Daten
Kommune
Krefeld
Größe
9,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr.
öffentlich
fl nichtöffentlich
Datum
Anlage Nr.
jFB/Geschäftszeichen: II - Geschäftsbereich Finanzen und Gesundheit, 11-20
Betreff
Wahl der Rechtsform für das Gebäudemanagement
Der Unterausschuss des Verwaltungsausschusses empfiehlt, das Gebäudemanagement
Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
fl nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
--
1U
Begründung
Seite 1
In seiner Sitzung am 23. März 2010 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, einen
Unterausschuss Gebäudemanagement einzurichten, in dem das weitere Vorgehen zur
Optimierung des Gebäudemanagements unter Einbindung des Gesamtpersonalrates
beraten werden soll.
Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechts- und
Organisationsformen in der ersten Sitzung des Unterausschusses darzustellen. Die
folgenden Ausführungen ergänzen das „Gutachten zur Optimierung des
Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung Krefeld" von EST und thp aus dem
November 2007.
Da im Ausschuss Einvernehmen herrschte, dass eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung vor altem aus steuerlichen Gründen ausscheidet, wird diese Rechtsform irr
Folgenden nicht weiter beleuchtet.
Als alternative Rechts- und Organisationsformen stehen der optimierte Regiebetrieb, die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung und die Anstalt öffentlichen Rechts zur Auswahl. Die
wesentlichen Unterschiede sind textlich erläutert und als Tabelle in der Anlage beigefügt.
1. Beschreibungder Organisationsformen
optimierter Regiebetrieb
Beim optimierten Regiebetrieb handelt es sich um einen klassischen Fachbereich, der
(wie heute teilweise auch) durch Kosten- und Leistungsrechnung unterstützt wird.
Er ist rechtlich und organisatorisch unselbständig und in den Gesamthaushalt der Stadt
eingebunden. Vergaberechtliche Vorschriften sind unabhängig von Schwellenwerten
anzuwenden.
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Eigenbetriebsöhnliche Einrichtungen werden nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) geführt. Sie sind organisatorisch selbstständig,
besitzen jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen
geführt. Organe der Einrichtung sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss sowie
für die in der Eigenbetriebsverordnung geregelten Fälle der Rat.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verwendet ein eigenes kaufmännisches
Rechnungswesen, ihr Wirtschafts- und Stellenplan muss jedoch mit dem städtischen
Haushalt verknüpft werden. Die Vergabevorschriften sind anzuwenden.
• Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Mit dieser relativ jungen Rechtsform soll die Flexibilität des Gesellschaftsrechts mit den
Vorteilen des öffentlichen Rechts verbunden werden. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist
eine eigene juristische Person des öffentlichen Rechts, die durch einen Vorstand und den
Verwaltungsrat gesteuert wird. In Satzungs- und Grundsatzfragen ist der Rat zu
beteiligen. Die AöR kann selber Angestellte und Beamte beschäftigen. Im hoheitlichen
Bereich muss sie ebenfalls die Vergabevorschriften anwenden.
2. Flexibilität der Organisationsformen
Anders als der optimierte Regiebetrieb unterliegen AöR und eigenbetriebsähnliche
Einrichtung bezüglich der Handlungs- und Entscheidungsspielräumen bei entsprechender
Seite 2
Ausgestaltung ihrer Satzung nicht den langen Entscheidungswegen zwischen
Fachbereichen, Verwaltungsleitung, diversen Fachausschüssen und dem Rat.
Im Vergleich der Eigenbetriebsverordnung und der für die AÖR anzuwendenden
Kommunalunternehmensverordnung weist die Eigenbetriebsverordnung deutlich
detailliertere Regelungen operativer Art auf.
Über die Zuweisung strategischer Entscheidungen an den Rat, die Besetzung des
Verwaltungsrates und die Weisungsgebundenheit des Vorstands ist die politische
Kontrolle bei einer AÖR jederzeit gewährleistet.
3. Personalrechtliche PISt?
Bei einer Überführung des Gebäudemanagements in einen optimierten Regiebetrieb oder
eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung kommt es bezüglich der einzelnen
Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten und der Beamtenverhältnisse der Beamtinnen
und Beamten nicht zu einer Änderung.
Eine Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts hingegen führt dem Grunde nach zu
einem Arbeitgeberwechsel. Dies geschieht bei den Tarifbeschäftigten in der Regel im
Rahmen einer Personalüberleitung. Die Übernahme der Beamtinnen und Beamten erfolgt
durch die übernehmende Anstalt öffentlichen Rechts im Wege einer Übernahmeverfügung
nach § 128 Beamtenrechtsrahmengesetz.
Vorgesehen ist ein Beitritt der Anstalt öffentlichen Rechts zum Kommunalen
Arbeitgeberverband. Dies führt automatisch zu einer Tarifbindung. Insofern finden die
derzeit geltenden tariflichen Regelungen auch bei Überführung des
Gebäudemanagements in eine Anstalt öffentlichen Rechts Anwendung.
4. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
In der AÖR und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unterliegen Vorstand und
Betriebsleitung einer verstärkten Überprüfung der wirtschaftlichen Folgen ihrer Arbeit, die
durch den eigenständigen Wirtschaftsplan deutlich transparenter werden als bei einem
Regiebetrieb. Erwirtschaftet die Einheit Verluste, sind diese bei beiden bei drohender
Überschuldung auszugleichen, beim Regiebetrieb wirken sich Verluste sofort auf die
städtische Haushaltswirtschaft aus.
Die Gemeinde haftet nicht für Verbindlichkeiten der AÖR, soweit Befriedigung aus deren
Vermögen erzielt werden kann. Die AöR ist aufgrund ihrer Rechtsstellung außerdem in der
Lage, sich am Kreditmarkt selbst zu finanzieren. Anders als bei dem Regiebetrieb und der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung werden die Investitionen nicht auf den Kreditrahmen
der Kernverwaltung angerechnet.
Für die AöR ist die Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch vorgeschrieben, bei
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung besteht ein Wahlrecht zwischen HGB und NKF.
Die Ergebnisse aller organisatorisch verselbständigten Bereiche werden im Rahmen des
Gesamtabschluss mit den Ergebnissen des Kernhaushaltes konsolidiert.
Begründung
Seite 3
5. Steuerliche Aspekte
Bezüglich der Ertrags- und Umsatzsteuer unterscheiden sich Regiebetrieb, AöR und
eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht. Alle unterliegen nur für die Betriebe
gewerblicher Art (BgA) der Besteuerung.
Bei der AÖR fällt bei der Eigentumsübertragung von Grundstücken, die einem BgA
zuzuordnen sind und nicht überwiegend aus Anlass der Übertragung von öffentlichrechtlichen Aufgaben übergehen, Grunderwerbsteuer an.
In der Stufe 1 sind hiervon lediglich vereinzelte Objekte betroffen. Nach Einschätzung der
finanziellen Auswirkungen bleibt im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zu
entscheiden, ob für diese Objekte tatsächlich das Eigentum übertragen wird oder ob das
Gebäudemanagement lediglich mit der Bewirtschaftung beauftragt wird, wie dies auch für
das Stiftungsgrundvermögen vorgesehen ist.
6. Gemeinderechtliche Aspekte
Im Gutachten von thp wurde das Risiko aufgezeigt, dass von Seiten der
Aufsichtsbehörden möglicherweise Bedenken gegen eine rechtliche Verselbständigung
geltend gemacht werden könnten. Zwischenzeitlich werden jedoch in mehreren Städten
Gebäudemanagementdienste durch ausgegliederte Organisationseinheiten in Form von
GmbHs oder AÖR erbracht, so zum Beispiel in Oberhausen, Hennef und Xanten.
Im Zuge der weiteren Prüfung wird mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt, ob
Bedenken bestehen und wie diese durch die Ausgestaltung der Satzung beseitigt werden
können.
7.
Anders als die eigenbetriebsähnliche Einrichtung darf sich eine AöR an anderen
Unternehmen oder Einrichtungen beteiligen. Interkommunale Kooperationen oder die
Gründung von Projektgesellschaften z.B. für PPP-Projekte sind mit dieser Rechtsform
möglich. Die beiden anderen zur Wahl stehenden Organisationsformen sind hierbei
deutlich im Nachteil.
Die Möglichkeiten, der A6R hoheitliche Aufgaben zu übertragen und z.B. selbst einen
Anschluss- und Benutzungszwang durchsetzen zu lassen, sind in der vorgesehenen
Ausgestaltung des Projekts unerheblich.
In Summe kann eine AöR deutlich flexibler ausgestaltet werden. Die Verwaltung schlägt
deshalb vor, das Gebäudemanagement in diese Rechtsform zu überführen.
Vergleich der Rechtsformen
Anlage zur Vorlage
- vutoi 1v
mehrere Fach- und - tietneoSleltUng,
Querschnittsämter - Betriebsausschuss Rat und Verwaltungsrat
mehrere Fachaus- Oberbürgermeister
schüsse und Rat
abhängig von Ausgestaltung abhängig von Ausgestaltung de
hoch
der Satzung, vorgegebener Satzung, vorgegebener
Zuständigkeitskatalog für Rat. - Zuständigkeitskatalog für Rat,
politische Besetzung des politische Besetzung des
-
städtischen Haushalt
Ausgestaltungsmöglichkeit der
haushaltsrechtlichen
- Jedoch Ausstattung mit Ausstattung mit angemessenem
angemessenem Stammkapital Stammkapital
Nein Kommune haftet nachrangig aber
Nein
unbeschränkt für Verbindlichkeiten
-
der AöR
in allen Sachkonten ggf. Gewinnausschüttung, ggf. Gewinnausschüttung,
Ausgleich Verluste nur bei Ausgleich Verluste nur bei
drohender Überschuldung drohender Überschuldung
kaum möglich, umfassende teilweise, detaillierte Vorgaben teilweise, mehr Freiraum bezogen
gesetzliche Regelungen aus GO auch für operatives Geschäft auf das operative Geschäft
aus EigVO
und GemHVO
im Rahmen des
im Rahmen des
Investitionsplan
als Teil des Haus- Wirtschaftsplanes unter Wirtschaftsplanes ohne
haltsplans Anrechnung auf den Kredit- Anrechnung auf den Kredit-
möglich
nur
von
keine
ohmerischer 190ier Aufgaben(wirtschaftlicher
kaum vomanden.
da Bestandteil der
indung in das städtische
Stetienplanverfahren
'ersonairat oder Teilpersonalrat innerhalb eines Gesamt-
im Rahmen des
Wirtschaftsplans
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Manfred Abrahams
Stadtdirektor
Burgplatz 1
40213 Düss&dorf
Brietpostanschrift: Stadtverwaltung Dezernat 02,
Stadt Krefeld
-10Konrad-Adenauer-Platz 17
47792 Krefeld
EingAbt. 10
9%. Dez. 2014
/0
____________
an,
Kontakt
Herr Dr. Günsch
Zimmer
317f
Telefon
0211.89-95884.
Fax
022.89-35884
E-Mail
karlheinz.guenscb@
duesseldorf.de
Datum
19.11.2014
Pl
20/3-
Schulbaufirma als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Rheinische Post vom 29.09.2014; Hamburg als Vorbild für SchulbauFirma - Ihre Anfrage vom 30.10.2014 - . 10/0 tu
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rhein
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird auch bei der Landeshauptstadt Düsseldorf die Einrichtung einer Schulbau-Firma diskutiert.
Hierzu wurde eine ämterübergreifende Projektgruppe eingesetzt, die
mehrere mögliche Organisationsformen untersucht und verglichen hat.
Dabei wurden u.a. auch die von Ihnen angesprochene Anstalt des
öffentlichen Rechts sowie die Einrichtung eines Sondervermögens
(eigenbetriebsähnliche Einrichtung) ähnlich wie in Hamburg betrachtt.
Der Abschlussbericht soll noch in diesem Jahr der_VenNaltungskonferenz
vorgelegt werden. Ich bitte um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine Aussagen zum konkreten Inhalt und der daraus resultierenden
Empfehlung erfolgen können.
1
7h/tcL1
Mit freund)khen Grüßen
inVertr,(A
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Behörde für Schule und Berufsbildung, Postfach 76 1046, 22060 Hamburg
Amt für Verwaltung
Amtsleiter
Dr. Hannes Alpheis
Hamburger Str, 31
22083 Hamburg
Telefon 040 - 4 28 63 - 239412007
Telefax 040 4 27 978 . 247 (E-Fax)
EtMail: HannesAlpheisbsb.hamburgde
Stadt Krefeld
Frau Tutinoi
Konrad-Adenauer-Platz 17
47792 Krefeld
uflc
den 01 Dezember 2014
Eing. 04. Dez. 2014
Abt 10/
Hamburger Schulbaukonzept;
Ihre Anfrage vom 30. Oktober 2014
Sehr geehrte Frau Tutinoi,
vielen Dank für Ihr Interesse am aktuellen Hamburger Schulbaukonzept.
Mit diesem im Jahr 2010 implementierten Modell (vgl. beigefügte Drucksache 19/42081),
das im Jahr 2012 (vgl. Drs. 2015317) maßgeblich weiterentwickelt wurde; hat die Freie
und Hansestadt Hamburg darauf reagiert, dass die traditionelle Art der Aufgabenerfüllung
durch eine innerhalb der Behörde angebundene eigene Bauabteilung mit folgenden strukturellen Nachteilen behaftet war:
• eine zu geringe Planungssicherheit für dis ca. 420 allgemeinbildenden und ca. 60
beruflichen Schulen Hamburgs,
• eine ständige Unterfinanzierung in dem Bereich Neubau, Grunderneuerung und
Instandhaltung von Schulimmobilien,.
ein lnstandhaltungsstau in Milliardenhöhe, der die Betriebskosten massiv in die
Höhe getrieben hat,
• eine durch die klassischen Strukturen des öffentlichen Dienstes bedingte mangelnde Flexibilität in einem durch hohen Anpassungsbedarf gekennzeichneten
Aufgabenbereich,
• das Fehlen Von Benchmarks, durch die die Kosten des Schulbaus vergleichbar
gewesen wären.
Das durch die o.g. Drucksachen eingeführte Modell führt im Wesentlichen zu einer effizienteren und einheitliche Wahrnehmung der immobilienbezogenen Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben an den Hamburger Schulen.
zu einer Vorläuferorganisation mit einem städtischen Unternehmen, die 2007 implementiert
wurde vgl. Drs. 19/4209
-2Eingeführt wird insbesondere ein sogenanntes Mieter - Vermieter - Modell, in dem die
Behörde für Schule und Berufsbildung als Mieter nur noch die zukünftigen Flächenbedarfe
im Bereich der allgemeinbildenden Schulen berechnet und diese beim Vermieter/Eigentümer der Schulimmobilien zu einem Festpreis (Warmmiete) bestellt. Der Vermieter (ein städtisches Sondervermögen gem. § 26 Abs: 2 LHO) lässt die Bauleistungen
durch die Dienstleister Landesbetrieb Schulbau Hamburg bzw. Gebäüdemanagement
Hamburg GmbH (öffentliches hamburgisches Unternehmen) eigenverantwortlich durchführen, die die Schulen im Rahmen eines Lebenszyklusmodells sanierungstechnisch auf
dem neusten Stand halten und bewirtschaften. Das Sondervermögen ist ermächtigt, entsprechende Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen.
Kernelement dieser Organisation ist ein Objektmanagement mit der Gesamtverantwortung für die wirtschaftliche Steuerung der Schulimmobilien. Die Aufsicht führende Behörde
dieses Sondervermögens ist die Finanzbehörde.
Durch die zweite o.g. Drucksache wurde im Jahr 2012 im Wesentlichen eine Entflechtung
der Dienstleister- und Eigentümerfunktion durchgeführt. Auch wurde das MieterVermieter-Modell weiterentwickelt und geschärft.
Mit gewissen Modifizierungen sind auch die durch das Hamburgische Institut für Berufliche Bildung (HIBB) verwalteten .Berufsschulimmobilien in das Modell einbezogen; hier ist
eine Tranche von 15 beruflichen Schulen im Rahmen einer europaweit ausgeschriebenen
Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) einem privaten Konsortium zwecks Sanierung/Neubau und Bewirtschaftung übergeben worden
Das Konzept ist von hoher Komplexität und nicht frei von den üblichen Anfangsschwierigkeiten. Aktuell ist z. B. die Problematik zu klären, inwieweit die anfänglich nicht berücksichtigten Umbauten, die zuweilen Neubauten ersetzen können, zu finanzieren sind.
Daneben gibt es diverse Problemstellungen niedriger Kategorie, deren Erörterung an diet
ser Stelle zu sehr ins Detail führen würde. Gern stehe ich Ihnen in dieser Hinsicht aber für
eine telefonische Bewertung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hannes Alpheis
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
19. Wahlperiode
Drucksache
19/4208
29. 09. 09
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Gründung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb
Ausgangslage und Zielsetzung
In einem ersten Schritt zur Neuorgaiisation des Schulbaus
hat die Freie und Hansestadt Hamburg (1 71111) zum 1. Juli 2007
die Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen aus dem Süden Hamburgs an die GWG Gewerbe übertragen
(Modell Hamburg Süd, vgl. Drucksache 18/4630 und 18/5799).
Im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Modell Hamburg Süd ersuchte die Bürgerschaft den Senat zugleich, den
Reformbedarf in der Schulbauverwaltung darzustellen und
Modelle zur Effizienzsteigerung im Schulbau zu entwickeln
(Drucksache 18/6315).
Nach zweijähriger Laufzeit des Vertrages mit der GWG
Gewerbe hat der Senat der Bürgerschaft mit der Drucksache
19/4209 u. a. über die bisherigen - insgesamt sehr positiven Erfahrungen mit dem Modell Hamburg Süd Bericht erstattet
(Projekt einer Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft, OOP)
und über die Ausschreibung einer Tränche von 15 beruflichen
Schulen (Projekt einer Offenilich-Privaten Partnerschaft,
OPP) informiert.
Mit dieser Drucksache legt der Senat sein Konzept zur Effizienzsteigerung und Finanzierung des Schulbaus vor. Wie auch
in den Drucksachen 18/4630 und 18/5799 zum Modell Hamburg Süd dargelegt, erfordern der Gebäudezustand an zahlreichen staatlichen Schulen und die notwendigen Zubaubedarfe
eine grundlegende Neuorientierung sowohl bei der Wahrnehmung von Schulbau- und Bewirtschaftungsaufgaben als auch
bei der Finanzierung und der Wirtschaftsführung. Nicht ausreichende Instandhaltung führt zu weiteren Schäden - nach
wissenschaftlichen Schätzungen steigt das Schadensvolumen
bei nicht ausreichender Instandhaltung jährlich durchschnittlich um weitere 6 Prozent". Der aktuelle Instandhaltungsstau
an den staatlichen Hamburger Schulen wird nach behördeninternen Berechnungen auf Grund von Richtwerten und den
Gebäudezuständen laut Gebäudepass auf rd. 3 Mrd. Euro
geschätzt, damit wächst das Schadensvolumen bei 6 Prozent
Schadenszunahme um rd. 180 Min. Euro p.a., wenn - wie bisher - nicht ausreichend in die Schulimmobilien investiert
wird.
Daneben ist ein erheblicher Zuhaubedarf an den staatlichen
Schulen - u. a. durch Weiterführung des Ganztagsschulpro-
gramms, Zubaubedarfe auf Grund der Schulreform, Zubaubedarfe der beruflichen Schulen, Bau von benötigten Schulsporthallen -. in den nächsten Jahren zu realisieren. Erste
grobe Schätzungen auf Grund von Richtwerten gehen von
rd. 1,2 Mrd. Euro aus.
Diese Intändhaltungs- und Zubaubedarfe lassen sich mit
dem gegenwärtigen System und den darin zur Verfügung stehenden Mitteln nicht realisieren.
Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben werden derzeit im
Wesentlichen in der Behörde für Schule und Berufsbildung
(Schulbauabteilung) wahrgenommen. Zusätzlich werden die
Hochbaudienststellen der Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt mit Planungs- und Projektmanagementaufgaben im
Rahmen des Andienungsgebots beauftragt. Darüber hinaus ist
auch an den Schulen Personal mit Instandhaltungs- und
Bewirtschaftungsaufgaben tätig (v. a. Schulhausmeister und
Betriebsarbeiter). Dies führt zu einer nicht einheitlichen Sicht
auf die Immobilien. Ein am Lebenszyklus einer Immobilie ausg&ichtetes Schulbau- und Gebäudemanagement gibt es nicht.2
Vor diesem Hintergrund hat der Senat verschiedene Organisationsmodelle geprüft, .die sowohl eine Zusammenführung
von Bau- und Gebäudemanagementaufgaben ermöglichen wie sie im Grundsatz auch für andere Immobilien der Stadt realisiert worden ist - als auch eine wirtschaftlich nachhaltige
Finanzierungsgrundlage für den Schulbau und die Instandhaltung der Schulgebäude schaffen und die Zufriedenheit der
Nutzer erhöhen (siehe Kapitel V Ziffer 1).
Der Senat beabsichtigt die Gründung eines „ Sondervermögens Schule—Bau und Betrieb" zum 1. Januar 2010 und legt mit
dieser Drucksache den zur Gründung erforderlichen Gesetzentwurf sowie den Wirtschaftsplan vor. Des Weiteren informiert die Drucksache über wesentliche Eckpunkte des zukünftigen Sondervermögens.
Durch die Gründung des Sondervermögens Schule - Bau
und Betrieb für die FHH erwartet der Senat eine Bündelung
Studie „Optimierung von Instandsetzungszyklen und deren
Finanzierung bei Wohnbauten" der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich aus dem Jahr 1999
2)
Vgl. auch Drucksache 18/4630, Ziffer 1 zum Status quo in der
Schulbauverwaltung
O
Drucksache
19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
sowie effizientere und einheitlichere Wahrnehmung der immobilienbezogenen Bau- und Bewinschaftungsaufgaben für die
Schulen. Dazu zählt die Einführung eines Mieter-VermieLerModells mit den damit verbundenen klaren Rollenzuweisungen.
Vor allem durch die Intensivierung und Verstetigung von
Sanierung und Instandhaltung soll eine deutliche Verbesserung der Qualität und des baulichen Zustands der Schulimmobilien erreicht werden. Vorgesehen ist, mittelfristig den noch
näher zu untersuchenden und zu bewertenden Instandhaltungsstau zu beheben tind die anerkannten Zubaubedarfe zu
realisieren. Daneben soll dauerhaft eine „werterhaltende"
lJdterhaltung der Immobilien gesichert und durchgeführt werden. Der Ressourceneinsatz muss über den gesamten Lebenszyklus der einzelnen Immobilien optimiert werden'. Denn die
eigentlichen Baukosten machen nur einen Teil der Gesamtkosten der Immobilie während ihres Lehenszyklus aus (vgl. auch
Drucksache 18/4630, Ziffern 2 und 7).
Qualitativ gute und optisch ansprechende Schulgebäude
und Außenanlagen wirken motivationsfbrdernd sowie identitätsstiftend und tragen so zu einer Qualitätsverbesserung
schulischer Arbeit bei. Darüber hinaus stärken nachhaltige
Investitionen in Schulen und Bildungszentren die Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs als familienfreundliche Metropole. Sie unterstützen - neben einer zukunftsweisenden Schulstruktur - die Qualität von Unterricht
an den staatlichen Schulen und erhöhen ihre Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit.
II.
Rechtliche und organisatorische Grundzüge des
Sondervennögens Schule - Bau und Betrieb
einschließlich Errichtungsgesetz
Das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb wird durch
ein von der Bürgerschaft zu beschließendes Errichtungsgesetz'
(Anlage 1) als teilrechtsfähiges Sondervermögen nach 26
Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit eigener
Wirtschafts- und Rechnungsführung gegründet. Geplant ist
die Errichtung zum 1. Januar 2010.
Das Sondervermögen wird wirtschaftlicher Eigentümer
aller für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und
Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen mit einer Grundstücksfläche von rd. 9,1 Mio. m' und
einer Hauptnutzfläche von rd. 2,2 Mio. m'. Die in der Anlage
zum Gesetzentwurf aufgeführten Schulen werden als Anlagevermögen mit den zum Stichtag geltenden Buchwerten (voraussichtlich in Höhe von rd. 3,904 Mrd. Euro) in das Sondervermögen eingebracht.
Steuerpflichtige Vorgänge werden dadurch nicht ausgelöst.
Für die Immobilien werden auch zukünftig - wie bisher - die
Bilanzierungsregeln der Stadt gelten.
Immobilien, die zum Betriebsstart nicht von staatlichen
Schulen genutzt werden, verbleiben im Verwaltungsvermögen
der Behörde für Schule und Berufsbildung. Dazu gehören u. a.
die Jugendmusikschule, das Landesinstitut für Lehrerbildung
und Schulentwicklung, die Freiluftschulen und das Schulmuseum.
Planungs-, Bau-, Investitions- und Bewirtschaftungsaufgaben werden mit dem Ziel einer effizienten und effektiven Neuorganisation der Schulbauverwaltung im Sondervermögen
gebündelt. Daraus entsteht ein integriertes ganzheitliches
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement unter besonderer
Berücksichtigung des Lebenszyklusmodells. Für alle Aktivitäten findet eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung statt.
Das Sondervermögen erhält die Aufgabe, die Schulimmobilien
unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten
und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und
Berufsbildung zu vermieten (vgl. 2 des Gesetzentwurfs). Hierfür benötigt das Sondervermögen eigenes Personal (vgl. § 5 des
Gesetzentwurfs). Die bisher mit Aufgaben des Schulbaus sowie
der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Schulimmobilien
betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisher zuständigen Behörden wechseln daher in die neue Dienststelle Sondervermögen - ausgenommen die Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister und ihre mitwirkenden Partner und Partnerinnen, die sich am 31. Mai 2009 bereits an den Schulen befanden. Ihnen wird es auf Grund ihrer besonderen Bindung an
Schule und Schulleitung frei gestellt, ob sie in das Sondervermögen wechseln wollen oder nicht.
Zur Finanzierung seiner investiven Aufgaben - insbesondere Abbau des Instandhaltungsstaus an den Schulen und Realisierung anerkannter Zu- und Umbaubedarfe - wird das Sondervermögen nach § 7 Absatz 1 des Gesetzentwurfs ermächtigt,
Kredite aufzunehmen. Bei kaufmännischer Betrachtung sind
durch Kreditaufnahme finanzierte Investitionen dann wirtschaftlich, wenn sie geeignet sind, den ansonsten eintretenden
Substanz- und Wertverlust zu verhindern. Die Kreditermächtigung des Sondervermögens erhöht auch dessen Möglichkeiten
zu flexiblem Handeln bei akuten Bedarfen.
Aufsicht führende Behörde für das Sondervermögen wird
die Finanzbehörde (S 4 Absatz 1 des Gesetzentwurfs). Damit
wird eine klare Trennung der Verantwortungsbereiche von
Eigentümer und Vermieter (Finanzbehörde - Sondervermögen) und Mieterin (Behörde für Schule und Berufsbildung
sowie HIBB) und damit die Herstellung eines transparenten
Vermieter-Mieter-Modells erreicht.
Zur Überwachung der Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Sondervermögens wird ein Verwaltungsrat eingerichtet (54 Absätze 2 und 3 des Gesetzentwurfs). Die Aufgaben im Einzelnen werden durch die Geschäftsordnung des Sondervermögens geregelt. Die Finanzbehörde
wird die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, die Behörde für Schule und Berufsbildung wird die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden stellen. Daneben werden die Behörde für Stadtentwicklung
und Umwelt sowie die Beschäftigten im Verwaltungsrat vertreten sein.
Das Sondervermögen wird von zwei Geschäftsführern
geführt. Technischer Sachverstand muss in der Geschäftsführung vertreten sein:
Wesentliches Kernelement der neuen Aufbauorganisation
ist das Objektmanagement mit der Gesamtverantwortung für
die wirtschaftliche Steuerung der Schulimmobilien. Während
das Baumanagement die Grundlage für die qualifizierte Erledigung der Bauaufgaben bildet, wird die Abteilung Zentrale
) Eine am Lebenszyklus orientierte Betrachtung umfasst das
ganzheitliche Management aller immobilienbezogenen
Kernprozcsse von der Konzeption über den Betrieb bis hin
zur Verwertung.
Der Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens
regelt Zweck und Aufgaben des Sondervermögens, die Übertragung der Immobilien, die Stellung im Rechtsverkehr, Aufsicht und Steuerung, den Status als eigene Dienststelle, die
Wirtschafts- und Rechnungsführung sowie die Versetzung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Behörde für
Schule und Berufsbildung und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zum Sondervermögen.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
und infrastrukturelle (z. B. Betriebsdienste) Facility Management zuständig. Sie sind zukünftig als Kundenbetreuer die
Ansprechpartner für die Schulen und bilden damit neben den
Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern die entscheidende Schnittstelle zu den Nutzern vor Ort. Das Baumanagement setzt die vom Objektmanagement (Bauherrenfunktion)
zu definierenden baulichen Maßnahmen als interner Dienstleistet um. Seine Hauptaufgaben liegen in der projektbezogenen Steuerung von Baumaßnahmen wie vom Objektmanagement beauftragt sowie beim Erbringen von internen Architekten- und Ingenieurleistungen.
Die geplante Grobstruktur der Aufbauorganisation des Sondervermögens sieht wie folgt aus:
Dienste vorrangig die ökonomische Ausrichtung des Sondervermögens steuern. Die Abteilung Objektmanagement wird'
Vertreterin der Bauherrn- und Eigentümerinteressen gegenüber der Mieterin und intern gegenüber dem Baumanagement.
Sie ist für die strategische und operative Steuerung des Immobilienbestands zuständig und stellt die effiziente, am Lebenszyklus ausgerichtete Bewirtschaftung der Schulimmobilien
unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Schulen sicher. Auf Grund der Größe des Immobilienbestands werden im Objektmanagement voraussichtlich
regional ausgerichtete Objekt-Center(bereiche) geschaffen,
denen (durchschnittlich) 30 bis 40 Schulen zugeordnet werden.
Die Objekt-Center werden für das technische (Instandhaltung)
Je Obiektcenler 30-40 Schulen
Objektcenter n
[iJitcenteri
1
4
Das Sondervermögen tritt mit seiner Gründung als
Auftraggeber in alle laufenden Bau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, Vergabeverfahren und die Verträge mit der
GWG Gewerbe über das Modell Hamburg Süd ein. Ebenso
tritt das Sondervermögen als Auftraggeber in das laufende
Verfahren zur Ausschreibung der Tranche der 15 beruflichen Schulen als OPP-Projekt ein (siehe Drucksache
19/4209).
Im Rahmen der anstehenden Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen wird den Belangen des Klimaschutzes durch hohe Energiestandards Rechnung getragen. Bei
in die Denkmalliste eingetragenen und denkmalwerten
Schulgebäuden werden denkmalpflegerische Belange berücksichtigt.
--
III.
Das Vermieter-Mieter-Modell für die Vermietung
der Schulimmobilien
1. Mietkontrakte zur Vermietung der Schulimmobilien
Das Sondervermögen überlässt der Behörde für Schule
und Berufsbildung (für die allgemeinbildenden staatlichen Schulen) und dem HIBB (für die beruflichen Schulen) die Schulimmobilien im Rahmen von zwei in den
Konditionen grundsätzlich identischen Globalmietkontrakten. Als Eigentümer der Schulimmobilien wird das
Sondervermögen zukünftig für alle immobilienbezogenen
Aufgaben zuständig sein. Die Globalmietkontrakte haben
zunächst eine Laufzeit von drei Jahren, um beiden Seiten
Gelegenheit zu gehen, zunächst Erfahrungen zu sammeln,
diese auszuwerten und das Vertragsverhältnis gegebenenfalls anzupassen. Zur Erläuterung der Aufgaben und Rollen der Beteiligten dient das folgende Schaubild:
Drucksache 19/4208
der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
sen Zeitraums bedürfen, bis diese Standards, besonders
hinsichtlich erwartbarer Reaktionszeiten stabil gewährleistet werden können.
2 Eckpunkte der zukünftigen Vertragsverhältnisse
2.1 Qualität und Umfang der Mietobjekte
Die Schulimmobilien werden im bestehenden Zustand
vom Sondervermögen übernommen und an die Behörde
für Schule und Berufsbildung und das HIBB vermietet.
Begonnene Maßnahmen werden fortgeführt. Das Sondervermögen verpflichtet sich zu einer werterhaltenden
Instandhaltung und dem mittelfristigen Abbau des
Instandhaltungsstaus.
2.5 Grundmiete
Die kostenorientiert kalkulierte Grundmiete bildet die mit
der Bereitstellung der Mietflächen verbundenen Kosten
für den Immobilienbestand ah.
Bei der Bestimmung der Grundmiete werden insbesondere
die Abschreibungen auf den übertragenen Gebäudebestand, die Finanzierungskosten für die in Planung und im
Bau befindlichen Sanierungs- sowie Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen, die Kosten der übernommenen Schulden
(Verzinsung des Darlehens) sowie die Kosten der werterhaltenden Instandhaltung (einschließlich Pflege der
Außenanlagen) berücksichtigt. Bei der Bemessung der
Kosten für die laufende jährliche Instandhaltung wird
zukünftig der Ansatz für eine werterhaltende Instandhaltung berücksichtigt. Ferner sind Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung, Instandhaltung, teilweise der Bewirtschaftung und der Umsetzung
des Sanierungs- und Neubauprogramms entstehen, enthalten. Die Miethöhe verändert sich insbesondere durch
An-, Zu- und Neubauten, aktivierbare Sanierungsinvestitionen (Abschreibungen), Anpassungen aufgrund von
Tarifsteigerungen oder veränderten Zinskonditionen
sowie durch die Zu- und Abmietung von Flächen.
2.2. Instandsetzung
Das Sondervermögen ist als wirtschaftlicher Eigentümer
für die Instandsetzung verantwortlich. Über die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen (Sanierungsprogramm) entscheidet das Sondervermögen im Benehmen
mit der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Rahmen der Mietkontrakte werden Prioritäten ausgehandelt.
2.3 Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Über die Erforderlichkeit und Beauftragung von Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten entscheidet die Behörde für
Schule und Berufsbildung im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden Mietbudgets.
Zukünftige, zum Gründungszeitpunkt des Sondervermögens noch nicht geplante und damit in der Grundmiete
nicht berücksichtigte Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
sind durch Ergänzung der Globalmietkontrakte aufzunehmen. Sie werden auf Bestellung der Behörde für Schule
und Berufsbildung bzw. des HIBB vom Sondervermögen
gemeinsam mit den zukünftigen Mietern und den Schulen
geplant und parallel kalkuliert. Die Schulen .und die
Mieter haben damit - auch bei Maßnahmen zum Abbau
des Instandhaltungsstaus - im Rahmen des vorhandenen
Budgets weiterhin eine Mitwirkungsmöglichkeit hinsichtlich der baulichen Gestaltung ihrer Gebäude. Das Sondervermögen verpflichtet sich ebenfalls, die operative Durchführung der Baumaßnahmen - auch bei Grundsanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen - mit den Schulen
abzustimmen, um den Schulbetrieb so wenig wie möglich
zu beeinträchtigen.
In den ersten Jahren werden die tatsächlichen Mietzahlungen der Behörde für Schule und Berufsbildung an das Sondervermögen von der nach obigen Grundsätzen ermittelten kostenorientierten Miete abweichen. Die Behörde für
Schule und Berufsbildung wird ihre Mietzahlungen pauschal um ein Drittel reduzieren vor dem Hintergrund, dass
- im Einzelplan der Behörde für Schule und Berufsbildung Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwandskomponente noch nicht berücksichtigt sind,
gleichwohl aber schon Bestandteil der Kostenmiete
sind,
- die Immobilien erst nach und nach saniert und grundinstandgesetzt werden,
- eine exakte gebäudebezogene Ermittlung des Instandhaltungsstaus und damit der Werte noch nicht stattgefunden hat und aus Kapazitäts- und Kostengründen erst
sukzessive vorgenommen werden kann,
- die darauf basierende „zutreffende" Gebäudeabschreibung erst nach einer exakten Gebäudewertermittlung
ermittelt werden kann.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. das HIBB
erhalten zukünftig in ihrem Einzelplan 3.1 bzw. Wirtschaftsplan jeweils ein auf ihre Schulimmobilien bezogenes
Mietbudget (zum finanziellen Volumen siehe Kapitel VI).
Bei der Planung von Neu-, Um- und Zubaumaßnahmen
berät das Sondervermögen die Behörde für Schule und
Berufsbildung bzw. das HJBB. Es unterbreitet Angebote
zur Realisierung des zusätzlichen Bedarfs einschließlich
einer Miethöhenkalkulation. Der entstandene Planungsaufwand des Sondervermögens wird in die Kalkulation
eingepreist.'
2.4 Service Level Agreements
Zwischen dem Sondervermögen einerseits und der
Behörde für Schule und Berufsbildung sowie dem HIBB
andererseits werden Einzelheiten über die Qualität und
den Umfang der vor Ort zu erbringenden Leistungen, z.B.
Reaktionszeiten bei Mängeln oder Schäden (sog. „Service
Level Agreements"), geregelt. Dabei soll für die zukünftigen Leistungen von den für das Modell Hamburg Süd definierten Standards hinsichtlich Qualität und Reaktionszeiten ausgegangen werden (siehe Drucksachen 18/5799, Ziffer 4 und 19/4209). Das Sondervermögen Schult - Bau und
Betrieb wird dabei von Beginn an diese Qualitätsstandards, z.B. bei der Planung und Ausführung von Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, anstreben und anwenden.
Angesichts der im Aufbau begriffenen neuen Ablauforganisation wird es allerdings erfahrungsgemäß eines gewis-
2.6 Bewirtschaftungskosten
Das Sondervermögen tritt in die bestehenden Vertragsverhältnisse ein und übernimmt damit die zum Zeitpunkt der
Übernahme geltenden Vertragskonditionen, z.B. bei Versorgungs- oder Reinigungsverträgen. nie Bewirtschaftungskosten werden unter Berücksichtigung der in, Rahmen des Modells Hamburg Süd getroffenen Regelung spitz
mit dem Mieter abgerechnet (Energieverbräuche, Schnee5)
Für unrentierliche Planungsleistungen ab einer noch näher
zu definierenden Planungstiefe wird eine Aufwandsentschädigung im Mietkontrakt zu regeln sein.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
räumung etc.). Zu den Bewirtschaftungskosten gehören
ebenfalls die Personalaufwendungen, soweit sie vor Ort
durch die betrieblichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen
und die Schulhausmeister bzw. Schulhausmeisterinnen
erbracht werden.
2.7 Untervermietung
Die bestehenden Miet- oder Nutzungsverhältnisse der
Behörde für Schule und Berufsbildung, des HIBB und der
Schulen mit Dritten bleiben mit den geltenden Konditionen bestehen und werden vom Globalmietvertrag als
bestehende Untermietverhältnisse erfasst. Im Falle von
nachhaltigen Änderungen der Nutzungsintensität oder
-art muss das Sondervermögen auf Grund seiner Stellung
als Eigentümervertreter neuen oder geänderten Untermietverhältnissen zustimmen.
2.8 Ab- und Zumietung von Flächen
Von der Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. dem
HIBB nicht mehr benötigte Flächen können von ihnen
gekündigt werden, soweit sie nach Abstimmung mit der
Finanzbehörde (Immobilienmanagement) einzeln vermarktbar sind. Diese Flächen werden dann vom Sondervermögen vermietet oder an die Finanzbehörde (Immobilienmanagement) zur Verwertung gegeben. Die durch Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Verkaufserlöse
werden dem Sondervermögen zugerechnet zur Mitfinanzierung von Investitionen. Die Mietzahlungen an das Sondervermögen reduzieren sich entsprechend. Die dadurch
freigesetzten Mietmittel können für andere Schulbaumaßnahmen nach Maßgabe der Behörde für Schule und
Berufsbildung verwendet werden.
3.
Anreize zum sparsamen Umgang mit Flächen und
Bewirtschaftungsleistungen
Im Verhältnis zwischen Sondervermögen und Mietern
werden die Mietzahlungen, die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten sowie die geplante Darstellung der
Gesamtkosten für die Nutzung der Gebäude- und Grundstücksflächen einen •Anreiz zum verantwortungsvollen
und sparsamen Umgang mit den Ressourcen bieten. Der
Senat erwartet, dass zukünftig bisher nicht oder nicht effizient genutzte Grundstücks- und Gebäudeflächen stärker
in den Blick genommen werden, wenn es um Sanierungsund Bauvorhaben geht, aber auch bei schulinternen Planungen oder der Vorbereitung von pädagogisch induzierten Standortentscheidungen. Mit Flächeneinsparungen
gehen dabei in der Regel auch Einsparungen bei den
Bewirtschaftungskosten oder der Instandhaltung einher.
Daneben ist das Nutzerverhalten für die Höhe der Bewirtschaftungskosten, aber auch für die Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Bedeutung. Im Rahmen des
Modells Hamburg Süd werden hierzu derzeit mit den
beteiligten Schulen Anreizmodelle für den Energieverbrauch, für Reinigung und Vandalismusbekämpfung entwickelt (siehe Drucksache 19/4209). Die entsprechenden
Prüfungen wird das Sondervermögen fortsetzen und
abschließen bzw. erzielte und übertragbare Ergebnisse
übernehmen.
4.
Ergänzende Budgets für die Schulen und die Behörde für
Schule und Berufsbildung inkl. HIBB zur flexiblen
Handhabung kurzfristiger Bedarfe
Für unterjährig erforderliche Baumaßnahmen auf Grund
von kurzfristigen Anforderungen einzelner Schulen, deren
Aufwand nicht im Mietbudget kalkuliert ist, behält die
Behörde für Schule und Berufsbildung in ihrem Einzelplan 3.1 ein Budget von insgesamt 3,5 Min. Euro p. a., von
dem ein Anteil von 1,0 Mio. Euro p.a in den Wirtschaftsplan des HIBB übertragen werden soll. Damit besteht für
beide Mieter die Möglichkeit, auf kurzfristige Bedarfe
angemessen zu reagieren. Beispiele für Maßnahmen, die
nach bisherigen Erfahrungen aus diesem Budget finanziert
werden könnten, sind die Einrichtung kurzfristig erforderlicher Lehrerarbeitsplätze, zeitnah erforderliche mieterseitige Einbauten oder das Aufstellen von kurzfristig
benötigten Containern. Im Grundsatz besteht für die
Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB als
Mieter ein Andienungszwang gegenüber dem Sondervermögen für die Umsetzung dieser Maßnahmen. In Absprache mit dem Sondervermögen können die Mieter oder die
Schulen Maßnahmen auch selbst vergeben.
Wie im Modell Hamburg Süd sollen auch die vom Sondervermögen betreuten Schulen ein jährliches Budget von
10,- Euro pro Schüler für eigene bauliche Kleinstmaßnah-.
men erhalten. Beispiele für diese individuellen Kleinstmaßnahmen vor Ort sind die besondere farbliche Gestaltung bestimmter Räume oder die künstlerische Ausgestaltung einer Pausenmehrzweckhalle. Die Durchführung
dieser Maßnahmen ist gegenüber dem Sondervermögen
anzeigepflichtig. Ein Eingriff in die Bausubstanz darf
nicht vorgenommen werden bzw. ist von der Zustimmung
des Sondervermögens abhängig.
5. Die Rolle derBehörde für Schule und Berufsbildung und
des HIBB als Mieter und Besteller
Die Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB
nehmen im künftigen Verhältnis zum Sondervermögen die
Rolle von Mietern und Bestellern für Zu-, Umbau- und
Neubaumaßnahmen sowie Bewirtschaftungsleistungen
ein. In Vertretung der Schulen wird die Behörde für Schule
und Berufsbildung bzw. das HIBB auf Mieterseite als Verhandlungspartner des Sondervermögens den Mietvertrag
verhandeln und im Wege des Vertragscontrollings die
Erfüllung überprüfen müssen. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Miet- und Bewirtschaftungsbudgets wird
das Sondervermögen beauftragt, die Schulgebäude in der
vereinbarten Qualität bereitzustellen. Die einzurichtende
sogenannte Mieterzentrale in der Behörde für Schule und
Berufsbildung und dem HIBB vertritt insoweit die Interessen der Schulen gegenüber dem Sondervermögen. Dies
gilt auch in zweiter Instanz für Beschwerden der Schulen
gegen vertraglich vereinbarte, aber nicht erbrachte Leistungen des Sondervermögens (z.B. Service Level Agreements), denen im Beschwerdemanagement des Sondervermögens nicht abgeholfen wurde.
Daneben bleibt die Behörde für Schule und Berufsbildung
für die Schulentwicklungsplanung, die Entscheidung über
Neugründung, Aufgabe, Erweiterung von Schulstandorren
nach pädagogischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie
die Definition der an den pädagogischen Erfordernissen
orientierten Standards (insbesondere die Definition von
Standards wie Musterraumprogramme) zuständig. Ebenso
wird die Überprüfung der Bedarfsanforderung der Schulen
im Hinblick auf Qualität und Quantität wie bisher in der
Behörde für Schule und Berufsbildung zu leisten sein.
Hierbei wird sie durch das Sondervermögen umfassend
beraten, damit wirtschaftliche Aspekte frühzeitig in Entscheidungen einfließen können.
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Die Schulleitungen wirken weiterhin bei der Planung von
Neu-, Um- und Zubaubedarfen im Rahmen der Sicherstellung des spezifischen pädagogischen Profils der jeweiligen
Schulen mit und haben damit Einfluss auf die bauliche
Gestaltung ihrer Schule.
Hinsichtlich der Umsetzung der gegenseitigen Verpflichtungen aus den Globalmietkontrakten wird zwischen der
Behörde für Schule und Berufsbildung und dem HIBB
einerseits und dem Sondervermögen andererseits ein
Berichtswesen verabredet.
IV.Versetzung von Personal zum Sonder-vermögen
Das Personal der für den Schulbau tätigen Hochbaudienststellen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (100
Beschäftigte) und der Schulbauabteilung der Behörde für
Schule und Berufsbildung einschließlich Intendanz (88
Beschäftigte) sowie die an den staatlichen Schulen tätigen
Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter, Reinigungskräfte,
Bewacher, Garderobenhilfen, Betriebselektriker, Pförtner
sowie Hallenwartinnen und Hallenwarte (635 Beschäftigte)
wird zum 1. Januar 2010 zum Sondervermögen versetzt. Es
handelt sich um eine Versetzung durch Gesetz (vgl. Anlage 1,
% 9 des Gesetzentwurfs).
Das Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen
der Gewerkschaften nach § 53 des Beamtenstatusgesetzes und
dem Landespersonalausschuss nach 104 des Hamburgischen
Beamtengesetzes wurde im Vorfeld durchgeführt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Beamtenbund und Tarifunion befürworten statt der beabsichtigten Versetzung der
betroffenen Beschäftigten durch eine gesetzliche Regelung eine
Versetzung im Wege der Einzelregelung unter Beteiligung der
jeweils betroffenen Personalvertretungen oder durch den
Abschluss einer Vereinbarung nach § 94 des Hamburgischen
Personalvertretungsgesetzes.
Für die Versetzung des betroffenen Personals in das zu
gründende Sonder-vermögen stehen verschiedene rechtlich
jeweils zulässige Möglichkeiten zur Verfügung. Die Versetzungen können durch Einzelverfügung unter Beteiligung der örtlichen Personalvertretungen, durch Einzelverfügung und
Abschluss einer Vereinbarung nach 94 des Hamburischen
Personalvertretungsgesetzes oder durch unmittelbare gesetzliche Regelung vorgenommen werden. Der Senat hat sich aus
verwaltungsökonomischen sowie aus Zeitgründen für die letztgenannte Variante entschieden. Die Anregungen der Spitzenorganisationen zur Geltungsdauer bestehender Dienstvereinbarungen sowie zur Einrichtung eines Ubergangspersonalsrates sind aufgegriffen worden.
Das Sonder-vermögen ist Dienststelle im Sinne des Beamten- und Personalvertretungsrechts. In § 5 des Gesetzentwurfs
ist allein im Interesse der Klarstellung, insbesondere um Missverständnisse in Bezug auf die Regelungen der Landeshaushaltsordnung zu Landesbetrieben einerseits und Sondervermögen anderseits zu vermeiden, entsprechend geregelt, dass
auch das Sondervermögen Beamtinnen und Beamte sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen kann. Die
Verleihung der Dienstherrnfühigkeit im Sinne von § 2 des
Beamtenstatusgesetzes ist damit nicht verbunden, Da mit der
Versetzung kein Wechsel des Dienstherrn verbunden ist, hat
die Versetzung keinen Einfluss auf die bestehenden Beamtenund Arbeitsverhältnisse. 9 Absatz 3 des Gesetzentwurfs hat
insoweit auch nur klarstellende Funktion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg. Die tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen gelten daher weiterhin fort. Die Beschäftigten werden auch
nach der Versetzung die bisherige Vergütung einschließlich
etwaiger Zulagen erhalten, solange die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Im Gegensatz zu dem ausschließlich mit gebäudebezogenen
Aufgaben betrauten betrieblichen Personal nehmen Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister neben ihrer Tätigkeit
bei der Erhaltung und Pflege der Immobilien zu einem geringen Teil auch rein schulische Aufgaben wahr. Daher soll es den
bereits an den Schulen beschäftigten Schulhausmeisterinnen
und Schulhausmeistern sowie ihren mitwirkenden Partnerinnen und Partnern auf Grund der besonderen Bindung zur
Schule freistehen, zum Sondervermögen zu wechseln, Diese
Regelung des freiwilligen Wechsels gilt für alle Beschäftigten,
die vor dem 1. Juni 2009 eingestellt wurden. Alle nach diesem
Zeitpunkt eingestellten Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister und mitwirkenden Partnerinnen und Partner werden zum Sondervermögen versetzt (und wurden hei der Einstellung bereits auf diese Perspektive hingewiesen).
Zum Einsatz der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie ihrer mitwirkenden Partnerinnen und Partner
werden die Behörde für Schule und Berufsbildung und das
HIBB mit dem Sonder-vermögen eine Vereinbarung schließen,
die sowohl für die in der Behörde verbleibenden als auch für die
im Sondervermögen beschäftigten Schulhausmeisterinnen
und Schulhausmeister die zu erbringenden Leistungen regelt
(schulbezogene Aufgaben mit einer Weisungsbefugnis bei der
Schulleitung sowie immobilienbezogene Leistungen mit einer
Weisungsbefugnis beim Sondervermögen).
Ziel ist es, mittelfristig alle Gebäudemanagementaufgaben
beim Sondervermögen zu konzentrieren. Deshalb werden soweit Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister aus dem
aktiven Dienst ausscheiden - frei werdende Stellen durch das
Sondervermögen besetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sondervermögens werden -vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen
eines integrierten Gebäudemanagements und kaufmännischen
Betriebs fortgebildet und weiterqualifiziert.
V.
Wirtschaftlichkeit
1. Prüfling verschiedener Organisationsformen im Vorfeld
Im Vorfeld der Senatsentscheidung zur Gründung des
Sondervermögens sind verschiedene Organisationsmodelle geprüft worden, die eine Zusammenführung der Bauund Gebäudemanagementaufgaben ermöglichen und
zugleich eine nachhaltige und wirtschaftlich vertretbare
Finanzierungsgrundlage für Bau und Bewirtschaftung von
Immobilien schaffen.
Von den drei unter rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten näher untersuchten Organisationsmodellen (städtische Gesellschaft privaten Rechts,
Landesbetrieb und teilrechtsfähiges Sondervermögen) hat
sich die Schaffung eines Sondervermögens gemäß 526
Absatz 2 LflO als vorteilhafteste und wirtschaftlichste
Lösung herauskristallisiert6.
6) Dem Vorschlag der Gründung eines Sondervermögens liegt u.
a. ein gemeinsames Gutachten der Unternehmensberatungen Ernst & Young Real Estate GmbH, Ernst &-Young AG
und der Anwaltssozietät White & Case LLP im Auftrag der
Behörde für Schule und Berufsbildung zugrunde. Neben der
rechtlichen Zulässigkeit wurden die Vor- und Nachteile
einschließlich einer Nutzwertanalyse und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Barwertmethode) analysiert.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
sowie die wirtschaftlichen Folgen der nicht werterhaltenden Instandhaltung und des nicht vollständig beseitigten
Instandhaltungsstaus ergeben für diese Alternative einen
Barwert von -8.940 Mio. Euro.
Für die Aufgabenwahrnehmung in der Variante „Sondervermögen" sind die Ausgaben/Auszahlungen und Einnahmen/Einzahlungen des neuen Sondervermögens Schule Bau und Betrieb inklusive Gründungsaufwand, die Ausgaben und Einnahmen der Behörde für Schule und Berufsbildung und des HIBB als Mieter einschließlich der Budgets für schulbezogene Kleinmaßnahmen der Schulen und
unterjährig erforderliche Baumaßnahmen sowie die Ausgaben für die neu zu schaffenden Einheiten (Mieterzentrale in der Behörde für Schule und Berufsbildung und
Steuerungseinheit in der Finanzbehörde) in die Betrachtung eingeflossen.
Synergien und Effizienzvorteile dieser Variante gegenüber
dem Status quo (u. a. Beseitigung von Schnittstellen und
Doppelarbeit, Effizienzgewinne durch die Zusammenführung von Planungs-, Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsaufgaben in einer Hand, wirtschaftliche Effekte
durch Bündelung und Neustrukturierung von Bau- und
Bewirtschaftungsaufgaben) sind in die Betrachtung mit
konservativen Annahmen oder zeitlich verzögert berücksichtigt worden. Damit wird den mit einer neuen Aufbauund Ablauforganisation verbundenen Anlaufproblemen
und der benötigten Einschwungphase für den neuen
Betrieb Rechnung getragen. Die Einführung von Mieterund Vermieterbeziehungen führt in der Regel mittelfristig
auch zu deutlich mehr Effizienz bei der Nutzung von
Gebäude- und Grundstücksflächen. Daraus resultierende
positive wirtschaftliche Effekte (u. a anderweitige Vermietung von Flächen) sind angesichts der schwierig abschätzbaren weiteren Entwicklung nicht kalkuliert worden. Auf
die Berücksichtigung zukünftiger Erlöse aus der Veräußerung von Schulgrundstücken wurde gänzlich verzichtet.
Die Ausgaben für eine werterhaltende Instandhaltung
sowie die Aufwendungen für die angestrebte Behebung des
Instandhaltungsstaus und die Realisierung von Zu- und
Neubaubedarfen wurden berücksichtigt und sind in die
Berechnungen entsprechend eingegangen.
Der Barwert der für diese Alternative ermittelten Ein- und
Auszahlungen beträgt —8.656 Mio. Euro. Damit erzielt die
Alternative Sonder-vermögen (,‚Zusammenführung und
Finanzierung der Schulbau- und Gebäudemanagementaufgaben in einem teilrechtsfähigen Sonder-vermögen")
gegenüber dem Status quo einen Barwert- und damit Effizienzvorteil von 3,2 Prozent bzw. 284 Mm. Euro.
Im Wesentlichen ergeben sich die quantitativen Effizienzvorteile aus folgenden Faktoren:
- erhebliche Verringerung des fortschreitenden Werteverzehrs des städtischen Immobilienvermögens durch die
gezielte Umsetzung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen, verbunden mit einer werterhaltenden Instandhaltung und damit Vermeidung des weiteren Anwachsens des Instandhaltungsstaus im Schulbau in Höhe von
6 Prozent p. a.,
- mittelfristig reduzierte Bewirtschaftungskosten, z.B.
beim Verbrauch von Energie und Wasser, durch die
Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen,
Abgesehen von der mangelnden Akzeptanz hätte die
Gründung einer städtischen Gesellschaft privaten Rechts
einen erheblichen finanziellen Mehraufwand insbesondere durch die Grundsteuer- und Grunderwerbssteuerpflicht, durch Kosten im Rahmen des Personalübergangs
sowie höhere Prüfkosten zur Folge gehabt. Die Gründung
eines Landesbetriebs hätte ebenso wie die Gründung des
Sondervermögens die organisatorischen Anforderungen
gut erfüllen können und wäre in Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse vergleichbar gewesen. Allerdings lässt
sich nur über ein Sondervermögen mit Kreditermächtigung eine eigenständige Lösung für den zukünftigen
Finanzierungsbedarf finden, die mit der angestrebten
Umstellung auf eine am Lebenszyklus der Immobilie orientierte Investitions- und Instandhaltungsplanung zwingend korrespondiert. Im Übrigen ermöglicht die Teilrechtsfähigkeit dem Sondervermögen ein eigenständiges
wirtschaftliches Handeln.
2. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Errichtung des
Sondervermögens
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß
§ 7 LHO zur Gründung des Sondervermögens Schule Bau und Betrieb sind die beiden Handlungsalternativen
„Gründung Sondervermögen" und „Fortführung der
• bestehenden Organisation Schulbau" in einem quantitativen und qualitativen Vergleich gegenübergestellt worden.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde mit Hilfe der
Barwertmethode zur Vergleichbarkeit der beiden Organisationsformen durchgeführt. Betrachtet wurden über
&nen Zeitraum von 15 Jahren jeweils die Ausgaben und
Einnahmen sowie kalkulatorischen Kosten (aufwachsender Instandhaltungsstau) der Aufgaben „Bau, Instandhaltung und Bewirtschaftung der Schulbauimmobilien"
sowohl im neuen Organisationsmodell „Sondervermögen"
als auch im Status quo. Dieser Zeitraum entspricht der
Periode des geplanten Abbaus des heutigen Instandhaltungsstaus.
Die in den beiden Handlungsoptionen zeitlich auseinanderfallenden Salden wurden für den Vergleich zu einem
Barwert zusammengefasst, um die Auswirkungen über den
gesamten Betrachtungszeitraum in ihrer wirtschaftlichen
Wirkung messen zu können. Dabei wurden die in der
Zukunft liegenden, zu verschiedenen Zeitpunkten anfallenden Salden auf den Bezugszeitpunkt 1. Januar 2010 mit
einem Zinssatz' von 4,25 Prozent diskontiert.
Für die Aufgabenerledigung in der bisherigen Organisation wurden folgende Organisationseinheiten mit ihren
Salden (Einzahlungen/Einnahmen und • Auszahlungen!
Ausgaben inklusive Investitionen bei Fortsetzung der bisherigen Veranschlagungs- und Finanzierungspraxis)
berücksichtigt: die Schulbauabteilung der Behörde für
Schule und Berufsbildung, zwei Hochbaudienststellen der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die im
Gebäudemanagement tätigen Beschäftigten an den Schulen (Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister,
betriebliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Für die
anzusetzenden Ein- und Auszahlungen sind - soweit verfügbar - die Ansätze gemäß Haushaltsplanung sowie
Durchschnittswerte der Vergangenheit als Basis verwendet
und fortgeschrieben worden. Die bisher nicht auskömmlichen Ansätze für Instandhaltung und Schulbauinvestirionen im Rahmen von Grundinstandsetzung und -erneuerung führen dabei zu einem weiteren Anstieg des Instandhaltungsstaus und einem entsprechend negativen Beitrag.
Der Barwert der so ermittelten Ein- und Auszahlungen
7)
Gemäß „Mitteilung an die Verwaltung" vom 31. Januar 2008:
Kalkulatorischer Zinssatz für Gebührenberechnungen,
Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Drucksache 19/4208 - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
- Kostenreduktion auf Grund von Zusammenführung
und Neuausschreibung von Verträgen mit externen
Dienstleistern (z.B. Reinigung, Wartung).
Folgende, in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht
monetär bewertete Vorteile verstärken darüber hinaus die
Vorteilhaftigkeit der neuen Organisationsform:
- Schaffung qualitativ guter und optisch ansprechender
Schulgebäude und Außenanlagen in einem überschaubaren Zeitraum und damit deutlich verbesserte, motivatiönsfördernde und identitätsstiftende Lehr- und Lernbedingungen (der „Raum als dritte pädagogische
Kraft"),
- attraktives und motivierendes Betätigungsfeld für die
im Schulbau und der Bewirtschaftung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Aufbau eines integrierten lebenzyklusorientierten Bau- und Immobilienmanagements mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten,
- Entlastung der Schulen sowie der bisher zuständigen
Behörde für Schule und Berufsbildung inklusive HIBB
von Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben, so dass frei
werdende Ressourcen für die pädagogischen Kernaufgaben zur Verfügung stehen,
Transparenz bezüglich der mit der Bereitstellung und
Nutzung von Schulgebäuden und -grundstücken verbundenen Kosten und Erlöse auf Grund der Einrichtung eines Controllings und kaufmännischen Rechnungswesens beim Sondervermögen.
Nach Auffassung des Senats wird mit der Bündelung der
Schulbau- und Bewirtschaftungsaufgaben in einem Sondervermögen auch ein besonders flexibles Organisationsmodell realisiert, das die objektbezogene Optimierung
sichert. Angesichts der aktuellen und auch zukünftig
anstehenden Veränderungen im Bildungswesen, die sich
auch in der Schulstandortplanung und dem Schulbau verstärkt niederschlagen, ist es notwendig, eine hoch anpassungsfähige, professionell aufgestellte und leistungsfähige
Organisation zur Erledigung dieser Aufgaben zu haben.
Diese Anforderungen erfüllt ein integrierter Bau- und
Gebäudemanagementbetrieb mit eigener Rechnungslegung und Mieter-Vermieter-Rollen nach Auffassung des
Senats am erfolgversprechendsten.
Neben den durch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
dargestellten wirtschaftlichen Vorteilen stärken darüber
hinaus nachhaltige Investitionen in Schulen und Bildungszentren die Standortqualität und die Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs als familienfreundliche Metropole.
VI.
Finanzielle Auswirkungen der Gründung des zukünftigen
Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb
1. Finanzielle Grundlagen und Rahmenbedingungen,
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb wird als
Sondervermögen nach 526 Absatz 2 LHO zukünftig im
Rahmen eines eigenen Wirtschaftsplans wirtschaften
(Anlage 2).
Für eine Übergangsphase ist zunächst weiterhin die kamerale Buchführung vorgesehen. Es ist beabsichtigt, voraussichtlich zum 1. Januar 2012 ein kaufmännisches Rechnungswesen einzuführen.
Wesentliche Einnahmeposition im Wirtschaftsplan sind
die - zunächst verminderten— Mietzahlungen aus der Vermietung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung und das HIBB
erhalten dafür in ihrem Haushalt bzw. Wirtschaftsplan ein
entsprechendes Mietbudget. Den Mieteinnahmen liegt
grundsätzlich die Annahme einer kostenorientiert kalkulierten Miete zugrunde (Näheres zur Miethöhe und Mietkalkulation siehe Kapitel III, Ziffer 2.5 Miethöhe).
In der Mietkalkulation sind insbesondere berücksichtigt:
- Sanierungs-, Um-, Zu- und Neubauinvestitionen mit
ihren Finanzierungskosten85,
-- zukünftige und bisherige Abschreibungen auf die
Schulimmobilien in Hinblick auf das voraussichtlich ab
2012 vorgesehene kaufmännische Rechnungswesen,
- Verzinsung der übernommenen Verbindlichkeiten
(Darlehen der FJ-IH),
- Aufwendungen im Zusamminhang mit dem Modell
Hamburg Süd (siehe Drucksache 19/4209),
- die Kosten der werterhaltenden Instandhaltung, - die Personal- und Sachkosten des Sondervermögens.
Die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für 2010
eingeplanten Einnahmen und im Etat 3.1 veranschlagten
Mietzahlungen in Höhe von 157,736 Min. Euro berücksichtigen dabei die Fortführung der bereits begonnenen
und fest geplanten Investitionen sowie eine werterhaltende
Instandhaltung für das übernommene Anlagenvermögen
nach den Richtsätzen der FHH. Die bisher veranschlagten
Unterhaltungsmittel waren für eine werterhaltende Bauunterhaltung nicht auskömmlich. Als Einstieg in den
Abbau des Instandhaltungsstaus und die Realisierung von
Neubaubedarfen sind darüber hinaus in 2010 Aufwendungen für zusätzliche Investitionen im Umfang von 20,0 Mio.
Euro in der Miete kalkuliert. Die in der Drucksache
19/4209 auch in ihrem finanziellen Umfang dargestellten
zusätzlichen Baumaßnahmen im Modell Hamburg Süd
(Integrierte Stadtteilentwicklung, Internationale Bauausstellung) werden bis auf einen Finanzierungsanteil der
Behörde für Soziales und Gesundheit in Höhe von 500 Tsd.
Euro durch unterjährige Sollübertragungen aus den entsprechenden Programmtiteln auf den Zuschusstitel
9045.391.56 finanziert (zu den Maßnahmen und zum Investitionsvolumen siehe Drucksache 19/4209). Sie sind im
Wirtschaftsplan des Sondervermögens daher volumensmäßig nicht abgebildet. Die im Haushaltsjahr 2010 und in
der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene, der Behörde für Schule und Berufsbildung zuzurechnende Globale Minderausgabe im Einzelplan 9.2 (9890-972.15) wird
mit dieser Drucksache aufgelöst.
Angesichts des angestrebten Ziels, den Instandhaltungsstau an den Schulen innerhalb von 15 Jahren abzubauen
und notwendige Zu- und Neubaubedarfe zu realisieren,
werden die zu kalkulierenden kostenorientierten Mietzahlungen insbesondere auf Grund aufwachsender Finanzierungskosten in den nächsten Jahren steigen. Das Gesamtvolumen der Kreditaufnahme im Sondervermögen wird
auf 3,0 Mrd. Euro neu aufzunehmende Kredite begrenzt,
g) Ausgenommen hiervon sind die aus den Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes bezahlten Investitionen, bei
denen keine Finanzierungskosten anfallen. Der entsprechend auf die Schulimmobilien entfallende Zuschuss des
Bundes wird in den Wirtschaftsplan des Sondervermögens
übertragen. -
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
mit jährlich 200,0 Mio. Euro (dabei Berechtigung zu Vorund Rückgriff auf Folge- oder Vorjahre von bis zu 100,0
Mio. Euro). Das Sondervermögen wird hierfür im Vorwege
eine konkrete Investitionsplanung sowie mit jeder Kreditaufnahme verbindliche nutzungsfristenkongruente Tilgungspläne entwickeln und vorlegen.
Die durch einen Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Verkaufserlöse werden dem Sondervermögen zugerechnet zur Mitfinanzierung von Investitionen. Mit dieser
Regelung wird ein zusätzlicher Anreiz gegeben, flachensparend Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen zu planen
sowie umfängliche Sanierungsmaßnahmen gegen gegebenenfalls kostengünstigere Neubauvorhaben wirtschaftlich
abzuwägen.
Die Aufwandspositionen des Sondervermögens berücksichtigen insbesondere die Aufwendungen für die werterhaltende Instandhaltung der Schulbauten, die Personalaufwendungen des Sondervermögens, die Aufwendungen
für das Sanierungsprogramm und für die Zu- und Neubauinvestitionen sowie die Bewirtschaftungskosten für die
Schulen.
Die Übertragung der Immobilien an das Sondervermögen
wird mit der Ubernahme anteiliger Verbindlichkeiten verbunden, für die dem Sondervermögen ein verzinsliches,
aber tilgungsfreies Darlehen von der FHH gewährt wird.
Dem Sondervermögen werden im Umfang des Anteils der
Schulimmobilien am Anlagevermögen der Stadt Verbindlichkeiten von rd. 1,703 Mrd. Euro übertragen. In gleicher
Höhe gewährt die FHH dem Sondervermögen ein zu verzinsendes Darlehen. Damit werden in der Miete auch die
Kosten der Finanzierung der Bestandsimmobilien abgebildet. Dieser Teil des Mietbudgets steht der Behörde für
Schule und Berufsbildung bzw. dem HIBB nicht zur freien
Verfügung, sondern ist zweckgebunden zur Verzinsung des
Darlehens einzusetzen. Uber die Darlehensgewährung
und die Einzelheiten zur Ausgestaltung wird eine Vereinbarung zwischen dem Sondervermögen und der Finanzbehörde geschlossen.
Insgesamt ergeben sich folgende Veränderungen der Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2010 bezogen auf die jeweiligen Einzelpläne:
2. Personalressourcen Im Stellenplan ergeben sich Veränderungen durch die Einrichtung des neuen Sondervermögens Schule - Bau und
Betrieb. Die bisher im Einzelplan 6 im Wirtschaftsplan der
Hochbaudienststelle bei den Kapiteln 6201, 6203, 6204
und 6206 ausgewiesenen 134.5 Stellen und 2 Stellen für
Intendanzleistungen aus dem Kapitel 6000 werden in den
Wirtschaftsplan des Sondervermögens übergeleitet.
Von den bisher im Einzelplan 3.1 im Kapitel 3000 ausgewiesenen Stellen der mit Schulbau befassten Einheiten
werden 73.0 Stellen und aus dem Intendanzbereich der
Behörde für Schule und Berufsbildung werden 9,5 Stellen
übergeleitet. Aus den Schulkapiteln 3100, 3110, 3120 und
3140 werden 333,1 Stellen, aus dem Wirtschaftsplan des
HIBB (Kapitel 3190) werden 52,9 Stellen des Betriebspersonals an Schulen (ohne Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen und deren Partnerinnen bzw. Partner) in den
Wirtschaftsplan des Sondervermögens übergeleitet.
Die Personalkosten werden mit rd. 26,4 Mio Euro kalkuliert. Die Ressourcenausstattung des Sondervermögens
reflektiert die deutlich höheren Volumina für die Sanierung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung der
Schulimmobilien. Darüber hinaus sind u. a. ein kaufmännisches Rechnungswesen sowie ein Bau- und Kostencontrolling aufzubauen, ebenso ein Baumanagementbereich,
der den fachlichen Anforderungen gerecht wird. Durch die
notwendige ganzheitliche Sicht im Facility Management
und die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens werden Funktionen erforderlich, die bisher nicht im
übertragenen Stellenbestand abgebildet sind.
Zur Steuerung des Sondervermögens sowie zurUnterstützung des weiteren Aufbaus und Betriebs wird in der
Finanzbehörde (Amt für Immobilienmanagement) eine
Steuerungseinheit neu geschaffen. Aufgaben sind insbesondere die Globalsteuerung des Sdndervermögens mit
Hilfe von Zielvereinbarungen, die interne und externe
Berichterstattung gegenüber Senat und Bürgerschaft, das
begleitende Controlling und die strategische Begleitung
des Sondervermögens. Für die Steuerungseinheit ist der
Wirtschaftsplan der Finanzbehörde/Immobilienmanagement um 250 Tsd. Euro Personalaufwand aufzustocken.
Zur Wahrnehmung der Mieterinteressen wird in der
Behörde für Schule und Berufsbildung eine Mieterzentrale
mit zehn Stellen eingerichtet. Vor dem Hintergrund der
Aufgaben der Mieterzentrale sind davon eine Stelle A 16,
zwei Stellen in der Wertigkeit Al /£ 15 sowie zwei Stellen
in der Wertigkeit A 13 hD erforderlich (kaufmännische,
juristische, bautechnische Expertise auf Grund eines
Hochschulstudiums). Weitere fünf Stellen des gehobenen
Dienstes sind für die Betreuung der Schulen und der bei
der Behörde für Schule und Berufsbildung verbleibenden
Immobilien (Jugendmusikschule, Volkshochschulen,
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung)
erforderlich. Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren stehen der Behörde für Schule und Berufsbildung darüber hinaus weitere drei Stellen des gehobenen Dienstes
zur Verfügung.
Daraus ergibt sich folgende Stellenübersicht:
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Lfd. Organisationseinheit Ist Soll Differenz
Nr.
Sondervermögen Schule 60501 629 24
- Bau und Betrieb
2 Steuerungseinheit der 0 3 3
Finanzbehörde
3 Mieterzentrale der Be- 0 1310) 13
hörde für Schule und
Berufsbildung
605 645 40
4 Summen
jeweiligen Haushaltsansätzeist im anliegenden Zahlenprotokoll (vgl. Anlage 4) dargestellt. Eine Ubersicht über
die Mittelherkunft und die Mittelveranschlagung im Wirtschaftsplan Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb
bietet der Überleitungsplan in Anlage 5.
In der Behörde für Schule und Berufsbildung verbleiben
vollständig das Referat „Schulentwicklungsplanung und
Standortplanung" mit zwölf Stellen sowie drei Stellen für
die Weiterführung des Modells „Fifty/Fifty. Im Einzelplan
der Behörde für Schule und Berufsbildung sind daher insgesamt 28 Stellen (davon drei kw 2011) vorzusehen (finanzielles Gesamtvolumen rd. 1,8 Mio. Eure), die aus der bisherigen Abteilung Schulbau nicht in das Sondervermögen
übergehen.
Darüber hinaus werden folgende Ergänzungen des Haushaltsbeschlusses 2009/2010 benötigt:
In Artikel 3 (Kreditaufnahme durch Sondervermögen)
wird folgende Nummer 3 angefügt:
„3. Die Kreditaufnahmeermächtigung durch das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb zur Finanzierung veranschlagter Aufwendungen und Investitionen einschließlich Vorgriffe für Maßnahmen im
Schulbau wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250
Tsd. Euro festgesetzt."
Begründung: Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb wird die
Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme durch
Beschluss der Bürgerschaft festgesetzt. Die Kreditaufnahme soll die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sicherstellen.
In Artikel 7 (Übertragung von Mitteln auf andere Titel)
wird folgende Nummer 30 angefügt:
„30. Zur Anpassung veranschlagter Beträge im Rahmen
der Errichtung des Sondervermögens Schule - Bau
und Betrieb zum 1. Januar 2010 dürfen mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde
Sollübertragungen auf vorhandene oder neu einzurichtende Titel vorgenommen werden, wenn sich
In der Anlage 3a sind die Stellenbedarfe des Sondervermögens, -der Steuerungseinheit der Finanzbehörde und der
Mieterzentrale der Behörde für Schule und Berufsbildung
dargestellt. Der Anlage 3b kann der Stellenbestand des
Sondervermögens zum beabsichtigten Gründungstermin
1. Januar 2010 entnommen werden. Die vorhandenen
Haushaltsvermerke „kw" werden aufgehoben. Der Einzelnachweis der Stellenverlagerungen erfolgt mit dem Stel
lenplan 2011/2012.
Soweit die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister
und ihre .mitwirkendeii Partnerinnen und Partner weiterhin Beschäftigte der Behörde für Schule und -Berufsbildung bleiben, werden deren Personalkosten bei der
Behörde für Schule und Berufsbildung veranschlagt. Die
anteilige Arbeitszeit der Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister wird dem Sondervermögen im Rahmen
der Facility Management-Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Aus Transparenzgründen und wegen der deutlich überwiegend gebäudebezogenen Leistungen sind die Personalaufwendungen in den Bewirtschaftungskosten für die Schulen abgebildet und werden im Wirtschaftsplan des Sondervermögens (Erstattung gegenüber der Behörde für Schule
und Berufsbildung, Ausweis in den Bewirtschaftungskosten) als Einnahmen und Ausgaben veranschlagt.
3. Notwendige Anpassungen im Haushaltsplan 2009/2010
Mit dem Übergang von Personal-, Sach- und Investitionshaushaltsressourcen von der Behörde für Schule und
Berufsbildung der Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt und der Finanzbehörde an das Sondervermögen
müssen die für 2010 veranschlagten Ansätze in den jeweiligen Haushaltsplänen angepasst werden. Eine zusammenfassende Ubersicht über alle mit der Gründung des Sondervermögens notwendigen Ansatz-Anpassungen der
0111
aus: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für
Bauordnung und Hochbau (davon 39,2 Stellen ohne Budget
i. H.v. 2,3 Min. Euro) sowie Behörde für Schule und Berufsbildung - Schulbauabteilung zuzüglich Intendanzanteile
(ohne zwölf Stellen des Referats Schulentwicklungsplanung
und Standortplanung, jetzt Amt für Bildung)
1) davon neun Stellen aus dem Bestand der Behörde für Schule
und Berufsbildung, drei Stellen- des gehobenen Dienstes kw
31. Dezember 2011
9)
Senatskanzlei
Geschäftsstelle des Senats
5. November 2009
Berichtigung
Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft betreffend
Gründung des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb
(Drucksache 19/4208)
In der Mitteilung ist folgende Berichtigung vorzunehmen:
Im Petitum Nr. 6, erster Spiegelstrich, letzter Satz muss es
statt „wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250 Tsd. Euro festgesetzt"
richtig heißen ‚wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250 Mio. Euro festgesetzt".
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
die ursprüngliche Zuordnung als nicht sachgerecht
erweist.
Begründung: Im Zusammenhang mit der Errichtung
des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" zum
1. Januar 2010 besteht für eine Ubergangszeit die Notwendigkeit, Zuorddungsfehler oder Ungenauigkeiten
bei der Überleitung der Ansätze durch Sollübertragungen unterjährig berichtigen zu können.
‚'II.
Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
1. von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis
nehmen,
2. das „Gesetz über das Sondervermögen Schule Bau und
Betrieb" entsprechend der Anlage 1 beschließen,
3.
- In Artikel 7 (Übertragung Von Mitteln auf andere Titel)
wird folgende Nummer 30 angefügt:
„30. Zur Anpassung veranschlagter Beträge im Rahmen
der Errichtung des Sondervermögens Schule - Bau
und Betrieb zum 1. Januar 2010 dürfen mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde
Sollübertragungen auf vorhandene oder neu einzurichtende Titel vorgenommen werden, wenn sich
die ursprüngliche Zuordnung als nicht sachgerecht
erweist.
VIII.
dem in Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan des SonderVermögens Schule - Bau und Betrieb zustimmen,,
4.
die in der Anlage 3a bezeichneten Planstellen ausbringen,
5.
den der in Anlage 4 der Drucksache dargestellten Änderungen im Haushaltsplan 2009/2010 und den Wirtschaftsplänen 2010 des Hamburger Instituts für berufliche Bildung, der staatlichen Hochbaudienststelle der Behörde für.
Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und
Hochbau - Landesbau - und des Immobilienmanagements zustimmen,
6.
„3. Die Kreditaufnahmeermächtigung durch das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb zur Finanzierung veranschlagter Aufwendungen und Investitionen einschließlich Vorgriffe für Maßnahmen im
Schulbau wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 250
Tsd. Euro festgesetzt,"
den Haushaltsbeschluss 2009/2010 wie folgt ändern:
- In Artikel 3 (Kreditaufnahme durch Sondervermögen)
wird folgende Nummer 3 angefügt:
-
Anlagen
VIII.1 Anlage 1:
Gesetzentwurf zur Errichtung des „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb"
VIII.2 Anlage 2: Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Schule Bau und Betrieb
VIII.3a Anlage 3a: Stellenbedarfsübersicht
VIII.3b Anlage 3b: Stellenbestand des Sondervermögens
VIfl.4 Anlage 4: Zahlenprotokoll
VIII.5 Anlage 5: Überleitungsplan
11
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Anlage 1
Entwurf
Gesetz
zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb"
Vom..........
Errichtung
(1) Die Freie und Hansestadt Hamburg bildet unter dem
Namen „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" ein teilrechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und
Rechnungsführung.
(2) Dem Sondervermögen werden die im Verwaltungsvermögen dt für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde
und die im Allgemeinen Grundvermögen stehenden Schulgebäude und Schulgrundstücke der allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen einschließlich ihrer wesentlichen und
unwesentlichen Bestandteile (im Sinne der §94 und 95 des
Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie die Schulsportgrundstücke
übertragen (Anlage 1). Darüber hinaus wird die für Finanzen
zuständige Behörde ermächtigt, weitere Immobilien in das
Sondervermögen einzubringen.
1. eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender aus der für Finanzen
zuständigen Behörde,
2. eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender
Vorsitzender aus der für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde,
3. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten des
Sondervermögens und
4. zwei weitere noch zu bestimmende Vertreterinnen oder Vertreter.
(4) Weitere Einzelheiten werden durch die Geschäftsordnung des Sondervermögens geregelt.
§5
Dienststelle und Rechtsverhältnisse der Beschäftigten
(3) Verbindlichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg
gehen anteilig entsprechend dem übertragenen Anlagevermögen auf das Sondervermögen über.
(1) Das Sondervermögen als Dienststelle der Freien und
Hansestadt Hamburg kann Beamtinnen und Beamte sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.
§2
Zweck und Aufgaben
(2) Die Beamtinnen und Beamten sind Landesbeamte, die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen im Dienst der
Freien und Hansestadt Hamburg.
(1) Im Rahmen einer bedarfsgerechten Herstellung und
Bereitstellung von Gebäuden und Grundstücken für schulische
und andere in unmittelbarem Zusammenhang stehende
Zwecke hat das Sondervermögen die Aufgabe, die in § 1 Absatz
2 definierten Gebäude und Grundstücke nach wirtschaftlichen
Grundsätzen zu planen, zu bauen und zu bewirtschaften.
(2) Zu diesem Zweck überlässt das Sondervermögen die ihm
nach § 1 Absatz 2 zugewiesenen Gebäude und Grundstücke
einschließlich der wesentlichen und unwesentlichen Bestandteile entgeltlich an die für Schule und Berufsbildung zuständige Behörde oder an die Nutzer der Immobilien.
§3
Stellung im Rechtsverkehr (1) Das Sondervermögen kann im Rechtsverkehr unter seinem Namen handeln, klagen und verklagt werden.
(2) Für Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet die
Freie und Hansestadt Hamburg unbeschränkt.
§4
Verwaltung
(1) Das Sondervermögen unterliegt der Aufsicht, der für
Finanzen zuständigen Behörde.
(2) Bei dem Sondervermögen wird ein Verwaltungsrat gebildet.
(3) Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die
vom Präses der für Finanzen zuständigen Behörde für eine
Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden. Er setzt sich wie folgt
zusammen:
-
12
§6
Wirtschaftsplan, Geschäftsjahr
(1) Für jedes Geschäftsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Wirtschaftsplan wird dem Haushaltsplan der Freien
und Hansestadt Hamburg als Anlage beigefügt und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. § 26 Absatz 1 Satz 4
und 5 der Landeshaushaltsordnung vom 23. Dezember 1971
(HmbGVBI.1971 S. 261, 1972 SAO), zuletzt geändert am
20. November 2007 (HmbGVBI. S. 402), findet Anwendung.
§ 26 Absatz 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung findet keine
Anwendung.
§7
Wirtschaftsführung
(1) Das Sondervermögen kann Kredite aufnehmen.. Die
Höhe der Kreditaufnahme wird durch Haushaltsbeschluss der
Bürgerschaft festgesetzt. § 18 der Landeshaushaltordnung in
der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung findet keine Anwendung.
(2) Die für Finanzen zuständige Behörde erlässt Bestimmungen über die Wirtschaftsführung des Sondervermögens.
§8
Jahresabschluss
(1) Nach Abschluss des Wirtschafts)abres wird ein Jahresabschluss aufgestellt. -
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
(2) Der Jahresabschluss wird der Haushaltsrechnung als
Anlage beigefügt. 85 Satz 1 Nummer der Landeshaushaltsordnung findet keine Anwendung.
§9
Versetzung des Personals
(1) Die Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1. der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die in den
Hochbaudienststellen ABH 51 und ABR 54 des Amtes für
Bauordnung und Hochbau beschäftigt sind,
2. der Behörde für Schule und Berufsbildung, die
a) in den Referaten V 51, V 53, V 54, V-S, V-P des Amtes für
Verwaltung beschäftigt sind,
b) an Schulen als Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter, Eigenreinigungskräfte, Bewachungspersonal, Garderobenhilfen, Betriebselektrikerinnen und Betriebselektriker, Pförtnerinnen und Pförtner sowie Hallenwartinnen und Hallenwarte tätig sind,
und Partner der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister.
(3) Die Zuordnung nach Absatz 1 lässt die bestehenden
Beamten- und Arbeitsverhältnisse zur Freien und Hansestadt
Hamburg unberührt.
(4) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes für die in Absatz 1
genannten Organisationseinheiten bestehenden Dienstvereinbarungen gelten bis zum Abschluss der sie ersetzenden Dienstvereinbarungen im Sondervermögen fort, wenn sie nicht durch
Zeitablauf, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung außer
Kraft treten, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2011.
§10
Übergangsvorschriften
Bis zur Wahl eines Personalrats, längstens bis zum 30. Juni
2010, nehmen die Mitglieder des Wahlvorstands nach § 21 oder
§ 22 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes In der
Fassung vom 16. Januar 1979 (HmbGVB1. S. 17), zuletzt geändert am 22. Dezember 2006 (HmbGVBI. 5. 614, 624), sowie die
jeweils ersten Ersatzmitglieder die Aufgaben und Befugnisse
des Personalrats wahr.
sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Dienststelle „Son§ 11
derveralögen Schule - flau und Betrieb" versetzt.
Inkrafttreten
(2) Nicht zu dem von Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b erfassten Personenkreis gehören die mitarbeitenden Partnerinnen Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
13
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
Begründung
Einleitung
Die Zusammenführung der Bau- und Gebäudemanagementaufgaben im „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb"
wird durch eine zukunftsgerichtee Neuorganisation der
Schulbauverwaltung umgesetzt, die zugleich schulpolitischen
Belangen Rechnung trägt. Damit wird die Voraussetzung
geschaffen, den Sanierungsstau im Schulbau in einem überschaubaren Zeitrahmen zu beheben sowie anerkannte Zubaubedarfe zu finanzieren und zu realisieren.
Zu § 1 „Errichtung":
Absatz
• §26 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung ermöglicht die
Errichtung eines Sondervermögens. Hiervon macht die Freie
und Hansestadt Hamburg Gebrauch und errichtet ein teilrechtsfähiges Sondervermögen unter dem Namen „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb". Die Verwaltungsvorschrifteil zu § 26 Absätze t und 4, §574,85 Nummer 3 und § 87 LHO
(VV-Landesbetriebe), insbesondere bezüglich der Veranschlagung des Personalaufwandes, gelten entsprechend.
Absatz 2
Sämtliche Schulimmobilien (allgemeinbildende und berufliche Schulen) aus dem Verwaltungsvermögen der Behörde für
Schule und Berufsbildung sowie - in Einzelfällen - des Allgemeinen Grundvermögens werden in das Sondervermögen
übertragen. Die zu übertragenden Objekte sind in der standortbezogenen Liste (Anlage 1) dargestellt. Die Liste ist nach der
Systematik der Zugehörigkeit zu den Regionalen Schulentwicklungskonferenzen geordnet.
Durch Satz 2 wird die Möglichkeit eröffnet, von Seiten der
für Finanzen zuständigen Behörde auch zu späteren Zeitpunkten weitere Immobilien, die für Schulzwecke benötigt werden
oder im engen Zusammenhang mit der schulischen Nutzung
stehen, einzubringen. Absatz 3
Mit dieser Vorschrift übernimmt das Sondervermögen
anteilig entsprechend dem ihm übertragenen Anlagevermögen
Verbindlichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg im
Rahmen eines Darlehens, das die Freie und Hansestadt Hamburg dem Sondervermögen gewährt. Die darauf zu entrichtenden Zinsen sind vom Sondervermögen an den Haushalt der
Freien und Hansestadt Hamburg zu zahlen.
Zu 2 „Zweck und Aufgaben":
Absatz 1
Das Sondervermögen ist wirtschaftlicher Eigentümer aller
Schulimmobilien. Es hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung
der schulischen Belange die Schulimmobilien nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten, zu
bewirtschaften und zu vermieten.
Das Sondervermögen bietet die Möglichkeit einer effizienteren Nutzung der Schulimmobilien. Soweit die für Schule und
Berufsbildung zuständige Behörde als Mieterin auf vermarktbare Flächen verzichtet, sollen die Zuflüsse aus Erlösen ausschließlich zu Zwecken des Sondervermögens verwendet werden. Dadurch wird die Möglichkeit eines schnelleren Abbaus
des Sanierungsstaus eröffnet.
14
Absatz 2
Das Sondervermögen überlässt der für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde die Schulimmobilien im Rahmen eines Globalmietkontrakts für schulische und andere im
unmittelbaren Zusammenhang stehende Zwecke. Die bestehenden Drittnutiungsverhältnisse bleiben davon unberührt,
die Drittnutzer werden insoweit zu „Untermietern". Das Sondervermögen kann auch direkt an Nutzer vermieten, wenn
neue Gebäude oder Räumlichkeiten zur ausschließlichen Nutzung durch diese Nutzer errichtet werden.
Vermietet werden die Gebäude und Grundstücke einschließlich ihrer wesentlichen und unwesentlichen Bestandteile. Die
Definition der wesentlichen Bestandteile ergibt sich aus
§ 94 BGB. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen beispielsweise auch die fest verbundenen Abzugsinstallationen in Chemieräumen. Der Begriff „unwesentlichen Bestandteile" ist
i S. d. § 95 BGB zu verstehen. Hierzu gehören Spielgeräte und
Geräteschuppen auf dem Schulhof, nicht aber Schultafeln, die
als bewegliches Inventar der Schulen nicht mitvermietet werden.
Zu § 3 „Stellung im Rechtsverkehr":
Die Vorschrift ermöglicht dem Sondervermögen die Teilnahme am Rechtsverkehr.
Zu §4 „Verwaltung": Absatz 1
Das Sondervermögen wird durch die für Finanzen zuständige Behörde als aufsichtführende Behörde gesteuert. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Aufsicht wird auf die Verwaltungsvorschriften zu 26 Absätze 1 und 4,5574, 85 Nummer 3
und §87 LHO (VV-Landesbetriebe) verwiesen..
Absatz 2
Es wird ein Verwaltungsrat eingerichtet, der die aufsichtführende Behörde bei der Steuerung und Überwachung des
Sondervermögens unterstützt, vgl. Ziffer 2.3 der Verwaltungsvorschriften zu 526 Absätze 1 und 4, §574, 85 Nummer 3 und
§ 57 LHO (VV-Landesbetriebe).
Zu 5 „Dienststelle und Rechtsverhältnisse der
Beschäftigten":
Absatz 1
Das Sondervermögen ist eine eigene Dienststelle mit eigener Personalverwaltung und Personalvertretung i. S. d. Personalvertretungsgesetzes. Die Geschäftsführung des Sondervermögens hat demgemäß die nach § 6 Absatz 2 HmbPeisVG
erforderlichen Befugnisse. Die Regelungen dienen der Klarstellung, dass Beschäftigungsstelle das Sondervermögen ist und
nicht die aufsichtführende Behörde; Dienstherrnfähigkeit
wird dem Sondervermögen nicht verliehen.
Absatz 2
Die Regelungen dienen der Klarstellung.
Zu §6 „Wirtschaftsplan, Geschäftsjahr":
Durch den Wirtschaftsplan wird die Transparenz über die
eingehenden und ausgehenden Mittel hergestellt. Das
Etatrecht der Bürgerschaft wird durch Vorlage des Wirtschaftsplans gewahrt.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg- 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
Zu 7 „Wirtschaftsführung":
Durch diese Vorschrift wird das Sondervermögen ermächtigt, im eigenen Namen Kredite aufzunehmen. Auf Grund des
an den Schulen festgestellten erheblichen Sanierungsstaus und
der Notwendigkeit, in Zukunft Neubaubedarfe ebenfalls in
einem erheblichen Umfang zu realisieren, muss das Sondervermögen in der Lage sein, dieses durch die Aufnahme von Krediten zu finanzieren. Es ist daher notwendig, die Anwendbarkeit
von 518 Landeshaushaltsordnung in der ab 1. Januar 2013
geltenden Fassung gesetzlich auszuschließen, da durch diese
Regelung Kreditfinanzierungen und Haushaltsverschuldungen ab 2013 ausgeschlossen werden sollen.
Zu § 8 „Jahresabschluss":
Absatz 2
Die Regelung in Satz 1 geht über die Vorlagepflicht gemäß
§ 85 Satz 1 Ziffer 2 der Landeshaushaltsordnung hinaus.
Zu § 9 „Versetzung des Personals<':
Absatz 1
Durch diese Regelung sind die darin aufgezählten Beschäftigten mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2010 in das
„Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" versetzt.
Die Versetzung durch Gesetz ist zulässig. Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 72 und 74 Absatz 1
Nr. 27 GG i. V. m. § 15 BeamtStG in Bezug auf die Versetzung
der Beamtinnen und Beamten - innerhalb eines Dienstherrn bzw. Artikel 72 und 74 Absatz 1 Nr. 12 GG in Bezug auf die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da der Bund für den
Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine bundesrechtliche Regelung zur Versetzung getroffen hat und für
die Beamtinnen und Beamten im BeamtStG lediglich eine landesübergreifende Versetzung geregelt ist, besteht hier gesetzge-
berischer Spielraum, eine landesrechtliche Regelung zur Versetzung der Beschäftigten zu treffen.
Absatz 2
Von der Versetzung ausgenommen sind diejenigen Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter, die Partnerinnen und Partner von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern sind
und im Rahmen von Koppelverträgen an den Schulen mitarbeiten.
Nicht nur die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister, sondern auch die an den Schulen mitarbeitenden Partne,
rinnen und Partner bleiben Beschäftigte der für Schule und
Berufsbildung zuständigen Behörde. Es steht ihnen allen aber
frei, zum Sondervermögen zu wechseln.
Absatz 3
Die Norm hat - wie 5—lediglich klarstellende Bedeutung.
Da mit der Versetzung kein Wechsel des Dienstherrn verbunden ist, hat die Versetzung keinen Einfluss auf die bestehenden
Beamten- und Arbeitsverhältnisse. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bleiben Beschäftigte der Freien und Hansestadt
Hamburg. Die tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen gelten daher weiterhin fort. Die Beschäftigten werden auch nach
der Versetzung die bisherige Bezahlung einschließlich etwaiger
Zulagen erhalten, solange die Voraussetzungen hierfür erfüllt
sind.
Absatz 4
Bis zum Abschluss einer Neuregelung gelten die für den
betroffenen Bereich und Personenkreis getroffenen Dienstvereinbarungen, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2011 fort.
Zu § 10 „Übergangsvorschriften":
Bis zur Wahl des Personalrats führt der Wahlvorstand die
Geschäfte als Ubergangspersonalrat.
15
Drucksache 19/4 2 08
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
Schulname
Standort
Gesamtgröße
Flurstücke/ Gemarkung Grundstück
(m2)
RSKI
3.072
Ani Dalmannkai 1914/Altstadt-Süd
Hafencity
. 10.044
Heinrich-Wolgast-Schule Greifswalder Str. 40 1 764!St.Ceorg-Nord
8.721
Rudolf-Roß-Gesamtschule Neustädter Straße 60 2093,2095,2094ft4eustadt-Nord
Rudolf-Roß-Gesamtschule Kurze Straße 30
Fritz-Kähne-Schule Marckmannstraße6l 620/BillwerderAusschlag
Rohe Landwehr Hohe Landwehr 19 281 Hamm Geest
Ostert,rook 17119 18831 Hamm Marsch
Osterbrook
Ritterstraße 44 76091bek
Hasselbrook
Richardstraße Richardstraße 85 742!Eilbek .
.
Wielandstraße Wielandstraße9 321,2198!Eilbek
Griesstraße 101 1859, 1582, 1961 Hamm Geest
Griesstraße
1805twJ Hamm Marsch
Ebelingpltz 8
Hamm
Klosterschule Westphalensweg 7 2073!St.GeorgNord
Lohmühlen-Gymnasium Bülaustraße 30 21301 St. Georg Nord
1718, 1738/ St. Georg Süd
Härgeschädigtenschule Schultrweq 9
Härgeschädigtenschule Hammer Straße 124 3154 u. 3153 !Marienthal
Marckmannstraße Marckmannstraße 60 25881 Biltwerder Ausschlag
Pröbenweg 24 871 Hamm Marsch
Pröbenweg
107/Neuwerk
Neuwerk (Inselschule) Neuwerk 5
17.589
18.414
12.673
10.316
16.321
20.263
10.017
18.779
14.632
13.091
12.190
8.468
24.906
11.390
11.379
2.148
G3 Staatliche
Gewerbeschule Ernährung Brekelbaums Park 6
und Hauswirtschaft
2034/Hamm Marsch
32.223
G 8 Berufliche Schule
Recycling- und Sorbenstraße 15
Umwelttechnik
1753/ Hamm Marsch
17384
1805tw.1 Hamm Marsch
21.738
2034/Hamm Marsch
-
G 9 Staatliche
Gewerbeschule Ebelingplatz 9
Kraftfahrzeugtechnik
G 15 Staatliche
Gewerbeschule Fertigungsund Flugzeugtechnik Ernst
Mittelbach
Brekelbaums Park 10
H 1 Staatliche Handelsschule
Anckelmannstraße 10
Anckelmannstraße
H 2 Staatliche Handelsschule
mit Wirtschaftsgymnasium Wallstraße 2
Am Lämmermarkt
H 9 Staatliche Handelsschule
mit Wirtschaftsgymnasium Wendenstraße 166
Wendenstral3e
H 11 Staatliche
Holzdamm
Handelsschule Holzdamm
16
261254,437,18917482001.2003,2005,2007,87,
188,14421 Neustadt Nord
9l8twiBorgfelde
9.127
17311 St. Georg Mine
5.535
6441 Borgfelde
4.580
20881 St. Georg Nord
3.143
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Drucksache 19/4208.
noch Anlage 1
Schulname
Standort
Gesamtgröße
Flurstücke! Gemarkung Grundstück
(m2)
H 12 Staatliche Handelsschule Ausschläger Weg Ausschläger Weg 10 918twiBorgfelde .
Staatliche
Abendwirtschaftsschule Anckelrnannstraße 10 918twiBorgfelde
H 14 Staatliche
14117
Handelsschule Holsienwall Holstenwall
1185 und 12091 Neustadt Nord
9.128
6.461
H 16 Wirtschaftsgymnasium
St. Pauli Staatliche
Budapester Str. 58
Handelsschule mit
Wirtschaftsgymnasium - .
1744/St.Pauli Nord
19.110
El 18 Staatliche
Bei der Hauptfeuerwache 1
Handelsschule Berliner Tor
12711 St. Georg Nord
4.141
W 8 Berufliche Schule
Burgstraße 33-35
Burgstraße
960/ Borgfelde
Berufsfachschule Gesundheit Ritlerstraße 44 a
-
760v,/Elk
Abendschule Vor dem
Holstenglacis 6
Holstentor
13921 St. Pauli Nord
RSK2
An der GlinderAu Sonnenland 27 21131 Kirchsleinbek
Billbrookdeich Billbrookdeich 266 1491,1962tw. Billbrook . .
Bonhoefferstraße Bonhoefferstraße 13 16531Öjendorf
Möllner Landstraße Oberschleerns 9 38281 Schiftbek
Öjendorf
Öjendorfer Höhe 12 693/ Öjendorf
Öjendorf
Pergamentweg 1 2029, 38271 Schilmek
Öjendorf
kchenholzstraße 4009/Schifffiek
Mümrnelmannsberg Mümmelmannsberg 54 1620/Xirchsteinbek .
3252/Kirchsteinbek
Rahewinkel
Rahewinkel 9
Fuchsbergredder Dringsheide 10/12 10251 Öjendorf
Speckenreye 11 Speckenreye 11 13191 Horn Geest
Stengelestraße Stengelestraße 38 1154/Horn Geest
Sterntalerstraße Sternlalerstraße 42 15071 Horn Geest
Beim Pachthof Beim Pachthof 15117 642) Horn Geest
Steinadlerweg Steinadlerweg 26 18301 Schiftbek
16251 Horn Geest
Snitgerreihe 2
Horn
Rhiernsweg 61 12861 Horn Geest
Horn
23V Horn Geest
Horn
Rhiernsweg 6
Horn
Homer Weg 89 1344,1854/Horn Geest
Mürnrnelrnannsberg Mümmelrnannsberg 75 3544/Xirchsleinbek
Kurt-Körber
Pergamentweg 1 20291 Schiflbek
Hermannstal
Herrnannstal 82 11541 Horn Geest
Oststeinbeker Weg Oststeinbeker Weg 29 11681 Kirchsleinbek
14151 Horn Geest . .
St. Georg
Querkamp 68
Hauskoppeislieg Hauskoppelstieg 12 38331 Schiffbek .
Hauskoppelslieg Weddestraße 28 11221 Horn Geest
271 6tw, 3497,41 34tw.,4265,433SILohbrÜgge;
Sprachheilschule Reinbeker Reinbeker Redder 274
22241 Kirchsteinbek
Redder
Steinbeker Marktstraße Steinbeker Marktstraße 8110 8041 Kirchsteinbek
Steinfeldtstraße . Steinfeldtstraße 1 38001 Schiffbek
15.141
3.264
4.288
23.918
28.255
17.926
24.623
20.252
35205
17.927
47.626
13.235
24.527
25.617
46.585
25.137
22.410
29.717
20.152
21.217
15.609
17.888
46.042
46.585
30.487
21.121
12.220
11.492
29.878
11.479
24.906
17
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
18
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage ,1
19
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
20
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 1
Schulname
Standort
H 5 Staatliche Handelsschule
mit Wirtschaftsgymnasium Telernannstraße 10
Weidenstieg
H 5 Staatliche Handelsschule
Schwenckestraße 91-93
mit Wirtschaftsgymnasium
H 15 Staatliche
Mittelweg 42a
Fremdsprachenschule
Gesamtgröße
Flurstü6kel Gemarkung Grundstück
(m2)
5025lEimsbüttel
6.505
1490/Eimsbüttel
4.238
1644twiRotherbaum
8.093
H 15 Staatliche
Bannbeker Straße 30-32
1233Mintertiude
Fremdsprachenschule
RSK9
Lutterothstraße Lutterotlistraße 34/36 2424,1503lEimsbüttel
Eduardstraße Eduardstraße 28130 606/Eimsbüttel
Rellinger Straße Rellinger Straße 13/15 2135,4383 42151 Eimsbüttel
Molkenbuhrstraße Molkenbuhrstraße 2 977/Stellingen
Brehmweg 62 4324/Stellingen
Brehmweg
Wegenkamp
Wegenkamp 9 4105/Stellingen
Sportplatzring Sportplatz ri ng 73 4259.3097/Stellingen
4324/Stellingen
Stellingen (Gesamtschule) Brehmweg 60
Albrecht-Thaer-Gymnasium Wegenkamp 3 4105/Stellingen
Telemannstraße Telemannstraße ID 5025/Eimsbüttel
RSK10
Bindfeldweg 37 6771/Niendorf
Bindfeldweg
Burgunderweg Burgunderweg 2 5814.9330,4744, 9331/Niendorf
Döhmstraße42 3311/Lokstedt
Döhmstraße
Hinter der Lieth Hinter der Lieth 61 1679/l.okstedt
Vizelinstraße Velinstraße 50 4704flokstedt
Moorflagen
Wagrieiweg 18 35lNiendorf
741 1/Niendorf
Sethweg
Sethweg 56
Sachsenweg Sachsenweg 74 6155, 12048tw.INiendorf
Niendorf
Paul-Sorge-Straße 1331135 9701/Niendorf
7411/Niendorf
Niendorf
Sethweg 56
Bondenwald
Bondenwald 14 b 4734, 4735tw.1 Niendorf
Corveystraße Corveystraße6 . 4147&okstedt
Ohmoor
Sachsenweg 76 6155/Niendorf
Bindfeldweg 37
Bindfeldweg 37
67711Niendorf
(Förderschule)
W 3 Berufliche Schute
Niendorfer Marktplatz 5-7
3453,10779/Niendorf
Niendorf
W3 Berufliche Schule
lsestraße 144-146
Niendorf
. 23061 Härvestehude
W 3 Praxisausbildungssttte Niendorfer Marktplatz 5-7 3453, 10779/Niendorf
RSKII
Anna-Susanna-Stieg Anna-Susanna-Sfteg 3 3064, 8471/SchneIsen
Frohmestraße Frohmestraße 42 1001,56171 Schneisen
RönnkampRönnkamp3/5 7411/Schneisen
Röthmoorweg Röthmoorweg 9 3726/SchneIsen
6819/Eidelstedt
Furtweg
1 Furtweg 56
11.370
13.745
9.686
14.452
23.368
48.558
50.125
17.146
25.991
26.413
14.867
28.099
19.651
25.314
25.226
45329
26.002
20.102
31.280
21.188
2.698
28.885
- 16.222
8.592
24.832
18.474
21
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
22
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 1
Schulname Standort
Gesamtgröße
Flurstücke! Gemarkung Grundstück
(m')
Alter Teichweg Alter Teichweg 200 551 1/Sarmbek
Genslerstraße Genslerstraße 33 611/Barmbek
Genslerstraße Ballerstaedtweg 1 1121/Alsterdorf
Humbotdtstraße Humboldtstraße 30 1536/Uhlenhorst
Tieloh 28
fieloh 28 (m. Diesetstr. 6) 205, 4602/ Barmbek
WinteihuderWeg WintertiuderWeg 1261128 5668/Samibek,1451lJhlenhorst
Winterhuder Weg Humboldtstraße89 1615/Uhlenhorst
Fraenkelstraße Fraenkelstraße 3 591 ltwiBarnibek
Emil-Krause-Gymnasium Krausestraße 53 3900IBarmbek
Lerchenfetd
Lerchenfetd 10 3534/Barmbek .
889/Bannbek
Lerchenfeld
Finkenau 42
Margaretha-Rothenguifo 5
Gymnasium
5932/Brmbek
Gesamtschute
Benzenbergweg 2
Benzenbergweg
49.605
8.412
30.550
15.331
23.751
18.086
7.950
4.925
9.906
18.168
5.132
26.602
4584/Barmbek
22.581
Gesamtschute
Langenfort68/70
Benzenbergweg
4970/ Barmbek
Brucknerstraße Brucknerstraße 17 5980/ Bamibek
Brucknerstraße Wittenkamp 15 4527IBarmbek
9.067
6.655
8.654
FSP 1 Staatliche Fachschule
für Sozial-pädagogik Griesstraße 101
Wagnerstr. - Fröbelseminar
FSP 1 Staatliche Fachschule
für Sozial-pädagogik Wagnerstraße 60
Wagnerstr. - Fr5belseminar
G 1 Staatliche
Gewerbeschule Stahl- und Angerstraße 7
Maschinenbau
G 5 Berufliche Schule
Steinhauerdamm 4
Steinhauerdamm
1859,1582,1961 Hamm Geest
-
4992tw.1 Barmbek
17.686
9711420fl-lohenfelde
19.728
953tw/Hohenfelde' 5.414
G 6 Staatliche
Gewerbeschule Holztechnik,
Richardstraße 1
Farbtechnik,
Raumgestaltung, Textil und
Bekleidung
8445557/Barnibek
18.705
G 6 Staatliche
Gewerbeschule Holztechnik,
Farbtechnik,
Stephanstraße 15
Raumgestaltung, Textil und
Bekleidung
1033/Hinschenfelde
17.031
G 6 Staatliche
Gewerbeschule Holztechnik,
Farbtechnik, ‚ Zeughausniarktg2
Raumgestaung, Textil und
Bekleidung
585,1688,1691, 16931 Neustadt Süd
4.203
23
Drucksache 19/4208
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
Schulname
11 Staatliche
werbeschule
d Ernährung
Standort
Gesamtgröße
Flurstücke! Gemarkung Grundstück
(m')
ße4
141 6fl-Iohenfelde
21.636
11 Staatliche
ße3l/33
17.830
W 1 Staatliche Schule
Gesundheitspflege
Straße 2
W 1 Staatliche Schule
Gesundheitspflege
istraße 35
W 2 Berufliche Schule
Uferstraße
RSK 14
5.413
6.855
9-10
7.600
ng 13
endamm 39
10.408
24.502
23,824
28.416
24.984
28.288
34.041
23,7 17
24.257
27.661
6.089
38.151
38/40
107
r Lands
27129
27129
29 Klein Borstel
75,10627/LangE
BIXlein Borstel
rao89
lt (Gymnasium)
36
37.675
20.042
(Spez. SoRSK 15
rstraße
burger Straße
;traße
Damm
ftraße'
Straße
Eichtalpark
24
18.311
2917Mandsbek
21.962
26.539
28.751
19.419
41.137
25.011
26.688
10.622
18.423
13.574
Charlottenburger Str. 84
Jenfelder Straße 252
Öendorfer Damm 8
Oppetner Straße 45
Potsdamer Straße 6
Stephanstraße 103
Bovestraße 10-12
Schimmelmannstraße 71
Walddörferstr. 91
Walddörferstr. 243
1407, 1408, 1711,1385/Hinschenfelde
1918, 2431/Tonndorf
Barenkrug 16
2596, 3115, 185 Tonndorf 3393,3399 Farmsen
19.233
15.533
44.189
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 1
25
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien ünd Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
26
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 1
27
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt-Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 1
28
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 1
Schuiriame
Standort
W 5 Staatliche Schule
Petersweg 2
.
Sozialpäd
agogik Harburg
Gesamtgröße
Flurstücke/ Gemarkung Grundstück
(nf)
114ltwlHetmfeld
W 5 Staatliche Schule
• . . Woellmerstraße 1
Sozialpädagogik Harburg
3 80/Heimfeld
RSK22
Aueschule Finkenwerder Ostfrieslandstraße 91 47241 Finkenwerder Nord
26.323
Westerschule Finkenwerder Finkenwerder
Landscheideweg 160 43331 Finkenwerder Nord
Arp-Schnitger-Stieg Arp-Schnitger-Stieg 19 196911-Iasselwerder
512, SIltw.!Cranz
Estebogen 3
Cranz
Hausbnicherhahnhotr. 19 774,77llNeugraben
Hausbruch
Lange Striepen Lange Striepen 51 3945,561 7561 8!Neugraben
353twiNeugraben
Quellrnoor
Quellmoor24
16.740
10.203
28.923
14.381
26.659
24.744
Neugraben
2.659
Francoper Straße 33 444/Neugraben
7802!Fischbek
Ohmsweg 52
Ohmsweg
Schnuckendhft Schnuckendrift2l 78775206IFisctibek
17261 Fischbek
Am Falkenberg Heidrand 5
26.524
26.671
14.711
27.509
Fischbek Gesamtschule FischbekerMoor6 61211Fischbek
25.351
Süderelbe (Gesamtschule) Neumoorstück 1 353.,2829, 3385/Neugraben
66.601
Süderelbe (Gymnasium) Falkenbergsweg 5 3842,2729, 27301Neugraben
21,829
Finkenwerder
Norderschulwe9 14
(Gesamtschule)
48481w., 14251 Finkenwerder Nord
Finkenwerder (Gymnasium) INorderschufweg 18 4848tw,,4813,14251 Finkenw.Nord
17.571
24.753
Frieda-Stoppenbnk-Schule Neirwiedenthaler Straße 4 3681/Neugraben
• 15.074
29
Drucksache 19/42 08 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Anlage 2
Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg
für das Haushaltsjahr 2010
Wirtschaftsplan
für das Sondervermögen „Schule - Bau und Betrieb"
(S 26 Absatz 2 LHO)
zugleich auch als Erläuterung zu den Titeln
9045.15401 Zinsen aus dem Darlehen für das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb
9045.632.91 Zuweisungen für Versorgungszuschläge an Wirtschaftspläne
9045.685.01 Zuweisung an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule—Bau und Betrieb
9045.891.01 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb
9045.89f.56 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb für LT-Maßnahmen
Haushaltsrechtlicher Vermerk
1. Ausgaben des Erfolgsplans und Ausgaben des Finanzplans sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Ausgabenreste können auf das Folgejahr übertragen werden.
2. Jahresfehlbeträge dürfen, soweit sie nicht durch nicht verbrauchte Deckungsmittel ausgeglichen werden können, als nicht
gedeckter Finanzbedarf auf das Folgejahr vorgetragen werden, wenn die Abdeckung dieser Jahresfehlbeträge in den Folgejahren
durch Jahresüberschüsse zu erwarten ist. Der nicht gedeckte Finanzbedarf ist In der Anlage zur Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern.
3. Die durch Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Erlöse werden dem Sondervermögen zugerechnet.
KM
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
?1
noch Anlage 2
PZII[ll
A. ERFOLGSPLAN
Einnahmen
1. Betriebseinnahmen
1.1 Einnähmen aus Vermietung allgemeinbildender Schulen
1.2 Einnahmen aus Vermietung beruflicher Schulen
1.3 Einnahmen aus Erstattungen für sonstige Leistungen
1.4 Einnahmen aus Bewirtschaftungskostenvorauszahlungen allg. Sch.
1.5 Einnahmen aus BewirtchaftungskostenvorauszahIungen beruf. Sch.
1.6 Einnahmen aus Dienstwohnungen
1.7 Einnahmen für Wohnungsnutzung Gebäude Am Sandtorpark
1.8 Einnahmen im Zusammenhang mit dem hamburgischen Klimaschutzkonzept
136.41
21.32
3.5C
114.77
141€
2.72
12
Summe 1.
2. Sonstige Einnahmen
2.1 Erstattungen im Zusammenhang Modell HH-Süd
2.2 Schadenersatz
2.3 Sonstige Einnahmen
Summe 2.
35
31
Drucksache 19/4208
der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 2
Kontenbezeichnung
in
ERFOLGSPLAN
Ausgaben
1. Fachausgaben
1.1 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden Schulen
1.2 Bewirtschaftung der beruflichen Schulen
1.3 Instandhaltung der allgemeinbildenden Schulen
t4 Instandhaltung der beruflichen Schulen
1.5 Mieten und Pachten
1.6 Leistungsentgelt II Modell HH-Süd
1.7 Gebäudeversicherung
Summe 1.
2. Personalausgaben
2.1 Gehälter und Löhne
2.1.1 Beamtenbezüge
2.1.2 Arbeitnehmerentgelte
2.1.3 Sonstige Aufwendungen mit Lohn- und Gehaltscharakter
Summe 2.1
2.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
2.2.1 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Arbeitnehmer
2.2.2 Versorgungszuschläge für Beamte
2.2.3 Versorgungszuschläge für Arbeitnehmer
2.2.4 Beihilfe, Unterstützung, FürsorgeleistungenSumme 2.2
Summe 2.
3. Sonstige betriebliche Ausgaben
3.1 Personalbedingte Ausgaben
3.1.1 Aus- und Fortbildung
3.1.2 Reisekosten
3.1.3 Zusatzversorgung und AugIeichszahIungen für übergehendes Personal
3.1.4 Erstattung von Personalausgaben für Schulhausmeister
Summe 3.1
3.2 Bewirtschaftung, Versorgung, Instandhaltung
3.2.1 Mieten und Pachten
3.2.2 Bewirtschaftung und Unterhaltung
Summe 3.2
3.3 Ausgaben für den Geschäftsbetrieb
3.3.1 Geschäftsbedarf, Büroausstattung, Bücherei
3.3.2 lT
3.3.3 Umzugskosten
Summe 3.3
3.4 Übrige sonstige Ausgaben 3.4.1 Steuern
3.4.2 Prüfungskosten
3.4.3 Sonstige Ausgaben
Summe 3.4
Summe 3.
32
80.919
10.883
46.346
8.429
15.985
9.813
10.184
421
64
17
44
4.21
^
Bürgerschaft der Feien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 2
Kontenbezeichnung
4. Zinsausgaben und ähnliche Ausgaben
4.1 Zinsen auf Grundvermögen
4.2 Kreditzinsen
4.3 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, Zinsanteil
Summe 4.
2010
sd. Euro
65.145
3.750
5.102
5. Steuern
5.1 Umsatzsteuer
Summe 5.
Gesamtausgaben
1
33
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch Anlage 2
Ansatz VE
Kontenbezeichnung
2010 2010
- inTsd.Euro B. Finanzierungsplan
Finanzbedarf
1. Investitionen
1.1 Grunderwrbskosten
1.2 Sanierung/Instandhaltungsstau allgemeinbildende Schulen 655€
6.68
1.3 Sanierung/Instandhaltungsstau berufliche Schulen
41.41
1.4 Neubauten allgemeinbildende Schulen
6C
1.5 Neubauten berufliche Schulen
12.2E
1.6 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, Werklohnanfeil
39€
1.7 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark
10.00
1.8 Baurisiken Modell HH-Süd
6C
1.9 Selbstgenutzte Investitionen
142.0C
Summe 1.
2. Sonstiger Finanzbedarf
2.1 Abdeckung des im Vorjahr nicht gedeckten Finanzbedarfs
2.2 Abdeckung von im Vorjahr eingegangenen Verpflichtungen
2.3 Ablieferung an den Haushalt
2.4 Jahresfehlbetrag
Summe 2.
Gesamtsumme Finanzbedarf
II. Deckunpsmittöl
C
1. Jahresüberschuss
. C
2. Im Vorjahr nicht verbrauchte Deckungsmittel
3. Investitionszuschuss aus dem Haushalt (Titel 9045.891.01) 50C
4. Investitionszuschuss aus dem Haushalt für lT (Titel 9045.891 .56) C
C
5. Betriebszuschuss aus dem Haushalt (Titel 9045.685.01)
6. Zuschuss für Versorgungszuschläge (Titel 9045.632.91) 4.041
C
7. Beteiligung an Verkaufserlösen von Grundtücken
150.00C
8. Kreditaufnahme .
154.541
Summe Deckungsmittel
1
Noch verfügbare Deckungsmittel (+)
34
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 2
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen, Ausgaben, Finanzbedarfe und Deckungsmittel für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb -. Die Gliederung der
Erläuterungen entspricht den Gliederungsziffern im Wirtschaftsplan.
1.4
und
1.5 Einnahmen aus Bewirtschaftungskostenvorauszahlungen
allgemeinbildender und beruflicher Schulen
Im Kapitel 9045 Schule - Bau und Betrieb - werden
Abführungen des Wirtschaftsplans und Zuweisungen an ihn
berücksichtigt.
Die Betriebskosten für die Schulen - Bewirtschaftung und
Betriebspersonal sowie für die Schulhausmeister und
Schulhausmeisterinnen - sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten. Die Bewirtschaftungskosten werden
monatlich von der BSB und dem HIBB an das Sondervermögen gezahlt und - zum Jahresende abgerechnet. Die
Kosten für die ingesetzten Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen werden durch das Sondervermögen
erstattet, solange diese noch bei der BSB angestellt sind.
Die Kostenerstattung erfolgt über die Position A 3.1.4 des
Wirtschaftsplans zweckgebunden an die BSB.
9045.154.01 Zinseinnahmen aus dem dem Sondervermögen
Schule - Bau und Betrieb gewährten Darlehn
9045.632.91 Zuweisungen für Versorgungszuschläge an Wirtschaftspläne
9045.685.01 Zuweisung an den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb
9045.891.01 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des
Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb
9045.891.56 Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan des
Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb für ITMaßnahmen
A.
Erfolgsplan
Einnahmen
1.1
und
1.2 Einnahmen aus Vermietung allgemeinbildender und
beruflicher Schulen - Grundmiete
Die Grundmiete bildet die Kosten der Gebäudebereitstellung ab. Sie beinhaltet Finanzierungskosten für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, dn Aufwand für
Abschreibungen auf die Gebäude sowie die Ausgaben einer
werterhaltenden Instandhaltung. Ferner sind die Personal- und Sachkosten.cnthalten, die im Zusammenhang mit
der Verwaltung, der Instandhaltung, der Bewirtschaftung
und der Umsetzung der Baumaßnahmen entstehen (zu
Kosten Betriebsarbeiter und Betriebsarbeiterinnen sowie
Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen vgl. Nrn.
1.4 und 1.5) sowie die Zinszahlungen an die FHH für das
gewährte Darlehen im Zusammenhang mit der Übertragung des Anlagevermögens. Die Grundmiete wird monatlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung an das
Sondervermögen gezahlt,
1.3 Einnahmen aus Erstattungen für sonstige Leistungen
Einnahmen für ergänzende Baumaßnahmen, die nicht
Sanierung oder Neubauten darstellen und von der BSB
und dem HIEB beauftragt werden. Für Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen sind 2.500 Tsd. Euro und an
berufsbildenden Schulen 1.000 Tsd. Euro im Einzelplan
3.1 der BSB veranschlagt.
Soweit weitere Leistungen erbracht werden, z.B. eine
Unterstützung bei der Untervermietung von Teilflächen
an Schulen durch das Sondervermögen, werden künftige
Einnahmen aus diesen Dienstleistungen hier veranschlagt
und gebucht.
1.6 Einnahmen aus der Vermietung von Dienstwohnungen an
Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen
Personal einschließlich Einnahmen aus der Nutzung von
Dienstwohnungen im Modell Hamburg Süd. Die Einnahmen für Dienstwohnungen der bei der Behörde für Schule
und Berufsbildung verbliebenen Schulhausmeister und
Schulhausmeisterinnen sind zweckgebunden weiterhin im
Einzelplan 3.1 veranschlagt. Für unterjährig übergehendes
Personal aus dem EpI. 3.1 an das Sondervermögen besteht
eine Ermächtigung zur Umschichtung von Haushaltsmitteln und Stellen (vgl. Haushaltsbeschluss Artikel 7 Nr. 30).
1.7 Einnahmen aus der Wohnungsnutzung des Gebäudes Am
Sandtorpark
Für die Wohnungsnutzung an der Grundschule • in der
Hafen-City wird ein pauschalierter Deckungsbeitrag von
Seiten des Betreibers gezahlt.
1.8 Einnahmen im Zusammenhang mit dein hamburgischen
Klimaschutz.
Mittel werden unterjährig übertragen.
2.1 Erstattungen im Zusammenhang Modell Hamburg Süd
Mögliche Rückzahlungen der GWG Gewerbe sowie Miteinnahmen von Dritten aus Betreibermodellen/Kooperationen der Schulen mit Stadtteileinrichtungen im Rahmen
des Modells Hamburg Süd.
2.2 Schadenersatz
Einnahmen aus Schadenersatzleistungen für die Beschädigung von Schulgebäudn.
2.3 Sonstige Einnahmen für den Betrieb des Sondervermö- gens
Ausgaben
1. Fachausgaben - Hier sind die nicht-investiven Ausgaben
für die Aufgabenwahrnehmung des Sondervermögens aufgeführt.
35
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
1.1
und
1.2 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen
Der Ansatz für Bevirtschaftungsksten basiert auf einer
Hochrechnung der Ist- Kosten aus dem Jahr 2008. Sämtliche Bewirtschaftungskosten, die an den Schulen entstehen, fließen in die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (u.a. Energieverbrauch, Wasserverbrauch) ein und werden der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie dem
HIBB in Rechnung gestellt (vgl. Einnahmepositionen 1.4
und 1.5).
13
und
1.4 Werterhaltende Instandhaltung der allgemeinbildenden
und beruflichen Schulen
Veranschlagt sind Mittel für die nachhaltige laufende
Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen der Schulen einschließlich Wartung und Inspektion.
1.5 Mieten und Pachten - Mittel für vorhersehbare Anmietungen, z.B. für Pavillons/Container, Vereinssporthallen.
1.6 Leistungsentgelt II Modell Hamburg Süd
Veranschlagt sind Mittel für die Bewirtschaftung und laufende Instandhaltung der an dem Modell Hamburg Süd
teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das
Modell Hamburg Süd - Übertragung der Verantwortung
für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden
Hamburgs auf die GWG Gewerbe sowie Drucksache
19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd).
1.7 Veranschlagt sind die Beiträge für Gebäudeversicherungen
der auf das Sondervermögen übertragenen Schulen.
2. . Personalausgaben Die Personalausgaben entstehen für die Bereiche Objektmanagement, Baumanagement, kaufmännisches Facility
Management, die zentralen Dienste, die Betriebsarbeiter
und Betriebsarbeiterinnen sowie für die auf das Sondervermögen übergegangenen Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen.
2.1 Gehälter und Löhne
Die Bezüge der Beamten und Beamtinnen sowie die Entgelte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind auf
der Basis des in der Drucksache dargestellten erforderlichen Personalbestands ermittelt worden.
2.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
Entsprechend dem für die Veranschlagung der Kontenrahmen für Dienstbezüge geltenden Verfahren wird ein prozentualer Zuschlag für Beihilfen und für Versorgungsleistungenin den Wirtschaftsplan eingestellt. Der
Zuschlag beträgt 4 0/o der Beamtenbezüge. Die Versorgungszuschläge betragen für Beamtinnen und Beamte
30% und für dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer 9% der Personalausgaben.
36
3. Sonstige betriebliche Ausgaben
3.1 Personalbedingte Ausgaben
3.1.1 Aus- und Fortbildung
Berücksichtigt sind Ausgaben für fach- und ressortübergreifende sowie fachspezifische Aus- und Fortbildung;
hierin eingeschlossen sind Ausgaben für die Teilnahme
an Veranstaltungen, die von der FHH selbst durchgeführt werden und deren Ausgaben zu erstatten sind.
3.1.2 Reisekosten
Der Ansatz ist vorgesehen zur Finanzierung von Reisekosten, die insbesondere für auswärtige Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie überregionale Erfahrungsaustausche/ Fachtagungen entstehen, 3.1.3 Zusatzversorgungs- und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal - Modell Hamburg Süd
vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd Übertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die
GWG Gewerbe 3.2 Bewirtschaftung, Versorgung, Instandhaltung
3.2.1 Veranschlagt sind die voraussichtlichen Ausgaben für
eigengenutzte Mietobjekte des Sondervermögens
(Dienstgebäude)
3.2.2 Ausgaben für die Bewirtschaftung und Unterhaltung
eigengenutzter Gebäude des Sondervermögens
3.3 . Ausgaben für den Geschäftsbetrieb
3.3.1 Geschäftsbedarf, Bürobedarf, Bücherei
Veranschlagt sind die Ausgaben für die Beschaffung von
Geräten und Ausstattungsgegenständen bis 5 Tsd, Euro
im Einzelfall sowie der Ausgaben für ihre Wartung, Reparatur, für Schreib- und Zeichenbedarf, IngenieurHaftpflichtversicherung, Büro- und Verbrauchsmaterial,
Post- und Fernmeldegebühren, Kopien, Lichtpausen,
Bücher, Zeitschriften und sonstige Geschäftsbedürfnisse.
Daneben sind Ausgaben für Beratungsleistungen und
Gutachten veranschlagt.
3.3.2 lT
Veranschlagt sind Ausgaben für die Beauftragung externer Servicedienste (z. B. Ausgaben für den lT-Betrieb
durch Dataport einschließlich ESARI-Dienstleistungen)
und für die Inanspruchnahme des Behördentelefonnetzes (Kostenerstattung an Dataport) durch das Sondervermögen.
Außerdem sind hier veranschlagt Mittel für die Beschaffüng von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Software sowie für Softwarepflege und Wartung von Hardware für laufende lT-Verfahren. Bei Bedarf können auch
Honorare für Werkverträge und die stundenweise
Beschäftigung von Hilfskräften bis maximal 5.000 Euro
bezahlt werden.
3.3.3 Veranschlagt sind Umzugskosten für die Zusammenführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einem
neuen Standort.
3.4 Übrige sonstige Ausgaben
3.4.1 Soweit für Teilbereiche des Sondervermögens ein steuerrechtlicher „Betrieb gewerblicher Art" gebildet werden
muss, werden die Steuern (v.a. Umsatzsteuer) hier
gebucht.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
3.4.2 Prüfungskosten
Veranschlagt sind die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Prüfungsabteilung der Finanzbehörde.
3.4.3 Sonstige Ausgaben aus der Überleitung der Haushaltsansätze, z.B. sind Ausgaben für Kilometergelder berücksichtigt.
4.1
Zinsausgaben für das dem Sondervermögen von der
FHH gewährte Darlehen im Zusammenhang mit der
Ubertragung des Grundvermögens und Übernahme der
anteiligen Verbindlichkeiten.
Kreditzinsen: Zinsen für die voraussichtliche 1(rediüiufnahme durch das Sondervermögen.
4.3
Leistungsentgelt 1 Modell Hamburg Süd - Zinsanteil
Veranschlagt ist der Zinsanteil des Leistungsentgelts 1
für die am Modell Hamburg Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd
- Übertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die
GWG Gewerbe sowie Drucksache 19/4209 Schulbau in
Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd).
B.
Finanzierungsplan
1. Investitionen
1.1 Grunderwerbskosten
Die Mittel dienen der Finanzierung zusätzlich benötigter
Grundstücke für den Schulbau.
1.2 Sanierung/Instandhaltungsstau allgemeinbildende Schulen
Mit den veranschlagten Mitteln werden Grundinstandsetzungsmaßnahmen, Grunderneuerungen, Leistungen der
Schadstoffsanierung, die Behebung von Sicherheitsmängeln im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie
Erandverhütungsschauen an allgemeinbildenden Schulen
durchgeführt. Die Mittel dienen dazu, Schulen durch bauliche Maßnahmen, die nicht in den Bereich der Instandhaltung fallen, oder durch Beschaffungen in den erforderlichen Zustand zu versetzen. Veranschlagt sind auch die
Maßnahmen im Schulbau in Höhe von 14 Mio. Euro aus
der Hamburger Konjunkturoffensive 2009/2010 für die allgemeinbildenden Schulen (vgl. Drucksache 19/2250).
a) Zubau und Modernisierung von Fachräumen
b) Außenspor(anlagen
c) behindertenfreundliche Herrichtung von Schulgebäuden
d)Vernetzung der Schulen, Verkabelung von Unterrichtsräumen, Schaffung von Informatikräumen und PCEcken in Klassenräumen
e) Gestaltung von Schulhöfen/Pausenflächen
g) sonstige Umbauten
h) die Aufstellung von Spielgeräten in den Außenbereiehen von Schulen.
Mit den veranschlagten Mitteln sollen auch Sporthallen an
Schulen errichtet sowie durch große Wohnungsbauvorhaben erforderlich werdende Schulbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Veranschlagt sind auch Zuwendungen an Schulvereine
und Vereine für kleine Investitionen an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Zuwendungen können
dann erfolgen, wenn Schulen beabsichtigen, den Bau von
Aulen oder Pausenmehrzweckhallen durch ihre Schulvereine oder Stiftungen privat zu finanzieren und durchzuführen und der Zuwendungsempfänger ein tragfähiges
Finanzierungs- und Realisierungskonzept vorlegt.
Veranschlagt sind ebenfalls Neubaumaßnahmen im Schulbau (5,5 Mio. Euro) aus der Hamburger Konjunkturoffensive 2009/2010 für die allgemeinbildenden Schulen (vgl.
Drucksache 19/2250).
1,5 Neubauten berufliche Schulen
Veranschlagt sind Neubauten bei beruflichen Schulen.
1.6 Leistungsentgeltl Modell Hamburg Südd—Werklohnanteil
Veranschlagt sind die Mittel für die investiven Ausgaben
(Werklohn) im bisherigen Leistungsentgelt 1 der am
Modell Hamburg Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl.
Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd - Ubertragung der Verantwortung für Bau und Bewirischaftung von
32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe
sowie Drucksache 19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd).
1.7 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark
Veranschlagt sind Mittel für die investiven Ausgaben im
Zusammenhang mit deM Neubau einer Grundschule in
der HafenCity (vgl. Drucksache 18/6328).
1.8 Baurisiken
Mit den veranschlagten Mitteln werden Grundinstandsetzüngsmaßnahmcn, Grunderneuerungen, Leistungen der
Schadstoffsanierung, die Behebung von Sicherheitsmängeln im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie
Brandverhütungsschauen an beruflichen Schulen durchgeführt.
Hierzu gehören insbesondere Risiken im Zusammenhang
mit Schadstoff-/Asbestfunden, Kampfmittelheseitigung
und Maßnahmen, resultierend aus Veränderungen sicherheitstechnischer und bauordnungsrechtlicher Vorschriften (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell Hamburg Süd—
Übertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaf(ung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG
Gewerbe).
Die Mittel dienen dazu, Schulen durch bauliche Maßnahmen, die nicht in den Bereich der Instandhaltung fallen,
oder durch Beschaffungen in den erforderlichen Zustand
zu versetzen.
1.9 Selbstgenutzte Investitionen
Veranschlagt sind investive Ausgaben für die Unterbiingung der Dienststellen des Sondervermögens.
1.3 Sanierung/Instandhaltungsstau berufliche Schulen
1.4 Neubauten allgemeinhildende Schulen
Veranschlagt sind Neubauten bei allgemeinbildenden
Schulen. Die Mittel werden u. a. verwendet für:
Das Investitionsvolumen ist vorgesehen für notwendige
Ersatzbeschaffungen vorhandener Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie Neubeschaffungen vornehmlich
im Bereich der lT-Technik sowie zur ' Herrichtung des
37
Drucksache 19/4208
der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Standortes. Außerdem veranschlagt sind Mittel für kleinere Umbauten im Zusammenhang mit den Raumnutzungen für Verwaltungseinheiten des Sondervermögens sowie
Investitionsmittel für lT-Baumaßnahmen und für den
Einsatz von lT-Technik im Rahmen von Modernisierungsvorhaben der Verwaltung durch Steigerung der Effektivität und Effizienz auf Grund der Unterstützung mit ITTechnik. Die über den hier veranschlagten Bedarf hinausgehenden Mittel werden zentral (9800.812.56) im
LT-Gesamtplan des Senats veranschlagt und werden zur
Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
2.1 Abdeckung von im Vorjahr eingegangenen Verpflichtungen - veranschlagt sind Mittel für die Finanzierung der im
Vorjahr eingegangenen Verpflichtungen im Schulbau.
schlagt und werden zur Bewirtschaftung zur Verfügung
gestellt.
5.
Ohne Ansatz. Soweit Mittelzuweisungen aus dem Haushalt erforderlich werden, werden diese hier verbucht.
6.
2.
Im Vorjahr nicht verbrauchte Deckungsmittel - kein
Ansatz im Haushaltsjahr der Gründung.
3.
Investitionszuschuss aus dem Haushalt - Hier werden
Zuweisungen für den Schulbau aus dem Konjunkturprogramm des Bundes gebucht sowie Mittelzuflüsse für Investitionen im Rahmen des Modells Hamburg Süd z.B. für die
IBA-Exzellenz-Vorhaben (vgl. Drucksache 19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd). Die
Mittel sind zentral veranschlagt und werden über den
Ansatz von 500 Tsd. Euro hinaus unterjährig auf den Wirtschaftsplan übertragen.
4.
38
Investitionszuschuss aus dem Haushalt - zentrale lT-Mittel - die Mittel sind zentral (Titel 9800812.56) veran-
Zuweisungen für Versorgungszuschläge
Veranschlagung entsprechend den Regularien.
7.
Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken
Veranschlagt sind erwartete Erlöse aus dem Verkauf von
Schulgrundstücken und -gebäuden, die nicht mehr für
schulische Zwecke benötigt werden. Der Verkauf der
Immobilien erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit durch
die Finanzbehörde 1 Immobilienmanagement.
Deckungsmittel
1. Jahresüberschuss - Saldo aus Gesamteinnahmen und
Gesamtausgaben
Betriebszuschuss aus dem Haushalt
8.
Kreditaufnahme
Das Sondervdmögen ist gemäß Errichtungsgesetz zur
Kreditaufnahme ermächtigt. Die zulässige Höhe für das
Haushaltsjahr 2010 ergibt sich aus dem Haushaltsbeschluss. Veranschlagt ist hier der voraussichtliche Bedarf
für 2010. Das Sondervermögen benötigt einn Kreditrahmen in Höhe von 250 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich
zusammen aus
- der geplanten Bruttokreditaufnahme von 150 Mio. Euro
im Wirtschaftsplan 2010 und
- einer Kreditermächtigung von 100 Mio. Euro, um Vorgriffe im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen zu
ermöglichen, die die Handlungsfähigkeit des Sondervermögens insbesondere bei beschleunigten Maßnahmen der Konjunkturprogramme erhalten.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
Stellenveränderungen zum Stellenplan 2010
Lfd. Kapitel Anzahl Stellenveränderung
Nr.
Anlage 3a
Erläuterung
Stöllenneuschaffungen
1 9045 1,00 Senatsdirektorin/Senatsdirektor B 4 Gründung des
Sondervermögens
„Schule - Bau und
Betrieb'
2 9045 1,00 Leitende Regierungsdirektorin/Leitender wie Zeile 1
Regierungsdirektor B 31
3 9045 2,00 Leitende Regierungsdirektoi'in/Leitender wie Zeile 1
Regierungsdirektor 162
4 9045 3,00 Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor wie Zeile 1
A1
5 9045 1,00 Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat wie Zeile 1
A14
1 6 9045 11,00 Regierungsrätin/Regierungsrat A 13 hO wie Zeile 1
7 9045 5,00 OberamtsrätiniOberamSratA 13 gD wie Zeile 1
8 9015 1,00 Leitende Regierungsdirektorin/Leitender wie Zeile 1
Regierungsdirektor 16
9 9015 1,00 Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor wie Zeile 1
A1
10 9015 1,00 Oberamtsrätin/OberamtsratA 13 gD wie Zeile 1
11 3000 1,00 Leitende Regierungsdirektorin/Leitender wie Zeile 1
Regierungsdirektor 16
12 3000 1,00 Regierungsdirektorin/Regierungsdirektor wie Zeile 1
A1
13 3000 2,00 Regierungsrätin/RegierungsratA 13 hD wie Zeile 1
'Die Stelle kann nach EBD B 3 umgewandelt werden.
Eine der beiden Stellefi kann nach LBD A 16 umgewandelt Werden.
2
39
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Anlage 31,
Stellenbestand Sondervermö g en Schule - Bau und Betrieb zum 01 .01 .2010
Wertigkeit Anzahl
Planstellen *74,5
B4
B3
A16
A15
A14
A13hD
A13gD
A 1
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AlO
A9g0
A9mD
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1,0
5,0
7,0
4,0
14,0
8,0
3,0
13,0
3,5
2,0
7,0
6,0
Arbeitnehmerinnen 554,5
und Arbeitnehmer
40
E15
E14
E 1Ü
E13
E 12
E 11
E 1
E9
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E6
E5
E4
E3
E2
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3,0
1,0
9,0
53,0
2,0
50,5
12,0
15,2
1,0
16,0
10,7
1,0
239,7
137,4
Gesamt
629,0
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
-
Anlage
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
Wirtschaftsplan
für das Hamburger Institut für Berufliche Bildung
( 26 Abs. 1 LHO)
noch Anlage 4
Ansatzänderungen 2010
Titel/Konto Titel Kontenbezeichnung neuer Ansatz bisheriger mehr/weniger
2010 Ansatz 2010*)
(ggf. gekürzt)
Erfolgsplan
Erträge
02. Erträge aus Transferleistungen
in Tsd. Euro in Tsd. Euro in Tsd. Euro
247.546 230.232 17.314
Aufwendungen
06. Personalaufwendungen
207.957 209.477 -1.520
a) Beschäftigungsentgelte
627000 Beschäftigungsentgelte
634000 Beamtenbezüge
20.107 21.353 -1.246
131.993 132.021 -28
c) Sozialleistungen
641000 Arbeitgeberanteile Sozialversicherung 4.033 4.278 -245
6.568 6.569 -1
649000 Beihilfe
05. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit 45.286 26.452 18.834
a) Aufwendungen für Material, Energie und 5.523 10.199 -4.676
sonstige •verwaltungswirtschaftliche Tätigkeit
0 1.718 -1.718
605010 Strom
0 1.364 -1.364
605020 Gas
.
0 1.035 -1.035
605030 Fernwärme
0 521 -521
605050 Wasser
30 45 -15
606000 Material Reparatur/ Instandhaltung
23 46 -23
607000 sonstiger Materialaufwand
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.049 10.122 -7.073
0 430 -430
614010 Müllentsorgung
0 40 -40
614020 sonstiger Abfall/Entsorgung
598 7.191 -6.593
616000 Instandhaltung Gebäude
VE 0 VE 2.300 VE -2.300
616000
616300 sonstige Instandhaltung . / 90 100 -10
c) Aufwendungen für di Inanspruchnahme 36.714 6.131 30.583
von Rechten und Diensten
21.324 99 21.225
670000 Mieten und Pachten
679100 Gebäudereinigung
0 5.125 -5.125
679200 sonstige Gebäudebewirtschaftung
295 590 -295
679300 Aufwendungen für Außenanlagen
. 2 -2
0
12 . -12
679400 Sicherheit und Alarm
14.792
679500 Mietnebenkosten
0 14.792
Kapitalflussrechnung
4.610 3.610 1.000
14. erh. Investitionszuschüsse
14.1 Investitionszuschüsse aus dem Haüshalt 4.610 3.610 1.000
der FHH
*) einschl. Drs. 19/2928
51
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Anlage 4 Wirtschaftsplan der staatlichen Hochbaudienststelle
der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Amt für Bauordnung ,und Hochbau - Landesbau-
( 15 Abs. 2 LIlO)
noch Anlage 4
-
Ansatzänderungen 2010
Erfolgsplan
1
Kentäbezetchnung
- neuer Ansatz bisheriger Ansatz
2010 Weniger
2010
in_Tsd. _Eure
A. Erfolgsplan
Einnahmen
1. Leistungen bei investiven Maßnahmen
(soweit nicht umsatzsteuerpflichtig)
110 ArchItekten- und Ingenleurletstungen (ohne § 31 HOAI)
120 ProektsteuewngJBauhermbemtung/-betreuung
Summe 1
.
0. Leistungen bei Bauunterhaltungsmaßnahmen
(soweit nicht umsatzsteuerpfllchtlg)
210 Architekten- und ingenleutleistungen (ohne § 31 1-lOAl)
220 Prektsteuerung/Bauhernberatung/-betreuung
Summe II
660
1.960
3.922
4.452
2.620
8.374
150
40
1.709
231
1.940
-1.559
2.810 10.314
-7.504
0 . 0
0
'-- . 190
Summe 1+11
Iii. Umsatzsteuerpflichtige Leistungen
300 Einnahmen aus umsatzsteuerplllchtigen Leistungen
IV. Sonstige Einnahmen
310 Sonstige betriebliche Einnahmen . .
320 Entnahme aus Rücklagen
Summe IV
V. Gesamteinnahmen (Summe 1, II, 111,1V)
30
0 .
‚ 30
-3.262
-2.492
.5754
-191
-1.750
35
0
0
35
.5
2.840 10,349 . .7,509
Ausgaben
1. Personalausgaben
410 Beamtenbezüge, Entgelte der Nbeltnehmerinnen und Arbeitnehmer . 1.847
- 18
420 Beschäfllgungsentgelte für vorübergehend Beschäftigte
8
430 Sonstige Personalausgaben (Zulagen, Überstundenentgelte u. dgl.) .
15
440 Zuschläge für Beihilfen u dgl.
224
450 Versorgungszuschläge für Beamtinnen und Beamte sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2.112
Summe i
ii. Sachausgaben
510 Geschäftsbedarf
520 Geräte und Ausstattung .
530 Aus- und Fortbildung
540 Reisekosten
550 Fremdtelstungen . .
.
560 Miete
570 Bewirtschaftung
580 Instandhaltung
600 Erstattung Verwaltungsgemelnkoston u. dgl.
Summen
III. Sonstige Ausgaben
700 Llmsatzsteuerzahllast .
IV. Gesamtausgaben (Summe 1, 0, Iii)
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - (Saldo zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben)
989 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
52
6.736 4.889
57
-39
-19
27
34 . -19
754
-530
7.608
-5.496
201
36
. 39 . 94
43
9
10 4
213
83
135
730
60 . 97
6 . - 25
169
925
541 2.338
-165
55
0 -
0
-130
595
37
-19
-756
-1.797
0
2.653 - 9.946 - -7.293
187
- 403
-216
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Drucksache 197420$
Anlage 4 Wirtschaftsplan der staatlichen Hochbaudienststelle
der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Amt für Bauordnung und Hochbau . Landesbau
( 15 Abs. 2 LUD)
noch Anlage 4
Ansatzänderungen 2010
Finanzierungsplan
Kentobezelchnung
neuer Ansatz bisheriger
Ansatz -Mehr)
Weniger
2010 2010
in Tsd. Eure
B. FInanzIerungsplan
Finanzbedarf
1. Investitionen
dd
001 Neu- und Ersatzbeschaffung von Geraten
un
Ausstattungsgegenständen
002 Herrichtung von Standorten und Umzüge im Rahmen der
weiteren Zusammenlegung von Hochbaudlenstslellen
003 ESARl-MigraonsproJekt Hochschulbaudienslstelle
.
Summe 1
II. Sonstiger Flnanzbedarf
- 071 Zuführungen allgemeine Rücklage
072 Zuführung an ATZ-Rücktage .
078 Verlustabdeckung aus Vorjahren
182 Ablieferung an den Haushalt
620 Rockvergütung an Auftraggeber
989 Jahresfehlbetrag
Summe II
Gesamtsumme Finanzbedarf (Summe 1,11)
5
27
-n
0
0
5
80
-80
0
-102
01
107
0
0
0
0
0
0
482 9.042 -8.560
0
0
0
. 0
0
0
0
0
0
.482 9.042 -8.560
487 9.149 4.662
Deckungsmittel
071 Entnahme aus allgemeiner Rücklage
072 Entnahme aus ATZ-ROcklage
078 Verlustvortrag auf das Folgejahr
182 Zuschuss aus dem Haushalt
989 Jahresüberschuss
Gesamtsumme Deckungsmittel
11
. 11
0
0
0
0
289 - 8.706 .8.417
0
29
-29
1871 403 -216
487 9.149 -8.662
53.
Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Anlage 4 Wirtschaftsplan der staatlichen Hochbaudienststelle
der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Amt für Bauordnung und Hochbau - Landesbau ( l5 Abs. 2 LHO)
Änderungen im Stellenbestand 2010
Wertigkeit
neuer Bestand bisheriger Bestand Mehr IWeniger
2010 2010
Planstellen
IP
-
Al5
4
7 .3
A14
2
3 -i
AI3hD
2 - 2
41390
2
Al2
5 . - 7 - -2
All
2
8 - -6
AlO
1
4 -3
A9rnD
0
1
Summe: -
0
3 -1
-1
18 351 -17
Axteltnehmer
EIS
2
2
E 1
2
3 -1
E13
1
5 -4
E 1
0
21 69 -48
0
0
Ell
0
E 1
3 -49 -46
E9
3 - 10 -7
E8
‚ 2 .4 -2
E6
4 10 -6
ES
0 3.5 -3,5
Summe:
38 155.5 -117.5
Summe
56 19015 -13415
Insgesamt
54
noch Anlage 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
Wirtschaftsplan
des Immobilienmanagement
( 15 Abs. 2 LI-lO)
noch Anlage 4
Ansatzänderun gen 2010
neuer bisheriger Mehr
Ansatz Ansatz Weniger
2010 2010
in Tsd. Euro•
Titel/Konto Titel Kontenbezeichnung
(ggf. gekürzt)
A. Erfolgsplan.
Einnahmen
Gesamteinnahmen
1 46.9161 46.91610
Ausgaben
2. Personalausgaben
2.1 Gehälter und Löhne
2.1.1 Beamtenbezüge
Summe 2.1
2.2 Soziale Abgaben
2.2.1 Versorgungszuschläge Beamte
2.2.2 Beihilfe, Unterstützung, Fürsorgeleistung
Summe 2.2
Summe 2.
Gesamtausgaben
1.634 1.579 55
218 211 7
2.282 2.220 62
9.1431 8.895 248
23.3661 23.118 248
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
23.5501 23.798 -248
B. Finanzierungsplan
1. Finanzbedarf
Ablieferung an den Haushalt
Gesamtsumme Finanzbedarf
23.386 23.579 -193
25.336 25.529 -193
5.450 5.264 186
6.861 6.675 186
II. Deckungsmittel
Zuschuss für Versorgungszuschläge (Titel 9010.632.91) 1.786 1.731 55
Gesamtsumme Deckungsmittel
25.336 25.529 -193
55
Drucksache 19 /4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg — 19. Wahlperiode
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
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Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Anlage 5
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208.
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Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg — 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
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Drucksache 19/4208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4208
noch Anlage 5
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Gestaltung und Layout: Lüteke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (040) 235129-0
63
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
19. WahlpSriode
Drucksache
19/4209
29. 09. 09
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
„Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg Süd"
Erfahrungsbericht über die Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft im Modell Hamburg Süd
und notwendige Anpassungen des Haushaltsplans 2009/2010
sowie Ausschreibung einer Tranche für den Bau
bzw. die Sanierung und den Betrieb von 15 beruflichen Schulen
Anlass und Zweck der Drucksache
Die Weiterentwicklung des Bildungswesens ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Freien und
Hansestadt Hamburg (EHE). Dieser Schwerpunktsetzung
trägt der Senat nicht nur durch inhaltliche Reformen
Rechnung, sondern auch durch Investitionen in die Schul-'
Infrastruktur. Dabei müssen angesichts der zu bewältigenden Aufgaben innovative Wege beschritten werden. Der
Senat hat die Bürgerschaft verschiedentlich über die Situation unterrichtet und dargelegt, dass von einer Erledigung
eines Teils der Aufgaben im Schulbau in Form einer Partnerschaft mit einem öffentlichen oder privaten Unternehmen (OOP/OPP) Effizienzgewinne zu erwarten sind.
Im „Modell Hamburg Süd" sind die notwendigen Bauund Sanierungsarbeiten von 32 Schulen im Hamburger
Süden der städtischen Firma Gesellschaft für Kommunalund Gewerheiinmobilien mbH (GWG Gewerbe) ebenso
übertragen worden wie die Aufgabe, über einen Zeitraum
von 25 Jahren für die Bewirtschaftung der Schulgrundstücke und -gebäude zu sorgen.
Die Bürgerschaft ist mit der Drucksache 18/4630 vom
4. Juli 2006 im Planungsstadium über dieses Vorhaben und
die Wirtschaftlichkeitsprognose informiert worden. Mit
Beschluss vom 6. Juni 2007 zur Drucksache 18/5799 vom
13. Februar 2007 hat die Bürgerschaft vom Ergebnis der
Vertragsverhandlungen mit der GWG Gewerbe und der
ausführlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie der
Bauablauf- und Finanzierungsplanung Kenntnis genommen, den in der Drucksache dargestellten finanziellen
Auswirkungen zugestimmt und die entsprechenden Anderungen des Haushaltsplans einstimmig beschlossen. Der
Vertrag zwischen der FHH und der GWG Gewerbe ist am
29. Juni 2007 unterzeichnet worden.
Die GWG Gewerbe hat damit ab 1. Juli 2007 die bauliche
Verantwortung für die 32 am Modell Hamburg Süd teilnehmenden Schulen übernommen. Innerhalb eines Fünfjahreszeitraums sind die Schulen gemäß der vertraglich
vereinbarten Standards zu sanieren bzw. neu zu bauen und
für die Laufzeit des Vertrags in dem erreichten guten
Zustand zu erhalten. Hinsichtlich des laufenden Betriebs
sind Qualitätsstandards vertraglich vereinbart worden, die
bereits ab Vertragsbeginn (d. h. auch vor gegebenenfalls
vereinbarten Instandsetzungen) zu gewährleisten sind.
Nach nunmehr zweijähriger Laufzeit des Vertrags erstattet
der Senat der Bürgerschaft mit dieser Drucksache Bericht
über die bisherigen Erfahrungen mit dem Modell Hamburg Süd. Eine zweijährige Laufzeit gewährleistet eine
hinreichende Grundlage für einen ersten Erfahrungsbericht.
So sind mit Stand vom Ende April 2009 Maßnahmen in
der Größenordung von rd. 10v EL des vereinbarten Bauvolumens bereits abgeschlossen und abgerechnet gewesen
und weitere 18v. H. befanden sich in der Umsetzung (vgl.
Abschnitt 2.2). Das Vorhaben liegt sowohl qualitativ als
auch quantitativ im Soll, Störungen des Vertragsverhältnisses durch Nachtragsforderungen etc, sind nicht aufgetreten. Die GWG Gewerbe hat ein Berichtswesen zum
Betrieb (Facility Management) aufgelegt. Darüber hinaus
sind Zufriedenheitserhebungen bei Schulleitungen und
Hausmeistern durchgeführt worden. Aus diesen Daten
ergibt sich eine Zufriedenheit der Nutzer sowie der betrof-
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
fenen Hausmeister mit dem Modell Hamburg Süd (s. Abschnitte 2.3 bis 2.5).
Der Berichtstermin ist andererseits angesichts einer Sanierungszeit von 5 Jahren und einer Bewirtschaftungszeit von
25 Jahren relativ früh gewählt worden, um der Bürgerschaft eine Grundlage für die anstehende Diskussion über
die weitere Entwicklung des Schulhaus zur Verfügung stellen zu können. Ein entsprechender Informationsbedarf
ergibt sich aus der beabsichtigten Gründung eines Sondervermögens Schulbau (hierzu legt der Senat parallel eine
eigene Drucksache vor) und der europaweiten Ausschreibung von Bau bzw. Sanierung und Betrieb einer Trnnche
von 15 beruflichen Schulen in Öffentlich-Privater (bzw.
auch Öffentlich-Öffentlicher) Partnerschaft.
Die Bürgerschaft ist mit der Drucksache 18/5799 darauf
hingewiesen worden, dass die dort dargelegten vertraglichen Regelungen mit der GWG Gewerbe an sich verändernde Gegebenheiten angepasst werden. Derartige
Anpassungsnotwendigkeiten haben sich zwischen der
Unterrichtung der Bürgerschaft und dem endgültigen Vertragsschluss ergeben (Entwicklung des Zinsniveaus und
Modifikation von Baumaßnahmen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten). Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion über die Zukunft des Schulbaus
hat der Senat daher zugesagt, den Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der im Modell Hamburg Süd realisierten
Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft und der sogenannten Eigenerledigung (Public Sector Comparator, PSC) auf
der Basis des am 29. Juni 2007 geschlossenen Vertrags zu
aktualisieren und dabei auch die Monita des Rechnungshofs aus der im Jahresbericht 2009 (Tz. 42 ff.) berichteten
Prüfung des Modells Hamburg Süd zu berücksichtigen
(vgl. Abschnitt 3). Der aktualisierte Vergleich ergibt einen
Wirtschaftlichkeitsvorteil des Modells Hamburg Süd von
rd. 11 v. 1-1. gegenüber dem PSC. Der Vorteil entspricht
etwa dem in der Drucksache 18/5799 berichteten Vorteil
und liegt damit in einer Größenordnung, die aus vergleichbaren Projekten bekannt ist (siehe Abschnitt 3.6).
Da das Schulwesen fortlaufend Veränderungen unterliegt,
ist auch der Vertrag mit der GWG Gewerbe hinsichtlich
der Baumaßnahmen dahingehend offen gestaltet, dass
nach Vertragsabschluss als entbehrlich erkannte Maßnahmen gestrichen bzw. nachträglich erforderlich werdende
Leistungen zu fixierten Konditionen beauftragt werden
können. Hier sind insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit der vom Senat mit Nachdruck verfolgten
Entwicklung des Raums südlich der Elbe, wie die Bildungsoffensive Elbinseln oder die Internationale Bauausstellung Hamburg 2013 (IBA Hamburg), zu nennen.
Des Weiteren wird über die absehbaren Auswirkungen der
vereinbarten Wertsicherungsklausel (Ausgleich von Preissteigerungen) und der vertraglichen Vereinbarungen zur
Übernahme von bestimmten Risiken durch die FHH
berichtet (vgl. Abschnitt 4).
Die Aktualisierung der Rahmendaten des Modells Hamburg Süd findet auch Niederschlag im Zahlenwerk des
Haushalts (siehe Abschnitt 5). Mit der erbetenen Anpassung des Haushaltsplans 2009/2010 wird ebenfalls eine
Kritik aus dem Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs aufgenommen. So wird beispielsweise das bisher investiv
veranschlagte Leistungsentgelt 1 (für Bau- bzw. Sanierungsleistungen) in investiv zu veranschlagende Werklohnanteile und im Betriebhaushalt zu veranschlagende
Finanzierungskosten (analog Zinsen) aufzuteilen sein.
Darüber hinaus wird die Finanzierung der auf den Elbin-
seln geplanten - und von der GWG Gewerbe im Rahmen
des Modells Hamburg Süd zu errichtenden - Gemeinschaftseinrichtungen verdeutlicht und gleichzeitig werden
die aus anderen Fachhaushalten finanzierten Investitionsanteile kenntlich gemacht.
Durch die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem
Modell Hamburg Süd sieht sich der Senat in seinem Vorgehen bestätigt. Der Senat hat daher in Umsetzung des
Regierungsprogramms der 19. Legislaturperiode die
Sanierung bzw. den Neubau einer Tranche von 15 beruflichen Schulen sowie deren Bewirtschaftung über eine Laufzeit von 30 Jahren europaweit in einem OOP- bzw. OPPModell ausgeschrieben (vgl. Abschnitt 6). Das entsprechende Verhandlungsverfahren wird im zweiten Halbjahr
2009 aufgenommen werden und voraussichtlich bis Mitte
2010 andauern. Nach Befassung der Bürgerschaft mit den
Ergebnissen des Verfahrens könnte ein entsprechender
Vertrag Ende 2010/Anfang 2011 geschlossen werden und
die Erneuerung eines Teils der beruflichen Schulen in
Hamburg daraufhin schnell umgesetzt werden.
Mit dem hiermit vorgelegten Erfahrungsbericht über das
Modell Hamburg Süd wird der Bürgerschaft somit ein
Überblick über die in den vergangenen beiden Jahren
gewonnenen —insgesamt positiven - Erfahrungen gegeben
und die Zustimmung zu den erforderlichen Anpassungen
des Haushalts erbeten. In einem Ausblick auf die weitere
Entwicklung (siehe Abschnitt 7) wird über die auf Grund
der guten Erfahrungen beabsichtigte Erweiterung des
Modells Hamburg Süd um 11 Schulen berichtet. Die konkrete Ausgestaltung dieser Erweiterung wird der Senat der
Bürgerschaft nach Ermittlung der Vertragsdaten zum Bau
und Betrieb mit getrennter Drucksache zur Beschlussfassung vorlegen. Darüber hinaus wird über die möglichen
Auswirkungen der Schulreform auf das Bauprogramm im
Bereich des Modells Hamburg Süd berichtet.
2. Umsetzung der Maßnahmen
2.1 Umsetzung und Anpassung des Vertragswerks im Modell
Hamburg Süd
Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft zur
Drucksache 18/5799 wurden zwischen der FHH und der
GWG Gewerbe Gesellschaft für Kommunal- und Gewerbeimmobilien mbH am 29. Juni 2007 zum 1. Juli 2007 zwei
miteinander verknüpfte Verträge geschlossen: zum einen
ein Bau- und Sanierungsvertrag, der die innerhalb der
ersten fünf Jahre des Vertragsverhältnisses durchzuführenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich
ihrer terminlichen Umsetzung und Finanzierung regelt,
zum anderen ein Facility-Management-Vertrag, der die
Bewirtschaftung und den Betrieb über die Vertragslaufzeit
von 25 Jahren beschreibt und bestimmt.
Mit Vertragsabschluss hat die GWG Gewerbe des Weiteren
die komplette Verantwortung für die Liegenschaften und
Gebäude der 32 am Modell Hamburg Süd teilnehmenden
Schulen, also auch die Funktion des verantwortlichen
Unternehmers (anstelle der Schulleitung) und des Bauherrn (anstelle der Behörde für Schule und Berufsbildung,
BSB) übernommen. Dies betrifft sowohl die Verkehrssicherungspflichten als auch die Haftung gegenüber Dritten. Die FHH, vertreten durch die BSB, bleibt Eigentümerin der Gebäude und Liegenschaften.
Um die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen
zu können, hat sich die GWG Gewerbe von ursprünglich
10 auf gegenwärtig 31 Mitarbeiter personell verstärkt. Von
der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
der GWG Gewerbe als Auftragnehmerin der FHH werden
die Maßnahmen des Bau- und Sanierungsvertrages umgesetzt sowie das Facility Management gesteuert. Zum 1. Juli
2007 wurde als hundertprozentige Tochter der GWG
Gewerbe die Schulservice Hamburg GmbH gegründet, in
der Hausmeister und mitarbeitende Ehefrauen, Betriebsarbeiter und Service-Leitungen - zusammengefasst sind.
Die Schulservice Hamburg GmbH ist 24 Stunden am Tag
erreichbar und dadurch in der Lage, sofort zu reagieren,
auch wenn der Hausmeister vor Ort nicht im Dienst oder
nicht erreichbar sein sollte.
Da Schulen dynamische Systeme sind, wurde im Vertrag
mit der GWG Gewerbe festgelegt, wie mit veränderten
Anforderungen umgegangen wird. So sind z. B. Anderungen der geplanten Termine zum Bauablauf möglich. An
einzelnen Standorten wurde bereits einer zeitlichen Veränderung des Terminplans mit einer Verschiebung der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zugestimmt, weil sich
daraus unter anderem eine geringere Störung des Schulbetriebes ergibt. Beispiele dafür sind die Schule In der Alten
Forst, die Schule An der Burgweide und die Gesamtschule
Wilhelmsburg. Andere Maßnahmen wurden vorgezogen,
wie zum Beispiel die vorzeitige Sanierung der FriedrichEbert-Halle am Friedrich-Ebert-Gymnasium. Weitere
Anpassungen ergeben sich im Zusammenhang mit der
detaillierten standortbezogenen Planung der Bau- und
Sanierungsmaßnahmen, so z. B. an der Schule Ehestorfer
Weg mit einem reduzierten Sanierungsumfang. Des Weiteren werden mehrere ursprünglich zu sanierende Gebäude
als kompletter Neubau zusammengefasst, wie am Standort
Schule Stübenhofer Weg. Bei den Planungen für die einzelnen Schulstandorte werden auch die möglichen Auswirkungen der Schulreform, soweit möglich, bedacht.
Von besonderer Bedeutung nicht nur für die Entwicklung
von Bildungsregionen, sondern auch für die Stadtentwicklung in Hamburgs Süden sind integrierte Konzepte, die
die Multifunktionalität von Bildungseinrichtungen und
damit die Mehrfachnutzung von Schulgebäuden ermöglichen. So sind an verschiedenen Standorten multifunktionale Nutzungen mit Flächenmehrbedarf in das Modell
Hamburg Süd aufgenommen worden, die in sinnvoller
Weise organisatorisch mit dem Schulstandort verknüpft
werden. Hier sind gegenwärtig folgende Standorte zu
nennen
- Bildungszentrum „Tor zur Welt" in der Krieterstraße/
Buddestraße,
- Stadtteilentwicklungskonzept „Phoenix-Viertel" in Harburg mit Neubau der Schule Maretstraße als Community Center Maretstraße (CC Maretstraße),
- Neubau der Schule Quellmoor im Neubaugebiet Neugraben-Fischbek (NF 65) mit Mantelbebauung für den
Stadtteil,
- Sprach- und Bewegungszentrum Rotenhäuser Damm
(SBZ Rotenhäuser Damm) in Kombination mit der
Zweifeldhalle der Schule Rotenhäuser Damm.
Alle während der Vertragslaufzeit anfallenden Änderungen des OOP-Vertragswerks werden einschließlich der sich
hieraus ergebenden Anpassungen der Bau-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens niedergelegt. Von besonderer
Bedeutung sind dabei die Vereinbarungen über gegebenenfalls notwendige Korrekturen der baulichen Ausführungstermine.
Das Vertragswerk mit der GWG Gewerbe verpflichtet die
Auftragnehmerin zur Dokumentation der durchzuführenden Bau- und Sanierungsarbeiten, der Bauunterhaltung,
der Medienverbräuche und zur Erstellung eines Plans für
die zukünftigen Instandhaltungsmaßnahmen, soweit das
Volumen von 50 Tsd. Euro überschritten wird. Viertel jährlieb in Kurzform und jährlich in -Langform berichtet die
GWG Gewerbe über durchgeführte Arbeiten, die Verbrauchs- und Bewirtschaftungsdaten sowie über spezifische Veränderungen an einzelnen Schulstandorten.
2.2 Projektfortschritt
2.2.1 Zeitliche und qualitative Umsetzung
An den am Modell Hamburg Süd teilnehmenden Schulen
werden insgesamt 522 einzelne bauliche Maßnahmen
durchgeführt. Diese umfassen eine Nutzfläche von ca.
259.000 m1. Davon werden nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen ca. 52.000 m' Neubauflächen umfassen (20%).
Gemäß Bau- und Sanierungsvertrag soll die GWG
Gewerbe im Jahr 2007 0,63%, im Jahr 2008 6,3% und im
Jahr 2009 30,01% der beauftragten Baukosten ih Rechnung gestellt und ein damit korrespondierendes Bauvolumen umgesetzt haben. Insgesamt sollen bis Ende 2009 rd.
37% des Baukostenvolumens fertiggestellt und abgerechnet sein.
Zum 30. April 2009 waren 79 Baumaßnahmen abgeschlossen, die einem Baukostenanteil von 10,47% entsprechen.
77 dieser Baumaßnahmen wurden termingerecht fertiggestellt und abgenommen. Zwei Maßnahmen wurden um
jeweils drei Monate verspätet fertiggestellt. Gleichzeitig
befanden sich 123 Maßnahmen in der Durchführung, die
einem Anteil von 17,91% der Gesamtbaukosten entsprechen. Damit sind 202 der insgesamt 522 Baumaßnahmen
mit einem Baukostenanteil von 28,38% abgeschlossen
oder in der Durchführung. Weitere 45 Maßnahmen sollen
noch 2009 begonnen und zum Teil auch abgeschlossen
werden. Nach dem derzeitigen Stand des Baufortschritts
ist davon auszugehen, dass die GWG Gewerbe den vertraglich geschuldeten Leistungsstand von rund 37% der Baukosten (und damit des entsprechenden Bauvolumens) zum
Ende des Jahres 2009 erreicht.
Im Vertragswerk mit der GWG Gewerbe ist als Qualitätskriterium festgelegt, dass bei der Abnahme nur ein Mängel- bzw. Restarbeitenanteil von bis zu 10% der jeweiligen
Baukosten der Einzelmaßnahme zulässig ist. Anderenfalls
wird die Abnahme mit der Folge verweigert, dass Vertragsstrafen einbehalten werden können. Bei den bereits fertiggestellten Baumaßnahmen waren im Mittel lediglich 1,0%
Mängel und Restarbeiten zum Zeitpunkt der Abnahme zu
verzeichnen. Damit ist die GWG Gewerbe bezogen auf die
Qualität der geleisteten Arbeit sehr erfolgreich. Dies trägt
in nicht unerheblicher Weise auch zur Zufriedenheit der
Nutzer bei (siehe Abschnitt 2.5). Der Stand der Maßnahmen bezogen auf die einzelnen Standorte kann der Anlage 1
entnommen werden.
Die Umsetzung des Modells Hamburg Süd kann damit in
Bezug auf die Einhaltung der zeitlichen und qualitativen
Umsetzung bisher als effektiv bewertet werden.
2.2.2 Baukosten
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass der Kostenrahmen
für die zum Vertragsbeginn 1. Juli 2007 vereinbarten Bauund Sanierungsmaßnahmen im Modell Hamburg Süd bisher eingehalten wurde. Auf Grund des bisherigen Bau-
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
ablaufs steht zu erwarten, dass dies für die Bauphase insgesamt gelten wird. Damit ist das Modell Hamburg Süd als
effizient zu bewerten. Die Entwicklung der Kosten wird
im Einzelnen in Abschnitt 4 dargestellt.
gestellten Budgets weitgehend eigenständig beauftragt
und in der Durchführung beaufsichtigt hatten.
2.3.1 Baumaßnahmen
Die Bau- und Sanierungsphase stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Die Beeinträchtigungen des
Schulbetriebs durch die Baumaßnahmen sind auf das notwendige Maß zu reduzieren und vor dem Hintergrund,
dass sich Belästigungen leichter ertragen lassen, wenn sie
angekündigt sind und auf abgestimmte Maßnahmen
zutt,ckzuführen sind, sorgfältig mit dem Auftraggeber
bzw. den Nutzern vor Ort abzustimmen. Die Schulleitung
wirkt dabei in Vertretung der BSB als Auftraggeberin vor
Ort.
2.2.2.1 Baurisiken
Der Vertrag sieht vor, dass die FHH bestimmte Baurisiken
(sog. nicht übertragbare Risiken, siehe Abschnitt 4.3.3)
trägt, weil diese vom Auftragnehmer nicht zu beherrschen
sind. Auch die bisherige Entwicklung dieser Position verläuft im dafür ermittelten Kostenrahmen. Über die bislang
im Modell Hamburg Süd angefallenen Risikokosten wird
in Abschnitt 4.3.3 ausführlich berichtet. Die an den einzelnen Standorten eingetretenen Risiken sind in der Anlage 2.2 dargestellt.
Es hat sich bewährt, dass die Schulleitung vertraglich festgelegte Mitspracherechte bei der Durchführung von Bau-,
Sanierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hat. Die
Projektbetreuung in der BSB unterstützt die Schulleitungen bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Auftraggeberin
vor Ort und steht im Zweifelsfall sowohl für die Beratung
der Schulleitung als auch als Eskalationsinstanz zur Verfügung.
2.2.2.2 Zusätzliche Maßnahmen
Mit Staiid 30. April 2009 sind zusätzliche Baumaßnahmen
mit wesentlicher Leistungserweiterung (Bildungszentrum
„Tor zur Welt", SBZ Rotenhäuser Damm sowie der Neubau
der Schule Quellmoor im Baugebier Neugraben-Fischbek
(NF 65) mit Baukosten in Höhe von 26,55 Mio. Euro
angekündigt worden. Weiterhin entsteht im Rahmen des
Stadtteilentwicklungskonzepts „Phönix-Viertel" das Community Center Maretstraße. Am Standort entstehen Mehrkosten in Höhe von 2,247 Mio. Euro. Diese Baumaßnahmen waren ursprünglich nicht geplant und sind daher
nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Verträge mit
der GWG Gewerbe vom 29. Juni 2007. Die Beauftragung
der Maßnahmen an der Schule Maretstraße ist bereits
erfolgt und wird über das Leistungsentgelt 1 vorfinanziert.
Die GWG Gewerbe steuert die Baumaßnahmen durch
einen kundenorientierten Planungsprozess. Die Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen und den für die
Baumaßnahmen zuständigen Projektleitungen der GWG
Gewerbe ist mittlerweile eingespielt mit der Folge, dass die
bislang durchgeführten Baumaßnahmen den Schulbetrieb
nur in erwartungsgemäßem und unvermeidbarem Ausmaß
gestört haben. Die Schulleitung kann Einfluss auf die Ausgestaltung und Ausführung aller Maßnahmen nehmen
und wird gleichzeitig von kleinteiligen baufachlichen Aufgaben entlastet. Die mit der Durchführung der Baumaßnahmen gemachten Erfahrungen sind aus Sicht des Senats
positiv zu bewerten, wesentliche Elemente des Vertragswerks mit der GWG Gewerbe haben sich damit bewährt
(zur Zufriedenheit der Schulleitungen siehe Abschnitt
2.5).
Die Übernahme der Kosten wurde zwischen den Beteiligten jeweils in einem „Letter of Intent (LOT)" vereinbart,
der neben der Höhe der Kostenzusage auch die Zahlungstermine regelt (vgl. hierzu im Einzelnen Abschnitt 43.1.2).
2.3 Auswirkungen auf den Betrieb der Schulen
2.3.2 Bewirtschaftung der Schulen
Für die Nutzerzufriedenheit ist nicht nur der Umfang der
vertragsgemäß erfolgten Baumaßnahmen bestimmend,
sondern auch die Erlebbarkeit der vorgen6mmenen Verbesserungen im täglichen Schulbetrieb. Dabei ist der
Phase der Bau- und Sanierungstätigkeit besonderi Beachtung zu schenken, da auch gravierendere Störungen für
den Schulbetrieb nicht ausgeschlossen werden können.
Der Auftrag der GWGGewerbe bezieht sich aber nicht nur
auf die in den ersten fünf Jahren vorzunehmenden Bauund Sanierungsmaßnahmen, sondern auch vom ersten Tag
der Vertragslaufzeit an auf die laufende Bewirtschaftung
und Instandhaltung. Diese Tätigkeit wirkt maßgeblich
und langfristig auf die Nutzerzufriedenheit, insbesondere
ddrt, wo es um die schnelle Behebung von Störungen und
Schäden im laufenden Betrieb geht.
Im Folgenden werden die Auswirkungen der ÖffentlichÖffentlichen Partnerschaft mit der GWG Gewerbe aus der
Sicht der Betroffenen vor Ort dargestellt. Für die Bewertung der ersten Erfahrungen mit dem Modell Hamburg
Süd ist es von besonderer Bedeutung, dass die teilnehmenden Schulen sich vor Eintritt in das Modell Hamburg Süd
hinsichtlich der Bauunterhaltung etwa zur Hälfte für die
„Option 1", d. h. eine relativ große Selbstständigkeit hinsichtlich der baulichen Unterhalrungsmaßnahmen, entschieden hatten und somit nicht nur die sog. kleine Bauunterhaltung') (,‚Option 2"), sondern auch die sog. große
Bauunterhaltung 21 im Rahmen eines ihnen zur Verfügung
2.3.2.1 Behebung von Schäden
Die schnelle Reaktion auf Verunreinigungen und Beschädigungen an Bauteilen erhöht das Wohlbefinden und die
Motivation der Schülerinnen und Schüler zum pfleglichen
Umgang mit der Immobilie. Schnelle Reaktionen auf
Schadensfälle reduzieren nicht nur technische, sondern
auch verhaltensbedingte Folgeschäden. Daher haben die
BSB und die GWG Gewerbe ein Störfall- und Schadensmanagement vereinbart, in dessen Rahmen Störungen
kategorisiert und mit bestimmten Reaktions- und Behebungszeiten (,‚Service Level Agreements") belegt wurden.
Bei Stör-, Schadens- und Bedarfsmeldungen hat die GWG
Gewerbe dieerforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, d. h.
die Störung sofort zu beheben oder - sofern dies nicht
möglich ist - einen sicheren Zustand herzustellen (z.B.
Gefahrenstellen abzusperren, elektrische Verbraucher
spannungsfrei zu schalten usw.). Die GWG Gewerbe sorgt
dabei für eine Rückmeldung über die erfolgte Störungsoder Schadensbehebung an die BSB im Rahmen des
Berichtswesens.
-
2)
z. B. Streichen eines Klassenraums
Darunter fällt auch die konstruktive Gebäude-Instandhaltung (,‚Dach und Fach").
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
Hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen sind die
Stör-, Schadens- und Bedarfsmeldungen in folgende Kategorien und Reaktionszeiten unterteilt worden:
Reaktionszeiten
Kategorie
während der Oenchäftszciten außerhalb der
(Montag bis Freitag 7 bis lt Uhr) Geschäftszeiten
A:.,Oefahr im Verzug", d.h.
unmittelbar drohende
Unfallgefahr
B: drohende Störungen
Unterbrechungen des
ordnu ngsgrn, aßen
Schulbeariebs
c
drohende größere
Folgeschaden
D: drohende dauerhafte
Schädigung der
Bnuaubaaanz
keine weiteren
unmittelbar drohenden
15 Minuten
Minuten
4 Stunden
60 Minuten
4 Stunden
1 Teg
...
nach Rü cksprache mit der eustandtgen Behörde
Dabei gilt als Reaktionszeit die Zeit zwischen erfolgter
Störungsmeldung und dem Eintreffen von Personal am
Ort der Störung (z.B. durch den Schulhausmeister) zur
Behebung der Störung oder zumindest Einrichten von
Sicherungsmaßnahmen gegen den gefährlichen Zustand.
Allgemeine Graffiti gelten als Schäden/Störungen der
Kategorie D. Graffiti, die geeignet sind, den Schulfrieden
zu stören - insbesondere strafbare Darstellungen sowie
extremistische oder sexistische Darstellungen und Aussagen - gelten als Schäden/Störungen der Kategorie B mit
der Maßgabe, dass außerhalb der Geschäftszeiten die Reaktionszeit vier Stunden beträgt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Schadensmeldungen des Jahres 2008 nach den o. g. Kategorien dargestellt.
Kategorie A B C D E Gesamt
Anzahl 8 273 405 213 1.184 2.143
Prozent 0,4 12,7 189 12,7 55,2 100,0
Es ist hervorzuheben; dass alle Schadensmeldungen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen abgearbeitet wurden, Dabei ist auch die Einbeziehung der Schulen hei der
schnellen Behebung von Schäden im Wege geordneter
Kommunikation zwischen Schule sowie Schulhausmeister
und Serviceleiter (beide Mitarbeiter der Schulservice
Hamburg GmbH) gelungen.
Von den 2.143 Schadensmeldungen betrafen 500 (23%)
den Verursachungsbereich Vandalismus, Die Zahl der
Vandalismusvorfälle an den im Modell teilnehmenden 32
Schulen lag im Jahr 2008 zwischen 1 und 53 Schadensvorfällen pro Schule. Die GWG Gewerbe arbeitet dem Vandalismus mit technischen Maßnahmen entgegen. So wurden
Glaselemente in die Türen zu WC-Eingangsbereichen eingebaut, sensible Bereiche mit Beleuchtung ausgestattet,
die durch Bewegungsmelder gesteuert wird, oder es wurden widerstandsfähige Seifen- und Handtuchspender
installiert. Erste Auswertungen bestätigen den Erfolg dieser Maßnahmen.
Für die Behebung von Vandalismusschäden steht der
GWG Gewerbe ein jährliches Budget von 150 Tsd. Euro
zur Verfügung. Hat die GWG Gewerbe höhere Vandahsmuskosten, trägt sie das Risiko. Wird dieses jährliche „Vandalismusbudget" der GWG Gewerbe von ihr nicht benö-
tigt, fließt der Restbetrag (maximal 50 Tsd. Europa.) als Anreiz den Schulen zu. 2007 konnten aus dem Vandalismushudget 11.916 Euro an die Schulen verteilt werden, 2008
wurde das Vandalismusbudget der GWG Gewerbe vollständig zur Behebung von Vandalismusschäden benötigt.
Unabhängig davon haben die BSB und die GWG Gewerbe
die Ausarbeitung eines weiteren Anreizsystems für die
Schulen vereinbart, das in ganzheitlicher Betrachtung
sowohl den sparsamen Umgang mit Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Fernwärme, Abfall und Reinigung als auch den
pfleglichen Umgang mit der Schulimmobilie belohnen
soll. Dafür steht jährlich eine Summe von ebenfalls 150
Tsd. Euro zur Verfügung, die nach einem Schlüssel auf die
teilnehmenden Schulen verteilt werden. Demnach werden
aus dem Anreizsystem und dem Vandalismusbudget pro
Jahr maximal 200 Tsd. Euro an die Schulen verteilt. Die
GWG Gewerbe und eine Schulleitungsarbeitsgruppe
haben sich die Aufgabe gestellt, das Anreizsystem für die
Schulen weiterzuentwickeln und so insbesondere der
Situation kleinerer Schulen gerecht zu werden.
Am Beispiel Schadensmanagement wird deutlich, dass die
im Berichtswesen dokumentierten Daten und Informationen eine wertvolle Grundlage dafür sind, Maßnahmen der
BSB einzuleiten, um den technischen und pädagogischen
Betrieb aller Schulen zu optimieren.
2.3.2.2 Pädagogisches Baubudget
Im Modell Hamburg Süd steht jeder Schule ein zusätzliches Budget für sog. pädagogische Baumaßnahmen in
Höhe Von 10 Euro pro Schüler im Jahr zur Verfügung. Es
geht dabei um kleinere Maßnahmen, die nicht baulich,
sondern vorwiegend aus dem pädagogischen Zusammenhang heraus begründet sind. Die entsprechenden Maßnahmen sind mit der GWG Gewerbe abzustimmen, damit
sichergestellt ist, dass sie den vertraglich vereinbarten
Qualitätsstandards genügen. Die Schulen haben diese Mittel seit Vertragsbeginn u. a. für die Errichtung eines Trinkbrunnens, Malerarbeiten, einen Wanddurchbruch und die
künstlerische Ausgestaltung einer Pausenmehrzweckhalle
eingesetzt. Des Weiteren können die Schulen Schönheitsreparaturen in Absprache mit der GWG Gewerbe selbst
durchführen. Die dadurch bei der GWG Gewerbe eingesparten Kosten werden dem Schulbudget für pädagogische
Baumaßnahmen zugeführt. Es darf davon ausgegangen
werden, dass die Schulen die Möglichkeiten des sog.
pädagogischen Baubudgets nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen noch stärker nutzen werden.
2.3.2.3 Energieversorgung
Im Modell Hamburg Süd findet ein ganzheitliches und auf
den Lebenszyklus der Schulgebäude bezogenes bauliches
Management statt. Hierbei wird nicht nur die bauliche
Investition als solche betrachtet, sondern auch die Instandhaltung und langfristige effiziente Bewirtschaftung
der Immobilie. Zur Optimierung des Energieverbrauchs
wird mit der GWG Gewerbe in diesem Zusammenhang ein
Anreizsystem entwickelt, um auch über die vertraglich
geschuldeten energetischen Baumaßnahmen hinaus energetisch sinnvolle Maßnahmen zu realisieren. Die aus derartigen Maßnahmen resultierenden zusätzlichen Einsparungen werden zunächst, bis sieh die Maßnahme amortisiert hat, von der GWG Gewerbe vereinnahmt. Darüber
hinausgehende Einsparungen werden zwischen BSB und
GWG Gewerbe geteilt. Eine konkrete Regelung über die
Aufteilung der Einsparungen wird derzeit erarbeitet.
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Hinsichtlich des Energieverbrauchs der Schulen lagen vor
Vertragsbeginn keine validen standortbezogenen Abrechnungswerte vor. Die gebäudebezogene Ausstattung der
Schulen mit fernauslesbaren Medienzählern kann erst
2009 abgeschlossen werden. Insofern kann mit dieser
Drucksache noch nicht über die Erfahrungen mit dem
Energiekonzept und dem Energiecontrolling berichtet
werden.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass es im Betrieb des
Modells Hamburg Süd eine Reihe von Innovationen gibt,
die im Dialog zwischen GWG Gewerbe, den Schulen und
der BSB entwickelt wurden und von denen positive Auswirkungen auf die Nutzerzufriedenheit und die Verbrauchswerte erwartet werden dürfen.
2.4 Schulhausmeister der Schulservice Hamburg GmbH
Die Schulhausmeister haben im Bereich des Um- und
Ausbaus, des Sanierens und der Bewirtschaftung der
Schule eine Schlüsselrolle inne. Da der öffentliche Partner
für die Sicherstellung eines dauerhaft intakten und
gepflegten Schulgebäudes zu sorgen hat, hat die GWG
Gewerbe auch die Verantwortung für die wesentlichen
Hausmeister-Dienstleistungen übernommen. Damit war
der Personalübergang der Schulhausmeister und der durch
Koppelverträge mitwirkenden Ehefrauen im Rahmen
eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf eine Tochter
der GWG Gewerbe, die Schulservice Hamburg GmbH,
verbunden (zu den Bedingungen siehe Drucksache
18/5799). In diesem Zusammenhang wurde auch eine
Regelung hinsichtlich der pädagogisch veranlassten Aufgaben eines Hausmeisters gefunden: Für das Modell Hamburg Süd wurde ein Verhältnis von 75% (gebäudebezogene
Aufgaben) zu 25% (schulische Aufgaben) festgelegt. Für
die schulischen Aufgaben besteht eine Weisungsbefugnis
der Schulleitungen. In einem zwischen der jeweiligen
Schulleitung und der Schulservice Hamburg GmbH vereinbarten täglichen Zeitfenster hat die Schulleitung
grundsätzlich das Erstzugriffsrccht auf die Leistungen des
Hausmeisters.
In den 32 teilnehmenden Schulen waren vor Vertragsbeginn 61 Schulhausmeister und mitwirkende Ehefrauen
sowie ein Maschinenmeister der Friedrich-Ebert-Halle
beschäftigt. 24 Personen aus 14 Schulen haben dem
Betriebsübergang widersprechen und wurden nach einer
Übergangszeit in andere Schulen oder auf besonderen
Wunsch auf andere Arbeitsplätze der FHH versetzt. Damit
wechselten 37 Personen aus 18 Schulen zur Schulservice
Hamburg GmbR auf der Grundlage eines Personalüberleitungstarifvertrags des neuen Arbeitgebers mit der Gewerkschaft ver.di. Alle Personen, die den Wechsel vollzogen
haben, befinden sich weiterhin im Dienst der Schulservice
Hamburg GmbH, außer zwei aus Altersgründen ausgeschiedenen Mitarbeitern. Es ist nicht zu erkennen, dass
übergegangene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine
Rückkehr auf Hausmeisterstellen bei der Behörde für
Schule und Berufsbildung anstreben, indem sie sich auf
ausgeschriebene Hausmeisterstellen bewerben. Die
Schulservice Hamburg GmbH hat seit Vertragsbeginn 29
neue Schulhausmeister und Ehepartnerinnen zum Ausgleich des nicht übergegangenen bzw ausgeschiedenen
Personals eingestellt. Die Schulleitungen werden an den
Auswahlgesprächen maßgeblich beteiligt.
Der Betriebsrat der Schulservice Hamburg GmbH hat
übergegangene und neu eingestellte Schulhausmeister und
Ehefrauen im Frühjahr 2008 zu ihrer Arbeitssituation und
Arbeitszufriedenheit befragt und einer Veröffentlichung
der wesentlichen Ergebnisse zugestimmt. Die Ergebnisse
der Befragung waren überwiegend positiv. Die große
Mehrheit der Befragten war mit dem neuen Arbeitgeber
und auch mit dem vorgesetzten Serviceleiter zufrieden.
Die Aufteilung der Arbeitszeit (25% für schulische
Belange) wird von den Befragten weit überwiegend als
unproblematisch angesehen. Allerdings war etwa die
Hälfte der Arbeitnehmer mit den vorgegebenen Arbeitsabläufen und Regelungen noch unzufrieden. Daraufhin hat
die Schulservice Hamburg GmbH in Zusammenarbeit mit
den Schulhausmeistern die betroffenen Prozesse überprüft
und optimiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiter an der Verbesserung von Arbeitsabläufen hinsichtlich Qualität, Kundenzufriedenheit und Arbeitszufriedenheit beteiligt. Insgesamt lobt die Schulservice
Hamburg GmbH ausdrücklich das Engagement der Schulhausmeister und ihrer Ehefrauen für die Schulen. Die
GWG Gewerbe hat für die zweite Jahreshälfte 2009 eine
Mitarbeiterbefragung in Auftrag gegeben und geht auf
Grund der ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der
Arbeitsabläufe und Regelungen von einer deutlichen
Zunahme der Zufriedenheit aus.
Die Schulleitungen haben sich im Rahmen einer Befragung positiv über die Zusammenarbeit mit den
Schulhausmeistern der Schulservice Hamburg GmbH
geäußert. Nach den Erkenntnissen der BSB wird die Regelung zur Verteilung der schulischen und gebäudebezogeneu Aufgaben auch zur Zufriedenheit der Schulleitungen
umgesetzt.
2.5 Zufriedenheit der Schulleitungen
Die Schulleitung vertritt vor Ort die BSB als Nutznießer
der von der GWG Gewerbe zu erbringenden Leistungen
und wirkt bei der Ausgestaltung und Ausführung aller
Maßnahmen mit. Die Schulleitung wird im Modell Hamburg Süd von kleinteiligen baufachlichen Aufgaben entlastet und kann sich damit auf die Leitung des pädagogischen Betriebs konzentrieren.
Die GWG Gewerbe hat sowohl 2008 als auch 2009 Untersuchungen zur Kundenzufriedenheit beauftragt und dafür
die Schulleitungen der teilnehmenden Schulen befragen
lassen. An der Befragung beteiligten sich 2009 insgesamt
26 von 32 Schulen. Im Ergebnis hat sich die GWG
Gewerbe danach als Immobiliendienstleisterin bewährt:
Die Kundenzufriedenheit ist in allen Bereichen deutlich
positiv.
In der Planungsphase der Bau- und Sanierungsmaßnahmen kommt dem Kontakt zwischen Schulleitungen und
Bauleitung besondere Bedeutung zu. Mehrheitlich waren
die 16 hiervon betroffenen Schulleitungen mit der diesbezüglichen Arbeit der GWG Gewerbe zwar zufrieden, ein
knappes Fünftel wünschte sich allerdings eine (noch)
frühere Einbeziehung und (noch) mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Planung der Maßnahmen.
Auch aus den Schulen, in denen zum Befragungszeitpunkt
gebaut wurde, ist die Rückmeldung der betreffenden
Schulleitungen positiv. Weit überwiegend sind die Schulleitungen mit dem bislang erzielten Ergebnis der Baumaßnahmen und der in diesem Zusammenhang erbrachten
Leistungen der GWG Gewerbe zufrieden. Die Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb durch die Baumaßnahmen sind zu großen Teilen geringer als erwartet. Bei den
Baumaßnahmen konnte die Projektleitung der GWG
Gewerbe den reibungslosen Ablauf im Großen und
Ganzen sicherstellen. Nur ein Schulleiter war mit der
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
Kompetenz der Bauleiter nicht zufrieden. Die Schulleitungen meldeten zurück, dass die Projektleitung die
Belange der Schulen „voll und ganz" (77%) oder „in den
meisten Fällen" (23%) berücksichtige; für Fragen und
Problemlösungen, die sich aus den Baumaßnahmen ergaben, sei die Projektleitung „in den meisten Fällen" (21%)
oder sogar „jederzeit" (79%) gut erreichbar und ansprechbar gewesen.
Die Schadensaufnahme durch die Hausmeister wird als
problemlos wahrgenommen. Vandalismusschäden Öder
technische Schäden werden aus der Sicht der Schulleitungen von der GWG Gewerbe in der Regel schnell und gut
behoben. Dabei wird auf den laufenden Schulbetrieb ausreichend Rücksicht genommen. Die Schadensabwicklung
ist gutund die GWG Gewerbe hat hier ihre Servicequalität
im Vergleich zum Vorjahr verbessert.
Die große Mehrheit der Schulleitungen ist mit der Arbeit
des zuständigen Serviceleiters zufrieden. Mehrheitlich
testieren die Schulleitungen eine gute Reinigungsqualität,
jedoch ist ein Viertel der Schulleitungen unzufrieden mit
dem vertraglich vereinbarten Reinigungsintervall (2-TageReinigung). Die Kommunikation (Erreichbarkeit, Ansprechbarkeit) zwischen der GWG Gewerbe und den Schulen funktioniert offenbar gut, je zur Hälfte geben die
Schulleitungen an, sie seien ‚eher zufrieden" oder „sehr
zufrieden".
Zusammenfassend kommen die SchuIeitungen also zu
einer positiven Bewertung der Servicequalität der GWG
Gewerbe. Im zweiten Jahr der Bewirtschaftung durch die
GWG Gewerbe fällt die Beurteilung der Gesamtleistungen
noch besser aus als im Jahr 2008. Die meisten- Schulleitungen (88%) bescheinigen eine Qualitätsverbesserung
gegenüber der Zeit vor Vertragsbeginn, 8% halten sie für
unverändert und nur 4% (1 Schulleitung) sehen sie als verschlechtert an} Aus den Erfahrungen, die die BSB u. a. bei
der Begleitung der Baumaßnahmen vor Ort gewonnen hat,
können die Ergebnisse der von der GWG Gewerbe beauftragten Befragung zur Nutzerzufriedenheit bestätigt
werden.
Die GWG Gewerbe wird die Nutzerzufriedenheit weiterhin durch Umfragen erheben, deren Ergebnisse der BSB
als Auftraggeberin zur Verfügung gestellt werden. Nach
Fertigstellung weiterer Baumaßnahmen sollen sich die
Zufriedenheitserhebungen der GWG Gewerbe nicht nur
an die Schulleitungen wenden, sondern auch auf Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer
ausgeweitet werden.
Für die aus der Befragung hervorgehende punktuelle
Unzufriedenheit mit der Reinigung der Gebäude und
Außenanlagen und für die Optimierung der rechtzeitigen
Einbeziehung aller Schulleitungen in bauliche Planungsprozesse wurde die GWG Gewerbe um Lösungskonzepte
gebeten, die in der zweiten Jahreshälfte 2009 vorliegen
sollen.
3. Wirtschaftlichkeitsberechnung Modell Hamburg Süd
3.1 Ausgangssituation
Wie in Abschnitt 1 dargelegt, wird mit dieser Drucksache
auch über den aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich
berichtet. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich wird angestellt, um zu prüfen, ob eine Realisierung der mit dem
Modell Hamburg Süd verbundenen Aufgaben in Eigenerledigung oder als Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft
(OÖP) wirtschaftlich vorteilhafter ist- Der mit der Druck-
sache 18/5799 vorgelegte Wirtschaftlichkeitsvergleich vom
Februar 2007 wurde vom Rechnungshof der Freien und
Hansestadt Hamburg geprüft und hinsichtlich Methodik
und Vollständigkeit zum Teil beanstandet.' ) Der Senat hat
daraufhin zugesagt, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu
überarbeiten und zu aktualisieren und- der Bürgerschaft
über das Ergebnis zu berichten. In der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung wird die konventionelle Beschaffungs-/Erledigungsvariante in Form des sogenannten
Public-Sector-Comparator (PSC) der OOP auf der Basis
der beiden am 29. Juni 2007 mit der GWG Gewerbe
geschlossenen Verträge zu Bau und Betrieb sowie unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Rechnungshofprüfung gegenübergestellt. Damit wird der Bürgerschaft Auskunft darüber gegeben, ob sich das Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsvergleichs unter Einbeziehung aktualisietter Erkenntnisse wesentlich anders darstellt als zum
Zeitpunkt der Entscheidung über das Modell Hamburg
Süd vor Vertragsschluss im Jahr 2007. Die daraus zu ziehenden Erkenntnisse sind von Bedeutung für weitere Vorhaben im Schulbau.
Nachfolgend wird jeweils kurz die zugrundeliegende
Methodik erläutert und dann dargestellt, ob und wie sich
Sachverhalte im aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich anders darstellen als in den nachfolgend auch als
„Eingangswerte" bezeichneten Werten des Wirtschaftlichkeitsvergleichs, der der Bürgerschaft mit der Drucksache
18/5799 vorgelegt wurde.
Im Rahmen der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung werden, bis auf Kostenveränderungen auf Grund
zukünftiger Preissteigerungen nach dem 1. Januar 2008,
alle zum Bezugszcitpunkt (1. Juli 2007) voraussehbaren
Kosten des Modells Hamburg Süd auf der Preisbasis
1. Januar 2008 über die gesamte Vertragslaufzeit untersucht und dargestellt.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist so strukturiert, dass
für beide Realisierungsvarianten identische Leistungspakete, denen dieselben Qualitätsstandards zugrunde liegen,
ermittelt werden. Diese gliedern sich in Erstellung/Sanierung der Gebäude, Finanzierung, Bauunterhaltung und
Betrieb. Im Rahmen einer Barwertberechnung" werden
jeweils für beide Realisierungsvarianten die in der Zukunft
liegenden und zu verschiedenen Zeitpunkten anfallenden
Zahlungsströme auf den festgelegten Bezugszeitpunkt
1. Juli 2007 tinigerechnet, d.h. diskontiert, um sie vergleichbar zu machen und die Auswirkungen des Projekts
über die Vertragslaufzeit von 25 Jahren bewerten zu können. Nachfolgend wird zunächst die Ermittlung der
Kosten des PSC beschrieben, danach wird auf die mit dem
Vertrag mit der GWG Gewerbe verbundenen Kosten des
OOP-Modells eingegangen.
Die Frage im Wortlaut: „Hat sich die Qualität der Bewirtschaftung Ihrer Schule durch die Übernahme dieser Aufgabe durch die GWG Gewerbe gegenüber früher verändert?"
4)
Siehe hierzu den Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes
der Freien und Hansestadt Hamburg vom 8. Januar 2009,
Tz. 42 ff.
Der Barwert ist der Wert, den zukünftige Zahlungen in der
Gegenwart besitzen. Er wird durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen und anschließendes Summieren ermittelt.
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
3.2 Eigenerledigungsvariante/PSC
Der PSC bildet die bisher üblichen Verfahrensweisen bei
Erstellung, Finanzierung, Unterhalt und Betrieb in Eigenregie der Freien und Hansestadt Hamburg ab. Die im PSC
zu berücksichtigenden Lebcnszykluskostcn umfassen
sämtliche während der Planungs-, Bau- und Betriebsphase
anfallenden Kosten. Der PSC setzt sich insbesondere aus
den Investitionskosten, den Bewirtschafrnngs- und
Instandhaltungskosten, den Transaktions- und Verwaltungskosten sowie den Finanzierungs- und Risikokosten
über die Projektlaufzeit zusammen.
In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Aktualisierungen hinsichtlich der Berechnung des PSC vorgenommen werden. Dabei wird dem Monitum des Rechnungshofs Rechnung getragen, darüber hinaus erfolgen aber auch
Anpassungen auf Grund weiterer Erkenntnisfortschritte.
3.2.1 Bau- und Sanierungskosten
In der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsberechnung ist
der vertraglich vereinbarte Bau- und Sanierungsumfang
abgebildet, als ob er in Eigenerledigung realisiert werden
würde. Damit ist berücksichtigt, dass zwischen Drucklegung der Drucksache 18/5799 und Vertragsschluss Veränderungen bei Baumaßnahmen an mthrercn SchulstandOrten in Höhe von rund 4 Mio. Eure netto vorgenommen
wurden, um Kosten und Abläufe zu optimieren. Die bis
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegenüber der
Drucksache 18/5799 noch vorgenommenen Veränderungen des Bau- bzw. Sanierungsumfangs sowie einzelne
Kostenkorrekturen sind in Abschnitt 4 dieser Drucksache
im Einzelnen dargestellt.
Die Ermittlung der Kosten für die umfangreichen Sanierungsleistungen erfolgte im Wesentlichen durch ein Ingenieurbüro, das 2006 die Schulstandorte im Auftrag der
BSB baufachlich untersucht hat. DesWeiteren werden u. a.
auch Maßnahmen zur energetischen Gebäudeoptimierung bei ddr Kostenermittlung berücksichtigt. Die Kosten für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten wurden mit Hilfe
der KFA-Methode (Methode der Kostenflächenarten; entwickelt von der Staatlichen Bauverwaltung Baden-Württemberg) behördenintern ermittelt.6'
Auf dieser Basis werdn die Investitionskosten in Eigenerledigung für die Sanierungs-, Neu- und Zubaumaßnahmen
an den 32 teilnehmenden Standorten (einschließlich der
aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht zu berücksichtigenden Risiken) mit rund 256 Mio. Euro netto kalkuliert.
Gegenüber der Drucksache 18/5799, in der die Baukosten
mit 252 Mio. Eure netto ausgewiesen vurden, erfolgt eine
Anpassung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
prosnostizierten Baukosten auf Grund der bereits erwähnten Anderungen des vertraglichen Leistungsbildes.
3.2.1.1 Risikobereinigung der Investitionskosten für Neubauten und Sanierungen
Der Rechnungshof hat mit Recht darauf hingewiesen, dass
in dem Wirtschaftlichkeitsvergleich, der der Bürgerschaft
mit der Drucksache 18/5799 vorgelegt wurde, die dort nach
der KFA-Methode ermittelten Sanierungs-, Neubau- und
Erweiterungsbaukosten zum Teil bereits eingepreiste Risiken beinhalteten. Dies ist z. B. bei den Kosten für Neuund Erweiterungsbaüten der Fall. In der aktua1isiertn
Wirtschaftlichkeitsbereehung mussten daher zunächst die
Eingangswerte, wie vom Rechnungshof gefordert, risikobereinigt werden. Somit wird verhindert, dass Risikozuschläge auf bereits mit Risiken versehene Eingangswerte
berechnet werden und der PSC eine unsachgemäße Überhöhung erfährt. Die Investitionskosten für Neubauten und
Sanierungen im PSC werden in der aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechung damit zunächst um ihre Risiltokostenbestandteile in Höhe von rund 10 Mio. Euro netto bereinigt.
3.2.1.2 Ausgleich von Preissteigerungen: Wertsieherung
Die Preisbasis für die Kostenermittlung der Neu- und
Erweiterungsbauten sowie der Sanierungsobjekte entsprach im Wirtschaftlichkeitsvergleich der Drucksache
18/5799 für den PSC noch nicht dem vertraglich vereinbarten WertsicherungsniveauY) Da der Vertrag mit der
GWG-Gewerbe eine Wertsicherung zum 1. Januar 2008
vorsieht, müssen auch die detailliert ermittelten und risikobereinigten Bau- und Sanierungskosten des I'SC an die
Bemessungsgrundlage des OOP-Vertrags angepasst und so
in die aktualisierte Wirtsehaftlichl€eitsberechnung eingeDie Eingangswerte des PSC auf der Preisbasis von
2003 bzw. 2006 erhöhen sieh damit auf Grund der erheblichen Baupreissteigerung im Zeitraum 2003 bzw. 2006 bis
zum 1. Januar 2008 um rund 21 Mio. Euro netto.
3.2.2 Zwischenfazit
Die gesamten risikobereinigten und wertgesicherten Bauund Sanierungskosten in Höhe von rund 267 Mio. Eur&
netto werden über den Vertragszeitraum für die Berechnung der Eigenerledigungsvariante finanziert. Die Bauund Sanierungskosten sind in der Drucksache 18/5799 mit
rund 252 Mio. Euro netto angegeben worden. Diese
Kosten beinhalteten, wie in Abschnitt 3.2.1 beschrieben,
zum Teil noch Risiken, waren noch nicht preislich auf den
Stichtag 1. Januar 2008 gerechnet und berücksichtigten
noch nicht die in Abschnitt 4. beschriebenen baulichen
Veränderungen bis zur Vertragsunterzeichnung.
3.2.3 Finanzierungskosten
Die vorgenannten Änderungen wirken sieh auch auf die
Finanzierung aus. Die modellhafte Finanzierungsbetrachtung der Eigenerlediungsvariantef1'SC ist wie die monatliche Barwertermittlung des Leistungsentgelts 1 der OOPVariante auf eine monatlich nachschüssige Zahlweise aufgebaut und kann • der Anlage 2 zum Abschnitt 3.2.3
entnommen werden. Für eine Realisierung der Maßnahmen des Modells Hamburg Süd in Eigenregie durch die
FHH wird angenommen, dass die anfallenden Baukosten
zu 100% mittels Krediten fremdfinanziert werden, wobei
von einem zu jeweils 50% geteilten Kredit (zinsbegünstigter Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und
regulärer Kommunalkredit) ausgegangen wird.
6) Siehe hierzu Finanzministerkonferenz der Länder (2006):
Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungeh bei PPPProjekten'4, Abschnitt 4.3.2.3.1 „Investitionsausgaben".
» Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die der Drucksache
18/5799 zugrunde liegt, wurde als Preisbasis für die Ermittlung der Sanierungskosten das Jahr 2006 verwendet. Für die
Kostenermittlung der Neu- und Erweiterungsbauten bildete der Bau-Preisindex von 2003 die Berechnungsbasis.
•) Eine Preis- und Personalkostensteigerung der Bau-, Sanierungs- und Beu-iebsleistungen über das Jahr 2008 hinaus
wurde für die Zwecke des Wirtschaftlichkeitsvergleichs
- nicht berücksichtigt, sie würde sieh in gleicher Weise auf
den PSC und die OOP-Variante auswirken.
9)
256 Mio. Euro netto ermittelte Sanierungilcosten abzüglich
9.8 Mio. Euro netto auf Grund der Risikobereinigung zuzüglich 21,3 Mio. Euro netto infolge der Preisanpassung.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
3.2.4 Betriebskosten
Zur Vergleichbarkeit des PSC mit dem OÖP-Modell muss
unterstellt werden, dass auch im PSC die Kosten der
Erstellungsphase bis zur jeweiligen Abnahme vorfinanziert werden, allerdings zu den gleichen Konditionen wie
die Langfristfinanzierung (hier mit 4,69% angenommen,
siehe unten). Es wird (rechnerisch) davon ausgegangen,
dass die Bau- und Sanierungskosten zuzüglich der Kosten
der Bauzwischenfinanzierung von der FHH in Form einer
jährlichen Annuität bis zum Ablauf der Gesamtprojektdauer am 30. Juni 2032 zurückzuzahlen sind.
Der PSC setzt sich weiter aus den Bewirtschaftungs-, Personal- und Instandhaltungskosten sämtlicher 32 Schulstandorte zusammen, die sich im Zusammenhang mit der
Gebäudenutzung über die Projektlaufzeit von 25 Jahren
ergeben. Für die Jahre 2007 bis 2013 erfolgte jeweils eine
eigenständige Kostenkalkulatiön, da innerhalb dieses
Zeitraums die Bau- und Sanierungsleistungen realisiert
werden und sich dementsprechend insbesondere die.
Betriebskosten je Standort erheblich verändern. Für die
Jahre 2014 bis 2032 erfolgte einmalig eine Durchschnittskostenberechnung auf Grundlage der Kostenkalkulation
und der Leistungen aus der Bauphase.
Des Weiteren sind für den rsc in der aktualisierten Finanzierungsbetrachtung der Bauzwischenfinanzierung auch
die in diesem Zusammenhang für zusätzliche Leistungen
eingesetzten Mittel des Programms „bilden - beraten —
betreuen' als Einmalzahlungen in Höhe von 24,73 Mio.
Euro (gemäß dem Vertrag mit der GWG Gewerbe) abzubilden gewesen2 01 Um diese Einmalzahlungen entsprechend
ihrer Fälligkeit in der Finanzierungsbetrachtung rechnerisch berücksichtigen zu können, sind sie bis zur eigentlichen Zahlung am jeweiligen Jahresende mit dem Zinssatz
der Bauzwischenfinanzierung aufgezinst. Auf diese Weise
werden die durch die FHH im OO1'-Modell Hamburg Süd
vereinbarten Sonderzahlungen auch im PSC als Sonderzahlungen abgebildet und erhalten dasselbe wirtschaftliche Gewicht. Entgegen der Vorgehensweise in dem mit der
Drucksache 18/5799 vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleich werden diese Sond&rzahlungen nun auch den Gesamtkosten beider Realisierungsvarianten hinzugerechnet, somit wird mit dem hier berichteten aktualisierten
Wirtschaftlichkeitsvergleich der Forderung aus dem Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Erhöhung der Transparenz
durch Aufnahme von Einmalzahlungen an Kooperationspartner Rechnung getragen. Darüber hinaus ist im Rahmen von Sensitivitätsanalysen, wie vom Rechnungshof in
seinem Jahresbericht 2009 gefordert, ein Fall betrachtet
worden, der keine Verwendung von Sonderzahlungen vorsieht.
Die Festlegung des aktualisierteh Langfristfinanzierungszinssatzes ist in Abstimmung und durch Angabe der
Finanzbehörde wie folgt vorgenommen worden: 50% des
zu finanzierenden Betrags werden in der Höhe des Interbanken-Swapsatzes für eine 25-jährige Zinsbindung am
Tag des sog. Finnncial Closing (29. Juni 2007) mit Zinsen
belastet. Dieser Zinssatz lag am 29. Juni 2007 im Mittelwert bei 4,98%. Weitere 50% werden durch das KIW-Infrastrukturprogramm und Kommunaldarlehen mit 30 Jahren
Laufzeit und fünf tilgungsfreien Jahren bei einer 20-jährigen Zinsbindung getragen. Der Zinssatz im KfW-Programm lag am 29. Juni. 2007 bei effektiv 4,4 %. Der aus beiden 50%-Anteilen ermittelte Langfristfinan2ierungszinssatz beträgt 4,69%. Damit ergibt sich gegenüber dem Stand
der Drucksache 18/5799 ein um 57 Basispunkte höherer
Langfristfinanzierungszinssatz. Dieser begründet sich
durch die zwischenzeitlich erfolgte Leitzinserhöhung der
Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die abschließende
- dämpfend wirkende - Einbindung von Kreditmitteln
der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Anderung des
Zinsniveaus und damit die Erhöhung der Finanzierungskosten wirken sich grundsätzlich nicht auf den Effizienzvorteil einer Variante aus, weil sie gleichermaßen beide
Realisierungsvarianten betrifft. Die Hinweise des Rechnungshofs zu Auswirkungen von Zinsänderungen auf
Finanzierungskonditionen haben in der durchgeführten
Sensitivitätsanalyse Berücksichtigung gefunden (siehe
Abschnitt 3.5).
Im Rahmen der Aktualisierung des PSC auf den Zeitpunkt
des Vercragsbeginns wurden alle wesentlichen Veränderungen der Betriebskosten, z. B. die Reduzierung der Heizenergie- und Bauunterhaltungskosten, berücksichtigt. Die
Veränderungen der vertraglichen Bauleistungen, die sich
aus einem partnerschaftlichen Dialog zwischen BSB und
GWG Gewerbe in der letzten Verhandlungsphase ergeben
haben, führen zu einer Reduzierung der Betriebskosten
gegenüber der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Stand
Februar 2007, um rund 13,8 Mio. Euro brutto.
Da die Eingangswerte für die Betriebskostenermittlung
des PSC ebenfalls teilweise Risikokostenanteile beinhalteten, musste auch für diesen Bereich, dem Monitum des
Rechnungshofs folgend, eine Risikobereinigung der
Betriebskosten um rund 12 Mio. Euro brutto stattfinden,
da die Risiken im Wirtschaftlichkeitsvergleich an anderer
Stelle einer eigenen Betrachtung unterzogen werden und
eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden ist. Damit
wird die Forderung des Rechnungshofes, Risiken soweit
wie möglich und wirtschaftlich vertretbar zu bestimmen
und auf Basis einer schlüssigen Begründung im Wirtschaftlichkeitsvergleich gesondert und transparent darzustellen, erfüllt.
Für die Ermittlung der Kosten der Bauunterhaltung
wurde in Anlehnung an die Richtlinie für Kostenschätzungen der Finanzbehörde die Richtwertvorgabe der
KOSt herangezogen und auf Gebäudeebene unter Berücksichtigung des Gebäudealters sowie Technikanteils individuell für jeden Schulstandort jährlich ermittelt») Gegenüber dem in der Drucksache 18/5799 vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleich wurde keine grundsätzliche
Änderung vorgenommen. So wurde auch der Vorstellung
des Rechnungshofes nicht gefolgt, in der Bau- und Sanierungsphase die Bauunterhaltungsmittel für die zu sanierenden Gebäuden um ein Drittel der Kosten in den ersten
fünf Jahren zu reduzieren, ohne diese Reduzierung durch
eine spätere erhöhte Bauunterhaltung zu kompensieren.
Eine Absenkung der Bauunterhaltung - wie vom Rechnungshof gefordert —würde zu einer Einschränkung in der
10)
Diese Sonderzahlungen aus dem Sonderinvestitionsprogramm SIP 2010 (vgl. Drucksachel8/1 146 vom 2. November
2004, hier den Abschnitt zu „Quartiersschulen") für vertraglich vereinbarte Leistungen, die über den reinen Schulbau
hinausgehen, dienen ressortübergreifend der weiteren Entwicklung des Süderelberaums z.B. im Rahmen der Bildungsoffensive Elbinseln (siehe hierzu auch Drucksache
18/5799).
Siehe hierzu Finanzministerkonferenz der Länder (2006):
Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPPProjekten, Abschnitt 4.3.2.3.2 „Betriebskosten (inkl.
Instandhaltung und -setzung)"
9
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Nutzung der Gebäude und möglicherweise nicht hinnehmbaren Zuständen führen (sicherheitsrelevante Mängel, erhebliche Funktionsbeeinrrächriungen). Eine solche Einschränkung ist vertraglich im OOP-Modell Hamburg Süd ausgeschlossen (auch für den Fall noch nicht
begonnener Sanierungs- und Baumaßnahmen) und darf
daher auch nicht im PSC angelegt werden.
Gemäß Abschnitt 4.6 des KGSt-Berichts 9/1984 „Hochbauunterhaltung" erfolgt grundsätzlich keine Berücksichtigung des Nachholbedarfs (Sanierungsstau) im KGStAnsatz, d. h., es wird bei der Berechnung der notwendigen
Bauunterhaltung davon ausgegangen, dass die Gebäude
sich in einem Zustand befinden, der keine Grundinstandsetzung erfordert. Auch daher kann in der PSC-Berechnung eine Absenkung des Bauunterhaltungsrichtwertes
nicht vorgenommen werden.
3.2.5 Transaktionskosten und allgemeine,
- nicht übertragbare, Projektkosten
•Des Weiteren werden Transaktionskosten und sonstige allgemeine Projektkosten (nicht übertragbare Leistungen),
die der FHH im Rahmen der Eigenrealisierung entstehen
würden, im PSC abgebildet. Diese Kosten sind detailliert
in der Anlage 2 zu Abschnitt 3.2.5 dargestellt. Zu den
Transaktionskosten zählen insbesondere Kosten für technische Beratungs- und Planungsleistungen sowie Kosten
für das sog. pädagogische Baubudget (vgl. Abschnitt
2.3.2.2).
Gegenüber der Berechnung des PSC in der Drucksache
18/5799 wurde eine Anpassung der Baunebenkosten von
13,5% um 1,5 Prozentpunkte auf 15% durchgeführt, um
nunmehr auch Kosten für Bauherrenkernleistungen und
Projektmanagemen; in der Eigenerledigung zu berücksichtigen, die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stand
Februar 2007, noch keine Berücksichtigung gefunden hatten. Diese Kosten wurden, entsprechend der Zuordnung
der Baucontrollingkosten in der OOP-Variante, den allgemeinen, nicht übertragbaren Projektkosten zugerechnet,
da sie bei der BSB als Bauherrin verbleiben. Eine Berücksichtigung dieser Kosten in den Baukosten (Kostengruppe
700) hätte die Vergleichbarkeit der Baukosten des PSC mit
denen der OOP-Variante zudem zusätzlich erschwert.
3.3 Risikomanagement
Ein wesentlicher Aspekt beim wirtschaftlichen Vergleich
der Realisierungsvarianten besteht in der Bewertung und
Verteilung der Risiken' 1 , die - unabhängig von der Durchführungsform - in jedem Projekt auftreten, auf die Projektbeteiligten. Die vorhandenen Risiken sind für die
aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung erneut in mehreren Risikoworkshops mit Mitarbeitern der mit Schulbau
befassten Dienststellen und externen Beratern gemeinsam
abgestimmt und detaillierter als in der bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt worden.
Die Risiken lassen sich in acht übergeordnete Risikoquellen klassifizieren:
1 Grundstücks- und Bestandsrisiken
2 Planungsrisiken
3 Baurisiken
4 Betriebsrisiken
5 finanzielle Risiken
6 Marktrisiken
7 rechtliche Risiken
8 übergeordnete Risiken
10
Wesentliche Risikogruppen innerhalb der übergeordneten
Risikoquellen sind beispielsweise bei den Baurisiken die
Bauausführungsrisiken, die Terminüberschreitungsrisiken oder die Baustoffrisiken.
Nach der Identifizierung der Risiken -wurden diese in
einem iterativen, durch Berater unterstützten Prozess
bewertet, d. h., es wurden Schadenshöhen sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt und hieraus anschließend
Risikokosten kalkulatorisch abgeleitet. Notwendig war
dazu eine Aufteilung der Baukosten in Sanierung und
Neubau, da sich Risiken in beiden Bereichen unterschiedlich auswirken können. Darüber hinaus sind die beiden
Bereiche jeweils in Investition und Betrieb aufgeteilt worden. Auf diese Weise konnten die Risikokosten für die
Investitionen getrennt von den Risikokosten für den
Betrieb ermittelt und dargestellt werden. Die im Rahmen
der Risikobewertung ermittelten und bereinigten Risikokosten sind in einem weiteren Schritt innerhalb des PSC in
übertragbare (und demnach im GWG Gewerbe-Angebot
enthaltene Risiken) und zurückbehaltene Risiken aufzuteilen. Während im PSC beide Risikoposten in die Berechnungen eingehen, sind die übertragbaren Risiken dann in
der 00P-Variante nicht mehr aufzuschlagen, da sie im
Angebot der GWG Gewerbe enthalten sind. Die zurückbehaltenen Risiken sind auch bei der Realisierung der 00?Variante von der FHH zu tragen und werden in der Barwertermittlung gleichermaßen auf die OOP-Variante aufgeschlagen. Der Grad der Risikoübertragung wird durch
den geschlossenen OOP-Vertrag festgelegt. Die vorgenommene Einteilung und im Sinne einer prozentualen Zuweisung erstmals vorgenommene Risikoübertragung ist ebenfalls im Rahmen des Risikoworkshops vorgenommen worden.
Die Summe der Risikokosten des übertragbaren und des
nicht übertragbaren Risikos einschließlich des FacilityManagement-Risikos aller Betriebsjahre beträgt in der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung im PSC rund
58,15 Mio. Euro netto. 133 In der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stand Februar 2007, wurden übertragbare Baurisiken in Höhe von rund 25,2 Mio. Euro netto (ohne Berücksichtigung der Risikokosten in Höhe von 9,8 Mio. Euro
netto, die bereits in den Eingangswerten enthalten waren)
und zurückbehaltene Baurisiken der ersten sechs Vertragsjahre in Höhe von rund 9,5 Mio. Euro netto ausgewiesen.
Die Differenz der Risikokosten der beiden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen resultiert im Wesentlichen zum
einen aus der nunmehr erfolgten Berücksichtung aller
zurückbehaltenen Risiken der Vertragsjahre 7 bis 25 in
Höhe von rund 16,7 Mio. Eure netto, zum anderen aus der
gesonderten Ausweisung sämtlicher übertragbarer Risiken
aus dem Bereich Betrieb und Bewirtschaftung in Höhe von
rund 12,7 Mio. Euro netto und nicht zuletzt aus der erfolgten detaillierten Neubewertung sämtlicher Risiken auf
Grund einer überarbeiteten Risikomarrix)43
23 Siehe hierzu Finanzministerkonferenz der Länder (2006):
Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPPProjekten" ‚Abschnitt 5.2.6 „Risikoidentifikation, -bewertung und -verteilung"
Diese Kosten sind detailliert in der Anlage 3 zu Abschnitt
3.2.5 dargestellt.
" Diese Faktoren wirken sich entsprechend auf die Berechnung der Risikokosten der OOP-Varianten aus, wobei sich
dort lediglich die nicht übertragbaren, d. h. bei der FHH
verbleibenden Risiken erhöhen, da der Anteil des Partners
in seinem Angebot eingepreist ist.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
3.4 Aktualisierungen der Berechnung der ÖOP-Variante
Nachdem vorstehend zunächst der PSC aktualisiert wurde,
soll im Folgenden beschrieben weiden, wie sich die in
einen aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich einzubringenden Kosten der OOP-Variante darstellen. Mit der
Aktualisierung werden die Entwicklungen zwischen der
Drucklegung des in der Drucksache 18/5799 dargestellten
Wirtschaftlichkeitsvergleichs, Stand Februar 2007, und
der Vertragsunterzeichnung berücksichtigt und das Zahlenwerk des Wirtschaftlichkeitsvergleichs angepasst. Da
sich die nachstehend erläuterten Anpassungen aber im
Wesentlichen in gleicher Weise sowohl auf das 00?Modell als auch parallel auf den PSC beziehen, wird das
Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsvergleichs in seiner
Grundaussage nicht berührt. In der Anlage 4 zu Abschnitt
3.4 ist der mit rund 519,7 Mio. Euro brutto ermittelte Barwert des GWG Gewerbe-Angebotes sowie die Gesamtvergütung der GWG Gewerbe und Transaktionskosten des
OOP-Modells dargestellt.
3.4.1 Leistungsentgelt 1/Bau- und Sanierungsleistungen
Die Ermittlung des Leistungsentgelts 1 erfolgt auf der
Grundlage des Bau- und Sanierungsvertrags. Hiernach
zahlt die FHH der GWG Gewerbe über die Vertragslaufzeit
von 25 Jahren einen monatlichen Betrag in Höhe von
1.233.194,22 Euro brutto (ohne Berücksichtigung der
Wertsicherung). Damit liegt das vertraglich vereinbarte
Leistungsentgelt 1 um rund 44.889 Euro pro Monat höher,
als in der Drucksache 18/5799 prognostisch ausgewiesen.
Die Erhöhung basiert auf zwei Komponenten (die in gleicher Weise den PSC betreffen): Zum einen wurden noch
vor Vertragsbeginn einvernehmlich weitere Bau- und
Sanierungsmaßnahmen festgelegt, die die vertragliche
Werklohnsumme um rund 1,8 Mio. Euro erhöht haben
und deren Wirtschaftlichkeit durch Absenkung der
Betriebskosten im Leistungsentgelt II erreicht wird (vgl.
Abschnitt 3.4.2). Zum anderen wirkt sich die Leitzinserhöhung im Jahr 2007, die sich zwischen der Drucklegung
der Drucksache 18/5799 und der endgültigen Fixierung
der vertraglichen Konditionen ausgewirkt hat, aus (siehe
Abschnitt 3.2.3 sowie Drucksache 18/5799, Ziffer 7.2.2).
Die Finanzierungskosten des Modells erhöhen sich hierdurch - ceteris paribüs - um rd. 14,7 Mio. Euro.
Die mit diesen Anpassungen verbundenen Auswirkungen
auf den Haushalt werden in Abschnitt dieser Drucksache
dargestellt. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es
sich bei den Angaben um Zahlen handelt, die statisch auf
dem mit Stand von 1. Juli 2007 vereinbarten Bauvolumen
zu Preisen vom 1. Januar 2008 aufsetzen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich wie der hier vorgelegte kann in einem
dynamischen Geschehen wie dem Schulbau im Modell
Hamburg Süd immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Die hier berichteten Gesamtkosten aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich dienen daher auch nur dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit zwischen PSC und dem
COP-Modell Hamburg Süd. Eine Darstellung der Kostenentwicklung nach dem Stichtag, z. B. bedingt durch weitere - vertraglich vereinbarte - Wertsicherungsklauseln
oder durch die Beauftragung weiterer in verschiedenen
(auch außerschulischen) Zusammenhängen beauftragten
Baumaßnahmen, erfolgt in Abschnitt 4 dieser Drucksache.
Die monatlichen Zahlungen des Leistungsentgelts 1 sind
(wie auch in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom
Februar 2007 angenommen) nachschüssig jeweils zum
letzten Tag eines Kalendermonats fällig und zahlbar, erstmals zum 31. Juli 2007. Die Sonderzahlungen für besondere Bauleistungen (siehe Abschnitt 3.2.3) sind gemäß
ihrer Fälligkeit ebenfalls berücksichtigt. Im Gegensatz zur
PSC-Berechnung werden die damit verbundenen Zinsvorteile im Zahlungsplan der OOP-Variante nicht explizit
abgebildet. Es kann davon ausgegangen werden, dass Zinsvorteile durch die Sonderzahlungen bereits von der GWG
Gewerbe in ihrem Angebot berücksichtigt worden sind.
Damit sind in beiden Varianten Zinsvorteile berücksichtigt worden.
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
fordert im Jahresbericht 2009, die Transparenz der Darstellung im Wirtschaftlichkeitsvergleich dahingehend zu
erhöhen, dass auch einmalige Zahlungen an Kooperationspartner für zusätzliche Leistungen darzulegen seien, um
keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, ob sich der
Begriff „Gesamtkosten" in den Darlegungen zum Wirtschaftlichkeitsvergleich lediglich auf die im engeren Sinn
zu beauftragenden Schulbaumaßnahmen oder auch auf die
zusätzlichen Leistungen (wie hier z. B. aus dem Programm
„bilden - beraten - betreuen") bezieht und der Bürgerschaft
damit das Gesamtvolumen aller Maßnahmen im Bereich
des Vorhabens Modell Hamburg Süd zu verdeutlichen. Auf
beiden Seiten (Eigenerledigungsvariante und OOP-Variante) werden die Sonderzahlungen jetzt gemäß ihrer Höhe
und dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit berücksichtigt. Auf
diese Weise ist eine Vergleichbarkeit der beiden Varianten
hergestellt. Indem mit der Drucksache 18/5799 dargestellten Wirtschaftlichkeitsvergleich sind diese Zahlungen auf
beiden Seiten (PSC und Angebot GWG Gewerbe) nur bei
der Berechnung der Finanzierungskosten berücksichtigt,
jedoch nicht unter den Begriff der Modellgesmtkosten
subsumiert gewesen. Die Barwertermittlung des Leistungsentgelts 1 des Angebots der GWG Gewerbe erfolgt
analog zu der Barwertermittlung des PSC.
3.4.2 Leistungsentgelt H/Facility-Management-Leistungen
Die Höhe und Vergütungsstruktur für die vertraglich vereinbarten Betriebsleistungen (sog. Leistungsentgelt II) ist
im Facility-Management-Vertrag fixiert und differiert in
den ersten sieben Betriebsjahren, bis es ab dem siebten
Betriebsjahr mit 15.162.087 Euro brutto p.a. konstant
bleibt. Gegenüber den in der Drucksache 18/5799 ausgewiesenen Raten des Leistungsentgelts II ergibt sich zum
1. Juli 2007, insbesondere durch die in Abschnitt 4
beschriebenen, noch vor Vertragsbeginn vereinbarten baulichen Veränderungen (Neubau statt Sanierung), ein etwas
veränderter vertraglicher Zahlungsstrom.
3.4.3 Transaktionskosten und allgemeine, nicht übertragbare Projektkosten
Die in der Anlage 4 zu Abschnitt 3.4 dargestellten Transaktionskosten und allgemeinen, nicht übertragbaren Projektkosten teilen sich bei der OOP-Variante auf folgende
wesentliche Bereiche auf:
- Die Planungsmittel für Bauinvestitionen (Grundinstandsetzung) resultieren im Wesentlichen aus vorbereitenden technischen Gutachten vor Vertragsunterzeichnung.
- Die Beraterkosten (Gutachten und Untersuchungen;
wirtschaftliche, technische und rechtliche Beratung)
beinhalten die Beratungsleistung zur Erstellung des
OOP-Vertrags. Diese Kosten entstanden vor der Unterzeichnung des OOP-Vertrags.
- Die Projektkosten beinhalten FHH-interne Personalkosten. Diese Kosten entstanden vor der Unterzeichnung des OOP-Vertrags.
11
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und . Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Die der FHH entstehenden Kosten des Controllings der
vereinbarten Leistungen bzw. der Projektsteuerung werden nach einschlägigen Erfahrungen und auf Hinweis der
wirtschaftlich-technischen Unternehmensberatung in der
investiven Bau- bzw. Sanierungsphase mit 1,5% der Baubzw. Sanierungskosten angesetzt. Verteilt auf die Bauzeit
von fünfeinhalb Jahren, ergeben sich daraus jährliche Controllingkosten von rund 870 Tsd. Euro gegenüber 50 Tsd.
Euro, die im Wirtschaftlichkeitsvergleich, Stand Februar
2007, angesetzt wurden. Die Kosten des Controllings der
Betriebsleistungen werden mit 100 Tsd. Euro p.a. in der
Wirtschaftlichkeitsberechnung kalkuliert.
Für die betriebliche Altersversorgung der übergehenden
Mitarbeiter erhielt die GWG Gewerbe/Schulservice Hamburg Gesellschaft für Facility Management mbH von der
FHH einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 1,47
Mio. Euro zur Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften in einen Pensionsfonds. Für die durch den Personalübergang zur Abgeltung etwaiger Entgelteinbußen zu
zahlende Besitzstandszulage erhält die GWG Gewerbe eine
Erstattung seitens der FHH in Höhe von 309 Tsd. Euro.
Diese Kosten waren bereits im ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsvergleich angesetzt und in den Ansätzen des
Haushaltsplans enthalten.
Die Summe der neu kalkulierten Transaktionskosten
beträgt somit 15,87 Mio. Euro gegenüber 15,83 Mio. Euro,
die in den Wirtschaftlichkeitsvergleich mit Stand vom
Februar 2007 eingingen. Ein direkter Vergleich dieser
Zahten ist jedoch nicht möglich, da sich die Eingruppierung der Kosten zu den Transaktionskosten verändert hat,
so sind z. B. die zurückbehaltenen Risiken nicht mehr den
Transaktionskosten hinzuzurechnen, sondern werden
gesondert ausgewiesen.
3.4.4 Risikomanagement
Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der ÖOP-Variante
müssen auf das Angebot der GWG Gewerbe die nicht übertragbaren und von der FHH zurückbehaltenen (und damit
von ihr zu tragenden) Risiken über 25 Jahre, z. B. zuvor
nicht erkennbare Schadstoffkontamination des Baugrunds, in Höhe von rund 26 Mio. Euro aufgeschlagen
werden. Die Kosten der auf den Partner zu übertragenden
Risiken sind dagegen im Angebot der GWG Gewerbe enthalten. Die nicht übertragbaren Risiken sind gemäß dem
Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung" vom September 2006 sowohl in die Barwertberechnung des PSC als
auch in die OOP-Variante eingeflossen und können der
Anlage 4 zu Abschnitt 3.4 entnommen werden. Im Wirtschaftlichkeitsvergleich, Stand Februar 2007, wurden rund
9 Mio. Eure als zurückbehaltene Risiken für die ersten
sechs Vertragsjahre ausgewiesen. Dabei sind jedoch keine
Risiken aus dem Facility-Management-Bereich berücksichtigt gewesen.
3.5 Kostenanalyse
Um im Anschluss eine Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen, wurden die Bau- und
Sanierungskosten sowie die einzelnen Betriebskostenbestandteile der beiden Varianten gegenübergestellt. Der
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg fordert in seinem Jahresbericht 2009, die Plausibilität gravierender Kostenunterschiede zu überprüfen.
3.5.1 Gegenüberstellung der Baukosten
Der Effizienzvorteil des Angebots der GWG Gewerbe in
Bezug auf die Bau- und Sanierungsleistungen gegenüber
12
den vergleichbaren Kosten des PSC beträgt rund 18% und
hat sich gegenüber dem Effizienzvorteil des Wirtschaftlichkeitsvergleichs (Stand Februar 2007) nicht verändert.
Die Kosten für die Sanierungsleistungen einschließlich
energetischer Maßnahmen wurden für den PSC, wie zuvor
beschrieben, gutachterlich ermittelt. Die Herleitung der
Sanierungsleistung und die dadurch hervorgerufenen
Sanierungskosten sind somit belegbar und nachvollziehbar ermittelt worden. Die Kosten für die Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten wurden mit Hilfe der KFA-Methode
im Einklang mit den einschlägigen Leitfaden ermittelt
und sind damit ebenfalls belegbar und nachvollziehbar.
Der mit der GWG Gewerbe geschlossene Bau- und Sanierungsvertrag berücksichtigt das gleiche Leistungssoll an
Sanierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten wie das
Leistungsbild des PSC (siehe Abschnitt 3.2.1). Die GWG
Gewerbe hat die Möglichkeit, investive Sanierungsmaßnahmen z. B. durch interne Umschichtung aus der Bauunterhaltung und dem dafür vorgesehenen Leistungsentgelt
II zu tragen. Inwiefern eine solche Verschiebung durch die
GWG Gewerbe einkalkuliert wurde, ist aus dem GWG
Gewerbe Angebot nicht ersichtlich. Darüber hinaus hat
die GWG Gewerbe auf Grund der outputorientierten Leistungsbeschreibung und des Lebenszyklusansatzes die
Möglichkeit, die Art und Weise der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen selbstständig und eigenverantwortlich zu
wählen. Eine Vergleichbarkeit der investiven Kosten für
Bau- und Sanierungsmaßnahmen im PSC und im Angebot
der GWG Gewerbe ist daher nur unter Vorbehalt möglich.
Es sei an dieser Stelle auf die Bundesstudie „PPP im öffentlichen Hochbau" hingewiesen. 15 Bei 46 öffentlichen Bauvorhaben wurde ein Vergleich zwischen den Planungsdaten der Eigenrealisierungsvariante und den Ausschreibungsergebnissen hinsichtlich der Baukosten bei
Ausschreibung mit privatwirtschaftlicher Realisierung
durchgeführt. Es zeigte sich in der Studie, dass die Planungsdaten im Durchschnitt um etwa 20 % unterschritten
wurden. Der hier vorliegende Effizienzvorteil bei den Bauund Sanierungskosten im Modell Hamburg Süd von 18%
liegt demnach in Höhe des durchschnittlichen Effizienzvorteils aus der zitierten Bundesstudie und ist auch von
daher plausibel.
3.5.2 Gegenüberstellung der Betriebskosten
Der prozentuale Vorteil der ÖÖP-Variaite gegenüber dem
PSC innerhalb der einzelnen Kostenpositionen der
Betriebskosten schwankt zwischen einem Vorteil der 001'Variante von 24 % im Bereich des kaufmännischen Gebäudemanagements bis hin zu einem Nachteil von 12% im
Bereich Bauunterhaltung. Es sei an dieser Stelle darauf
hingewiesen, dass eine Gegenüberstellung und Ermittlung
eines Effizienzvorteils innerhalb der einzelnen Kostenpositionen wenig aussagekräftig ist,' da Leistungen und die
damit verbundenen Kosten unter verschiedenen Positionen erfasst sein können:. Maßgeblich ist daher der Vergleich des PSC mit dem OOP-Vertrag, wie er sich im Leistungsentgelt II niederschlägt.
Beispielsweise gibt die GWG Gewerbe in ihrem Angebot
an, dass innerhalb des technischen Gebäudemanagements
keine Personalkosten entstehen. Dem gegenüber stehen
die oben angegebenen Personalkosten des PSC in Höhe
" Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2003), Seite 8: PPP im öffentlichen Hochbau,
Band IV; 2003; S. 8
Siehe in diesem Zusammenhang Abschnitt 3.4.1
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19.
- Die GWG Gewerbe strebt bereits während früher Planungsphasen die Einhaltung der Kosten konsequent an.
So findet z. B. eine frühzeitige Vernetzung der Architektenplanung, der Planung der Technischen GebäudeAusstattung (TGA) und der statischen Planung von Planer und Statiker statt.
- Zur schnellen Abwehr von Nachträgen greift die GWG
Gewerbe auf eine spezialisierte hauseigene rechtliche
Unterstützung zurück.
- Die GWG Gewerbe verfolgt in ihren Konzepten einen
• ganzheitlichen Ansatz, der nicht nur auf einen Standort
bezogen ist. Dadurch können übergreifende Effizienzen
generiert werden. Bei Sanierungsmaßnahmen an Fassaden wird beispielsweise die Gerüststellung nicht einzeln
und für eine einmalige Maßnahme, sondern gleichzeitig
für alle erforderlichen Maßnahmen betrachtet. Das
Gewährleistungsmanagement wird durch die GWG
Gewerbe mit Hausmeistern vor Ort und einem Serviceleiter intensiv betrieben. Auf diese Weise können
Kosten von Mängelbeseitigungen direkt auf den Leistungserbringer (Nachunternehmer) übertragen werden
und erhöhen nicht die Kosten auf Seiten der GWG
Gewerbe.
Innovative Lösungen werden im ganzheitlichen Ansatz
gesucht, wobei die GWG Gewerbe eine leistungs- und
anreizorientierte Vergütung für ihre Mitarbeiter einführen kann (z. B. Vergünstigungen, monetäre Anreize,
flexiblere Aufstiegschancen etc.). Dies führt u. U. zu
einer erhöhten Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter
und dadurch zu Effizienzvorteilen im OOP-Modell.
Dies ist ein wesentliches Element von OOP gegenüber
kameralen Systemen.
Die hier angeführten Sachverhalte, die zu einem Kostennachteil der Eigenerledigungsvariante führen, sind größtenteils den derzeitigen Prozessen und Strukturen im
hamburgischen Schulbau geschuldet. Diese Strukturen,
die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bestehenden Dienststellen nicht zuzuschreiben sind, sollen durch
die Einrichtung einer neuen, integrierten städtischen
Dienststelle Sondervermögen „Schule - Bau und Betrieb"
dahingehend optimiert werden, dass sich auch die Eigenerledigung effizienter gestaltet.
Eine Gegenüberstellung der jährlichen Gesamtkosten für
die Betriebsleistung ab dem siebten Jahr weist einen Effizienzvorteil von 3% zugunsten der OOP-Variante aus (15,6
Mio. Euro p. a.zu 15,1 Mio. Euro p.a.). Dieser im Vergleich
zu ähnlichen OPP-Projekten niedrige Effizienzvorteil der
OOP-Variante in den Betriebsleistungen erscheint dennoch nicht unplausibel.
3.5.3 Risikokostenanalyse
Gemäß der Forderung des Rechnungshofes wird die Darstellung des Anteils der Risikokosten anders als in der
Wirtschaftlichkeitsberechnung, Stand Februar 2007, bei
der lediglich die Risiken, die aus dem Bau- und Samerungsvertrag resultieren, separat ausgewiesen wurden, auf
die gesamten Projektkosten (Planung, Bau, Sanierung,
Betrieb) bezogen.
Die barwertige Summe der Risikokosten des übertragbaren und des nicht übertragbaren Risikos (siehe dazu
Abschnitt 3.6) aller Betriebsjahre aus den investiven Neubau-, Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen
beträgt rund 29,8 Mio. Eüro brutto. Die barwertigen investiven Kosten der Bau- und Sanierungsmaßnahmen im PSC
betragen inklusive der Finanzierungskosten rund 294,8
Mio. Euro brutto (siehe Anlage 3 zu Abschnitt 3.2.5). In
Bezug auf die Kosten der Bau- und Sanierungsmaßnahmen beträgt der Risikoanteil somit rund 10%.
Die barwertige Summe aller Betriebsleistungen beträgt im
PSC rund 233,7 Mio Euro brutto. Die barwertige Summe
der Risikokosten des übertragbaren und nicht übertragbaren Risikos aus Betriebsleistungen in Neubau-, Erweiterungsbau- und Sanierungsobjekten beträgt rund 13,3 Mio.
Euro brutto (z. B. Instandhaltungsrisiken, Verfügbarkeitsrisiken). In Bezug auf die Summe aller Betriebsleistungen
beträgt der Risikoanteil somit ca. 6%.
Im Umgang der GWG Gewerbe mit den Bau- und Sanierungsobjekten zeigen sich die nachfolgenden Ansätzen,
aus denen sich Effizienzen und Kostenvorteile gegenüber
Drucksache 19/4209
einer Eigenerledigung unter den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen ableiten lassen:
von rund 375 Tsd. Euro. Die durch das Personal zu erbringenden Leistungen sind demnach im Angebot der GWG
Gewerbe den anderen Positionen wie beispielsweise der
Bauunterhaltung zugeordnet worden. Letztlich ist an dieser Stelle im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs
auch nicht zu klären, ob in der OOP-Variante (d. h. hier im
Angebot der GWG Gewerbe) deshalb höhere Kosten der
Bauunterhaltung angesetzt wurden, weil die vertraglich
vereinbarten Standards des Gebäudezustands dies erfordern (und demnach mit den im PSC veranschlagten Bauunterhaltungsmitteln ein entsprechender Standard nicht
zu halten wäre). Eine weitere unterschiedliche Zuordnung
von Leistungen ist vermutlich innerhalb der Positionen
für Hausmeisterleistungen und der Pflege der Außenanlagen im Angebot der GWG Gewerbe vollzogen worden.
Eine belastbare Aussage zu Effizienzvorteilen innerhalb
der einzelnen Kostenpositionen ist daher nicht möglich.
Der Leitfaden „Plausibilitätscheck" der Public-PrivatPartnership-Initiative NRW gibt grobe Anhaltspunkte für
Risiko-Größenordnungen an .171 Diese wurden anhand von
Erfahrungswerten mit OPP-Pilotprojekten in NRW
gesammelt. Die Größenordnungen der Planungs- und
Baurisiken werden mit Werten zwischen 5% und 20% der
Planungs- und Baukosten angegeben. Die Risiken aus dem
Betrieb belaufen sich laut dem o. g. Leitfaden üblicherweise ebenfalls auf 5% bis 20% der Betriebskosten. Beide
ermittelte Risikobewertungen des PSC liegen somit innerhalb der Größenordnung des zuvor zitierten Leitfadens.
Es kann, wie dargelegt, kein direkter Vergleich mit der
OOP-Variante durchgeführt werden, da die Risikokosten
im Angebot der GWG Gewerbe eingepreist und nicht extra
ausgewiesen sind. Es kann allerdings vermutet werden,
dass der Partner Anreizsysteme installiert, um Risiken zu
minimieren, und im Bedarfsfall die Möglichkeit hat, sehr
flexibel (z. B. hinsichtlich eines kurzfristig zu mobilisierenden zusätzlichen Personaleinsatzes) zu reagieren und
insofern seiner Kalkulation des Angebots eine andere Risikoeinschätzung zugrunde legt, als dies im PSC erfolgen
muss.
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
fordert in seinem Jahresbericht 2009, dass bei OOP-Projekten eine Risikobetrachtung aus Konzernsicht der FHH
durchgeführt wird. Dem liegt der folgende Gedankengang
zugrunde: In der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Risiken anteilig in übertragbare und
17)
Siehe dazu den Leitfaden „Plausibilitätscheck" der PublicPrivat-Partnership-Initiative NRW, April 2007, Abschnitt
4.6.2 „Sachgerechte und nachvollziehbare Risikobewertung".
13
Drucksache
19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
nicht übertragbare Risiken aufgeteilt. Der übertragbare
Anteil wird vom OOP-Partner getragen, der nicht übertragbare Anteil verbleibt bei der FHH. Da der OOP-Partner, die GWG Gewerbe, eine städtische Tochter ist, verbleibt aber das übertragbare Risiko letztlich auch auf der
Seite der FHH. Das heißt, dass trotz der Aufteilung in
übertragbare und nicht übertragbare Risiken sämtliche
Risiken letztlich bei der FHH verbleiben.
Das übertragbare Risiko ist im ÖOP-Angebot der GWG
Gewerbe implizit und damit in den Leistungsentgelten
enthalten. Insofern wird es in diesem Rahmen von der
FHH mittels des entsprechenden Leistungsentgelts getragen. Es ist allerdings anzunehmen, dass die GWG Gewerbe
die Höhe dieses Risikos niedriger ansetzt, als dies im PSC
zu erfolgen hatte. Der Grund dafür ist, dass die GWG
Gewerbe auf Grund ihrer Markt- und Fachkenntnis, die sie
im Zweifelsfall je nach Bedarf über eine temporäre oder
dauerhafte Anwerbung entsprechend qualifizierter Mitarbeiter sicherstellen kann, Risiken besser analysieren und
dadurch Risiken minimieren kann.
Nur wenn sich über die einkalkulierten Risiken hinaus
Risiken realisieren würden, träfe dies die GWG Gewerbe
zusätzlich und würde letztlich wieder auf den „Konzern
Hamburg' durchschlagen: Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die GWG Gewerbe Risiken an ihre
Nachunternehmer weiterleiten wird und diese somit die
Risikosphäre des Konzerns Ff311 verlassen. Ein betragsmäßiger Ausweis der Kosten für das übertragbare Risiko
ist nicht möglich, da dazu konkrete Angaben hinsichtlich
der von der GWG Gewerbe geplanten Bildung von Rückstellungen bzw. eine Einsicht in die Risikobewertung der
GWG Gewerbe notwendig wäre.
3.6 Ergebnis des aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleichs
Ziel des Wirtschaftlichkeitsvergleichs ist der Vergleich der
Lebenszykluskosten von unterschiedlichen ErledigungsVarianten. Auf diese Weise wird deutlich, welche Gesamtprojektkosten der FHH entstehen. Beim Vergleich der
Lebenszykluskosten ist der Zeitpunkt der Zahlungsströme
zu beachten. Mit Hilfe der Barwertmethode werden zeitlich auseinanderfallende Zahlungen auf einen einheitlichen Bezugszeitpunkt ab- bzw. aufgezinst. Hierfür wird
die Summe der Barwerte der periodischen Zahlungsströme
der Eigenerledigungsvariante mit der Summe der Barwerte der OOP-Variante verglichen. Die Variante mit dem
geringsten Barwert ist die wirtschaftlich vorteilhafteste für
die FHH.
Der in der Drucksache 18/5799 dargestellte Wirtschaftlichkeitsvergleich wies einen barwertigen Effizienzvorteil
von 12,2% aus. Der Rechnungshof hat diesen Wirtschaftlichkeitsvergleich in seiner Methodik kritisiert. Der Senat
folgt der Kritik des Rechnungshofs an dem angestellten
Wirtschaftlichkeitsvergleich allerdings - wie dargelegt nicht in allen Punkten. Unter Geltendlassen aller vom
Rechnungshof vorgenommenen Korrekturen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs der Drucksache 18/5799 hätte
dieser im Ergebnis nach den Berechnungen des Rechnungshofes zu einem barwertigen Effizienzvorteil der
OOP-Variante gegenüber dem PSC von ca. 5,4% geführt.
Wie vom Rechnungshof gefordert, wird mit dieser Drucksache nunmehr eine Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs auf der Basis des tatsächlich abgeschlossenen Vertrags vorgelegt. Dabei sind die methodischen
Anregungen des Rechnungshofes eingeflossen und andererseits im Rahmen der Untersuchungen Erkenntnisfort-
14
schritte erzielt worden, die zu weiteren methodischen
Anpassungen geführt haben. Damit ist eine der Zielsetzungen des Vorhabens, mit dem öffentlichen Partner GWG
Gewerbe „unter beherrschbaren Rahmenbedingungen
Modellsicherheit für die Neuorganisation des Hamburger
Schulbaus zu erlangen" (Drucksache 18/5799, Ziffer 3),
Rechnung getragen worden.
Zusammenfassend sind folgende zuvor erläuterten
Kosteneffekte maßgeblich für die Veränderung des Gesamtergehnisses:
- Erhöhung im PSC auf Grund der Berücksichtigung von
Preissteigerungen bis zum 1. Januar 2008 (Beginn der
vertraglich vereinbarten Wertanpassung),
- Reduzierung im PSC auf Grund der Bereinigung der
Bezugsgrößen um Risikokostenbestandteile (Vermeidung von Doppelzählungen bei Risikokosten),
- Erhöhung im PSC auf Grund der Berücksichtigung von
Bauherrenkernleistungea,
- Erhöhung des PSC auf Grund der Neubewertung übertragbarer Risiken sowie des PSC und der OOP-Variante
(in gleicher Höhe) um nicht übertragbare Risiken,
- Erhöhung im PSC und in der ÖÖP-Variante durch
Anpassung an das gestiegene Zinsniveau,
- Reduzierung im PSC und der ÖÖP-Variante durch bauliche Veränderungen infolge erhöhter Anfangsinvestitionen und dadurch erzielter Einspareffekte in der
Bewirtschaftung der Gebäude.
Hingewiesen sei noch einmal darauf, dass die weiteren
nach Vertragsbeginn erfolgten kostenwirksamen Anpassungen (siehe hierzu Abschnitt 4) in diesem hier vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleich nicht berücksichtigt worden sind, da die Entscheidungssituation zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses dargestellt werden muss. Es ist aber
davon auszugehen, dass sie das Ergebnis nicht wesentlich
beeinflussen, da sie sich in gleicher Weise auf PSC und die
OOP-Variante auswirken würden.
Die Aktualisierungen der Kostenansätze im nunmehr
abschließenden Wirtschaftlichkeitsvergleich führen zu
einer Veränderung der Barwerte des PSC sowie der OOPVariante und damit letztendlich des Effizienzvorteils der
OOP-Variante gegenüber der Eigenrealisierung. Es ergibt
sich abschließend folgendes Ergebnis:
Gegenüberstellung der Barwerte inkl. Sonderzahlungen [brutto)
mit Sachstand von, 1. Juli 2007 zu Preisen vom 1. Januar 2008
PSc
(GWG'-VarianteEffizienzvorteil
Gewerbe)
581.757.429 Euro 519.916.351 Euro 10,63%
Der Wircschaftlichkeicsvorteil der OOP-Variante nach
dem Angebot der GWG Gewerbe gegenüber dem PSC
beträgt damit rund 11%. Eine Eigenerledigung würde
nach dieser Berechnung (auf anderer Prozentuierungsbasis betrachtet) um rund 12% höhere Kosten als das
Modell Hamburg Süd mit dem Vertragspartner GWG
Gewerbe nach sich ziehen.
Zum Vergleich: Nachgewiesene Effizienzvorteile vbn
OPP-Projekten im Barwert sind z. B. dem Leitfaden „Evaluierung der Wirtschaftlichkeitsvergleiche der ersten PPPPilotprojekte im öffentlichen Hochbau" in NordrheinWestfalen zu entnehmen, In dem genannten Leitfaden
werden bei sieben untersuchten Projekten Effizienzvorteile der Gesamtprojektkosten im Barwert zwischen 6,2
und 15,2% ausgewiesen.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
Das föderale PPP-Kompetenznetzwerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat Effizienzvorteile von 29 Schul- und schulnahen OPP-Projekten
untersucht." Diese Projekte weisen einen Gesamteffizienzvorteil auch unter Berücksichtigung der im Prinzip
ungünstigeren OPP-Strukturen (Finanzierung, Umsatzsteuer, Transaktionskosten, gegebenenfalls Remanenzkosten auf Seiten der öffentlichen Hand) zwischen 5 und 21%
aus.
Der im ÖÖP-Modell Hamburg Süd nachgewiesene Effizienzvorteil liegt bei rd. 11 %. Die Höhe des Effizienzvorteils
erscheint im Vergleich zu den Effizienzvorteilen der oben
genannten Quellen plausibel.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse sind zudem verschiedene wirtschaftliche Annahmen mit ihren Auswirkungen auf das OOP-Modell Hamburg Süd geprüft werden. U. a. wurden folgende Annahmen nacheinander
getroffen:
- keine Zahlung von Fördermitteln/Sonderzahlungen in
der Eigenrealisierungsvariante/PSC-Veränderung des
Diskontierungszinssatzes auf 2,5%,
- Reduzierung des übertragbaren Risikos in der Eigenerledigunsvariante,PSC auf Null (hier werden keinerlei
übertragbare Risiken in der Eigenerledigungsvariante/PSC berücksichtigt),
- Veränderung des Zinssatzes der Langzeitfinanzierung
im PSC von 4,69% auf 5,69%; sämtliche damit im
Zusammenhang stehende Kosten wie Finanzierungskosten und Risikokosten werden entsprechend angepasst,
- Reduzierung der Brutto-Baukosten in der Eigenerledigungsvariante/PSC um 10%; sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten wie Finanzierungskosten und Risikokosten werden entsprechend angepasst.
Die Effizienzvorteile unter Berücksichtigung dieser separat gerechneten Szenarien bewegen sich im Rahmen der
Sensitivitätsanalyse zwischen 6% und 14%. Die Ergebnisse der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen somit, dass die Realisierung des Vorhabens im Rahmen einer Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft in Kooperation mit der GWG Gewerbe selbst vor dem
Hintergrund pessimistischer Szenarien wirtschaftliche
Vorteile für die FHH ergibt und damit effizienter als die
Eigenerledigung ist.
4. Kostenentwicklung
4.1 Grundsätzliche Anmerkung
Zwischen der Darstellung der Kosten in der Drucksache
18/5799 und dem Vertragsabschluss hat es Veränderungen
gegeben, auf die in der Drucksache bereits hingewiesen
wurde. Des Weiteren ist der Vertrag mit der GWG Gewerbe
angesichts der langen Laufzeit darauf angelegt, an veränderte Rahmenbedingungen angepasst zu werden. Somit
sind die Gesamtkosten des Modells Hamburg Süd seit der
Darstellung in der Drucksache anzupassen hinsichtlich:
- der Finanzierungskonditionen vor Vertragsschluss
(siehe Abschnitt 2.3.2.3),
- der geplanten Bauleistungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen vor Vertragsschluss (siehe Abschnitt 4.2),
Anderung des baulichen Leistungsumfangs,
- nach Vertragsschluss auf der Basis der im Vertrag (für
die ersten fünf Jahre der Laufzeit) fixierten Parameter
(siehe Abschnitt 4.3.1),
- der Wertsicherung/Ausgleich von Preissteigerungen
(siehe Abschnitt 4.3.2).
Die entsprechenden Anpassungen betreffen sowohl das
Leistungsentgelt 1 (für die Baumaßnahmen) als auch das
Leistungsentgelt II (für die Bewirtschaftung) und werden
nachfolgend im Einzelnen erläutert.
Auf dieser Basis können die Gesamtkosten des Projekts auf
der Basis des gegenwärtigen Kenntnisstands (30. April
2009) dargestellt werden. Im weiteren Verlauf der insgesamt fünfundzwanzigjährigen Laufzeit des Vorhabens
werden sich die Kosten weiter verändern. Dies ist nicht
nur durch die Wertsicherungsklausel bedingt, die eine
jährliche Anpassung der Entgelte vorsieht, sondern auch
durch gegebenenfalls weitere im Rahmen des Vertrags vorzunehmende Bauaufträge zur Anpassung der Schulen an
geänderte Rahmenbedingungen (z. B. durch die Schulreform) oder durch die beabsichtigte Einbeziehung weiterer
Schulen in das Modell Hamburg Süd.
4.2 Entwicklung zwischen Senatsbeschluss zur Drucksache
18/5799, Bürgerschaftsbefassung und Vertragsschluss
In der Drucksache 18/5799 vom 13. Februar 2007 sind der
Bürgerschaft das Vertragsangebot der GWG Gewerbe
sowie die Bauablauf- und Finanzierungsplanung zur
Kenntnis gebracht worden. Anhand eines darauf basierenden Wirtschaftlichkeitsvergleichs mit der Eigenerledigung (PSC) hat der Senat die Zustimmung zu den entsprechenden finanziellen Auswirkungen erbeten.
Die Bürgerschaft ist darauf hingewiesen worden, dass
durch den zeitlichen Abstand zwischen Senatsbeschluss
und Beschluss der Bürgerschaft die Finanzierungskonditionen noch nicht abschließend berücksichtigt werden
konnten, da die GWG Gewerbe ohne vorliegenden Bürgerschaftsbeschluss ihrerseits keinen verbindlichen Finanzierungsvertrag schließen konnte. Erst nach Beschluss der
Bürgerschaft konnte somit über die endgültigen Finanzierungsmodalitäten entschieden werden; dies betrifft insbesondere die Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Zinssatzes (vgl. Drucksache 18/5799, Abschnitt
7.2.2), siehe hierzu im einzelnen Abschnitt 3.2.3.
Der Bürgerschaft ist dargelegt worden, dass die Freie und
Hansestadt Hamburg berechtigt ist; den Leistungsumfang
aus dem Bau- und Sanierungsvertrag einseitig zu ändern.
Als Beispiel wurde, genannt, dass die Herstellung eines
Ersatzbaus anstelle einer Grundsanierung sich in der
Lebenszyklüsbetraehtung als kostengünstiger erweisen
kann (vgl. Drucksache 18/5799, Abschnitt 4.2.2.). Gegenüber den in der Drucksache dargelegten Konditionen des
Vertragsangebots und denen des am 29. Juni 2007 geschlossenen Vertrags haben sich tatsächlich Anderungen ergeben, die aus Anpassungen der vereinbarten Baumaßnahmen herrühren. Wie bereits im aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich dargelegt, haben diese Anpassungen
aber keine Auswirkungen auf das grundlegende Ergebnis
des Wirtschaftlichkeitsvergleichs gehabt, da sie sich in
18) Siehe
dazu den Leitfaden „Evaluierung der Wirtschaftlichkeitsvergleiche der ersten PPP-Pilotprojekte im öffentlichen
Hochbau", Februar 2005; Finanzministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen, Abschnitt 4.2 „Diskussion der erzielten Effizienzvorteile",
15
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
gleicher Weise auch in der Eigenerledigung (PSC) ausgewirkt hätten.
4.2.1 Feinabstimmung der Maßnahmen
Parallel zur Behandlung der Drucksache in der Bürgerschaft haben die Vertragspartner hinsichtlich der beabsichtigten Baumaßnahmen Erkenntnisse gewonnen, die dazu
geführt haben, dass das Bau- und Sanierungsprogramm
hinsichtlich einzelner Maßnahmen angepasst wurde. Entsprechend ist das Leistungsentgelt anzupassen gewesen.
4.2.1.1 Anpassungen auf Initiative der FHH
Entsprechend dem Wunsch des Bezirks Harburg wurde
die große, für internationale Veranstaltungen geeignete
Sporthalle (Volleyballhalle) von der Schule Buddestraße
(Elbinselschule) im Tausch gegen eine Dreifeldhalle zum
neuen Standort der Schule Quellmoor (Neugraben-Fischbek NF 65) verlagert. Am Standort Peristieg der Gesamtschule Wilhelmsburg wurde der Erweiterungsbaubedarf
um eine Gymnastikhalle reduziert.
4.2.1.2 Anpassungen auf Vorschlag der GWG Gewerbe
Die GWG Gewerbe hat bei der näheren Beplanung der in
der Drucksache 18/5799 dargestellten Maßnahmen festgestellt, dass bei den Baumaßnahmen Stübenhofer Weg,
Maretstraße, Rahmwerder Straße und Scheeßeler Kehre
anstelle der geplanten Sanierung für einige Gebäude ein
Abriss mit anschließendem Neubau unter Einbeziehung
der Bewirtschaftungsperspektive von 25 Jahren wirtschaftlicher ist. An derartigen Überlegungen wird die Attraktivität des Lebenszyklus-Ansatzes deutlich. Die Baukosten
(Leistungsentgelt 1) erhöhen sich damit zwar um etwa
1,846 Mio. Euro (ohne Wertsicherung), was einer Steigerung der Jahresrate von 14.260 Tsd. Eure um 74 Tsd. Euro
auf 14.334 Tsd. Euro entspricht- Nicht berücksichtigt sind
in dieser Summe die Veränderungen der Finanzierungskosten zwischen Drucksache 18/5799 und Vertragsabschluss.
Die Erhöhung des Leistungsentgelts 1 durch die dargestellten zusätzlichen Neubaukosten wird übeikompensiert
durch eine Absenkung der Bewirtschaftungskosten (Leistungsentgelt II) in Höhe von insgesamt 5,346 Mio. Eure,
die dadurch bewirkt wird, dass neue Gebäude einen geringeren Bauunterhaltungsbedarf sowie einen deutlich geringeren Energieverbrauch als sanierte Altgebäude aufweisen.
Zusätzlich ergeben sich Einsparungen bei der Reinigung.
In der Jahresrate des Leistungsentgelts II wirkt sich diese
Einsparung nach Abschluss der Baumaßnahmen mit jährlich 224 Tsd. Euro aus. Im Saldo ergibt sich ab 2014 eine
jährliche Einsparung von 150 Tsd. Euro.
4.2.2 Zwischenfazit
Während die Aktualisierung des Zinsniveaus in der Finanzierung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten geführt hat,
erhöhten sich die Kosten durch die Umplanung in der
Gesamtbetrachtung über den Zeitraum von 25 Jahren also
nicht, es werden vielmehr Einsparungen in Höhe von jährlich 150 Tsd. Euro erzielt. Darauf hat der Senat in seiner
Stellungnahme zum Jahresbericht des Rechnungshofes
hingewiesen, der eine Erhöhung der Kosten beim Leistungsentgelt 1 moniert hatte. Die entsprechenden Anpassungen des Haushaltsplans sind allerdings noch vorzunehmen (siehe Abschnitt 3).
4.3 Entwicklungen seit Vertragsschluss
Die Kosten im Modell Hamburg Süd sind im geplanten
Umfang geblieben. Die GWG Gewerbe hat die bis zum
16
30. April 2009 vertraglich vereinbarten Leistungen zu den
vereinbarten Entgelten erbracht. Über den Bau- und
Sanierungsfortschritt an den einzelnen Schulen ist in
Abschnitt 2 berichtet worden.
Der Vertrag sieht vor, dass die FUH bestimmte Baurisiken
(sog. nicht übertragbare Risiken) trägt, weil diese vom Auftragnehmer nicht zu beherrschen sind. Auch die bisherige
Entwicklung dieser Position verläuft im Rahmen der dafür
ermittelten Kosten. Von daher kann das Modell Hamburg
Süd nicht nur hinsichtlich der Einhaltung der Zeit- und
Maßnahmepläne und der Qualitätskriterien sowie der
Nutzerzufriedenheit als effektiv, sondern auch hinsichtlich der Einhaltung des Kostenrahmens als effizient bewertet werden.
Der Vertrag mit der GWG Gewerbe wurde nach Vertragsschluss bedarfsgerecht angepasst, zum Beispiel, um Veränderungen im Leistungsumfang vertraglich zu erfassen
oder um Finanzierungsrisiken zu minimieren. Die erste
Anpassung hat auch Auswirkung auf die Gesamtkosten
und die im Vertrag vereinbarten Termine. Es wurde daher
Wert darauf gelegt, dass die jährlich umzusetzende BauSumme in den ersten drei Jahren nicht geändert wird, um
die Finanzierung über das zeitlich gebundene KfW-Darlehen nicht zu gefährden. Nachstehend sind die Veränderungen an den einzelnen Standorten kurz dargestellt.
4.3.1 Anderung des baulichen Leistungsumfangs
4.3.1.1 Zwischenzeitliche Erkenntnisse über weitere
systemimmanente Bedarfe
Schule Arp-Schnitger-Stieg
Ein Ausbau des Dachgeschosses des Altbaus zur Nutzung
als Unterrichtsfläche ist zur Abdeckung des zusätzlichen
Raumbedarfs auf Grund gestiegener Schülerzahlen notwendig. Teil der Maßnahme ist die Erstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges.
(Mehr-)Kosten ....................475.000,00 Eure
Gymnasium Finkenwerder
Da am Gymnasium und der Gesamtschule mehrere Schülerinnen bzw. Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen sind,
ist es im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Doppel-H-Gebäudes erforderlich, zusätzlich einen Aufzug einzubauen.
(Mehr -)Kosten . ....................107.026,90 Eure
Schule Buddestraße/Elbinselschule Tor zur Welt
Für die Elbinselschule als neueingerichtete Ganztagsschule ist ein Essraum mit Essensausgabe erforderlich.
Dieser Bedarf wird durch Ausbau der vorhandenen kleinen Pausenhalle am Standort Buddestraße erfüllt. Die
Küchenausstattung wird dann in den Neubau übernommen.
(Mehr-)Kosten ....................67.357,57 Euro
Schule In der Alten Forst
Die Raumreserven an dieser Schule und in Schulen in
unmittelbarer Nähe reichen nicht aus, um während der
Sanierungsarbeiten ausreichend Klassenräume zur Verfügung stellen zu können. Aus diesem Grund ist die Auslagerung von zwei Klassen in Containern erforderlich. Gemäß
Vertrag trägt die BSB die Kosten für die erforderlichen
Auslagerungen.
(Mehr-)Kosten ............... ..... 121.841,72 Euro
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
(Mehr-)Küsten ....................29.850,00 Euro
schule mit entsprechendem Flächenbedarf gegründet. Da
eine Auslagerung in Bestandsgebäude nicht möglich ist,
muss die Auslagerung in Klassencontainer erfolgen.
Gemäß Bau- und Sanierungsvertrag ist dies ein Risiko, das
von der BSB zu tragen ist.
Gesamtmehrkosten für diesen Standort 151.69172 Euro
(Mehr-)Kosten ...................221.382,6? Euro
Gesamtschule Wilhelmsburg,
Rotenhäuser Straße und Pcrlstieg
Die Übcrprüfunü der beauftragten Neubaufläche im Vergleich zu den der Schule aktuell nach dem Musterraumprogramm zustehenden Flächen ergab eine Minderung
von 524m' Klassenraum, 100 m' Fachraum sowie 30 m'
Differenzierungsfläche. Aus dieser Minderfläche ergeben
sich bezogen auf den Vertrag mit der GWG Gewerbe folgende Veränderungen:
Für den Neubau der Pausenmehrzweckhalle ist eine Reduzierung des Regenwasserabflusses erforderlich, die durch
eine Rigolenversickerungsanlage erreicht wird.
Der Ersatzbau für den Musikpavillon wurde auf Anregung
der Schulleitung vergrößert. Dazu wurden Neubaumaßnahmen, die nach Vertrag am Standort Perlstieg errichtet
werden sollten, vorgezogen und an der Rotenhäuser Straße
gebaut. Für die Schule besteht dann die Möglichkeit,
neben dem Musikunterricht den Unterricht flureinen
kompletten Jahrgang in diesem Gebäude zu erteilen. Da es
sich lediglich um einen Flächentausch handelt, heben sich
die baulichen Mehrkosten in der Rotenhäuser Straße mit
den Minderkosten am Standort Peristieg wieder auf.
(Minder-)Kosten
aus der Flächenreduzierung ........ -1.335.532,64 Euro
Gesamt-(Minder-)Kosten -‚
am Standort Stübenhofer Weg .......1.114. 149;96 Euro
(Mehr-)Kosten ..................keine
1 in minuel- Kant-Gymnasium
Gymhasium Süderelbe
(Mehr-)Kosten ...................73.604,93 Euro
Der Neubau der Pausenmehrzweckhalle beinhaltet auch
den Ersatzbau des Musikpavillons. Um die Halle gleichzeitig mehrfach nutzen zu können, ist eine zweite mobile
Trennwand zur Abtrennung -des Bühnenraums erforderlich. Mit dieser Trennung ist es einerseits möglich, gleichzeitig Musik - und darstellendes Spiel zu unterrichten,
andererseits kann die Halle auch zur Essenseinnahme von
einer größeren Gruppe genutzt werden.
Schule Ehestorfer Weg
(Mehr-)Kosten ...................32.774,82 Euro
Auf den Neubau einer größeren Pausenhalledurch die
GWG wurde verzichtet. Die erforderlichen Funktionen
waren auch mit einer kurz vor Vertragsabschluss erfolgten
kleineren Erweiterungs- und Umbaumaßnahme durch die
Bauabteilung der BSB zu gewährleisten. -
Schule Maretstrafle
Eine Ausrüstung des neuen Gebäudeteils (Aufstockung)
mit außen liegendem Sonnenschutz zur Gewährleistung
einer Blendfreiheit und einer Raumtemperatur von rege]haft maximal 26 Grad Celsius ist entgegen der ursprünglichen Planung notwendig.
Minderkosten ...... ............. -1.061.000,00 Euro
Eine Leistungsminderung am Gebäude 1 erfolgt durch
Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der
PausenhalLe vor Vertragsbeginn durchgeführt wurden.
Minderkosten ...................-796.497,62 Euro
Die Sanierung der Gymnastikhalle wurde wegen des insgesamt guten Unterhaltungszustandes nur reduziert ausgeführt. Im Auftrag der BSB war noch vor dem 1. Juli. 2007
eine Sanierung in einfacher Form durchgeführt wärden.
Minderkosten ............... ....-195.000,00 Euro
Die Schule Maretstraße wird im Zusammenhang mit dem
Neubau und zusätzlichen Neubauflächen zu- einem Community Center ausgebaut. Dazu wird die Aula durch einen
Neubau ersetzt, ein Freizeitzentrum und Raum für zusätzliche Stadteilnut.zungen werden in den Schulneubau integriert. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten werden
vom Bezirk Harburg und der BSU getragen (siehe
Abschnitt 4.3.1.2).
An diesem Standort ist es jetzt wegen des nahezu vollständigen Abbruchs der alten Bausubstanz nicht mehr möglich, in dem mitten auf dem Baugelände verbleibenden
Klassengebäude Unterricht zu erteilen. Eine Ausquartierung der Schülerinnen und Schüler in andere Schulen ist
nicht möglich. Es wurde daher auf dem Sportplatz Baererstraße eine C-ontaineranlage errichtet.
Minderkosten insgesamt .......... -2.052.497,62 Euro
(Mehr-)Kosten Aula/Freizeitzentrum .............701.852,89 Euro
Schule Stübenhofer Weg
(Mehr-)Kosten
der Containeranlage ..............1.544.734,89 Euro
Mehrere Einzelbaumafinahmen, die als Neu- und Ersatzbauten am Standort gemäß Vertrag vorgesehen sind, sollen
jetzt in einem kompakten Gebäude zusammengefasst werden. Diese Planung entstand in Zusammenarbeit mit der
Schulleitung im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur
Standortplanung. Sie bietet für die Schule organisatorisch
viele Vorteile und soll umgesetzt werden. Bauliche Mehrkosten entstehen nicht, aber die Fertigstellungstermine
und die Forfaitierungseinheiten werden verändert. Insgesamt wird die Baumaßnahme später beginnen und trotzdem früher fertiggestellt werden. Ursprünglich war geplant, die Schülerinnen und Schüler
während der Bauphüe in die Schule Buddestraile auszulagern. Allerdings wurde zwischenzeitlich die Elbinsel-
(Mehr-)Kosten
Maretstraße insgesamt ............2.246.587,78 Euro
Fazit Die Summen der vorgenannten baulichen Mehr- und
Minderkosten wurden vertraglich fixiert. Angesichts des
Umfangs der bereits zusätzlich angekündigten, aber zum
30. April 2009 noch nicht beauftragten Maßnahmen (siehe
4.3.1.2) ist eine Einsparungvon maximal 12.603,86 Euro zu
erwarten. Damit wird das ursprüngliche Veriragsvolumen
eingehalten Allerdings muss auf Grund der terminlichen
Verschiebung der Maßnahmen mit einem Zinsschaden
von maximal 32 Tsd. Euro gerechnet werden. -
17
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
4.3.1.2 Ergänzung des Leistungsumfangs um multifunktionale Nutzungen
Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Bildungsregionen und die Stadtentwicklung in Hamburgs
Süden sind integrierte Konzepte. In das Modell Hamburg
Süd sollen mültifunlctionale Nutzungen mit Flächenmehrbedarfnufgenommen worden, die in sinnvoller Weise
organisatorisch mit dem Schulstandort verknüpft werden.
Dies gilt für die nachfolgenden Standorte:
Bildungszentrum „Tor zur Welt'
Das Bildungszentrum „Tor zur Welt" in der Krieterstraße/
Euddestraße unterliegt als Projekt der Internationalen
Bauausstellung GmbH Hamburg (IRA Hamburg) besonderen gestalterischen und energetischen Anforderungen
(Passiybausstandard des Neubaus) und schafft gleichzeitig
zusätzliche Räuzhlichkeiten, in denen vielfältige Angebote
für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gestaltet
werden.
Kostenträger:
BSU ...................... . .... 5.400.000,00 Eure
iA Hamburg ...................4.070.000,00 Eure
BSG ...........................1.000.000,00 Eure
Anteil BSB ......................4.380.000,00 Eure
Summe Tor zur Welt ..............l4.850.000,00 Eure
Die Mieteinnahmen an diesem Standort decken die laufenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten.
Stadtteilentwicklungskonzept „Phoenix-Viertel" in Harburg mit Neubau der Schule Maretstraße als Community
Center Maretstraße
Im Rahmen des Stadtteilent-wicklungskonzepts „PhoenixViertel" in Harburg wird der Neubau der Schule Maretstraße als Community Center mit Integration eines Freizeitzentrums sowie Stadtteilbüro, Elternschule und Teilen
der Volkshochschule (VHS) entwickelt. Dafür wurde eine
Erweiterung des Neubaus geplant, der auch den Ersatz für
die Aula und das Fachklassengebäude beinhaltet. Um die
Baümaßnahme in dieser Form realisieren zu können,
wurde die gesamte Schule in Klassencontainern auf dem
Sportplatz Baererstraße ausgelagert. Mit dieser Baumaßnahme wurde die GWG Gewerbe bereits beauftragt und sie
befindet sich in der Durchführung.
Kostenträger:
Bezirk und BSU ..................1.912.803,00 Eure
BSG für das Freizeitzentrum .......500.000,00 Eure
Summe der Erstattungen im
Zusammenhang mit dem Modell
Hamburg Süd ...................2.412.803,00 Eure
Nutzer durch lfd. Mieteinnahmen
in Höhe von (zuzüglich
Finanzierungskosten) .............450.000,00 Euro
Summe Maretstraße ..............2.862.803,00 Eure
Neubau der Schule Quellmoor im Neubaugebiet Neugraben-Fischbek (NE 65) mit Mantelbebauung
Ein weiteres Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen
und Veränderungen ist der Neubau der Schule Quellmoor
im Neubaugebiet NE 65. Als besonderes Gebäude wird
•eine Mehrzweckhalle errichtet, die mit einer lichten Höhe
von 12,50 in 2000 Zuschauerplätzen den Anforderungen eines internationalen Volleyball-Spielbetriebs ent-
18
spricht. Gleichzeitig soll diese Halle für kulturelle Veranstaltungen sowie als 3-Feld-Sporthalle schulisch genutzt
werden. Zusätzlich wird eine Mantelbebauung zur Belebung des Stadtteils, besonders in den Nachmittags- und
Abendstunden, in den Schulneubau integriert. Hier werden Räume für eine Kindertagesstätte, eine gastronomische Einrichtung, ein Sport- und Fitnesszentrum sowie
Räume für kulturelle Angebote errichtet.
Kostenträger:
BSU und Bezirk ..................5.300.000,00 Eure
Nutzer (durch lfd. Mieteinnahmen
in Höhe von) ....................3.800.000,00 Eure
Summe Mehrkosten und
Zuwendungen Quellmoor .........9.tOO.000,00 Euo
Sprach- und Bewegungszentrum an der Schule Rotenhäuser Damm
Für die Grundschule Rotenhäuser Damm ist im Auftrag
der GWG Gewerbe der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle als
Ersatz für die stark sanierungsbedürftige vorhandene Einfeldhallc vertraglich vorgesehen. Im Rahmen einer Maßnahme der IBA Hamburg soll diese Sporthalle um ein
Sprach- und Bewegungszentrum erweitert werden.
in Architektenwettbewerb für diese anspruchsvolle
Gestaltungsaufgabe hat bereits stattgefunden.
Kostenträger:
BSU ...........................2.090.000,00 Eure
IBA Hamburg ...................600.000,00 Eure
Summe Mehrkosten und
Zuwendungen Sprach- und
Bewegungszentrum ............. ..2.600.000,00 Euro
Die Kosten der Bewirtschaftung werden in der areijährigen Laborphase von der BSG und der BSB jeweils hälftig
getragen. Der Anteil der BSB wird bei rund 30.000,00 Eure
per anno liegen, Im Anschluss an die dreijährige Laborphase werden die Betriebskosten vom Nutzer als Anteil der
dann zu entrichtenden Miete getragen.
Kostenbeteiligung nichtschulischer Nutzer
Die Kosten für die zusätzlichen Baumaßnahmen der Projekte Bildungszentrum „Tor zur Welt", NE 65 und CC
Marctstraße werden von den jeweiligen Nutzern bzw. aus
den entsprechenden Etats der fachlich zuständigen Behörden (zum Beispiel aus dem Stadtentwicklungsprograhm
der BSU) in Form von einmaligen Zuschüssen und bzw.
oder über langfristige Mietverträge refinanziert. Vermieter
ist die Behörde für Schule und Berufsbildung, (Unter)Mieter sind die außerschulischS Nutzer in den Schulgebäuden. Die =künftigen Mieter werden wie die betroffenen Schulen frühzeitig und umfänglich an den Planungen
der Neubauprojekte beteiligt.
Die Mietkosten werden, soweit vorgesehen; für die vom
zukünftigen Mieter bestellten Flächen als Kostenmiete
berechnet. Diese Mieten, berechnet auf die Dauer des
ÖOP-Vertkags, enthalten alle Kosten, die sich aus der
Errichtung und dem Betrieb ergeben, also auch die Zinsund Finanzierungskosten, sowie einen Ansatz für das
Mietausfallrisiko. Berücksichtigt werden gegebenenfalls
.. die
auch Zuwendungen, die die jeweiligen Mieter (b m
entsprechenden Fachbehörden) als Baukostenzuschuss
einbringen. Mit den zukünftigen Mietern werden zum
Baubeginn Vorverträge geschlossen, die auch die Zuwendungsgeber mit einbeziehen, um ein Finanzierungsrisiko
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
aus der Vertragserweiterung auszuschließen. Bei einer
außergewöhnlichen Kumulation von eintretenden Risiken, z. B. eine unvorsehbare Zahlungsunfähigkeit des Mieters, sind für die leer werdenden Mietflächen unverzüglich
neue Nutzungen zu finden. Da es sich um multifunktionale Flächen handelt, besteht die Möglichkeit, hier zusätzliche z. B. im Rahmen der Schulreform entstehende Raumbedarfe dem Schulstandort bereit zu stellen, zusätzliche
Flächenbedarfe vorhandener Nutzer durch Erweiterung
des Mietvertrages zu decken oder neue externe Mieter zu
akquirieren. Für die Dauer eines Leerstandes würden die
Belastungen auf die BSB zurückfallen.
4.3.2 Wertsicherung (Ausgleich von Preissteigerungseffekten)
Die Verträge mit der GWG Gewerbe für die 32 Schulen im
Modell Hamburg Süd wurden über einen Zeitraum von 25
Jahren abgeschlossen. Es ist nicht möglich, für diesen Zeitraum bereits zum Vertragsbeginn die Preisentwicklung
vorherzusagen. Auch für den relativ kurzen Zeitraum von
fünf Jahren, der den Bau- und Sanierungsvertrag betrifft,
war dies nicht möglich oder hätte einen unverhältnismäßig hohen Risikozuschlag im Angebot der GWG
Gewerbe verursacht. Um beiden Vertragspartnern gerecht
zu werden, sind im Facility-Management-Vertrag sowie im
Bau- und Sanierungsvertrag Regelungen für die Wertsicherung getroffen worden (vgl. Drucksache 18/5799,
s. Abschnitt 4.2.3). Basis für die Preisanpassung sind die
vom Statistischen Bundesamt regelmäßig erhobenen und
veröffentlichten Preisindices für die Bauwirtschaft.
Für Neubaumaßnahmen gilt der „Baupreisindex für Neubau in konventioneller Bauart einschl. Umsatzsteuer, Ziffer 1.2 Nichtwohngebäude - Bauleistungen am Bauwerk
Bürogebäude" als Gesamtindex. Für die Sanierungsmaßnahmen und die energetischen Baumaßnahmen gilt der
„Baupreisindex für Neubau in konventioneller Bauart einschl. Umsatzsteuer, Ziffer 1.1 Wohngebäude, gemischt
genutzte Gebäude" als gewerkeweiser Index.
Der Berechnungszeitraum für die Preissteigerung ist die
Zeit ab 1. Januar 2008 bis zur Fertigstellung der einzelnen
Baumaßnahme gemäß Vertrag. Leistungen, die bis zum
31. Dezember 2007, also im 1. Halbjahr der Vertragslaufzeit, erbracht wurden oder zu erbringen waren, unterliegen
allerdings keiner Wertsicherung. Eine Preisanpassung
erfolgt gemäß Bau- und Sanierungsvertrag erstmalig ab
Stichtag 1. Januar 2008. Für die Bau- und Sanierungsleistungen werden die aus der Preisindexanpassung eingetretenen Mehr- oder Minderkosten mit Fertigstellung der
Baumaßnahmen als Einmalzahlung getrennt in Rechnung
gestellt und erstattet, das Leistungsentgelt 1 wird entsprechend angepasst (siehe Abschnitt 5.1.1).
Die nachstehende Tabelle stellt die eingetretenen Wertsicherungskosten dar und zeigt als Prognose die für 2009
und 2010 zu erwartenden Kosten. Als Berechnungsbasis
wurden die prozentualen Indexsteigerungen gegenüber
dem Preisstand 1. Januar 2008 zugrunde gelegt.
Wertsicherung Bau- und Sanierungsleistungen
Prognose der Werisicherung bis einschl. 2010
2008 2009 2010
Werklohn Sanierung 11.463.000,00 44.514.000,00 13.138.258,51
Wertsicherung Sanierung 304.027,48 2.392.558,65 8.073.349,76
in% ab 01 01.2008 auf
Werklohn 2007
2,65% 5,37% 8,17%
Werklohn Neu-!
Erweiterungsbauten 5.708,585,10 37.254.143,23 30.581.239,03
Wertsicherung Neu-!
Erweiterungsbauten 171.102,01 2.266.686,25 2.833.054,55
in % ab 01.01.2008 auf
Werklohn 2007
3,00% 6,08% 9,26%
Jahres ./Gesaanlsrnnme 475.129,49 4.659.244,90 3.906.404,31
davon Anteil Einmalzahlung zum 30.06.2009 475.129,49 2.075.848,20
Die Facility-Management-Leistungen unterliegen ebenfalls einer auf Indices des Statistischen Bundesamtes bezogenen Preisanpassung (vgl. hierzu www.destatis.de ).'9'
Eine Anpassung des Leistungsentgelts II erfolgt erstmalig
vom 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2009 als monatsgenaue
Anpassung und ab 1. Juli 2009 als jahresweise Anpassung.
Die im Jahr 2008 und bis Mitte 2009 eingetretenen Kostensteigerungen werden rückwirkend erstattet.
Die nachstehende Tabelle stellt die eingetretenen Wertsicherungskosten dar und zeigt als Prognose die bis 2010.
zu erwartenden Kosten. Als Berechungsbasis wurden die
prozentualen Indexsteigerungen gegenüber dem Preisstand 1. Januar 2008 der Prognose zugrunde gelegt.
9) Basisindex ist dabei der Verbraucherpreisindex für - die
Gesamtlebenshaltung in Deutschland, für die Bauunterhaltung ist es der Verbraucherpreisindex COICOP-VJ'I Nr. 043,
für die Medienverbräuche sind es die Verbraucherpreisindices COICOP-VPI Nr. 0451 bis 0455 sowie 0441.
19
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Berechnun g und Proanose der
Wertsicherung Facilit y Manage- 2008 2009 2010 2008
ment
Kostenart
Index
2009
2010
-
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VerbraucherpreisInstandhaltung /werterhaltende index COICOP- 509.757,02 6.117.084,24 1,44% 88.272,41 6,03% 368.993,67 8,18% 500.264,39
Bauunterhaltung
VPINr. 043
VerbraucherpreisGas
Index COICOP- 162.310,97 1.947.731,60 10,46% 203.751,18 13,08% 254.669,69 10,25% 199.570,34
VPINr. 0452
VerbraucherpreisFlüssige Brennstoffe
index COICOP- 1.960,67 23.28,00 0% 3.620,90 0% 0,00 Ö,6 % 142,50
(leichtes Heizöl)
VPINr. 0453
VerbraucherpreisindexCOICOP- 35.096,00 421.152,00 7,69% 32.383,92 16,72% 70.433,08 18,58% 79.480,14
Fernwärme
VFINr. 0455
Verbraucherpreisindes COICOP- 51.366,74 616.400,88 5,10% 31.419,39 11,49% 70.822,51 13,23% 81.569,81
Strnmkosten
VPINr. 0451
Verbraucherpreisindex COIC0P- 19.729,67 236.756,04 0% 0100 2,27% 5.369,68 2,36% 5.589,13
Wasserkosten
VPINr. 0441
Verbraucherpreisindes für Gesamtle- 251348,30 3.016.179,72 ‚ 0,82% 24334,77 0,96% 28.892,05 0,97% 29.088,57
Reinigungakosten
benshaltung
Verbraucherpreisindes für Gesamile- 13.163,06 157.956,72 0,82% 1.294,06 1,11% 1.762,12 1,25% 1.976,40
Entsorungskusten
benshaltung
Tarifvertrag der
Hausmeisterleistungen Wohnungswirt- 223.750,00 2.685.000,00 2,42% 65.118,25 3,77% 101.291,63 5,59% 150.803,58
-
schaft
VerbraucherpreisSonstige Projektkosten index für Gesamtle- 11.750,00 141.000,00 0,82% 1.157,20 1,05% 1.479,88 1,14% 1.601,27
benahaltung
15.362.789,20
Jährliches Leistungsentgelt II
Summe der Preisanpassung pro Rundungsdifferenzen
Jahr
4.3.3 Realisierung von Risiken, die von der FHH zu tragen sind
Mit der Durchführung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind Risiken verbunden, die auch bei gründlicher Planung nicht ausgeschlossen werden können. Entsprechend
den Regelungen des Bau- und Sanierungsvertrages wurde
mit der Übernahme der Risiken jeweils der Vertragspartner belastet, der die möglichen Risiken beeinflusen kann.
Risiken, die sich aus dem Gebäudebestand ergeben und
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zu erkennen
waren, sind von der FHH als Auftraggeberin zu tragen.
Wesentliche der insoweit von der FHH zu übei-nehmenden Risiken sind das Risiko von Kampfmitteln, der Schadstoffe in den Gebäuden oder im Boden sowie Schäden
durch Mängel, die bereits vor Vertragsbeginn entstanden
waren. Soweit vor Ort oder aus den vorhandenen Plänen
nicht erkennbar, gehört auch die Übernahme der Kosten
einer Tiefgründung zu den von der BSB zu tragenden Risiken, ebenso wie die Umsetzung geänderter gesetzlicher
451.746,07 903,714,31 1.049.387,15
Anforderungen z. B. im Bereich des Klimaschutzes. Um
diese Risiken abzudecken, sind in der Drucksache 18/5799
auf Grund einer Risikobewertung insgesamt 9,87 Mio.
'Euro vorgesehen worden. Ein Betrag von 9 Mio. Euro ist
für die Dauer der Bauzeit im Haushalt unter Berücksichtung der Bauablaufpläne berücksichtigt.
Zu den, Risiken, die bisher eingetreten sind, gehören die
Bergung von Bombenresten, scharfen Brandbomben und
einer scharfen Fliegerbombe sowie die Wiederherstellung
der Baufläche nach Abschluss der Bergungsarbeiten. Die
Kosten für diese von der FHH zu übernehmenden Risiken
belaufen sich bislang auf 1.417.767 Euro und liegen damit
im prognostizierten Rahmen.
Weitere Risikokosten wurden seitens der GWG bisher
nicht angekündigt, werden aber im weiteren Verlauf der.
Bauphase mit hoher Sicherheit eintreten. Da die Baumaßnahmen zu rd. 28% in der Durchführung sind, die dazugehörigen Risiken aber erst 14,4% des Gesamtrisikoansatzes ausmachen, ist davon auszugehen, dass die in der
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
Drucksache 18/5799 prognostizierten Risiken in Höhe von
9 Mio. Euro für die Abdeckung der Bau- und Sanierungsrisiken insgesamt auskömmlich sein werden.
Die Risikokosten sind nicht im Leistungsentgelt! enthalten. Diese Kosten werden auf der Grundlage von Einzelnachweisen in Rechung gestellt, geprüft und dann aus dem
dafür eingerichteten Haushaltstitel 3010.893.06 erstattet
(bzw. künftig aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb"; im vorgelegten Wirtschaftsplan 2010 ist diese Position berücksichtigt).
4.4 Kosten Bau und Sanierung
4.4.1 Kosten Bau und Sanierung des Modells Hamburg
Süd (im Unterschied zu den Kosten Wirtschaftlichkeitsvergleich)
Nachfolgend wird dargestellt, welche Kosten dem Modell
Hamburg Süd aus gegenwärtiger Sicht für die Bau- und
Sanierungsleistungen zuzurechnen sind, um damit einen
Überblick über das Gesamtbauvolumen des Vorhabens zu
geben. Damit wird auch über die Kosten berichtet, die
nicht in die dargestellten Wirtschaftlichkeitsvergleiche
zwischen Eigenerledigung (PSC) und OOP-Variante eingegangen sind, da sie entweder als modellexterne Kosten zu
betrachten sind oder sich erst im weiteren Verlauf des Vorhabens ergeben. Die Einbeziehung dieser Kosten würde
den Wirtschaftlichkeitsvergleich aber - wie dargelegt nicht nachhaltig beeinflussen, da sie sich auf beiden Seiten
des Vergleichs gleichartig auswirkt.
Nicht betrachtet werden die Wertsicherungskosten, da
diese nicht über die gesamte Bauzeit belastbar prognostiziert werden können.
Die im Modell Hamburg Süd an die GWG Gewerbe beauftragte Bausumme hat sich gegenüber der Auftragserteilung
wie folgt verändert (siehe Anlage 5 zum Abschnitt 4.4):
Auftragssumme Bau und Sanierung
Modell Hamburg Süd gemäß Vertrag
von 29. Juni 2007 . ................ 272.446.350,80 Euro
Mehr-/Minderkosten durch
vertraglich vereinbarte Leistungsveränderung.....................-12.603,86 Euro
Auftragssumme Bau und Sanierung
Modell Hamburg Süd,
Stand 30. April 2009 . ............. 272.433.746,94 Euro
Angekündigte, noch nicht beauftragte
Leistungsveränderungen
(z.B. IBA-Hamburg-Maßnahmen): . 26.550.000,00 Euro
Kosten durch vertragsgemäß von der
BSB zu übernehmende Risiken: .... 9.000.000,00 Euro
Investitionssumme Modell Hamburg
Süd inkl. Risiko und zusätzliche
Maßnahmen: .................... 307.983.746,94 Euro
Baumaßnahmen mit externer Beteiligung
Bildungszentrum „Tor zur Welt":.. . 14.850.000,00 Euro
Sprach- und Bewegungszentrum
Rotenhäuser Damm
(IBA-Hamhurg-Maßnahme) . ....... 2.600.000,00 Euro
Neubau Schule Quellmoor NF 65
(Stadtentwicklungsmaßaahme) . .... 9.100.000,00 Euro
Absehbar sind darüber hinaus, wie bereits dargelegt, weitere Vertragsanpassungen infolge schulorganisatorischer
Veränderungen und der Wertsicherungsklausel der Verträge.
Grundsätzlich erlaubt es der Vertrag mit der GWG Gewerbe, zusätzliche Leistungen mittels Einmalzahlung oder
mittels Erhöhung des ratierlichen Leistungsentgelts J zu
vergüten. Damit ist es möglich, Investitionszuschüsse
(Umschichtungen aus anderen Fachressorts oder auch
Mittel des Konjunkturprogramms des Bundes) direkt einzusetzen, ohne sie auf monatliche Zahlungen umlegen zu
müssen. In diesem Fall müssen auch keine Finanzierungskosten bedacht werden. Andererseits ist die Zahlungsform
der ratierlichen Zahlung über das dann erhöhte Leistungsentgelt 1 optional aber auch möglich, so dass z. B. Finanzierungsbeiträge, die über eine Kostenmiete von Dritanutzern eingebracht werden, als monatliches Leistungsentgelt
an die GWG Gewerbe weitergeleitet werden körnien. In
der Kostenmiete sind dann die Finanzierungskosten der
GWG Gewerbe abgebildet. Die BSB als Gebäudeeigentümerin muss in diesen Fall keine Vorfinanzierung durchführen, es verbleibt jedoch ein in der Kostenmiete berücksichtigtes Restrisiko für den Fall, dass einer der Mieter
während der Vertragslaufzeit ausfällt und nicht sofort ein
Nachmieter gefunden wird. Die Summen der einzelnen
Zuwendungen sind im Abschnitt 5 dargestellt.
4.4.2 Bewertung
Bei der Realisierung des Modells Hamburg Süd haben sich
Mehrkosten ergeben, die im Haushalt noch nicht abgebildet sind. Es handelt sich einerseits um Kosten, die einem
auf einen langfristigen Zeitraum angelegten Vorhaben
immanent sind bzw. den spezifischen Bedingungen des
Zustandekommens derartiger Verträge geschuldet sind.
Wie bereits dargestellt, war die Zustimmung der Bürgerschaft vor dem Zeitpunkt des sog. Financial Closing erforderlich. Hierdurch entstand ein relativ langer Zeitraum
zwischen Vertragsangebot der GWG Gewerbe und dem
Vertragsabschluss. Auf die entsprechenden Anpassungsnotwendigkeiten war bereits in der Drucksache 18/5799
hingewiesen worden. Diese Anpassungen haben, wie in
Abschnitt 3 mit dem aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich dargelegt, keine wesentlichen Auswirkungen auf
den Wirtschaftlichkeitsvorteil der hier berichteten OOPVariante. Dies trifft auch für die Abbildung der vertraglich
vereinbarten Übernahme der zwangsläufigen Mehrkosten
infolge der eingetretenen Preissteigerungen im Bewirtschaftungs- und Baubereich zu. Ein anderer Teil der Mehrkosten, der aus der Beauftragung
zusätzlicher Leistungen resultiert, die insbesondere aus
der besonderen Bedeutung der Region Hamburg Süd im
Zusammenhang mit der IBA Hamburg und der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften resultieren, ist analog der künftigen Nutzung durch Finanzierungsbeiträge
anderer Behörden oder Mietzahlungen der künftigen Nutzer abgesichert. Für den relativ kleinen (gedanklichen)
Anteil der Baumaßnahmen, der für die schulische Nutzung errichtet wird, erscheint es vor dem Hintergrund des
wegweisenden Charakters dieser Gebäude im Rahmen der
integrierten Stadtteilentwicklung angemessen, Mittel aus
dem Deckungskreis 13 (Schulbau) zur Finanzierung heranzuziehen.
5. Anpassungen des Haushaltsplans 2009/2010
Das Modell Hamburg Süd ist notwendigerweise dynamisch angelegt. Die Bürgerschaft ist mit der Drucksache
18/5799 darauf hingewiesen worden, dass die finanziellen
Rahmenbedingungen der Verträge mit der GWG Gewerbe
21
Drucksache 19/4209
der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
noch nicht vollständig fixiert waren und sich bis zum Vertragsschluss noch Änderungen ergeben können. Des Weiteren wurde auf die Wertsicherungsklausel in den Verträgen hingewiesen, infolge derer die Leistungsentgelte an
Preissteigerungen angepasst werden. Angesichts der Tatsache, dass es sich beim Schulwesen um ein dynamischei
System handelt, ist in den Verträgen auch die Möglichkeit
vorgesehen, Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen, die zu Mehr- und Minderkosten
führen können. Diese Mehr- und Minderkosten können
sowohl beim Leistungsentgelt 1 (Vergütung für Bau und
Finanzierung) als auch beim Leistungsentgelt II (Vergütung für Unterhalt und Betrieb) wirksam werden.
In den vorhergehenden Abschnitten 3 und 4 dieses Erfahrungsberichts sind die Anpassungsnotwendigkeiten im
Einzelnen dargelegt worden. Nachfolgend werden die entsprechenden Anpassungen des Haushaltsplans erläutert
(vgl. auch Abschnitt 8 Petitum und die Anlage 7 zu
Abschnitt 8 „Zahlenprotokoll").
5.1 Investitionen
5.1.1 Anpassungen Leistungsentgelt 1
(Titel 3010.823.01)
Gegenüber der Drucksache 18/5799 hat sich bis zum Vertragsschluss am 29. Juni 2007 eine Veränderung im Zinsniveau zum sog. Financial Closing ergeben (465 Tsd. Euro
p.a.) sowie Änderungen von Baumaßnahmeii, Neubau statt
Sanierung (74 Tsd. Euro p.a.), die zu Einsparungen beim
Leistungsentgelt II führen.
Nach Vertragsschluss am 29. Juni 2007 sind nachfolgende
Änderungen zu berücksichtigen:
Gemäß vertraglich vereinbarter Wertsicherungsklausel
wird erstmalig im Jahr 2009 eine Preisanpassung fällig. Die
vertraglich vereinbarte 'Q'ertsicherungsklausel wirkt sich
sowohl auf die von der GWG Gewerbe erbrachten Bauleistungen als auch auf die von ihr erbrachten Betriebsleismagen aus. Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen sind in
Abschnitt 4.3.2 dargestellt. Die notwendigen Anpassungen
für das Jahr 2008 sind gemäß Bau- und Sanieningsvertrag
im Jahr 2009 fällig. Für die Jahre 2009 und 2010 wurde eine
Prognose der Wertanpassung vorgenommen. Uber die
Wertsicherung in den Folgejahren kann keine verlässliche
22
Prognose erstellt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheit über die weitere
wirtschaftliche Entwicklung. Die Wertsicherung der Bauleistung endet voraussichtlich im Jahr 2014 mit Abschluss
der Baumaßnahmen. Wenn die entsprechenden zwangsläufigen Mehrbedarfe endgültig feststehen, muss der
Mehrbedarf 2009 durch Verstärkungsmittel oder Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten ausgeglichen werden. Der Mehrbedarf 2010 ist im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Schule —Bau und Betrieb",
der der Bürgerschaft parallel zu dieser Drucksache zur
Beschlussfassung vorgelegt wird, berücksichtigt. Nach
Vertragsschluss wurden Anpassungen in der zeitlichen
Abfolge der Bauaufträge vorgenommen. Diese führen 2009
zu einer Zinsmehrhelastuüg von 32 Tsd. Euro (vgl.
Abschnitt 4.3.1.1).
Außerdem haben sich seit Modellstart im Zusammenhang
mit dem Bau- und Sanierungsverirag einige beauftragte
Leistungsbilder geändert. Es wurden Flächen reduziert, da
der Flächenbedarf geringer ist als zunächst angenommen.
Weiterhin konnte eine Verringerung des Auftragsvolumens erfolgen, da die FHH bereits einige Flächen noch vor
Vertragsabschluss in Eigenerledigung saniert hat. Dies
führt zu einer Verminderung des jährlichen Leistungsentgeltes um 306 Tsd. Euro. Gegenläufig mussten an einigen
Schulen die Leistungen erweitert werden. Gesondert ausgewiesen ist hier der Ausbau der Schule Maretstraße zu
einem Community Center im Rahmen der städtebaulichen
Sanierung im Phönix-Viertel Harburg. Die Vorfinanzierung erfolgte aus Mitteln des Modells Hamburg Süd
mit einer jährlichen Belastung von 155 Tsd. Euro. Der
Finanzierungsanteil der BSB an diesem Projekt wird über
Mieteinnahmen refinanziert. Darüber hinaus wird die
Baumaßnahme über Mittel der BSU und der BSG bezuschusst.
Die Belastung auf Grund der Mehrbeauftragung an anderen Schulen ist in der nachfolgenden Tabelle in der Position „zusätzliche Beauftragung/Flächen" dargestellt. In
der Summe gleichen sich Mehr- und Minderbeauftragung
aus, sodass bis auf die Zinsmehrbelastung (32 Tsd. Euro)
2009 keine Veränderung des Leistungsentgelts durch veränderte Beauftragung zu erwarten ist (vgl. Abschnitt
4.3.1.1).
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 1. Wahlperiode Drucksache 19/4209
*) Mehrbedarfe 2007/2008 wurden durch zentral vcranschlagte Verstärkungsmittel mit Deckung aus dem
Einzelplan 3.1/Deckungskrcis 13 ausgeglichen
ff." = Beträge schreiben sich in die Fölgejahre durch;
xx.xxx = keine verlässliche Prognose der Wertsicherung möglich
Ohne Berücksichtigung der Mehrbedarfe infolge der Wertsicherung, jedoch bei Berücksichtigung der im Abschnitt
4.3.1.2 beschriebenen Investitionszuschüsse beläuft sich
der haushalterische Minderbedarf in 2009 auf 67 Tsd.
Euro; dieser wird zur teilweisen Deckung des Wertsicherungsbetrages in voraussichtlicher Höhe von 5.134 Tsd.
Euro eingesetzt. Für den Haushaltsplan 2009 ist daher
keine Anpassung des Leistungsentgelts 1 notwendig. Die
Wertsicherung 2009 erfolgt im üblichen Verfahren durch
Verstärkungsmittel. Die geänderten Bedarfe ab dem Jahr
2010 werden im Wirtschaftsplan des Sondervermögens
„Schule - Bau und Betrieb" abgebildet und sind für 2010
im vorgelegten Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt.
Der Rechnungshof hat moniert, dass im Leistungsentgelt 1
sowohl der Werklohnanteil als auch der Finanzierungsanteil gemeinsam veranschlagt worden sind. Der Senat war
nach der seinerzeitigen Vnrschriftenlage davon ausgegangen, dass eine derartige Veranschlagung nach dem Oberwiegenheitsprinzip erfolgen könne, wird aber künftig das
Leistungsentgelt 1 in den investiv zu veranschlagenden
Werklohnanteil und den im Betriebshaushalt anzusiedelnden Finanzidrungsanteil (im Wesentlichen Zinsen) differenzieren.
Die entsprechenden Haushaltsvermerke zu dem neu einzurichtenden Titel Modell Hamburg Süd Leistungsentgelt
1, Zinsanteil sind dem in der Anlage 7 zum Abschnitt 8 beigefügten Zahlenprotokoll zu entnehmen.
Aufteilung des Titels: 3010.823.01, Modell Hamburg Süd Leistungsentgelt 1
(wird ah 2010 im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" berücksichtigt)•
(2007/2008 nur nachrichtlich), xx.xxx = ab 2011 gegenwärtig keine Kalkulation möglich
23
Drucksache 1914209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
5.1.2 ErweiterungdesLeistungsumfangs im Modell Hamburg Süd (Investitionszuschüsse, Titel 3010.893.05)
In der Drucksache 18/5799 wurde dargelegt, dass Investitionszuschüsse aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2010
im Zusammenhang mit dem Programm „bilden - beraten
- betreuen" herangezogen werden sollen, um neben den
rein schulischen Anforderungen auch Aspekte der Stadtteilentwicklung In den Baumaßnahmen berücksichtigen
zu können. Wie in Abschnitt 4 des vorliegenden Erfahrungsberichts dargestellt, haben sich - insbesondere im
Zusammenbang mit dem „Sprung über die Elbe" und der
Konzentration des Interesses auf die Bildungsentwicklung
im Süden Hamburgs - weitere Anforderungen ergeben, die
von.der GWG Gewerbe an den zum Modell Hamburg Süd
gehörenden Schulen umgesetzt werden sollen. Zu nennen
sind dabei nach gegenwärtigem Kenntnisstand vier Maßnahmen, die auch im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung 2013 zu sehen sind:
- Bildungszentrum „Tor zur Welt"
- Sprach- und Bewegungszentrum an der Grundschule
Rotcnhäuser Damm
- Mantelbebauung Schule Quellmoor in NeugrabenFischbek (NF 65)
- Community Center Maretstraße
Die Zuschüsse für das Community Center Maretstraße
werden als Deckungsmittel für die Mehrkosten im Leistungsentgelt 1 eingesetzt, da die Vorfinanzierung auch über
das Leistungsentgelt 1 erfolgte.
Titel 3010.893.05: Modell Hamburg Süd, Investitionszuschüsse für bestimmte Bauinvestitionen
(wird ab 2010 im Wirtschaftplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" berücksichtigt)
'° Die Anpassung des Haushaltsplans 2009/2010 erfolgt in der parallel vorgelegten Drucksache zur
Gründung eines Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb'. Diesen Mehrbedarfen wohnt kein Finanzierungsanteil den zum größten Teil durch Finanzierungsbeiträge aus
inne, da sie (nach Baufortschritt) als Einmalzahlungen anderen Einzelplänen gedeckt (vgl. auch Anlage 7 zum
abgewickelt werden. Die zusätzlichen Maßnahmen wer- Abschnitt 8). Angesichts der durch die Maßnahmen
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
bewirkten Verbesserung des allgemeinen schulischen
Umfelds und damit der Lernbedingungen ermöglicht die
Behörde für Schule und Berufsbildung durch Umschichtung im Einzelplan 3.1 bzw. ab 2010 im Wirtschaftsplan
des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" aber
auch einen eigenen Beitrag. So wird im Bildungszentrum
„Tor zur Welt" der Eigenbeitrag der BSB für folgende
Zwecke verwendet:
- Nutzung von Erweiterungsflächen für schulische Belange,
- besondere Ausführungen und Ausstattungen im Bereich Technik (Bühne, Energiezentrale),
- besondere Ausgestaltung der Außenanlagen, Biotop,
- Notwendigkeit einer Auslagerung von 23 Klassenräumen auf Grund der kompakten Baufolge.
Für die oben benannten Projekte wird für das Haushaltsjahr 2009 eine Verpflichtungsermächtigung von 26.550
Tsd. Euro erbeten.
Für das Jahr 2010 besteht ein Finanzierungsbedarf in
Höhe von 3.362 Tsd. Euro. Dieser wird in Höhe von 500
Tsd. Eure aus dem Einzelplan 4 „Behörde für Soziales,
Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz" erbracht.
Für den Finanzierungsbeitrag der BSB in Höhe von 2.862
Tsd. Euro würde ohne Einrichtung des Sondervermögens
der Deckungskreis 13 (,‚Schulbau") des Einzelplans 3.1
herangezogen werden, im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Schule - Bau und Betrieb" wird entsprechend
umgeschichtet.
5.1.3 Risikokosten (Haushaltstitel 3010.893.06)
Gemäß Drucksache 18/5799 zum Modell Hamburg Süd
wurden für bestimmte Risiken in der Bauphase Mittel in
Höhe von insgesamt rd. 2 Mio. Euro unter dem Titel
3010.893.06 veranschlagt. Uber die derzeitig eingetretenen
Risiken je Standort wird ausführlich in der Anlage 1 zum
Abschnitt 2.2 berichtet. Die bisherige Kostenentwicklung
verläuft im geplanten Rahmen. Die entsprechenden
Risiken sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens
„Schule - Bau und Betrieb" ab 2010 berücksichtigt.
5.2 Betriebshaushalt
5.2.1 Anpassungen Leistungsentgelt II
Die Anpassungen des Leistungsentgelts II gegenüber dem
in der Drucksache. 18/5799 mitgeteilten Sachstand beziehen sich - analog zu den Anpassungen im investiven Teil auf drei Komponenten: Berücksichtigt werden müssen die
Anpassungen des Vertragswerks von der Drucksache bis
zum Vertragsschluss, die Auswirkungen der Wertsicherungsklausel und die Folgen zusätzlicher Bauleistungen
auf den Betrieb der Einrichtungen.
Die noch vor Vertragsschluss vorgenommenen Änderungen an den Baumaßnahmen haben neben einer Erhöhung
des Leistungsentgelts 1 zu einer Verminderung der Kosten
für den Betrieb (Leistungsentgelt II) geführt, die die
Mehrkosten im investiven Bereich überkompensieren. Die
nach Vertragsschluss vorgenommenen Änderungen in der
Reihenfolge der Baumaßnahmen (vgl. Abschnitt 4.3) wirken sich dahingehend auf das Leistungsentgelt II aus, dass
es zunächst auf Grund der Veränderung.des Fristenplans
hinsichtlich der Fertigstellungstermine zu einer Mehrbelastung, in späteren Jahren dann aber zu einer Minderbelastung kommt.
Auf Grund der Komplexität des Modells Hamburg Süd ist
die wechselseitige Überleitung von Lasten und Pflichten
bei beiden Vertragspartnern zum 1. Juli 2007 noch nicht
vollständig abgeschlossen gewesen. In der Spitzabrechnung 2008 erfolgte die wechselseitige Aufrechnung der
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragspartnern.
Hinsichtlich der im Prinzip jährlich fällig werdenden
Anpassung an die Preissteigerungsrate im Bereich des
Leistungsentgelts II ist davon auszugehen, dass den
Anpassungen ein Sockeleffekt innewohnt und diese
Anpassungen im Unterschied zu den Bauleistungen über
die gesamte 25-jährige Laufzeit des Facility-ManagementVertrags jährlich vorgenommen werden. Auch hier wurde
vereinbart, die Preisanpassungen mit Einmalzahlungen
abzugelten und die Jahresleistung 2008 im Jahr 2009 zu
begleichen. Es wird gegenwärtig damit gerechnet, dass auf
Grund der vereinbarten Preissteigerungsklausel für das
Leistungsentgelt II im Jahr 2009 rund 1,4 Mio. Euro und
im Jahr 2010 rund 1,1 Mio. Eure anfallen.
Resultierend aus den Leistungsanpassungen in den Bauund Sanierungsleistungen, ergeben sich auch Anderungen
im Bewirtschaftungsbereich. Insbesondere durch die terminliche Verschiebung der Baumaßnahmen an der Schule
Stübenhofer Weg erhöhen sich die Facility-ManagementKosten zunächst.
Im Rahmen der Maßnahme Bildungszenti-um „Tor zur Welt"
ist nach Überarbeitung des Architektenentwurfs nicht mit
Mehrkosten im Facility-Management-Bereich zu rechnen.
Für die Maßnahme Sprach- und Bewegungszentrum ist
nach dem jetzigen Stand des Projekts davon auszugehen,
dass die Betriebskosten in Höhe von 47 Tsd. Euro jeweils
hälftig von der BSB und der BSG zu tragen sind. Der auf
das Leistungsentgelt II entfallende Anteil ist ab 2011 mit
jeweils 16 Tsd. Euro geplant. Die verbleibenden Mehrkosten für Telefon, Büromaterialien etc. in Höhe von rd.
7 Tsd. Euro werden aus vorhandenen Mitteln gedeckt.
Für die Ausweitung der Betriebskosten, die mit den anderen Projekten verbunden sind, liegen derzeitig keine verbindlichen Kostenschätzungen vor. Es ist davon auszugehen, dass Mehrkosten im Betriebs- und Bewirtschaftungsbereich über Mieteinnahmen refinanziert werden. Für die
Mieteinnahmen ist ein mit dem Ausgabetitel korrespondierender Titel (mit Zuwachsvermerk) eingerichtet, so
dass sich Einnahmen und Ausgaben ausgleichen.
Unter den sonstigen Leistungsveränderungen sind die
Mehrkosten für die Bewirtschaftung für die über den DFB
gesponserten Minisportplätze enthalten. Arrondiertingen
des Bestands am Standort Friedrich-Ebert-Gymnasium
haben ergeben, dass die Sportplatzfläche, die zunächst im
Vertrag enthalten war, nicht in den Verantwortungsbereich
der BSB gehört. Aus diesem Grund ist die Sportplatzfläche
aus dem Facility-Management-Vertrag herausgenommen
worden. Gegenläufig ist der zugehörige Bolzplatz in den
Vertrag übernommen worden. Da sich dieser in einem
sanierungsbedürftigen Zustand befindet, entstehen in den
ersten beiden Jahren zusätzliche Herrichtungskosten im
Facility-Management-Bereich. Generell resultieren die
sonstigen Leistungsänderungen nicht aus Veränderungen
baulicher Maßnahmen. Aus der Logik der Sache heraus
mussten diese Arrondierungen aber vorgenommen werden
und ziehen nunmehr einen Betriebsaufwand nach sich, der
zunächst nicht veranschlagt war.
Für die nach Vertragsabschluss vorgenommen Leistungsänderungen sind die Preissteigerungen veranschlagt.
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Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
- Titel: 3010.546.01, Modell Hamburg Süd Leistungsentgelt II
Die aus der vereinbarten Wertsicherung resultierenden
zwangsläufigen Mehrbedarfe werden am Jahresende 2009
im üblichen Verfahren durch Verstärkungsmittel ausgeglichen. Für die übrigen Anpassungsbedarfe des Jahres 2009
im Volumen von 106 Tsd. Euro wird eine Anpassung des
Haushaltsplans 2009 erbeten (vgl. Anlage 7 zum Abschnitt
8 Zahlenprotokoll). Die geänderten Bedarfe ab dem Jahr
2010 werden im Wirtschaftsplan des Sondervcrmögcns
„Schule - Bau und Betrieb' abgebildet. Die neu einzurichtenden Deckungsfähigkeiten (Ermöglichung der Verstärkung der Titel des Leistungsentgelts laus dem Leistungsentgelt 11, um Investitionen durchführen zu können, deren
Baukosten durch Einsparungen bei der Bewirtschaftung
überkompensiert werden und insofern wirtschaftlich sind)
sind dem Zahlenprotokoll (siehe Anlage 7 zum Abschnitt
8) zu entnehmen.
S.i Auswirkungen auf das Vermögen der FHH
Bilanzielle Auswirkungen: Entsprechend der Aktivierharkeit erhöhen die zusätzlichen Baumaßnahmen sowie die
Wertsicherung das Anlagevermögen der Freien Hanse-
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stadt Hamburg. Die aktivierungsfähigen Maßnahmen werden über die vorgegebene Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben.
6. Vergabe einer ÖPP-/ÖÖP-Tranche von 15 beruflichen
Schulen
6.1 Entscheidung für ein weiteres ÖPP-/ÖÖP-Projekt
Das Modell Hamburg Süd stellt für die Freie und Hansestadt Hamburg den Einstieg in ein neues System von
Schulbau und Bewirtschaftung in Zusammenarbeit mit
externen Partnern dar. Auf der Grundlage der in der vorliegenden Drucksache beschriebenen positiven Erfahrungen aus der Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaft (OOP)
soll dieser Weg weiter beschritten werden. Daher hat der
Senat beschlossen, Baumaßnahmen (Sanierung und gegebenenfalls Neubau) und Bewirtschaftung einer Trnnche
von* iS beruflichen Schulen europaweit auszuschreiben.
Die Bekanntmachung dieser Ausschreibung durch die
Behörde für Schule und Berufsbildung ist im April 2009 in
enger Abstimmung mit dem Hamburger Institut für
Berufliche Bildung (HIBB) erfolgt.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
Der Senat hat sich für diesen Schritt entschieden, um
unter Marktbedingungen neben dein Modell der Offentlich-Offendichen Partnerschaft mit der GWG Gewerbe
eine weitere Variante zur Effizienzsteigerung im Schulbau
zu realisieren, die dann auch mit dem OOP-Modell Hamburg Süd verglichen werden kann. Damit setzt der Senat
eine Maßnahme aus dem Regierungsprogramm für die 19.
Wahlperiode um.
6.2 Eckpunkte des ÖPP-/ÖÖP-Projekts berufliche Schulen
Ebenso wie bei den allgemeinbildenden Schulen des
Modells Hamburg Süd ist der bauliche Zustand einiger
Schulgebäude der beruflichen Schulen in Hamburg nicht
zufriedenstellend. Die in der Vergangenheit zur Verfügung
gestellten Mittel reichten weder aus, die Substanz dieser
Schulgebäude nachhaltig zu erhalten, noch bei bereits
bestehenden oder neu auftretenden Schäden zeitnah alle
notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu
können. Daher hat sich an einem Teil der beteiligten Schulen durch nicht behobene kleinere und größere Schäden
über die Jahre ein Sanierungsstau entwickelt. Darüber hinaus erfordert die Neuordnung der Berufe in Deutschland
und die damit verbundene erforderliche Umsetzung des
Lernfeldkonzepts mit einer Orientierung des Unterrichts
an den Arbeitsprozessen eine Veränderung der räumlichen
Rahmenbedingungen mit i. d. R. größeren Raumflächen.
Des Weiteren können an einigen Standorten durch Neubauten berufspädagogische und wirtschaftliche Synergien
realisiert werden, während andere Standorte neuen Nutzungen zugeführt werden können.
Auswahlkriterien für die teilnehmenden Schulen und
Standorte waren die nachhaltige Standortsicherheit, der
Umfang des Sanierungsbedarfs, die Umbau- und Ersatzbedarfe, die Erweiterungs- und Neubaubedarfe sowie die mit
Verlagerungen erreichbaren Synergieeffekte und z. B.
durch Nachnutzungen auf bisherigen Standorten erreichbaren Sekundäreffekte.
Innerhalb der ersten fünf Jahre einer vorgesehenen 30jährigen Vertragslaufzeit soll der Partner die Schulen
sanieren und die beauftragten Neu-, Ersatz- und Erweiterungsbauten erstellen. Durch ein Ingenieurbüro wurden
gutachterliche Bauwerksuntersuchungen durchgeführt,
die die Grundlage für die in den Ausschreibungsunterlagen niedergelegten Sanierungskonzepte sind. Der Zustand
der Gebäude ist detailliert beschrieben, um den Aufwand
der Firmen bei der Angebotsabgabe zu reduzieren und die
Angebote besser vergleichbar zu machen. Um den Raumbedarf zu ermitteln, wurden in Abstimmung mit dem
HIBB und den Schulen entsprechende Raumplanungen
erstellt;
Für den gesamten Zeitraum von 30 Jahren soll der Partner
die teilnehmenden Schulen bewirtschaften. Dazu gehören
Gebäude- und Aul3enanlagenunterhaltung, technisches
Gebäudemanagement, Wartungsarbeiten, Energieversorgung, Hausmeisterdienste und sonstige infrastrukturelle
Dienstleistungen wie etwa Reinigung und Sicherheitsdienste. Die Schulimmobilien bleiben im Eigentum der
Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Arbeitsverhältnisse der Schulhausmeister und ihrer
mitwirkenden Ehefrauen sollen im Rahmen eines Betriebsübergangs nach 613a BGB (analog zum Modell Hamburg
Süd, vgl. Drucksache 18/5799) auf das öffentliche bzw. private Unternehmen übergeleitet werden. Die zwingende
Vorschrift des § 613a BGB führt nur dann zur Uberleitung
des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten
auf den neuen Arbeitgeber, wenn der betreffende Beschäftigte nicht widerspricht. Der Wechsel des Arbeitgebers ist
also freiwillig, bei einem Widerspruch bleibt der betroffene Mitarbeiter bei der Freien und Hansestadt Hamburg
beschäftigt. In diesem Fall sollen einzelfallbezogene
Lösungen gefunden werden, die es der Mitarbeiterin bzw.
dem Mitarbeiter gegebenenfalls ermöglichen, in anderer
Funktion weiterhin an der bisherigen Schule tätig (und
wohnhaft) zu sein. Dabei kommt eine Gestellung nicht in
Betracht. Um eine Wechselbereitschaft der betroffenen
Beschäftigten zu fördern, wird die FHH ein Rückkehrrecht bei Arbeitsplatzverlust durch Insolvenz des neuen
Arbeitgebers zusichern. Der Senat beabsichtigt mit den
zukünftigen Vertragspartnern Verhandlungen darüber zu
führen, dass diese einen Kündigungsschutz und eine
betriebliche Altersversorgung zusichern, der den Wechsel
zum neuen Arbeitgeber attraktiv macht. Dabei wird der
Personalüberleitungsvertrag aus dem Modell Hamburg
Süd als Maßstab herangezogen werden.
Der ausgeschriebene Vertrag wird einen sachgerechten
Risikotransfer auf den Partner vorsehen. Das jeweilige
Risiko wird von demjenigen Partner übernommen, der es
am besten und effektivsten steuern kann. So würde die
FHH als Auftraggeberin das Risiko nicht vorhersehbarer
Anforderungen aus Genehmigungen oder das Risiko der
Verzögerung einer Baugenehmigung tragen. Beim privaten Partner als Auftragnehmer würde z. B. das Risiko eines
erhöhten Aufwands zur Erbringung der Leistungen oder
das Baugrundrisiko liegen, falls Altlasten oder Gründungsrisiken etc. vor Vertragsschluss erkennbar gewesen
wären.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat die Ausschreibung so konzipiert, dass sich auch mittelständische
Unternehmen durch die Ausschreibung angesprochen
fühlen und im Verfahren eine faire Chance haben. Die
Handwerkskammer wurde im Vorfeld in die Erstellung des
Mittelstandskonzepts eingebunden und führte zu diesem
Zweck eine Informationsveranstaltung für ihre Mitglieder
durch.
Kriterien der mittelstandsfreundlichen Ausschreibung
sind u. a. die Zulassung von Bietergemeinschaften, ein ausführliches Informationsmemorandum, die Durchführung
einer Bewerberkonferenz im Teilnahmeverfahren, mittelstandsfreundliche Eignungs- und Zuschlagskriterien,
angemessene Fristen, umfangreich aufbereitete Verdingungsunterlagen sowie eine ausgewogene Risikoverteilung
des ausgeschriebenen OPP-Vertrags. Im Ubrigen ermöglicht das ausgeschriebene Bau- und Bewirtschaftungsvolumen eine Intensivierung und Verstetigung der staatlichen
Bautätigkeit, die zumindest auf der Nachunternehmerebene vornehmlich Firmen aus der Metropolreginn zugute
kommen wird und damit mittelstandsfördernde Wirkung
hat.
6.3 Ausgeschriebene Maßnahmen
Die folgenden 15 beruflichen Schulen nehmen an dem
Projekt teil:
- Berufliche Schule Steinhauerdamm (G 5),
Steinhauerdamm 4, Höhenfelde;
- Staatliche Gewerbeschule Energietechnik (G 10),
Museumsstraße 19, Altona;
- Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung
(G 11), Angerstraße 4 und 31/33, Hohenfelde;
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Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
- Staatliche Handelsschule Anckelmannstraße 10 (H 1),
Die Neuansiedlung der Schule G 5 soll am ehemaligen
Zweitstandort der Schule 11 8 im Eulenkamp 46 erfolgen. Dieser soll damit auch zum neuen Hauptstandort
der H 8 werden. Der bisherige Hauptstandort der 11 8
am Eilbektal wird mittelfristig für Aus- bzw. Zwischenlagerungen von beruflichen Schulen bei Baumaßnahmen benötigt und kann dann einer anderen Verwendung zugeführt werden. Beide Schulen haben den
Schwerpunkt Medien und bieten mit der Verlagerung
hervorragende Bedingungen für einen nachfragegerechten Ausbau und eine Verzahnung ihrer Aktivitäten.
- Die bisherigen Standorte der Schule W 5 im Stadtteil
Heimfeld, Alter Postweg 38 und Petersweg, sollen aufgegeben werden und für allgemeinbildende Schulen
genutzt werden. Die Neuansiedlung ist am Standort der
H 10 in der Straße Göhlbachtal 38 geplant. Mit der Aufgabe der bisherigen Standorte und der Verlagerung auf
das ausreichend große Grundstück der H 10 im Göhlbachtal lassen sich Effizienzvorteile erzielen.
- Die Nutzung des bisherigen Standorts durch die H 15
am Mittelweg 42a soll aufgegeben und die Schule am
bereits bestehenden Doppelstandort der H 1/11 12
Anckelmannstraße 10/Ausschläger Weg 10 in einem
vollständigen Neubau angesiedelt werden, wodurch ein
Drifachstandort entsteht. Diese Ansiedlung sowie die
geplanten Neubauten führen insgesamt zu einer besseren Ausnutzung des Grundstücks. Außerdem werden
damit die Standorte Mittelweg und Barmbeker Straße
(H 15) entbehrlich, für die eine andere bildungsbezogene Nutzung2 " vorgesehen ist. Da es sich bei allen
Schulen um kaufmännische Berufsschulen handelt,
werden auch Synergieeffekte hinsichtlich der Unterrichtsorganisation erwartet.
- Die Schule H 5 soll ihren bisherigen Standort am Weidenstieg sowie den Interimsstandort Telemannstraße
aufgehen. Die Mittel des Bundeskonjunkturprogramms
ermöglichen es, am Standort Weidenstieg - verkehrsgünstig und in unmittelbarer Nähe zum Landesinstitut
für Lehrerbildung und Schulentwicklung - ein Haus der
Lehrerbildung zu errichten. Der Standort Telemannstraße soll der Vermarktung zugeführt werden. Die
Neuansiedlung der Schule 11 5 soll am Standort der 11 16
in der Budapester Straße 58 erfolgen. An dem geplanten
gemeinsamen Standort können die starken fachlichen
Bezüge der beiden Schulen im Bereich des Banken- und
Versicherungswesens effizient genutzt werden.
Insgesamt sollen ca. 18.000 m' BGF abgerissen, ca. 56.000 m'
BGF neu- bzw. zugebaut und ca. 100.000 m' BGF saniert werden. Damit werden zukünftig 214.000 m2 statt
174.000 m' zur Verfügung stehen, davon werden rd. 26%
neu gebaut und rd. 50% saniert. Das finanzielle Gesamtvolumen des Vorhabens bewegt sich hinsichtlich der Baubzw. Sanierungsleistungen etwa in den gleichen Größenordnungen wie das Modell Hamburg Süd.
Anckelmannstraße 10, Borgfelde;
- Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium
Weidenstieg (H 5), Weidenstieg 29, Eimsbüttel;
- Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (11 8),
Eulenkamp 46, Wandsbek;
- Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium
Harburg (H 10), Göhlbachtal 38, Harburg;
- Staatliche Handelsschule Ausschläger Weg 10 (H 12),
Ausschläger Weg 10, Borgfelde;
- Staatliche Fremdsprachenschule (H 15),
Mittelweg 42a, Rotherbaum;
- Wirtschaftsgymnasium St. Pauli (H l),
Budapester Straße 58, St. Pauli;
- Staatliche Schule Gesundheitspflege (W 1),
Lübecker Straße 2, Hohenfelde;
- Berufliche Schule Uferstraße (W 2),
Uferstraße 9 und 10, Barmbek-Süd;
- Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg (W 5),
Alter Postweg 38, Harburg;
- Berufliche Schule Burgstraße (W 8),
Burgstraße 33-35, Hamm;
- Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik
Wagnerstrafle Fröbelseminar (FSP 1),
Wagnerstraße 60, Barmbek-Süd.
Die Bruttogeschossfläche (BGF) der Schulen beträgt insgesamt rund 174.000 m'. Die Schulgebäude sind zwischen
1920 und 1970 erbaut worden. Einige der Standorte sind
als denkmalwürdig eingestuft worden.
Zurzeit werden diese Berufsschulen von rund 17.900 der
insgesamt ca. 58.000 Voll- und Teilzeitschülerinnen und
-schüler des beruflichen Schulwesens besucht. Für die
15 Berufsschulen sowie die dazugehörigen Sporthallen,
Nebengebäude und Außenanlagen mit Sportflächen besteht wie oben dargestellt ein erheblicher Investitionsbedarf. An den zukünftigen Doppelstandorten der W 11W 8,
der G 5/118, der H 5/11 16, der W 57H 10 und dem Dreifachstandort H 1/11 12/11 15 sollen Neubauten entstehen.
An den Standorten G 10, G 11 und FSP 1/W 2 besteht überwiegend Sanierungsbedarf.
Durch die Ansiedlung einzelner Schulen an bestehenden
Standorten entstehen Synergieeffekte in der Bewirtschaftung, z.B. die Aufwandsminimierung bei Schließ- und
Pförtnerdiensten, die Optimierung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Facility-Management-Leistungen
sowie gegebenenfalls auch bei Gemeinschaftseinrichtungen und in der Schulverwaltung.
Neue Mehrfachstandorte sollen durch folgende Neuansiedlungen entstehen: - Der bisherige gemeinsame Standort der Schulen W 1
und G 5 im Stadtteil Hohenfelde, Lübecker Straße
2/Steinhauerdamm 4 soll aufgegeben und der Vermarktung zugeführt werden.
Die Schule W 1 soll am Standort der W8 in der Burgstraße 33-35 neu angesiedelt werden. Eine bestehende
Zweigstelle wird dabei in der Hinrichs enstraße 35 verbleiben. Beide Schulen sind u. a. im Bereich Gesundheitspflege tätig; die Verlagerung bietet damit auch
fachliche und personelle Vorteile hinsichtlich des Lehrereinsatzes und der Unterrichtsgestaltung.
28
6.4 Wirtschaftlichkeitsprognose
Vor der Entscheidung über die Ausschreibung dieser Tranehe hat die -Behörde für Schule und Berufsbildung mit
Hilfe eines einschlägig ausgewiesenen Beratungsunternehmens eine Wirtschaftlichkeitsprognose erstellt. Darin
71)
U. a. zur Erweiterung der Jugendmusikschule am Mittelweg.
In der Barmbeker Straße zeichnet sich zur Deckung schulischer Raumbedarfe die Nutzung als Erweiterungsfläche für
zwei bestehende Schulen ab.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
wurde ermittelt, inwieweit sich bei der Realisierung der
Bau- und Sanierungsmaßnahmen und dein Betrieb der
Schulen als OPP-Modell wirtschaftliche Vorteile generieren lassen. Die Realisierungsvariante Eigenerstellung und
-betrieb (Public Sector Comparator) wurde untersucht,
bewertet und mit der OPP-Variante, die auf der Basis von
Erfahrungswerten berechnet wurde, verglichen. Diese
Prognose wird im weiteren Vergabeverfahren auf der Basis
des besten Gebots zu einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
entsprechend den einschlägigen Leitfäden des Bundes und
den Hinweisen des Rechnungshofes bei der Prüfung des
Modells Hamburg Süd (siehe Abschnitt 3) konkretisiert.
7. Ausblick
7.1 Erweiterung des Modells Hamburg Süd
Die Schulleitungen mehrerer Schulen, die sich in einem
direkten räumlichen oder schulorganisatorischen Verbund
mit Schulen des Modells Hamburg Süd befinden, haben
ihr Interesse daran bekundet, dass ihr Schulstandort mit in
das Modell Hamburg Süd aufgenommen wird. Eine derartige Erweiterung lässt der Vertrag mit der GWG Gewerbe
jederzeit zu.
In Finkenwerder (Bezirk Mitte) sind dies die Aueschule
und die Westerschule. Beide Grundschulen werden
zukünftig als Ganztagsschulen betrieben. Um den daraus
resultierenden Bedarf kurzfristig realisieren zu können;
wurde die GWG Gewerbe bereits mit der Planung der
erforderlichen zwei Pausenmehrzweckhallen beauftragt.
Mit der Aufnahme der beiden Grundschulen wären dann
alle Finkenwerder Schulen Teil des Modells Hamburg
Süd. Dies lässt erhebliche organisatorische Vorteile bei der
zukünftigen Raum- und Flächenplanung sowie der dazugehörigen Umsetzung für alle Schulen Finkenwerders
erwarten.
Die prognostizierten Gesamtkosten für die Varianten wurden über den Betrachtungszeitraum von 30 Jahren ermittelt und auf den Projektstart diskontiert. Die so ermittelten
Barwerte der Varianten wurden dann miteinander verglichen. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Bau- bzw.
Sanierungskosten, den Verwaltungs- und Controllingkosten in der Bau- und Betriebsphase, den Transaktionsund Projektmanagementkosten (OPP-Kosten), den
Betriebskosten, den Finanzierungskosten und den Risikokosten zusammen.
Die ÖPP-Variante, unter der Berücksichtigung jeweils
endfälliger Zahlungen nach Fertigstellung der Bau- bzw.
Sanierungsmaßnahmed, stellt sich mit einem prognostizierten Effizienzvorteil von 5% („worst esse") bis 100/o
(,‚best esse") gegenüber dem PSC als die wirtschaftlichere
Realisierungsvariante dar. Die Effizienzvorteile für die
Bau- und Sanierungsleistungen sowie die Betriebsleistungen wurden dabei konservativ angesetzt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für dieses OPP-Projekt andereRahmenbedingungen (berufliche Schulen,
Denkmalschutz, Situation am Finanzmarkt) herrschen als
für das Modell Hamburg Süd. 11 Der Senat sieht zum
gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die weiteren Daten der
Wirtschaftlichkeitsprognose zu veröffentlichen, um seine
Verhandlungsposition im Vergabeverfahren nicht zu
schwächen. Vor Vertragsschluss wird die Bürgcrschaft mit
dem Ergebnis der Verhandlungen befasst. In diesem Rahmen wird dann der auf dem konkreten Vertragsangebot des
besten Bieters beruhende Wirtschaftlichkeitsvergleich
dargestellt.
Im Bezirk Harburg sollen die Grund-, Haupt- und Realschule Neugraben, die Grundschule Kerschensteiner
Straße und das Lessing-Gymnasium neu in das Modell
Hamburg Süd aufgenommen werden. Die Schule Neugraben grenzt räumlich direkt an die Frieda-StoppenbrmkSchule. Beide Schulen sind Teil des Schulverbunds Neuwiedental/Neugraben/Quellmoor/Süderelbe, der durch die
Neugründung der Schule im Nduhaugehiet NeugrabenFischbek (NF 65) unabhängig von den Erfordernissen der
Schulreform neu zu ordnen ist. Mit Ausnahme der Schule
Neugraben nehmen alle betroffenen Schulen bereits am
Modell Hamburg Süd teil. Mit Hereinnahme der Schule
Neugraben werden der Betrieb, die planerische Umsetzung und die Finanzierung der erforderlichen Baumaßnahmen deutlich erleichtert.
Die Schule Kerschensteiner Straße befindet sich zusammen mit der Gesamtschule Harburg räumlich auf derselben Liegenschaft im Zentrum Harburgs. An diesem
Standort bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten,
Flächen- oder Raumreserven. An beiden Schulstandorten
besteht jedoch im Zusammenhang mit der Einführung der
verpflichtenden Ganztagsschule zusätzlicher Raumbedarf,
insgesamt ca. 1.500 m' Hauptnutzfläche (HNF). Aus diesem Grund ist die Verlagerung der Schule Kerschensteiner
Straße an den Standort des Lessing-Gymnasiums beabsichtigt. Die vorhandenen Gebäude können nicht nur den
gesamten Flächenmehrbedarf für eine Ganztagsschule,
sondern auch die gemäß vorliegendem Entwurf des Schulentwicklungsplans erwarteten Flächenbedarfe einer dreizügigen Primarschule abdecken.
6.5 Sachstand und weiteres Verfahren
Die europaweite Bekanntmachung der Ausschreibung des
OPP-Projekts berufliche Schulen wurde am 22. April 2009
veröffentlicht. Das Vergabeverfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Im sog. Teilnahmeverfahren werden unter den Firmen, die bis zum 29.
Mai 2009 ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet hatten, diejenigen Firmen ausgewählt, die zum Angebot aufgefordert werden. Mit der Versendung der Verdingungsunterlagen nebst Verfahrensbrief an die ausgewählten Bieter
wird das eigentliche Verhandlungsverfahren beginnen.
Nach den Planungen der zuständigen Behörde wird • das
Verhandlungsverfahren mit zwei Angebotsphasen bis
Ende 2010 dauern. Auf dieser Grundlage wird der Senat
die Bürgerschaft voraussichtlich Anfang 2011 über das
Ergebnis. des Vergabeverfahrens unterrichten und beantragen, dem Vertragsschluss und den finanziellen Auswirkungen des Projekts zuzustimmen. Nach Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens könnte der Zuschlag an den
Partner erteilt werden. Damit könnten nach Vertragsunterzeichnung die Baumaßnahmen im Laufe des Jahres
2011 beginnen.
Fr das ebenfalls in das Modell Hamburg Süd aufzunehmende Lessing-Gymnasium ist zurzeit ein Umzug in das
nach Fertigstellung des Neubaus der Schule Maretstraße
freiwerdende Schulgebäude an der Bunatwiete beabsichtigt. Auf diese Weise ist es möglich, den Raumbedarf des
Lessing-Gymnasiums abzudecken. Hinzu kommt, dass
2»
Aus diesem Grund wurde z. B. eine Projektfinanzierung als
Finanzierungsalternative verworfen. Zurzeit wird davon
ausgegangen, dais eine Eigenfinanzierung der FHH über
das zu gründende Sondervermögen „Schule - Bau und
Betrieb" von Schulen bzw. Forfaitierung (Forderungsverkauf mit Einredeverzicht) realisiert wird.
29
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
alle erforderlichen Fachräume bereits vorhanden sind. Das
Gebäude Bunatwiete verbleibt damit im Modell Hamburg
Süd und wird weiterhin schulisch genutzt.
Die Sanierungs- und erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen sowie der Bedarf für die energetische Aufwertung
der Gebäude werden derzeit von einem Ingenieurbüro
ermittelt. Da die Daten und Kennziffern der Standorte
noch nicht vollständig erfasst worden sind, können die
Kosten der Modellerweiterung noch nicht abschließend
beziffert werden.
Ergänzend zu den vorgenannten Schulen haben die Schulleitungen der Schulen Dempwolffstraße, Am Falkenberg,
Grumbrechtst•raße, Sinstorf, Hanhoopsfeld und Slomanstieg ihr Interesse bekundet, mit ihrer Schule in das
Modell Hamburg Süd aufgenommen zu werden. Die
Beschreibung der in das Modell Hamburg Süd neu aufzunehmenden Schulen können der Anlage 6 zum Abschnitt
7.1 entnommen werden.
Für die vorgenannten 11 Schulen mit rd. 41.600 m' Hauptnutzfläche stellen sich die Kosten entsprechend einer
ersten Kostenschätzung auf der Basis des Modells Hamburg Süd wie folgt dar:
Bau und Sanierung ohne
Finanzierungskosten ......rd. 52,4 Mio, Eure nominal
Gesamtkosten inkl.
Finanzierung (23 Jahre): . . . rd. 152,8 Mio. Euro nominal
Leistungsentgelt J jährlich
inkl. Finanzierung: . ................ rd. 4,0 Mio. Eure
Leistungsentgelt II jährlich: ......... rd. 3,2 Mio. Euro
jährliche Gesamtannuität
ohne Preissteigerung: ............... rd. 7,2 Mio. Euro
einmalige Transaktionskosten: ..... rd. 1,6 Min. Euro
bei der BSB verbleibende
Risikokosten: ............. .. ...... rd. 1,8 Mio. Euro
Nach Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten wird der
Senat der Bürgerschaft gegebenenfalls eine Drucksache
zur Erweiterung des Modells Hamburg Süd vorlegen.
7.2 Auswirkungen der Schulreform auf das Modell Hamburg
Süd
Zum Zeitpunkt der Endredaktion dieser Drucksache liegt
der Entwurf eines Schulentwicklungsplans vor. Dieser ist
den schulischen Gremien, den Kreiselternräten, den
Kreisschülerräten und den Bezirksversammlungen übersandt worden, damit sie bis Ende September 2009 Stellung
nehmen können. Anschließend haben Elternkammer,
Lehrerkammer und Schülerkammer sowie der Landesschulbeirat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Unter
Berücksichtigung aller Stellungnahmen soll dann Ende
November 2009 die Deputation der Behörde für Schule
und Berufsbildung über den endgültigen Schulentwicklungsplan für die staatlichen Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg von 2010 bis 2017
beschließen.
Bei den am Modell Hamburg Süd beteiligten 32 Schulen
im Süden Hamburgs handelt es sich um:
- 14 Grundschulen
- 3 Grund-, Haupt- und Realschulen
- 6 Gesamtschulen
7 Gymnasien
- 2 Sonderschulen
30
Diese Schulen sind den folgenden Regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSK) zuzuordnen:
- Region 3: Wilhelmsburg und Veddel;
- Region 21: Harburg, Heimfeld, Eißendorf, Wilstorl
Marmstorf, Sinstorf, Langenhek, Rönnehurg, Neuland
und Gut Moor;
- Region 22a: Süderelbe;
- Region 22b: Finkenwerder.
Nach Umsetzung des Entwurfs bleibt die Anzahl der im
Modell befindlichen Schulen stabil, die Verteilung auf die
neuen Schulformen ändert sich jedoch wie folgt:
- 15 Primarschulen
- 8 Stadtteilschulen
- 7 Gymnasien
- 2 Sonderschulen
Eine genaue Bestimmung der Minder- und Mehrbedarfe
an Flächen und der hieraus resultierenden Kosten ist zurzeit noch nicht möglich.
Die BSB hat zunächst, soweit ohne das Auslösen von Folgekosten möglich, in Absprache mit der GWG Gewerbe
bauliche Maßnahmen ausgesetzt oder getauscht, um bestehende Planungen neuen Entwicklungen anpassen zu können. Dabei besteht gegenwärtig allerdings das Risiko von
Zinsschäden, wenn die entsprechenden Maßnahmen nicht
zügig beauftragt werden. Dies liegt daran, dass in dem vorliegenden Modell der Offentlich-Öffentlichen Partnerschaft der Partner die Finanzierung für das inhaltlich und
zeitlich detaillierte Bau- und Sanierungsprogramms
sicherstellen muss. Wenn die entsprechend reservierten
Mittel nicht zeitgerecht abgerufen werden, kann dies zu
Zinsschäden führen. Diese Schäden stellen sich aber selbst
in pessimistischen Szenarien immer noch in einer Größenordnung dar, die weit unter 1 % des beauftragten Gesamtvolumens im Modell Hamburg Süd liegt und von daher
den Wirtschaftlichkeitsvergleich im Ergebnis nicht beeinflussen. Ein entsprechendes Risiko ist im Ubrigen bei der
in Arbeit befindlichen sog. HIBB-Tranche von 15 beruflichen Schulen nicht gegeben, da in dieser Tranche die
Finanzierung von Seiten der FHH gestellt werden soll
(siehe Abschnitt 6).
Das Modell Hamburg Süd bietdt aber andererseits den
Vorteil, dass alle von der BSB entschiedenen baulichen
Maßnahmen sehr schnell und kostensicher umzusetzen
sind. Für eine schnelle Umsetzung der notwendigen Maßnahmen spricht vor allem, dass für viele Standorte des
Modells Hamburg Süd bereits Entwürfe unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RSK vorliegen und die vorbereitenden Planungsunterlagen für Baumaßnahmen
bereits erstellt wurden. Für den Neubau der Elbinselschule (Büddestraße) im Bildungszentrum „Tor zur Welt"
und den Neubau der Schule Quellmeor im Bildungs- und
Beratungszentrum Neugraben-Fischbek (NF 65) sind bei
der Planung die Bedarfe einer Primarschule bereits
berücksichtigt worden. Bei der Geschwindigkeit zur baulichen Umsetzung der Schulentwicklungsplanung bietet die
Offentlich-Öffentliche Partnerschaft mit der GWG einen
weiteren großen Vorteil: Im Rahmen der sog. In-houseBeziehung (also innerhalb des „Konzerns Hamburg") ist
die Beauftragung auch umfänglicher neuer baulicher Maßnahmen vergaberechtlich schnell und direkt möglich.
Kostensicherheit ist dadurch gewährleistet, dass im Bauund Sanierungsvertrag mit der GWG Gewerbe die Preise
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 1914209
für zukünftige Ersveiterungsbaumaßnahmen (Preis pro
Quadratmeter Hauptnutzfläche) niedergelegt sind.
7.3 Das Modell Hamburg Süd im Verbund mit anderen Projekten
wie sich das Modell Hamburg Süd weit über die Grenzen
des eigentlichen Schulbaus hinaus als Bestandteil der integrierten Stadtteilentwicklung profiliert hat und damit
auch zu einem Vorzeigeprojekt der Internationalen Bauausstellung Hamburg wird.
7.3.1 Städtebauliche Synergien
7.3.1.1 Bildungszentrum „Tor zur Welt"
Mit dem Modell Hamburg Süd beschreitet die FHH einen
neuen Weg den Schulbau effektiver und effizienter zu
gestalten. Darüber hinaus unterstützt bzw. ermöglicht das
Modell die Verknüpfung von Bildungs- und Stadtteilentwicklung.
In der Mitte Wilhelmsburgs schließen sich Kindertagesstätten, die Elhinselschule als Primarschule, das Gymnasium Kirchdorf/Wilhelmsburg, die Sprachheilschule Wilhelmsburg und Träger der Erwachsenenbildung in einem
architektonisch und energetisch innovativen neuen Bildungszentrum zusammen. Gemeinsam werden zukunftsträchtige pädagogische Konzepte erarbeitet, um den Familien im Quartier ein umfassendes Bildungsangebot
machen zu können. Das Bildungszentrum „Tor zur Welt"
wird das zentrale Bau- und Bildungsprojekt in der Kooperation zwischen Modell Hamburg Süd und IBA Hamburg.
Das Vorhaben wurde in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den lokalen Beteiligten entwickelt. Es besitzt
Modellchaakter weit über die Grenzen der Elbinsel hinaus.
In der Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaft bietet die
FIlM der GWG Gewerbe als Tochterunternehmen des
städtischen SAGA GWG-Konzerns die Möglichkeit, einen
ganzheitlichen Ansatz umzusetzen, indem städtebauliche
und nachbarschaftliche Entwicklungsprozesse aktiv und
sozialverantwortlich gestaltet werden und ein sozialer Ausgleich in den Stadtquartieren geschaffen wird. Der Bereich
Schulmodernisierung hat aus Sicht des Wohnungsunternehmens eine besondere Bedeutung für die Entwicklung
der beteiligten Quartiere. Gut ausgestattete Schulen sind
ein wichtiges Kriterium für Familien bei der Wahl ihres
Wohnumfeldes. Als größter Vermieter hat SAGA GWG
mit rund 21.000 modernisierten Wohnungen im Süden
Hamburgs ein besonderes, auch ökonomisches Interesse
an attraktiven Schulen.
Der Bezirk Harburg nutzt an zwei Schulstandorten die
Möglichkeit, integrative Stadtteilentwicklung im Rahmen
des Modells Hamburg Süd zu realisieren. Im Sanierungsgebiet Harburg 5 6 (Phoenix-Viertel) wird die Schule BunatwietejMaretstraße im Rahmen der städtebaulichen Sanierung zu einem Community Center ausgebaut. Das Community Center Maretstraße soll als Ort der Begegnung,
Freizeit und Beratung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Phoenix-Viertels dienen, Die Schule öffnet sich
dem Stadtteil mittels einer modernen Pausenmehrzweckhalle mit außerschulischen Nutzungsangeboten, Unterrichtsräume werden außerhalb der schulischen Nutzung
durch Akteure des Community Centers belegt, die Außenanlagen werden zu vielfältig nutzbaren Spiel- und Aufenthaltsflächen umgestaltet, die auch in unterrichtsfreien Zeiten zur Verfügung stehen; ein Freizeitzentrum für Jugendliche wird in das Gesamtensemble baulich eingebunden.
Im Neubaugebiet Neugraben-Fischbek (NF 65) wird ein
Bildungs- und Gemeinschaftszentrum errichtet. Kern des
BGZ ist der Neubau der Grundschule Quellmoor als dreizügige Primarschule im Ganztagsbetrieb. Es besteht die
technische Option, die Schule vierzügig auszubauen. Die
Sporthalle der Schule wird dergestalt dimensioniert, dass
sie als Volleyball-Halle internationalen Vorgaben entspricht. Im Rahmen einer zusätzlichen Mantelbebauung
soll das BGZ durch eine Kindertagesstätte, ein Spielhaus
der offenen Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen
der Erwachsenenbildung, des Freizeitsports, der Gastronomie und für die Stadtteilkultur komplettiert werden.
In Wilhelmsburg ist das Modell Hamburg Süd stärkster
Träger und vielfältiger Partner der dort konzentrierten
Aktivitäten zur integrativen Stadtteilentwicklung. Die
engste Verknüpfung besteht mit der IBA Hamburg, bei der
das Projekt Bildungsoffensive Elbinseln als Querschnittprojekt angesiedelt ist. Das Modell Hamburg Süd ist ein
wichtiger Partner der IBA Hamburg GmbH, um konkrete
Projekte im Rahmen der Bildungsoffensive Elbinseln zu
realisieren. Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht,
7.3.1.2 Sprach- und Bewegungszentrum Rotenhäuser
Damm
Gegenüber der Primarschule Rotenhäuser Damm entsteht
ein Sprach- und Bewegungszentrum, eine Serviceeinrichtung, die den Bildungsträgern didaktisch-methodische
Innovation und Fortbildung sowie den Bürgerinnen und
Bürgern im Quartier konkrete Unterstützung zur sprachlichen und psychomotorischen Förderung ihrer Kinder
anbietet.
7.3.1.3 Medienzentrum in Kirchdorf
Im Medienzentrum der Gesamtschule Kirchdorf soll es
vielfältige mediale Bildungsangebote für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers geben: Musikstudios und
Übungsräume, ein digitales Foto- und Filmstudio, eine
Präsenzbibliothek, ein Ubersetzungsbüro, Informationsund Beratungsangebote zur Berufsorientierung sowie eine
Studienzone.
7.3.1.4 Produktionsorientierte Bildung in Kirchdorf
In Kirchdorf haben sich die Bildungseinrichtungen auf
das Profil einer produktionsorientierten Bildung verständigt. Mit dem geplanten Neubau der Stadtteilschule Stübenhofer Weg werden die räumlichen Voraussetzungen für
die Umsetzung des Konzepts geschaffen. Ziel ist es, ein
Netzwerk mit abgestimmten Fördermodulen zu gestalten,
um den Übergang von Jugendlichen in Ausbildung und
Beschäftigung zu optimieren.
7.4 Fazit
Mit dem Modell Hamburg Süd wurde die ÖffentlichÖffentliche Partnerschaft zwischen der FHH und der
GWG Gewerbe am 1. Juli 2007 gegründet. Nach nur zweijähriger Laufzeit des Modells ist nachweisbar, dass folgende Zielsetzungen erreicht werden:
- Der Effizienzvorteil des Modell Hamburg Süd von rd.
11% gegenüber der Eigenerledigung hat sich auch in
einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
bestätigt.
31
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - Das Modell Hamburg Süd kann schnell, bedarfsgerecht
und kostensicher auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren.
- Alle am Modell Beteiligten und Betroffenen, insbesondere Schulhausmeister und Schulleitungen, äußern ein
hohes Maß an Zufriedenheit.
- Die hohen Qualitätsstandards bei Bau und Betrieb der
Modellschulen setzen Maßstäbe für den gesamten
Schulbau.
Das Modell Hamburg Süd ermöglicht im optimalen
Umfang die Integration von Bildungs- und Stadtteilentwicklungen.
Als Nachweis für das Gelingen des Vorhabens ist auch zu
bewerten, dass weitere Schulen in das Modell streben. Das
32
19.
Wahlperiode
Modell Hamburg Süd erweist sich damit als Erfolgsmodell.
8. Petitum
Die Bürgerschaft wird gebeten,
1. von den Ausführungen in dieser Drucksache - insbesondere der beabsichtigten Vergabe einer Tranche Bau
bzw. Sanierung und Betrieb von 15 beruflichen Schulen
in Öffentlich-Offentlicher oder Öffentlich-Privater
Partnerschaft - Kenntnis zu nehmen,
2. den in Anlage 7 aufgeführten Änderungen des Haushaltsplans 2009/2010 zuzustimmen.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19.
Drucksache 19/4209
Anlage 1 zum Abschnitt 2.2
Stand der Maßnahmen nach Standorten
Erläuterungen zu den jeweiligen Standorten
(Stichtag für den Bericht ist der 30. April 2009):
Schule An der Burgweide
Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit
Baubeginn April 2008 und Fertigstellung August 2009.
Sieben Baumaßnahmen (30,83 % der Baukosten) wurden
abgenommen. In &r Durchführung befinden sich sieben
Maßnahmen (59,68% der Baukosten).
Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von 2,23 %
der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan.
Nennenswerte Schwierigkeiten sind bisher nicht aufgetreten.
Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Die eingetretenen von der BSB zu tragenden Risikokosten
betragen 117.719,64 EuroEs handelt sich dabei um die
Beseitigung eines Altschadens aus Dachdurchfeuchtungen
in der Sporthalle im Volumen von 98 Tsd. Euro sowie um die
Entsorgung von karzinogenen Mineralfaserdämmstoffen
(19.719,64 Euro).
Schule Arp-Schnitger-Stieg 19
Vertraglich geplant sind acht Baumaßnahmen mit
Baubeginn Dezember 2007 und Fertigstellung März 2009.
Eine Baumaßnahme (1,55% der Baukosten) wurde
abgenommen. Inder Durchführung befinden sich zwei
'Maßnahmen (48,38% der Baukosten).
Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe von
5,00% der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
Die Baumaßnahmen befinden sich nicht im Zeitplan.
Der Fertigstellungstermin wird sich voraussichtlich um
fünf Monate verzögern. Die Gründe für die Verzögerung
sind ein verspäteter Baubeginn wegen längerer Vorplanung
durch die GWG sowie eine umfangreichere Ausführung als im
Bau- und Sanierungsvertrag gefordert, weil die GWG Gewerbe
im Vorgriff auf Bauunterhaltungsmaßnahmen zusätzliche
Arbeiten speziell im Altbau durchführt. Dabei handelt es sich
um die Teilerneuerung der Kellerdecke, den teilweisen
Ausbau des Dachgeschosses und zusätzliche energetische
Verbesserungen. Um den Schulbetrieb nicht zu behindern,
hat die GWG auf eigene Kosten Klassencontainer aufgestellt.
‚ElbinselschulefSchule Buddestraße
im Bildungszentrum „Tor zur Welt"
Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Mai 2011 und Fertigstellung Oktober 2012.
Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Im Rahmen eines
europaweiten Architekten-Wettbewerbs wurde ein Entwurf
ausgewählt und befindet sich in der Durch führungsplanung.
Damit befinden sich die Baumäßhahmen im Zeitplan.
Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der
Durchführung od& wurde bereits fertiggestellt.
Damit befinden sich die Baumaßnahmen nicht im
Zeitplan. Es wurde auf Grund noch ausstehender standortrelevanter Entscheidungen seitens der BSB ein Moratorium
veranlasst.
Schule Cranz
Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit Baubeginn Dezember 2007 und Fertigstellung September 2009.
Inder Durchführung befinden sich 10 Maßnahmen
(80,87% der Baukosten).
Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan.
Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Schule In der Alten Forst 1
Vertraglich geplant sind 14 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung Juni 2009.
Neun Baumaßnahmen (43,54% der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe
von 1,37% der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
In der Durchführung befinden sich vier Maßnahmen
(54,54% der Baukosten). Eine Maßnahme wird, um den
Schulbetrieb nicht zu behindern, in den Sommerferien
'durchgeführt. Damit befinden sich die Baumaßnahmen im
Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet,
Schule Kapellenweg 63
Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit
Baubeginn März 2008 und Fertigstellung September 2009.
Acht Baumaßnahmen (49,35% der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe
von 0,58% der fertiggestellten Bausumme festgestellt.
In der Durchführung befinden sich drei Maßnahmen
(24,46 % der Baukosten). Zwei Maßnahmen werden erst im
Juli begonnen. Damit befinden sich die Baumaßnahmen im
Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Die eingetretenen von der BSB zu tragenden Risikokosten
betragen 21.777,83 Euro. Diese Kosten entstanden auf Grund
des Austauschs eines durch Holzschädlinge statisch relevant
geschädigten Dachbalkens.
Schule Lange Striepen
Vertraglich geplant sind acht Baumaßnahmen mit
Baubeginn November 2010 und Fertigstellung Januar 2012.
Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der
Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt.
Schule Neuland
Schule Rahmwerder Straße, Zweigstelle der Elbinselschule,
Bildungszentrum „Tor zur Welt"
Vertraglich geplant sind 14 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Oktober 2011 und Fertigstellung November 2012.
Vertraglich geplant sind zwölf Baumaßnahmen mit
Baubeginn Januar 2009 und Fertigstellung August 2010.
Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der
Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. -
t1
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
Schule Quellrnoor
Standort Quellmoor 24:
Auf Grund der Verlagerung der Schule Quellmoor 24
finden an diesem Standort keine Baumaßnahmen, sondern
lediglich Abrissarbeiten statt. Deshalb existieren keine
vertraglichen Vereinbarungen über den Beginn und das
Ende von Baumaßnahmen. An diesem Standort finden
drei Maßnahmen statt.
Standort im Baugebiet Neugraben-Fischbek 65:
Vertraglich geplant sind als Neubau fünf Baumaßnahmen
mit Baubeginn Mai 2009 und Fertigstellung November 2012.
Nach Durchführung eines internationalen Architektenwettbewerbes und der Auswahl eines Entwurfs durch die
Wettbewerbs-Jury befasst sich die GWG Gewerbe mit der
Ausführungsplanung.
Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der
Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Eine
termingerechte Fertigstellung wird aber erwartet.
Schule Rönneburg
Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Mai 2010 und Fertigstellung März 2012.
Schule Rotenhäuser Damm
Vertraglich geplant sind zehn Baumaßnahmen mit
Baubeginn Januar 2010 und Fertigstellung Juni 2011.
Schule Scheeßeler Kehre
Vertraglich geplant sind neun Baumaßnahmen mit
Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung August 2009.
Vier Baumaßnahmen (86,32 % der Baukosten) wurden
abgenommen. Mängel und Restarbeiten konnten nicht
festgestellt werden. In der Durchführung befinden sich drei Maßnahmen
(12,71% der Baukosten). Zwei Maßnahmen werden in
den Sommerferien ausgeführt. Damit befinden sich die
Baumaßnahmen im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Schule Bunatwiete/Maretstraße/Baererstraße,
Community Center Maretstraße
Vertraglich geplant sind 21 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Juli 2007 und Fertigstellung November 2009.
Sieben Baumaßnahmen (28,70% der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe
von 0,53% der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
Inder Durchführung befinden sich elf Maßnahmen
(34,24% der Baukosten). Die aufgetretenen Verspätungen
beruhen auf erheblichen Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren. Eine um maximal drei Monate verspätete
Fertigstellung wird erwartet.
Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden
Risikokosten betragen 1.014.416,76 Euro. Diese setzen
sich wie folgt zusammen:
40 Tsd. Euro für den Ausbau und die Entsorgung
asbesthaltiger Bodenbeläge (Abrechnung zum Nachweis),
420 Tsd. Euro für die Wiederherstellung der Baufläche
nach Bergung von nicht vorhersehbaren Kampfmittelresten
(Abrechnung zum Nachweis),
34
12.843,24 Euro für die Kampfmittelräumung im
Bereich der Baufläche des Sporthallenneubaus,
136.698,52 Euro für die Sondierung und Bergung
von Bomben im Bereich des Sportplatzes auf der für die
Auslagerung erforderlichen Fläche,
22 Tsd. Euro Folgekosten der Kampfmittelbergung für
die Verfüllung der Aushubflächen mit tragfähigem Füllsand
(Abrechnung zum Nachweis),
127.875,00 Euro für die Bergung von Bomben im
Bereich der Flächen für den Schulneubau,
255 Tsd. Euro Folgekosten der Kampfmittelbergung
für die Wiederherstellung des Sportplatzes Baererstraße
(Abrechnung zum Nachweis).
Schule Ehestorfer Weg/Kirchenhang
Vertraglich geplant sind 17 Baumaßnahmen mit Baubeginn November 2007 und Fertigstellung September 2009.
Acht Baumaßnahmen (21,50% der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten im
Umfang von 4,80 % der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
Bei drei Baumaßnahmen wurde die durch die GWG
beantragte Abnahme zunächst abgelehnt, weil der geforderte
Leistungsstand noch nicht erreicht war. Die Nachbegehung,
noch innerhalb des vertraglichen Zeitrahmens, führte jedoch
zu einer Abnahme.
Inder Durchführung befinden sich sechs Maßnahmen
(53,77% der Baukosten). Drei Maßnahmen werden in den
Sommerferien durchgeführt. Die Baumaßnahmen befinden
im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird
erwartet.
Schule Fährstraße
Vertraglich geplant sind 17 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Januar 2010 und Fertigstellung September 2011.
Schule Stübenhofer Weg
Vertraglich geplant sind 33 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Oktober 2008 und Fertigstellung Juli 2011.
Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der
Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt.
Für den Standort wurde gemeinsam mit der GWG und
der Schulleitung eine komplette Veränderung abgestimmt.
Anstelle mehrerer Einzelbaumaßnahmen wird jetzt ein
kompakter Neubau mit Baubeginn im August 2009 erstellt.
Trotz des verspäteten Beginns soll die Fertigstellung
termingerecht erfolgen.
Risikokosten in Höhe von 4.019,72 Euro entstehen auf
Grund der Entsorgung asbesthaltiger Dachplatten.
Schule Weusthoffstraße
Vertraglich geplant sind 24 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Januar 2011 und Fertigstellung Juli 2012.
Gesamtschule Fischbek
Vertraglich geplant sind 17 Baumaßnahmen mit
Baubeginn November 2010 und Fertigstellung Juli 2012.
Gesamtschule Harburg
Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit
Baubeginn September 2009 und Fertigstellung Oktober 2012.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode Drucksache 19/4209
Eine Baumaßnahme an diesem Standort, die Sanierung der
Friedrich-Ebert-Halle, hat die GWG Gewerbe auf ausdrücklichen Wunsch des Bezirksamtes Harburg eigenverantwortlich
und kostenneutral vorgezogen.
Gesamtschule Kirchdorf
Standort Neuenfelder Straße:
Vertraglich geplant sind zwölf Baumaßnahmen mit
Baubeginn Oktober 2008 und Fertigstellung März 2010.
Gymnasium Finkenwerder
In der Durchführung befinden sich sechs Maßnahmen
(53,09% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden
sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird
erwartet.
Standort Prassekstraße:
Vertraglich geplant sind zwölf Baumaßnahmen mit
Baubeginn Juli 2007 und Fertigstellung November 2009.
-
Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit
Baubeginn April 2009 und Fertigstellung März 2011.
Erste Maßnahmen zur Vorbereitung des Baugeländes sind
in der Durchführung. Die Baumaßnahmen befinden sich im
Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Gesamßchule Süderelbe
Vertraglich geplant sind 23 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Februar 2011 und Fertigstellung Dezember 2012.
In der Durchführung befinden sich drei Maßnahmen
(7,60 % der Baukosten), diese wurden im Zusammenhang mit
der Asbestentsorgung vorgezogen.
Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan.
Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden Risikokosten betragen 10.834,61 Euro.
4.019,72 Euro dieser Kosten entstehen auf Grund der
Entsorgung asbesthaltiger Fahrradständerdacheindeckungen.
6.814,89 Euro der Kosten beruhen auf der Entsorgung
asbesthaltiger Pausengangdacheindcckungen.
Gesamtschule Wilhelmsburg
Standort l'erlstieg:
Vrtraglich geplant sind 20 Baumaßnahmen mit
Baubeginn April 2010 und Fertigstellung August 2011
Standort Rotenhäuser Straße:
Vertraglich geplant sind elf Baumaßnahmen mit
Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung Januar 2010.
Sieben Baumaßnahmen (67,82 % der Baukosten) wurden
abgenommen. In der Durchführung befinden sich drei
Maßnahmen (29,73 % der Baukosten). Die Baumaßnahmen
befinden sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung
wird erwartet. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe
von 0,28 % der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden
Risikokosten betragen 21,705,82 Euro. Diese Kosten
entstanden auf Grund einer Kampfmittelbergung.
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium
Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit
Baubeginn September 2010 und Fertigstellung Juni 2012.
Fünf Baumaßnahmen (36,19 % der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe
von 0,10% der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
In der Durchführung befinden sich sechs Maßnahmen
(58,55% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden sich
im Zeitplan.
Eine termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Die eingetretenen und von der BSB zu tragenden
Risikokosten betragen 107.026,90 Euro. Diese Kosten wurden
für den nachträglichen Einbau eines Personenaufzuges
im bestehenden Doppel-H-Gebäude zur Erfüllung von
zwischenzeitlich erteilten Auflagen hinsichtlich der
Barrierefreiheit erforderlich.
Gymnasium Kirchdorf, Bildungszentrum „Tdr zur Welt"
Vertraglich geplant sind 13 Baumaßnahmen mit
Baubeginn November 2009 und Fertigstellung Februar 2012.
Heisenberg-Gymnasium
Vertraglich geplant sind 11 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Dezember 2007 und Fertigstellung Juli 2009.
Sieben Baumaßnahmen (58,36% der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe
von 1,02% der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
In der Durchführung befinden sich vier Maßnahmen
(41,64% der Baukosten).
Die Baumaßnahmen befinden sich im Zeitplan. Eine
termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Immanuel-Kant-Gymnasium
Vertraglich geplant sind 11 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Februar 2008 und Fertigstellung Januar 2010.
Drei Baumaßnahmen (9,34 % der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden keine Mängel und Restarbeiten
festgestellt.
In der Durchführung befinden sich sieben Maßnahmen (90,45% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befisiden sich
im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird
erwartet.
Gymnasium Süderelbe
Vertraglich geplant sind 15 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Juni 2011 und Fertigstellung September 2012.
Vertraglich geplant sind zehn Baumaßnahmen mit
Baubeginn August 2010 und Fertigstellung Dezember 2012.
- Keine dieser Baumaßnahmen befindet sich in der Durchführung oder wurde bereits fertiggestellt. Die Baumaßnahmen
befinden sich im Zeitplan. Nennenswerte/wesentliche
Schwierigkeiten sind bisher nicht aufgetreten. Eine
termingerechte Fertigstellung wird erwartet.
Inder Durchführung befindet sich eine Maßnahme
(17,37% der Baukosten). Eine termingerechte Fertigstellung
wird erwartet.
-
Unabhängig von den geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind an vorhandenen Brandschutzklappen
asbesthaltige Verkleidungen und Dichtungen festgestellt
Friedrich-Ebert-Gymnasium
35
Drucksache 19/4209 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 19. Wahlperiode
worden, die sofort beseitigt werden müssen. Die
eingetretenen und von der BSB zu tragenden Risikokosten
betragen 88.643,04 Euro.
Frieda-Stoppenbrink-Schule (Förderschule)
Vertraglich geplant sind 18 Baumaßnahmen mit
Baubeginn Februar 2011 und Fertigstellung Dezember 2012.
Sprachbeilschule Wilhelmsburg,
Bildungszentrum „Tor zur Welt"
Vertraglich geplant sind 11 Baumaßnahmen mit
Baubeginn November 2009 und Fertigstellung April 2012.
Gesamtschule Finkenwerder
Vertraglich geplant sind 14 Baumaßnahmen mit
Baubeginn April 2008 und Fertigstellung Dezember 2009.
Sechs Baumaßnahmen (36,34% der Baukosten) wurden
abgenommen. Es wurden Mängel und Restarbeiten in Höhe
von 0,70% der fertiggestellten Baukosten festgestellt.
In der Durchführung befinden sich sieben Maßnahmen
(63,66% der Baukosten). Die Baumaßnahmen befinden
sich im Zeitplan. Eine termingerechte Fertigstellung wird
erwartet.
Anlage 2 zum Abschnitt 3.2.3
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Anlage 3 zum Kapitel 3.2.5
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48
Anlage 5
49
Anlage 6 zum Abschnitt 7.1
Beschreibung der in das Modell Hamburg Süd neu aufzunehmenden Schulen
Der Sanierungsbedarf der einzelnen Standorte wurde in Fachräume sind vorhanden. Es wird keine Sanierung
Kenntnis des allgemeinen baulichen Zustandes der Schulen durchgeführt.
auf der Basis des mit der GWG Gewerbe im Modell Hamburg
Süd vertraglich vereinbarten Kostenansatzes abgeschätzt. Die Kosten von ca. 200 Tsd. Euro für eine einfache
Instandsetzung des Gebäudes mit teilweiser Erneuerung des
Innenanstrichs wäre aus der Bauunterhaltung zutragen.
Aueschule Finkenwerder, Ostfrieslandstraße 91
Die Aueschule ist eine Grundschule mit einer Hauptnutzfläche (HNF) von 2.746 m', die Erweiterungsfläche
nach Musterraumprogramm beträgt rd. 700 m 1, mit Baukosten
gemäß Kostenberechung in Höhe von 2,5 Mio. Euro.
Die Gebäude sind teilsaniert.
Die Schule Dempwolffstraße ist eine Grundschule mit
einer HNF von 2.449 m', die Gebäude sind noch nicht saniert.
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,1 Min. Euro betragen.
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,7 Min. Euro betragen.
Westerschule Finkenwerder,
Finkenwerder Landscheideweg 180
Schule Grumbrechtstraße, Grumbrechtstraße 63
Die Westerschule ist eine Grundschule mit einer HNF von
3.056 m 2, die Erweiterungsfläche nach Musterraumprogramm
beträgt rd. 700 m', mit Baukosten gemäß Kostenberechung in
Höhe von 2,5 Mio. Euro. Die Gebäude sind teilsaniert.
Schule Dempwolffstraße, Deihpwolffstraße 7
Die Schule Grumbrechtstraße ist eine Grundschule mit
einer HNF von 3.746 m', die Gebäude wurden in den letzten
Jahren saniert.
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,4 Min. Euro betragen.
Der verbleibende Sanierungsbedarf würde auf der Basis
der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca.
1,6 Mio. Euro betragen.
Schule Neugraben, Francoper Straße 32
Schule Am Falkenberg, Heidrand 5
Die Schule Neugraben ist eine Grund-, Haupt- und
Realschule mit einer HNF von 4.089 m'. Erweiterungsbauten
sind nicht erforderlich. Die Gebäude befinden sich in einem
komplett unsanierten Zustand, energetische Verbesserungen
speziell der Gebäudehülle sind ebenfalls dringend erforderlich
und in den Sanierungskosten enthalten.
Die Schule Am Falkenberg ist eine Grund-, Hauptund Realschule mit einer HNF von 4.615 m', mehrere
Gebäude wurden in den letzten Jahren saniert.
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 6,2 Mio. Euro betragen.
Schule Kerichensteiner Straße, Am Soldatenfriedhof 21
Die Gebäude am neuen Standort der Schule Kerschensteiner Straße haben eine HNF von 3,105 m'. Erweiterungsbauten sind nicht erforderlich. Die Gebäude befinden sich in
einem komplett unsanierten Zustand. Energetische Verbesserungen speziell der Gebäudehülle sind ebenfalls dringend
erforderlich und in den Sanierungskosten enthalten.
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 4,7 Mio. Euro betragen.
Die Gebäude am Standort Kerschensteiner Straße weisen
eine HNF von 2.160 m 2 auf, die zukünftig der Gesamtschule
Harburg zur Verfügung stehen wird. Erweiterungsbauten
sind nicht erforderlich. Die Gebäude befinden sich in einem
dringend sanierungsbedürftigen Zustand, energetische
Verbesserungen speziell der Gebäudehülle sind erforderlich
und in den geschätzten Sanierungskosten enthalten.
• Der verbleibende Sanierungsbedarf würde auf der
Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten
ca. 4 Mio. Euro betragen.
Schule Slomanstieg, Slomanstieg 1-3
Die Schule Slomanstieg ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit einer HNF von 4.648 m 2, die Gebäude sind sanierungsbedürftig.
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 7,1 Mio. Eure betragen.
Schule Hanhoopsfeld, Hanhoopsfeld 21
Die Schule Hanhoopsfeld ist eine Grundschule mit einer
HNF von 3.358 m', ein Teil der Gebäude wurde in den letzten
Jahren instandgesetzt.
Der verbleibende Sanierungsbedarf würde auf der
Basis der im Modell Hamburg Süd vereinbarten Kosten
ca. 5 Mio. Euro betragen.
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 3,5 Mio. Euro betragen.
Schule Sinstorf, Sintorfer Weg 40
Lessing Gymnasium, Bunatwiete 20
Die Schule Sinstorf ist eine Haupt- und Realschule mit
einer HNF von 3.264 m', die Gebäude sind zum Teil stark
sanierungsbedürftig.
-
Das Gebäude an der Bunatwiete, möglicher neuer Standort
des Lessing-Gynnasiums, hat eine HNF von 3.909 m'.
Erweiterungsbauten sind nicht erforderlich, die benötigten
50
Der Sanierungsbedarf würde auf der Basis der im Modell
Hamburg Süd vereinbarten Kosten ca. 5 Mio. Euro betragen.
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51
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
20. Wahlperiode
Drucksache
20/5317
18.09.12
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Neuausrichtung von Bau und der Bewirtschaftung
der staatlichen Schulimmobilien
Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2013/2014
nach §32 Landeshaushaltsordnung
Ausgangslage und Zielsetzung
Mit der Gründung des Sondervermögens Schule Bau und Betrieb (Schulbau Hamburg, Drucksache'
1914208) zum 1. Januar 2010 wurden das wirtschaftliche Eigentum an den staatlichen Schulimmobilien
sowie alle Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben im
Schulbau auf das neue Sondervermögen übertragen.
Seitdem „vermietet" Schulbau Hamburg S die Schulimmobilien an den Schulträger, die Behörde für
Schule und Berufsbildung (BSB)1).
Der Senat beabsichtigt, Kostentransparenz, Kostenverantwortung, Dienstleistungsqualität und Kundenorientierung zu verbessern. Im bisherigen MieterVermieter-Modell setzt die Globalmiete (Miete für Gesamtheit der Sohulimmobilien) keinen geeigneten
Maßstab für die Leistungserbringung bei der Immobilienbewirtschaftung. Das mit der Bündelung der Aufgaben bei Schulbau Hamburg als Eigentümer, Vermieter
und Betreiber der Schulimmobilien realisierte Organisationsmodell muss zur Vermeidung von Zielkonflikten hinsichtlich der Trennung und Ausgestaltung der
Rollen weiterentwickelt werden.
Ziele der Neuausrichtung im Schulbau sind eine
effizientere Wahrnehmung der immobilienbezogenen
Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben und ein effektiverer Einsatz öffentlicher Mittel.
Die Miete dient auf der Mieterseite zur Beurteilung
und Priorisierung von Bedarfen und setzt auf der Vermieterseite den Maßstab, andern sich die Kosten für
den Bau lind Betrieb einer Immobilie ausrichten. Die
Einführung einer objektbezogenen Miete ist damit der
Schlüssel für die Bedarfssteuerung auf der Mieterund für die Leistungserbringung auf der Vermieterseite. Grundlage der Neuausrichtung sind Mietkalkulationen, welche die zur Verfügung stehenden Mietzahlungen und ein daraus abgeleitetes Investitionsvolumen in Einklang bringen und so langfristig die
Die Mietungen für die allgemeinbildenden Schulen
werden direkt von der BSB (vertreten durch das Amt
fürVerwaltung) vorgenommen, für die berufsbildenden Schulen ist das Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) als Landesbetrieb der BSB zuständig. Im Folgenden werden die Mieter als BSB
- allgemeinbildende Schulen und BSB - HIBB bezeichnet.
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
jährlichen Belastungen für den Haushalt in Form einer
pauschalen Warmmiete ausweisen.
Die grundsätzlichen Ziele der Gründung des Sondervermögens Schulbau Hamburg (Drucksache
19/4208) bleiben erhalten: durch die Intensivierung
und Verstetigung von Sanierung und Instandhaltung
soll eine deutliche Verbesserung der Qualität der Immobilienbetreuung, des Baumanagements und des
baulichen Zustands der Schulimmobilien erreicht werden. Der Instandhaltungsstau soll behoben, der anerkannte Zubaubedarf zügig realisiert und die werterhaltende Instandhaltung der Immobilien fortgeführt werden. Nachhaltige Investitionen in Schulen stärken die
Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs
als familienfreundliche Metropole. Sie unterstützen die
Qualität von Unterricht an den staatlichen Schulen
und erhöhen ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Im Hinblick auf den hohen Sanierungs- und Zubaubedari im Schulbau gilt es daher, das optimierte
Vermietungsmodell zügig einzuführen, ohne den
Schulbau durch umfassende Organisationsprozesse
zu lähmen:
Organisatorische Grundzüge der Neuausrichtung
des Schulbaus
• Im Sinne von Rollenklarheit und Rollenverantwortung soll eine konsequente funktionale Trennung der
Rollen von Mieter, Dienstleister (Bau und Bewirtschaftung) und Eigentümer der Immobilien erfolgen.
1. Entflechtung der Dienstleister- und
Eigentümerfunktion von Schulbau Hamburg
Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 erfolgt die funktionale Entflechtung von Schulbau Hamburg
durch die Trennung der Funktion des Vermögensträgers (Sondervermögen = Eigentümer) vom
immobilienwirtschaftlichen Dienstleister. Zu diesem Zweck wird das Sondervermögen nach §26
Absatz 2 LHO als reiner Vermögensträger fortgeführt, während die immobilienwirtschaftlichen
Aufgaben durch SBI-I Dienstleistungen 2 in Form
eines Landesbetriebs nach §26 Absatz 1 LHO
wahrgenommen werden. Das mit dem Errichtungsgesetz für das Sondervermögen Schule Bau und Betrieb eingebrachte Anlagevermögen
(siehe auch Drucksache 19/4208) wird somit weiterhin im Sondervermögen - nun unter dem
Namen „Sondervermögen Schulimmobilien" - bilanziert. Die bisherigen Verbindlichkeiten des
Sondervermögens bleiben bestehen.
Während der Landesbetrieb SBH Dienstleistungen als eigenständiger Dienstleister für Bau und
Bewirtschaftung von Schulimmobilien tätig ist,
wird das Sondervermögen von der Finanzbehörde verwaltet.
Zur Umsetzung wird der Landesbetrieb SBH
Dienstleistungen gegründet und das Personal
des bisherigen Sondervermögens weitgehend auf
den Landesbetrieb übertragen. Das Personal, das
die beim Eigentümer verbleibenden Aufgaben
wahrnimmt (Controlling der Dienstleistungen, Bewirtschaftung des Sondervermögens), wechselt
in die Finanzbehörde (siehe dazu Ziffer V).
Auf Grund der Neuausrichtung des Schulbaus ist
es erforderlich, das Gesetz zur Errichtung eines
„Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" in
einigen Punkten anzupassen (Anlage 1). Der
Name des Sondervermögens wird in „Sondervermögen Schulimmobilien" geändert. Da das Sondervermögen kein eigenes Personal mehr beschäftigt, entfallen die diesbezüglichen Regeln.
Darüber hinaus erfolgt eine Konkretisierung von
Zweck und Aufgaben.
Weiterer Dienstleister für Schulimmobilien ist
neben SBH Dienstleistungen die GWG Gewerbe
Gesellschaft für Kommunal- und Gewerbeimmobilien mbH (GWG Gewerbe), die am 1. Juli 2007
die Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung
für 32 allgemeinbildende Schulen aus dem
Süden Hamburgs erhalten hat (Modell Hamburg
Süd, siehe Drucksache 18/5799, 19/4209). Zum
1. Juli 2012 hat die GWG Gewerbe die Bewirtschaftung weiterer 14 allgemeinbildender Schulen in der Region südlich der Norderelbe übernommen.
Da beide Dienstleister zukünftig sowohl hinsichtlich ihrer Leistungsbeschreibung als auch hinsichtlich des Vergütungsansatzes unter vergleichbaren Bedingungen tätig werden sollen, ist eine
Anpassung der bestehenden Verträge mit der
GWG Gewerbe für den Bereich des Facility Managements und den Bereich der Bau- und Sanierungsleistungen erforderlich. Für bereits in der
Umsetzung befindliche Leistungen des Bau- und
Sanierungsvertrages wird der bestehende Vertrag
fortgeführt.
Dritter Vertragspartner des Sondervermögens ist
die Firma HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG,
die im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft am 28August 2012 den Zuschlag für Bau
und Bewirtschaftung von 14 berufsbildenden
Z Der Landesbetrieb soll die Firmierung „SBH 1 Schulbau Hamburg" erhalten. Um Verwechselungen mit
dem derzeit bestehenden Sondervermögen vorzubeugen wird der Landesbetrieb in der Drucksache
als „SBH Dienstleistungen" bezeichnet.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 20/5317
Schulen erhalten hat. Vertragsbeginn war der
1. September 2012. Mit der Firma HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG bestehen vertragliche
Leistungsbeziehungen über die Übertragung von
Bau und Bewirtschaftung (Drucksache 20/3591).
Die Gesellschaft hat darüber hinaus keine Verwaltungsaufgaben').
2. „Gleichordnung" der Dienstleister Schulbau
Hamburg und GWG Gewerbe
Um die Weiterentwicklung des Mieter-VermieterModells zu realisieren, benötigt SBH Dienstleistungen neben der spezifischen eigenen Kompetenz im Schulbau das immobilienwirtschaftliche Wissen der am Markt agierenden städtischen
Unternehmen. Die GWG Gewerbe hat sich als effizienter Dienstleister im Bereich der Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude erwiesen. Dazu hat
nicht zuletzt der Zugriff auf die immobilienwirtschaftliche Kompetenz von SAGA GWG beigetragen.
Um die Qualität der Leistungserbringung von
SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe zu
steuern, erfolgt deren organisatorische „Gleichordnung' Erster Schritt in diesem Zusammenhang war die personenidentische Besetzung der
Geschäftsführung beider Unternehmen. Weitere
Schritte sind die Harmonisierung der Aufbau- und
Ablauforganisation sowie der Unternehmens- und
Investitionssteuerung unter Berücksichtigung der
bereits eingeleiteten Prozessoptimierungen und
„best practice"-Erfahrungen von Schulbau Hamburg.
3. Aufsicht/Steuerung der Dienstleister
Aufsicht führende Behörde für den Landesbetrieb
SBH Dienstleistungen ist die Finanzbehörde, die
gleichzeitig auch die für den Dienstleister GWG
Gewerbe zuständige Fachbehörde wird. Zur
Überwachung der .Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Dienstleister
werden entsprechende Aufsichtsorgane eingerichtet. Die GWG Gewerbe hat bereits einen Aufsichtsrat. Es ist angestrebt, von Senatsseite eine
personenidentische Besetzung beider Aufsichtsorgane unter Beteiligung der BSB sicherzustellen, um auch bei der Überwachung der Geschäftsführung die Zielsetzung des Gleichordnungsunternehmens zu gewährleisten. In beiden
Aufsichtsorganen soll auch ein Vertreter der HGV
vertreten sein, um insbesondere die betriebswirtschaftliche Begleitung, Steuerung und Kontrolle
der Geschäftsführung zu unterstützen. Die Aufgaben werden im Einzelnen durch die entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt, sie richten
sich nach den allgemeingültigen städtischen Mustern für öffentliche Unternehmen. Dazu gehören
u- a. die regelmäßige, mindestens vierteljährliche
Berichterstattung der Geschäftsführung des Unternehmens über den Gang der Geschäfte und
die Lage des Unternehmens oder bestimmte Zustimmungserfordernisse (z. B. bei SBH Dienstleistungen die Wirtschaftsplanung).
III.
Weiterentwicklung des Mieter-Vermieter-Modells
Rollen und Verantwortlichkeiten
a) Bedarfsträger und Mietervertreter: BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB - HIBB
BSB und HIBB übernehmen als Bedarfsträger
auf der Grundlage ihrer Schulentwicklungsplanung die fachliche Bedarfsanalyse und die
Steuerung des standortspezifischen Mietbudgets.
BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB HIBB müssen als Mieter für jeden Schulstandort hinsichtlich des Flächenverbrauchs, der
Ausstattungsstandards und der Kostenansätze
je Schüler beurteilen, welche Kosten durch die
Inanspruchnahme dieses Standortes verursacht werden, wie sie die Kosten in ihrem Mietbudget abbilden können und inwiefern diese
im Verhältnis zum Nutzen gerechtfertigt sind.
Die jeweiligen Mietbudgets werden so dotiert
Darüber hinaus wird SBH Dienstleistungen für
zentrale Dienstleistungen, wie z. B. Personalbetreuung, die derzeit von der SAGA - SiedlungsAG wahrgenommen werden, die Geschäftsbesorgung für die GWG Gewerbe übernehmen.
Einziger Gesellschafter der GWG Gewerbe ist
derzeit die SAGA AG. Im Zusammenhang mit der
Weiterentwicklung des Mieter-Vermieter-Modells
im Schulbau soll nun die GWG Gewerbe aus dem
wohnungswirtschaftlichen Konzern SAGA GWG
herausgelöst und mit Wirkung zum 1. Januar
2013 an die Konzernholding der Freien und Hansestadt Hamburg, die HGV, Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, verkauft werden. Damit wäre die GWG
Gewerbe wie die anderen lmmobiliendienstleister
der Freien und Hansestadt Hamburg, die SpriAG
und die IMPF, eine 100%ige Tochtergesellschaft
der HGV.
3)
„Dienstleister" im Sinne dieser Drucksache sind im
Folgenden SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe.
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
sein, dass die gegenwärtig erkennbaren notwendigen Sanierungen und Zubaumaßnahmen schrittweise realisiert werden können.
Jede Sanierungs- oder Zubaumaßnahme führt
zu einer Erhöhung der Miete, die im Rahmen
der (steigenden) Gesamtmietbudgets von BSB
und HIBB auszusteuern und abzudecken ist.
Jede Aufgabe von Schulgebäuden oder Teilen
davon entlastet das Mietbudget. Mietmittel für
grundlegend neue Anforderungen müssen von
den Mietern eingeworben oder durch Umschichtungen im Budget bereitgestellt werden.
BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB HIBB schließen für jede Schule als einzelnes
Mietobjekt einen Mietvertrag ab (objektbezogene Spezifikation auf der Basis eines einheitlichen Manteltextes). Die jeweiligen Zentraleinheiten von BSB und HIBB sind auch Ansprechpartner für die vom Dienstleister zu kalkulierenden Anpassungen dieser Verträge nach erfolgten Sanierungs- und Zubaumaßnahmen.
Sie nehmen die Immobilien nach Abschluss
der mietwirksamen Maßnahmen förmlich in
Gebrauch (vor Ort gegebenenfalls vertreten
durch die Schulleitung) und beraten die Schulen bei allen Fragen rund um das Mietverhältnis (Rechte und Pflichten der Nutzer).
In Abstimmung mit den Dienstleistern prüfen
BSB und HIBB Maßnahmen zur Hebung von
Effizienzpotenzialen an Schulstandorten (Aufgabe zur Verwertung durch Entwicklung, Verkleinerung von Grundstücken, Standörtverlegungen).
Zwischen den Leitungen von BSB/HIBB auf
der einen Seite und der personenidentischen
Geschäftsleitung von SBH Dienstleistungen
und GWG Gewerbe auf der anderen Seite wird
es im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit regelmäßige Konsultationen zur Investitionsplanung und zu weiteren Grundsatzthemen geben. Analog erfolgt durch laufende regionale Abstimmungsrunderi eine kontinuierliche Kommunikation auf der Arbeitsebene.
Die Schulleitungen wirken weiterhin bei der
Planung von Neu-, Um- und Zubaubedarfen im
Rahmen der Sicherstellung des spezifischen
pädagogischen Profils der jeweiligen Schulen
mit und haben damit Einfluss auf die bauliche
Gestaltung ihrer Schule. Als Vertretung der
Nutzer vor Ort sind sie von den Dienstleistern
bei allen wesentlichen Schulbauprozessen einzubinden (insb. Planungs- und Baubesprechungen). Gemeinsam wird nach Optimierungspotenzial bei der Flächennutzung und
beim Energieverbrauch gesucht.
b) Dienstleister
Die Dienstleister SBH Dienstleistungen und
GWG Gewerbe sind für alle Bau- und Bewirtschaftungsleistungen im Aufttag des Sondervermögens verantwortlich. Sie schließen die
Mietverträge mit BSB - allgemeinbildende
Schulen und BSB - HIBB in ihrör Funktion als
Verwalter der Mietobjekte ab. Ihre Leistung bemisst sich an bestimmten Kennzahlen (zu vereinbarende Service Levels, Quantität und Qualität der Baumaßnahmen, Kundenzufriedenheit
etc.) sowie an den Vergleichs- und Zielmieten
im Sinne eines Benchmarkings.
Die Dienstleister erarbeiten kurz-, mittel- und
langfristige Investitionsprogramme für Neubau
und Sanierung auf Grundlage der Bedarfsplanung von BSB/HIBB und den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Sie prüfen alle Investitionen dahingehend, ob sie im Rahmen der
vereinbarten Miete getätigt werden können
oder ob sie zu einer Mietanpassung führen.
Basis der Investitionsplanung sind die Sanierungsbedarfe und Bedarfe an Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten gemäß der Schulentwicklungsplanung. Daraus werden im Rahmen des
weiteren Planungsprozesses (standortbezogene) kurz-, mittel- und langfristige Investitionsprogramme mit dem Ziel einer wertorientierten Bestandsentwicklung unter Einbindung
des Sondervermögens durch die Dienstleister
entwickelt und mit BSB und HIBS abgestimmt.
Während die kurzfristigen Programme verbindlich vereinbart werden, werden die mittel- und
langfristigen Planansätze hinsichtlich ihrer Priorisierung in Abstimmung mit BSB und HIBB
fortlaufend überarbeitet bzw. angepasst.
Kernaufgaben der Dienstleister sind:
- Gesamtplanung und Durchführung. von
Zubau, Ersatzbau und Sanierung des gesamten Bestandes in den nächsten 15 Jahren auf Grundlage der Bedarfsplanung des
Mieters und den Rahmenbedingungen des
Eigentümers,
- Gewährleistung der Qualitätsstandards und
der Werterhaltung im Rahmen des Lebenszyklus,
- Gewährleistung eines Berichtswesens gegenüber Eigentümer und Mieter,
- regelmäßige Konsultationen zur Investitionsplanung und zu weiteren Grundsatzthemen
auf Leitungsebene von BSB und SBH
Dienstleistungen/GWG Gewerbe,
- lnstandhaltungsplanung/Lebenszyklusplanung in Abstimmung mit allen Beteiligten,
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 20/5317
- Nachhaltige und wertorientierte Bewirtschaftung der Schulimmobilien,
- Abschluss /Verwaltung von Mietverträgen,
Beratungsleistungen gegenüber Eigentümer, BSB und Schulen,
- Vermietung von Flächen an Drittnutzer in Abstimmung mit der BSB,
- Aufbau und Pflege eines gemeinsamen Datenhaltungssystems von Mieter, Dienstleister und Eigentümer unter Nutzung vorhandender Daten und Strukturen sowie unter
Berücksichtigung des Informationsbedarfs
der Beteiligten.
c) Eigentümer: Das Sondervermögen Schulimmobilien
Das Sondervermögen wahrt als Eigentümervertreter die Vermögensinteressen der Stadt.
Es ist wirtschaftlicher Eigentümer der staatlichen Schulimmobilien und lässt diese durch
die Dienstleister an die BSB allgemeinbildende Schulen und BSB - HIBB vermieten.
Das Sondervermögen beauftragt die Dienstleister mit allen operativen Tätigkeiten, insbesondere den Bau- und Bewirtschaftungsleistungen sowie der Immobilienverwaltung
einschließlich des Abschlusses von Mietverträgen und der Einnahme von Mieten.
Das Sondervermögen beschreibt in Abstimmung mit den Dienstlelstern die Grundsätze
der Mietkalkulationen und die Qualitätsstandards für Neubau, Sanierung, und Bewirtschaftung. Wie bisher nimmt es Kredite zur Finanzierung der Investitionen auf. Das Sondervermögen ist für das Vertragsmanagement mit
den Dienstleistern und das Portfoliomanagement verantwortlich. Ferner prüft das Sondervermögen zur Wahrung der Eigentümerinteressen im Rahmen des Vertragscontrollings
auf der Grundlage des Berichtswesens anhand
von Kennzahlen die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen, Standards, Baukosten, Budgets sowie den Werterhalt des Immobilienvermögens und führt ein Benchmarking der Dienstleister durch. Dabei stützt es
sich auf Berichte der Dienstleister anhand von
Kennzahlen.
2. Miete und Kennzahlen als Steuerungs- Instrumente des Mieter-VermieterVerhältnisses
BSB - allgemeinbildende Schulen und BSB HIBB zahlen eine Brutto-Warmmiete. Bei dieser
lnklusivmiete erfolgt gegenüber den Mietern
keine Betriebskostenabrechnung. Die Dienst-
leister SBH Dienstleistungen und GWG Gewerbe
erbringen die Bau- und Bewirtschaftungsleistungen nach dem Vorbild von Modell Hamburg Süd
in eigenem Namen und auf eigenes Risiko zu
Fetpreisen. Anpassungen im Bereich dieser
Festpreise erfolgen nur und ausschließlich insoweit, als sich die Nutzungsintensität der Objekte
oder das entsprechende Preisniveau (z. B. Energiekostenteuerungen, aber auch infolge geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen) geändert
hat. Damit tragen die Dienstleister das Betriebskostenrisiko. Basis dafür sind langfristige Rahmenverträge über Bau, Bewirtschaftung und Immobilienverwaltung zwischen dem Sondervermägen und den Dienstleistern.
Zur effizienteren Wahrnehmung der Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben wird ein Kennzahlensystem implementiert. Die beiden wesentlichen
Kennzahlen sind der Flächenbedarf (M2/Schüler)
und die Brutto-Warmmiete (Euro/m 2). Auf der
Grundlage einer spezifischen Standortanalyse für
jeden Schulstandort werden mittels Benchmarks
hinsichtlich durchschnittlicher Flächenbedarfe
und Durchschnittskosten je Schüler und Schulart
standardisierte Kostenmieten je Schulstandort
entlang von Gebäudeklassen abgeleitet. Diese
Kennzahlen stellen Richtgrößen für einen effizienten Mittel- bzw. Kapitaleinsatz dar. Zielorientierung ist ein Flächenansatz von durchschnittlich
12m2 Mietfläche je Schüler und eine BruttoWarmmiete von durchschnittlich 12 Euro/m2 pro
Monat.
Die Dienstleister SBH Dienstleistüngen und GWG
Gewerbe schließen mit BSB - allgemeinbilderide
Schulen und BSB - HIBB je einen Mietvertrag
über die Vermietung der allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen. Mietobjekte sind die
Belegenheiten der einzelnen Schulen. Der Mietvertrag hat einen Manteltext für alle Schulen und
für jede Schule jeweils eine separate Anlage, die
von der Schulleitung mitgezeichnet werden soll.
In dieser Anlage sind für jede Schule die Flächen
und angenommenen Verbrauchskosterl ausgewiesen. Die objektbezogene Miete gibt Mieter und
Vermieter den gemeinsamen Maßstab zur Beurteilung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen und
unterstützt damit klare Entscheidungsstrukturen.
Jeder Flächen- oder Ausstattungsmehrbedarf,
der zu Kosten- und damit Mieterhöhungen führt,
muss im schrittweise aufwachsenden Gesamtbudget von BSB bzw. HIBB ausgesteuert werden.
Darüber hinausgehende Mehrbedarfe erfordern
eine gesonderte Finanzierung (Einwerben zusätzlicher Mittel oder Umschichtung im Bestand des
Einzelplans 3.1).
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode
Die objektbezogenen Mieten sollen schrittweise
eingeführt werden. Damit diese auch zum Maßstab für die Leistungserbringung der Dienstleister
werden, sollen die objektbezogenen Mieten nach
ihrer flächendeckenden Einführung in den Wirtschaftsplänen der Dienstleister abgebildet werden und die Leistungsentgelte als Hauptfinanzierungsquelle der Dienstleister ablösen. Die Mieten
dienen •dann zur Finanzierung der K6sten der
Dienstleister sowie von Zahlungen an SBH Vermögen zum Ausgleich der dort entstehenden
Kapitaldienst- und sonstigen Kosten.
Wesentliche Grundlage für die Investitionsplanung ist ein Klassifikationssystem nach sog. Gebäudeklassän, das die Schulgebäude in Bezug
auf ihren bautechnischen Zustand bewertet
(Gebäudeklassen 1 bis 6 analog den bekannten
Schulnoten). Dieses System wird auf Basis einer
gebäudescharfen wie auch flächendeckenden
Bewertung umgesetzt und zwischen BSB - allgemeinbildende Schulen bzw. BSB - HIBB, Schulen, Eigentümer und den Dienstlelstern als akzeptiertes Gebäuderating installiert. Für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mietern und
Dienstleistern über die Einstufung in die Gebäudeklassen wird ein Streitschlichtungssystem eingeführt.
Die für die jeweilige Schule zu zahlende Miete
wird nach dem Zustand der betreffenden Gebäude berechnet. Für unsanierte Gebäude wird
entsprechend eine niedrigere Miete fällig als für
sanierte Gebäude.
Abweichungen von durchschnittlichen Kostenund Flächenansätzen führen gegebenenfalls zur
Identifikation und Mobilisierung von Kosten- und
Flächeneinsparpotenzialen. Die Sanierungs-, Zuund Neubaubedarfe werden auf der Zeitachse im
Hinblick auf die Umsetzungserfordernisse sowie
die verfügbaren, schrittweise anwachsenden Gesamtbudgetmittel priorisiert. Es ist Ziel des Senats, die Schulgebäude mit den beiden schlechtesten Gebäudeklassen zügig abzubrechen, bei
Bedarf durch Neubauten zu ersetzen und alle
Schulgebäude in die Gebäudeklasse 2 bzw. 3 zu
bringen und dann durch werterhaltende Bauunterhaltung zu halten. Teil des Gesamtkonzepts
ist die bedarfsgerechte Reduzierung der Flächen.
Die dadurch erzielten Erlöse und die Einsparung
von Bewirtschaftungskosten tragen zur Finanzierung der geplanten Schulbaumaßnahmen bei. Im
Rahmen des Systems der Bruttowarm- oder lnklusivmiete mit der bestehenden Risikozuordnung
(Dienstleister) sind die Betriebskosten eine steuerungsrelevante Größe zur Kostenminimierung
und ein Beitrag zum Umweltschutz durch CO2-Reduktion.
Im Vergleich der Kennzahlen zwischen den Schulstandorten (Benchmarking) und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse jeder
Schule werden mit Blick auf die bestehenden
Haushaltsrestriktionen standortspezifische Optimierungspotenziale zu prüfen sein. Um im Einzelfall Mist- und damit Budgetentlastungen zu erreichen, müssen Dienstleister und Mieter alle Möglichkeiten von Flächenoptimierungen (Zielgröße
Reduzierung um 10% der Gesamtflächen unter
Beibehaltung eines Flächenpuftervolumens von
ca. 10%) und der Senkung von Bewirtschaftungskosten ausschöpfen.
3. Abmietung von Flächen
Nicht mehr benötigte Flächen können von BSB
allgemeinbildende Schulen bzw. - HIBB mit
einer Frist von zwölf Monaten bzw. nach entsprechender Ankündigung zum Schuljahresende mit
neunmonatiger Frist zum nächsten Schuljahresende gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass
die Flächen grundsätzlich anderweitig verwertbar
(Vermietung, Verpachtung,' Verkauf) sind. Diese
Flächen werden dann vom Dienstleister für das
Sondervermögen anderweitig vermietet oder an
das Immobilienmanagement der Finanzbehörde41
zur Verwertung gegeben. Die durch Verkauf von
Schulgrundstücken realisierten Verkaufserlöse
werden dem Sondervermögen zur Mitfinanzierung von Investitionen zugerechnet. Nach Ablauf
der Frist reduziert sich die Miete der BSB - allgemeinbildende Schulen bzw. - HIBB für die nicht
mehr genutzte Fläche entsprechend.
IV.
Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Grundlagen und
Rahmenbedingungen
Das Sondervermögen nach §26 Absatz 2 LHO
wird ab dem 1. Januar 2013 als reiner Vermögensträgerfortgeführt, die immobilienwirtschaftlichen
Aufgaben werden durch SBH Dienstleistungen in
Form eines Landesbetriebs nach §26 Absatz 1
LHO wahrgenommen werden. Die funktionale
und organisatorische Entflechtung der Aufgaben4) Die Aufgaben des Immobilienmanagements der Finanzbehörde sollen gemäß Drucksache 20/XX mit
Beschlussfassung der Bürgerschaft ab 1. Januar
2013 vom zu gründenden Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wahrgenommen werden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
wahrnehmung erfordert die Aufstellung zweier getrennter Wirtschaftspläne (vgl. Anlagen 2 und 3).
Diese ersetzen den im bisherigen Haushaltsverfahren 201312014 eingebrachten Wirtschaftsplan
für das Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb (siehe Anlagen 4 und 5- Überleitungsprotokolle).
Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens umfasst dabei alle originär dem Eigentümer zuzurechnenden Ertrags- und Aufwandspositionen.
Neben SBH Dienstleistungen steht das Sondervermögen mit zwei weiteren Dienstleistern in Vertragsbeziehungen. Für die GWG Gewerbe sowie
für den privaten Partner, der mit der Realisierung
der HIBB-Tranche betraut ist, sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens entsprechende Leistungsentgelte veranschlagt.
Im Wirtschaftsplan von SBH Dienstleistungen
sind alle mit dem Bau und der Bewirtschaftung
der Schulimmobilien verbundenen Aufwendungen ausgewiesen. Eine Finanzierung von SBH
Dienstleistungen erfolgt zunächst über eine Verrechnung der Miete mit differenzierten Leistungsentgelten. Nach Einführung der objektbezogenen
Miete soll die Finanzierung umgestellt werden.
Leistungen außerhalb des Dienstleistungsvertrages, die SBH Dienstleistungen im Rahmen von
Geschäftsbesorgungen für den Eigentümer erbringt, werden separat vergütet.
Im Rahmen der Wirtschaftsplanung werden die
zur Verfügung stehenden Mietzahlungen und das
daraus abgeleitete realisierbare Investitionsvolumen harmonisiert. Der Mietkalkulation liegen finanzwirtschaftliche Prämissen und übergeordnete Zielsetzungen zugrunde, die eine bedarfsgerechte und werterhaltende Entwicklung des IminTsd. Euro
allaemeinbildende Schulen
berufsbildende Schulen
2013
b) Veranschlagung im Einzelplan 3.1 und Wirtschaftsplan des HIBB
Im Vergleich zum ursprünglich eingebrachten
Wirtschaftsplanentwurf sind in der jährlichen
Miete nun aktuelle Entwicklungen wie z.B. die
Korrektur der Buchwerte sowie das tatsächliche Bieterangebot für die HIBB-Tranche
berücksichtigt. Die hieraus resultierende Absenkung der Warmmiete wird entsprechend im
Einzelplan 3.1 in Höhe von 6 Mio. Euro nachvollzogen (vgl. Anlage 6) sowie im Rahmen der
Veranschlagung der globalen Mehreinnahmen
Drucksache 20/5317
mobilienportfolios gewährleisten. In finanzwirtschaftlicher Hinsicht ist wesentliche Prämisse,
dass das Sondervermögen ein ausgeglichenes
Ergebnis vor Sondereffekten erzielt. Als Sondereffekte gelten dabei
- die Verluste aus Anlagenverkäufen unter
Buchwert sowie
- die Buchwertabgänge infolge von Abbrüchen.
SBH Dienstleistungen strebt in der Planung ausgeglichene Jahresergebnisse an.
a) Mietkalkulation
Die Mietkalkulation dient im ersten Schritt dem
Zweck, die grundsätzliche Realisierbarkeit
eines langfristigen Investitionsprogramms darzulegen. Als Zielgröße wurde für den Bereich
der allgemeinbildenden Schulen ein Mietbudget für die Brutto-Warmmiete von aufwachsend
bis zu 350 Mio. Euro p. a. (im Jahr 2024) kalkuliert, für die berufsbildenden Schulen mit
einem Mietbudget von bis zu 64 Mio. Euro.
Über die Modelllaufzeit betrachtet, erweist sich
in der Kalkulation eine Bruttöwarmmiete in dieser Höhe als hinreichend und realistisch, den
Anforderungen an die Bauprogramme in der
Zeitperspektive von etwa 15 bis 20 Jahren gerecht zu werden.
Zielsetzung ist, dass alle Schulgebäude über
den gesamten Lebenszyklus einen guten bis
befriedigenden Sanierungsstatus aufweisen.
In Abhängigkeit von der Realisierung der
Investitionsprogramme - Abbau des Sanierungsstaus sowie Zubau - wird die Miete analog dem optimierten bautechnischen Zustand
der Gebäude angepasst. Die sich aus der Kalkulation ergebende Mietentwicklung stellt sich
derzeit wie folgt dar:
2014 1 2015 t 2016 1 2017
54.414
in Höhe der verbleibenden 5,7 Mio. Euro kompensiert. Mit der dargestellten Mietreihe sind
neben dem durch SBH Dienstleistungen zu
realisierendem Investitionsvolumen die OPP-/
OOP-Projekte Modell Hamburg Süd und dessen Erweiterung sowie die HIBB-Tranche finanziert.
c) Investitionsvolumen
Die mit der Miete realisierbaren Investitiänsvölumen sind nachstehend je Dienstleister bzw.
Mieter ausgewiesen.
Drucksache 20/5317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
aa) SBI-I Dienstleistungen
Die oben dargestellte Mietentwicklung impliziert ein jährliches vom Landesbetrieb
SBI-I Dienstleistungen zu realisierendes Investitionsvolumen von rd. 220-245 Mio.
Euro. Die Höhe des Investitionsvolumens
orientiert sich dabei sowohl an den finanziellen Rahmenbedingungen als auch an der
kapazitären Leistungsfähigkeit des Dienstleistärs.
2013 1 2014 2015 1 2016 2017 1 2018 1 2019 1 2020
allg. Schulen 215,3 225,2 206,0 205,3 188,3 201,5 202,0 210,4
berufsbildende
3,6 11,5 38,1 36,3 36,3 37,7[ 34,6 33,3
Schulen
1 in Mio. Euro 1
1
Vor dem Hintergrund einer werterhaltenden Investitionsplanung ist für die Aufteilung des Investitionsvolumens zwischen
Sanierung und Zubau langfristig in der periodenübergreifenden Perspektive ein
durchschnittliches Verhältnis von 2:1 anzustreben. Bedingt durch die großen Zubaubedarfe wird dieses Verhältnis in den ersten Jahren eher 1:1 betragen. Über den
Gesamtzeitraum der Betrachtung bis 2024
ist zu Gunsten der Sanierung ein Ausgleich zu gewährleisten.
in Mia Euro 2013 2014 2015
allq . Schulen 20 7 7 9119
cc) ÖPP-Projekt Berufsbildende Schulen
(„HIBB-Tranche")
Auf Grund des Vertrages mit der Firma
HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG steht
der Auftragswert des Bauvolumens der
HIBB-Tranche für die fünfjährige Bauphase
bb) GWG Gewerbe - Modell Hamburg Süd
Die Veranschlagung der Investitionsvolumina für die GWG Gewerbe im Wirtschaftsplan des Sondervermögens inklusive der
Erweiterung des Modells Hamburg Süd
(siehe Ziffer II. 1) erfolgt auch unter den
neuen Bedingungen weitgehend analog
den bisherigen Planwerten. Geringfügige
Korrekturen resultierend aus aktuellen Entwicklungen (z.B. des Baufortschritts) sind
in Abstimmung mit • der GWG Gewerbe
berücksichtigt.
20162017 2018 2019 2020
26,3 44.6 27.4 29.3 16.9
fest (siehe dagegen Drucksache 20/3591
mit den vorläufigen Werten des Publi p Sector Comparator). Für den investiven Bereich sind somit nachstehende jährliche
Volumina im Wirtschaftsplan des Sondervermögens veranschlagt:
in Mb. Euro
2013 2014 2015 2016 2017
berufsbildende Schulen 52,0 90,0 88,0 53,0 93,5
d) Korrektur der Buchwerte
SBH bilanzierte bis 2011 auf Basis der zwischenzeitlich implementierten kaufmännischen Rechnungslegung sämtliche allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit
einem Buchwertansatz von etwa 4,1 Mrd. Euro
(ohne Anlagen im Bau). Insbesondere vor dem
Hintergrund der hohen Einbringungswerte bei
Gründung von SBH 1 Schulbau Hamburg besteht für die organisatorische NÄuausrichtung
des Schulbaus die Notwendigkeit, eine regelhafte WerthaItigkeitsprüfung im Rahmen der
jährlichen Bilanzierung vorzunehmen (253
Absatz 3 HGB). Dabei sind außerplanmäßige
Abschreibungen vorzunehmen, wenn die beizulegenden Werte der Immobilien, die in etwa
den Verkehrswerten entsprechen, die Buchwerte voraussichtlich dauerhaft unterschreite n.
Auf Basis des Sachwertverfahrens ergibt sich
für die Schulimmobilien ein Abwertungsbedarf
von gerundet 741 Mio. Euro. Der Abwertungsbedarf resultiert aus den hohen Instandsetzungsbedarfen insbesondere der Immobilien
der Gebäudeklasse 5 und 6 sowie anteilig für
die Gebäudeklasse 4. Die Umsetzung der Ab-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317
dem Risiko, dass SBH Dienstleistungen bis zur
Realisierung der kalkulierten. Preisniveaus und
Modellannahmen Verluste aufweist. Sowohl die
Flächenoptimierung der Schulflächen als auch
die Anpassung der baulichen Anforderungen auf
das angemessene Niveau sind erforderlich, um
den Rahmen der Wirtschafts- und Investitionsplanung zu halten. Darüber hinaus basieren die Kostensätze auf dem aktuellen Preisstand, Energiepreiserhöhungen und sonstige Preissteigerungen
sind im Rahmen der rollierenden Miet- und Wirtschaftsplanung in angemessener Weise einzuplanen. Unabhängig davon werden die Dienstleister
das verbindliche Leistungssoll für Instandhaltung
und Bewirtschaftung erfüllen.
Für Umbaubedarfe der Mieter, die nicht investiv
sind, wird in den Instandhaltungsaufwendungen
der Dienstleister ein Verfügungsbudget vorgehalten, das im Wirtschaftsplan unter der Position
„Aufwandssanierung" ausgewiesen ist
Nachstehende Wirtschaft splanpositionen wurden
im Rahmen der organisatorischen und ökonomischen Entflechtung abweichend von dem im
Haushaltsverfahren für das alte Organisationsmodell eingebrachten Wirtschaftsplanentwurf kalkuliert:
a) Instandhaltung
Die Aufwendungen für die Instandhaltung der
Schulimmobilien werden abweichend zum bisherigen Verfahren nach den Erfahrungswerten
der GWG Gewerbe kalkuliert. Für die Instandhaltung wird für die Wirtschaftsplanung ein
Richtsatz von rd. 18 Euro pro m 2 Nettogrundfläche pro Jahr angenommen.
b) Bewirtschaftungskosten
Für die Planung der Bewirtschaftungskosten
werden im Modellverlauf Einsparpotenziale angenommen, die aus der zunehmenden Verbesserung der Bausubstanz und damit der energetischen Standards herrühren. Darüber hinaus wird mit einer sukzessiven Reduzierung
der gesamten Schulflächen (um 10%) kalkuliert, da sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung gezeigt hat, dass die Schulgebäude vielerorts über nicht unmittelbar
benötigte Raumreserven verfügen, die über
die Ansätze des Musterflächenprogramms hinausgehen. 5 Beide Prämissen begründen jährlich sinkenden Ansätze für Bewirtschaftung.
wertung wurde zu Lasten des Jahresergebnisses 2011 vollzogen, zusätzlich wurde eine Neubewertung der Abschreibungen durchgeführt.
e) Verzinsung des internen Darlehens
Neben der vorstehend dargelegten Einmalabschreibung erfolgt als Konsequenz auch eine
Neubewertung des internen Darlehens. Diese
wird analog zur Bewertung der Gebäudebuchwerte um ca. 17,9% gesenkt, wodurch sich
eine Reduzierung der Verbindlichkeiten des
Sondervermögens um ca. 305 Mb. Euro zum
Ende des Jahres 2012 ergibt. Hierdurch wird
die Erfolgsrechnung des Sondervermögens
bei dem gegebenen Zinssatz von 3,825% mit
Wirkung ab 2013 um ca. 11,7 Mio. Euro entlastet.
2. Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen
Mieter, Dienstleistern und Eigentümer
Die funktionale und organisatorische Herauslösung der Rolle des Eigentümers aus dem bestehenden Organisationsmodell schafft neue Finanz- und Leistungsbeziehungen, die im Rahmen
der Aufstellung der Wirtschaftspläne für das Sondervermögen und SBH Dienstleistungen zu
berücksichtigen sind. Die Finanzierung von SBH
Dienstleistungen'erfolgt bis zur flächendeckenden Einführung der objektbezogenen Miete über
Leistungsentgelte aus dem Wirtschaftsplan des
Sondervermögens. Die Bewirtschaftung des Sondervermögens erfolgt durch das Immobilienmanagement der Finanzbehörde. Die Kosten für das
hierfür erforderliche Personal werden aus dem
Wirtschaftsplan des Sondervermögens an das
Immobilienmanagement erstattet.
3. Annahmen für die Wirtschaftsplanung
Für die Wirtschaftsplanung des Sondervermöens und von SBH Dienstleistungen wurden operative Annahmen getroffen, die Abweichungen
zum bisher eingebrachten Wirtschaftsplanentwurf begründen. Einige Postionen, insbesondere
die durchschnittlichen Bau- und Bewirtschaftungskosten, orientieren sich an langjährigen Erfahrungswerten der GWG Gewerbe und sind im
Planungszeitraum als Zielgrößen zu interpretieren, die Effizienzgewinne aus der Realisierung
der kalkulierten Preisniveaus und Modellannahmen abbilden.
Diese operativen Annahmen, insbesondere zu
den Bau- und Bewirtschaftungskosten, liegen
allerdings deutlich unter den bisherigen Erfahrungswerten von SBH. Es sind anspruchsvolle
Zielgrößen, die ein hohes Verständnis und eine
hohe Mitwirkung der Beteiligten erfordern mit
5)
Um die Zielgröße von 10% zur Reduzierung zu
erreichen, wird ein Standardverfahren zur Identifizierung von nicht benötigten Flächen entwickelt,
das auf jede Schule anzuwenden sein wird.
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Darüber hinaus müssen von SBH Dienstleitungen in Abstimmung mit dem Sondervermögen
und den Mietern Anreizsysteme zur Reduzierung von Bewirtschaftungskosten erarbeitet
werden. Das fifty-fifty-Anreizmodell zu Gunsten der Schulen soll weiterentwickelt und auf
alle Schulen ausgedehnt werden. c) Personalkosten
Die Entflechtung des Schulbaus erfolgt kostenneutral. Die Bewirtschaftung des Sondervermögens ab dem 1. Januar 2013 wird daher
durch einen Teil des noch bis zum 31. Dezember 2012 beim Sondervermögen Schule - Bau
und Betrieb bestehenden Personals realisiert
(siehe Ziffer V). Gleichzeitig ist der Wechsel
der Eigenreinigungskräfte zum Landesbetrieb
Gebäudereinigung Hamburg (LGH) berücksichtigt.
d) Aktivierbare Eigenleistungen
Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens werden aktivierbare Eigenleistungen in Höhe der
voraussichtlichen von SBH Dienstleistungen
erbrachten Architekten- und lngenieurleistun-
gen ausgewiesen. Der Ansatz bemisst sich am
Umfang der bei vollständiger Fremdvergabe
nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) anfallenden aktivierungsfähigen Leistungen abzüglich der tatsächlich
erfolgten Fremdvergaben. SBH Dienstleistungen wird die aktivierbaren Eigenleistungen
prüffahig dokumentieren.
e) Kreditermächtigung
Die Regelungen zur Kreditermächtigung werden entsprechend den Ausführungen in Drucksache 1914208 beibehalten mit der Ergänzung,
dass nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen des Vorjahres in vollem Umfang auf das
Folgejahr übertragen werden dürfen. Das
Investitionsvolumen der H1BB-Tranche wird im
Rahmen der jeweiligen Wirtschaftsplanung
berücksichtigt. Der Entwurf des Haushaltsbesbhlusses für die Jahre 2013/2014 wird entsprechend dem aktualisierten Kreditbedarf angepasst. In der mittelfristigen Finanzplanung
ist bis 2017 nachstehender Kreditbedarf kalkuliert:
in Tsd. Euro 2013 2014 2015 2016 2017.
Kreditbedarf 231.885 275.767 275.000 265.000 250.000
V.
Personalressourcen
Da mit der Gründung des neuen Landesbetriebs
SBH Dienstleistungen eine neue Dienststelle im
Sinne des Personalvertretungsrechts entsteht,
müssen die Beschäftigten des Sondervermögens
Schule - Bau und Betrieb (SBH) versetzt werden
(Versetzung gemäß §87 Absatz 1 Nr. 7 HmbPersVG). Um dabei eine durchgängige personalrechtliche Vertretung zu gewährleisten, wird in §2
Absatz 3 des „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens
Schule - Bau und Betrieb" (Anlage 1) bestimmt,
dass der bisherige Personalrat des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb die Geschäfte
weiterführen wird, bis der neue Personalrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist,
jedoch längstensbis zum 30. September 2013.
Auch die bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes
bestehenden Dienstvereinbarungen für die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb gelten bis zum Abschluss der sie ersetzenden Dienstvereinbarungen im Landesbetrieb fort,
wenn sie nicht durch Zeitablauf, Kündigung oder
10
Aufhebungsvereinbarung außer Kraft treten,
längstens jedoch bis zum 30. Juni 2014.
Im Rahmen der geplanten Gründung des Landesbetriebs Gebäudereinigung Hamburg (LGH) hat
der Senat entschieden, dass die Eigenreinigungskräfte von Schulbau Hamburg zur Erzielung von
Synergieeffekten zum LGH versetzt werden sollen (Drucksache 20/4636). Nach derzeitigem
Stand werden 158 Reinigungskräfte wechseln
(Verlagerung von 101,4 Stellen in der Wertigkeit
E2).
Die Bewirtschaftung des Sondervermögens und
die Wahrnehmung der Eigentümeraufgaben in
Form einer angemessenen Steuerung erfolgt
durch das Immobilienmanagement der Finanzbehörde. Die betreffenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden im Rahmen der Mitbestimmung nach §87 Absatz 1 Nr.7 HmbPersVG an die
Finanzbehörde/Immobilienmanagement versetzt.
Für das Vertragscontrolling der HIBB-Tranche (15
berufsbildende Schulen) sind - wie in der Drucksache 20/3591 beschrieben - sechs Vollzeitäquivalente (VZA) sowie ein VZA für die Leitungsfunktion vorgesehen. Diese verantworten -u.a. die
Überwachung der Vertragsinhalte, die Überwa-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode
Drucksache 2015317
chung der Werterhaltung sowie das Baucontrol- 3.2 dem in Anlage 3 beigefügten Wirtschaftsplan des
ling. Fünf VZÄ für den Bereich der HIBB-Tranche Landesbetriebes SBH 1 Schulbau Hamburg zuwerden mit einem KW-Vermerk für den Ablauf der stimmen
Bau- und Sanierungsphase nach 5 Jahren verse- 3.3 den in Anlage 6 ausgewiesenen Ergänzungen zuhen.
stimmen
Die Eigentümerfunktion betreffend alle allgemeinEpl. 3.1: Ansatzänderungen bei Warmmiettiteln
bildenden und berufsbildenden Schulen erfordert
EpI. 92: Ansatzänderungen bei den Titeln
zwei VZA für die Bewirtschaftung des Sonderver9890.154.01 sowie 9890.119.10
mögens sowie der - Investitionsplanungen und
Kreditaufnahmen sowie vier VZA für das Vertrag- 3.4 die in Anlage 7 ausgewiesenen Stellenhebungen/Stellenumwandlungen beschließen
scontrolling hinsichtlich der allgemeinbildenden
Schulen. Ein weiteres VZA für die Leitungsfunk- 4. ihren Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 die folgende Änderung des Enttion sowie ein VZA für das juristische Projektmawurfs des Haushaltsbeschlusses 201312014 zunagement, vorrangig der HIBB-Tranche, ist vorgegrunde zu legen:
sehen.
- Artikel 3 (Kreditaufnahme durch SondervermöUm einer entsprechenden Fdrderung des Rechgen) wird wie folgt geändert:
nungshofes zur Prüfung von Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
Der Senat wird ermächtigt, Kredite durch däs
gereöht zu werden, werden zwei VZA zur Leis„Sondervermögen Schulimmobilien" zur Fitungsüberprüfung benötigt.
nanzierung veranschlagter Aufwendungen
und Investitionen einschließlich Vorgriffe für
Die entsprechend vom Wirtschaftsplan des SonMaßnahmen im Schulbau im Haushaltsjahr
dervermögens „Schule - Bau und Betrieb" an das
2013 bis zur Höhe von 235 Mio. Euro und im
Immobilienmanagement der Finanzbehörde zu
Haushaltsjahr 2014 bis zur Höhe von 280 Mio.
verlagernden Stellen sind in der Anlage 7 dargeEuro aufzunehmen.
stellt. Die Personalkosten werden durch das Sondervermögen Schulimmobilien erstattet.
Vor dem Hintergrund der personalwirtschaftlichen
Entwicklungen sind im Stellenplan des künftigen
Landesbetriebs SBH Dienstleistungen vier Umwandlungen yon Tarifstellen in Planstellen sowie
vier Stellenhebungen erforderlich (Anlage 7).
Unter Berücksichtigung der Beschäftigten, die
von Schulbau Hamburg zum LOH und zur Finanzbehörde/lmmobilienmanagement wechseln,
werden nach derzeitigem Stand rd. 670 Beschäftigte in den neuen Landesbetrieb SBH Dienstleistungen versetzt werden.
VI.
Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
1. von den Ausführungen in dieser- Drucksache
Kenntnis nehmen,
das
„Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Er2.
richtung eines „Sondervermögen Schule - Bau
und Betrieb" entsprechend der Anlage 1 beschließen,
3. ihren Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 die folgenden Änderungen zugrunde legen und
3.1 dem in Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan des
„Sondervermögens Schulimmobilien" zustimmen
Anlagen:
Anlage 1:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung
eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb"
Anlage 2:
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schulbau
Anlage 3: Wirtschaftsplan von SBH Dienstleistungen
Anlage 4:
Überleiturigsprotokoll Wirtschaftplan-Erfolgsplan
Anlage 5:
Überleitungsprotokoll WirtschaftsplanKapitalflussrech n u ng
Anlage 6:
Zahlenprotokoll Ansatzänderungen EpI 3.1 und
Epl.9.?
Anlage 7:
Stellenhebungen/Stellenumwandlungen
11
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Anlage 1
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb"
Vom.........
§1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines
„Sondervermögens Schule —‚Bau und Betrieb"
5.
§5 wird aufgehoben.
6.
§6 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.
Das Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" vorn 15. Dezember
2909 (HmbGV$l. S. 493), geändert am 30. Mai 2012
(HmbGVBI. S. 204), wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung „Gesetz über
das „Sondervermögen Schulimmobilien"
7.
§ 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Abrechnung des Wirtschaftsplans wird d 9 r Hau
haltsrechnung der Freien und Hansestadt Hamburg als Anlage beigefügt. Der Jahresabschlüss
und der Lagebericht werden der Bürgerschaft zugänglich gemacht."
2.
8.
§9 und 10 werden aufgehoben.
3.
In § 1 Absatz 1 wird die Textstelle „Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb" durch die Wörter
„Sondervermögen Schulimmobilien" ersetzt.
§2 wird wie folgt geändert:
3.1 In Absatz 1 werden die Wörter,, in unmittelbarem"
durch die Wörter damit in" ersetzt.
3.2 In Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Das Sondervermögen kann Flächen mieten oder
Gebäude auf Grundstücken errichten und unterhalten, auch wenn diese nicht im Eigentum der
Freien und Hansestadt Hamburg stehen, soweit
dies den Zwecken im Sinne des Absatzes 1
dint."
4.
§4 wird wie folgt geändert:
4.1 In Absatz 1 wird hinter dem Wort für" das Wort
„die" eingefügt.
4.2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Das Sondervermögen wird von der zuständigen Behörde
verwaltet. Das Sondervermögen erstattet der zuständigön Behörde die im Zusammenhang mit
der Umsetzung der in §2 bezeichneten Aufgaben
entstandenen Verwaltungsausgaben." 4.3 Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben
12
§2
Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
(2) Im Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg
führt der bisherige Personalrat des Sondervermögens
Schule - Bau und Betrieb die Geschäfte weiter, bis der
neue Personalrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, jedoch längstens bis zum 30. September 2013. Der geschäftsführende Personalrat nach
Satz 1 hat unverzüglich einen Wahlvorstand für die
Wahl des künftigen Personalrats zu bestellen; §20
und 22 des Hamburgischen Personaivertretungsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 1979
(HmbGVBI. S. 17), zuletzt geändert am 19. April 2011
(HmbGVBI. S. 123), gelten entsprechend.
(3) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Dienstvereinbarungen für die Beamtinnen und
Beamten sowie die Tarifbeschäftigten des „Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb" gelten bis zum Abschluss der sie ersetzenden Dienstvereinbarungen im
Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg fort, wenn
sie nicht durch Zeitablauf, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung außer Kraft treten, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2014. -
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317
Begründung
Einleitung
Zur Umsetzung der beabsichtigten Trennung der
bisher im Sondervermögen Schule - Bau und Betrieb
vereinten Rollen des operativ handelnden Dienstleistungsunternehmens und der ureigenen Eigentümeraufgaben ist eine Anpassung des Errichtungsgesetzes und eine Übergangsregelung für die personalrechtliche Vertretung erforderlich.
Zu §1
Zu Nummer 1
Die Änderung der Gesetzesbezeichnung entspricht der Änderung des Namens des errichteten
Sondervermögens.
Zu Nummer 3
Die Erweiterung von Zweck und Aufgaben stellt
eine Anpassung an die Erfahrungen der Vergangenheit dar. Zur Aufgabenerfüllung kann es erforderlich
sein, Flächen anzumieten oder auf Grundstücken Dritter Gebäude nach Maßgabe einer entsprechenden
Nutzungsvereinbarung zu errichten.
Zu Nummer 4
Im Rahmen der Neuausrichtung ist kein Verwaltungsrat mehr erforderlich.
Zu Nummer 5
Da das Sondervermögen kein eigenes Personal
mehr beschäftigt, entfällt auch die Dienstherreneigenschaft.
Zu Nummer 6
Da das Sondervermögen kein eigenes Personal
mehr beschäftigt, ist der Verweis auf die Stellenregelungen in §26 Absatz 1 Sätze 4 und 5 LHO entbehrlich.
Zu Nummer 7
• Die bisherige Regelung, wonach der Jahresabschluss der Haushaltsrechnung beizufügen ist, steht
im Widerspruch zu §85 Satz 1 Nummer 3 LHO, wonach nur eine Ubersicht über den Jahresabschluss
des Sondervermögens der Haushaltsrechnung beizufügen ist. Anders als §85 Satz 1 Nummer 2 LHO ist
diese Vorschrift nicht ausdrücklich abbedungen. Nunmehr wird klargestellt, dass unmittelbar mit der Haushaltsrechnung nur eine Abrechnung des Wirtschaftsplans vorgelegt werden soll. Dadurch wird der Umfang
der Haushaltsrechnung auf das Wesentliche begrenzt. Der vollständige Jahresabschluss und der Lagebericht. werden der Bürgerschaft außerhalb der
Haushältsrechnungzugänglich gemacht, z. B. durch
Auslage in der Bürgerschaftskanzlei oder durch einen
Hinweis auf eine Veröffentlichung im Internet.
Zu2
Um eine durchgängige Personalvertretung zu gewährleisten, führt der bisherige Personalrat des
Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb die Geschäfte für das auf den Landesbetrieb übergegangene. Personal weiter, bis der neue • Personalrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Für
einen befristeten Übergangszeitraum gelten auch die
Dienstvereinbarungen fort.
13
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Anlage 2
Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg
für die Haushaltsjahre 2013/2014
Wirtschaftsplan
für das Sondervermögen ‚Schulimmobilien"
(26 Absatz 2 LHO)
zugleich auch als Erläuterung zum Titel
9890.154.01 Zinsen aus dem Darlehen für das Sondervermögen Schulimmobilien
Haushaltsrechtlicher Vermerk
1. Aufwendungen des Erfolgsplans und in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Ausgaben
für Investitionen sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Ausgabenreste und nicht in
Anspruch genommene Kreditermächtigung
können auf das Folgejahr übertragen werden.
2. Jahresfehlbeträge dürfen, soweit sie nicht ausgeglichen werden, können, als Verlustvorträge
auf das Folgejahr vorgetragen werden, wenn
die Abdeckung dieser Jahresfehlbeträge in
den Folgejahren durch Jahresüberschüsse zu
‚erwarten ist. Der nicht gedeckte Finanzbedarf
ist in der Anlage zur Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern.
3. Die durch Verkauf von Schulgrundstücken realisierten Erträge werden dem Sondervermögen zugerechnet.
4. Das Sondervermögen ist ermächtigt, anstelle
der Errichtung von Neubauten zur Abdeckung
des Raumbedarfs an allgemeinbildenden oder
beruflichen Schulen zusätzliche Flächen und
Räume anzumieten und dafür Verpflichtungen
zu Lasten künftiger Haushaltsjahre einzugehen.
14
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Drucksache 2015317
Anlage 2
Ansatz Ansatz
2013 2014
2 1 3.
A. ERFOLGSPLAN
1. Umsatzerlöse
1.1 Erträge aus Vermietung allgemeinbildender Schulen (Warmmiete)
1.2 Erträge aus Vrmietung beruflicher Schulen (Warrnmiete)
1.3 Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen
1.4 Erträge aus der Vermietung an Dritte
297.300
305.088
49.716
51.660
2:100
2.100
5.412
4.884
Summe 1.
4. Sonstige betriebliche Erträge
4.1 Erstattungen im Zusammenhang Modell HH-Süd
4.2 Schadensersatzleistungen
4.3 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
4.4 Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse
4.5 Sonstige Erträge
4.6 Periodenfremde Erträge
Summe 4.
5. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit
5.1 LE für Instandhaltung und BWI< allgemeinbildende Schulen
5.2 LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schulen
5.3 Geschäftsbesorgung
5.4 Facility-Management-Leistungen Modell HH-Süd, Bestand (LE II)
5.5 Facility-Management-Leistungen Modell HH-Süd, Erweiterung (LE II)
5.6 Facility-Management-Leistungen HiBB-Tranche (LE II)
5.7 Gebäudeversicherung
5.8 Geböudescan 1 Aufmaß
Summe 5.
0
0
0
0
0
0
2.100
2.200
0
0
146.259
23.260
4.584
19.165
5.581
10.000
1.540
2.000
212.389
144.599
23.258
4.827
18.976
5.525
10.000
1.540
2.000
210.725
6. Personalaufwendungen
5. Abschreibungen auf Anlagevermögen
8.1 Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
8.2 Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände u. Sachanlagen
8.3 Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude
Summe 8.
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9.1 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb
9.1.1 Geschäftsbedarf, Büroausstattung, Bücherei
9.1.2 Rechts-, und Beratungskosten
9.l.3 1u1<
9.1.4 Personalkostenerstattung für Bewirtschaftung des Sondervermögens
9.1.5 Zusatzversorgungs- und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal Modell Hamburg Süd
13
13
'100
100
50
50
1.400
1.421
44 .44
15
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode
Drucksache 2015317
noch Anlage 2
-
Ansatz Ansatz
Kontenbezeichnun g 2013 2014
-Tsd, Euro2 3
1
9.4 Übrige sonstige Aufwendungen
94.1 Prüfungskosten
.
94.2 Sonstige betriebl. Aufwendungen .
9.4.3 Sonstige nicht aktivierbare Leistungen
9.4.4 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagdvermögens
9.4.5 Periodenfremde Aufwendungen
Summe 9.4
Summe 9.
10. Ergebnis d. lfd. Geschäftstätigkeit
.
73.574 81.077
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
15.1 Zinsen auf Grundvermögen
.
15.2 Kreditzinsen
.
15.3 Zinsanteil Modell HH-Süd (Leistungsentgelt 1)
15.4 Zinsanteil Gebäude Am Sandtorpark
16. Finanzergebnis
. .
17. Ordentliches Ergebnis
18. Außerordentliche Erträge
19. Außerordentliche Aufwendungen .
20. Außerordentliches Ergebnis
.
.
21. Steuern vom Einkommen und Ertrag
22.a Verlustübernahme aus dem Haushalt (Betriebsmittelzuschüsse)
22.b Abführungen an den Haushalt
23. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
16
30 .30
0 0
0 0
13.000 13.000
0 0
13.030 13.030
14.6371 14.658
73.325 80.881
53.462 53.462
10.951 18.019
8.500 9.000
. 412 400
-73.325 -80.881
249 196
0 - 0
0 0
0 .0
0 0
. 0 0
01 0
. . 249 196
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Drucksache 20/5317
noch Anlage 2
Kontenbezeichnung
Ansatz VE Ansatz VE
2013 2013 2014 2014
1
2 3 4 5
B. Kapitalflussrechnung
-
1. Jahresergebnis lt. Erfolgsplan (Pos. 23)
2. Abschreibungen / Zuschreibungen (+1-) auf Gegenstände
des Anlagevermögens
249
196
55.500
60.000
3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für -2.100
Investitionszuschüsse
(-)
4. Gewinnt Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
13.000
des Anlagevermögens (-/+)
-
2200
13.000
5. Veränderungen von Rückstellungen (+1-)
0
0
6. Veränderungen sonstiger Aktiva / Passiva (+1-)
0 -
0
0
0
66.649
70.996
.7. Außerordentliches Ergebnis
.
Kapitalfluss laus laufender Geschäftstätigkeit
(Summe
1.-
7)
9. Desinvestitionen / Investitionen (+1-)
Davon
9.1 Grundstücke
Davon
9.1.1 Veräußerung von Grundstücken
.
9.1.2 Grunderwerb
9.2 Gebäude
Davon
921 Sanierung allg. Schulen (SBH DL)
9.2.2 Sanierung allg. Schulen (MHS + MHS-E) -
9.2.3 Sanierung berufliche Schulen (SBH DL)
9.2.4 Sanierung beruflidhe Schulen (HIBB Tranche)
-298.534 525.000 -346.763 640.000
5.000
5.875
0
-5.000
10.875
-5.000
-
-271.714 525.000 -332.004 640.000
-85.861 180.000 -105.323 200.000
-9.498 20.000 -10.593 20.000
-3.483 10.000 -6.634 10.000
-31.000 50.000 -54.000 100.000
-101.668 200.000 -91.708 200.000
-11.245 20.000 -14.673 20.000
0 5.000 -4.403 10.000
-21.000 40.000 -36.000 80.000
9.2.5 Neubauten allg. Schulen (SBH DL)
9.2.6 Neubauten allg. Schulen (MHS + MHS-E)
9.2.7 Neubauten berufliche Schulen (SBH DL)
9.2.8 Neubauten berufliche Schulen (HIBB Tranche)
9.2.9 Aktivierbare Honorar- u. Architektenleistg. (SBH DL) -7.959 0 -8.670 0
-634
-1.820
9.3 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, (SBH-Eigenanteil)
9.4 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark
0
0
9.5 lT-Maßnahmen
-20.000 -20.000
9.6 Mobile Klassenräume
10. Veränderungen der Forderungen / Verbindlichkeiten aus
Investitionen (+1-)
0
0
11. Erhaltene Investitionszuschüsse
-298.534 -346.763
Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 9. bis 11.)
Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit
-231.885 -275.767
(Kapitalfluss 1 + Kapitalfluss aus Investitionen)
0
0
12. Veränderungen des Eigenkapitals (+1-)
231.885
275.767
13. Darlehensaufnahme / Darlehenstilgung (+1-)
231.885 275.767
Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 12. u. 13.)
Kapitalfluss III
(Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung)
0
0
17
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Erläuterungen
Im Wirtschaftsplan sind die Erträge und Aufwen- 1.4
dungen sowie die Positionen zur lnvestitionstätigkit
des Sondervermögens Schulimmobilien veranschlagt.
Die folgenden Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen entsprechen in ihrer Gliederung den Gliederungsziffern im Wirtschaftsplan.
Für das zum Stichtag 31. Dezember 2007 an SBH
übergegangene Anlagevermögen wurde anteilig zur
Verschuldungsquote der Freien und Hansestadt Ham- 4.
burg ein internes Darlehen i.H.v 1.703.086.639,66 4.1
Euro gewährt. Im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung der Buchwerte des an SBH übertragenen Anlagevermögens in 2012 wurde eine erforderliche Buchwertkorrektur i.H.v. 741.490.209 Euro identifiziert. Die
Höhe des internen Darlehns wird anteilig um
305.398.734 Euro auf 1.397.687.906 Euro gemindert.
Die Verzinsung des Darlehen erfolgt weiterhin mit
3,825%. Die Abführung ist als Einnahme im EPI. 9.2
4.3
im Kapitel 9890 veranschlagt:
9890.154.01 Zinserträge aus dem Sondervermögen Schulimmobilien - gewährten Darlehen
A.
Erfolgsplan
1; Umsatzerlöse
1.1 und 1.2 Erträge aus Vermietung allgemeinbildender und beruflicher Schulen - BruttoWarmmiete
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
• (BSB) und das Hamburgr Institut für berufliche Bildung (HIBB) zahlen an das Sondervermögen Schulimmobilien eine Brutto-Warmmiete. Bei dieser lnklusivmiete erfolgt keine Betriebskostenabrechnung. Die Miete •umfasst
neben den Bewirtschaftungskosten die Finan• zierungskosten für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen einschl. der Zinszahlung für
• das gewährte interne Darlehen, den Aufwand
für die Abschreibungen auf die Gebäude sowie
die Aufwendungen einer Wert erhaltenden Instandhaltung. Ferner sind die Personal- und
Sachaufwendungen enthalten, die mit dem
• Bau und der Bewirtschaftung der Schulimmobilien entstehen. Die Miete wird monatlich im
Voraus an das Sondervermögen Schulimmobilien gezahlt.
1.3 Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen an Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen einschließlich Erträge aus •der
Nutzung von Dienstwohnungen im Modell
Hamburg-Süd.
18
4.4
Erträge aus der Vermietung an Dritte
Für die Wohnungsnutzung des Gebäuds Am
Sandtorpark an ddr Grundschule in der HafenCity wird ein pauschalierter Deckungsbeitrag
von Seiten des Betreibers gezahlt. Darüber hinaus werden hier die Erträge aus derUntervermietung von Teilflächen an Schulen verbucht.
Sonstige betriebliche Erträge
Erstattungen im Zusammenhang Modell HHSüd
Mögliche Rückzahlungen der GWG Gewerbe
sowie Mieterträge von Dritten aus BetreibermodellenlKooperationen der • Schulen mit
Stadtteileinrichtungen im Rahmen des Modells
Hamburg Süd.
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens
Hier werden über den Buchwert hinausgehende Erträge aus dem Verkauf von ehemaligen Schulgrundstücken verbucht.
Auflösung Sonderposten für lnvestitionszu
schüsse
Für Anlagen, die durch Investitionszuschüsse
finanziert werden, wird in der Bilanz ein korrespondierender Sonderposten gebildet. Analog
zu den Abschreibungen dieser Anlagegüter
werden die Sonderposten ertragswirksam aufgelöst und in dieser Position ausgewiesen.
5.
Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit
5.1
und
5.2 Leistungsentgelte für die Instandhaltung und
Bewirtschaftung der allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen
Zur Finanzierung der Bewirtschaftung und Instandhaltung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen durch den Landesbetrieb
SBH 1 Schulbau Hamburg ist je Mieter ein Leistungsengelt veranschlagt. Die Aufwandspositionen im vorliegenden Wirtschaftsplan korrespondieren mit den Ertragspositionen 1.6 und
1.7 im Wirtschaftsplan des Landesbetriebs
SBH 1 Schulbau Hamburg. Für Nachforderungen von SBH 1 Schulbau Hamburg auf Grund
von vertraglichen Risiken, ist die Aufwandsposition 5.1 mit einem höherem Ansatz veranschlagt als die entsprechende Ertragsposition.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode
52
Geschäftsbesorgung für Immobilienverwaltung
und Rechnungswesen
Der Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg
erbringt im Auftrag von SBH Schulimmobilien
Leistungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung (Rechnungswesen und Immobilienverwaltung) und erhält dafür eine gesonderte Vergütung.
Facility-Management-Leistungen Modell HH54
Süd, Bestand (Leistupgsentgelt II)
Veranschlagt sind Mittel für die BewirtschafLtung und laufende Instandhaltung der an dem
Modell Hamburg Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache 18/5799: Das Modell
Hamburg Süd - Ubertragung der Verantwortung für Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs auf die GWG Gewerbe
sowie Drucksache 19/4209, Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg-Süd).
Facility-Management-Leistungen Modell HH5.5
Süd, Erweiterung (Leistungsentgelt II)
Analog der Position 5.4 sind Mittel für die Bewirtschaftung und laufende Instandhaltung für
die geplante Erweiterung des Modells Hamburg Süd um 13 Schulen veranschlagt.
Facility-Management-Leistungen HIBB-Tran5.6
che (Leistungsentgelt II)
Die Vergabe der HIBB-Tranche ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG wurde mit Zuschlag am 28. August 2012 mit der Realisierung der HIBB-Tranche betraut. Dargestellt ist
das tatsächliche Leistungsentgelt gemäß Angebotserteilung.
Gebäudeversicherung
5.7
Veranschlagt sind die Beiträge für Gebäudeversicherungen der auf das Sondervermögen
übertragenen Schulimmobilien.
5.8
Gebäudescan/Aufmaß
Aufwendungen für ein Projekt zur Aufnahme
der Flächen und Bewertung des Immobilienbestandes des Sondervermögens Schulimmobilien.
6.
Personalaufwendungen
Das Sondervermögen Schulimmobilien wird
durch eine Steuerungseinheit im künftigen
Landesbetrieb Immobilienmanagement bewirtschaftet. Es verfügt damit über kein eigenes
Personal, erstattet jedoch die für die Bewirtschaftung erforderlichen Personal- und Sach-
Drucksache 20/5317
aufwendungen an das Immobilienmanagement
(vgl. Position 9.1.4)
Abschreibungen auf Anlagevermögen
8.
Das mit dem Errichtungsgesetz für das Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb eingebrachte Anlagevermögen (siehe auch Drucksache 19/4208) wird weiterhin im Sondervermögen - nun unter der neuen Firmierung
Schulimmobilien - bilanziert. vor dem Hintergrund der hohen Einbringungswerte bestand
für die organisatorische Neuausrichtung des
Schulbaus die Notwendigkeit, eine regelhafte
Werthaltigkeitsprüfung im Rahmen des sog.
Niederstwerttests vorzunehmen (§253 Absatz
3, HGB). Dabei sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn die beizulegenden Werte der Immobilien, die in etwa den
Verkehrswerten entsprechen, die Buchwerte
voraussichtlich dauerhaft unterschreiten- Auf
Basis des Sachwertverfahrens ergab sich für
die Schulimmobilien ein Abwertungsbedarf
rückwirkend für das Haushaltsjahr 2011 von gerundet 741 Mio. Euro. Hieraus resultiert entsprchend eine Minderung der Abschreibungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
9.
9.1 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb
9.1.1 Geschäfts- und Büroausstattung, Bücherei
Veranschlagt sind u. a. die Aufwendungen für
die Beschaffung. von Geräten und Ausstattungsgegenständen bis 5 Tsd. Euro im Einzelfall sowie Aufwendungen für ihre Wartung und
Reparatur, Büro- und Verbrauchsmaterial, Postund Fernmeldegebühren, Kopien, Lichtpausen, Bücher, Zeitschriften und sonstige Geschäftsbedürfnisse.
91.2 Rechts- und Beratungskosten
Hierunter fallen Aufwendungen für nicht aktivierungsfähige Beratungsleistungen und Leistungen im Rechtsverkehr, z.B. für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der HIBB-Tranche. Bei Bedarf können
auch Honorare für Werkverträge und befristete
Verträge für Hilfskräften bis maximal 5. Tsd.
Euro bezahlt werden.
9.1.3 Information und Kommunikation (luK)
Veranschlagt sind Aufwendungen für die Beauftragung externer Servicedienste (z. B. Aufwendungen für den laufenden lT-Betrieb durch
Dataport einschließlich ESARI-Dienstleistungen) und für die Inanspruchnahme des Behördentelefonnetzes (Kostenerstattung an Dataport). Außerdem beinhaltet der Ansatz Mittel für
19
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
die Beschaffung von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Softwäre sowie für Softwarepflege und Wartung von Hardware für laufende lT-Verfahren. Bei Bedarf können auch
Honorare für Werkverträge und befristete Verträge für Hilfskräften bis maximal 5. Tsd. Euro
bezahlt werden.
9.1.4 Personalkostenerstattung für Bewirtschaftung
des Sondervermögens
Das Sondervermögen Schulimmobilien hat
kein eigenes Personal, sondern wird durch eine
Steuerungseinheit im Landesbetrieb Immobilienmanagement bewirtschaftet. Das Personal,
welches dort die im Rahmen des Mieter-Vermierter-Modells anfallenden Eigentümeraufgaben wahrnimmt (Controlling der Dienstleistungen, Bewirtschaftung des Sondervermögens),
wechselt von SBH 1 Schulbau Hamburg haushaltsneutral in das Immobilienmanagement.
Die mit der Bewirtschaftung anfallenden Pörsonal- und Sachaufwendungen werden dem Immobilienmanagement erstattet.
15.2 Kreditzinsen
Zinsen für die Kreditaufnahmen der Jahre
2010-2012 sowie der voraussichtlichen Kreditaufnahmen durch das Sondervermögen im
Planungszeitraum.
15.3 Zinsanteil Modell Hamburg Süd
(Leistungsentgelt 1
Veranschlagt ist der Zinsanteil des Leistungsentgelts 1 für die am Modell Hamburg-Süd teilnehmenden 32 Schulen (vgl. Drucksache
18/5799: Das Modell Hamburg Süd - Übertragung der Verantwortung für Bau und ewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs
auf die GWG Gewerbe sowie Drucksache
19/4209 Schulbau in Hamburg - Erfahrungsbericht Hamburg-Süd).
22.
Ohne Ansatz. Die Abführung von Überschüssen oder ein Verlustausgleich aus dem Haushalt sind generell nicht vorgesehen. Das Geschäftsmodell für das Sondervermögen
Schulimmobilien sieht kostendeckende Mietzahlungen vor. Überschüsse sind als
Deckungsmittel zur Investitionsfinanzierung
und zur Tilgung eingegangener Darlehnsverpflichtungen zu verwenden.
9.4 Übrige sonstige Aufwendungen
9.4.1 Prüfungskosten
Veranschlagt sind die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Prüfungsabteilung der Finanzbehörde.
9.4.4 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
23.
Geschätzte Aufwendungen aus dem Abgang
von Anlagevermögen (insbesondere Verkauf
von Grundstücken unter Buchwert, Bereinigung des übertragenen Anlagevermögens im
Zuge des Aufmaßprojektes) sind ausgewiesen.
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
15.1 Zinsen auf Grundvermögen
Für das zum Stichtag 31. Dezember 2007 an
SBH übergegangene Anlagevermögen wurde
anteilig zur Verschuldungsquote der Freien
und Hansestadt Hamburg ein internes Darlehen i.H.v 1.703.086.639,66 Euro gewährt. Im
Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung der
Buchwerte des-an SBH übertragenen Anlagevermögens in 2012 wurde eine erforderliche
Buchwertkorrektur i.H.v. 741.490.209 Euro
identifiziert. Die Höhe des internen Darlehns
wird anteilig um 305.398.734 Euro auf
1.397.687.906 Euro gemindert. Die Verzinsung
des Darlehns erfolgt zunächst weiterhin mit
3,825%.
Verlustübernahme bzw. Abführungen an
den Haushalt
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Die Wirtschaftsplanung von Des Sondervermögens • Schulimmobilien schließt für das Jahr
2013 mit einem Ergebnis von + 249 TEuro und
+ 196 TEuro für das Jahr 2014. Etwaige Fehlbeträge mindern das Eigenkapital in entsprechender Höhe.
B.
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung bildet den Zahlungsmittelstrom (cash-flow) ab und ermöglicht eine Darstellung des voraussichtlichen Finanzmittelbedarfs - insbesondere Investitionen - und seiner Deckung (Abbildung von nicht zahlungswirksamen Ertrags- und Aufwdndspositionen wie Abschreibungen, Rückstellungen). Die Kapitalflussrechnung wird in drei Stufeh vorgenommen.
Kapitalfluss 1
Der Kapitalfluss 1 aus operativer Tätigkeit wird aus
dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis (Positionen 1 bis 7) des Erfolgsplans abgeleitet,
indem nicht zahlungswirksame Aufwendungen und
Erträge herausgerechnet werden.
der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
2. Abschreibungen
Vgl. Pösition 8 des Erfolgsplans. Die Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam.
Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse
Vgl. Pos. 4.4 des Erfolgsplans. Für durch Dritte
finanzierte Investitionsmaßnahmen werden bilanziell Sonderposten gebildet. Diese werden
parallel zu den Abschreibungen der damit errichteten Anlagegüter nicht zahlungswirksam
aufgelöst und hier abgesetzt.
Kapitalfluss II
Im Kapitalfluss II wird die Investitionstätigkeit dargestellt.
9. Investitionen/Desinvestitionen
Als Investitionen werden Anschaffungs- und
Herstellungskosten des Anlagevermögens veranschlagt. Desinvestitionen sind Mobilisierungen durch Verwertung von Anlagevermögen.
9.1 Grundstücke
Veranschlagt sind erwartete Einnahmen aus
der Abgabe von Schulgrundstücken und -gebäuden, die nicht mehr für schulische Zwecke
benötigt werden, an das Allgemeine Grundvermögen.
Der Verkauf der Immobilien erfolgt im Rahmen
der Zuständigkeit durch die Finanzbehörde
Immobilienmanagement. Darüber hinaus sind
Grunderwerbskosten für schulische Bedarfe
veranschlagt.
9.2 Gebäude
9.2.19.2.4 Sanierung staatlicher Schulen
Mit den veranschlagten Mitteln werden investive Grundinstandsetzungsmaßnahmen und
Grunderneuerungen an allgemeinbildenden
und beruflichen Schulen Schulen durchgeführt. Die Mittel dienen dazu, Schulen durch
bauliche Maßnahmen, die nicht in den Bereich
der laufenden Instandhaltung fallen, in den erforderlichen Zustand zu versetzen. Veranschlagt sind investive Mittel für die drei mit der
Sanierung beauftragten Dienstleister SBH 1
Schulbau Hamburg, GWG Gewerbe sowie dem
privaten Partner der mit der Realisierung der
HiBB-Tranche betraut ist.
9.2.59.2.8 Neubauten staatlicher Schulen
Mit den veranschlagten Mitteln werden investive Zubauten an allgemeinbildenden und be-
Drucksache 20/5317
rufsbildenden Schulen Schulen durchgeführt.
Wie vorstehend beschrieben werden die investiven Ansätze getrennt nach den mit der Realisierung beauftragten Dienstleistern ausgewiesen.
Leistungsentgelt 1 Modell Hamburg Süd Werklohnanteil
Veranschlagt sind die Mittel für die investiven
Aufwendungen (Werklohn) im Leistungsentgelt
1 der am Modell Hamburg-Süd teilnehmenden
32 Schulen (vgl. Drucksache 1815799 und
1914209). Ab 2013 wird das Modell kaufmännisch abgebildet. Unter Ziffer
wird nur noch der jährliche Eigenanteil des
Sondervermögens Schulimmobilien an der Finanzierung des Modells ausgewiesen. Die forfaitierten Investitionen werden in Höhe derjährlichen Kreditaufnahme im Kapitalfluss aus
Investitionen Nr. 9.2.2 und 9.2.6 und die kumulierten Tilgungsraten im Kapitalfluss II Nr. 13
ausgewiesen. Der entsprechende Zinsaufwand
ist im Erfolgsplan unter Nr. 15.3 abgebildet.
9.4 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark
Veranschlagt sind Mittel für die investiven Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau einer Grundschule in der HafenCity (vgl.
Drucksache 1816328).
9.6 Mobile Klassenräume
Veranschlagt sind Mittel für den Erwerb von
mobilen Klassenräumen auf Basis der von der
BSB bislang angemeldeten Bedarfe.
Erhaltene Investitionszuschüsse
11
Hier werden Zuweisungen für Schulbauinvestitionen u.a. Mittelzuflüsse für Investitionen im
Rahmen des Modells Hamburg Süd z.B. für
die IBA-Exzellenz-Vorhaben (vgl. Drucksache
19/4209) und für Maßnahmen zur Vernetzung
der Schulen (Sonderinvestitionsprogramm) gebucht. Die Mittel sind zentral veranschlagt und
werden unterjährig auf den Wirtschaftsplan
übertragen.
13. Darlehensaufnahme/Darlehenstilgung
Das Sondervermögen ist gemäß Errichtungsgesetz zur Kreditaufnahme, ermächtigt. Die
zulässige Höhe für die Haushaltsjahre 2013
und 2014 ergibt sich aus dem Haushaltsbeschluss. Veranschlagt ist hier der voraussichtliche Bedarf für 2013 und 2014.
Kapitalfluss III
Im Kapitalfluss III wird die Finanzierungstätigkeit
berücksichtigt. Der Kapitalfluss III weist die Bestandsveränderung an Liquidität zur Vorperiode aus.
21
Drucksache 20/5317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode
Anläge 3
Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg
für die Haushaltsjahre 201312014
Wirtschaftsplan
für den Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg
(26 Absatz 1 LHO)
zugleich auch als Erläuterung zum Titel 9045.632.91
Zuweisungen für Versorgungszuschläge
an den Wirtschaftsplan Schulbau Hamburg
Haushaltsrechtlicher Vermerk
1. Aufwendungen des Erfolgsplans sind gegenseitig
deckungsfähig. Erlöspositionen die aus dem Wirtschaftsplan von SBH Vermögen kreditär finanziert
werden, dürfen nur zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Ausgabenreste können auf
das Folgejahr übertragen werden.
2. Jahresfehlbeträge dürfen, soweit sie nicht ausgeglichen werden können, als Verlustvorträge auf das
Folgejahr vorgetragen werden, wenn die Abdeckung dieser Jahresfehlbeträge in den Folgejahren durch Jahresüberschüsse zu erwarten ist. Der
nicht gedeckte Finanzbedarf ist in der Anlage zur
Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern.
22
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Drucksache 2015317
Anlage 3
Kontenbezeichnung
Ansatz Ansatz
2013 2014
A. ERFOLGSPLAN
1. Umsatzerlöse
1.1 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Sanierung allg. Schulen
1.2 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Sanierung berufliche Schulen
1.3 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Neubauten allg. Schulen
1.4 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Neubauten berufliche Schulen
1.5 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Mobile Klassenräume
1.6 Erträge LE für Instandhaltung und BWK allg. Schulen
1.7 Erträge LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schulen
1.8 Erträge für Geschäftsbesorgung
1.9 Erträge aus Erstattungen für sonstige Leistungen
89.439
3.628
105.904
0
20.000
146.004
23.260
4.584
0
109.712
6.911
95.529
4.586
20.000
144.599
23.258
4.827
0
Summe 1
4. Sonstige betriebliche Erträge
- 4.1 Sonstige Erträge
4.2 Periodenfremde Erträge
4,3 Zuschuss für Versorgungszuschläge (Festbetrag)
135
135
0 .0
2.337
2.37
Summe 4.
5. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit
5.1 Aufwand für bezogene Leistungen - Sanierung allg. Schulen
5.2 Aufwand für bezogene Leistungen - Sanierung berufliche Schulen
5.3 Aufwand für bezogene Leistungen - Neubauten allg. Schulen
5.4 Aufwand für bezogene Leistungen Neubauten berufliche Schulen
5.5 Aufwand für bezogene Leistungen - Mobile Klassenräume
5.6 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden Schulen
5.7 Bewirtschaftung der beruflichen Schulen
5.8 Instandhaltung der allgemeinbildenden Schuten
5.9 Instandhaltung der beruflichen Schulen
5.10 Aufwandssanierung
5.11 Mieten und Pachten
Summe 5.
6. Personalaufwendungen
6.1 Gehälter und Löhne
6.1.1 Beamtenbezüge
6.1.2 Arbeitnehmerentgelte
6.1.3 Sonstige Personalaufwendungen
79.153
97.095
3.210
6.116
84.543
93.725
4.059
0
20.000 20.000
77.472 76.768
12.666
12.666
38.505
39.397
6.729
6.890
1.293
4.762
10.000
10.000
343.606
3.424
3.475
16.177
15.851
600
Suimni p &1
r
23
Drucksache
2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
noch Anlage 3
AnsatzAnsatz
2013 2014
213
6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
6.21 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Arbeitnehmer
6.2.2 Versorgung für Beamte
6.2.3 Versorgungfür Arbeitnehmer
624 Beihilfe, Unterstützung, Fürsorgeleistungen
6.2.5 Pensionsrückstellung (Zuführung)
6.2.6 Rückstellung Beihilfe (Zuführung)
6.2.7 Rückstellung für Altersteilzeit (Zuführung)
6.2.8 Beiträge zur Unfallkasse Nord
Summe 6.2
Summe 6. 8. Abschreibungen auf Anlagevermögen
8.1 Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
8.2 Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände u. Sachanlagen
8.3 Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude
Summe 8.
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9.1 Personalbedingte Aufwendungen
9.1.1 Aus- und Fortbildung
9.1.2 Reisekosten
9.1.3 Zusatzversorgung und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal
9.1.4 Erstattung von Personalaufwand für Schulhausmeister
Summe 9.1
0 0
500 500
0 0
500 500
120 100
30 30
0 0
9.2 Aufwendungen für eigengenutzte Dienstgebäude
9.2.1 Mieten für Verwaltungsgebäude SBH
9.2.2 Bewirtschaftung und Unterhaltung
Summe 9.2
1.250 1.250
250 250
1.500 1.500
9.3 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb
9.3.1 Geschäftsbedarf, Büroausstattung, Bücherei
9.3.2 Rechts- und Beratungskosten
9.3.3 luK
Summe 9.3
1.012 600
'120 120
2.600 1.616
3.732 2.536
9.4 Übrige sonstige Aufwendungen
9.4.1 Prüfungskosten
9.4.2 Sonstige betriebl. Aufwendungen
9.4.3 Periodenfremde Aufwendungen
Summe 9.4
Summe 9.
24
3.055
3.110
609
609
1.726
1.728
150
150
6.865
7.657
1.335
1.417
2.030
1.510
30 30
550 550
0 0
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Drucksache 2015317
noch Anlage 3
Ansatz Ansatz
2013 - 2014
Kontenbezeichnung
1
2 3
-10.230 -10.614
10. Ergebnis d. lfd. Geschäftstätigkeit
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
15.1 Zinsen auf Grundvermögen
15.2 Kreditzinsen
15.3 Zinsanteil Modell HH-Süd (Leistungsentgelt 1)
15.4 Zinsanteil Gebäude Am Sandtorpark
16. Finanzergebnis .
0 - 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
11. Ordentliches Ergebnis
18. Außerordentliche Erträge
-10.230 -10.614
-
18.1 Gewährleistung der Versorgungszusage durch die FHH
18.2 Gewährleistung der Altersteilzeit-Zusagen durch die FHI-I
18.3 Gewährleistung der Beihilfen durch die FHH
18.4 Außerordentliche Erträge
19. Außerordentliche Aufwendungen
20. Außerordentliches Ergebnis
10.230 10.614
6.865 7.687
2.030 1.510
1235 1.417
0 0
0 0
10.230 10.614
.
21 Steuern vorn Einkommen und Ertrag
22.a Verlustübemahme aus dem Haushalt (Betriebsmittelzuschüsse)
22.b Abführungen an den Haushalt
0 0
0 0
0 0
23. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
0 0
25
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hämburg - 20. Wahlperiode
noch Anlage 3
Kontenbezeichnung
Ansatz VE Ansatz VE
2013 2013 2014 2014
1
2 3 4 5
B. Kapitalflussrechnung
1. Jahresergebnis lt. Erfolgsplan (Pos. 23)
0
0
500
500
10.230
10.614
2. Abschreibungen / Zuschreibungen (+1-) auf Gegenstände
des Anlagevermögens
3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für
Investitionszusch(sse (-)
4. Gewinn 1 Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens (-1+)
-5. Veränderungen von Rückstellungen (+1-)
6. Veränderungen sonstiger Aktiva / Passiva (+1-)
7. Außerordentliches Ergebnis
-
Ka'pitalfluss laus laufender Geschäftstätigkeit
(Summe 1.- 7)
-
:10.230 -
-10,614
500
500
-500
-500
-500
- -500
9. Desinvestitionen 1 Investitionen (+1-)
Davon
9.1 Grundstücke
9.2 Gebäude
-
9.3 Leistungsentgelt 1 Modell HH-Süd, (SBH-Eigenanteil)
9.4 Leistungsrate Gebäude Am Sandtorpark
9.5 lT-Maßnahmen
10. Veränderungen der Forderungen] Verbindlichkeiten aus
Investitionen (+1-)
11. Erhaltene Investitionszuschüsse Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 9. bis 11.)
Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit
(Kapitalfluss 1 + Kapitalfluss aus Investitionen)
0
-
0
12. Veränderungen des Eigenkapitals (+1-)
13. Darlehensaufnahme / Darlehenstilgung
- Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 12. u. 13.)
Kapitalfluss III
- (Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) -
26
‚ 0
0
der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode Drucksache 2015317
Erläuterungen
Im Wirtschaftsplan sind die Erträge und Aijfwen- Übernahme der Personalverwaltung für den
dungen sowie die Positionen zur Investitionstätigkeit neu zu gründenden Landesbetrieb Gebäuderdes Landesbetriebs SBH 1 Schulbau Hamburg veran- einigung Hamburg (LGH).
schlagt. Die folgenden Erläuterungen zu den wesentlifür Versorgungszuschläge (Festbechen Positionen entsprechen in ihrer Gliederung den 4.3 Zuschuss
trag)
Gliederungsziffern im Wirtschaftsplan.
Der Zuschuss zu den Versorgungsbezügen für
Im Kapitel 9045.Sondervermögen Schule - Bau
Beamte und Beschäftigte wird nach der Oberund Betrieb - werden Zuweisungen an den SBH-Wirtgangsregelung
mit einem Festbetrag gedeckelt
schaftsplan berücksichtigt:
(vgl. Position 6.2.2 und 6.2.3).
9045.632.91 Zuweisungen für Versorgungszuschläge
Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit
an den Wirtschaftsplan Schulbau Hamburg 5.
5.1
A.
bis
Erfolgsplan
5.5 Aufwand für bezogene Leistungen
Umsatzerlöse
Mit den veranschlagten Mitteln werden Grundinstandsetzungsmaßnahmen und Grunderneu1.1
&ungen an allgemeinbildenden und beruflibis
chen Schulen durchgeführt. Die Mittel dienen
1.5 Erlöse für erbrachte Bauleistungen
dazu, Schulen durch bauliche Maßnahmen, die
Mit den veranschlagten Mitteln werden zum
nicht in den Bereich der laufenden InstandhalEinen investive Grundinstandsetzungsmaßtung
fallen, in den erforderlichen Zustand zu
nahmen und Grunderneuerungen und zum Anversetzen.
Unter Ziffer 5.5 sind zudem Mittel für
deren Neu-, Zu- und Umbauten an allgemeindie Errichtung von mobilen Klassenräumen auf
bildenden und beruflichen Schulen finanziert.
Basis der von der BSB bislang angemeldeten
1.6
Bedarfe berücksichtigt. Die veranschlagten
und
Mittel werden über Werklohnverträge mit dem
1.7 Erträge LE für Instandhaltung und BewirtschafSondervermögen Schulimmobilien abgerechtung (BWK) allg. Schulen und berufliche Schunet und dort kreditär finanziert.
len
5.6
Zur Finanzierung der Bewirtschaftung und In- und
standhaltung der allgemeinbildenden und beBewirtschaftung der allgemeinbildenden und
ruflichen Schulen durch den Landesbetrieb 5.7 beruflichen
Schulen
SBH 1 Schulbau Hamburg ist je Mieter ein Leistungsengelt veranschlagt. Die ErtragspositioVeranschlagt sind Bewirtschaftungskosten in
nen im vorliegenden Wirtschaftsplan korreHöhe von 3 Euro/m2 . Dazu zählen sämtliche
spondieren mit den Aufwandspositionen 5.1
Bewirtschaftungskosten, die an den Schulen
und 5.2 im Wirtschaftsplan des Sondervermöentstehen, u.a. Kosten für Ver- und Entsorgens Schulimmoilien.
gung, Gebäudeversicherung, Winterdienst,
Wasser etc.). Diese Positionen werden über die
1.8 Erträge Geschäftsbesorgung für ImmobilienLeistungsentgelte für Instandhaltung und Beverwaltung und Rechnungswesen
wirtschaftung finanziert (Position 1.6 und 1.7).
Der Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg
Absehbare, reale Risiken die zu höheren Auserbringt im Auftag des Sondervermögens
gaben bzw. niedrigeren Einnahmen führen
Schulimmobilien Leistungen irrt Rahmen der
werden, wie z.B. die Auswirkungen aus der verGeschäftsbesorgung (Immobilienverwaltung
änderten Sielabgabengebühr oder Energieund Rechnungswesen) und erhält dafür eine
kostenerhöhungen aus der Einspeisungsvergesonderte Vergütung.
gütung für regenerative Energien (Erhöhung
der EEG-Umlage) sind aktuell nicht berück4. Sonstige betriebliche Erträge
sichtigt. Diese zusätzlichen Belastungen wer
4.1
Sonstige Erträge
den im Rahmen des Haushaltsvollzugs ausgeglichen und müssen gegebenenfalls zusätzlich
Sonstige nicht zuordenbare Erträge, insbesonfinanziert werden.
dere Erstattungen im Zusammenhang mit der
27
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode
6.2.7 Rückstellung für Altersteilzeit (Zuführung)
Für das aktive Personal sind die o.g. Rückstellungen zu bilden. Für die Planung der Haushaltsjahre 201312014 wurde hierzu ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunVeranschlagt sind Mittel für die nachhaltige
degelegt. Mit dieser Aufwandsposition korreslaufende Instandhaltung der Gebäude und
pondiert die Gewährleistungszusage der FiAußenanlagen der Schulen.
nanzbehörde, die unter Position 18 als Ertrag
veranschlagt ist.
5.11 Mieten und Pachten
Mittel für Anmietungen, insbesondere für mo- 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
bile Klassenräume sowie für sonstige Miet- und 9.1 Personalbedingte Aufwendungen
Nutzungsobjekte wie z.B. Vereinssporthallen. 9.1.1 Aus- und Fortbildung
Zusätzliche Bedarfe an mobilen KlassenräuBerücksichtigt sind Aufwendungen für fachmen werden seitens des Eigentümers gekauft
und ressortübergreifende sowie fachspezifiund sind daher als Investitionsmaßnahme im
sche Aus- und Fortbildung; hierin eingeschlosWirtschaftsplan des Eigentümers ausgewiesen
sen sind Aufwendungen für die Teilnahme an
(vgl. Position B 9.6).
Veranstaltungen, die von der Freien und Han6. Personalaufwendungen
sestadt Hamburg selbst durchgeführt werden
und deren Aufwendungen zu erstatten sind.
Personalaufwendungen für die beim Landesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg beschäftig- 9.1.2 Reisekosten
ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschl.
Der Ansatz ist vorgesehen zur Finanzierung
Betriebsarbeiter und Betriebsarbeiterinnen
von
Reisekosten, die insbesondere für auswärund die beim Landesbetrieb SBH 1 Schulbau
tige
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
Hamburg angestellten Schulhausmeister und
sowie
überregionale Erfahrungsaustausche/
Schulhausmeisterinnen.
Fachtagungen entstehen.
6.1 Gehälter und Löhne
9.2 Aufwendungen für eigengenutzte Dienstgebäude
Die Bezüge der Beamten und Beamtinnen
sowie die Entgelte der Arbeitnehmer und Ar- 9.2.1 Veranschlagt sind die Mietaufwendungen für
beitnehmerinnen sind für 2013/2014 auf der
das von dem Landesbetrieb SBH 1 Schulbau
Basis der Personalkosten 2011 ermittelt worHamburg angemietete Bürogebäude An der
den, zuzüglich einer Steigerung von 1,5% pro.
Stadthausbrücke 1.
6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Al- 9.2.2 Aufwendungen für die Bewirtschaftung und•
Unterhaltung des eigengenutzten Gebäudes.
tersversorgung und für Unterstützung
9.3 Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb
6.2.2 Versorgung für Beamte
9.3.1 Geschäfts- und Büroausstattung, Bücherei
6.2.3 Versorgung für Arbeitnehmer
Veranschlagt sind u. a. die Aufwendungen für
Die Versorgungsbezüge für Beamte und Bedie Beschaffung von Geräten und Ausstatschäftigte werden nach der Ubergangsregetungsgegenständen bis 5 Tsd. Euro im Einzellung mit einem Festbetrag gedeckelt. Dabei
fall sowie Aufwendungen für ihre Wartung und
wird der bisherige Zuschlag für VersorgungsleiReparatur, Aufwendungen für Schreib- und Zeistungen für einen Übergangszeitraum auf dem
chenbedarf, Ingenieur-Haftpflichtversicherung,
Niveau des Jahres 2010 durchgeschrieben
Büro- und Verbrauchsmaterial, Post- und Fern(Festbetrag, vgl. Position 4.3). Die Versormeldegebühren, Kopien, Lichtpausen, Bücher,
gungszahlungen für ehemalige SBH-BeschäfZeitschriften und sonstige Geschäftsbedürftigte werden anteilig dem Wirtschaftsplan zunisse. Soweit Intendanzleistungen von anderen
gerechnet und ergebniswirksam,. sobald die
Dienststellen erbracht werden, sind die vom
Höhe des eingestellten Festbetrages überLandesbetrieb SBH 1 Schulbau Hamburg zu erschritten wird.
stattenden Kosten hier ebenfalls berücksichtigt. Bei Bedarf können auch Honorare für
6.2.5 Pensionsrückstellung (Zuführung)
Werkverträge und befristete Verträge für Hilfs6.2.6 Rückstellung Beihilfe (Zuführung)
kräften bezahlt werden.
5.8
und
5.9 Instandhaltung der allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen
28
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode Drucksache 2015317
9.3.2 Rechts- und Beratungskosten
Hierunter fallen Aufwendungen für nicht aktivierungsfähige Beratungsleistungen und Leistungen im Rechtsverkehr, z.B. für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens oder Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen.
93.3 Information und Kommunikation (luK)
Veranschlagt sind Aufwendungen für die Beauftragung externer Servicedienste (z. B. Aufwendungen für den laufenden lT-Betrieb durch
Dataport einschließlich ESARI-Dienstleistungen) und für die Inanspruchnahme des Behördentelefonnetzes (Kostenerstattung an Dataport) durch Landesbetrieb SBH 1 Schulbau
Hamburg.
Außerdem beinhaltet der Ansatz Mittel für die
Beschaffung von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Software sowie für Softwarepflege
und Wartung von Hardware für laufende lT-Verfahren. Bei Bedarf können auch Honorare für
Werkverträge und befristete Verträge für Hilfskräften bis maximal 5. Tsd. Euro bezahlt werden.
94 Übrige sonstige Aufwendungen
9.4.1 Prüfungskosten
Veranschlagt sind die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Prü
fungsabteilung der Finanzbehörde.
18. Außerordentliche Erträge
18.1 Gewährleistung der Versorgungszusage durch
die Freie und Hansestadt Hamburg,
18.2 Gewährleistung der Altersteilzeit-Zusagen
durch die Freie und Hansestadt Hamburg,
18-3 Gewährleistung der Beihilfen durch die Freie
und Hansestadt Hamburg
Gewährleistungszusagen gem. Nr. 3.2.2.2 der
VV zu §26 LHO für die Bereiche Pensionen,
Beihilfe, Altersteilzeit. Der Aufwand für Zuführungen an die Rückstellung im Zusammenhang mit dem beim Landesbetrieb SBH 1
Schulbau Hamburg beschäftigten Personal
wird im Wirtschaftsplan durch die Einstellung
einer außerordentlichen Ertragsposition „Gewährleistung der Versorgungszusagen durch
die Freie und Hansestadt Hamburg" bzw. einer
werthaltigen Forderung gegen die Freie und
Hansestadt Hamburg in der Bilanz neutralisiert.
22.
23.
Verlustübernahme bzw. Abführungen an
den Haushalt
Ohne Ansatz: Ein Verlustausgleich aus dem
Haushalt • ist generell nicht vorgesehen. Das
Geschäftsmodell für den Landesbetrieb SBH 1
Schulbau Hamburg sieht kostendeckende Leistungsentgelte auf Basis der mit dem Sondervermögen Schulimmobilien geschlossenen
Dienstleistungsverträge vor. Uberschüsse sind
an die HGV abzuführen, sollen dem Schulbau
jedoch weiterhin zu Verfügung stehen.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Die Wirtschaftsplanung für den Landesbetrieb
SBH 1 Schulbau Hamburg schließt sowohl für
das Jahr 2013 als auch für das Jahr 2014 mit
einem ausgeglichenem Ergebnis.
B.
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung bildet den Zahlungsmittelstrom (cash-flow) ab und ermöglicht eine Darstellung des voraussicFitlicheti Finanzmittelbedarfs - insbesondere Investitionen - und seiner Deckung (Abbildung von nicht zahlungswirksamen Ertrags- und Aufwandspositionen wie Abschreibungen, Rückstellungen). Die Kapitalflussrechnung wird in drei Stufen vorgenommen.
Kapitalfluss I•
Der Kapitalfluss 1 aus operativer Tätigkeit wird aus
dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis (Positionen 1 bis 7) des Erfolgsplans • abgeleitet,
indem nicht zahlungswirksame •Aufwendungen und
Erträge herausgerechnet werden. Die gebildeten
Rückstellungen (Zuführungen zu den Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen) werden unter
Position 7 (außerordentliches Ergebnis) neutralisiert.
Kapitalfluss II
Im Kapitalfluss II wird die Investitionstätigkeit dargestellt.
9. Investitionen/Desinvestitionen
Als Investitionen werden Anschaffungen des
Anlagevermögens veranschlagt. Desinvestitionen sind Mobilisierungen durch Verwertung
von Anlagevermögen.
9.5 lT-Maßnahmen
Das Investitionsvolumen ist vorgesehen für notwendige Ersatzbeschaffungen vorhandener
Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie
Neubeschaffungen vornehmlich •im Bereich
der lT-Technik. Außerdem veranschlagt sind
29
Drucksache 20/5317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Mittel für kleinere Umbauten mi Zusammenhang mit den Raumnutzungen für Verwaltungseinheiten des Landesbetriebes SBH 1 Schulbau Hamburg sowie Investitionsmittel für ITBaumaßnahmen und für den Einsatz von ITTechnik im Rahmen von Modernisierungsvorhaben der Verwaltung durch Steigerung der Ef-
/
30
fektivität und Effizienz auf Grund der Unterstützung mit lT-Technik.
Kapitalfluss III
Im Kapitalfluss III wird die Finanzierungstätigkeit
berücksichtigt. Der Kapitalfluss II1 weist die Bestandsveränderung an Liquidität zur Vorperiode aus.
der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Drucksache 2015317
Anlage 4
Überleitungsprotokoll Wirtschaftsplan-Erfotgsplan
Ergebnis Ausatz
2011 2012
Kontenbezeichnung
in
Tsd.
€_____
2 3
neatz neu Anstatt neu Ansatz neu Ansatz neu
2013 2013 2014 2014
SBH
58K SEH
Beil
.sflleis- Vermögen Dienselets- Vermögen
Die
4 5 6 7
& ERFOLGSPLAN 1. Umsetzerläse
1.1 Erträge aus Vermietung allgemeinbildender Schulen
1.2 Erträge aus Vermietung beruflicher Schulen
1-3 Erträge aus Erstattungee für sonstige Leistungen
1.4 Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen
1.5 Erträge aus der Vermietungen Dritte
142.041 149.640
29-553 29.739
0 3.500
1.800 2130
120 120
297.300 - 305.086
51.660
49.716
0
0
2100
2.100
5.412
4.884
6 -
Neue Positionen
109712
69.439
1.1 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen - Sanierung eäg. Schuten
- 6.911
3629
1.2 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen - Sanierung benitliche Schulen
95.529
105.904 - allg.
Schufen
Neubauten
1.3 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen 415116
o
1.4 Erlöse Tor erbrachte Bauleistungen - Neubauten beruflich. Schulen
20.000
20.000
1.5 Erlöse für erbrachte Bauleistungen - Mobile Klassenraun,e
144.599
146.004
1.6 Ertrage LE für Instandhaltung und BWK allg. Schulen
21260
23-256
1.7 Ertrage LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schuten 4.827
4.584
1.8 Ertrage LE Tor Oeachäöabesorgung 364.260
392.818 3M.0001 409.422
171514 185.729
Summe 1.
4. Sonstige betriebliche Erträge
4.1 Ertrage aus Bewirtschsttungskostenvorauszahlungen allg. Seit
4.2 Ertrage aus Bewirtschsttuegekostenvorauszahlungen beruft Sch.
4.3 Eretsttungee im Zusammenhang Modell HH-Süd
4.4 Schadenersatzleistungen
4.5 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
4.6 Sonstige Erträge -
4.7 Pariodentremde Erträge
4.8 Auflösung Sonderpasten für Investitionszuschüsse
4-9 Zuschuss für Versorgungszuschläge (Festbetrag)
S.... 4.
-
122.055
11.753 12.227
0252 0
0 0
5.929 35
9.543 0
2-351 1.000
0 2.337
0 0 0 '0
0 0 0 0
0 0 0 0
135 0 135 0
0 0 0 0
0 2.100 0 2.200
2-337 0 - 2-337 0
143.456 137.657
2.472 2,100 2.472 2.200
5. Aufwendungen aus Geschäftstättgkett
76.551 83.943
5.1 Bewirtschaftung der allgemeinbildenden Schulen
12-865 7.813
- 5-2 Bewirtschaftung der beruflichen Schulen
44.270 44.385
5.3 Instandhaltung der allgemeinbildenden schulen
7.228 6.022
5.4 Instandhaltung der beruflichen Schulen .
52.159 6.000
5.5 Nicht sktivierbare Planungskosten und Baumaßnahmen
11118 2.677
5.6 Mieten und Pachten
5.7 Pacitity-Management-Leistungee Modell Hit-Süd, Bestand (Leistungsentgelt II) 11.153 18.566
5.8 Faoitity . Msnagement-Leietungen Modell HH-Süd, Erweiterung (Leistungsentgelt II) 0 6.200
0 9.620
5.9 Facility-Management-Le'stuegen FIiBB-Tranche (Leistungsentgelt II)
1-481 1.540
510 Gebäudeversicherung
5.11 Gebäudeecan / Aulmaß
76.168
77.472
12666
12-666
39-391 - 38.505
6.729
6.890 -
0
0
10.000
111000
19-166
5-581
- 10.000 -
1.540
1000
Neue Positionen
70.153
5.1 Aufwand für bezogene Leistungen - Sanierung allg. Schulen
3.210
5.2 Aufwand für bezogene Leistungen-Sanierung berottiche Schulen
93.725
5.3 Aufwand fürbezogene Le/stungen- Neubauten aeg. Schulen
5.4 Aufwand für bezogene Leistungen - Neubauten berufliche Schuten
20.000
5.5 Aufwand für bezogene Leistungen - Mob/le Kiassenräume
1292
5.10 Aufwandssanierung
- 17.095
- 6.116
84.543
4.059
20.000
4.762
146,259
5.1 LE für Instandhaltung und BWK allgen,e/nbildende Schulen
23.260
52 LE für Instandhaltung und BWK berufliche Schulen
4.594
53 LE für Geschäftsbesorgung
Summe 5.
-
6. Personataufwendungen
6.1 Gehälter und Löhne
6.11 Beamtenbezüge
6.1.2 Arbeiteehmerentgette
6.1.3 Sonstine Personalautwendungen -
Summe 6.1
6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen Für Altersversorgung und für
.Unterstützung
6-21 Arbeitgeberseholt Sozialversicherung Arbeitnehmer
.
6.2.2 Versorgung für Beamte,
.
6.2.3 Versorgung für Arbeitnehmer
6.2.4 Beihilfe, Unterstützung, Fürsorgeleistungen
8.2.5 Pensionsrückstellung (Zuführung)
6.2.6 Rückstellung Beihilfe (Zuführung)
6.2.7 Rückstellung für Allersteilzeit (Zuführung)
6.2.8 Beitrage zur Unfallkasse Nord
Summe 6.2 '
Summe 6.
18.976
5.525
10.000
1.540
2.000
144.599
- 231256
4.621
223.425 166.766
343.806 212.389 361.243 210.725
2.841 1373
18101 19.187
876 429
21.8181 22.989
3.424 0 3475 0
15.651 0 16.177 0
600 0 600 0
19.675 0 20.252 - 0
3.777 3366
665 609
-236 1.728
179 143
5.350 8.094
1174 1.102
2.638 0
- 0 0
13.747 44
15,2
35.565 38.431
3.055 0 3.110 0
609 0609 0
1.728 0 1.728 0
150 0 150 0
6.865 0 7.687 0
1.335 0 1.411 0
2.030 0 1.510 0
6 0 6 0
15.778 0 16.217 0
35.653 0 36.469 0
31.
Drucksache 2015317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg -20. Wahlperiode
Überleitungsprotokoll Wlrtschaftsplan-Erfolgsplan
noch Anlage 4
Ergebnis Absatz
2011 2012
Kontenbezeichnung
in Tsd. €
2 3
A. ERFOLGSPLAN
8.2 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände darf Sachanlagen
8.3 Abschreibungen auf Gmndstücke und Gebäude
Summe 8.
0
791.521 54.000
797.527 54.000
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9.1 Personalbedingte Aufwendungen
141 100
9.1.1 Aus- und Fortbildung
9.1.2 Reisekosten
40 17
9.1.3 Zusatzversorgung und Ausgleichszahlungen für übergehendes Personal
0 44
20.247 23.700
9.1.4 Erstattung von Personeleufwand -
Summe 9.1
20.428123.861
9.2 Aufwendungen für eigengenutzte Dienstgebäude 921 Mieten für Verwaltungsgebäude 561-1
9.2.2 Bewirtschaftung und Unterredung
Summe 9.2
-
-
-
1.141 1-115
114 146
1.255 -1.201
9.3 Aufwendungen für den Geschäftabetrieb
9.3.1 Geschäftsbederf, Biiroausetattun, Bücherei
912 1.025
9.3.2 Rechts- und Beratungskosten
1.135 0
9-3.3 luK
- 442 1.116
9.3.4 Umzugskosten
4 0
Summe 9.3
.
2.493 2.141
9.4 Übrige sonstige Aufwendungen
9.4.1 Prüfungskossen
.
4 10
9,4.2 Sonstige betriebt. Aufwendungen
12.019 0
9.4.3 Sonstige nicht aktivierbare Leistungen ‚
2 0
9.4.4 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 18.420 0
9.4.5 Perlodsnfmmde Aufwendungen
17.502 0
Summe 9.4
47.947 10
Summe 9.
72,123 27.274
10. Ergebnis d. lfd.
Geschäftstätigkeit .
.
- 811.670 18.915
13. Zinsen und ähnliche Erträge
41
14. Abschreibungen auf Finenzaffla g en und auf Wertpapiere des UhrlauNarmögenre
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
70.917 91,259
15.1 Zinsen auf Grundvermögen
65.252 e5,143
15.2 Kreditzinsen
.
257 17.320
15.3 Zinsanteil Modell HEI-Süd (Leistungsentgelt 1)
. ' 5.408 8196
15.4 Zinsanteil Gebäude Am Sandtorpark
16. Finanzergebnis
17. Ordentliches Ergebnis
.
-70.876 -91.259
•882,546 -74.344
-
18. Außerordentliche Erträge
18.1 Gewährleistung der Versorgungseusage durch die FHH ‚
18.2 Gewährleistung der Altersteilzeil-Zusagen durch die EI-IM
18.3 Gewährleistung der Beihilfen durch die EI-IM
18.4 Außerordentliche Ertrage
19. AußerordentlicheAufwendungen -
-
20. Außerordentliches Ergebnis
21. Steuern vom Einkommen und Ertrag
22.a Verlustübernahme aus dem Haushalt (Betrlebsmittaizuschüsse)
22.b Abführungen
an den Haushalt
23. Jahresüberschus&Jahrosfehlbetrag
9.162 9.196
5.360 8.094
2.638 0
1.174 ‚ 1.102
0
9.162 9.198
4n'13841-05.148
Anmerkungen:
Bei dem Ergebnis 2011 handelt es sich um den vorläufigen, ungeprüften Jahresabschluss 2011.
Bei der Entflechtung der Wirtschaftspläne war es zum Einen notwendig. Umschichtungen zwischen den Konten vorzunehmen. Zum Anderen worden neue
Konten zur Abbildung der Leistungsbeziehungen zwischen GEH Vermögen und SBH Dienstleistungen eingerichtet. Diese sind in der Summe haushaltsneutral.
32
Drucksache 20/5317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Anlage 5
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33
Drucksache 20/5317
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - 20. Wahlperiode
Anlage 6
-
§
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34
1
2 2-5
18
(20
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg —20. Wahlperiode
Drucksache 2015317
Anlage 7
Personalressourcen
Stellenverlagerungen aus Kapitel 9045 in
den neu zu gründenden Landesbetrieb
Immobilienmanagement und
Grundvermögen zum 01.01.2013
Lfd.Nr. Wertigkeit Anzahl
1 A15 1
2 A14
Al2 2
E 1 1
E14 1
Ei3Ü
1
6
E13 2
8 E12 4
9 Ell •2
8 stellen Vertragscontrolling HIBB-Tranche
g stellen Bewirtschaftung soV/Eigentümerfunktion
Lfd.Nr. Kapitel Anzahl Stellenveränderungen Erläuterung
Umwandlungen
1 9045 4 Arbeitnehmer E 12 Neuausrichtung von Bau und der
in Bewirtschaftung der staatlichen
Planstellen Amtsrat 12 Schulimmobilien
Hebungen
1 9045 1 RR A13 nach ORR A14 Neuausrichtung von Bau und der
Bewirtschaftung der staatlichen
Schulimmobilien
2 9045 1 TAR Al2 nach RR A 13 Neuausrichtung von Bau und der
Bewirtschaftung der staatlichen
Schulimmobilien
3 9045 1 Al A 9 m.Z. nach RA All Neuausrichtung von Bau und der
Bewirtschaftung der staatlichen
Schulimmobilien
4 9045 1 ROIA1O nach RAA11 Neuausrichtung von Bau und der
Bewirtschaftung der staatlichen
Schulimmobilien
Begründung
Die Neuausrichtung erfordert strukturelle Anpassungen und Flexibilität in der Personalwirtschaft.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch Stellenstreichung im Budget gesichert.
Gestaltung und Layout: Lüteke Wulff, Rondenbarg 6, 22525 Hamburg. Tel. (040) 23 51 29-0
35