Es zeigte sich in der Studie, dass die Planungsdaten im Durchschnitt um etwa 20 % unterschritten wurden. Der hier vorliegende Effizienzvorteil bei den Bauund Sanierungskosten im Modell Hamburg Süd von 18% liegt demnach in Höhe des durchschnittlichen Effizienzvorteils aus der zitierten Bundesstudie und ist auch von daher plausibel. 3.5.2 Gegenüberstellung der Betriebskosten Der prozentuale Vorteil der ÖÖP-Variaite gegenüber dem PSC innerhalb der einzelnen Kostenpositionen der Betriebskosten schwankt zwischen einem Vorteil der 001'Variante von 24 % im Bereich des kaufmännischen Gebäudemanagements bis hin zu einem Nachteil von 12% im Bereich Bauunterhaltung. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Gegenüberstellung und Ermittlung eines Effizienzvorteils innerhalb der einzelnen Kostenpositionen wenig aussagekräftig ist,' da Leistungen und die damit verbundenen Kosten unter verschiedenen Positionen erfasst sein können:. Maßgeblich ist daher der Vergleich des PSC mit dem OOP-Vertrag, wie er sich im Leistungsentgelt II niederschlägt. Beispielsweise gibt die GWG Gewerbe in ihrem Angebot an, dass innerhalb des technischen Gebäudemanagements keine Personalkosten entstehen. Dem gegenüber stehen die oben angegebenen Personalkosten des PSC in Höhe " Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2003), Seite 8: PPP im öffentlichen Hochbau, Band IV; 2003; S. 8 Siehe in diesem Zusammenhang Abschnitt 3.4.1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. - Die GWG Gewerbe strebt bereits während früher Planungsphasen die Einhaltung der Kosten konsequent an. So findet z. B. eine frühzeitige Vernetzung der Architektenplanung, der Planung der Technischen GebäudeAusstattung (TGA) und der statischen Planung von Planer und Statiker statt. - Zur schnellen Abwehr von Nachträgen greift die GWG Gewerbe auf eine spezialisierte hauseigene rechtliche Unterstützung zurück. - Die GWG Gewerbe verfolgt in ihren Konzepten einen • ganzheitlichen Ansatz, der nicht nur auf einen Standort bezogen ist. Dadurch können übergreifende Effizienzen generiert werden. Bei Sanierungsmaßnahmen an Fassaden wird beispielsweise die Gerüststellung nicht einzeln und für eine einmalige Maßnahme, sondern gleichzeitig für alle erforderlichen Maßnahmen betrachtet. Das Gewährleistungsmanagement wird durch die GWG Gewerbe mit Hausmeistern vor Ort und einem Serviceleiter intensiv betrieben. Auf diese Weise können Kosten von Mängelbeseitigungen direkt auf den Leistungserbringer (Nachunternehmer) übertragen werden und erhöhen nicht die Kosten auf Seiten der GWG Gewerbe. Innovative Lösungen werden im ganzheitlichen Ansatz gesucht, wobei die GWG Gewerbe eine leistungs- und anreizorientierte Vergütung für ihre Mitarbeiter einführen kann (z. B. Vergünstigungen, monetäre Anreize, flexiblere Aufstiegschancen etc.). Dies führt u. U. zu einer erhöhten Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und dadurch zu Effizienzvorteilen im OOP-Modell. Dies ist ein wesentliches Element von OOP gegenüber kameralen Systemen. Die hier angeführten Sachverhalte, die zu einem Kostennachteil der Eigenerledigungsvariante führen, sind größtenteils den derzeitigen Prozessen und Strukturen im hamburgischen Schulbau geschuldet. Diese Strukturen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bestehenden Dienststellen nicht zuzuschreiben sind, sollen durch die Einrichtung einer neuen, integrierten städtischen Dienststelle Sondervermögen „Schule - Bau und Betrieb" dahingehend optimiert werden, dass sich auch die Eigenerledigung effizienter gestaltet. Eine Gegenüberstellung der jährlichen Gesamtkosten für die Betriebsleistung ab dem siebten Jahr weist einen Effizienzvorteil von 3% zugunsten der OOP-Variante aus (15,6 Mio. Euro p. a.zu 15,1 Mio. Euro p.a.). Dieser im Vergleich zu ähnlichen OPP-Projekten niedrige Effizienzvorteil der OOP-Variante in den Betriebsleistungen erscheint dennoch nicht unplausibel. 3.5.3 Risikokostenanalyse Gemäß der Forderung des Rechnungshofes wird die Darstellung des Anteils der Risikokosten anders als in der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stand Februar 2007, bei der lediglich die Risiken, die aus dem Bau- und Samerungsvertrag resultieren, separat ausgewiesen wurden, auf die gesamten Projektkosten (Planung, Bau, Sanierung, Betrieb) bezogen. Die barwertige Summe der Risikokosten des übertragbaren und des nicht übertragbaren Risikos (siehe dazu Abschnitt 3.6) aller Betriebsjahre aus den investiven Neubau-, Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen beträgt rund 29,8 Mio. Eüro brutto. Die barwertigen investiven Kosten der Bau- und Sanierungsmaßnahmen im PSC betragen inklusive der Finanzierungskosten rund 294,8 Mio. Euro brutto (siehe Anlage 3 zu Abschnitt 3.2.5). In Bezug auf die Kosten der Bau- und Sanierungsmaßnahmen beträgt der Risikoanteil somit rund 10%. Die barwertige Summe aller Betriebsleistungen beträgt im PSC rund 233,7 Mio Euro brutto. Die barwertige Summe der Risikokosten des übertragbaren und nicht übertragbaren Risikos aus Betriebsleistungen in Neubau-, Erweiterungsbau- und Sanierungsobjekten beträgt rund 13,3 Mio. Euro brutto (z. B. Instandhaltungsrisiken, Verfügbarkeitsrisiken). In Bezug auf die Summe aller Betriebsleistungen beträgt der Risikoanteil somit ca. 6%. Im Umgang der GWG Gewerbe mit den Bau- und Sanierungsobjekten zeigen sich die nachfolgenden Ansätzen, aus denen sich Effizienzen und Kostenvorteile gegenüber Drucksache 19/4209 einer Eigenerledigung unter den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen ableiten lassen: von rund 375 Tsd. Euro. Die durch das Personal zu erbringenden Leistungen sind demnach im Angebot der GWG Gewerbe den anderen Positionen wie beispielsweise der Bauunterhaltung zugeordnet worden. Letztlich ist an dieser Stelle im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs auch nicht zu klären, ob in der OOP-Variante (d. h. hier im Angebot der GWG Gewerbe) deshalb höhere Kosten der Bauunterhaltung angesetzt wurden, weil die vertraglich vereinbarten Standards des Gebäudezustands dies erfordern (und demnach mit den im PSC veranschlagten Bauunterhaltungsmitteln ein entsprechender Standard nicht zu halten wäre). Eine weitere unterschiedliche Zuordnung von Leistungen ist vermutlich innerhalb der Positionen für Hausmeisterleistungen und der Pflege der Außenanlagen im Angebot der GWG Gewerbe vollzogen worden. Eine belastbare Aussage zu Effizienzvorteilen innerhalb der einzelnen Kostenpositionen ist daher nicht möglich. Der Leitfaden „Plausibilitätscheck" der Public-PrivatPartnership-Initiative NRW gibt grobe Anhaltspunkte für Risiko-Größenordnungen an .171 Diese wurden anhand von Erfahrungswerten mit OPP-Pilotprojekten in NRW gesammelt. Die Größenordnungen der Planungs- und Baurisiken werden mit Werten zwischen 5% und 20% der Planungs- und Baukosten angegeben. Die Risiken aus dem Betrieb belaufen sich laut dem o. g. Leitfaden üblicherweise ebenfalls auf 5% bis 20% der Betriebskosten. Beide ermittelte Risikobewertungen des PSC liegen somit innerhalb der Größenordnung des zuvor zitierten Leitfadens. Es kann, wie dargelegt, kein direkter Vergleich mit der OOP-Variante durchgeführt werden, da die Risikokosten im Angebot der GWG Gewerbe eingepreist und nicht extra ausgewiesen sind. Es kann allerdings vermutet werden, dass der Partner Anreizsysteme installiert, um Risiken zu minimieren, und im Bedarfsfall die Möglichkeit hat, sehr flexibel (z. B. hinsichtlich eines kurzfristig zu mobilisierenden zusätzlichen Personaleinsatzes) zu reagieren und insofern seiner Kalkulation des Angebots eine andere Risikoeinschätzung zugrunde legt, als dies im PSC erfolgen muss. Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg fordert in seinem Jahresbericht 2009, dass bei OOP-Projekten eine Risikobetrachtung aus Konzernsicht der FHH durchgeführt wird. Dem liegt der folgende Gedankengang zugrunde: In der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Risiken anteilig in übertragbare und 17) Siehe dazu den Leitfaden „Plausibilitätscheck" der PublicPrivat-Partnership-Initiative NRW, April 2007, Abschnitt 4.6.2 „Sachgerechte und nachvollziehbare Risikobewertung". 13 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode nicht übertragbare Risiken aufgeteilt. Der übertragbare Anteil wird vom OOP-Partner getragen, der nicht übertragbare Anteil verbleibt bei der FHH. Da der OOP-Partner, die GWG Gewerbe, eine städtische Tochter ist, verbleibt aber das übertragbare Risiko letztlich auch auf der Seite der FHH. Das heißt, dass trotz der Aufteilung in übertragbare und nicht übertragbare Risiken sämtliche Risiken letztlich bei der FHH verbleiben. Das übertragbare Risiko ist im ÖOP-Angebot der GWG Gewerbe implizit und damit in den Leistungsentgelten enthalten. Insofern wird es in diesem Rahmen von der FHH mittels des entsprechenden Leistungsentgelts getragen. Es ist allerdings anzunehmen, dass die GWG Gewerbe die Höhe dieses Risikos niedriger ansetzt, als dies im PSC zu erfolgen hatte. Der Grund dafür ist, dass die GWG Gewerbe auf Grund ihrer Markt- und Fachkenntnis, die sie im Zweifelsfall je nach Bedarf über eine temporäre oder dauerhafte Anwerbung entsprechend qualifizierter Mitarbeiter sicherstellen kann, Risiken besser analysieren und dadurch Risiken minimieren kann. Nur wenn sich über die einkalkulierten Risiken hinaus Risiken realisieren würden, träfe dies die GWG Gewerbe zusätzlich und würde letztlich wieder auf den „Konzern Hamburg' durchschlagen: Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die GWG Gewerbe Risiken an ihre Nachunternehmer weiterleiten wird und diese somit die Risikosphäre des Konzerns Ff311 verlassen. Ein betragsmäßiger Ausweis der Kosten für das übertragbare Risiko ist nicht möglich, da dazu konkrete Angaben hinsichtlich der von der GWG Gewerbe geplanten Bildung von Rückstellungen bzw. eine Einsicht in die Risikobewertung der GWG Gewerbe notwendig wäre. 3.6 Ergebnis des aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleichs Ziel des Wirtschaftlichkeitsvergleichs ist der Vergleich der Lebenszykluskosten von unterschiedlichen ErledigungsVarianten. Auf diese Weise wird deutlich, welche Gesamtprojektkosten der FHH entstehen. Beim Vergleich der Lebenszykluskosten ist der Zeitpunkt der Zahlungsströme zu beachten. Mit Hilfe der Barwertmethode werden zeitlich auseinanderfallende Zahlungen auf einen einheitlichen Bezugszeitpunkt ab- bzw. aufgezinst. Hierfür wird die Summe der Barwerte der periodischen Zahlungsströme der Eigenerledigungsvariante mit der Summe der Barwerte der OOP-Variante verglichen. Die Variante mit dem geringsten Barwert ist die wirtschaftlich vorteilhafteste für die FHH. Der in der Drucksache 18/5799 dargestellte Wirtschaftlichkeitsvergleich wies einen barwertigen Effizienzvorteil von 12,2% aus. Der Rechnungshof hat diesen Wirtschaftlichkeitsvergleich in seiner Methodik kritisiert. Der Senat folgt der Kritik des Rechnungshofs an dem angestellten Wirtschaftlichkeitsvergleich allerdings - wie dargelegt nicht in allen Punkten. Unter Geltendlassen aller vom Rechnungshof vorgenommenen Korrekturen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs der Drucksache 18/5799 hätte dieser im Ergebnis nach den Berechnungen des Rechnungshofes zu einem barwertigen Effizienzvorteil der OOP-Variante gegenüber dem PSC von ca. 5,4% geführt. Wie vom Rechnungshof gefordert, wird mit dieser Drucksache nunmehr eine Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs auf der Basis des tatsächlich abgeschlossenen Vertrags vorgelegt. Dabei sind die methodischen Anregungen des Rechnungshofes eingeflossen und andererseits im Rahmen der Untersuchungen Erkenntnisfort- 14 schritte erzielt worden, die zu weiteren methodischen Anpassungen geführt haben. Damit ist eine der Zielsetzungen des Vorhabens, mit dem öffentlichen Partner GWG Gewerbe „unter beherrschbaren Rahmenbedingungen Modellsicherheit für die Neuorganisation des Hamburger Schulbaus zu erlangen" (Drucksache 18/5799, Ziffer 3), Rechnung getragen worden. Zusammenfassend sind folgende zuvor erläuterten Kosteneffekte maßgeblich für die Veränderung des Gesamtergehnisses: - Erhöhung im PSC auf Grund der Berücksichtigung von Preissteigerungen bis zum 1. Januar 2008 (Beginn der vertraglich vereinbarten Wertanpassung), - Reduzierung im PSC auf Grund der Bereinigung der Bezugsgrößen um Risikokostenbestandteile (Vermeidung von Doppelzählungen bei Risikokosten), - Erhöhung im PSC auf Grund der Berücksichtigung von Bauherrenkernleistungea, - Erhöhung des PSC auf Grund der Neubewertung übertragbarer Risiken sowie des PSC und der OOP-Variante (in gleicher Höhe) um nicht übertragbare Risiken, - Erhöhung im PSC und in der ÖÖP-Variante durch Anpassung an das gestiegene Zinsniveau, - Reduzierung im PSC und der ÖÖP-Variante durch bauliche Veränderungen infolge erhöhter Anfangsinvestitionen und dadurch erzielter Einspareffekte in der Bewirtschaftung der Gebäude. Hingewiesen sei noch einmal darauf, dass die weiteren nach Vertragsbeginn erfolgten kostenwirksamen Anpassungen (siehe hierzu Abschnitt 4) in diesem hier vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleich nicht berücksichtigt worden sind, da die Entscheidungssituation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dargestellt werden muss. Es ist aber davon auszugehen, dass sie das Ergebnis nicht wesentlich beeinflussen, da sie sich in gleicher Weise auf PSC und die OOP-Variante auswirken würden. Die Aktualisierungen der Kostenansätze im nunmehr abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich führen zu einer Veränderung der Barwerte des PSC sowie der OOPVariante und damit letztendlich des Effizienzvorteils der OOP-Variante gegenüber der Eigenrealisierung. Es ergibt sich abschließend folgendes Ergebnis: Gegenüberstellung der Barwerte inkl. Sonderzahlungen [brutto) mit Sachstand von, 1. Juli 2007 zu Preisen vom 1. Januar 2008 PSc (GWG'-VarianteEffizienzvorteil Gewerbe) 581.757.429 Euro 519.916.351 Euro 10,63% Der Wircschaftlichkeicsvorteil der OOP-Variante nach dem Angebot der GWG Gewerbe gegenüber dem PSC beträgt damit rund 11%. Eine Eigenerledigung würde nach dieser Berechnung (auf anderer Prozentuierungsbasis betrachtet) um rund 12% höhere Kosten als das Modell Hamburg Süd mit dem Vertragspartner GWG Gewerbe nach sich ziehen. Zum Vergleich: Nachgewiesene Effizienzvorteile vbn OPP-Projekten im Barwert sind z. B. dem Leitfaden „Evaluierung der Wirtschaftlichkeitsvergleiche der ersten PPPPilotprojekte im öffentlichen Hochbau" in NordrheinWestfalen zu entnehmen, In dem genannten Leitfaden werden bei sieben untersuchten Projekten Effizienzvorteile der Gesamtprojektkosten im Barwert zwischen 6,2 und 15,2% ausgewiesen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 Das föderale PPP-Kompetenznetzwerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat Effizienzvorteile von 29 Schul- und schulnahen OPP-Projekten untersucht." Diese Projekte weisen einen Gesamteffizienzvorteil auch unter Berücksichtigung der im Prinzip ungünstigeren OPP-Strukturen (Finanzierung, Umsatzsteuer, Transaktionskosten, gegebenenfalls Remanenzkosten auf Seiten der öffentlichen Hand) zwischen 5 und 21% aus. Der im ÖÖP-Modell Hamburg Süd nachgewiesene Effizienzvorteil liegt bei rd. 11 %. Die Höhe des Effizienzvorteils erscheint im Vergleich zu den Effizienzvorteilen der oben genannten Quellen plausibel. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse sind zudem verschiedene wirtschaftliche Annahmen mit ihren Auswirkungen auf das OOP-Modell Hamburg Süd geprüft werden. U. a. wurden folgende Annahmen nacheinander getroffen: - keine Zahlung von Fördermitteln/Sonderzahlungen in der Eigenrealisierungsvariante/PSC-Veränderung des Diskontierungszinssatzes auf 2,5%, - Reduzierung des übertragbaren Risikos in der Eigenerledigunsvariante,PSC auf Null (hier werden keinerlei übertragbare Risiken in der Eigenerledigungsvariante/PSC berücksichtigt), - Veränderung des Zinssatzes der Langzeitfinanzierung im PSC von 4,69% auf 5,69%; sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten wie Finanzierungskosten und Risikokosten werden entsprechend angepasst, - Reduzierung der Brutto-Baukosten in der Eigenerledigungsvariante/PSC um 10%; sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten wie Finanzierungskosten und Risikokosten werden entsprechend angepasst. Die Effizienzvorteile unter Berücksichtigung dieser separat gerechneten Szenarien bewegen sich im Rahmen der Sensitivitätsanalyse zwischen 6% und 14%. Die Ergebnisse der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen somit, dass die Realisierung des Vorhabens im Rahmen einer Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft in Kooperation mit der GWG Gewerbe selbst vor dem Hintergrund pessimistischer Szenarien wirtschaftliche Vorteile für die FHH ergibt und damit effizienter als die Eigenerledigung ist. 4. Kostenentwicklung 4.1 Grundsätzliche Anmerkung Zwischen der Darstellung der Kosten in der Drucksache 18/5799 und dem Vertragsabschluss hat es Veränderungen gegeben, auf die in der Drucksache bereits hingewiesen wurde. Des Weiteren ist der Vertrag mit der GWG Gewerbe angesichts der langen Laufzeit darauf angelegt, an veränderte Rahmenbedingungen angepasst zu werden. Somit sind die Gesamtkosten des Modells Hamburg Süd seit der Darstellung in der Drucksache anzupassen hinsichtlich: - der Finanzierungskonditionen vor Vertragsschluss (siehe Abschnitt 2.3.2.3), - der geplanten Bauleistungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen vor Vertragsschluss (siehe Abschnitt 4.2), Anderung des baulichen Leistungsumfangs, - nach Vertragsschluss auf der Basis der im Vertrag (für die ersten fünf Jahre der Laufzeit) fixierten Parameter (siehe Abschnitt 4.3.1), - der Wertsicherung/Ausgleich von Preissteigerungen (siehe Abschnitt 4.3.2). Die entsprechenden Anpassungen betreffen sowohl das Leistungsentgelt 1 (für die Baumaßnahmen) als auch das Leistungsentgelt II (für die Bewirtschaftung) und werden nachfolgend im Einzelnen erläutert. Auf dieser Basis können die Gesamtkosten des Projekts auf der Basis des gegenwärtigen Kenntnisstands (30. April 2009) dargestellt werden. Im weiteren Verlauf der insgesamt fünfundzwanzigjährigen Laufzeit des Vorhabens werden sich die Kosten weiter verändern. Dies ist nicht nur durch die Wertsicherungsklausel bedingt, die eine jährliche Anpassung der Entgelte vorsieht, sondern auch durch gegebenenfalls weitere im Rahmen des Vertrags vorzunehmende Bauaufträge zur Anpassung der Schulen an geänderte Rahmenbedingungen (z. B. durch die Schulreform) oder durch die beabsichtigte Einbeziehung weiterer Schulen in das Modell Hamburg Süd. 4.2 Entwicklung zwischen Senatsbeschluss zur Drucksache 18/5799, Bürgerschaftsbefassung und Vertragsschluss In der Drucksache 18/5799 vom 13. Februar 2007 sind der Bürgerschaft das Vertragsangebot der GWG Gewerbe sowie die Bauablauf- und Finanzierungsplanung zur Kenntnis gebracht worden. Anhand eines darauf basierenden Wirtschaftlichkeitsvergleichs mit der Eigenerledigung (PSC) hat der Senat die Zustimmung zu den entsprechenden finanziellen Auswirkungen erbeten. Die Bürgerschaft ist darauf hingewiesen worden, dass durch den zeitlichen Abstand zwischen Senatsbeschluss und Beschluss der Bürgerschaft die Finanzierungskonditionen noch nicht abschließend berücksichtigt werden konnten, da die GWG Gewerbe ohne vorliegenden Bürgerschaftsbeschluss ihrerseits keinen verbindlichen Finanzierungsvertrag schließen konnte. Erst nach Beschluss der Bürgerschaft konnte somit über die endgültigen Finanzierungsmodalitäten entschieden werden; dies betrifft insbesondere die Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Zinssatzes (vgl. Drucksache 18/5799, Abschnitt 7.2.2), siehe hierzu im einzelnen Abschnitt 3.2.3. Der Bürgerschaft ist dargelegt worden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg berechtigt ist; den Leistungsumfang aus dem Bau- und Sanierungsvertrag einseitig zu ändern. Als Beispiel wurde, genannt, dass die Herstellung eines Ersatzbaus anstelle einer Grundsanierung sich in der Lebenszyklüsbetraehtung als kostengünstiger erweisen kann (vgl. Drucksache 18/5799, Abschnitt 4.2.2.). Gegenüber den in der Drucksache dargelegten Konditionen des Vertragsangebots und denen des am 29. Juni 2007 geschlossenen Vertrags haben sich tatsächlich Anderungen ergeben, die aus Anpassungen der vereinbarten Baumaßnahmen herrühren. Wie bereits im aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich dargelegt, haben diese Anpassungen aber keine Auswirkungen auf das grundlegende Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsvergleichs gehabt, da sie sich in 18) Siehe dazu den Leitfaden „Evaluierung der Wirtschaftlichkeitsvergleiche der ersten PPP-Pilotprojekte im öffentlichen Hochbau", Februar 2005; Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Abschnitt 4.2 „Diskussion der erzielten Effizienzvorteile", 15 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode gleicher Weise auch in der Eigenerledigung (PSC) ausgewirkt hätten. 4.2.1 Feinabstimmung der Maßnahmen Parallel zur Behandlung der Drucksache in der Bürgerschaft haben die Vertragspartner hinsichtlich der beabsichtigten Baumaßnahmen Erkenntnisse gewonnen, die dazu geführt haben, dass das Bau- und Sanierungsprogramm hinsichtlich einzelner Maßnahmen angepasst wurde. Entsprechend ist das Leistungsentgelt anzupassen gewesen. 4.2.1.1 Anpassungen auf Initiative der FHH Entsprechend dem Wunsch des Bezirks Harburg wurde die große, für internationale Veranstaltungen geeignete Sporthalle (Volleyballhalle) von der Schule Buddestraße (Elbinselschule) im Tausch gegen eine Dreifeldhalle zum neuen Standort der Schule Quellmoor (Neugraben-Fischbek NF 65) verlagert. Am Standort Peristieg der Gesamtschule Wilhelmsburg wurde der Erweiterungsbaubedarf um eine Gymnastikhalle reduziert. 4.2.1.2 Anpassungen auf Vorschlag der GWG Gewerbe Die GWG Gewerbe hat bei der näheren Beplanung der in der Drucksache 18/5799 dargestellten Maßnahmen festgestellt, dass bei den Baumaßnahmen Stübenhofer Weg, Maretstraße, Rahmwerder Straße und Scheeßeler Kehre anstelle der geplanten Sanierung für einige Gebäude ein Abriss mit anschließendem Neubau unter Einbeziehung der Bewirtschaftungsperspektive von 25 Jahren wirtschaftlicher ist. An derartigen Überlegungen wird die Attraktivität des Lebenszyklus-Ansatzes deutlich. Die Baukosten (Leistungsentgelt 1) erhöhen sich damit zwar um etwa 1,846 Mio. Euro (ohne Wertsicherung), was einer Steigerung der Jahresrate von 14.260 Tsd. Eure um 74 Tsd. Euro auf 14.334 Tsd. Euro entspricht- Nicht berücksichtigt sind in dieser Summe die Veränderungen der Finanzierungskosten zwischen Drucksache 18/5799 und Vertragsabschluss. Die Erhöhung des Leistungsentgelts 1 durch die dargestellten zusätzlichen Neubaukosten wird übeikompensiert durch eine Absenkung der Bewirtschaftungskosten (Leistungsentgelt II) in Höhe von insgesamt 5,346 Mio. Eure, die dadurch bewirkt wird, dass neue Gebäude einen geringeren Bauunterhaltungsbedarf sowie einen deutlich geringeren Energieverbrauch als sanierte Altgebäude aufweisen. Zusätzlich ergeben sich Einsparungen bei der Reinigung. In der Jahresrate des Leistungsentgelts II wirkt sich diese Einsparung nach Abschluss der Baumaßnahmen mit jährlich 224 Tsd. Euro aus. Im Saldo ergibt sich ab 2014 eine jährliche Einsparung von 150 Tsd. Euro. 4.2.2 Zwischenfazit Während die Aktualisierung des Zinsniveaus in der Finanzierung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten geführt hat, erhöhten sich die Kosten durch die Umplanung in der Gesamtbetrachtung über den Zeitraum von 25 Jahren also nicht, es werden vielmehr Einsparungen in Höhe von jährlich 150 Tsd. Euro erzielt. Darauf hat der Senat in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht des Rechnungshofes hingewiesen, der eine Erhöhung der Kosten beim Leistungsentgelt 1 moniert hatte. Die entsprechenden Anpassungen des Haushaltsplans sind allerdings noch vorzunehmen (siehe Abschnitt 3). 4.3 Entwicklungen seit Vertragsschluss Die Kosten im Modell Hamburg Süd sind im geplanten Umfang geblieben. Die GWG Gewerbe hat die bis zum 16 30. April 2009 vertraglich vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Entgelten erbracht. Über den Bau- und Sanierungsfortschritt an den einzelnen Schulen ist in Abschnitt 2 berichtet worden. Der Vertrag sieht vor, dass die FUH bestimmte Baurisiken (sog. nicht übertragbare Risiken) trägt, weil diese vom Auftragnehmer nicht zu beherrschen sind. Auch die bisherige Entwicklung dieser Position verläuft im Rahmen der dafür ermittelten Kosten. Von daher kann das Modell Hamburg Süd nicht nur hinsichtlich der Einhaltung der Zeit- und Maßnahmepläne und der Qualitätskriterien sowie der Nutzerzufriedenheit als effektiv, sondern auch hinsichtlich der Einhaltung des Kostenrahmens als effizient bewertet werden. Der Vertrag mit der GWG Gewerbe wurde nach Vertragsschluss bedarfsgerecht angepasst, zum Beispiel, um Veränderungen im Leistungsumfang vertraglich zu erfassen oder um Finanzierungsrisiken zu minimieren. Die erste Anpassung hat auch Auswirkung auf die Gesamtkosten und die im Vertrag vereinbarten Termine. Es wurde daher Wert darauf gelegt, dass die jährlich umzusetzende BauSumme in den ersten drei Jahren nicht geändert wird, um die Finanzierung über das zeitlich gebundene KfW-Darlehen nicht zu gefährden. Nachstehend sind die Veränderungen an den einzelnen Standorten kurz dargestellt. 4.3.1 Anderung des baulichen Leistungsumfangs 4.3.1.1 Zwischenzeitliche Erkenntnisse über weitere systemimmanente Bedarfe Schule Arp-Schnitger-Stieg Ein Ausbau des Dachgeschosses des Altbaus zur Nutzung als Unterrichtsfläche ist zur Abdeckung des zusätzlichen Raumbedarfs auf Grund gestiegener Schülerzahlen notwendig. Teil der Maßnahme ist die Erstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges. (Mehr-)Kosten ....................475.000,00 Eure Gymnasium Finkenwerder Da am Gymnasium und der Gesamtschule mehrere Schülerinnen bzw. Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist es im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Doppel-H-Gebäudes erforderlich, zusätzlich einen Aufzug einzubauen. (Mehr -)Kosten . ....................107.026,90 Eure Schule Buddestraße/Elbinselschule Tor zur Welt Für die Elbinselschule als neueingerichtete Ganztagsschule ist ein Essraum mit Essensausgabe erforderlich. Dieser Bedarf wird durch Ausbau der vorhandenen kleinen Pausenhalle am Standort Buddestraße erfüllt. Die Küchenausstattung wird dann in den Neubau übernommen. (Mehr-)Kosten ....................67.357,57 Euro Schule In der Alten Forst Die Raumreserven an dieser Schule und in Schulen in unmittelbarer Nähe reichen nicht aus, um während der Sanierungsarbeiten ausreichend Klassenräume zur Verfügung stellen zu können. Aus diesem Grund ist die Auslagerung von zwei Klassen in Containern erforderlich. Gemäß Vertrag trägt die BSB die Kosten für die erforderlichen Auslagerungen. (Mehr-)Kosten ............... ..... 121.841,72 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 (Mehr-)Küsten ....................29.850,00 Euro schule mit entsprechendem Flächenbedarf gegründet. Da eine Auslagerung in Bestandsgebäude nicht möglich ist, muss die Auslagerung in Klassencontainer erfolgen. Gemäß Bau- und Sanierungsvertrag ist dies ein Risiko, das von der BSB zu tragen ist. Gesamtmehrkosten für diesen Standort 151.69172 Euro (Mehr-)Kosten ...................221.382,6? Euro Gesamtschule Wilhelmsburg, Rotenhäuser Straße und Pcrlstieg Die Übcrprüfunü der beauftragten Neubaufläche im Vergleich zu den der Schule aktuell nach dem Musterraumprogramm zustehenden Flächen ergab eine Minderung von 524m' Klassenraum, 100 m' Fachraum sowie 30 m' Differenzierungsfläche. Aus dieser Minderfläche ergeben sich bezogen auf den Vertrag mit der GWG Gewerbe folgende Veränderungen: Für den Neubau der Pausenmehrzweckhalle ist eine Reduzierung des Regenwasserabflusses erforderlich, die durch eine Rigolenversickerungsanlage erreicht wird. Der Ersatzbau für den Musikpavillon wurde auf Anregung der Schulleitung vergrößert. Dazu wurden Neubaumaßnahmen, die nach Vertrag am Standort Perlstieg errichtet werden sollten, vorgezogen und an der Rotenhäuser Straße gebaut. Für die Schule besteht dann die Möglichkeit, neben dem Musikunterricht den Unterricht flureinen kompletten Jahrgang in diesem Gebäude zu erteilen. Da es sich lediglich um einen Flächentausch handelt, heben sich die baulichen Mehrkosten in der Rotenhäuser Straße mit den Minderkosten am Standort Peristieg wieder auf. (Minder-)Kosten aus der Flächenreduzierung ........ -1.335.532,64 Euro Gesamt-(Minder-)Kosten -‚ am Standort Stübenhofer Weg .......1.114. 149;96 Euro (Mehr-)Kosten ..................keine 1 in minuel- Kant-Gymnasium Gymhasium Süderelbe (Mehr-)Kosten ...................73.604,93 Euro Der Neubau der Pausenmehrzweckhalle beinhaltet auch den Ersatzbau des Musikpavillons. Um die Halle gleichzeitig mehrfach nutzen zu können, ist eine zweite mobile Trennwand zur Abtrennung -des Bühnenraums erforderlich. Mit dieser Trennung ist es einerseits möglich, gleichzeitig Musik - und darstellendes Spiel zu unterrichten, andererseits kann die Halle auch zur Essenseinnahme von einer größeren Gruppe genutzt werden. Schule Ehestorfer Weg (Mehr-)Kosten ...................32.774,82 Euro Auf den Neubau einer größeren Pausenhalledurch die GWG wurde verzichtet. Die erforderlichen Funktionen waren auch mit einer kurz vor Vertragsabschluss erfolgten kleineren Erweiterungs- und Umbaumaßnahme durch die Bauabteilung der BSB zu gewährleisten. - Schule Maretstrafle Eine Ausrüstung des neuen Gebäudeteils (Aufstockung) mit außen liegendem Sonnenschutz zur Gewährleistung einer Blendfreiheit und einer Raumtemperatur von rege]haft maximal 26 Grad Celsius ist entgegen der ursprünglichen Planung notwendig. Minderkosten ...... ............. -1.061.000,00 Euro Eine Leistungsminderung am Gebäude 1 erfolgt durch Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der PausenhalLe vor Vertragsbeginn durchgeführt wurden. Minderkosten ...................-796.497,62 Euro Die Sanierung der Gymnastikhalle wurde wegen des insgesamt guten Unterhaltungszustandes nur reduziert ausgeführt. Im Auftrag der BSB war noch vor dem 1. Juli. 2007 eine Sanierung in einfacher Form durchgeführt wärden. Minderkosten ............... ....-195.000,00 Euro Die Schule Maretstraße wird im Zusammenhang mit dem Neubau und zusätzlichen Neubauflächen zu- einem Community Center ausgebaut. Dazu wird die Aula durch einen Neubau ersetzt, ein Freizeitzentrum und Raum für zusätzliche Stadteilnut.zungen werden in den Schulneubau integriert. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten werden vom Bezirk Harburg und der BSU getragen (siehe Abschnitt 4.3.1.2). An diesem Standort ist es jetzt wegen des nahezu vollständigen Abbruchs der alten Bausubstanz nicht mehr möglich, in dem mitten auf dem Baugelände verbleibenden Klassengebäude Unterricht zu erteilen. Eine Ausquartierung der Schülerinnen und Schüler in andere Schulen ist nicht möglich. Es wurde daher auf dem Sportplatz Baererstraße eine C-ontaineranlage errichtet. Minderkosten insgesamt .......... -2.052.497,62 Euro (Mehr-)Kosten Aula/Freizeitzentrum .............701.852,89 Euro Schule Stübenhofer Weg (Mehr-)Kosten der Containeranlage ..............1.544.734,89 Euro Mehrere Einzelbaumafinahmen, die als Neu- und Ersatzbauten am Standort gemäß Vertrag vorgesehen sind, sollen jetzt in einem kompakten Gebäude zusammengefasst werden. Diese Planung entstand in Zusammenarbeit mit der Schulleitung im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Standortplanung. Sie bietet für die Schule organisatorisch viele Vorteile und soll umgesetzt werden. Bauliche Mehrkosten entstehen nicht, aber die Fertigstellungstermine und die Forfaitierungseinheiten werden verändert. Insgesamt wird die Baumaßnahme später beginnen und trotzdem früher fertiggestellt werden. Ursprünglich war geplant, die Schülerinnen und Schüler während der Bauphüe in die Schule Buddestraile auszulagern. Allerdings wurde zwischenzeitlich die Elbinsel- (Mehr-)Kosten Maretstraße insgesamt ............2.246.587,78 Euro Fazit Die Summen der vorgenannten baulichen Mehr- und Minderkosten wurden vertraglich fixiert. Angesichts des Umfangs der bereits zusätzlich angekündigten, aber zum 30. April 2009 noch nicht beauftragten Maßnahmen (siehe 4.3.1.2) ist eine Einsparungvon maximal 12.603,86 Euro zu erwarten. Damit wird das ursprüngliche Veriragsvolumen eingehalten Allerdings muss auf Grund der terminlichen Verschiebung der Maßnahmen mit einem Zinsschaden von maximal 32 Tsd. Euro gerechnet werden. - 17 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode 4.3.1.2 Ergänzung des Leistungsumfangs um multifunktionale Nutzungen Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Bildungsregionen und die Stadtentwicklung in Hamburgs Süden sind integrierte Konzepte. In das Modell Hamburg Süd sollen mültifunlctionale Nutzungen mit Flächenmehrbedarfnufgenommen worden, die in sinnvoller Weise organisatorisch mit dem Schulstandort verknüpft werden. Dies gilt für die nachfolgenden Standorte: Bildungszentrum „Tor zur Welt' Das Bildungszentrum „Tor zur Welt" in der Krieterstraße/ Euddestraße unterliegt als Projekt der Internationalen Bauausstellung GmbH Hamburg (IRA Hamburg) besonderen gestalterischen und energetischen Anforderungen (Passiybausstandard des Neubaus) und schafft gleichzeitig zusätzliche Räuzhlichkeiten, in denen vielfältige Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gestaltet werden. Kostenträger: BSU ...................... . .... 5.400.000,00 Eure iA Hamburg ...................4.070.000,00 Eure BSG ...........................1.000.000,00 Eure Anteil BSB ......................4.380.000,00 Eure Summe Tor zur Welt ..............l4.850.000,00 Eure Die Mieteinnahmen an diesem Standort decken die laufenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten. Stadtteilentwicklungskonzept „Phoenix-Viertel" in Harburg mit Neubau der Schule Maretstraße als Community Center Maretstraße Im Rahmen des Stadtteilent-wicklungskonzepts „PhoenixViertel" in Harburg wird der Neubau der Schule Maretstraße als Community Center mit Integration eines Freizeitzentrums sowie Stadtteilbüro, Elternschule und Teilen der Volkshochschule (VHS) entwickelt. Dafür wurde eine Erweiterung des Neubaus geplant, der auch den Ersatz für die Aula und das Fachklassengebäude beinhaltet. Um die Baümaßnahme in dieser Form realisieren zu können, wurde die gesamte Schule in Klassencontainern auf dem Sportplatz Baererstraße ausgelagert. Mit dieser Baumaßnahme wurde die GWG Gewerbe bereits beauftragt und sie befindet sich in der Durchführung. Kostenträger: Bezirk und BSU ..................1.912.803,00 Eure BSG für das Freizeitzentrum .......500.000,00 Eure Summe der Erstattungen im Zusammenhang mit dem Modell Hamburg Süd ...................2.412.803,00 Eure Nutzer durch lfd. Mieteinnahmen in Höhe von (zuzüglich Finanzierungskosten) .............450.000,00 Euro Summe Maretstraße ..............2.862.803,00 Eure Neubau der Schule Quellmoor im Neubaugebiet Neugraben-Fischbek (NE 65) mit Mantelbebauung Ein weiteres Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen und Veränderungen ist der Neubau der Schule Quellmoor im Neubaugebiet NE 65. Als besonderes Gebäude wird •eine Mehrzweckhalle errichtet, die mit einer lichten Höhe von 12,50 in 2000 Zuschauerplätzen den Anforderungen eines internationalen Volleyball-Spielbetriebs ent- 18 spricht. Gleichzeitig soll diese Halle für kulturelle Veranstaltungen sowie als 3-Feld-Sporthalle schulisch genutzt werden. Zusätzlich wird eine Mantelbebauung zur Belebung des Stadtteils, besonders in den Nachmittags- und Abendstunden, in den Schulneubau integriert. Hier werden Räume für eine Kindertagesstätte, eine gastronomische Einrichtung, ein Sport- und Fitnesszentrum sowie Räume für kulturelle Angebote errichtet. Kostenträger: BSU und Bezirk ..................5.300.000,00 Eure Nutzer (durch lfd. Mieteinnahmen in Höhe von) ....................3.800.000,00 Eure Summe Mehrkosten und Zuwendungen Quellmoor .........9.tOO.000,00 Euo Sprach- und Bewegungszentrum an der Schule Rotenhäuser Damm Für die Grundschule Rotenhäuser Damm ist im Auftrag der GWG Gewerbe der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle als Ersatz für die stark sanierungsbedürftige vorhandene Einfeldhallc vertraglich vorgesehen. Im Rahmen einer Maßnahme der IBA Hamburg soll diese Sporthalle um ein Sprach- und Bewegungszentrum erweitert werden. in Architektenwettbewerb für diese anspruchsvolle Gestaltungsaufgabe hat bereits stattgefunden. Kostenträger: BSU ...........................2.090.000,00 Eure IBA Hamburg ...................600.000,00 Eure Summe Mehrkosten und Zuwendungen Sprach- und Bewegungszentrum ............. ..2.600.000,00 Euro Die Kosten der Bewirtschaftung werden in der areijährigen Laborphase von der BSG und der BSB jeweils hälftig getragen. Der Anteil der BSB wird bei rund 30.000,00 Eure per anno liegen, Im Anschluss an die dreijährige Laborphase werden die Betriebskosten vom Nutzer als Anteil der dann zu entrichtenden Miete getragen. Kostenbeteiligung nichtschulischer Nutzer Die Kosten für die zusätzlichen Baumaßnahmen der Projekte Bildungszentrum „Tor zur Welt", NE 65 und CC Marctstraße werden von den jeweiligen Nutzern bzw. aus den entsprechenden Etats der fachlich zuständigen Behörden (zum Beispiel aus dem Stadtentwicklungsprograhm der BSU) in Form von einmaligen Zuschüssen und bzw. oder über langfristige Mietverträge refinanziert. Vermieter ist die Behörde für Schule und Berufsbildung, (Unter)Mieter sind die außerschulischS Nutzer in den Schulgebäuden. Die =künftigen Mieter werden wie die betroffenen Schulen frühzeitig und umfänglich an den Planungen der Neubauprojekte beteiligt. Die Mietkosten werden, soweit vorgesehen; für die vom zukünftigen Mieter bestellten Flächen als Kostenmiete berechnet. Diese Mieten, berechnet auf die Dauer des ÖOP-Vertkags, enthalten alle Kosten, die sich aus der Errichtung und dem Betrieb ergeben, also auch die Zinsund Finanzierungskosten, sowie einen Ansatz für das Mietausfallrisiko. Berücksichtigt werden gegebenenfalls .. die auch Zuwendungen, die die jeweiligen Mieter (b m entsprechenden Fachbehörden) als Baukostenzuschuss einbringen. Mit den zukünftigen Mietern werden zum Baubeginn Vorverträge geschlossen, die auch die Zuwendungsgeber mit einbeziehen, um ein Finanzierungsrisiko Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 aus der Vertragserweiterung auszuschließen. Bei einer außergewöhnlichen Kumulation von eintretenden Risiken, z. B. eine unvorsehbare Zahlungsunfähigkeit des Mieters, sind für die leer werdenden Mietflächen unverzüglich neue Nutzungen zu finden. Da es sich um multifunktionale Flächen handelt, besteht die Möglichkeit, hier zusätzliche z. B. im Rahmen der Schulreform entstehende Raumbedarfe dem Schulstandort bereit zu stellen, zusätzliche Flächenbedarfe vorhandener Nutzer durch Erweiterung des Mietvertrages zu decken oder neue externe Mieter zu akquirieren. Für die Dauer eines Leerstandes würden die Belastungen auf die BSB zurückfallen. 4.3.2 Wertsicherung (Ausgleich von Preissteigerungseffekten) Die Verträge mit der GWG Gewerbe für die 32 Schulen im Modell Hamburg Süd wurden über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschlossen. Es ist nicht möglich, für diesen Zeitraum bereits zum Vertragsbeginn die Preisentwicklung vorherzusagen. Auch für den relativ kurzen Zeitraum von fünf Jahren, der den Bau- und Sanierungsvertrag betrifft, war dies nicht möglich oder hätte einen unverhältnismäßig hohen Risikozuschlag im Angebot der GWG Gewerbe verursacht. Um beiden Vertragspartnern gerecht zu werden, sind im Facility-Management-Vertrag sowie im Bau- und Sanierungsvertrag Regelungen für die Wertsicherung getroffen worden (vgl. Drucksache 18/5799, s. Abschnitt 4.2.3). Basis für die Preisanpassung sind die vom Statistischen Bundesamt regelmäßig erhobenen und veröffentlichten Preisindices für die Bauwirtschaft. Für Neubaumaßnahmen gilt der „Baupreisindex für Neubau in konventioneller Bauart einschl. Umsatzsteuer, Ziffer 1.2 Nichtwohngebäude - Bauleistungen am Bauwerk Bürogebäude" als Gesamtindex. Für die Sanierungsmaßnahmen und die energetischen Baumaßnahmen gilt der „Baupreisindex für Neubau in konventioneller Bauart einschl. Umsatzsteuer, Ziffer 1.1 Wohngebäude, gemischt genutzte Gebäude" als gewerkeweiser Index. Der Berechnungszeitraum für die Preissteigerung ist die Zeit ab 1. Januar 2008 bis zur Fertigstellung der einzelnen Baumaßnahme gemäß Vertrag. Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2007, also im 1. Halbjahr der Vertragslaufzeit, erbracht wurden oder zu erbringen waren, unterliegen allerdings keiner Wertsicherung. Eine Preisanpassung erfolgt gemäß Bau- und Sanierungsvertrag erstmalig ab Stichtag 1. Januar 2008. Für die Bau- und Sanierungsleistungen werden die aus der Preisindexanpassung eingetretenen Mehr- oder Minderkosten mit Fertigstellung der Baumaßnahmen als Einmalzahlung getrennt in Rechnung gestellt und erstattet, das Leistungsentgelt 1 wird entsprechend angepasst (siehe Abschnitt 5.1.1). Die nachstehende Tabelle stellt die eingetretenen Wertsicherungskosten dar und zeigt als Prognose die für 2009 und 2010 zu erwartenden Kosten. Als Berechnungsbasis wurden die prozentualen Indexsteigerungen gegenüber dem Preisstand 1. Januar 2008 zugrunde gelegt. Wertsicherung Bau- und Sanierungsleistungen Prognose der Werisicherung bis einschl. 2010 2008 2009 2010 Werklohn Sanierung 11.463.000,00 44.514.000,00 13.138.258,51 Wertsicherung Sanierung 304.027,48 2.392.558,65 8.073.349,76 in% ab 01 01.2008 auf Werklohn 2007 2,65% 5,37% 8,17% Werklohn Neu-! Erweiterungsbauten 5.708,585,10 37.254.143,23 30.581.239,03 Wertsicherung Neu-! Erweiterungsbauten 171.102,01 2.266.686,25 2.833.054,55 in % ab 01.01.2008 auf Werklohn 2007 3,00% 6,08% 9,26% Jahres ./Gesaanlsrnnme 475.129,49 4.659.244,90 3.906.404,31 davon Anteil Einmalzahlung zum 30.06.2009 475.129,49 2.075.848,20 Die Facility-Management-Leistungen unterliegen ebenfalls einer auf Indices des Statistischen Bundesamtes bezogenen Preisanpassung (vgl. hierzu www.destatis.de ).'9' Eine Anpassung des Leistungsentgelts II erfolgt erstmalig vom 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2009 als monatsgenaue Anpassung und ab 1. Juli 2009 als jahresweise Anpassung. Die im Jahr 2008 und bis Mitte 2009 eingetretenen Kostensteigerungen werden rückwirkend erstattet. Die nachstehende Tabelle stellt die eingetretenen Wertsicherungskosten dar und zeigt als Prognose die bis 2010. zu erwartenden Kosten. Als Berechungsbasis wurden die prozentualen Indexsteigerungen gegenüber dem Preisstand 1. Januar 2008 der Prognose zugrunde gelegt. 9) Basisindex ist dabei der Verbraucherpreisindex für - die Gesamtlebenshaltung in Deutschland, für die Bauunterhaltung ist es der Verbraucherpreisindex COICOP-VJ'I Nr. 043, für die Medienverbräuche sind es die Verbraucherpreisindices COICOP-VPI Nr. 0451 bis 0455 sowie 0441. 19 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Berechnun g und Proanose der Wertsicherung Facilit y Manage- 2008 2009 2010 2008 ment Kostenart Index 2009 2010 - „ ac — -0 0 •9' Dt C tt - tca - 0...-'" u ca ca u.E .E na yZ tt 4 0 -„ "" tta uu a‚an n.n ua :. an g 'n t .'! ‚" 3 o 'a fl -1 -‚ VerbraucherpreisInstandhaltung /werterhaltende index COICOP- 509.757,02 6.117.084,24 1,44% 88.272,41 6,03% 368.993,67 8,18% 500.264,39 Bauunterhaltung VPINr. 043 VerbraucherpreisGas Index COICOP- 162.310,97 1.947.731,60 10,46% 203.751,18 13,08% 254.669,69 10,25% 199.570,34 VPINr. 0452 VerbraucherpreisFlüssige Brennstoffe index COICOP- 1.960,67 23.28,00 0% 3.620,90 0% 0,00 Ö,6 % 142,50 (leichtes Heizöl) VPINr. 0453 VerbraucherpreisindexCOICOP- 35.096,00 421.152,00 7,69% 32.383,92 16,72% 70.433,08 18,58% 79.480,14 Fernwärme VFINr. 0455 Verbraucherpreisindes COICOP- 51.366,74 616.400,88 5,10% 31.419,39 11,49% 70.822,51 13,23% 81.569,81 Strnmkosten VPINr. 0451 Verbraucherpreisindex COIC0P- 19.729,67 236.756,04 0% 0100 2,27% 5.369,68 2,36% 5.589,13 Wasserkosten VPINr. 0441 Verbraucherpreisindes für Gesamtle- 251348,30 3.016.179,72 ‚ 0,82% 24334,77 0,96% 28.892,05 0,97% 29.088,57 Reinigungakosten benshaltung Verbraucherpreisindes für Gesamile- 13.163,06 157.956,72 0,82% 1.294,06 1,11% 1.762,12 1,25% 1.976,40 Entsorungskusten benshaltung Tarifvertrag der Hausmeisterleistungen Wohnungswirt- 223.750,00 2.685.000,00 2,42% 65.118,25 3,77% 101.291,63 5,59% 150.803,58 - schaft VerbraucherpreisSonstige Projektkosten index für Gesamtle- 11.750,00 141.000,00 0,82% 1.157,20 1,05% 1.479,88 1,14% 1.601,27 benahaltung 15.362.789,20 Jährliches Leistungsentgelt II Summe der Preisanpassung pro Rundungsdifferenzen Jahr 4.3.3 Realisierung von Risiken, die von der FHH zu tragen sind Mit der Durchführung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind Risiken verbunden, die auch bei gründlicher Planung nicht ausgeschlossen werden können. Entsprechend den Regelungen des Bau- und Sanierungsvertrages wurde mit der Übernahme der Risiken jeweils der Vertragspartner belastet, der die möglichen Risiken beeinflusen kann. Risiken, die sich aus dem Gebäudebestand ergeben und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zu erkennen waren, sind von der FHH als Auftraggeberin zu tragen. Wesentliche der insoweit von der FHH zu übei-nehmenden Risiken sind das Risiko von Kampfmitteln, der Schadstoffe in den Gebäuden oder im Boden sowie Schäden durch Mängel, die bereits vor Vertragsbeginn entstanden waren. Soweit vor Ort oder aus den vorhandenen Plänen nicht erkennbar, gehört auch die Übernahme der Kosten einer Tiefgründung zu den von der BSB zu tragenden Risiken, ebenso wie die Umsetzung geänderter gesetzlicher 451.746,07 903,714,31 1.049.387,15 Anforderungen z. B. im Bereich des Klimaschutzes. Um diese Risiken abzudecken, sind in der Drucksache 18/5799 auf Grund einer Risikobewertung insgesamt 9,87 Mio. 'Euro vorgesehen worden. Ein Betrag von 9 Mio. Euro ist für die Dauer der Bauzeit im Haushalt unter Berücksichtung der Bauablaufpläne berücksichtigt. Zu den, Risiken, die bisher eingetreten sind, gehören die Bergung von Bombenresten, scharfen Brandbomben und einer scharfen Fliegerbombe sowie die Wiederherstellung der Baufläche nach Abschluss der Bergungsarbeiten. Die Kosten für diese von der FHH zu übernehmenden Risiken belaufen sich bislang auf 1.417.767 Euro und liegen damit im prognostizierten Rahmen. Weitere Risikokosten wurden seitens der GWG bisher nicht angekündigt, werden aber im weiteren Verlauf der. Bauphase mit hoher Sicherheit eintreten. Da die Baumaßnahmen zu rd. 28% in der Durchführung sind, die dazugehörigen Risiken aber erst 14,4% des Gesamtrisikoansatzes ausmachen, ist davon auszugehen, dass die in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 Drucksache 18/5799 prognostizierten Risiken in Höhe von 9 Mio. Euro für die Abdeckung der Bau- und Sanierungsrisiken insgesamt auskömmlich sein werden. Die Risikokosten sind nicht im Leistungsentgelt! enthalten. Diese Kosten werden auf der Grundlage von Einzelnachweisen in Rechung gestellt, geprüft und dann aus dem dafür eingerichteten Haushaltstitel 3010.893.06 erstattet (bzw. künftig aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb"; im vorgelegten Wirtschaftsplan 2010 ist diese Position berücksichtigt). 4.4 Kosten Bau und Sanierung 4.4.1 Kosten Bau und Sanierung des Modells Hamburg Süd (im Unterschied zu den Kosten Wirtschaftlichkeitsvergleich) Nachfolgend wird dargestellt, welche Kosten dem Modell Hamburg Süd aus gegenwärtiger Sicht für die Bau- und Sanierungsleistungen zuzurechnen sind, um damit einen Überblick über das Gesamtbauvolumen des Vorhabens zu geben. Damit wird auch über die Kosten berichtet, die nicht in die dargestellten Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Eigenerledigung (PSC) und OOP-Variante eingegangen sind, da sie entweder als modellexterne Kosten zu betrachten sind oder sich erst im weiteren Verlauf des Vorhabens ergeben. Die Einbeziehung dieser Kosten würde den Wirtschaftlichkeitsvergleich aber - wie dargelegt nicht nachhaltig beeinflussen, da sie sich auf beiden Seiten des Vergleichs gleichartig auswirkt. Nicht betrachtet werden die Wertsicherungskosten, da diese nicht über die gesamte Bauzeit belastbar prognostiziert werden können. Die im Modell Hamburg Süd an die GWG Gewerbe beauftragte Bausumme hat sich gegenüber der Auftragserteilung wie folgt verändert (siehe Anlage 5 zum Abschnitt 4.4): Auftragssumme Bau und Sanierung Modell Hamburg Süd gemäß Vertrag von 29. Juni 2007 . ................ 272.446.350,80 Euro Mehr-/Minderkosten durch vertraglich vereinbarte Leistungsveränderung.....................-12.603,86 Euro Auftragssumme Bau und Sanierung Modell Hamburg Süd, Stand 30. April 2009 . ............. 272.433.746,94 Euro Angekündigte, noch nicht beauftragte Leistungsveränderungen (z.B. IBA-Hamburg-Maßnahmen): . 26.550.000,00 Euro Kosten durch vertragsgemäß von der BSB zu übernehmende Risiken: .... 9.000.000,00 Euro Investitionssumme Modell Hamburg Süd inkl. Risiko und zusätzliche Maßnahmen: .................... 307.983.746,94 Euro Baumaßnahmen mit externer Beteiligung Bildungszentrum „Tor zur Welt":.. . 14.850.000,00 Euro Sprach- und Bewegungszentrum Rotenhäuser Damm (IBA-Hamhurg-Maßnahme) . ....... 2.600.000,00 Euro Neubau Schule Quellmoor NF 65 (Stadtentwicklungsmaßaahme) . .... 9.100.000,00 Euro Absehbar sind darüber hinaus, wie bereits dargelegt, weitere Vertragsanpassungen infolge schulorganisatorischer Veränderungen und der Wertsicherungsklausel der Verträge. Grundsätzlich erlaubt es der Vertrag mit der GWG Gewerbe, zusätzliche Leistungen mittels Einmalzahlung oder mittels Erhöhung des ratierlichen Leistungsentgelts J zu vergüten. Damit ist es möglich, Investitionszuschüsse (Umschichtungen aus anderen Fachressorts oder auch Mittel des Konjunkturprogramms des Bundes) direkt einzusetzen, ohne sie auf monatliche Zahlungen umlegen zu müssen. In diesem Fall müssen auch keine Finanzierungskosten bedacht werden. Andererseits ist die Zahlungsform der ratierlichen Zahlung über das dann erhöhte Leistungsentgelt 1 optional aber auch möglich, so dass z. B. Finanzierungsbeiträge, die über eine Kostenmiete von Dritanutzern eingebracht werden, als monatliches Leistungsentgelt an die GWG Gewerbe weitergeleitet werden körnien. In der Kostenmiete sind dann die Finanzierungskosten der GWG Gewerbe abgebildet. Die BSB als Gebäudeeigentümerin muss in diesen Fall keine Vorfinanzierung durchführen, es verbleibt jedoch ein in der Kostenmiete berücksichtigtes Restrisiko für den Fall, dass einer der Mieter während der Vertragslaufzeit ausfällt und nicht sofort ein Nachmieter gefunden wird. Die Summen der einzelnen Zuwendungen sind im Abschnitt 5 dargestellt. 4.4.2 Bewertung Bei der Realisierung des Modells Hamburg Süd haben sich Mehrkosten ergeben, die im Haushalt noch nicht abgebildet sind. Es handelt sich einerseits um Kosten, die einem auf einen langfristigen Zeitraum angelegten Vorhaben immanent sind bzw. den spezifischen Bedingungen des Zustandekommens derartiger Verträge geschuldet sind. Wie bereits dargestellt, war die Zustimmung der Bürgerschaft vor dem Zeitpunkt des sog. Financial Closing erforderlich. Hierdurch entstand ein relativ langer Zeitraum zwischen Vertragsangebot der GWG Gewerbe und dem Vertragsabschluss. Auf die entsprechenden Anpassungsnotwendigkeiten war bereits in der Drucksache 18/5799 hingewiesen worden. Diese Anpassungen haben, wie in Abschnitt 3 mit dem aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich dargelegt, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Wirtschaftlichkeitsvorteil der hier berichteten OOPVariante. Dies trifft auch für die Abbildung der vertraglich vereinbarten Übernahme der zwangsläufigen Mehrkosten infolge der eingetretenen Preissteigerungen im Bewirtschaftungs- und Baubereich zu. Ein anderer Teil der Mehrkosten, der aus der Beauftragung zusätzlicher Leistungen resultiert, die insbesondere aus der besonderen Bedeutung der Region Hamburg Süd im Zusammenhang mit der IBA Hamburg und der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften resultieren, ist analog der künftigen Nutzung durch Finanzierungsbeiträge anderer Behörden oder Mietzahlungen der künftigen Nutzer abgesichert. Für den relativ kleinen (gedanklichen) Anteil der Baumaßnahmen, der für die schulische Nutzung errichtet wird, erscheint es vor dem Hintergrund des wegweisenden Charakters dieser Gebäude im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung angemessen, Mittel aus dem Deckungskreis 13 (Schulbau) zur Finanzierung heranzuziehen. 5. Anpassungen des Haushaltsplans 2009/2010 Das Modell Hamburg Süd ist notwendigerweise dynamisch angelegt. Die Bürgerschaft ist mit der Drucksache 18/5799 darauf hingewiesen worden, dass die finanziellen Rahmenbedingungen der Verträge mit der GWG Gewerbe 21 Drucksache 19/4209 der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode noch nicht vollständig fixiert waren und sich bis zum Vertragsschluss noch Änderungen ergeben können. Des Weiteren wurde auf die Wertsicherungsklausel in den Verträgen hingewiesen, infolge derer die Leistungsentgelte an Preissteigerungen angepasst werden. Angesichts der Tatsache, dass es sich beim Schulwesen um ein dynamischei System handelt, ist in den Verträgen auch die Möglichkeit vorgesehen, Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen, die zu Mehr- und Minderkosten führen können. Diese Mehr- und Minderkosten können sowohl beim Leistungsentgelt 1 (Vergütung für Bau und Finanzierung) als auch beim Leistungsentgelt II (Vergütung für Unterhalt und Betrieb) wirksam werden. In den vorhergehenden Abschnitten 3 und 4 dieses Erfahrungsberichts sind die Anpassungsnotwendigkeiten im Einzelnen dargelegt worden. Nachfolgend werden die entsprechenden Anpassungen des Haushaltsplans erläutert (vgl. auch Abschnitt 8 Petitum und die Anlage 7 zu Abschnitt 8 „Zahlenprotokoll"). 5.1 Investitionen 5.1.1 Anpassungen Leistungsentgelt 1 (Titel 3010.823.01) Gegenüber der Drucksache 18/5799 hat sich bis zum Vertragsschluss am 29. Juni 2007 eine Veränderung im Zinsniveau zum sog. Financial Closing ergeben (465 Tsd. Euro p.a.) sowie Änderungen von Baumaßnahmeii, Neubau statt Sanierung (74 Tsd. Euro p.a.), die zu Einsparungen beim Leistungsentgelt II führen. Nach Vertragsschluss am 29. Juni 2007 sind nachfolgende Änderungen zu berücksichtigen: Gemäß vertraglich vereinbarter Wertsicherungsklausel wird erstmalig im Jahr 2009 eine Preisanpassung fällig. Die vertraglich vereinbarte 'Q'ertsicherungsklausel wirkt sich sowohl auf die von der GWG Gewerbe erbrachten Bauleistungen als auch auf die von ihr erbrachten Betriebsleismagen aus. Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen sind in Abschnitt 4.3.2 dargestellt. Die notwendigen Anpassungen für das Jahr 2008 sind gemäß Bau- und Sanieningsvertrag im Jahr 2009 fällig. Für die Jahre 2009 und 2010 wurde eine Prognose der Wertanpassung vorgenommen. Uber die Wertsicherung in den Folgejahren kann keine verlässliche 22 Prognose erstellt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Die Wertsicherung der Bauleistung endet voraussichtlich im Jahr 2014 mit Abschluss der Baumaßnahmen. Wenn die entsprechenden zwangsläufigen Mehrbedarfe endgültig feststehen, muss der Mehrbedarf 2009 durch Verstärkungsmittel oder Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten ausgeglichen werden. Der Mehrbedarf 2010 ist im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Schule —Bau und Betrieb", der der Bürgerschaft parallel zu dieser Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegt wird, berücksichtigt. Nach Vertragsschluss wurden Anpassungen in der zeitlichen Abfolge der Bauaufträge vorgenommen. Diese führen 2009 zu einer Zinsmehrhelastuüg von 32 Tsd. Euro (vgl. Abschnitt 4.3.1.1). Außerdem haben sich seit Modellstart im Zusammenhang mit dem Bau- und Sanierungsverirag einige beauftragte Leistungsbilder geändert. Es wurden Flächen reduziert, da der Flächenbedarf geringer ist als zunächst angenommen. Weiterhin konnte eine Verringerung des Auftragsvolumens erfolgen, da die FHH bereits einige Flächen noch vor Vertragsabschluss in Eigenerledigung saniert hat. Dies führt zu einer Verminderung des jährlichen Leistungsentgeltes um 306 Tsd. Euro. Gegenläufig mussten an einigen Schulen die Leistungen erweitert werden. Gesondert ausgewiesen ist hier der Ausbau der Schule Maretstraße zu einem Community Center im Rahmen der städtebaulichen Sanierung im Phönix-Viertel Harburg. Die Vorfinanzierung erfolgte aus Mitteln des Modells Hamburg Süd mit einer jährlichen Belastung von 155 Tsd. Euro. Der Finanzierungsanteil der BSB an diesem Projekt wird über Mieteinnahmen refinanziert. Darüber hinaus wird die Baumaßnahme über Mittel der BSU und der BSG bezuschusst. Die Belastung auf Grund der Mehrbeauftragung an anderen Schulen ist in der nachfolgenden Tabelle in der Position „zusätzliche Beauftragung/Flächen" dargestellt. In der Summe gleichen sich Mehr- und Minderbeauftragung aus, sodass bis auf die Zinsmehrbelastung (32 Tsd. Euro) 2009 keine Veränderung des Leistungsentgelts durch veränderte Beauftragung zu erwarten ist (vgl. Abschnitt 4.3.1.1). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 1. Wahlperiode Drucksache 19/4209 *) Mehrbedarfe 2007/2008 wurden durch zentral vcranschlagte Verstärkungsmittel mit Deckung aus dem Einzelplan 3.1/Deckungskrcis 13 ausgeglichen ff." = Beträge schreiben sich in die Fölgejahre durch; xx.xxx = keine verlässliche Prognose der Wertsicherung möglich Ohne Berücksichtigung der Mehrbedarfe infolge der Wertsicherung, jedoch bei Berücksichtigung der im Abschnitt 4.3.1.2 beschriebenen Investitionszuschüsse beläuft sich der haushalterische Minderbedarf in 2009 auf 67 Tsd. Euro; dieser wird zur teilweisen Deckung des Wertsicherungsbetrages in voraussichtlicher Höhe von 5.134 Tsd. Euro eingesetzt. Für den Haushaltsplan 2009 ist daher keine Anpassung des Leistungsentgelts 1 notwendig. Die Wertsicherung 2009 erfolgt im üblichen Verfahren durch Verstärkungsmittel. Die geänderten Bedarfe ab dem Jahr 2010 werden im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" abgebildet und sind für 2010 im vorgelegten Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Der Rechnungshof hat moniert, dass im Leistungsentgelt 1 sowohl der Werklohnanteil als auch der Finanzierungsanteil gemeinsam veranschlagt worden sind. Der Senat war nach der seinerzeitigen Vnrschriftenlage davon ausgegangen, dass eine derartige Veranschlagung nach dem Oberwiegenheitsprinzip erfolgen könne, wird aber künftig das Leistungsentgelt 1 in den investiv zu veranschlagenden Werklohnanteil und den im Betriebshaushalt anzusiedelnden Finanzidrungsanteil (im Wesentlichen Zinsen) differenzieren. Die entsprechenden Haushaltsvermerke zu dem neu einzurichtenden Titel Modell Hamburg Süd Leistungsentgelt 1, Zinsanteil sind dem in der Anlage 7 zum Abschnitt 8 beigefügten Zahlenprotokoll zu entnehmen. Aufteilung des Titels: 3010.823.01, Modell Hamburg Süd Leistungsentgelt 1 (wird ah 2010 im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" berücksichtigt)• (2007/2008 nur nachrichtlich), xx.xxx = ab 2011 gegenwärtig keine Kalkulation möglich 23 Drucksache 1914209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode 5.1.2 ErweiterungdesLeistungsumfangs im Modell Hamburg Süd (Investitionszuschüsse, Titel 3010.893.05) In der Drucksache 18/5799 wurde dargelegt, dass Investitionszuschüsse aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2010 im Zusammenhang mit dem Programm „bilden - beraten - betreuen" herangezogen werden sollen, um neben den rein schulischen Anforderungen auch Aspekte der Stadtteilentwicklung In den Baumaßnahmen berücksichtigen zu können. Wie in Abschnitt 4 des vorliegenden Erfahrungsberichts dargestellt, haben sich - insbesondere im Zusammenbang mit dem „Sprung über die Elbe" und der Konzentration des Interesses auf die Bildungsentwicklung im Süden Hamburgs - weitere Anforderungen ergeben, die von.der GWG Gewerbe an den zum Modell Hamburg Süd gehörenden Schulen umgesetzt werden sollen. Zu nennen sind dabei nach gegenwärtigem Kenntnisstand vier Maßnahmen, die auch im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung 2013 zu sehen sind: - Bildungszentrum „Tor zur Welt" - Sprach- und Bewegungszentrum an der Grundschule Rotcnhäuser Damm - Mantelbebauung Schule Quellmoor in NeugrabenFischbek (NF 65) - Community Center Maretstraße Die Zuschüsse für das Community Center Maretstraße werden als Deckungsmittel für die Mehrkosten im Leistungsentgelt 1 eingesetzt, da die Vorfinanzierung auch über das Leistungsentgelt 1 erfolgte. Titel 3010.893.05: Modell Hamburg Süd, Investitionszuschüsse für bestimmte Bauinvestitionen (wird ab 2010 im Wirtschaftplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" berücksichtigt) '° Die Anpassung des Haushaltsplans 2009/2010 erfolgt in der parallel vorgelegten Drucksache zur Gründung eines Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb'. Diesen Mehrbedarfen wohnt kein Finanzierungsanteil den zum größten Teil durch Finanzierungsbeiträge aus inne, da sie (nach Baufortschritt) als Einmalzahlungen anderen Einzelplänen gedeckt (vgl. auch Anlage 7 zum abgewickelt werden. Die zusätzlichen Maßnahmen wer- Abschnitt 8). Angesichts der durch die Maßnahmen 24 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 bewirkten Verbesserung des allgemeinen schulischen Umfelds und damit der Lernbedingungen ermöglicht die Behörde für Schule und Berufsbildung durch Umschichtung im Einzelplan 3.1 bzw. ab 2010 im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" aber auch einen eigenen Beitrag. So wird im Bildungszentrum „Tor zur Welt" der Eigenbeitrag der BSB für folgende Zwecke verwendet: - Nutzung von Erweiterungsflächen für schulische Belange, - besondere Ausführungen und Ausstattungen im Bereich Technik (Bühne, Energiezentrale), - besondere Ausgestaltung der Außenanlagen, Biotop, - Notwendigkeit einer Auslagerung von 23 Klassenräumen auf Grund der kompakten Baufolge. Für die oben benannten Projekte wird für das Haushaltsjahr 2009 eine Verpflichtungsermächtigung von 26.550 Tsd. Euro erbeten. Für das Jahr 2010 besteht ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 3.362 Tsd. Euro. Dieser wird in Höhe von 500 Tsd. Eure aus dem Einzelplan 4 „Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz" erbracht. Für den Finanzierungsbeitrag der BSB in Höhe von 2.862 Tsd. Euro würde ohne Einrichtung des Sondervermögens der Deckungskreis 13 (,‚Schulbau") des Einzelplans 3.1 herangezogen werden, im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" wird entsprechend umgeschichtet. 5.1.3 Risikokosten (Haushaltstitel 3010.893.06) Gemäß Drucksache 18/5799 zum Modell Hamburg Süd wurden für bestimmte Risiken in der Bauphase Mittel in Höhe von insgesamt rd. 2 Mio. Euro unter dem Titel 3010.893.06 veranschlagt. Uber die derzeitig eingetretenen Risiken je Standort wird ausführlich in der Anlage 1 zum Abschnitt 2.2 berichtet. Die bisherige Kostenentwicklung verläuft im geplanten Rahmen. Die entsprechenden Risiken sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" ab 2010 berücksichtigt. 5.2 Betriebshaushalt 5.2.1 Anpassungen Leistungsentgelt II Die Anpassungen des Leistungsentgelts II gegenüber dem in der Drucksache. 18/5799 mitgeteilten Sachstand beziehen sich - analog zu den Anpassungen im investiven Teil auf drei Komponenten: Berücksichtigt werden müssen die Anpassungen des Vertragswerks von der Drucksache bis zum Vertragsschluss, die Auswirkungen der Wertsicherungsklausel und die Folgen zusätzlicher Bauleistungen auf den Betrieb der Einrichtungen. Die noch vor Vertragsschluss vorgenommenen Änderungen an den Baumaßnahmen haben neben einer Erhöhung des Leistungsentgelts 1 zu einer Verminderung der Kosten für den Betrieb (Leistungsentgelt II) geführt, die die Mehrkosten im investiven Bereich überkompensieren. Die nach Vertragsschluss vorgenommenen Änderungen in der Reihenfolge der Baumaßnahmen (vgl. Abschnitt 4.3) wirken sich dahingehend auf das Leistungsentgelt II aus, dass es zunächst auf Grund der Veränderung.des Fristenplans hinsichtlich der Fertigstellungstermine zu einer Mehrbelastung, in späteren Jahren dann aber zu einer Minderbelastung kommt. Auf Grund der Komplexität des Modells Hamburg Süd ist die wechselseitige Überleitung von Lasten und Pflichten bei beiden Vertragspartnern zum 1. Juli 2007 noch nicht vollständig abgeschlossen gewesen. In der Spitzabrechnung 2008 erfolgte die wechselseitige Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragspartnern. Hinsichtlich der im Prinzip jährlich fällig werdenden Anpassung an die Preissteigerungsrate im Bereich des Leistungsentgelts II ist davon auszugehen, dass den Anpassungen ein Sockeleffekt innewohnt und diese Anpassungen im Unterschied zu den Bauleistungen über die gesamte 25-jährige Laufzeit des Facility-ManagementVertrags jährlich vorgenommen werden. Auch hier wurde vereinbart, die Preisanpassungen mit Einmalzahlungen abzugelten und die Jahresleistung 2008 im Jahr 2009 zu begleichen. Es wird gegenwärtig damit gerechnet, dass auf Grund der vereinbarten Preissteigerungsklausel für das Leistungsentgelt II im Jahr 2009 rund 1,4 Mio. Euro und im Jahr 2010 rund 1,1 Mio. Eure anfallen. Resultierend aus den Leistungsanpassungen in den Bauund Sanierungsleistungen, ergeben sich auch Anderungen im Bewirtschaftungsbereich. Insbesondere durch die terminliche Verschiebung der Baumaßnahmen an der Schule Stübenhofer Weg erhöhen sich die Facility-ManagementKosten zunächst. Im Rahmen der Maßnahme Bildungszenti-um „Tor zur Welt" ist nach Überarbeitung des Architektenentwurfs nicht mit Mehrkosten im Facility-Management-Bereich zu rechnen. Für die Maßnahme Sprach- und Bewegungszentrum ist nach dem jetzigen Stand des Projekts davon auszugehen, dass die Betriebskosten in Höhe von 47 Tsd. Euro jeweils hälftig von der BSB und der BSG zu tragen sind. Der auf das Leistungsentgelt II entfallende Anteil ist ab 2011 mit jeweils 16 Tsd. Euro geplant. Die verbleibenden Mehrkosten für Telefon, Büromaterialien etc. in Höhe von rd. 7 Tsd. Euro werden aus vorhandenen Mitteln gedeckt. Für die Ausweitung der Betriebskosten, die mit den anderen Projekten verbunden sind, liegen derzeitig keine verbindlichen Kostenschätzungen vor. Es ist davon auszugehen, dass Mehrkosten im Betriebs- und Bewirtschaftungsbereich über Mieteinnahmen refinanziert werden. Für die Mieteinnahmen ist ein mit dem Ausgabetitel korrespondierender Titel (mit Zuwachsvermerk) eingerichtet, so dass sich Einnahmen und Ausgaben ausgleichen. Unter den sonstigen Leistungsveränderungen sind die Mehrkosten für die Bewirtschaftung für die über den DFB gesponserten Minisportplätze enthalten. Arrondiertingen des Bestands am Standort Friedrich-Ebert-Gymnasium haben ergeben, dass die Sportplatzfläche, die zunächst im Vertrag enthalten war, nicht in den Verantwortungsbereich der BSB gehört. Aus diesem Grund ist die Sportplatzfläche aus dem Facility-Management-Vertrag herausgenommen worden. Gegenläufig ist der zugehörige Bolzplatz in den Vertrag übernommen worden. Da sich dieser in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, entstehen in den ersten beiden Jahren zusätzliche Herrichtungskosten im Facility-Management-Bereich. Generell resultieren die sonstigen Leistungsänderungen nicht aus Veränderungen baulicher Maßnahmen. Aus der Logik der Sache heraus mussten diese Arrondierungen aber vorgenommen werden und ziehen nunmehr einen Betriebsaufwand nach sich, der zunächst nicht veranschlagt war. Für die nach Vertragsabschluss vorgenommen Leistungsänderungen sind die Preissteigerungen veranschlagt. 25 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode - Titel: 3010.546.01, Modell Hamburg Süd Leistungsentgelt II Die aus der vereinbarten Wertsicherung resultierenden zwangsläufigen Mehrbedarfe werden am Jahresende 2009 im üblichen Verfahren durch Verstärkungsmittel ausgeglichen. Für die übrigen Anpassungsbedarfe des Jahres 2009 im Volumen von 106 Tsd. Euro wird eine Anpassung des Haushaltsplans 2009 erbeten (vgl. Anlage 7 zum Abschnitt 8 Zahlenprotokoll). Die geänderten Bedarfe ab dem Jahr 2010 werden im Wirtschaftsplan des Sondervcrmögcns „Schule - Bau und Betrieb' abgebildet. Die neu einzurichtenden Deckungsfähigkeiten (Ermöglichung der Verstärkung der Titel des Leistungsentgelts laus dem Leistungsentgelt 11, um Investitionen durchführen zu können, deren Baukosten durch Einsparungen bei der Bewirtschaftung überkompensiert werden und insofern wirtschaftlich sind) sind dem Zahlenprotokoll (siehe Anlage 7 zum Abschnitt 8) zu entnehmen. S.i Auswirkungen auf das Vermögen der FHH Bilanzielle Auswirkungen: Entsprechend der Aktivierharkeit erhöhen die zusätzlichen Baumaßnahmen sowie die Wertsicherung das Anlagevermögen der Freien Hanse- 26 stadt Hamburg. Die aktivierungsfähigen Maßnahmen werden über die vorgegebene Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben. 6. Vergabe einer ÖPP-/ÖÖP-Tranche von 15 beruflichen Schulen 6.1 Entscheidung für ein weiteres ÖPP-/ÖÖP-Projekt Das Modell Hamburg Süd stellt für die Freie und Hansestadt Hamburg den Einstieg in ein neues System von Schulbau und Bewirtschaftung in Zusammenarbeit mit externen Partnern dar. Auf der Grundlage der in der vorliegenden Drucksache beschriebenen positiven Erfahrungen aus der Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaft (OOP) soll dieser Weg weiter beschritten werden. Daher hat der Senat beschlossen, Baumaßnahmen (Sanierung und gegebenenfalls Neubau) und Bewirtschaftung einer Trnnche von* iS beruflichen Schulen europaweit auszuschreiben. Die Bekanntmachung dieser Ausschreibung durch die Behörde für Schule und Berufsbildung ist im April 2009 in enger Abstimmung mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) erfolgt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 Der Senat hat sich für diesen Schritt entschieden, um unter Marktbedingungen neben dein Modell der Offentlich-Offendichen Partnerschaft mit der GWG Gewerbe eine weitere Variante zur Effizienzsteigerung im Schulbau zu realisieren, die dann auch mit dem OOP-Modell Hamburg Süd verglichen werden kann. Damit setzt der Senat eine Maßnahme aus dem Regierungsprogramm für die 19. Wahlperiode um. 6.2 Eckpunkte des ÖPP-/ÖÖP-Projekts berufliche Schulen Ebenso wie bei den allgemeinbildenden Schulen des Modells Hamburg Süd ist der bauliche Zustand einiger Schulgebäude der beruflichen Schulen in Hamburg nicht zufriedenstellend. Die in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Mittel reichten weder aus, die Substanz dieser Schulgebäude nachhaltig zu erhalten, noch bei bereits bestehenden oder neu auftretenden Schäden zeitnah alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Daher hat sich an einem Teil der beteiligten Schulen durch nicht behobene kleinere und größere Schäden über die Jahre ein Sanierungsstau entwickelt. Darüber hinaus erfordert die Neuordnung der Berufe in Deutschland und die damit verbundene erforderliche Umsetzung des Lernfeldkonzepts mit einer Orientierung des Unterrichts an den Arbeitsprozessen eine Veränderung der räumlichen Rahmenbedingungen mit i. d. R. größeren Raumflächen. Des Weiteren können an einigen Standorten durch Neubauten berufspädagogische und wirtschaftliche Synergien realisiert werden, während andere Standorte neuen Nutzungen zugeführt werden können. Auswahlkriterien für die teilnehmenden Schulen und Standorte waren die nachhaltige Standortsicherheit, der Umfang des Sanierungsbedarfs, die Umbau- und Ersatzbedarfe, die Erweiterungs- und Neubaubedarfe sowie die mit Verlagerungen erreichbaren Synergieeffekte und z. B. durch Nachnutzungen auf bisherigen Standorten erreichbaren Sekundäreffekte. Innerhalb der ersten fünf Jahre einer vorgesehenen 30jährigen Vertragslaufzeit soll der Partner die Schulen sanieren und die beauftragten Neu-, Ersatz- und Erweiterungsbauten erstellen. Durch ein Ingenieurbüro wurden gutachterliche Bauwerksuntersuchungen durchgeführt, die die Grundlage für die in den Ausschreibungsunterlagen niedergelegten Sanierungskonzepte sind. Der Zustand der Gebäude ist detailliert beschrieben, um den Aufwand der Firmen bei der Angebotsabgabe zu reduzieren und die Angebote besser vergleichbar zu machen. Um den Raumbedarf zu ermitteln, wurden in Abstimmung mit dem HIBB und den Schulen entsprechende Raumplanungen erstellt; Für den gesamten Zeitraum von 30 Jahren soll der Partner die teilnehmenden Schulen bewirtschaften. Dazu gehören Gebäude- und Aul3enanlagenunterhaltung, technisches Gebäudemanagement, Wartungsarbeiten, Energieversorgung, Hausmeisterdienste und sonstige infrastrukturelle Dienstleistungen wie etwa Reinigung und Sicherheitsdienste. Die Schulimmobilien bleiben im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Arbeitsverhältnisse der Schulhausmeister und ihrer mitwirkenden Ehefrauen sollen im Rahmen eines Betriebsübergangs nach 613a BGB (analog zum Modell Hamburg Süd, vgl. Drucksache 18/5799) auf das öffentliche bzw. private Unternehmen übergeleitet werden. Die zwingende Vorschrift des § 613a BGB führt nur dann zur Uberleitung des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber, wenn der betreffende Beschäftigte nicht widerspricht. Der Wechsel des Arbeitgebers ist also freiwillig, bei einem Widerspruch bleibt der betroffene Mitarbeiter bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt. In diesem Fall sollen einzelfallbezogene Lösungen gefunden werden, die es der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter gegebenenfalls ermöglichen, in anderer Funktion weiterhin an der bisherigen Schule tätig (und wohnhaft) zu sein. Dabei kommt eine Gestellung nicht in Betracht. Um eine Wechselbereitschaft der betroffenen Beschäftigten zu fördern, wird die FHH ein Rückkehrrecht bei Arbeitsplatzverlust durch Insolvenz des neuen Arbeitgebers zusichern. Der Senat beabsichtigt mit den zukünftigen Vertragspartnern Verhandlungen darüber zu führen, dass diese einen Kündigungsschutz und eine betriebliche Altersversorgung zusichern, der den Wechsel zum neuen Arbeitgeber attraktiv macht. Dabei wird der Personalüberleitungsvertrag aus dem Modell Hamburg Süd als Maßstab herangezogen werden. Der ausgeschriebene Vertrag wird einen sachgerechten Risikotransfer auf den Partner vorsehen. Das jeweilige Risiko wird von demjenigen Partner übernommen, der es am besten und effektivsten steuern kann. So würde die FHH als Auftraggeberin das Risiko nicht vorhersehbarer Anforderungen aus Genehmigungen oder das Risiko der Verzögerung einer Baugenehmigung tragen. Beim privaten Partner als Auftragnehmer würde z. B. das Risiko eines erhöhten Aufwands zur Erbringung der Leistungen oder das Baugrundrisiko liegen, falls Altlasten oder Gründungsrisiken etc. vor Vertragsschluss erkennbar gewesen wären. Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat die Ausschreibung so konzipiert, dass sich auch mittelständische Unternehmen durch die Ausschreibung angesprochen fühlen und im Verfahren eine faire Chance haben. Die Handwerkskammer wurde im Vorfeld in die Erstellung des Mittelstandskonzepts eingebunden und führte zu diesem Zweck eine Informationsveranstaltung für ihre Mitglieder durch. Kriterien der mittelstandsfreundlichen Ausschreibung sind u. a. die Zulassung von Bietergemeinschaften, ein ausführliches Informationsmemorandum, die Durchführung einer Bewerberkonferenz im Teilnahmeverfahren, mittelstandsfreundliche Eignungs- und Zuschlagskriterien, angemessene Fristen, umfangreich aufbereitete Verdingungsunterlagen sowie eine ausgewogene Risikoverteilung des ausgeschriebenen OPP-Vertrags. Im Ubrigen ermöglicht das ausgeschriebene Bau- und Bewirtschaftungsvolumen eine Intensivierung und Verstetigung der staatlichen Bautätigkeit, die zumindest auf der Nachunternehmerebene vornehmlich Firmen aus der Metropolreginn zugute kommen wird und damit mittelstandsfördernde Wirkung hat. 6.3 Ausgeschriebene Maßnahmen Die folgenden 15 beruflichen Schulen nehmen an dem Projekt teil: - Berufliche Schule Steinhauerdamm (G 5), Steinhauerdamm 4, Höhenfelde; - Staatliche Gewerbeschule Energietechnik (G 10), Museumsstraße 19, Altona; - Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung (G 11), Angerstraße 4 und 31/33, Hohenfelde; 27 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode - Staatliche Handelsschule Anckelmannstraße 10 (H 1), Die Neuansiedlung der Schule G 5 soll am ehemaligen Zweitstandort der Schule 11 8 im Eulenkamp 46 erfolgen. Dieser soll damit auch zum neuen Hauptstandort der H 8 werden. Der bisherige Hauptstandort der 11 8 am Eilbektal wird mittelfristig für Aus- bzw. Zwischenlagerungen von beruflichen Schulen bei Baumaßnahmen benötigt und kann dann einer anderen Verwendung zugeführt werden. Beide Schulen haben den Schwerpunkt Medien und bieten mit der Verlagerung hervorragende Bedingungen für einen nachfragegerechten Ausbau und eine Verzahnung ihrer Aktivitäten. - Die bisherigen Standorte der Schule W 5 im Stadtteil Heimfeld, Alter Postweg 38 und Petersweg, sollen aufgegeben werden und für allgemeinbildende Schulen genutzt werden. Die Neuansiedlung ist am Standort der H 10 in der Straße Göhlbachtal 38 geplant. Mit der Aufgabe der bisherigen Standorte und der Verlagerung auf das ausreichend große Grundstück der H 10 im Göhlbachtal lassen sich Effizienzvorteile erzielen. - Die Nutzung des bisherigen Standorts durch die H 15 am Mittelweg 42a soll aufgegeben und die Schule am bereits bestehenden Doppelstandort der H 1/11 12 Anckelmannstraße 10/Ausschläger Weg 10 in einem vollständigen Neubau angesiedelt werden, wodurch ein Drifachstandort entsteht. Diese Ansiedlung sowie die geplanten Neubauten führen insgesamt zu einer besseren Ausnutzung des Grundstücks. Außerdem werden damit die Standorte Mittelweg und Barmbeker Straße (H 15) entbehrlich, für die eine andere bildungsbezogene Nutzung2 " vorgesehen ist. Da es sich bei allen Schulen um kaufmännische Berufsschulen handelt, werden auch Synergieeffekte hinsichtlich der Unterrichtsorganisation erwartet. - Die Schule H 5 soll ihren bisherigen Standort am Weidenstieg sowie den Interimsstandort Telemannstraße aufgehen. Die Mittel des Bundeskonjunkturprogramms ermöglichen es, am Standort Weidenstieg - verkehrsgünstig und in unmittelbarer Nähe zum Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung - ein Haus der Lehrerbildung zu errichten. Der Standort Telemannstraße soll der Vermarktung zugeführt werden. Die Neuansiedlung der Schule 11 5 soll am Standort der 11 16 in der Budapester Straße 58 erfolgen. An dem geplanten gemeinsamen Standort können die starken fachlichen Bezüge der beiden Schulen im Bereich des Banken- und Versicherungswesens effizient genutzt werden. Insgesamt sollen ca. 18.000 m' BGF abgerissen, ca. 56.000 m' BGF neu- bzw. zugebaut und ca. 100.000 m' BGF saniert werden. Damit werden zukünftig 214.000 m2 statt 174.000 m' zur Verfügung stehen, davon werden rd. 26% neu gebaut und rd. 50% saniert. Das finanzielle Gesamtvolumen des Vorhabens bewegt sich hinsichtlich der Baubzw. Sanierungsleistungen etwa in den gleichen Größenordnungen wie das Modell Hamburg Süd. Anckelmannstraße 10, Borgfelde; - Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Weidenstieg (H 5), Weidenstieg 29, Eimsbüttel; - Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (11 8), Eulenkamp 46, Wandsbek; - Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Harburg (H 10), Göhlbachtal 38, Harburg; - Staatliche Handelsschule Ausschläger Weg 10 (H 12), Ausschläger Weg 10, Borgfelde; - Staatliche Fremdsprachenschule (H 15), Mittelweg 42a, Rotherbaum; - Wirtschaftsgymnasium St. Pauli (H l), Budapester Straße 58, St. Pauli; - Staatliche Schule Gesundheitspflege (W 1), Lübecker Straße 2, Hohenfelde; - Berufliche Schule Uferstraße (W 2), Uferstraße 9 und 10, Barmbek-Süd; - Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg (W 5), Alter Postweg 38, Harburg; - Berufliche Schule Burgstraße (W 8), Burgstraße 33-35, Hamm; - Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstrafle Fröbelseminar (FSP 1), Wagnerstraße 60, Barmbek-Süd. Die Bruttogeschossfläche (BGF) der Schulen beträgt insgesamt rund 174.000 m'. Die Schulgebäude sind zwischen 1920 und 1970 erbaut worden. Einige der Standorte sind als denkmalwürdig eingestuft worden. Zurzeit werden diese Berufsschulen von rund 17.900 der insgesamt ca. 58.000 Voll- und Teilzeitschülerinnen und -schüler des beruflichen Schulwesens besucht. Für die 15 Berufsschulen sowie die dazugehörigen Sporthallen, Nebengebäude und Außenanlagen mit Sportflächen besteht wie oben dargestellt ein erheblicher Investitionsbedarf. An den zukünftigen Doppelstandorten der W 11W 8, der G 5/118, der H 5/11 16, der W 57H 10 und dem Dreifachstandort H 1/11 12/11 15 sollen Neubauten entstehen. An den Standorten G 10, G 11 und FSP 1/W 2 besteht überwiegend Sanierungsbedarf. Durch die Ansiedlung einzelner Schulen an bestehenden Standorten entstehen Synergieeffekte in der Bewirtschaftung, z.B. die Aufwandsminimierung bei Schließ- und Pförtnerdiensten, die Optimierung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Facility-Management-Leistungen sowie gegebenenfalls auch bei Gemeinschaftseinrichtungen und in der Schulverwaltung. Neue Mehrfachstandorte sollen durch folgende Neuansiedlungen entstehen: - Der bisherige gemeinsame Standort der Schulen W 1 und G 5 im Stadtteil Hohenfelde, Lübecker Straße 2/Steinhauerdamm 4 soll aufgegeben und der Vermarktung zugeführt werden. Die Schule W 1 soll am Standort der W8 in der Burgstraße 33-35 neu angesiedelt werden. Eine bestehende Zweigstelle wird dabei in der Hinrichs enstraße 35 verbleiben. Beide Schulen sind u. a. im Bereich Gesundheitspflege tätig; die Verlagerung bietet damit auch fachliche und personelle Vorteile hinsichtlich des Lehrereinsatzes und der Unterrichtsgestaltung. 28 6.4 Wirtschaftlichkeitsprognose Vor der Entscheidung über die Ausschreibung dieser Tranehe hat die -Behörde für Schule und Berufsbildung mit Hilfe eines einschlägig ausgewiesenen Beratungsunternehmens eine Wirtschaftlichkeitsprognose erstellt. Darin 71) U. a. zur Erweiterung der Jugendmusikschule am Mittelweg. In der Barmbeker Straße zeichnet sich zur Deckung schulischer Raumbedarfe die Nutzung als Erweiterungsfläche für zwei bestehende Schulen ab. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 wurde ermittelt, inwieweit sich bei der Realisierung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen und dein Betrieb der Schulen als OPP-Modell wirtschaftliche Vorteile generieren lassen. Die Realisierungsvariante Eigenerstellung und -betrieb (Public Sector Comparator) wurde untersucht, bewertet und mit der OPP-Variante, die auf der Basis von Erfahrungswerten berechnet wurde, verglichen. Diese Prognose wird im weiteren Vergabeverfahren auf der Basis des besten Gebots zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung entsprechend den einschlägigen Leitfäden des Bundes und den Hinweisen des Rechnungshofes bei der Prüfung des Modells Hamburg Süd (siehe Abschnitt 3) konkretisiert. 7. Ausblick 7.1 Erweiterung des Modells Hamburg Süd Die Schulleitungen mehrerer Schulen, die sich in einem direkten räumlichen oder schulorganisatorischen Verbund mit Schulen des Modells Hamburg Süd befinden, haben ihr Interesse daran bekundet, dass ihr Schulstandort mit in das Modell Hamburg Süd aufgenommen wird. Eine derartige Erweiterung lässt der Vertrag mit der GWG Gewerbe jederzeit zu. In Finkenwerder (Bezirk Mitte) sind dies die Aueschule und die Westerschule. Beide Grundschulen werden zukünftig als Ganztagsschulen betrieben. Um den daraus resultierenden Bedarf kurzfristig realisieren zu können; wurde die GWG Gewerbe bereits mit der Planung der erforderlichen zwei Pausenmehrzweckhallen beauftragt. Mit der Aufnahme der beiden Grundschulen wären dann alle Finkenwerder Schulen Teil des Modells Hamburg Süd. Dies lässt erhebliche organisatorische Vorteile bei der zukünftigen Raum- und Flächenplanung sowie der dazugehörigen Umsetzung für alle Schulen Finkenwerders erwarten. Die prognostizierten Gesamtkosten für die Varianten wurden über den Betrachtungszeitraum von 30 Jahren ermittelt und auf den Projektstart diskontiert. Die so ermittelten Barwerte der Varianten wurden dann miteinander verglichen. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Bau- bzw. Sanierungskosten, den Verwaltungs- und Controllingkosten in der Bau- und Betriebsphase, den Transaktionsund Projektmanagementkosten (OPP-Kosten), den Betriebskosten, den Finanzierungskosten und den Risikokosten zusammen. Die ÖPP-Variante, unter der Berücksichtigung jeweils endfälliger Zahlungen nach Fertigstellung der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmed, stellt sich mit einem prognostizierten Effizienzvorteil von 5% („worst esse") bis 100/o (,‚best esse") gegenüber dem PSC als die wirtschaftlichere Realisierungsvariante dar. Die Effizienzvorteile für die Bau- und Sanierungsleistungen sowie die Betriebsleistungen wurden dabei konservativ angesetzt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für dieses OPP-Projekt andereRahmenbedingungen (berufliche Schulen, Denkmalschutz, Situation am Finanzmarkt) herrschen als für das Modell Hamburg Süd. 11 Der Senat sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die weiteren Daten der Wirtschaftlichkeitsprognose zu veröffentlichen, um seine Verhandlungsposition im Vergabeverfahren nicht zu schwächen. Vor Vertragsschluss wird die Bürgcrschaft mit dem Ergebnis der Verhandlungen befasst. In diesem Rahmen wird dann der auf dem konkreten Vertragsangebot des besten Bieters beruhende Wirtschaftlichkeitsvergleich dargestellt. Im Bezirk Harburg sollen die Grund-, Haupt- und Realschule Neugraben, die Grundschule Kerschensteiner Straße und das Lessing-Gymnasium neu in das Modell Hamburg Süd aufgenommen werden. Die Schule Neugraben grenzt räumlich direkt an die Frieda-StoppenbrmkSchule. Beide Schulen sind Teil des Schulverbunds Neuwiedental/Neugraben/Quellmoor/Süderelbe, der durch die Neugründung der Schule im Nduhaugehiet NeugrabenFischbek (NF 65) unabhängig von den Erfordernissen der Schulreform neu zu ordnen ist. Mit Ausnahme der Schule Neugraben nehmen alle betroffenen Schulen bereits am Modell Hamburg Süd teil. Mit Hereinnahme der Schule Neugraben werden der Betrieb, die planerische Umsetzung und die Finanzierung der erforderlichen Baumaßnahmen deutlich erleichtert. Die Schule Kerschensteiner Straße befindet sich zusammen mit der Gesamtschule Harburg räumlich auf derselben Liegenschaft im Zentrum Harburgs. An diesem Standort bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten, Flächen- oder Raumreserven. An beiden Schulstandorten besteht jedoch im Zusammenhang mit der Einführung der verpflichtenden Ganztagsschule zusätzlicher Raumbedarf, insgesamt ca. 1.500 m' Hauptnutzfläche (HNF). Aus diesem Grund ist die Verlagerung der Schule Kerschensteiner Straße an den Standort des Lessing-Gymnasiums beabsichtigt. Die vorhandenen Gebäude können nicht nur den gesamten Flächenmehrbedarf für eine Ganztagsschule, sondern auch die gemäß vorliegendem Entwurf des Schulentwicklungsplans erwarteten Flächenbedarfe einer dreizügigen Primarschule abdecken. 6.5 Sachstand und weiteres Verfahren Die europaweite Bekanntmachung der Ausschreibung des OPP-Projekts berufliche Schulen wurde am 22. April 2009 veröffentlicht. Das Vergabeverfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Im sog. Teilnahmeverfahren werden unter den Firmen, die bis zum 29. Mai 2009 ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet hatten, diejenigen Firmen ausgewählt, die zum Angebot aufgefordert werden. Mit der Versendung der Verdingungsunterlagen nebst Verfahrensbrief an die ausgewählten Bieter wird das eigentliche Verhandlungsverfahren beginnen. Nach den Planungen der zuständigen Behörde wird • das Verhandlungsverfahren mit zwei Angebotsphasen bis Ende 2010 dauern. Auf dieser Grundlage wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich Anfang 2011 über das Ergebnis. des Vergabeverfahrens unterrichten und beantragen, dem Vertragsschluss und den finanziellen Auswirkungen des Projekts zuzustimmen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens könnte der Zuschlag an den Partner erteilt werden. Damit könnten nach Vertragsunterzeichnung die Baumaßnahmen im Laufe des Jahres 2011 beginnen. Fr das ebenfalls in das Modell Hamburg Süd aufzunehmende Lessing-Gymnasium ist zurzeit ein Umzug in das nach Fertigstellung des Neubaus der Schule Maretstraße freiwerdende Schulgebäude an der Bunatwiete beabsichtigt. Auf diese Weise ist es möglich, den Raumbedarf des Lessing-Gymnasiums abzudecken. Hinzu kommt, dass 2» Aus diesem Grund wurde z. B. eine Projektfinanzierung als Finanzierungsalternative verworfen. Zurzeit wird davon ausgegangen, dais eine Eigenfinanzierung der FHH über das zu gründende Sondervermögen „Schule - Bau und Betrieb" von Schulen bzw. Forfaitierung (Forderungsverkauf mit Einredeverzicht) realisiert wird. 29 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode alle erforderlichen Fachräume bereits vorhanden sind. Das Gebäude Bunatwiete verbleibt damit im Modell Hamburg Süd und wird weiterhin schulisch genutzt. Die Sanierungs- und erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen sowie der Bedarf für die energetische Aufwertung der Gebäude werden derzeit von einem Ingenieurbüro ermittelt. Da die Daten und Kennziffern der Standorte noch nicht vollständig erfasst worden sind, können die Kosten der Modellerweiterung noch nicht abschließend beziffert werden. Ergänzend zu den vorgenannten Schulen haben die Schulleitungen der Schulen Dempwolffstraße, Am Falkenberg, Grumbrechtst•raße, Sinstorf, Hanhoopsfeld und Slomanstieg ihr Interesse bekundet, mit ihrer Schule in das Modell Hamburg Süd aufgenommen zu werden. Die Beschreibung der in das Modell Hamburg Süd neu aufzunehmenden Schulen können der Anlage 6 zum Abschnitt 7.1 entnommen werden. Für die vorgenannten 11 Schulen mit rd. 41.600 m' Hauptnutzfläche stellen sich die Kosten entsprechend einer ersten Kostenschätzung auf der Basis des Modells Hamburg Süd wie folgt dar: Bau und Sanierung ohne Finanzierungskosten ......rd. 52,4 Mio, Eure nominal Gesamtkosten inkl. Finanzierung (23 Jahre): . . . rd. 152,8 Mio. Euro nominal Leistungsentgelt J jährlich inkl. Finanzierung: . ................ rd. 4,0 Mio. Eure Leistungsentgelt II jährlich: ......... rd. 3,2 Mio. Euro jährliche Gesamtannuität ohne Preissteigerung: ............... rd. 7,2 Mio. Euro einmalige Transaktionskosten: ..... rd. 1,6 Min. Euro bei der BSB verbleibende Risikokosten: ............. .. ...... rd. 1,8 Mio. Euro Nach Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten wird der Senat der Bürgerschaft gegebenenfalls eine Drucksache zur Erweiterung des Modells Hamburg Süd vorlegen. 7.2 Auswirkungen der Schulreform auf das Modell Hamburg Süd Zum Zeitpunkt der Endredaktion dieser Drucksache liegt der Entwurf eines Schulentwicklungsplans vor. Dieser ist den schulischen Gremien, den Kreiselternräten, den Kreisschülerräten und den Bezirksversammlungen übersandt worden, damit sie bis Ende September 2009 Stellung nehmen können. Anschließend haben Elternkammer, Lehrerkammer und Schülerkammer sowie der Landesschulbeirat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen soll dann Ende November 2009 die Deputation der Behörde für Schule und Berufsbildung über den endgültigen Schulentwicklungsplan für die staatlichen Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg von 2010 bis 2017 beschließen. Bei den am Modell Hamburg Süd beteiligten 32 Schulen im Süden Hamburgs handelt es sich um: - 14 Grundschulen - 3 Grund-, Haupt- und Realschulen - 6 Gesamtschulen 7 Gymnasien - 2 Sonderschulen 30 Diese Schulen sind den folgenden Regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSK) zuzuordnen: - Region 3: Wilhelmsburg und Veddel; - Region 21: Harburg, Heimfeld, Eißendorf, Wilstorl Marmstorf, Sinstorf, Langenhek, Rönnehurg, Neuland und Gut Moor; - Region 22a: Süderelbe; - Region 22b: Finkenwerder. Nach Umsetzung des Entwurfs bleibt die Anzahl der im Modell befindlichen Schulen stabil, die Verteilung auf die neuen Schulformen ändert sich jedoch wie folgt: - 15 Primarschulen - 8 Stadtteilschulen - 7 Gymnasien - 2 Sonderschulen Eine genaue Bestimmung der Minder- und Mehrbedarfe an Flächen und der hieraus resultierenden Kosten ist zurzeit noch nicht möglich. Die BSB hat zunächst, soweit ohne das Auslösen von Folgekosten möglich, in Absprache mit der GWG Gewerbe bauliche Maßnahmen ausgesetzt oder getauscht, um bestehende Planungen neuen Entwicklungen anpassen zu können. Dabei besteht gegenwärtig allerdings das Risiko von Zinsschäden, wenn die entsprechenden Maßnahmen nicht zügig beauftragt werden. Dies liegt daran, dass in dem vorliegenden Modell der Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft der Partner die Finanzierung für das inhaltlich und zeitlich detaillierte Bau- und Sanierungsprogramms sicherstellen muss. Wenn die entsprechend reservierten Mittel nicht zeitgerecht abgerufen werden, kann dies zu Zinsschäden führen. Diese Schäden stellen sich aber selbst in pessimistischen Szenarien immer noch in einer Größenordnung dar, die weit unter 1 % des beauftragten Gesamtvolumens im Modell Hamburg Süd liegt und von daher den Wirtschaftlichkeitsvergleich im Ergebnis nicht beeinflussen. Ein entsprechendes Risiko ist im Ubrigen bei der in Arbeit befindlichen sog. HIBB-Tranche von 15 beruflichen Schulen nicht gegeben, da in dieser Tranche die Finanzierung von Seiten der FHH gestellt werden soll (siehe Abschnitt 6). Das Modell Hamburg Süd bietdt aber andererseits den Vorteil, dass alle von der BSB entschiedenen baulichen Maßnahmen sehr schnell und kostensicher umzusetzen sind. Für eine schnelle Umsetzung der notwendigen Maßnahmen spricht vor allem, dass für viele Standorte des Modells Hamburg Süd bereits Entwürfe unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RSK vorliegen und die vorbereitenden Planungsunterlagen für Baumaßnahmen bereits erstellt wurden. Für den Neubau der Elbinselschule (Büddestraße) im Bildungszentrum „Tor zur Welt" und den Neubau der Schule Quellmeor im Bildungs- und Beratungszentrum Neugraben-Fischbek (NF 65) sind bei der Planung die Bedarfe einer Primarschule bereits berücksichtigt worden. Bei der Geschwindigkeit zur baulichen Umsetzung der Schulentwicklungsplanung bietet die Offentlich-Öffentliche Partnerschaft mit der GWG einen weiteren großen Vorteil: Im Rahmen der sog. In-houseBeziehung (also innerhalb des „Konzerns Hamburg") ist die Beauftragung auch umfänglicher neuer baulicher Maßnahmen vergaberechtlich schnell und direkt möglich. Kostensicherheit ist dadurch gewährleistet, dass im Bauund Sanierungsvertrag mit der GWG Gewerbe die Preise Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 1914209 für zukünftige Ersveiterungsbaumaßnahmen (Preis pro Quadratmeter Hauptnutzfläche) niedergelegt sind. 7.3 Das Modell Hamburg Süd im Verbund mit anderen Projekten wie sich das Modell Hamburg Süd weit über die Grenzen des eigentlichen Schulbaus hinaus als Bestandteil der integrierten Stadtteilentwicklung profiliert hat und damit auch zu einem Vorzeigeprojekt der Internationalen Bauausstellung Hamburg wird. 7.3.1 Städtebauliche Synergien 7.3.1.1 Bildungszentrum „Tor zur Welt" Mit dem Modell Hamburg Süd beschreitet die FHH einen neuen Weg den Schulbau effektiver und effizienter zu gestalten. Darüber hinaus unterstützt bzw. ermöglicht das Modell die Verknüpfung von Bildungs- und Stadtteilentwicklung. In der Mitte Wilhelmsburgs schließen sich Kindertagesstätten, die Elhinselschule als Primarschule, das Gymnasium Kirchdorf/Wilhelmsburg, die Sprachheilschule Wilhelmsburg und Träger der Erwachsenenbildung in einem architektonisch und energetisch innovativen neuen Bildungszentrum zusammen. Gemeinsam werden zukunftsträchtige pädagogische Konzepte erarbeitet, um den Familien im Quartier ein umfassendes Bildungsangebot machen zu können. Das Bildungszentrum „Tor zur Welt" wird das zentrale Bau- und Bildungsprojekt in der Kooperation zwischen Modell Hamburg Süd und IBA Hamburg. Das Vorhaben wurde in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den lokalen Beteiligten entwickelt. Es besitzt Modellchaakter weit über die Grenzen der Elbinsel hinaus. In der Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaft bietet die FIlM der GWG Gewerbe als Tochterunternehmen des städtischen SAGA GWG-Konzerns die Möglichkeit, einen ganzheitlichen Ansatz umzusetzen, indem städtebauliche und nachbarschaftliche Entwicklungsprozesse aktiv und sozialverantwortlich gestaltet werden und ein sozialer Ausgleich in den Stadtquartieren geschaffen wird. Der Bereich Schulmodernisierung hat aus Sicht des Wohnungsunternehmens eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der beteiligten Quartiere. Gut ausgestattete Schulen sind ein wichtiges Kriterium für Familien bei der Wahl ihres Wohnumfeldes. Als größter Vermieter hat SAGA GWG mit rund 21.000 modernisierten Wohnungen im Süden Hamburgs ein besonderes, auch ökonomisches Interesse an attraktiven Schulen. Der Bezirk Harburg nutzt an zwei Schulstandorten die Möglichkeit, integrative Stadtteilentwicklung im Rahmen des Modells Hamburg Süd zu realisieren. Im Sanierungsgebiet Harburg 5 6 (Phoenix-Viertel) wird die Schule BunatwietejMaretstraße im Rahmen der städtebaulichen Sanierung zu einem Community Center ausgebaut. Das Community Center Maretstraße soll als Ort der Begegnung, Freizeit und Beratung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Phoenix-Viertels dienen, Die Schule öffnet sich dem Stadtteil mittels einer modernen Pausenmehrzweckhalle mit außerschulischen Nutzungsangeboten, Unterrichtsräume werden außerhalb der schulischen Nutzung durch Akteure des Community Centers belegt, die Außenanlagen werden zu vielfältig nutzbaren Spiel- und Aufenthaltsflächen umgestaltet, die auch in unterrichtsfreien Zeiten zur Verfügung stehen; ein Freizeitzentrum für Jugendliche wird in das Gesamtensemble baulich eingebunden. Im Neubaugebiet Neugraben-Fischbek (NF 65) wird ein Bildungs- und Gemeinschaftszentrum errichtet. Kern des BGZ ist der Neubau der Grundschule Quellmoor als dreizügige Primarschule im Ganztagsbetrieb. Es besteht die technische Option, die Schule vierzügig auszubauen. Die Sporthalle der Schule wird dergestalt dimensioniert, dass sie als Volleyball-Halle internationalen Vorgaben entspricht. Im Rahmen einer zusätzlichen Mantelbebauung soll das BGZ durch eine Kindertagesstätte, ein Spielhaus der offenen Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung, des Freizeitsports, der Gastronomie und für die Stadtteilkultur komplettiert werden. In Wilhelmsburg ist das Modell Hamburg Süd stärkster Träger und vielfältiger Partner der dort konzentrierten Aktivitäten zur integrativen Stadtteilentwicklung. Die engste Verknüpfung besteht mit der IBA Hamburg, bei der das Projekt Bildungsoffensive Elbinseln als Querschnittprojekt angesiedelt ist. Das Modell Hamburg Süd ist ein wichtiger Partner der IBA Hamburg GmbH, um konkrete Projekte im Rahmen der Bildungsoffensive Elbinseln zu realisieren. Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht, 7.3.1.2 Sprach- und Bewegungszentrum Rotenhäuser Damm Gegenüber der Primarschule Rotenhäuser Damm entsteht ein Sprach- und Bewegungszentrum, eine Serviceeinrichtung, die den Bildungsträgern didaktisch-methodische Innovation und Fortbildung sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Quartier konkrete Unterstützung zur sprachlichen und psychomotorischen Förderung ihrer Kinder anbietet. 7.3.1.3 Medienzentrum in Kirchdorf Im Medienzentrum der Gesamtschule Kirchdorf soll es vielfältige mediale Bildungsangebote für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers geben: Musikstudios und Übungsräume, ein digitales Foto- und Filmstudio, eine Präsenzbibliothek, ein Ubersetzungsbüro, Informationsund Beratungsangebote zur Berufsorientierung sowie eine Studienzone. 7.3.1.4 Produktionsorientierte Bildung in Kirchdorf In Kirchdorf haben sich die Bildungseinrichtungen auf das Profil einer produktionsorientierten Bildung verständigt. Mit dem geplanten Neubau der Stadtteilschule Stübenhofer Weg werden die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Konzepts geschaffen. Ziel ist es, ein Netzwerk mit abgestimmten Fördermodulen zu gestalten, um den Übergang von Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung zu optimieren. 7.4 Fazit Mit dem Modell Hamburg Süd wurde die ÖffentlichÖffentliche Partnerschaft zwischen der FHH und der GWG Gewerbe am 1. Juli 2007 gegründet. Nach nur zweijähriger Laufzeit des Modells ist nachweisbar, dass folgende Zielsetzungen erreicht werden: - Der Effizienzvorteil des Modell Hamburg Süd von rd. 11% gegenüber der Eigenerledigung hat sich auch in einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bestätigt. 31 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - Das Modell Hamburg Süd kann schnell, bedarfsgerecht und kostensicher auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren. - Alle am Modell Beteiligten und Betroffenen, insbesondere Schulhausmeister und Schulleitungen, äußern ein hohes Maß an Zufriedenheit. - Die hohen Qualitätsstandards bei Bau und Betrieb der Modellschulen setzen Maßstäbe für den gesamten Schulbau. Das Modell Hamburg Süd ermöglicht im optimalen Umfang die Integration von Bildungs- und Stadtteilentwicklungen. Als Nachweis für das Gelingen des Vorhabens ist auch zu bewerten, dass weitere Schulen in das Modell streben. Das 32 19. Wahlperiode Modell Hamburg Süd erweist sich damit als Erfolgsmodell. 8. Petitum Die Bürgerschaft wird gebeten, 1. von den Ausführungen in dieser Drucksache - insbesondere der beabsichtigten Vergabe einer Tranche Bau bzw. Sanierung und Betrieb von 15 beruflichen Schulen in Öffentlich-Offentlicher oder Öffentlich-Privater Partnerschaft - Kenntnis zu nehmen, 2. den in Anlage 7 aufgeführten Änderungen des Haushaltsplans 2009/2010 zuzustimmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Drucksache 19/4209 Anlage 1 zum Abschnitt 2.2 Stand der Maßnahmen nach Standorten Erläuterungen zu den jeweiligen Standorten (Stichtag für den Bericht ist der 30. April 2009): Schule An der Burgweide Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit Baubeginn April 2008 und Fertigstellung August 2009. Sieben Baumaßnahmen (30,83 % der Baukosten) wurden abgenommen. In &r Durchführung befinden sich sieben Maßnahmen (59,68% der Baukosten). Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 2,23 % der fertiggestellten Baukosten festgestellt. Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Nennenswerte Schwierigkeiten sind bisher nicht aufgetreten. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Die eingetretenen von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 117.719,64 EuroEs handelt sich dabei um die Beseitigung eines Altschadens aus Dachdurchfeuchtungen in der Sporthalle im Volumen von 98 Tsd. Euro sowie um die Entsorgung von karzinogenen Mineralfaserdämmstoffen (19.719,64 Euro). Schule Arp-Schnitger-Stieg 19 Vertraglich geplant sind acht Baumaßnahmen mit Baubeginn Dezember 2007 und Fertigstellung März 2009. Eine Baumaßnahme (1,55% der Baukosten) wurde abgenommen. Inder Durchführung befinden sich zwei 'Maßnahmen (48,38% der Baukosten). Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 5,00% der fertiggestellten Baukosten festgestellt. Die Baumaßnahmen befinden sich nicht im Zeitplan. Der Fertigstellungstermin wird sich voraussichtlich um fünf Monate verzögern. Die Gründe für die Verzögerung sind ein verspäteter Baubeginn wegen längerer Vorplanung durch die GWG sowie eine umfangreichere Ausführung als im Bau- und Sanierungsvertrag gefordert, weil die GWG Gewerbe im Vorgriff auf Bauunterhaltungsmaßnahmen zusätzliche Arbeiten speziell im Altbau durchführt. Dabei handelt es sich um die Teilerneuerung der Kellerdecke, den teilweisen Ausbau des Dachgeschosses und zusätzliche energetische Verbesserungen. Um den Schulbetrieb nicht zu behindern, hat die GWG auf eigene Kosten Klassencontainer aufgestellt. ‚ElbinselschulefSchule Buddestraße im Bildungszentrum „Tor zur Welt" Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit Baubeginn Mai 2011 und Fertigstellung Oktober 2012. Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Im Rahmen eines europaweiten Architekten-Wettbewerbs wurde ein Entwurf ausgewählt und befindet sich in der Durch führungsplanung. Damit befinden sich die Baumäßhahmen im Zeitplan. Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung od& wurde bereits fertiggestellt. Damit befinden sich die Baumaßnahmen nicht im Zeitplan. Es wurde auf Grund noch ausstehender standortrelevanter Entscheidungen seitens der BSB ein Moratorium veranlasst. Schule Cranz Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit Baubeginn Dezember 2007 und Fertigstellung September 2009. Inder Durchführung befinden sich 10 Maßnahmen (80,87% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Schule In der Alten Forst 1 Vertraglich geplant sind 14 Baumaßnahmen mit Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung Juni 2009. Neun Baumaßnahmen (43,54% der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 1,37% der fertiggestellten Baukosten festgestellt. In der Durchführung befinden sich vier Maßnahmen (54,54% der Baukosten). Eine Maßnahme wird, um den Schulbetrieb nicht zu behindern, in den Sommerferien 'durchgeführt. Damit befinden sich die Baumaßnahmen im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet, Schule Kapellenweg 63 Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit Baubeginn März 2008 und Fertigstellung September 2009. Acht Baumaßnahmen (49,35% der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 0,58% der fertiggestellten Bausumme festgestellt. In der Durchführung befinden sich drei Maßnahmen (24,46 % der Baukosten). Zwei Maßnahmen werden erst im Juli begonnen. Damit befinden sich die Baumaßnahmen im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Die eingetretenen von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 21.777,83 Euro. Diese Kosten entstanden auf Grund des Austauschs eines durch Holzschädlinge statisch relevant geschädigten Dachbalkens. Schule Lange Striepen Vertraglich geplant sind acht Baumaßnahmen mit Baubeginn November 2010 und Fertigstellung Januar 2012. Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Schule Neuland Schule Rahmwerder Straße, Zweigstelle der Elbinselschule, Bildungszentrum „Tor zur Welt" Vertraglich geplant sind 14 Baumaßnahmen mit Baubeginn Oktober 2011 und Fertigstellung November 2012. Vertraglich geplant sind zwölf Baumaßnahmen mit Baubeginn Januar 2009 und Fertigstellung August 2010. Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. - t1 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Schule Quellrnoor Standort Quellmoor 24: Auf Grund der Verlagerung der Schule Quellmoor 24 finden an diesem Standort keine Baumaßnahmen, sondern lediglich Abrissarbeiten statt. Deshalb existieren keine vertraglichen Vereinbarungen über den Beginn und das Ende von Baumaßnahmen. An diesem Standort finden drei Maßnahmen statt. Standort im Baugebiet Neugraben-Fischbek 65: Vertraglich geplant sind als Neubau fünf Baumaßnahmen mit Baubeginn Mai 2009 und Fertigstellung November 2012. Nach Durchführung eines internationalen Architektenwettbewerbes und der Auswahl eines Entwurfs durch die Wettbewerbs-Jury befasst sich die GWG Gewerbe mit der Ausführungsplanung. Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Eine termingerechte Fertigstellung wird aber erwartet. Schule Rönneburg Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit Baubeginn Mai 2010 und Fertigstellung März 2012. Schule Rotenhäuser Damm Vertraglich geplant sind zehn Baumaßnahmen mit Baubeginn Januar 2010 und Fertigstellung Juni 2011. Schule Scheeßeler Kehre Vertraglich geplant sind neun Baumaßnahmen mit Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung August 2009. Vier Baumaßnahmen (86,32 % der Baukosten) wurden abgenommen. Mängel und Restarbeiten konnten nicht festgestellt werden. In der Durchführung befinden sich drei Maßnahmen (12,71% der Baukosten). Zwei Maßnahmen werden in den Sommerferien ausgeführt. Damit befinden sich die Baumaßnahmen im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Schule Bunatwiete/Maretstraße/Baererstraße, Community Center Maretstraße Vertraglich geplant sind 21 Baumaßnahmen mit Baubeginn Juli 2007 und Fertigstellung November 2009. Sieben Baumaßnahmen (28,70% der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 0,53% der fertiggestellten Baukosten festgestellt. Inder Durchführung befinden sich elf Maßnahmen (34,24% der Baukosten). Die aufgetretenen Verspätungen beruhen auf erheblichen Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren. Eine um maximal drei Monate verspätete Fertigstellung wird erwartet. Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 1.014.416,76 Euro. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 40 Tsd. Euro für den Ausbau und die Entsorgung asbesthaltiger Bodenbeläge (Abrechnung zum Nachweis), 420 Tsd. Euro für die Wiederherstellung der Baufläche nach Bergung von nicht vorhersehbaren Kampfmittelresten (Abrechnung zum Nachweis), 34 12.843,24 Euro für die Kampfmittelräumung im Bereich der Baufläche des Sporthallenneubaus, 136.698,52 Euro für die Sondierung und Bergung von Bomben im Bereich des Sportplatzes auf der für die Auslagerung erforderlichen Fläche, 22 Tsd. Euro Folgekosten der Kampfmittelbergung für die Verfüllung der Aushubflächen mit tragfähigem Füllsand (Abrechnung zum Nachweis), 127.875,00 Euro für die Bergung von Bomben im Bereich der Flächen für den Schulneubau, 255 Tsd. Euro Folgekosten der Kampfmittelbergung für die Wiederherstellung des Sportplatzes Baererstraße (Abrechnung zum Nachweis). Schule Ehestorfer Weg/Kirchenhang Vertraglich geplant sind 17 Baumaßnahmen mit Baubeginn November 2007 und Fertigstellung September 2009. Acht Baumaßnahmen (21,50% der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten im Umfang von 4,80 % der fertiggestellten Baukosten festgestellt. Bei drei Baumaßnahmen wurde die durch die GWG beantragte Abnahme zunächst abgelehnt, weil der geforderte Leistungsstand noch nicht erreicht war. Die Nachbegehung, noch innerhalb des vertraglichen Zeitrahmens, führte jedoch zu einer Abnahme. Inder Durchführung befinden sich sechs Maßnahmen (53,77% der Baukosten). Drei Maßnahmen werden in den Sommerferien durchgeführt. Die Baumaßnahmen befinden im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Schule Fährstraße Vertraglich geplant sind 17 Baumaßnahmen mit Baubeginn Januar 2010 und Fertigstellung September 2011. Schule Stübenhofer Weg Vertraglich geplant sind 33 Baumaßnahmen mit Baubeginn Oktober 2008 und Fertigstellung Juli 2011. Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Für den Standort wurde gemeinsam mit der GWG und der Schulleitung eine komplette Veränderung abgestimmt. Anstelle mehrerer Einzelbaumaßnahmen wird jetzt ein kompakter Neubau mit Baubeginn im August 2009 erstellt. Trotz des verspäteten Beginns soll die Fertigstellung termingerecht erfolgen. Risikokosten in Höhe von 4.019,72 Euro entstehen auf Grund der Entsorgung asbesthaltiger Dachplatten. Schule Weusthoffstraße Vertraglich geplant sind 24 Baumaßnahmen mit Baubeginn Januar 2011 und Fertigstellung Juli 2012. Gesamtschule Fischbek Vertraglich geplant sind 17 Baumaßnahmen mit Baubeginn November 2010 und Fertigstellung Juli 2012. Gesamtschule Harburg Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit Baubeginn September 2009 und Fertigstellung Oktober 2012. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209 Eine Baumaßnahme an diesem Standort, die Sanierung der Friedrich-Ebert-Halle, hat die GWG Gewerbe auf ausdrücklichen Wunsch des Bezirksamtes Harburg eigenverantwortlich und kostenneutral vorgezogen. Gesamtschule Kirchdorf Standort Neuenfelder Straße: Vertraglich geplant sind zwölf Baumaßnahmen mit Baubeginn Oktober 2008 und Fertigstellung März 2010. Gymnasium Finkenwerder In der Durchführung befinden sich sechs Maßnahmen (53,09% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Standort Prassekstraße: Vertraglich geplant sind zwölf Baumaßnahmen mit Baubeginn Juli 2007 und Fertigstellung November 2009. - Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit Baubeginn April 2009 und Fertigstellung März 2011. Erste Maßnahmen zur Vorbereitung des Baugeländes sind in der Durchführung. Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Gesamßchule Süderelbe Vertraglich geplant sind 23 Baumaßnahmen mit Baubeginn Februar 2011 und Fertigstellung Dezember 2012. In der Durchführung befinden sich drei Maßnahmen (7,60 % der Baukosten), diese wurden im Zusammenhang mit der Asbestentsorgung vorgezogen. Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 10.834,61 Euro. 4.019,72 Euro dieser Kosten entstehen auf Grund der Entsorgung asbesthaltiger Fahrradständerdacheindeckungen. 6.814,89 Euro der Kosten beruhen auf der Entsorgung asbesthaltiger Pausengangdacheindcckungen. Gesamtschule Wilhelmsburg Standort l'erlstieg: Vrtraglich geplant sind 20 Baumaßnahmen mit Baubeginn April 2010 und Fertigstellung August 2011 Standort Rotenhäuser Straße: Vertraglich geplant sind elf Baumaßnahmen mit Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung Januar 2010. Sieben Baumaßnahmen (67,82 % der Baukosten) wurden abgenommen. In der Durchführung befinden sich drei Maßnahmen (29,73 % der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 0,28 % der fertiggestellten Baukosten festgestellt. Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 21,705,82 Euro. Diese Kosten entstanden auf Grund einer Kampfmittelbergung. Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit Baubeginn September 2010 und Fertigstellung Juni 2012. Fünf Baumaßnahmen (36,19 % der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 0,10% der fertiggestellten Baukosten festgestellt. In der Durchführung befinden sich sechs Maßnahmen (58,55% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 107.026,90 Euro. Diese Kosten wurden für den nachträglichen Einbau eines Personenaufzuges im bestehenden Doppel-H-Gebäude zur Erfüllung von zwischenzeitlich erteilten Auflagen hinsichtlich der Barrierefreiheit erforderlich. Gymnasium Kirchdorf, Bildungszentrum „Tdr zur Welt" Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit Baubeginn November 2009 und Fertigstellung Februar 2012. Heisenberg-Gymnasium Vertraglich geplant sind 11 Baumaßnahmen mit Baubeginn Dezember 2007 und Fertigstellung Juli 2009. Sieben Baumaßnahmen (58,36% der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 1,02% der fertiggestellten Baukosten festgestellt. In der Durchführung befinden sich vier Maßnahmen (41,64% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Immanuel-Kant-Gymnasium Vertraglich geplant sind 11 Baumaßnahmen mit Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung Januar 2010. Drei Baumaßnahmen (9,34 % der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden keine Mängel und Restarbeiten festgestellt. In der Durchführung befinden sich sieben Maßnahmen (90,45% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befisiden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Gymnasium Süderelbe Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit Baubeginn Juni 2011 und Fertigstellung September 2012. Vertraglich geplant sind zehn Baumaßnahmen mit Baubeginn August 2010 und Fertigstellung Dezember 2012. - Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Nennenswerte/wesentliche Schwierigkeiten sind bisher nicht aufgetreten. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Inder Durchführung befindet sich eine Maßnahme (17,37% der Baukosten). Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. - Unabhängig von den geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind an vorhandenen Brandschutzklappen asbesthaltige Verkleidungen und Dichtungen festgestellt Friedrich-Ebert-Gymnasium 35 Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode worden, die sofort beseitigt werden müssen. Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 88.643,04 Euro. Frieda-Stoppenbrink-Schule (Förderschule) Vertraglich geplant sind 18 Baumaßnahmen mit Baubeginn Februar 2011 und Fertigstellung Dezember 2012. Sprachbeilschule Wilhelmsburg, Bildungszentrum „Tor zur Welt" Vertraglich geplant sind 11 Baumaßnahmen mit Baubeginn November 2009 und Fertigstellung April 2012. Gesamtschule Finkenwerder Vertraglich geplant sind 14 Baumaßnahmen mit Baubeginn April 2008 und Fertigstellung Dezember 2009. Sechs Baumaßnahmen (36,34% der Baukosten) wurden abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 0,70% der fertiggestellten Baukosten festgestellt. In der Durchführung befinden sich sieben Maßnahmen (63,66% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet. Anlage 2 zum Abschnitt 3.2.3 1 0 c 6) 3 ) 3 C .0 0) c .c lt ‚4 lt 0 c lt -J 4) 6) 6) D E 1Lo lt a m 0 c lt 0 :0 Ui Ui 37 noch Anlage 2 = 2 .0 E lt x 0I 0 4) 0 0- 0 0 38 noch Anlage 2 = 0 E 1 0 0 0. d. 0 0 39 noch Anlage 2 t fA 0 .0 E 1 0) •0 0 5. 0. 0. 0 40 noch Anlage 2 = 01 .0 E m 1 0 0 0 0) 6 0. d. .0 41 noch Anlage 2 CO 0 n E r 03 0 0 0 0- d. 42 noch Anlage 2 CO 0 n 9 1 t 0 6) d. 43 noch Anlage 2 (%p JOPIOJS6UflJGRUO)ISIa) uaSun iqe Jap apaeg ilipisaSiep qopq f '(uo6uniqez ieiie owwn5) W1!flUUV oqa,neuow qpeuow ueßuniqezsu!z tieunwn,i qpeuow 6un8iu. pOIInwn)I PUfl 43Iß5U UOWUflULIV (6uwopipj ena uo6uniqeziopuo auqo) SunJezueuuoq2slnne9 431a!iq3sU!e usa isp (6unaizueuip9146ur, eip UI 6UeBLJ1) Sunqeeqa!pqe (zwssuIzsSunJo!zueuu -ueqosMznea IIW ISUIflCA) 6umrj6jaAs6unsa • ( ) rz g?woß uo6unqeziopuog § (Suncepioj sos uaßuniqeziapuo auqo) 6unJazueupueqas!Mzne 4319aJq3suje esa Jep (SunJelzueuIJ*sI4burl eIP UI 6ue6u) 6unI4s aqapq (vleuasulzsesu!z JCLJDIIIBUOW 6iiijpue tIOtLO ua5unqe atppqß 6unJazueuJueq39Mzneg jop 6unß431s,ois 0 0 Co 0) .0 E cl r (cewqouJonipeN) iOJqfl3snsne9 us woqssßuniqez 03 .5 0 0I 0 0ci :0 :0 44 cl 0 2 Anlage 3 zum Kapitel 3.2.5 ! § © § h9ta! ! ! §© § § ! ! § § § . g O§ § p igäi § §0 . § 0§ § Rii $h § §0 § * 4 § § §° R § § §0 fi ! § § §0 § h u § § §0 § § §Oi ! ! 1 1 * * * § p i§ ä Milz § -r § ESW INemagl gRAgze § § § § ! 1 II H 1 II 1 1 II1 1:: lt jih 121 1 1 Ii'i I 1 1 . i ' 1 J ri ii IIjIjjiIiiJIihIJ ' 4 1 ii LIJIII .1 h b 1Ii1} g l i1 11111 1l r iHn iuiHdiluiil il i 0 1 II; 45 noch Anlage 3 r ! 1 1 E90ftggg fl d § p Ui § § p 0 9Q 1 § § il § h § § ein Id § §0 9 0 §g 1mmmHnnu2ummv! 5 5 fi 5 5555 5 5 5 5 5 5 5 - Ihil llH 1 1 fi ihl) 1! II' 1 'lh1lIklH'Nii 4i 1 1:11 j 11111 ff ItIMhI lu11ii1!I1It1jUi1 ! IIi1iiid fl 1 r'1 oo Ii 1 - 00 § § 0 000 2 - Anl age 4ttzum Abschni 3.4 ew 0 0 00 § § 0 000 0 0 0 0 0 00 0 88 -4 r 0 - u st 0 §8• 0 §1 00 0 0 00 § 0 000 1 -4 0 0 000 -0 § 0000 § g- - 0 000 § 000O 8 P 0 000 § § 00004 8 0 000 § § 000fl 8 ! !! Jgg M 0 40 0 0 00 § § 00040 g it r L 0 000 § § 000fl 0 000 § 000 0 t4 0 000 § § ° o°fl ! u ?• 0 000 § § 000fl 0 000 fl 0 000 § li §1 § 000 §• 00*o •- S 7 r0 §j §j 0 § § 1 & E 0 0 00 00 0 000000 0 C s : 0 1 0 2 CC ‚0 Lt j II fl tfl fluR fl u JM 00 1 j n c-IIII C ifl10<Viln t c 00 ='00 4! 2C•0 00 r0 00 0 & 0 MM 0 : 1 - iPiHi R b- 1 -. Q1 u flti lJ L I'hf o - CC ________ U U lihlIl 1 47 noch Anlage 4 .-eJ 0000 0 000 0 000 2 § § § § 8 § § 0000 2 00O0 3 0000e 2 2 f2 2 0 2 0 0 00 § § 0 000j 0 0000 §0000t § 2 0000 10000! • P 0 9 L 2 0 000 § § 0OOOfl - 0 0 r r 0000 L § 0000_Q 0 000 § § 2 •1 g 0009 - 2 2 2 P1L !lLHtl .! - - 1 1 . Iii -.11111 II fi 1 1JhJIjL ffl1 h-IjI hJ1iUtt 12! t - H Pa II Ii ! 1 V Hh!U1 !IBU1IIIIJ inH H iI lID III III 48 Anlage 5 49 Anlage 6 zum Abschnitt 7.1 Beschreibung der in das Modell Hamburg Süd neu aufzunehmenden Schulen Der Sanierungsbedarf der einzelnen Standorte wurde in Fachräume sind vorhanden. Es wird keine Sanierung Kenntnis des allgemeinen baulichen Zustandes der Schulen durchgeführt. auf der Basis des mit der GWG Gewerbe im Modell Hamburg Süd vertraglich vereinbarten Kostenansatzes abgeschätzt. Die Kosten von ca. 200 Tsd. Euro für eine einfache Instandsetzung des Gebäudes mit teilweiser Erneuerung des Innenanstrichs wäre aus der Bauunterhaltung zutragen. Aueschule Finkenwerder, Ostfrieslandstraße 91 Die Aueschule ist eine Grundschule mit einer Hauptnutzfläche (HNF) von 2.746 m', die Erweiterungsfläche nach Musterraumprogramm beträgt rd. 700 m 1, mit Baukosten gemäß Kostenberechung in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Die Gebäude sind teilsaniert. Die Schule Dempwolffstraße ist eine Grundschule mit einer HNF von 2.449 m', die Gebäude sind noch nicht saniert. Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,1 Min. Euro betragen. Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,7 Min. Euro betragen. Westerschule Finkenwerder, Finkenwerder Landscheideweg 180 Schule Grumbrechtstraße, Grumbrechtstraße 63 Die Westerschule ist eine Grundschule mit einer HNF von 3.056 m 2, die Erweiterungsfläche nach Musterraumprogramm beträgt rd. 700 m', mit Baukosten gemäß Kostenberechung in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Die Gebäude sind teilsaniert. Schule Dempwolffstraße, Deihpwolffstraße 7 Die Schule Grumbrechtstraße ist eine Grundschule mit einer HNF von 3.746 m', die Gebäude wurden in den letzten Jahren saniert. Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,4 Min. Euro betragen. Der verbleibende Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 1,6 Mio. Euro betragen. Schule Neugraben, Francoper Straße 32 Schule Am Falkenberg, Heidrand 5 Die Schule Neugraben ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit einer HNF von 4.089 m'. Erweiterungsbauten sind nicht erforderlich. Die Gebäude befinden sich in einem komplett unsanierten Zustand, energetische Verbesserungen speziell der Gebäudehülle sind ebenfalls dringend erforderlich und in den Sanierungskosten enthalten. Die Schule Am Falkenberg ist eine Grund-, Hauptund Realschule mit einer HNF von 4.615 m', mehrere Gebäude wurden in den letzten Jahren saniert. Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 6,2 Mio. Euro betragen. Schule Kerichensteiner Straße, Am Soldatenfriedhof 21 Die Gebäude am neuen Standort der Schule Kerschensteiner Straße haben eine HNF von 3,105 m'. Erweiterungsbauten sind nicht erforderlich. Die Gebäude befinden sich in einem komplett unsanierten Zustand. Energetische Verbesserungen speziell der Gebäudehülle sind ebenfalls dringend erforderlich und in den Sanierungskosten enthalten. Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 4,7 Mio. Euro betragen. Die Gebäude am Standort Kerschensteiner Straße weisen eine HNF von 2.160 m 2 auf, die zukünftig der Gesamtschule Harburg zur Verfügung stehen wird. Erweiterungsbauten sind nicht erforderlich. Die Gebäude befinden sich in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand, energetische Verbesserungen speziell der Gebäudehülle sind erforderlich und in den geschätzten Sanierungskosten enthalten. • Der verbleibende Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 4 Mio. Euro betragen. Schule Slomanstieg, Slomanstieg 1-3 Die Schule Slomanstieg ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit einer HNF von 4.648 m 2, die Gebäude sind sanierungsbedürftig. Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 7,1 Mio. Eure betragen. Schule Hanhoopsfeld, Hanhoopsfeld 21 Die Schule Hanhoopsfeld ist eine Grundschule mit einer HNF von 3.358 m', ein Teil der Gebäude wurde in den letzten Jahren instandgesetzt. Der verbleibende Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 5 Mio. Euro betragen. Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,5 Mio. Euro betragen. Schule Sinstorf, Sintorfer Weg 40 Lessing Gymnasium, Bunatwiete 20 Die Schule Sinstorf ist eine Haupt- und Realschule mit einer HNF von 3.264 m', die Gebäude sind zum Teil stark sanierungsbedürftig. - Das Gebäude an der Bunatwiete, möglicher neuer Standort des Lessing-Gynnasiums, hat eine HNF von 3.909 m'. Erweiterungsbauten sind nicht erforderlich, die benötigten 50 Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 5 Mio. Euro betragen. o1 Anlage 7 zum Abschnitt 8 ci t. t o = ci o ci -E • £ • ci m 1 - 1 0 0 00 Q 0 - ld 0 0 ___ > 0' 0 0 Ui > 0 0 10 • 0 cd 9 in :8 • 0 0 00 0 o ci c o 0) o CI c ii 0) •0 ag 1 - 0 - 0 - 00 0 ‚0 • 0 Id 4E> ____ - t0 0 14 - ci in 1 ‚ - C'4 0 In ci in ei ei 0 - 1 fl • ) = 0 00 • In - 1in Ph •' g r = ‚ Um u,5 o ao, ci 3 = (0 RLM g0 E' o n 2E t 2° 2s EE £ -‚ '°Em2'i Ue '0 00 ci2ii --0 00 mc ;E$a.E'±2 2 • 1 Uhh h 0 1 '0 ci Gestaltung und Layout: Lüteke & Wulff, Rondenbarg 8,22525 Hamburg. Tal. (040) 235129-0 51 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode Drucksache 20/5317 18.09.12 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Neuausrichtung von Bau und der Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2013/2014 nach §32 Landeshaushaltsordnung Ausgangslage und Zielsetzung Mit der Gründung des Sondervermögens Schule Bau und Betrieb (Schulbau Hamburg, Drucksache' 1914208) zum 1. Januar 2010 wurden das wirtschaftliche Eigentum an den staatlichen Schulimmobilien sowie alle Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben im Schulbau auf das neue Sondervermögen übertragen. Seitdem „vermietet" Schulbau Hamburg S die Schulimmobilien an den Schulträger, die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)1). Der Senat beabsichtigt, Kostentransparenz, Kostenverantwortung, Dienstleistungsqualität und Kundenorientierung zu verbessern. Im bisherigen MieterVermieter-Modell setzt die Globalmiete (Miete für Gesamtheit der Sohulimmobilien) keinen geeigneten Maßstab für die Leistungserbringung bei der Immobilienbewirtschaftung. Das mit der Bündelung der Aufgaben bei Schulbau Hamburg als Eigentümer, Vermieter und Betreiber der Schulimmobilien realisierte Organisationsmodell muss zur Vermeidung von Zielkonflikten hinsichtlich der Trennung und Ausgestaltung der Rollen weiterentwickelt werden. Ziele der Neuausrichtung im Schulbau sind eine effizientere Wahrnehmung der immobilienbezogenen Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben und ein effektiverer Einsatz öffentlicher Mittel. Die Miete dient auf der Mieterseite zur Beurteilung und Priorisierung von Bedarfen und setzt auf der Vermieterseite den Maßstab, andern sich die Kosten für den Bau lind Betrieb einer Immobilie ausrichten. Die Einführung einer objektbezogenen Miete ist damit der Schlüssel für die Bedarfssteuerung auf der Mieterund für die Leistungserbringung auf der Vermieterseite. Grundlage der Neuausrichtung sind Mietkalkulationen, welche die zur Verfügung stehenden Mietzahlungen und ein daraus abgeleitetes Investitionsvolumen in Einklang bringen und so langfristig die Die Mietungen für die allgemeinbildenden Schulen werden direkt von der BSB (vertreten durch das Amt fürVerwaltung) vorgenommen, für die berufsbildenden Schulen ist das Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) als Landesbetrieb der BSB zuständig. Im Folgenden werden die Mieter als BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB - HIBB bezeichnet. Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode jährlichen Belastungen für den Haushalt in Form einer pauschalen Warmmiete ausweisen. Die grundsätzlichen Ziele der Gründung des Sondervermögens Schulbau Hamburg (Drucksache 19/4208) bleiben erhalten: durch die Intensivierung und Verstetigung von Sanierung und Instandhaltung soll eine deutliche Verbesserung der Qualität der Immobilienbetreuung, des Baumanagements und des baulichen Zustands der Schulimmobilien erreicht werden. Der Instandhaltungsstau soll behoben, der anerkannte Zubaubedarf zügig realisiert und die werterhaltende Instandhaltung der Immobilien fortgeführt werden. Nachhaltige Investitionen in Schulen stärken die Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs als familienfreundliche Metropole. Sie unterstützen die Qualität von Unterricht an den staatlichen Schulen und erhöhen ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Im Hinblick auf den hohen Sanierungs- und Zubaubedari im Schulbau gilt es daher, das optimierte Vermietungsmodell zügig einzuführen, ohne den Schulbau durch umfassende Organisationsprozesse zu lähmen: Organisatorische Grundzüge der Neuausrichtung des Schulbaus • Im Sinne von Rollenklarheit und Rollenverantwortung soll eine konsequente funktionale Trennung der Rollen von Mieter, Dienstleister (Bau und Bewirtschaftung) und Eigentümer der Immobilien erfolgen. 1. Entflechtung der Dienstleister- und Eigentümerfunktion von Schulbau Hamburg Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 erfolgt die funktionale Entflechtung von Schulbau Hamburg durch die Trennung der Funktion des Vermögensträgers (Sondervermögen = Eigentümer) vom immobilienwirtschaftlichen Dienstleister. Zu diesem Zweck wird das Sondervermögen nach §26 Absatz 2 LHO als reiner Vermögensträger fortgeführt, während die immobilienwirtschaftlichen Aufgaben durch SBI-I Dienstleistungen 2 in Form eines Landesbetriebs nach §26 Absatz 1 LHO wahrgenommen werden. Das mit dem Errichtungsgesetz für das Sondervermögen Schule Bau und Betrieb eingebrachte Anlagevermögen (siehe auch Drucksache 19/4208) wird somit weiterhin im Sondervermögen - nun unter dem Namen „Sondervermögen Schulimmobilien" - bilanziert. Die bisherigen Verbindlichkeiten des Sondervermögens bleiben bestehen. Während der Landesbetrieb SBH Dienstleistungen als eigenständiger Dienstleister für Bau und Bewirtschaftung von Schulimmobilien tätig ist, wird das Sondervermögen von der Finanzbehörde verwaltet. Zur Umsetzung wird der Landesbetrieb SBH Dienstleistungen gegründet und das Personal des bisherigen Sondervermögens weitgehend auf den Landesbetrieb übertragen. Das Personal, das die beim Eigentümer verbleibenden Aufgaben wahrnimmt (Controlling der Dienstleistungen, Bewirtschaftung des Sondervermögens), wechselt in die Finanzbehörde (siehe dazu Ziffer V). Auf Grund der Neuausrichtung des Schulbaus ist es erforderlich, das Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" in einigen Punkten anzupassen (Anlage 1). Der Name des Sondervermögens wird in „Sondervermögen Schulimmobilien" geändert. Da das Sondervermögen kein eigenes Personal mehr beschäftigt, entfallen die diesbezüglichen Regeln. Darüber hinaus erfolgt eine Konkretisierung von Zweck und Aufgaben. Weiterer Dienstleister für Schulimmobilien ist neben SBH Dienstleistungen die GWG Gewerbe Gesellschaft für Kommunal- und Gewerbeimmobilien mbH (GWG Gewerbe), die am 1. Juli 2007 die Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung für 32 allgemeinbildende Schulen aus dem Süden Hamburgs erhalten hat (Modell Hamburg Süd, siehe Drucksache 18/5799, 19/4209). Zum 1. Juli 2012 hat die GWG Gewerbe die Bewirtschaftung weiterer 14 allgemeinbildender Schulen in der Region südlich der Norderelbe übernommen. Da beide Dienstleister zukünftig sowohl hinsichtlich ihrer Leistungsbeschreibung als auch hinsichtlich des Vergütungsansatzes unter vergleichbaren Bedingungen tätig werden sollen, ist eine Anpassung der bestehenden Verträge mit der GWG Gewerbe für den Bereich des Facility Managements und den Bereich der Bau- und Sanierungsleistungen erforderlich. Für bereits in der Umsetzung befindliche Leistungen des Bau- und Sanierungsvertrages wird der bestehende Vertrag fortgeführt. Dritter Vertragspartner des Sondervermögens ist die Firma HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG, die im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft am 28August 2012 den Zuschlag für Bau und Bewirtschaftung von 14 berufsbildenden Z Der Landesbetrieb soll die Firmierung „SBH 1 Schulbau Hamburg" erhalten. Um Verwechselungen mit dem derzeit bestehenden Sondervermögen vorzubeugen wird der Landesbetrieb in der Drucksache als „SBH Dienstleistungen" bezeichnet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 20/5317 Schulen erhalten hat. Vertragsbeginn war der 1. September 2012. Mit der Firma HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG bestehen vertragliche Leistungsbeziehungen über die Übertragung von Bau und Bewirtschaftung (Drucksache 20/3591). Die Gesellschaft hat darüber hinaus keine Verwaltungsaufgaben'). 2. „Gleichordnung" der Dienstleister Schulbau Hamburg und GWG Gewerbe Um die Weiterentwicklung des Mieter-VermieterModells zu realisieren, benötigt SBH Dienstleistungen neben der spezifischen eigenen Kompetenz im Schulbau das immobilienwirtschaftliche Wissen der am Markt agierenden städtischen Unternehmen. Die GWG Gewerbe hat sich als effizienter Dienstleister im Bereich der Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude erwiesen. Dazu hat nicht zuletzt der Zugriff auf die immobilienwirtschaftliche Kompetenz von SAGA GWG beigetragen. Um die Qualität der Leistungserbringung von SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe zu steuern, erfolgt deren organisatorische „Gleichordnung' Erster Schritt in diesem Zusammenhang war die personenidentische Besetzung der Geschäftsführung beider Unternehmen. Weitere Schritte sind die Harmonisierung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Unternehmens- und Investitionssteuerung unter Berücksichtigung der bereits eingeleiteten Prozessoptimierungen und „best practice"-Erfahrungen von Schulbau Hamburg. 3. Aufsicht/Steuerung der Dienstleister Aufsicht führende Behörde für den Landesbetrieb SBH Dienstleistungen ist die Finanzbehörde, die gleichzeitig auch die für den Dienstleister GWG Gewerbe zuständige Fachbehörde wird. Zur Überwachung der .Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Dienstleister werden entsprechende Aufsichtsorgane eingerichtet. Die GWG Gewerbe hat bereits einen Aufsichtsrat. Es ist angestrebt, von Senatsseite eine personenidentische Besetzung beider Aufsichtsorgane unter Beteiligung der BSB sicherzustellen, um auch bei der Überwachung der Geschäftsführung die Zielsetzung des Gleichordnungsunternehmens zu gewährleisten. In beiden Aufsichtsorganen soll auch ein Vertreter der HGV vertreten sein, um insbesondere die betriebswirtschaftliche Begleitung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftsführung zu unterstützen. Die Aufgaben werden im Einzelnen durch die entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt, sie richten sich nach den allgemeingültigen städtischen Mustern für öffentliche Unternehmen. Dazu gehören u- a. die regelmäßige, mindestens vierteljährliche Berichterstattung der Geschäftsführung des Unternehmens über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens oder bestimmte Zustimmungserfordernisse (z. B. bei SBH Dienstleistungen die Wirtschaftsplanung). III. Weiterentwicklung des Mieter-Vermieter-Modells Rollen und Verantwortlichkeiten a) Bedarfsträger und Mietervertreter: BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB - HIBB BSB und HIBB übernehmen als Bedarfsträger auf der Grundlage ihrer Schulentwicklungsplanung die fachliche Bedarfsanalyse und die Steuerung des standortspezifischen Mietbudgets. BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB HIBB müssen als Mieter für jeden Schulstandort hinsichtlich des Flächenverbrauchs, der Ausstattungsstandards und der Kostenansätze je Schüler beurteilen, welche Kosten durch die Inanspruchnahme dieses Standortes verursacht werden, wie sie die Kosten in ihrem Mietbudget abbilden können und inwiefern diese im Verhältnis zum Nutzen gerechtfertigt sind. Die jeweiligen Mietbudgets werden so dotiert Darüber hinaus wird SBH Dienstleistungen für zentrale Dienstleistungen, wie z. B. Personalbetreuung, die derzeit von der SAGA - SiedlungsAG wahrgenommen werden, die Geschäftsbesorgung für die GWG Gewerbe übernehmen. Einziger Gesellschafter der GWG Gewerbe ist derzeit die SAGA AG. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Mieter-Vermieter-Modells im Schulbau soll nun die GWG Gewerbe aus dem wohnungswirtschaftlichen Konzern SAGA GWG herausgelöst und mit Wirkung zum 1. Januar 2013 an die Konzernholding der Freien und Hansestadt Hamburg, die HGV, Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, verkauft werden. Damit wäre die GWG Gewerbe wie die anderen lmmobiliendienstleister der Freien und Hansestadt Hamburg, die SpriAG und die IMPF, eine 100%ige Tochtergesellschaft der HGV. 3) „Dienstleister" im Sinne dieser Drucksache sind im Folgenden SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe. Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode sein, dass die gegenwärtig erkennbaren notwendigen Sanierungen und Zubaumaßnahmen schrittweise realisiert werden können. Jede Sanierungs- oder Zubaumaßnahme führt zu einer Erhöhung der Miete, die im Rahmen der (steigenden) Gesamtmietbudgets von BSB und HIBB auszusteuern und abzudecken ist. Jede Aufgabe von Schulgebäuden oder Teilen davon entlastet das Mietbudget. Mietmittel für grundlegend neue Anforderungen müssen von den Mietern eingeworben oder durch Umschichtungen im Budget bereitgestellt werden. BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB HIBB schließen für jede Schule als einzelnes Mietobjekt einen Mietvertrag ab (objektbezogene Spezifikation auf der Basis eines einheitlichen Manteltextes). Die jeweiligen Zentraleinheiten von BSB und HIBB sind auch Ansprechpartner für die vom Dienstleister zu kalkulierenden Anpassungen dieser Verträge nach erfolgten Sanierungs- und Zubaumaßnahmen. Sie nehmen die Immobilien nach Abschluss der mietwirksamen Maßnahmen förmlich in Gebrauch (vor Ort gegebenenfalls vertreten durch die Schulleitung) und beraten die Schulen bei allen Fragen rund um das Mietverhältnis (Rechte und Pflichten der Nutzer). In Abstimmung mit den Dienstleistern prüfen BSB und HIBB Maßnahmen zur Hebung von Effizienzpotenzialen an Schulstandorten (Aufgabe zur Verwertung durch Entwicklung, Verkleinerung von Grundstücken, Standörtverlegungen). Zwischen den Leitungen von BSB/HIBB auf der einen Seite und der personenidentischen Geschäftsleitung von SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe auf der anderen Seite wird es im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit regelmäßige Konsultationen zur Investitionsplanung und zu weiteren Grundsatzthemen geben. Analog erfolgt durch laufende regionale Abstimmungsrunderi eine kontinuierliche Kommunikation auf der Arbeitsebene. Die Schulleitungen wirken weiterhin bei der Planung von Neu-, Um- und Zubaubedarfen im Rahmen der Sicherstellung des spezifischen pädagogischen Profils der jeweiligen Schulen mit und haben damit Einfluss auf die bauliche Gestaltung ihrer Schule. Als Vertretung der Nutzer vor Ort sind sie von den Dienstleistern bei allen wesentlichen Schulbauprozessen einzubinden (insb. Planungs- und Baubesprechungen). Gemeinsam wird nach Optimierungspotenzial bei der Flächennutzung und beim Energieverbrauch gesucht. b) Dienstleister Die Dienstleister SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe sind für alle Bau- und Bewirtschaftungsleistungen im Aufttag des Sondervermögens verantwortlich. Sie schließen die Mietverträge mit BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB - HIBB in ihrör Funktion als Verwalter der Mietobjekte ab. Ihre Leistung bemisst sich an bestimmten Kennzahlen (zu vereinbarende Service Levels, Quantität und Qualität der Baumaßnahmen, Kundenzufriedenheit etc.) sowie an den Vergleichs- und Zielmieten im Sinne eines Benchmarkings. Die Dienstleister erarbeiten kurz-, mittel- und langfristige Investitionsprogramme für Neubau und Sanierung auf Grundlage der Bedarfsplanung von BSB/HIBB und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie prüfen alle Investitionen dahingehend, ob sie im Rahmen der vereinbarten Miete getätigt werden können oder ob sie zu einer Mietanpassung führen. Basis der Investitionsplanung sind die Sanierungsbedarfe und Bedarfe an Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß der Schulentwicklungsplanung. Daraus werden im Rahmen des weiteren Planungsprozesses (standortbezogene) kurz-, mittel- und langfristige Investitionsprogramme mit dem Ziel einer wertorientierten Bestandsentwicklung unter Einbindung des Sondervermögens durch die Dienstleister entwickelt und mit BSB und HIBS abgestimmt. Während die kurzfristigen Programme verbindlich vereinbart werden, werden die mittel- und langfristigen Planansätze hinsichtlich ihrer Priorisierung in Abstimmung mit BSB und HIBB fortlaufend überarbeitet bzw. angepasst. Kernaufgaben der Dienstleister sind: - Gesamtplanung und Durchführung. von Zubau, Ersatzbau und Sanierung des gesamten Bestandes in den nächsten 15 Jahren auf Grundlage der Bedarfsplanung des Mieters und den Rahmenbedingungen des Eigentümers, - Gewährleistung der Qualitätsstandards und der Werterhaltung im Rahmen des Lebenszyklus, - Gewährleistung eines Berichtswesens gegenüber Eigentümer und Mieter, - regelmäßige Konsultationen zur Investitionsplanung und zu weiteren Grundsatzthemen auf Leitungsebene von BSB und SBH Dienstleistungen/GWG Gewerbe, - lnstandhaltungsplanung/Lebenszyklusplanung in Abstimmung mit allen Beteiligten, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 20/5317 - Nachhaltige und wertorientierte Bewirtschaftung der Schulimmobilien, - Abschluss /Verwaltung von Mietverträgen, Beratungsleistungen gegenüber Eigentümer, BSB und Schulen, - Vermietung von Flächen an Drittnutzer in Abstimmung mit der BSB, - Aufbau und Pflege eines gemeinsamen Datenhaltungssystems von Mieter, Dienstleister und Eigentümer unter Nutzung vorhandender Daten und Strukturen sowie unter Berücksichtigung des Informationsbedarfs der Beteiligten. c) Eigentümer: Das Sondervermögen Schulimmobilien Das Sondervermögen wahrt als Eigentümervertreter die Vermögensinteressen der Stadt. Es ist wirtschaftlicher Eigentümer der staatlichen Schulimmobilien und lässt diese durch die Dienstleister an die BSB allgemeinbildende Schulen und BSB - HIBB vermieten. Das Sondervermögen beauftragt die Dienstleister mit allen operativen Tätigkeiten, insbesondere den Bau- und Bewirtschaftungsleistungen sowie der Immobilienverwaltung einschließlich des Abschlusses von Mietverträgen und der Einnahme von Mieten. Das Sondervermögen beschreibt in Abstimmung mit den Dienstlelstern die Grundsätze der Mietkalkulationen und die Qualitätsstandards für Neubau, Sanierung, und Bewirtschaftung. Wie bisher nimmt es Kredite zur Finanzierung der Investitionen auf. Das Sondervermögen ist für das Vertragsmanagement mit den Dienstleistern und das Portfoliomanagement verantwortlich. Ferner prüft das Sondervermögen zur Wahrung der Eigentümerinteressen im Rahmen des Vertragscontrollings auf der Grundlage des Berichtswesens anhand von Kennzahlen die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen, Standards, Baukosten, Budgets sowie den Werterhalt des Immobilienvermögens und führt ein Benchmarking der Dienstleister durch. Dabei stützt es sich auf Berichte der Dienstleister anhand von Kennzahlen. 2. Miete und Kennzahlen als Steuerungs- Instrumente des Mieter-VermieterVerhältnisses BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB HIBB zahlen eine Brutto-Warmmiete. Bei dieser lnklusivmiete erfolgt gegenüber den Mietern keine Betriebskostenabrechnung. Die Dienst- leister SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe erbringen die Bau- und Bewirtschaftungsleistungen nach dem Vorbild von Modell Hamburg Süd in eigenem Namen und auf eigenes Risiko zu Fetpreisen. Anpassungen im Bereich dieser Festpreise erfolgen nur und ausschließlich insoweit, als sich die Nutzungsintensität der Objekte oder das entsprechende Preisniveau (z. B. Energiekostenteuerungen, aber auch infolge geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen) geändert hat. Damit tragen die Dienstleister das Betriebskostenrisiko. Basis dafür sind langfristige Rahmenverträge über Bau, Bewirtschaftung und Immobilienverwaltung zwischen dem Sondervermägen und den Dienstleistern. Zur effizienteren Wahrnehmung der Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben wird ein Kennzahlensystem implementiert. Die beiden wesentlichen Kennzahlen sind der Flächenbedarf (M2/Schüler) und die Brutto-Warmmiete (Euro/m 2). Auf der Grundlage einer spezifischen Standortanalyse für jeden Schulstandort werden mittels Benchmarks hinsichtlich durchschnittlicher Flächenbedarfe und Durchschnittskosten je Schüler und Schulart standardisierte Kostenmieten je Schulstandort entlang von Gebäudeklassen abgeleitet. Diese Kennzahlen stellen Richtgrößen für einen effizienten Mittel- bzw. Kapitaleinsatz dar. Zielorientierung ist ein Flächenansatz von durchschnittlich 12m2 Mietfläche je Schüler und eine BruttoWarmmiete von durchschnittlich 12 Euro/m2 pro Monat. Die Dienstleister SBH Dienstleistüngen und GWG Gewerbe schließen mit BSB - allgemeinbilderide Schulen und BSB - HIBB je einen Mietvertrag über die Vermietung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Mietobjekte sind die Belegenheiten der einzelnen Schulen. Der Mietvertrag hat einen Manteltext für alle Schulen und für jede Schule jeweils eine separate Anlage, die von der Schulleitung mitgezeichnet werden soll. In dieser Anlage sind für jede Schule die Flächen und angenommenen Verbrauchskosterl ausgewiesen. Die objektbezogene Miete gibt Mieter und Vermieter den gemeinsamen Maßstab zur Beurteilung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen und unterstützt damit klare Entscheidungsstrukturen. Jeder Flächen- oder Ausstattungsmehrbedarf, der zu Kosten- und damit Mieterhöhungen führt, muss im schrittweise aufwachsenden Gesamtbudget von BSB bzw. HIBB ausgesteuert werden. Darüber hinausgehende Mehrbedarfe erfordern eine gesonderte Finanzierung (Einwerben zusätzlicher Mittel oder Umschichtung im Bestand des Einzelplans 3.1). Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode Die objektbezogenen Mieten sollen schrittweise eingeführt werden. Damit diese auch zum Maßstab für die Leistungserbringung der Dienstleister werden, sollen die objektbezogenen Mieten nach ihrer flächendeckenden Einführung in den Wirtschaftsplänen der Dienstleister abgebildet werden und die Leistungsentgelte als Hauptfinanzierungsquelle der Dienstleister ablösen. Die Mieten dienen •dann zur Finanzierung der K6sten der Dienstleister sowie von Zahlungen an SBH Vermögen zum Ausgleich der dort entstehenden Kapitaldienst- und sonstigen Kosten. Wesentliche Grundlage für die Investitionsplanung ist ein Klassifikationssystem nach sog. Gebäudeklassän, das die Schulgebäude in Bezug auf ihren bautechnischen Zustand bewertet (Gebäudeklassen 1 bis 6 analog den bekannten Schulnoten). Dieses System wird auf Basis einer gebäudescharfen wie auch flächendeckenden Bewertung umgesetzt und zwischen BSB - allgemeinbildende Schulen bzw. BSB - HIBB, Schulen, Eigentümer und den Dienstlelstern als akzeptiertes Gebäuderating installiert. Für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mietern und Dienstleistern über die Einstufung in die Gebäudeklassen wird ein Streitschlichtungssystem eingeführt. Die für die jeweilige Schule zu zahlende Miete wird nach dem Zustand der betreffenden Gebäude berechnet. Für unsanierte Gebäude wird entsprechend eine niedrigere Miete fällig als für sanierte Gebäude. Abweichungen von durchschnittlichen Kostenund Flächenansätzen führen gegebenenfalls zur Identifikation und Mobilisierung von Kosten- und Flächeneinsparpotenzialen. Die Sanierungs-, Zuund Neubaubedarfe werden auf der Zeitachse im Hinblick auf die Umsetzungserfordernisse sowie die verfügbaren, schrittweise anwachsenden Gesamtbudgetmittel priorisiert. Es ist Ziel des Senats, die Schulgebäude mit den beiden schlechtesten Gebäudeklassen zügig abzubrechen, bei Bedarf durch Neubauten zu ersetzen und alle Schulgebäude in die Gebäudeklasse 2 bzw. 3 zu bringen und dann durch werterhaltende Bauunterhaltung zu halten. Teil des Gesamtkonzepts ist die bedarfsgerechte Reduzierung der Flächen. Die dadurch erzielten Erlöse und die Einsparung von Bewirtschaftungskosten tragen zur Finanzierung der geplanten Schulbaumaßnahmen bei. Im Rahmen des Systems der Bruttowarm- oder lnklusivmiete mit der bestehenden Risikozuordnung (Dienstleister) sind die Betriebskosten eine steuerungsrelevante Größe zur Kostenminimierung und ein Beitrag zum Umweltschutz durch CO2-Reduktion. Im Vergleich der Kennzahlen zwischen den Schulstandorten (Benchmarking) und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse jeder Schule werden mit Blick auf die bestehenden Haushaltsrestriktionen standortspezifische Optimierungspotenziale zu prüfen sein. Um im Einzelfall Mist- und damit Budgetentlastungen zu erreichen, müssen Dienstleister und Mieter alle Möglichkeiten von Flächenoptimierungen (Zielgröße Reduzierung um 10% der Gesamtflächen unter Beibehaltung eines Flächenpuftervolumens von ca. 10%) und der Senkung von Bewirtschaftungskosten ausschöpfen. 3. Abmietung von Flächen Nicht mehr benötigte Flächen können von BSB allgemeinbildende Schulen bzw. - HIBB mit einer Frist von zwölf Monaten bzw. nach entsprechender Ankündigung zum Schuljahresende mit neunmonatiger Frist zum nächsten Schuljahresende gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass die Flächen grundsätzlich anderweitig verwertbar (Vermietung, Verpachtung,' Verkauf) sind. Diese Flächen werden dann vom Dienstleister für das Sondervermögen anderweitig vermietet oder an das Immobilienmanagement der Finanzbehörde41 zur Verwertung gegeben. Die durch Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Verkaufserlöse werden dem Sondervermögen zur Mitfinanzierung von Investitionen zugerechnet. Nach Ablauf der Frist reduziert sich die Miete der BSB - allgemeinbildende Schulen bzw. - HIBB für die nicht mehr genutzte Fläche entsprechend. IV. Finanzielle Auswirkungen 1. Finanzielle Grundlagen und Rahmenbedingungen Das Sondervermögen nach §26 Absatz 2 LHO wird ab dem 1. Januar 2013 als reiner Vermögensträgerfortgeführt, die immobilienwirtschaftlichen Aufgaben werden durch SBH Dienstleistungen in Form eines Landesbetriebs nach §26 Absatz 1 LHO wahrgenommen werden. Die funktionale und organisatorische Entflechtung der Aufgaben4) Die Aufgaben des Immobilienmanagements der Finanzbehörde sollen gemäß Drucksache 20/XX mit Beschlussfassung der Bürgerschaft ab 1. Januar 2013 vom zu gründenden Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wahrgenommen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode wahrnehmung erfordert die Aufstellung zweier getrennter Wirtschaftspläne (vgl. Anlagen 2 und 3). Diese ersetzen den im bisherigen Haushaltsverfahren 201312014 eingebrachten Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb (siehe Anlagen 4 und 5- Überleitungsprotokolle). Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens umfasst dabei alle originär dem Eigentümer zuzurechnenden Ertrags- und Aufwandspositionen. Neben SBH Dienstleistungen steht das Sondervermögen mit zwei weiteren Dienstleistern in Vertragsbeziehungen. Für die GWG Gewerbe sowie für den privaten Partner, der mit der Realisierung der HIBB-Tranche betraut ist, sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens entsprechende Leistungsentgelte veranschlagt. Im Wirtschaftsplan von SBH Dienstleistungen sind alle mit dem Bau und der Bewirtschaftung der Schulimmobilien verbundenen Aufwendungen ausgewiesen. Eine Finanzierung von SBH Dienstleistungen erfolgt zunächst über eine Verrechnung der Miete mit differenzierten Leistungsentgelten. Nach Einführung der objektbezogenen Miete soll die Finanzierung umgestellt werden. Leistungen außerhalb des Dienstleistungsvertrages, die SBH Dienstleistungen im Rahmen von Geschäftsbesorgungen für den Eigentümer erbringt, werden separat vergütet. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung werden die zur Verfügung stehenden Mietzahlungen und das daraus abgeleitete realisierbare Investitionsvolumen harmonisiert. Der Mietkalkulation liegen finanzwirtschaftliche Prämissen und übergeordnete Zielsetzungen zugrunde, die eine bedarfsgerechte und werterhaltende Entwicklung des IminTsd. Euro allaemeinbildende Schulen berufsbildende Schulen 2013 b) Veranschlagung im Einzelplan 3.1 und Wirtschaftsplan des HIBB Im Vergleich zum ursprünglich eingebrachten Wirtschaftsplanentwurf sind in der jährlichen Miete nun aktuelle Entwicklungen wie z.B. die Korrektur der Buchwerte sowie das tatsächliche Bieterangebot für die HIBB-Tranche berücksichtigt. Die hieraus resultierende Absenkung der Warmmiete wird entsprechend im Einzelplan 3.1 in Höhe von 6 Mio. Euro nachvollzogen (vgl. Anlage 6) sowie im Rahmen der Veranschlagung der globalen Mehreinnahmen Drucksache 20/5317 mobilienportfolios gewährleisten. In finanzwirtschaftlicher Hinsicht ist wesentliche Prämisse, dass das Sondervermögen ein ausgeglichenes Ergebnis vor Sondereffekten erzielt. Als Sondereffekte gelten dabei - die Verluste aus Anlagenverkäufen unter Buchwert sowie - die Buchwertabgänge infolge von Abbrüchen. SBH Dienstleistungen strebt in der Planung ausgeglichene Jahresergebnisse an. a) Mietkalkulation Die Mietkalkulation dient im ersten Schritt dem Zweck, die grundsätzliche Realisierbarkeit eines langfristigen Investitionsprogramms darzulegen. Als Zielgröße wurde für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen ein Mietbudget für die Brutto-Warmmiete von aufwachsend bis zu 350 Mio. Euro p. a. (im Jahr 2024) kalkuliert, für die berufsbildenden Schulen mit einem Mietbudget von bis zu 64 Mio. Euro. Über die Modelllaufzeit betrachtet, erweist sich in der Kalkulation eine Bruttöwarmmiete in dieser Höhe als hinreichend und realistisch, den Anforderungen an die Bauprogramme in der Zeitperspektive von etwa 15 bis 20 Jahren gerecht zu werden. Zielsetzung ist, dass alle Schulgebäude über den gesamten Lebenszyklus einen guten bis befriedigenden Sanierungsstatus aufweisen. In Abhängigkeit von der Realisierung der Investitionsprogramme - Abbau des Sanierungsstaus sowie Zubau - wird die Miete analog dem optimierten bautechnischen Zustand der Gebäude angepasst. Die sich aus der Kalkulation ergebende Mietentwicklung stellt sich derzeit wie folgt dar: 2014 1 2015 t 2016 1 2017 54.414 in Höhe der verbleibenden 5,7 Mio. Euro kompensiert. Mit der dargestellten Mietreihe sind neben dem durch SBH Dienstleistungen zu realisierendem Investitionsvolumen die OPP-/ OOP-Projekte Modell Hamburg Süd und dessen Erweiterung sowie die HIBB-Tranche finanziert. c) Investitionsvolumen Die mit der Miete realisierbaren Investitiänsvölumen sind nachstehend je Dienstleister bzw. Mieter ausgewiesen. Drucksache 20/5317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode aa) SBI-I Dienstleistungen Die oben dargestellte Mietentwicklung impliziert ein jährliches vom Landesbetrieb SBI-I Dienstleistungen zu realisierendes Investitionsvolumen von rd. 220-245 Mio. Euro. Die Höhe des Investitionsvolumens orientiert sich dabei sowohl an den finanziellen Rahmenbedingungen als auch an der kapazitären Leistungsfähigkeit des Dienstleistärs. 2013 1 2014 2015 1 2016 2017 1 2018 1 2019 1 2020 allg. Schulen 215,3 225,2 206,0 205,3 188,3 201,5 202,0 210,4 berufsbildende 3,6 11,5 38,1 36,3 36,3 37,7[ 34,6 33,3 Schulen 1 in Mio. Euro 1 1 Vor dem Hintergrund einer werterhaltenden Investitionsplanung ist für die Aufteilung des Investitionsvolumens zwischen Sanierung und Zubau langfristig in der periodenübergreifenden Perspektive ein durchschnittliches Verhältnis von 2:1 anzustreben. Bedingt durch die großen Zubaubedarfe wird dieses Verhältnis in den ersten Jahren eher 1:1 betragen. Über den Gesamtzeitraum der Betrachtung bis 2024 ist zu Gunsten der Sanierung ein Ausgleich zu gewährleisten. in Mia Euro 2013 2014 2015 allq . Schulen 20 7 7 9119 cc) ÖPP-Projekt Berufsbildende Schulen („HIBB-Tranche") Auf Grund des Vertrages mit der Firma HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG steht der Auftragswert des Bauvolumens der HIBB-Tranche für die fünfjährige Bauphase bb) GWG Gewerbe - Modell Hamburg Süd Die Veranschlagung der Investitionsvolumina für die GWG Gewerbe im Wirtschaftsplan des Sondervermögens inklusive der Erweiterung des Modells Hamburg Süd (siehe Ziffer II. 1) erfolgt auch unter den neuen Bedingungen weitgehend analog den bisherigen Planwerten. Geringfügige Korrekturen resultierend aus aktuellen Entwicklungen (z.B. des Baufortschritts) sind in Abstimmung mit • der GWG Gewerbe berücksichtigt. 20162017 2018 2019 2020 26,3 44.6 27.4 29.3 16.9 fest (siehe dagegen Drucksache 20/3591 mit den vorläufigen Werten des Publi p Sector Comparator). Für den investiven Bereich sind somit nachstehende jährliche Volumina im Wirtschaftsplan des Sondervermögens veranschlagt: in Mb. Euro 2013 2014 2015 2016 2017 berufsbildende Schulen 52,0 90,0 88,0 53,0 93,5 d) Korrektur der Buchwerte SBH bilanzierte bis 2011 auf Basis der zwischenzeitlich implementierten kaufmännischen Rechnungslegung sämtliche allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit einem Buchwertansatz von etwa 4,1 Mrd. Euro (ohne Anlagen im Bau). Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Einbringungswerte bei Gründung von SBH 1 Schulbau Hamburg besteht für die organisatorische NÄuausrichtung des Schulbaus die Notwendigkeit, eine regelhafte WerthaItigkeitsprüfung im Rahmen der jährlichen Bilanzierung vorzunehmen (253 Absatz 3 HGB). Dabei sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn die beizulegenden Werte der Immobilien, die in etwa den Verkehrswerten entsprechen, die Buchwerte voraussichtlich dauerhaft unterschreite n. Auf Basis des Sachwertverfahrens ergibt sich für die Schulimmobilien ein Abwertungsbedarf von gerundet 741 Mio. Euro. Der Abwertungsbedarf resultiert aus den hohen Instandsetzungsbedarfen insbesondere der Immobilien der Gebäudeklasse 5 und 6 sowie anteilig für die Gebäudeklasse 4. Die Umsetzung der Ab- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317 dem Risiko, dass SBH Dienstleistungen bis zur Realisierung der kalkulierten. Preisniveaus und Modellannahmen Verluste aufweist. Sowohl die Flächenoptimierung der Schulflächen als auch die Anpassung der baulichen Anforderungen auf das angemessene Niveau sind erforderlich, um den Rahmen der Wirtschafts- und Investitionsplanung zu halten. Darüber hinaus basieren die Kostensätze auf dem aktuellen Preisstand, Energiepreiserhöhungen und sonstige Preissteigerungen sind im Rahmen der rollierenden Miet- und Wirtschaftsplanung in angemessener Weise einzuplanen. Unabhängig davon werden die Dienstleister das verbindliche Leistungssoll für Instandhaltung und Bewirtschaftung erfüllen. Für Umbaubedarfe der Mieter, die nicht investiv sind, wird in den Instandhaltungsaufwendungen der Dienstleister ein Verfügungsbudget vorgehalten, das im Wirtschaftsplan unter der Position „Aufwandssanierung" ausgewiesen ist Nachstehende Wirtschaft splanpositionen wurden im Rahmen der organisatorischen und ökonomischen Entflechtung abweichend von dem im Haushaltsverfahren für das alte Organisationsmodell eingebrachten Wirtschaftsplanentwurf kalkuliert: a) Instandhaltung Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Schulimmobilien werden abweichend zum bisherigen Verfahren nach den Erfahrungswerten der GWG Gewerbe kalkuliert. Für die Instandhaltung wird für die Wirtschaftsplanung ein Richtsatz von rd. 18 Euro pro m 2 Nettogrundfläche pro Jahr angenommen. b) Bewirtschaftungskosten Für die Planung der Bewirtschaftungskosten werden im Modellverlauf Einsparpotenziale angenommen, die aus der zunehmenden Verbesserung der Bausubstanz und damit der energetischen Standards herrühren. Darüber hinaus wird mit einer sukzessiven Reduzierung der gesamten Schulflächen (um 10%) kalkuliert, da sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung gezeigt hat, dass die Schulgebäude vielerorts über nicht unmittelbar benötigte Raumreserven verfügen, die über die Ansätze des Musterflächenprogramms hinausgehen. 5 Beide Prämissen begründen jährlich sinkenden Ansätze für Bewirtschaftung. wertung wurde zu Lasten des Jahresergebnisses 2011 vollzogen, zusätzlich wurde eine Neubewertung der Abschreibungen durchgeführt. e) Verzinsung des internen Darlehens Neben der vorstehend dargelegten Einmalabschreibung erfolgt als Konsequenz auch eine Neubewertung des internen Darlehens. Diese wird analog zur Bewertung der Gebäudebuchwerte um ca. 17,9% gesenkt, wodurch sich eine Reduzierung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens um ca. 305 Mb. Euro zum Ende des Jahres 2012 ergibt. Hierdurch wird die Erfolgsrechnung des Sondervermögens bei dem gegebenen Zinssatz von 3,825% mit Wirkung ab 2013 um ca. 11,7 Mio. Euro entlastet. 2. Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen Mieter, Dienstleistern und Eigentümer Die funktionale und organisatorische Herauslösung der Rolle des Eigentümers aus dem bestehenden Organisationsmodell schafft neue Finanz- und Leistungsbeziehungen, die im Rahmen der Aufstellung der Wirtschaftspläne für das Sondervermögen und SBH Dienstleistungen zu berücksichtigen sind. Die Finanzierung von SBH Dienstleistungen'erfolgt bis zur flächendeckenden Einführung der objektbezogenen Miete über Leistungsentgelte aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens. Die Bewirtschaftung des Sondervermögens erfolgt durch das Immobilienmanagement der Finanzbehörde. Die Kosten für das hierfür erforderliche Personal werden aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens an das Immobilienmanagement erstattet. 3. Annahmen für die Wirtschaftsplanung Für die Wirtschaftsplanung des Sondervermöens und von SBH Dienstleistungen wurden operative Annahmen getroffen, die Abweichungen zum bisher eingebrachten Wirtschaftsplanentwurf begründen. Einige Postionen, insbesondere die durchschnittlichen Bau- und Bewirtschaftungskosten, orientieren sich an langjährigen Erfahrungswerten der GWG Gewerbe und sind im Planungszeitraum als Zielgrößen zu interpretieren, die Effizienzgewinne aus der Realisierung der kalkulierten Preisniveaus und Modellannahmen abbilden. Diese operativen Annahmen, insbesondere zu den Bau- und Bewirtschaftungskosten, liegen allerdings deutlich unter den bisherigen Erfahrungswerten von SBH. Es sind anspruchsvolle Zielgrößen, die ein hohes Verständnis und eine hohe Mitwirkung der Beteiligten erfordern mit 5) Um die Zielgröße von 10% zur Reduzierung zu erreichen, wird ein Standardverfahren zur Identifizierung von nicht benötigten Flächen entwickelt, das auf jede Schule anzuwenden sein wird. Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Darüber hinaus müssen von SBH Dienstleitungen in Abstimmung mit dem Sondervermögen und den Mietern Anreizsysteme zur Reduzierung von Bewirtschaftungskosten erarbeitet werden. Das fifty-fifty-Anreizmodell zu Gunsten der Schulen soll weiterentwickelt und auf alle Schulen ausgedehnt werden. c) Personalkosten Die Entflechtung des Schulbaus erfolgt kostenneutral. Die Bewirtschaftung des Sondervermögens ab dem 1. Januar 2013 wird daher durch einen Teil des noch bis zum 31. Dezember 2012 beim Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb bestehenden Personals realisiert (siehe Ziffer V). Gleichzeitig ist der Wechsel der Eigenreinigungskräfte zum Landesbetrieb Gebäudereinigung Hamburg (LGH) berücksichtigt. d) Aktivierbare Eigenleistungen Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens werden aktivierbare Eigenleistungen in Höhe der voraussichtlichen von SBH Dienstleistungen erbrachten Architekten- und lngenieurleistun- gen ausgewiesen. Der Ansatz bemisst sich am Umfang der bei vollständiger Fremdvergabe nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) anfallenden aktivierungsfähigen Leistungen abzüglich der tatsächlich erfolgten Fremdvergaben. SBH Dienstleistungen wird die aktivierbaren Eigenleistungen prüffahig dokumentieren. e) Kreditermächtigung Die Regelungen zur Kreditermächtigung werden entsprechend den Ausführungen in Drucksache 1914208 beibehalten mit der Ergänzung, dass nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen des Vorjahres in vollem Umfang auf das Folgejahr übertragen werden dürfen. Das Investitionsvolumen der H1BB-Tranche wird im Rahmen der jeweiligen Wirtschaftsplanung berücksichtigt. Der Entwurf des Haushaltsbesbhlusses für die Jahre 2013/2014 wird entsprechend dem aktualisierten Kreditbedarf angepasst. In der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2017 nachstehender Kreditbedarf kalkuliert: in Tsd. Euro 2013 2014 2015 2016 2017. Kreditbedarf 231.885 275.767 275.000 265.000 250.000 V. Personalressourcen Da mit der Gründung des neuen Landesbetriebs SBH Dienstleistungen eine neue Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsrechts entsteht, müssen die Beschäftigten des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb (SBH) versetzt werden (Versetzung gemäß §87 Absatz 1 Nr. 7 HmbPersVG). Um dabei eine durchgängige personalrechtliche Vertretung zu gewährleisten, wird in §2 Absatz 3 des „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" (Anlage 1) bestimmt, dass der bisherige Personalrat des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb die Geschäfte weiterführen wird, bis der neue Personalrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, jedoch längstensbis zum 30. September 2013. Auch die bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bestehenden Dienstvereinbarungen für die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb gelten bis zum Abschluss der sie ersetzenden Dienstvereinbarungen im Landesbetrieb fort, wenn sie nicht durch Zeitablauf, Kündigung oder 10 Aufhebungsvereinbarung außer Kraft treten, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2014. Im Rahmen der geplanten Gründung des Landesbetriebs Gebäudereinigung Hamburg (LGH) hat der Senat entschieden, dass die Eigenreinigungskräfte von Schulbau Hamburg zur Erzielung von Synergieeffekten zum LGH versetzt werden sollen (Drucksache 20/4636). Nach derzeitigem Stand werden 158 Reinigungskräfte wechseln (Verlagerung von 101,4 Stellen in der Wertigkeit E2). Die Bewirtschaftung des Sondervermögens und die Wahrnehmung der Eigentümeraufgaben in Form einer angemessenen Steuerung erfolgt durch das Immobilienmanagement der Finanzbehörde. Die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen der Mitbestimmung nach §87 Absatz 1 Nr.7 HmbPersVG an die Finanzbehörde/Immobilienmanagement versetzt. Für das Vertragscontrolling der HIBB-Tranche (15 berufsbildende Schulen) sind - wie in der Drucksache 20/3591 beschrieben - sechs Vollzeitäquivalente (VZA) sowie ein VZA für die Leitungsfunktion vorgesehen. Diese verantworten -u.a. die Überwachung der Vertragsinhalte, die Überwa- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode Drucksache 2015317 chung der Werterhaltung sowie das Baucontrol- 3.2 dem in Anlage 3 beigefügten Wirtschaftsplan des ling. Fünf VZÄ für den Bereich der HIBB-Tranche Landesbetriebes SBH 1 Schulbau Hamburg zuwerden mit einem KW-Vermerk für den Ablauf der stimmen Bau- und Sanierungsphase nach 5 Jahren verse- 3.3 den in Anlage 6 ausgewiesenen Ergänzungen zuhen. stimmen Die Eigentümerfunktion betreffend alle allgemeinEpl. 3.1: Ansatzänderungen bei Warmmiettiteln bildenden und berufsbildenden Schulen erfordert EpI. 92: Ansatzänderungen bei den Titeln zwei VZA für die Bewirtschaftung des Sonderver9890.154.01 sowie 9890.119.10 mögens sowie der - Investitionsplanungen und Kreditaufnahmen sowie vier VZA für das Vertrag- 3.4 die in Anlage 7 ausgewiesenen Stellenhebungen/Stellenumwandlungen beschließen scontrolling hinsichtlich der allgemeinbildenden Schulen. Ein weiteres VZA für die Leitungsfunk- 4. ihren Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 die folgende Änderung des Enttion sowie ein VZA für das juristische Projektmawurfs des Haushaltsbeschlusses 201312014 zunagement, vorrangig der HIBB-Tranche, ist vorgegrunde zu legen: sehen. - Artikel 3 (Kreditaufnahme durch SondervermöUm einer entsprechenden Fdrderung des Rechgen) wird wie folgt geändert: nungshofes zur Prüfung von Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Der Senat wird ermächtigt, Kredite durch däs gereöht zu werden, werden zwei VZA zur Leis„Sondervermögen Schulimmobilien" zur Fitungsüberprüfung benötigt. nanzierung veranschlagter Aufwendungen und Investitionen einschließlich Vorgriffe für Die entsprechend vom Wirtschaftsplan des SonMaßnahmen im Schulbau im Haushaltsjahr dervermögens „Schule - Bau und Betrieb" an das 2013 bis zur Höhe von 235 Mio. Euro und im Immobilienmanagement der Finanzbehörde zu Haushaltsjahr 2014 bis zur Höhe von 280 Mio. verlagernden Stellen sind in der Anlage 7 dargeEuro aufzunehmen. stellt. Die Personalkosten werden durch das Sondervermögen Schulimmobilien erstattet. Vor dem Hintergrund der personalwirtschaftlichen Entwicklungen sind im Stellenplan des künftigen Landesbetriebs SBH Dienstleistungen vier Umwandlungen yon Tarifstellen in Planstellen sowie vier Stellenhebungen erforderlich (Anlage 7). Unter Berücksichtigung der Beschäftigten, die von Schulbau Hamburg zum LOH und zur Finanzbehörde/lmmobilienmanagement wechseln, werden nach derzeitigem Stand rd. 670 Beschäftigte in den neuen Landesbetrieb SBH Dienstleistungen versetzt werden. VI. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle 1. von den Ausführungen in dieser- Drucksache Kenntnis nehmen, das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Er2. richtung eines „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" entsprechend der Anlage 1 beschließen, 3. ihren Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 die folgenden Änderungen zugrunde legen und 3.1 dem in Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan des „Sondervermögens Schulimmobilien" zustimmen Anlagen: Anlage 1: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" Anlage 2: Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schulbau Anlage 3: Wirtschaftsplan von SBH Dienstleistungen Anlage 4: Überleiturigsprotokoll Wirtschaftplan-Erfolgsplan Anlage 5: Überleitungsprotokoll WirtschaftsplanKapitalflussrech n u ng Anlage 6: Zahlenprotokoll Ansatzänderungen EpI 3.1 und Epl.9.? Anlage 7: Stellenhebungen/Stellenumwandlungen 11 Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Anlage 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" Vom......... §1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule —‚Bau und Betrieb" 5. §5 wird aufgehoben. 6. §6 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Das Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" vorn 15. Dezember 2909 (HmbGV$l. S. 493), geändert am 30. Mai 2012 (HmbGVBI. S. 204), wird wie folgt geändert: 1. Der Titel erhält folgende Fassung „Gesetz über das „Sondervermögen Schulimmobilien" 7. § 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Abrechnung des Wirtschaftsplans wird d 9 r Hau haltsrechnung der Freien und Hansestadt Hamburg als Anlage beigefügt. Der Jahresabschlüss und der Lagebericht werden der Bürgerschaft zugänglich gemacht." 2. 8. §9 und 10 werden aufgehoben. 3. In § 1 Absatz 1 wird die Textstelle „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" durch die Wörter „Sondervermögen Schulimmobilien" ersetzt. §2 wird wie folgt geändert: 3.1 In Absatz 1 werden die Wörter,, in unmittelbarem" durch die Wörter damit in" ersetzt. 3.2 In Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Das Sondervermögen kann Flächen mieten oder Gebäude auf Grundstücken errichten und unterhalten, auch wenn diese nicht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehen, soweit dies den Zwecken im Sinne des Absatzes 1 dint." 4. §4 wird wie folgt geändert: 4.1 In Absatz 1 wird hinter dem Wort für" das Wort „die" eingefügt. 4.2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Das Sondervermögen wird von der zuständigen Behörde verwaltet. Das Sondervermögen erstattet der zuständigön Behörde die im Zusammenhang mit der Umsetzung der in §2 bezeichneten Aufgaben entstandenen Verwaltungsausgaben." 4.3 Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben 12 §2 Schlussbestimmungen (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. (2) Im Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg führt der bisherige Personalrat des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb die Geschäfte weiter, bis der neue Personalrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, jedoch längstens bis zum 30. September 2013. Der geschäftsführende Personalrat nach Satz 1 hat unverzüglich einen Wahlvorstand für die Wahl des künftigen Personalrats zu bestellen; §20 und 22 des Hamburgischen Personaivertretungsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 1979 (HmbGVBI. S. 17), zuletzt geändert am 19. April 2011 (HmbGVBI. S. 123), gelten entsprechend. (3) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Dienstvereinbarungen für die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten des „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" gelten bis zum Abschluss der sie ersetzenden Dienstvereinbarungen im Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg fort, wenn sie nicht durch Zeitablauf, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung außer Kraft treten, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2014. - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317 Begründung Einleitung Zur Umsetzung der beabsichtigten Trennung der bisher im Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb vereinten Rollen des operativ handelnden Dienstleistungsunternehmens und der ureigenen Eigentümeraufgaben ist eine Anpassung des Errichtungsgesetzes und eine Übergangsregelung für die personalrechtliche Vertretung erforderlich. Zu §1 Zu Nummer 1 Die Änderung der Gesetzesbezeichnung entspricht der Änderung des Namens des errichteten Sondervermögens. Zu Nummer 3 Die Erweiterung von Zweck und Aufgaben stellt eine Anpassung an die Erfahrungen der Vergangenheit dar. Zur Aufgabenerfüllung kann es erforderlich sein, Flächen anzumieten oder auf Grundstücken Dritter Gebäude nach Maßgabe einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung zu errichten. Zu Nummer 4 Im Rahmen der Neuausrichtung ist kein Verwaltungsrat mehr erforderlich. Zu Nummer 5 Da das Sondervermögen kein eigenes Personal mehr beschäftigt, entfällt auch die Dienstherreneigenschaft. Zu Nummer 6 Da das Sondervermögen kein eigenes Personal mehr beschäftigt, ist der Verweis auf die Stellenregelungen in §26 Absatz 1 Sätze 4 und 5 LHO entbehrlich. Zu Nummer 7 • Die bisherige Regelung, wonach der Jahresabschluss der Haushaltsrechnung beizufügen ist, steht im Widerspruch zu §85 Satz 1 Nummer 3 LHO, wonach nur eine Ubersicht über den Jahresabschluss des Sondervermögens der Haushaltsrechnung beizufügen ist. Anders als §85 Satz 1 Nummer 2 LHO ist diese Vorschrift nicht ausdrücklich abbedungen. Nunmehr wird klargestellt, dass unmittelbar mit der Haushaltsrechnung nur eine Abrechnung des Wirtschaftsplans vorgelegt werden soll. Dadurch wird der Umfang der Haushaltsrechnung auf das Wesentliche begrenzt. Der vollständige Jahresabschluss und der Lagebericht. werden der Bürgerschaft außerhalb der Haushältsrechnungzugänglich gemacht, z. B. durch Auslage in der Bürgerschaftskanzlei oder durch einen Hinweis auf eine Veröffentlichung im Internet. Zu2 Um eine durchgängige Personalvertretung zu gewährleisten, führt der bisherige Personalrat des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb die Geschäfte für das auf den Landesbetrieb übergegangene. Personal weiter, bis der neue • Personalrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Für einen befristeten Übergangszeitraum gelten auch die Dienstvereinbarungen fort. 13 Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Anlage 2 Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2013/2014 Wirtschaftsplan für das Sondervermögen ‚Schulimmobilien" (26 Absatz 2 LHO) zugleich auch als Erläuterung zum Titel 9890.154.01 Zinsen aus dem Darlehen für das Sondervermögen Schulimmobilien Haushaltsrechtlicher Vermerk 1. Aufwendungen des Erfolgsplans und in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Ausgaben für Investitionen sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Ausgabenreste und nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung können auf das Folgejahr übertragen werden. 2. Jahresfehlbeträge dürfen, soweit sie nicht ausgeglichen werden, können, als Verlustvorträge auf das Folgejahr vorgetragen werden, wenn die Abdeckung dieser Jahresfehlbeträge in den Folgejahren durch Jahresüberschüsse zu ‚erwarten ist. Der nicht gedeckte Finanzbedarf ist in der Anlage zur Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern. 3. Die durch Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Erträge werden dem Sondervermögen zugerechnet. 4. Das Sondervermögen ist ermächtigt, anstelle der Errichtung von Neubauten zur Abdeckung des Raumbedarfs an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen zusätzliche Flächen und Räume anzumieten und dafür Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre einzugehen. 14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317 Anlage 2 Ansatz Ansatz 2013 2014 2 1 3. A. ERFOLGSPLAN 1. Umsatzerlöse 1.1 Erträge aus Vermietung allgemeinbildender Schulen (Warmmiete) 1.2 Erträge aus Vrmietung beruflicher Schulen (Warrnmiete) 1.3 Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen 1.4 Erträge aus der Vermietung an Dritte 297.300 305.088 49.716 51.660 2:100 2.100 5.412 4.884 Summe 1. 4. Sonstige betriebliche Erträge 4.1 Erstattungen im Zusammenhang Modell HH-Süd 4.2 Schadensersatzleistungen 4.3 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 4.4 Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse 4.5 Sonstige Erträge 4.6 Periodenfremde Erträge Summe 4. 5. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit 5.1 LE für Instandhaltung und BWI< allgemeinbildende Schulen 5.2 LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schulen 5.3 Geschäftsbesorgung 5.4 Facility-Management-Leistungen Modell HH-Süd, Bestand (LE II) 5.5 Facility-Management-Leistungen Modell HH-Süd, Erweiterung (LE II) 5.6 Facility-Management-Leistungen HiBB-Tranche (LE II) 5.7 Gebäudeversicherung 5.8 Geböudescan 1 Aufmaß Summe 5. 0 0 0 0 0 0 2.100 2.200 0 0 146.259 23.260 4.584 19.165 5.581 10.000 1.540 2.000 212.389 144.599 23.258 4.827 18.976 5.525 10.000 1.540 2.000 210.725 6. Personalaufwendungen 5. Abschreibungen auf Anlagevermögen 8.1 Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 8.2 Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände u. Sachanlagen 8.3 Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude Summe 8. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.1 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb 9.1.1 Geschäftsbedarf, Büroausstattung, Bücherei 9.1.2 Rechts-, und Beratungskosten 9.l.3 1u1< 9.1.4 Personalkostenerstattung für Bewirtschaftung des Sondervermögens 9.1.5 Zusatzversorgungs- und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal Modell Hamburg Süd 13 13 '100 100 50 50 1.400 1.421 44 .44 15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode Drucksache 2015317 noch Anlage 2 - Ansatz Ansatz Kontenbezeichnun g 2013 2014 -Tsd, Euro2 3 1 9.4 Übrige sonstige Aufwendungen 94.1 Prüfungskosten . 94.2 Sonstige betriebl. Aufwendungen . 9.4.3 Sonstige nicht aktivierbare Leistungen 9.4.4 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagdvermögens 9.4.5 Periodenfremde Aufwendungen Summe 9.4 Summe 9. 10. Ergebnis d. lfd. Geschäftstätigkeit . 73.574 81.077 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.1 Zinsen auf Grundvermögen . 15.2 Kreditzinsen . 15.3 Zinsanteil Modell HH-Süd (Leistungsentgelt 1) 15.4 Zinsanteil Gebäude Am Sandtorpark 16. Finanzergebnis . . 17. Ordentliches Ergebnis 18. Außerordentliche Erträge 19. Außerordentliche Aufwendungen . 20. Außerordentliches Ergebnis . . 21. Steuern vom Einkommen und Ertrag 22.a Verlustübernahme aus dem Haushalt (Betriebsmittelzuschüsse) 22.b Abführungen an den Haushalt 23. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 16 30 .30 0 0 0 0 13.000 13.000 0 0 13.030 13.030 14.6371 14.658 73.325 80.881 53.462 53.462 10.951 18.019 8.500 9.000 . 412 400 -73.325 -80.881 249 196 0 - 0 0 0 0 .0 0 0 . 0 0 01 0 . . 249 196 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 20/5317 noch Anlage 2 Kontenbezeichnung Ansatz VE Ansatz VE 2013 2013 2014 2014 1 2 3 4 5 B. Kapitalflussrechnung - 1. Jahresergebnis lt. Erfolgsplan (Pos. 23) 2. Abschreibungen / Zuschreibungen (+1-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 249 196 55.500 60.000 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für -2.100 Investitionszuschüsse (-) 4. Gewinnt Verlust aus dem Abgang von Gegenständen 13.000 des Anlagevermögens (-/+) - 2200 13.000 5. Veränderungen von Rückstellungen (+1-) 0 0 6. Veränderungen sonstiger Aktiva / Passiva (+1-) 0 - 0 0 0 66.649 70.996 .7. Außerordentliches Ergebnis . Kapitalfluss laus laufender Geschäftstätigkeit (Summe 1.- 7) 9. Desinvestitionen / Investitionen (+1-) Davon 9.1 Grundstücke Davon 9.1.1 Veräußerung von Grundstücken . 9.1.2 Grunderwerb 9.2 Gebäude Davon 921 Sanierung allg. Schulen (SBH DL) 9.2.2 Sanierung allg. Schulen (MHS + MHS-E) - 9.2.3 Sanierung berufliche Schulen (SBH DL) 9.2.4 Sanierung beruflidhe Schulen (HIBB Tranche) -298.534 525.000 -346.763 640.000 5.000 5.875 0 -5.000 10.875 -5.000 - -271.714 525.000 -332.004 640.000 -85.861 180.000 -105.323 200.000 -9.498 20.000 -10.593 20.000 -3.483 10.000 -6.634 10.000 -31.000 50.000 -54.000 100.000 -101.668 200.000 -91.708 200.000 -11.245 20.000 -14.673 20.000 0 5.000 -4.403 10.000 -21.000 40.000 -36.000 80.000 9.2.5 Neubauten allg. Schulen (SBH DL) 9.2.6 Neubauten allg. Schulen (MHS + MHS-E) 9.2.7 Neubauten berufliche Schulen (SBH DL) 9.2.8 Neubauten berufliche Schulen (HIBB Tranche) 9.2.9 Aktivierbare Honorar- u. Architektenleistg. (SBH DL) -7.959 0 -8.670 0 -634 -1.820 9.3 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, (SBH-Eigenanteil) 9.4 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark 0 0 9.5 lT-Maßnahmen -20.000 -20.000 9.6 Mobile Klassenräume 10. Veränderungen der Forderungen / Verbindlichkeiten aus Investitionen (+1-) 0 0 11. Erhaltene Investitionszuschüsse -298.534 -346.763 Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 9. bis 11.) Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit -231.885 -275.767 (Kapitalfluss 1 + Kapitalfluss aus Investitionen) 0 0 12. Veränderungen des Eigenkapitals (+1-) 231.885 275.767 13. Darlehensaufnahme / Darlehenstilgung (+1-) 231.885 275.767 Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 12. u. 13.) Kapitalfluss III (Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) 0 0 17 Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Erläuterungen Im Wirtschaftsplan sind die Erträge und Aufwen- 1.4 dungen sowie die Positionen zur lnvestitionstätigkit des Sondervermögens Schulimmobilien veranschlagt. Die folgenden Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen entsprechen in ihrer Gliederung den Gliederungsziffern im Wirtschaftsplan. Für das zum Stichtag 31. Dezember 2007 an SBH übergegangene Anlagevermögen wurde anteilig zur Verschuldungsquote der Freien und Hansestadt Ham- 4. burg ein internes Darlehen i.H.v 1.703.086.639,66 4.1 Euro gewährt. Im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung der Buchwerte des an SBH übertragenen Anlagevermögens in 2012 wurde eine erforderliche Buchwertkorrektur i.H.v. 741.490.209 Euro identifiziert. Die Höhe des internen Darlehns wird anteilig um 305.398.734 Euro auf 1.397.687.906 Euro gemindert. Die Verzinsung des Darlehen erfolgt weiterhin mit 3,825%. Die Abführung ist als Einnahme im EPI. 9.2 4.3 im Kapitel 9890 veranschlagt: 9890.154.01 Zinserträge aus dem Sondervermögen Schulimmobilien - gewährten Darlehen A. Erfolgsplan 1; Umsatzerlöse 1.1 und 1.2 Erträge aus Vermietung allgemeinbildender und beruflicher Schulen - BruttoWarmmiete Die Behörde für Schule und Berufsbildung • (BSB) und das Hamburgr Institut für berufliche Bildung (HIBB) zahlen an das Sondervermögen Schulimmobilien eine Brutto-Warmmiete. Bei dieser lnklusivmiete erfolgt keine Betriebskostenabrechnung. Die Miete •umfasst neben den Bewirtschaftungskosten die Finan• zierungskosten für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen einschl. der Zinszahlung für • das gewährte interne Darlehen, den Aufwand für die Abschreibungen auf die Gebäude sowie die Aufwendungen einer Wert erhaltenden Instandhaltung. Ferner sind die Personal- und Sachaufwendungen enthalten, die mit dem • Bau und der Bewirtschaftung der Schulimmobilien entstehen. Die Miete wird monatlich im Voraus an das Sondervermögen Schulimmobilien gezahlt. 1.3 Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen an Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen einschließlich Erträge aus •der Nutzung von Dienstwohnungen im Modell Hamburg-Süd. 18 4.4 Erträge aus der Vermietung an Dritte Für die Wohnungsnutzung des Gebäuds Am Sandtorpark an ddr Grundschule in der HafenCity wird ein pauschalierter Deckungsbeitrag von Seiten des Betreibers gezahlt. Darüber hinaus werden hier die Erträge aus derUntervermietung von Teilflächen an Schulen verbucht. Sonstige betriebliche Erträge Erstattungen im Zusammenhang Modell HHSüd Mögliche Rückzahlungen der GWG Gewerbe sowie Mieterträge von Dritten aus BetreibermodellenlKooperationen der • Schulen mit Stadtteileinrichtungen im Rahmen des Modells Hamburg Süd. Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Hier werden über den Buchwert hinausgehende Erträge aus dem Verkauf von ehemaligen Schulgrundstücken verbucht. Auflösung Sonderposten für lnvestitionszu schüsse Für Anlagen, die durch Investitionszuschüsse finanziert werden, wird in der Bilanz ein korrespondierender Sonderposten gebildet. Analog zu den Abschreibungen dieser Anlagegüter werden die Sonderposten ertragswirksam aufgelöst und in dieser Position ausgewiesen. 5. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit 5.1 und 5.2 Leistungsentgelte für die Instandhaltung und Bewirtschaftung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Zur Finanzierung der Bewirtschaftung und Instandhaltung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen durch den Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg ist je Mieter ein Leistungsengelt veranschlagt. Die Aufwandspositionen im vorliegenden Wirtschaftsplan korrespondieren mit den Ertragspositionen 1.6 und 1.7 im Wirtschaftsplan des Landesbetriebs SBH 1 Schulbau Hamburg. Für Nachforderungen von SBH 1 Schulbau Hamburg auf Grund von vertraglichen Risiken, ist die Aufwandsposition 5.1 mit einem höherem Ansatz veranschlagt als die entsprechende Ertragsposition. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode 52 Geschäftsbesorgung für Immobilienverwaltung und Rechnungswesen Der Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg erbringt im Auftrag von SBH Schulimmobilien Leistungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung (Rechnungswesen und Immobilienverwaltung) und erhält dafür eine gesonderte Vergütung. Facility-Management-Leistungen Modell HH54 Süd, Bestand (Leistupgsentgelt II) Veranschlagt sind Mittel für die BewirtschafLtung und laufende Instandhaltung der an dem Modell Hamburg Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd - Ubertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe sowie Drucksache 19/4209, Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg-Süd). Facility-Management-Leistungen Modell HH5.5 Süd, Erweiterung (Leistungsentgelt II) Analog der Position 5.4 sind Mittel für die Bewirtschaftung und laufende Instandhaltung für die geplante Erweiterung des Modells Hamburg Süd um 13 Schulen veranschlagt. Facility-Management-Leistungen HIBB-Tran5.6 che (Leistungsentgelt II) Die Vergabe der HIBB-Tranche ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG wurde mit Zuschlag am 28. August 2012 mit der Realisierung der HIBB-Tranche betraut. Dargestellt ist das tatsächliche Leistungsentgelt gemäß Angebotserteilung. Gebäudeversicherung 5.7 Veranschlagt sind die Beiträge für Gebäudeversicherungen der auf das Sondervermögen übertragenen Schulimmobilien. 5.8 Gebäudescan/Aufmaß Aufwendungen für ein Projekt zur Aufnahme der Flächen und Bewertung des Immobilienbestandes des Sondervermögens Schulimmobilien. 6. Personalaufwendungen Das Sondervermögen Schulimmobilien wird durch eine Steuerungseinheit im künftigen Landesbetrieb Immobilienmanagement bewirtschaftet. Es verfügt damit über kein eigenes Personal, erstattet jedoch die für die Bewirtschaftung erforderlichen Personal- und Sach- Drucksache 20/5317 aufwendungen an das Immobilienmanagement (vgl. Position 9.1.4) Abschreibungen auf Anlagevermögen 8. Das mit dem Errichtungsgesetz für das Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb eingebrachte Anlagevermögen (siehe auch Drucksache 19/4208) wird weiterhin im Sondervermögen - nun unter der neuen Firmierung Schulimmobilien - bilanziert. vor dem Hintergrund der hohen Einbringungswerte bestand für die organisatorische Neuausrichtung des Schulbaus die Notwendigkeit, eine regelhafte Werthaltigkeitsprüfung im Rahmen des sog. Niederstwerttests vorzunehmen (§253 Absatz 3, HGB). Dabei sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn die beizulegenden Werte der Immobilien, die in etwa den Verkehrswerten entsprechen, die Buchwerte voraussichtlich dauerhaft unterschreiten- Auf Basis des Sachwertverfahrens ergab sich für die Schulimmobilien ein Abwertungsbedarf rückwirkend für das Haushaltsjahr 2011 von gerundet 741 Mio. Euro. Hieraus resultiert entsprchend eine Minderung der Abschreibungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. 9.1 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb 9.1.1 Geschäfts- und Büroausstattung, Bücherei Veranschlagt sind u. a. die Aufwendungen für die Beschaffung. von Geräten und Ausstattungsgegenständen bis 5 Tsd. Euro im Einzelfall sowie Aufwendungen für ihre Wartung und Reparatur, Büro- und Verbrauchsmaterial, Postund Fernmeldegebühren, Kopien, Lichtpausen, Bücher, Zeitschriften und sonstige Geschäftsbedürfnisse. 91.2 Rechts- und Beratungskosten Hierunter fallen Aufwendungen für nicht aktivierungsfähige Beratungsleistungen und Leistungen im Rechtsverkehr, z.B. für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der HIBB-Tranche. Bei Bedarf können auch Honorare für Werkverträge und befristete Verträge für Hilfskräften bis maximal 5. Tsd. Euro bezahlt werden. 9.1.3 Information und Kommunikation (luK) Veranschlagt sind Aufwendungen für die Beauftragung externer Servicedienste (z. B. Aufwendungen für den laufenden lT-Betrieb durch Dataport einschließlich ESARI-Dienstleistungen) und für die Inanspruchnahme des Behördentelefonnetzes (Kostenerstattung an Dataport). Außerdem beinhaltet der Ansatz Mittel für 19 Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode die Beschaffung von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Softwäre sowie für Softwarepflege und Wartung von Hardware für laufende lT-Verfahren. Bei Bedarf können auch Honorare für Werkverträge und befristete Verträge für Hilfskräften bis maximal 5. Tsd. Euro bezahlt werden. 9.1.4 Personalkostenerstattung für Bewirtschaftung des Sondervermögens Das Sondervermögen Schulimmobilien hat kein eigenes Personal, sondern wird durch eine Steuerungseinheit im Landesbetrieb Immobilienmanagement bewirtschaftet. Das Personal, welches dort die im Rahmen des Mieter-Vermierter-Modells anfallenden Eigentümeraufgaben wahrnimmt (Controlling der Dienstleistungen, Bewirtschaftung des Sondervermögens), wechselt von SBH 1 Schulbau Hamburg haushaltsneutral in das Immobilienmanagement. Die mit der Bewirtschaftung anfallenden Pörsonal- und Sachaufwendungen werden dem Immobilienmanagement erstattet. 15.2 Kreditzinsen Zinsen für die Kreditaufnahmen der Jahre 2010-2012 sowie der voraussichtlichen Kreditaufnahmen durch das Sondervermögen im Planungszeitraum. 15.3 Zinsanteil Modell Hamburg Süd (Leistungsentgelt 1 Veranschlagt ist der Zinsanteil des Leistungsentgelts 1 für die am Modell Hamburg-Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd - Übertragung der Verantwortung für Bau und ewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe sowie Drucksache 19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg-Süd). 22. Ohne Ansatz. Die Abführung von Überschüssen oder ein Verlustausgleich aus dem Haushalt sind generell nicht vorgesehen. Das Geschäftsmodell für das Sondervermögen Schulimmobilien sieht kostendeckende Mietzahlungen vor. Überschüsse sind als Deckungsmittel zur Investitionsfinanzierung und zur Tilgung eingegangener Darlehnsverpflichtungen zu verwenden. 9.4 Übrige sonstige Aufwendungen 9.4.1 Prüfungskosten Veranschlagt sind die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Prüfungsabteilung der Finanzbehörde. 9.4.4 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 23. Geschätzte Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen (insbesondere Verkauf von Grundstücken unter Buchwert, Bereinigung des übertragenen Anlagevermögens im Zuge des Aufmaßprojektes) sind ausgewiesen. 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.1 Zinsen auf Grundvermögen Für das zum Stichtag 31. Dezember 2007 an SBH übergegangene Anlagevermögen wurde anteilig zur Verschuldungsquote der Freien und Hansestadt Hamburg ein internes Darlehen i.H.v 1.703.086.639,66 Euro gewährt. Im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung der Buchwerte des-an SBH übertragenen Anlagevermögens in 2012 wurde eine erforderliche Buchwertkorrektur i.H.v. 741.490.209 Euro identifiziert. Die Höhe des internen Darlehns wird anteilig um 305.398.734 Euro auf 1.397.687.906 Euro gemindert. Die Verzinsung des Darlehns erfolgt zunächst weiterhin mit 3,825%. Verlustübernahme bzw. Abführungen an den Haushalt Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Die Wirtschaftsplanung von Des Sondervermögens • Schulimmobilien schließt für das Jahr 2013 mit einem Ergebnis von + 249 TEuro und + 196 TEuro für das Jahr 2014. Etwaige Fehlbeträge mindern das Eigenkapital in entsprechender Höhe. B. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung bildet den Zahlungsmittelstrom (cash-flow) ab und ermöglicht eine Darstellung des voraussichtlichen Finanzmittelbedarfs - insbesondere Investitionen - und seiner Deckung (Abbildung von nicht zahlungswirksamen Ertrags- und Aufwdndspositionen wie Abschreibungen, Rückstellungen). Die Kapitalflussrechnung wird in drei Stufeh vorgenommen. Kapitalfluss 1 Der Kapitalfluss 1 aus operativer Tätigkeit wird aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis (Positionen 1 bis 7) des Erfolgsplans abgeleitet, indem nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge herausgerechnet werden. der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode 2. Abschreibungen Vgl. Pösition 8 des Erfolgsplans. Die Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam. Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse Vgl. Pos. 4.4 des Erfolgsplans. Für durch Dritte finanzierte Investitionsmaßnahmen werden bilanziell Sonderposten gebildet. Diese werden parallel zu den Abschreibungen der damit errichteten Anlagegüter nicht zahlungswirksam aufgelöst und hier abgesetzt. Kapitalfluss II Im Kapitalfluss II wird die Investitionstätigkeit dargestellt. 9. Investitionen/Desinvestitionen Als Investitionen werden Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens veranschlagt. Desinvestitionen sind Mobilisierungen durch Verwertung von Anlagevermögen. 9.1 Grundstücke Veranschlagt sind erwartete Einnahmen aus der Abgabe von Schulgrundstücken und -gebäuden, die nicht mehr für schulische Zwecke benötigt werden, an das Allgemeine Grundvermögen. Der Verkauf der Immobilien erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit durch die Finanzbehörde Immobilienmanagement. Darüber hinaus sind Grunderwerbskosten für schulische Bedarfe veranschlagt. 9.2 Gebäude 9.2.19.2.4 Sanierung staatlicher Schulen Mit den veranschlagten Mitteln werden investive Grundinstandsetzungsmaßnahmen und Grunderneuerungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Schulen durchgeführt. Die Mittel dienen dazu, Schulen durch bauliche Maßnahmen, die nicht in den Bereich der laufenden Instandhaltung fallen, in den erforderlichen Zustand zu versetzen. Veranschlagt sind investive Mittel für die drei mit der Sanierung beauftragten Dienstleister SBH 1 Schulbau Hamburg, GWG Gewerbe sowie dem privaten Partner der mit der Realisierung der HiBB-Tranche betraut ist. 9.2.59.2.8 Neubauten staatlicher Schulen Mit den veranschlagten Mitteln werden investive Zubauten an allgemeinbildenden und be- Drucksache 20/5317 rufsbildenden Schulen Schulen durchgeführt. Wie vorstehend beschrieben werden die investiven Ansätze getrennt nach den mit der Realisierung beauftragten Dienstleistern ausgewiesen. Leistungsentgelt 1 Modell Hamburg Süd Werklohnanteil Veranschlagt sind die Mittel für die investiven Aufwendungen (Werklohn) im Leistungsentgelt 1 der am Modell Hamburg-Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 1815799 und 1914209). Ab 2013 wird das Modell kaufmännisch abgebildet. Unter Ziffer wird nur noch der jährliche Eigenanteil des Sondervermögens Schulimmobilien an der Finanzierung des Modells ausgewiesen. Die forfaitierten Investitionen werden in Höhe derjährlichen Kreditaufnahme im Kapitalfluss aus Investitionen Nr. 9.2.2 und 9.2.6 und die kumulierten Tilgungsraten im Kapitalfluss II Nr. 13 ausgewiesen. Der entsprechende Zinsaufwand ist im Erfolgsplan unter Nr. 15.3 abgebildet. 9.4 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark Veranschlagt sind Mittel für die investiven Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau einer Grundschule in der HafenCity (vgl. Drucksache 1816328). 9.6 Mobile Klassenräume Veranschlagt sind Mittel für den Erwerb von mobilen Klassenräumen auf Basis der von der BSB bislang angemeldeten Bedarfe. Erhaltene Investitionszuschüsse 11 Hier werden Zuweisungen für Schulbauinvestitionen u.a. Mittelzuflüsse für Investitionen im Rahmen des Modells Hamburg Süd z.B. für die IBA-Exzellenz-Vorhaben (vgl. Drucksache 19/4209) und für Maßnahmen zur Vernetzung der Schulen (Sonderinvestitionsprogramm) gebucht. Die Mittel sind zentral veranschlagt und werden unterjährig auf den Wirtschaftsplan übertragen. 13. Darlehensaufnahme/Darlehenstilgung Das Sondervermögen ist gemäß Errichtungsgesetz zur Kreditaufnahme, ermächtigt. Die zulässige Höhe für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 ergibt sich aus dem Haushaltsbeschluss. Veranschlagt ist hier der voraussichtliche Bedarf für 2013 und 2014. Kapitalfluss III Im Kapitalfluss III wird die Finanzierungstätigkeit berücksichtigt. Der Kapitalfluss III weist die Bestandsveränderung an Liquidität zur Vorperiode aus. 21 Drucksache 20/5317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode Anläge 3 Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 201312014 Wirtschaftsplan für den Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg (26 Absatz 1 LHO) zugleich auch als Erläuterung zum Titel 9045.632.91 Zuweisungen für Versorgungszuschläge an den Wirtschaftsplan Schulbau Hamburg Haushaltsrechtlicher Vermerk 1. Aufwendungen des Erfolgsplans sind gegenseitig deckungsfähig. Erlöspositionen die aus dem Wirtschaftsplan von SBH Vermögen kreditär finanziert werden, dürfen nur zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Ausgabenreste können auf das Folgejahr übertragen werden. 2. Jahresfehlbeträge dürfen, soweit sie nicht ausgeglichen werden können, als Verlustvorträge auf das Folgejahr vorgetragen werden, wenn die Abdeckung dieser Jahresfehlbeträge in den Folgejahren durch Jahresüberschüsse zu erwarten ist. Der nicht gedeckte Finanzbedarf ist in der Anlage zur Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern. 22 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317 Anlage 3 Kontenbezeichnung Ansatz Ansatz 2013 2014 A. ERFOLGSPLAN 1. Umsatzerlöse 1.1 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Sanierung allg. Schulen 1.2 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Sanierung berufliche Schulen 1.3 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Neubauten allg. Schulen 1.4 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Neubauten berufliche Schulen 1.5 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Mobile Klassenräume 1.6 Erträge LE für Instandhaltung und BWK allg. Schulen 1.7 Erträge LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schulen 1.8 Erträge für Geschäftsbesorgung 1.9 Erträge aus Erstattungen für sonstige Leistungen 89.439 3.628 105.904 0 20.000 146.004 23.260 4.584 0 109.712 6.911 95.529 4.586 20.000 144.599 23.258 4.827 0 Summe 1 4. Sonstige betriebliche Erträge - 4.1 Sonstige Erträge 4.2 Periodenfremde Erträge 4,3 Zuschuss für Versorgungszuschläge (Festbetrag) 135 135 0 .0 2.337 2.37 Summe 4. 5. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit 5.1 Aufwand für bezogene Leistungen - Sanierung allg. Schulen 5.2 Aufwand für bezogene Leistungen - Sanierung berufliche Schulen 5.3 Aufwand für bezogene Leistungen - Neubauten allg. Schulen 5.4 Aufwand für bezogene Leistungen Neubauten berufliche Schulen 5.5 Aufwand für bezogene Leistungen - Mobile Klassenräume 5.6 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden Schulen 5.7 Bewirtschaftung der beruflichen Schulen 5.8 Instandhaltung der allgemeinbildenden Schuten 5.9 Instandhaltung der beruflichen Schulen 5.10 Aufwandssanierung 5.11 Mieten und Pachten Summe 5. 6. Personalaufwendungen 6.1 Gehälter und Löhne 6.1.1 Beamtenbezüge 6.1.2 Arbeitnehmerentgelte 6.1.3 Sonstige Personalaufwendungen 79.153 97.095 3.210 6.116 84.543 93.725 4.059 0 20.000 20.000 77.472 76.768 12.666 12.666 38.505 39.397 6.729 6.890 1.293 4.762 10.000 10.000 343.606 3.424 3.475 16.177 15.851 600 Suimni p &1 r 23 Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode noch Anlage 3 AnsatzAnsatz 2013 2014 213 6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.21 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Arbeitnehmer 6.2.2 Versorgung für Beamte 6.2.3 Versorgungfür Arbeitnehmer 624 Beihilfe, Unterstützung, Fürsorgeleistungen 6.2.5 Pensionsrückstellung (Zuführung) 6.2.6 Rückstellung Beihilfe (Zuführung) 6.2.7 Rückstellung für Altersteilzeit (Zuführung) 6.2.8 Beiträge zur Unfallkasse Nord Summe 6.2 Summe 6. 8. Abschreibungen auf Anlagevermögen 8.1 Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 8.2 Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände u. Sachanlagen 8.3 Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude Summe 8. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.1 Personalbedingte Aufwendungen 9.1.1 Aus- und Fortbildung 9.1.2 Reisekosten 9.1.3 Zusatzversorgung und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal 9.1.4 Erstattung von Personalaufwand für Schulhausmeister Summe 9.1 0 0 500 500 0 0 500 500 120 100 30 30 0 0 9.2 Aufwendungen für eigengenutzte Dienstgebäude 9.2.1 Mieten für Verwaltungsgebäude SBH 9.2.2 Bewirtschaftung und Unterhaltung Summe 9.2 1.250 1.250 250 250 1.500 1.500 9.3 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb 9.3.1 Geschäftsbedarf, Büroausstattung, Bücherei 9.3.2 Rechts- und Beratungskosten 9.3.3 luK Summe 9.3 1.012 600 '120 120 2.600 1.616 3.732 2.536 9.4 Übrige sonstige Aufwendungen 9.4.1 Prüfungskosten 9.4.2 Sonstige betriebl. Aufwendungen 9.4.3 Periodenfremde Aufwendungen Summe 9.4 Summe 9. 24 3.055 3.110 609 609 1.726 1.728 150 150 6.865 7.657 1.335 1.417 2.030 1.510 30 30 550 550 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317 noch Anlage 3 Ansatz Ansatz 2013 - 2014 Kontenbezeichnung 1 2 3 -10.230 -10.614 10. Ergebnis d. lfd. Geschäftstätigkeit 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.1 Zinsen auf Grundvermögen 15.2 Kreditzinsen 15.3 Zinsanteil Modell HH-Süd (Leistungsentgelt 1) 15.4 Zinsanteil Gebäude Am Sandtorpark 16. Finanzergebnis . 0 - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11. Ordentliches Ergebnis 18. Außerordentliche Erträge -10.230 -10.614 - 18.1 Gewährleistung der Versorgungszusage durch die FHH 18.2 Gewährleistung der Altersteilzeit-Zusagen durch die FHI-I 18.3 Gewährleistung der Beihilfen durch die FHH 18.4 Außerordentliche Erträge 19. Außerordentliche Aufwendungen 20. Außerordentliches Ergebnis 10.230 10.614 6.865 7.687 2.030 1.510 1235 1.417 0 0 0 0 10.230 10.614 . 21 Steuern vorn Einkommen und Ertrag 22.a Verlustübemahme aus dem Haushalt (Betriebsmittelzuschüsse) 22.b Abführungen an den Haushalt 0 0 0 0 0 0 23. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 0 25 Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hämburg - 20. Wahlperiode noch Anlage 3 Kontenbezeichnung Ansatz VE Ansatz VE 2013 2013 2014 2014 1 2 3 4 5 B. Kapitalflussrechnung 1. Jahresergebnis lt. Erfolgsplan (Pos. 23) 0 0 500 500 10.230 10.614 2. Abschreibungen / Zuschreibungen (+1-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszusch(sse (-) 4. Gewinn 1 Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (-1+) -5. Veränderungen von Rückstellungen (+1-) 6. Veränderungen sonstiger Aktiva / Passiva (+1-) 7. Außerordentliches Ergebnis - Ka'pitalfluss laus laufender Geschäftstätigkeit (Summe 1.- 7) - :10.230 - -10,614 500 500 -500 -500 -500 - -500 9. Desinvestitionen 1 Investitionen (+1-) Davon 9.1 Grundstücke 9.2 Gebäude - 9.3 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, (SBH-Eigenanteil) 9.4 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark 9.5 lT-Maßnahmen 10. Veränderungen der Forderungen] Verbindlichkeiten aus Investitionen (+1-) 11. Erhaltene Investitionszuschüsse Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 9. bis 11.) Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit (Kapitalfluss 1 + Kapitalfluss aus Investitionen) 0 - 0 12. Veränderungen des Eigenkapitals (+1-) 13. Darlehensaufnahme / Darlehenstilgung - Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 12. u. 13.) Kapitalfluss III - (Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) - 26 ‚ 0 0 der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317 Erläuterungen Im Wirtschaftsplan sind die Erträge und Aijfwen- Übernahme der Personalverwaltung für den dungen sowie die Positionen zur Investitionstätigkeit neu zu gründenden Landesbetrieb Gebäuderdes Landesbetriebs SBH 1 Schulbau Hamburg veran- einigung Hamburg (LGH). schlagt. Die folgenden Erläuterungen zu den wesentlifür Versorgungszuschläge (Festbechen Positionen entsprechen in ihrer Gliederung den 4.3 Zuschuss trag) Gliederungsziffern im Wirtschaftsplan. Der Zuschuss zu den Versorgungsbezügen für Im Kapitel 9045.Sondervermögen Schule - Bau Beamte und Beschäftigte wird nach der Oberund Betrieb - werden Zuweisungen an den SBH-Wirtgangsregelung mit einem Festbetrag gedeckelt schaftsplan berücksichtigt: (vgl. Position 6.2.2 und 6.2.3). 9045.632.91 Zuweisungen für Versorgungszuschläge Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit an den Wirtschaftsplan Schulbau Hamburg 5. 5.1 A. bis Erfolgsplan 5.5 Aufwand für bezogene Leistungen Umsatzerlöse Mit den veranschlagten Mitteln werden Grundinstandsetzungsmaßnahmen und Grunderneu1.1 &ungen an allgemeinbildenden und beruflibis chen Schulen durchgeführt. Die Mittel dienen 1.5 Erlöse für erbrachte Bauleistungen dazu, Schulen durch bauliche Maßnahmen, die Mit den veranschlagten Mitteln werden zum nicht in den Bereich der laufenden InstandhalEinen investive Grundinstandsetzungsmaßtung fallen, in den erforderlichen Zustand zu nahmen und Grunderneuerungen und zum Anversetzen. Unter Ziffer 5.5 sind zudem Mittel für deren Neu-, Zu- und Umbauten an allgemeindie Errichtung von mobilen Klassenräumen auf bildenden und beruflichen Schulen finanziert. Basis der von der BSB bislang angemeldeten 1.6 Bedarfe berücksichtigt. Die veranschlagten und Mittel werden über Werklohnverträge mit dem 1.7 Erträge LE für Instandhaltung und BewirtschafSondervermögen Schulimmobilien abgerechtung (BWK) allg. Schulen und berufliche Schunet und dort kreditär finanziert. len 5.6 Zur Finanzierung der Bewirtschaftung und In- und standhaltung der allgemeinbildenden und beBewirtschaftung der allgemeinbildenden und ruflichen Schulen durch den Landesbetrieb 5.7 beruflichen Schulen SBH 1 Schulbau Hamburg ist je Mieter ein Leistungsengelt veranschlagt. Die ErtragspositioVeranschlagt sind Bewirtschaftungskosten in nen im vorliegenden Wirtschaftsplan korreHöhe von 3 Euro/m2 . Dazu zählen sämtliche spondieren mit den Aufwandspositionen 5.1 Bewirtschaftungskosten, die an den Schulen und 5.2 im Wirtschaftsplan des Sondervermöentstehen, u.a. Kosten für Ver- und Entsorgens Schulimmoilien. gung, Gebäudeversicherung, Winterdienst, Wasser etc.). Diese Positionen werden über die 1.8 Erträge Geschäftsbesorgung für ImmobilienLeistungsentgelte für Instandhaltung und Beverwaltung und Rechnungswesen wirtschaftung finanziert (Position 1.6 und 1.7). Der Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg Absehbare, reale Risiken die zu höheren Auserbringt im Auftag des Sondervermögens gaben bzw. niedrigeren Einnahmen führen Schulimmobilien Leistungen irrt Rahmen der werden, wie z.B. die Auswirkungen aus der verGeschäftsbesorgung (Immobilienverwaltung änderten Sielabgabengebühr oder Energieund Rechnungswesen) und erhält dafür eine kostenerhöhungen aus der Einspeisungsvergesonderte Vergütung. gütung für regenerative Energien (Erhöhung der EEG-Umlage) sind aktuell nicht berück4. Sonstige betriebliche Erträge sichtigt. Diese zusätzlichen Belastungen wer 4.1 Sonstige Erträge den im Rahmen des Haushaltsvollzugs ausgeglichen und müssen gegebenenfalls zusätzlich Sonstige nicht zuordenbare Erträge, insbesonfinanziert werden. dere Erstattungen im Zusammenhang mit der 27 Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode 6.2.7 Rückstellung für Altersteilzeit (Zuführung) Für das aktive Personal sind die o.g. Rückstellungen zu bilden. Für die Planung der Haushaltsjahre 201312014 wurde hierzu ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunVeranschlagt sind Mittel für die nachhaltige degelegt. Mit dieser Aufwandsposition korreslaufende Instandhaltung der Gebäude und pondiert die Gewährleistungszusage der FiAußenanlagen der Schulen. nanzbehörde, die unter Position 18 als Ertrag veranschlagt ist. 5.11 Mieten und Pachten Mittel für Anmietungen, insbesondere für mo- 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen bile Klassenräume sowie für sonstige Miet- und 9.1 Personalbedingte Aufwendungen Nutzungsobjekte wie z.B. Vereinssporthallen. 9.1.1 Aus- und Fortbildung Zusätzliche Bedarfe an mobilen KlassenräuBerücksichtigt sind Aufwendungen für fachmen werden seitens des Eigentümers gekauft und ressortübergreifende sowie fachspezifiund sind daher als Investitionsmaßnahme im sche Aus- und Fortbildung; hierin eingeschlosWirtschaftsplan des Eigentümers ausgewiesen sen sind Aufwendungen für die Teilnahme an (vgl. Position B 9.6). Veranstaltungen, die von der Freien und Han6. Personalaufwendungen sestadt Hamburg selbst durchgeführt werden und deren Aufwendungen zu erstatten sind. Personalaufwendungen für die beim Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg beschäftig- 9.1.2 Reisekosten ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschl. Der Ansatz ist vorgesehen zur Finanzierung Betriebsarbeiter und Betriebsarbeiterinnen von Reisekosten, die insbesondere für auswärund die beim Landesbetrieb SBH 1 Schulbau tige Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Hamburg angestellten Schulhausmeister und sowie überregionale Erfahrungsaustausche/ Schulhausmeisterinnen. Fachtagungen entstehen. 6.1 Gehälter und Löhne 9.2 Aufwendungen für eigengenutzte Dienstgebäude Die Bezüge der Beamten und Beamtinnen sowie die Entgelte der Arbeitnehmer und Ar- 9.2.1 Veranschlagt sind die Mietaufwendungen für beitnehmerinnen sind für 2013/2014 auf der das von dem Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Basis der Personalkosten 2011 ermittelt worHamburg angemietete Bürogebäude An der den, zuzüglich einer Steigerung von 1,5% pro. Stadthausbrücke 1. 6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Al- 9.2.2 Aufwendungen für die Bewirtschaftung und• Unterhaltung des eigengenutzten Gebäudes. tersversorgung und für Unterstützung 9.3 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb 6.2.2 Versorgung für Beamte 9.3.1 Geschäfts- und Büroausstattung, Bücherei 6.2.3 Versorgung für Arbeitnehmer Veranschlagt sind u. a. die Aufwendungen für Die Versorgungsbezüge für Beamte und Bedie Beschaffung von Geräten und Ausstatschäftigte werden nach der Ubergangsregetungsgegenständen bis 5 Tsd. Euro im Einzellung mit einem Festbetrag gedeckelt. Dabei fall sowie Aufwendungen für ihre Wartung und wird der bisherige Zuschlag für VersorgungsleiReparatur, Aufwendungen für Schreib- und Zeistungen für einen Übergangszeitraum auf dem chenbedarf, Ingenieur-Haftpflichtversicherung, Niveau des Jahres 2010 durchgeschrieben Büro- und Verbrauchsmaterial, Post- und Fern(Festbetrag, vgl. Position 4.3). Die Versormeldegebühren, Kopien, Lichtpausen, Bücher, gungszahlungen für ehemalige SBH-BeschäfZeitschriften und sonstige Geschäftsbedürftigte werden anteilig dem Wirtschaftsplan zunisse. Soweit Intendanzleistungen von anderen gerechnet und ergebniswirksam,. sobald die Dienststellen erbracht werden, sind die vom Höhe des eingestellten Festbetrages überLandesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg zu erschritten wird. stattenden Kosten hier ebenfalls berücksichtigt. Bei Bedarf können auch Honorare für 6.2.5 Pensionsrückstellung (Zuführung) Werkverträge und befristete Verträge für Hilfs6.2.6 Rückstellung Beihilfe (Zuführung) kräften bezahlt werden. 5.8 und 5.9 Instandhaltung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 28 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode Drucksache 2015317 9.3.2 Rechts- und Beratungskosten Hierunter fallen Aufwendungen für nicht aktivierungsfähige Beratungsleistungen und Leistungen im Rechtsverkehr, z.B. für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens oder Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen. 93.3 Information und Kommunikation (luK) Veranschlagt sind Aufwendungen für die Beauftragung externer Servicedienste (z. B. Aufwendungen für den laufenden lT-Betrieb durch Dataport einschließlich ESARI-Dienstleistungen) und für die Inanspruchnahme des Behördentelefonnetzes (Kostenerstattung an Dataport) durch Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg. Außerdem beinhaltet der Ansatz Mittel für die Beschaffung von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Software sowie für Softwarepflege und Wartung von Hardware für laufende lT-Verfahren. Bei Bedarf können auch Honorare für Werkverträge und befristete Verträge für Hilfskräften bis maximal 5. Tsd. Euro bezahlt werden. 94 Übrige sonstige Aufwendungen 9.4.1 Prüfungskosten Veranschlagt sind die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Prü fungsabteilung der Finanzbehörde. 18. Außerordentliche Erträge 18.1 Gewährleistung der Versorgungszusage durch die Freie und Hansestadt Hamburg, 18.2 Gewährleistung der Altersteilzeit-Zusagen durch die Freie und Hansestadt Hamburg, 18-3 Gewährleistung der Beihilfen durch die Freie und Hansestadt Hamburg Gewährleistungszusagen gem. Nr. 3.2.2.2 der VV zu §26 LHO für die Bereiche Pensionen, Beihilfe, Altersteilzeit. Der Aufwand für Zuführungen an die Rückstellung im Zusammenhang mit dem beim Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg beschäftigten Personal wird im Wirtschaftsplan durch die Einstellung einer außerordentlichen Ertragsposition „Gewährleistung der Versorgungszusagen durch die Freie und Hansestadt Hamburg" bzw. einer werthaltigen Forderung gegen die Freie und Hansestadt Hamburg in der Bilanz neutralisiert. 22. 23. Verlustübernahme bzw. Abführungen an den Haushalt Ohne Ansatz: Ein Verlustausgleich aus dem Haushalt • ist generell nicht vorgesehen. Das Geschäftsmodell für den Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg sieht kostendeckende Leistungsentgelte auf Basis der mit dem Sondervermögen Schulimmobilien geschlossenen Dienstleistungsverträge vor. Uberschüsse sind an die HGV abzuführen, sollen dem Schulbau jedoch weiterhin zu Verfügung stehen. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Die Wirtschaftsplanung für den Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg schließt sowohl für das Jahr 2013 als auch für das Jahr 2014 mit einem ausgeglichenem Ergebnis. B. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung bildet den Zahlungsmittelstrom (cash-flow) ab und ermöglicht eine Darstellung des voraussicFitlicheti Finanzmittelbedarfs - insbesondere Investitionen - und seiner Deckung (Abbildung von nicht zahlungswirksamen Ertrags- und Aufwandspositionen wie Abschreibungen, Rückstellungen). Die Kapitalflussrechnung wird in drei Stufen vorgenommen. Kapitalfluss I• Der Kapitalfluss 1 aus operativer Tätigkeit wird aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis (Positionen 1 bis 7) des Erfolgsplans • abgeleitet, indem nicht zahlungswirksame •Aufwendungen und Erträge herausgerechnet werden. Die gebildeten Rückstellungen (Zuführungen zu den Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen) werden unter Position 7 (außerordentliches Ergebnis) neutralisiert. Kapitalfluss II Im Kapitalfluss II wird die Investitionstätigkeit dargestellt. 9. Investitionen/Desinvestitionen Als Investitionen werden Anschaffungen des Anlagevermögens veranschlagt. Desinvestitionen sind Mobilisierungen durch Verwertung von Anlagevermögen. 9.5 lT-Maßnahmen Das Investitionsvolumen ist vorgesehen für notwendige Ersatzbeschaffungen vorhandener Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie Neubeschaffungen vornehmlich •im Bereich der lT-Technik. Außerdem veranschlagt sind 29 Drucksache 20/5317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Mittel für kleinere Umbauten mi Zusammenhang mit den Raumnutzungen für Verwaltungseinheiten des Landesbetriebes SBH 1 Schulbau Hamburg sowie Investitionsmittel für ITBaumaßnahmen und für den Einsatz von ITTechnik im Rahmen von Modernisierungsvorhaben der Verwaltung durch Steigerung der Ef- / 30 fektivität und Effizienz auf Grund der Unterstützung mit lT-Technik. Kapitalfluss III Im Kapitalfluss III wird die Finanzierungstätigkeit berücksichtigt. Der Kapitalfluss II1 weist die Bestandsveränderung an Liquidität zur Vorperiode aus. der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317 Anlage 4 Überleitungsprotokoll Wirtschaftsplan-Erfotgsplan Ergebnis Ausatz 2011 2012 Kontenbezeichnung in Tsd. €_____ 2 3 neatz neu Anstatt neu Ansatz neu Ansatz neu 2013 2013 2014 2014 SBH 58K SEH Beil .sflleis- Vermögen Dienselets- Vermögen Die 4 5 6 7 & ERFOLGSPLAN 1. Umsetzerläse 1.1 Erträge aus Vermietung allgemeinbildender Schulen 1.2 Erträge aus Vermietung beruflicher Schulen 1-3 Erträge aus Erstattungee für sonstige Leistungen 1.4 Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen 1.5 Erträge aus der Vermietungen Dritte 142.041 149.640 29-553 29.739 0 3.500 1.800 2130 120 120 297.300 - 305.086 51.660 49.716 0 0 2100 2.100 5.412 4.884 6 - Neue Positionen 109712 69.439 1.1 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen - Sanierung eäg. Schuten - 6.911 3629 1.2 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen - Sanierung benitliche Schulen 95.529 105.904 - allg. Schufen Neubauten 1.3 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen 415116 o 1.4 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen - Neubauten beruflich. Schulen 20.000 20.000 1.5 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Mobile Klassenraun,e 144.599 146.004 1.6 Ertrage LE für Instandhaltung und BWK allg. Schulen 21260 23-256 1.7 Ertrage LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schuten 4.827 4.584 1.8 Ertrage LE Tor Oeachäöabesorgung 364.260 392.818 3M.0001 409.422 171514 185.729 Summe 1. 4. Sonstige betriebliche Erträge 4.1 Ertrage aus Bewirtschsttungskostenvorauszahlungen allg. Seit 4.2 Ertrage aus Bewirtschsttuegekostenvorauszahlungen beruft Sch. 4.3 Eretsttungee im Zusammenhang Modell HH-Süd 4.4 Schadenersatzleistungen 4.5 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 4.6 Sonstige Erträge - 4.7 Pariodentremde Erträge 4.8 Auflösung Sonderpasten für Investitionszuschüsse 4-9 Zuschuss für Versorgungszuschläge (Festbetrag) S.... 4. - 122.055 11.753 12.227 0252 0 0 0 5.929 35 9.543 0 2-351 1.000 0 2.337 0 0 0 '0 0 0 0 0 0 0 0 0 135 0 135 0 0 0 0 0 0 2.100 0 2.200 2-337 0 - 2-337 0 143.456 137.657 2.472 2,100 2.472 2.200 5. Aufwendungen aus Geschäftstättgkett 76.551 83.943 5.1 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden Schulen 12-865 7.813 - 5-2 Bewirtschaftung der beruflichen Schulen 44.270 44.385 5.3 Instandhaltung der allgemeinbildenden schulen 7.228 6.022 5.4 Instandhaltung der beruflichen Schulen . 52.159 6.000 5.5 Nicht sktivierbare Planungskosten und Baumaßnahmen 11118 2.677 5.6 Mieten und Pachten 5.7 Pacitity-Management-Leistungee Modell Hit-Süd, Bestand (Leistungsentgelt II) 11.153 18.566 5.8 Faoitity . Msnagement-Leietungen Modell HH-Süd, Erweiterung (Leistungsentgelt II) 0 6.200 0 9.620 5.9 Facility-Management-Le'stuegen FIiBB-Tranche (Leistungsentgelt II) 1-481 1.540 510 Gebäudeversicherung 5.11 Gebäudeecan / Aulmaß 76.168 77.472 12666 12-666 39-391 - 38.505 6.729 6.890 - 0 0 10.000 111000 19-166 5-581 - 10.000 - 1.540 1000 Neue Positionen 70.153 5.1 Aufwand für bezogene Leistungen - Sanierung allg. Schulen 3.210 5.2 Aufwand für bezogene Leistungen-Sanierung berottiche Schulen 93.725 5.3 Aufwand fürbezogene Le/stungen- Neubauten aeg. Schulen 5.4 Aufwand für bezogene Leistungen - Neubauten berufliche Schuten 20.000 5.5 Aufwand für bezogene Leistungen - Mob/le Kiassenräume 1292 5.10 Aufwandssanierung - 17.095 - 6.116 84.543 4.059 20.000 4.762 146,259 5.1 LE für Instandhaltung und BWK allgen,e/nbildende Schulen 23.260 52 LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schulen 4.594 53 LE für Geschäftsbesorgung Summe 5. - 6. Personataufwendungen 6.1 Gehälter und Löhne 6.11 Beamtenbezüge 6.1.2 Arbeiteehmerentgette 6.1.3 Sonstine Personalautwendungen - Summe 6.1 6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen Für Altersversorgung und für .Unterstützung 6-21 Arbeitgeberseholt Sozialversicherung Arbeitnehmer . 6.2.2 Versorgung für Beamte, . 6.2.3 Versorgung für Arbeitnehmer 6.2.4 Beihilfe, Unterstützung, Fürsorgeleistungen 8.2.5 Pensionsrückstellung (Zuführung) 6.2.6 Rückstellung Beihilfe (Zuführung) 6.2.7 Rückstellung für Allersteilzeit (Zuführung) 6.2.8 Beitrage zur Unfallkasse Nord Summe 6.2 ' Summe 6. 18.976 5.525 10.000 1.540 2.000 144.599 - 231256 4.621 223.425 166.766 343.806 212.389 361.243 210.725 2.841 1373 18101 19.187 876 429 21.8181 22.989 3.424 0 3475 0 15.651 0 16.177 0 600 0 600 0 19.675 0 20.252 - 0 3.777 3366 665 609 -236 1.728 179 143 5.350 8.094 1174 1.102 2.638 0 - 0 0 13.747 44 15,2 35.565 38.431 3.055 0 3.110 0 609 0609 0 1.728 0 1.728 0 150 0 150 0 6.865 0 7.687 0 1.335 0 1.411 0 2.030 0 1.510 0 6 0 6 0 15.778 0 16.217 0 35.653 0 36.469 0 31. Drucksache 2015317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode Überleitungsprotokoll Wlrtschaftsplan-Erfolgsplan noch Anlage 4 Ergebnis Absatz 2011 2012 Kontenbezeichnung in Tsd. € 2 3 A. ERFOLGSPLAN 8.2 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände darf Sachanlagen 8.3 Abschreibungen auf Gmndstücke und Gebäude Summe 8. 0 791.521 54.000 797.527 54.000 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.1 Personalbedingte Aufwendungen 141 100 9.1.1 Aus- und Fortbildung 9.1.2 Reisekosten 40 17 9.1.3 Zusatzversorgung und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal 0 44 20.247 23.700 9.1.4 Erstattung von Personeleufwand - Summe 9.1 20.428123.861 9.2 Aufwendungen für eigengenutzte Dienstgebäude 921 Mieten für Verwaltungsgebäude 561-1 9.2.2 Bewirtschaftung und Unterredung Summe 9.2 - - - 1.141 1-115 114 146 1.255 -1.201 9.3 Aufwendungen für den Geschäftabetrieb 9.3.1 Geschäftsbederf, Biiroausetattun, Bücherei 912 1.025 9.3.2 Rechts- und Beratungskosten 1.135 0 9-3.3 luK - 442 1.116 9.3.4 Umzugskosten 4 0 Summe 9.3 . 2.493 2.141 9.4 Übrige sonstige Aufwendungen 9.4.1 Prüfungskossen . 4 10 9,4.2 Sonstige betriebt. Aufwendungen 12.019 0 9.4.3 Sonstige nicht aktivierbare Leistungen ‚ 2 0 9.4.4 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 18.420 0 9.4.5 Perlodsnfmmde Aufwendungen 17.502 0 Summe 9.4 47.947 10 Summe 9. 72,123 27.274 10. Ergebnis d. lfd. Geschäftstätigkeit . . - 811.670 18.915 13. Zinsen und ähnliche Erträge 41 14. Abschreibungen auf Finenzaffla g en und auf Wertpapiere des UhrlauNarmögenre 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 70.917 91,259 15.1 Zinsen auf Grundvermögen 65.252 e5,143 15.2 Kreditzinsen . 257 17.320 15.3 Zinsanteil Modell HEI-Süd (Leistungsentgelt 1) . ' 5.408 8196 15.4 Zinsanteil Gebäude Am Sandtorpark 16. Finanzergebnis 17. Ordentliches Ergebnis . -70.876 -91.259 •882,546 -74.344 - 18. Außerordentliche Erträge 18.1 Gewährleistung der Versorgungseusage durch die FHH ‚ 18.2 Gewährleistung der Altersteilzeil-Zusagen durch die EI-IM 18.3 Gewährleistung der Beihilfen durch die EI-IM 18.4 Außerordentliche Ertrage 19. AußerordentlicheAufwendungen - - 20. Außerordentliches Ergebnis 21. Steuern vom Einkommen und Ertrag 22.a Verlustübernahme aus dem Haushalt (Betrlebsmittaizuschüsse) 22.b Abführungen an den Haushalt 23. Jahresüberschus&Jahrosfehlbetrag 9.162 9.196 5.360 8.094 2.638 0 1.174 ‚ 1.102 0 9.162 9.198 4n'13841-05.148 Anmerkungen: Bei dem Ergebnis 2011 handelt es sich um den vorläufigen, ungeprüften Jahresabschluss 2011. Bei der Entflechtung der Wirtschaftspläne war es zum Einen notwendig. Umschichtungen zwischen den Konten vorzunehmen. Zum Anderen worden neue Konten zur Abbildung der Leistungsbeziehungen zwischen GEH Vermögen und SBH Dienstleistungen eingerichtet. Diese sind in der Summe haushaltsneutral. 32 Drucksache 20/5317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Anlage 5 = 0) t0 0 0 0) UI 3 000 oor-o,00000e1 0 0 0 0. 000000 (5 COu IJD 0 0 0 '0) 00 0 0 U) Ot DC 0)VDCOO 0 ci N000e'c)0 orqo -00 - ‚ -o 0 0 0 od o r'. -io c, II) UI 03 0') (0 ) - 0') N- er') 0) r co '. ' . c 2 .c 3203 - ' E w 0 0 UI 0 0. C0 0') C00 00Cr') r-01 (0 ‚000 (00 0) PJI00N0O (0 std r') 00 0 0 LO) 003 e OCr- in 0") (N Or' ML0O')0"OD'r03 'R ' In c00)s") In a -or4oi cd so ocd co r'j '- 50 1'- or, 1" 0 NLON 0 ' '(0 ‚0 N 0 'J •-. (0 (0 50 5; CLI ' ' 0 '0 ' (5 0 0)) 3 .0 1.1 t 0 (00 3 1 UI E E 0 c 3 c 0 03 03 01 3 03 0. II c 0 0 0 .0 000 1 < + a .2 = - = =W=,V00..2 E - ‚o0'0OUI' LZ 10 22C 2 5==0OI0 E0S = Q'C m 0nn 00Cfl.f o2 CELLN t LiJ- 'F oolio, <E ‚ .! - 50 a 0 b ‚0 t.03 .E .2 c0 .E Scis. o===- t ? E'a22° 0=2E E000000000006o)C>.0EE • t j..j2S0.Eoc E 0000.2 50) oOO 5 0 . r)u')oo>W! 03>0> -d ° ‚ j rn 03 1 = o0" = Soocics. j oo = E 3 .10 UI 0 0 0) .0 -'2 0) 0. 0) 0) = = 0 0. 03 CI 03 t CI i r' ‚_‚ C===0C.==rt0 > Eso -o, E = ••-t=+ 0.vtoecc 0 E - 030) E = 0 t i (5 (5 UI 1 E 0 0 •0 0 0 0)) .0 lt 0 0 5?) 0 0 0) 3 '0V = 0 0 0) t E = .0 0 t0 0 0 v = 00 0) 0 0 0 •0 0 3 0) 3 .0 E0 1 3 .0000 .0=0 0) 1 00 .0 0 0 0 = 0 03 0 .0 --0 0 0) )uJ 0 - 0) E Ef cr00 <5 E 3 0 0 0 UI 0 0. 03 0 c 3 03 03' .0 33 Drucksache 20/5317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Anlage 6 - § .9 i 2 2 4 = - ! ::: 2 'tv mEi H 2 2 2 2 8 8 2 2 8 8 2 2 8 2 2 2 d .4 2 8 w :i JJI!i •d 11 1 i! 1 II - Lt 1 2 4 34 1 2 2-5 18 (20 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode Drucksache 2015317 Anlage 7 Personalressourcen Stellenverlagerungen aus Kapitel 9045 in den neu zu gründenden Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zum 01.01.2013 Lfd.Nr. Wertigkeit Anzahl 1 A15 1 2 A14 Al2 2 E 1 1 E14 1 Ei3Ü 1 6 E13 2 8 E12 4 9 Ell •2 8 stellen Vertragscontrolling HIBB-Tranche g stellen Bewirtschaftung soV/Eigentümerfunktion Lfd.Nr. Kapitel Anzahl Stellenveränderungen Erläuterung Umwandlungen 1 9045 4 Arbeitnehmer E 12 Neuausrichtung von Bau und der in Bewirtschaftung der staatlichen Planstellen Amtsrat 12 Schulimmobilien Hebungen 1 9045 1 RR A13 nach ORR A14 Neuausrichtung von Bau und der Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien 2 9045 1 TAR Al2 nach RR A 13 Neuausrichtung von Bau und der Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien 3 9045 1 Al A 9 m.Z. nach RA All Neuausrichtung von Bau und der Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien 4 9045 1 ROIA1O nach RAA11 Neuausrichtung von Bau und der Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien Begründung Die Neuausrichtung erfordert strukturelle Anpassungen und Flexibilität in der Personalwirtschaft. Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch Stellenstreichung im Budget gesichert. Gestaltung und Layout: Lüteke Wulff, Rondenbarg 6, 22525 Hamburg. Tel. (040) 23 51 29-0 35