Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SWK Stadtwerke Krefeld AG und der SWK SERVICE GmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SWK Stadtwerke Krefeld AG und der SWK SERVICE GmbH) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SWK Stadtwerke Krefeld AG und der SWK SERVICE GmbH) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SWK Stadtwerke Krefeld AG und der SWK SERVICE GmbH)

öffnen download melden Dateigröße: 270 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.05.2015 Nr. 1519 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.06.2015 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SWK Stadtwerke Krefeld AG und der SWK SERVICE GmbH Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen in der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG den folgenden Beschluss zu fassen: Der Beendigung und Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 20.12.2005 in der Fassung vom 10.12.2013 zwischen der SWK Stadtwerke Krefeld AG als Organträger und der SWK SERVICE GmbH als Organgesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezembers 2015 zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1519 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die SWK SERVICE GmbH ist Komplementärin und damit Geschäftsführerin der Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG, also der Gesellschaft, durch welche die SWK eine Windkraftanlage in Straelen betreibt. Kommanditist ist die SWK ENERGIE GmbH. Der Rat der Stadt Krefeld hat dem mit Beschluss vom 08.04.2014 (Vorlage 5911/14) der Beteiligung unter Bedingung der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zugestimmt. Mit Schreiben vom 05.06.2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die kommunalrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt und die Beteiligung ist so vollzogen worden. In der Umsetzung befindet sich zurzeit noch die von Anfang an für später geplante und sich aus der Beschlussfassung des Rates ebenfalls ergebende Veräußerung von 25,1% der Geschäftsanteile an der Kommanditgesellschaft, also der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG WP STRA III an den Eigenbetrieb VVS der Gemeinde Straelen, der die Position des zweiten Kommanditisten erlangen soll. In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass der Eigenbetrieb VVS der Gemeinde Straelen keine Anteile an der SWK SERVICE GmbH erhalten soll. Die Eintragung der SWK ENERGIE GmbH als Kommanditistin ins Handelsregister der Energiepark StraelenAuwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG und Sitzverlegung dieser Gesellschaft nach Straelen sind am 12.03.2015 erfolgt. Damit schließt sich die Veräußerung der Anteile an der SWK SERVICE GmbH von der SWK Stadtwerke Krefeld AG an die SWK ENERGIE GmbH an. Damit wird eine Zuordnung der SWK SERVICE GmbH, die jetzt im Bereich der Energieerzeugung der SWK tätig ist, zum Geschäftsfeld der Energie erreicht. Das war von Beginn an beabsichtigt. Vor dem Vollzug der Veräußerung ist aber zu beachten, dass hierzu noch der bestehende Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag der SWK SERVICE GmbH und der SWK Stadtwerke Krefeld AG aufgehoben werden muss, was nur zum Ablauf eines Kalenderjahres zulässig ist (§ 296 Abs. 1 AktG). Die Zustimmung der Hauptversammlung ist erforderlich nach § 119 Abs. 2 AktG.