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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4751 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.01.2018 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017 Beschlussentwurf: Der Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH wird angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: Für das Geschäftsjahr 2017 wird die Dr. Heilmaier & Partner GmbH als Prüfungsgesellschaft bestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4751 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH bedarf die Gesellschaft des im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Gemäß § 13 Satz 1 fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse einstimmig; damit ist sichergestellt, dass Krefelder Belange hinreichende Berücksichtigung finden. Gegen die Bestellung der Dr. Heilmaier & Partner GmbH als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 ergeben sich keine Bedenken. Der Aufsichtsrat hat den im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlusspunkt in seiner Sitzung am 24.11.2017 beraten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.