Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.05.2015
Nr.
1519 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.06.2015
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG
hier: Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SWK Stadtwerke
Krefeld AG und der SWK SERVICE GmbH
Beschlussentwurf:
Der Vertreter der Stadt wird angewiesen in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG den
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beendigung und Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 20.12.2005 in
der Fassung vom 10.12.2013 zwischen der SWK Stadtwerke Krefeld AG als Organträger und der SWK SERVICE GmbH als Organgesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezembers 2015 zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1519 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die SWK SERVICE GmbH ist Komplementärin und damit Geschäftsführerin der Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG, also der Gesellschaft, durch welche die SWK eine Windkraftanlage in Straelen betreibt. Kommanditist ist die SWK ENERGIE GmbH. Der Rat der Stadt Krefeld hat dem
mit Beschluss vom 08.04.2014 (Vorlage 5911/14) der Beteiligung unter Bedingung der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zugestimmt. Mit Schreiben vom 05.06.2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf
die kommunalrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt und die Beteiligung ist so vollzogen worden.
In der Umsetzung befindet sich zurzeit noch die von Anfang an für später geplante und sich aus der Beschlussfassung des Rates ebenfalls ergebende Veräußerung von 25,1% der Geschäftsanteile an der Kommanditgesellschaft, also der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG WP STRA III an den Eigenbetrieb VVS der Gemeinde Straelen, der die Position des zweiten Kommanditisten erlangen soll. In diesem
Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass der Eigenbetrieb VVS der Gemeinde Straelen keine
Anteile an der SWK SERVICE GmbH erhalten soll.
Die Eintragung der SWK ENERGIE GmbH als Kommanditistin ins Handelsregister der Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG und Sitzverlegung dieser Gesellschaft nach Straelen sind am
12.03.2015 erfolgt.
Damit schließt sich die Veräußerung der Anteile an der SWK SERVICE GmbH von der SWK Stadtwerke
Krefeld AG an die SWK ENERGIE GmbH an. Damit wird eine Zuordnung der SWK SERVICE GmbH, die jetzt
im Bereich der Energieerzeugung der SWK tätig ist, zum Geschäftsfeld der Energie erreicht. Das war von
Beginn an beabsichtigt.
Vor dem Vollzug der Veräußerung ist aber zu beachten, dass hierzu noch der bestehende Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag der SWK SERVICE GmbH und der SWK Stadtwerke Krefeld AG aufgehoben
werden muss, was nur zum Ablauf eines Kalenderjahres zulässig ist (§ 296 Abs. 1 AktG).
Die Zustimmung der Hauptversammlung ist erforderlich nach § 119 Abs. 2 AktG.