Daten
Kommune
Krefeld
Größe
346 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.08.2017
Nr.
4292 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/20 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
05.10.2017
Bezirksvertretung Mitte
07.11.2017
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
07.11.2017
Betreff
4. Baustufe zur Förderung von Lichtsignalanlagen in Krefeld
- Erneuerung und Umbau von 6 Lichtsignalanlagen
- Kostenfestsetzung
Beschlussentwurf:
Für die Bezirksvertretung Krefeld Nord:
Die Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung werden zur Kenntnis genommen.
Für die Bezirksvertretung Krefeld Mitte:
Die Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung werden zur Kenntnis genommen.
Für den Bauausschuss:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt die in der Vorlage genannten Maßnahmen
zur Verbesserung des Verkehrsablaufes, die Erneuerung und den Umbau von 6 Lichtsignalanlagen. Die
Kosten werden auf 1.570.000,00 EUR festgesetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4292 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602020000 - Verkehrstechnik
78520000 - Tiefbaumaßnahmen
7.666161.700.100 - Ern. LZA
ÖPNV - Beschleunigung
4. BA
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
0,00 EUR
Sachkosten
0,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
43.000,00 EUR
Kosten insgesamt
43.000,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
5.398,00 EUR
- 37.602,00 EUR
Bemerkungen
Ermittlung Kapitalkosten:
- Technische Anlagen (LSA): Abschreibungsdauer 30 Jahre ->
- Straßenbau: Abschreibungsdauer 50 Jahre ->
- Planungskosten etc.: Abschreibungsdauer 40 Jahre ->
27.433,33 € pro Jahr
12.820,00 € pro Jahr
2.650,00 € pro Jahr
Summe: 42.903,33 € pro Jahr
Ermittlung Folgekosten:
Durch die Umrüstung auf LED-Signalgeber ergibt sich eine Verringerung der Stromkosten und des Aufwandes für den Lampenwechsel bei 4 LSA.
- Stromkosten:
- Lampenwechsel (2-mal jährlich):
- Lampenkauf (2-mal jährlich):
3.400,00 € pro Jahr
1.304,00 € pro Jahr
694,00 € pro Jahr
Summe: 5.398,00 € pro Jahr
Begründung
Seite 2
Im Zuge der 4. Baustufe zur „Errichtung und Erneuerung der LZA (Lichtzeichenanlage) zur ÖPNVBeschleunigung“ sollen insgesamt sechs Lichtsignalanlagen (LSA) an den Knotenpunkten
1.
2.
3.
4.
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6.
Moerser Straße / Breitendyk (K 51),
Moerser Straße / Bismarckstraße (K 142),
Leyentalstraße / Lessing Straße / Goethe Straße (K 131),
Philadelphiastraße / Hansastraße / Bahnstraße (K 16),
Deutscher Ring / Kölner Straße (K 33) und
Gladbacher Straße / Alter Deutscher Ring (K 32)
umgebaut werden.
Es sollen nicht verkehrsabhängig steuerbare LSA im Rahmen des GVFG-Titels – Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden – straßenzugweise und ÖPNV-linienbezogen gegen verkehrsabhängige
und rechnergesteuerte LSA ausgetauscht werden.
Durch die neuen Steuergeräte und der damit verbundenen Priorisierung der ÖV-Busse und Straßenbahnen lassen sich an allen Einzelknoten deutliche Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreichen.
Diese 4. Baustufe umfasst in Abstimmung mit der SWK MOBIL GmbH als ÖPNV-Betreiber folgende Straßenzüge für die Bus- bzw. Straßenbahnbeschleunigung:
Moerser Straße - Philadelphiastraße - Am Hauptbahnhof
Auf diesen Straßen fahren je nach Streckenabschnitt bis zu 3 Buslinien bzw. 2 Straßenbahnlinien. Insgesamt betroffen sind die Linien: 042, 043, 052, 054, 057, 060.
Neben den neuen Steuergeräten, als Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung des Verkehrsablaufs für alle Verkehrsteilnehmer, sind an allen Kreuzungen auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung
der Barrierefreiheit vorgesehen. Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind:
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Verbesserung der Radwegeführung
Absenkung von Fußgänger- und Radwegfurten
Einbau von Orientierungspflaster für Sehbehinderte
Installation von Blindentastern an den Fußgängerfurten
Ausrüstung der Steuergeräte mit Funkempfängern für die ÖV-Anmeldungen
Neuverkabelung der LSA für die Kommunikation mit dem Verkehrsleitrechner
Signale in LED-Technik, auch zur Energieeinsparung
Barrierefreier Ausbau nach DIN 18024-1
Einige Kreuzungen befinden sich im Zuständigkeitsbereich zweier Bezirksvertretungen.
Im Bereich der Bezirksvertretung
Krefeld Mitte und Krefeld Nord
Krefeld Mitte
Kreuzung / Besonderheiten
Moerser Straße / Breitendyk (K 51)
Änderung und Verbesserung der Radwegeführung durch u.a.
indirekte Linksabbieger
Moerser Straße / Bismarckstraße (K 142)
Änderung und Verbesserung der Radwegeführung durch u.a.
indirekte Linksabbieger
Leyentalstraße / Lessing Straße / Goethe Straße (K 131)
Hinzunahme zweier neuer Fußgängerquerungen auf der Lessing- und der Leyentalstraße (südliches Ende)
Philadelphiastraße / Hansastraße / Bahnstraße (K 16)
Änderung der Radwegeführung
Begründung
Seite 3
Getrennte Signalisierung für Rad- und Fußgänger
Deutscher Ring / Kölner Straße (K 33)
Änderung der Radwegeführung
Verbreiterung der Fußgängerfurt
Gladbacher Straße / Alter Deutscher Ring (K 32)
Änderung der Radwegeführung
Die Lagepläne der sechs Knotenpunkte sind als Anlagen beigefügt.
Kosten:
Gewerke
LSA Gerätetechnik:
LSA Tiefbau
Anstrich Signalmaste:
Kabellieferung:
Netzanschlüsse:
Straßenumbau:
Markierungsarbeiten - Leiteinrichtungen, Beschilderung:
Bauleitung durch Ingenieurbüro
Planungskosten, Eigenleistung, Unvorhergesehenes
Gesamtsumme:
Euro brutto
600.000,00 €
200.000,00 €
10.000,00 €
11.000,00 €
2.000,00 €
600.000,00 €
41.000,00 €
45.000,00 €
61.000,00 €
1.570.000,00 €
Das Rechnungsprüfungsamt hat hinsichtlich der Kostenermittlung für die LSA-Gerätetechnik, den Straßenumbau und die Markierungsarbeiten – Leiteinrichtungen, Beschilderung keine Bedenken erhoben.
Es ist vorgesehen für die Maßnahme in 2018 einen Zuschussantrag zu stellen. Es wird mit einer Förderung
von 65 v. H. gerechnet.
Finanzierung:
Die Gesamtkosten sind Bestandteil im Entwurf des Investitionsprogrammes 2019 bis 2022 und werden
über die Maßnahme Nr. 7.666.161.700.100 „Errichtung und Erneuerung der LZA zur ÖPNVBeschleunigung 4.BA“ abgewickelt.
Zeitplan:
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2018:
2019:
2020:
2021:
2022:
Zuschussantrag stellen
Nach Bewilligung Durchführung der Ausschreibungen
Bauphase
Bauphase
Bauphase