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Verwaltungsvorlage (4. Baustufe zur Förderung von Lichtsignalanlagen in Krefeld - Erneuerung und Umbau von 6 Lichtsignalanlagen - Kostenfestsetzung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
346 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.08.2017 Nr. 4292 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/20 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 05.10.2017 Bezirksvertretung Mitte 07.11.2017 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 07.11.2017 Betreff 4. Baustufe zur Förderung von Lichtsignalanlagen in Krefeld - Erneuerung und Umbau von 6 Lichtsignalanlagen - Kostenfestsetzung Beschlussentwurf: Für die Bezirksvertretung Krefeld Nord: Die Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung werden zur Kenntnis genommen. Für die Bezirksvertretung Krefeld Mitte: Die Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung werden zur Kenntnis genommen. Für den Bauausschuss: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt die in der Vorlage genannten Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes, die Erneuerung und den Umbau von 6 Lichtsignalanlagen. Die Kosten werden auf 1.570.000,00 EUR festgesetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4292 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602020000 - Verkehrstechnik 78520000 - Tiefbaumaßnahmen 7.666161.700.100 - Ern. LZA ÖPNV - Beschleunigung 4. BA Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 0,00 EUR Sachkosten 0,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 43.000,00 EUR Kosten insgesamt 43.000,00 EUR abzüglich - Erträge - Einsparungen 5.398,00 EUR - 37.602,00 EUR Bemerkungen Ermittlung Kapitalkosten: - Technische Anlagen (LSA): Abschreibungsdauer 30 Jahre -> - Straßenbau: Abschreibungsdauer 50 Jahre -> - Planungskosten etc.: Abschreibungsdauer 40 Jahre -> 27.433,33 € pro Jahr 12.820,00 € pro Jahr 2.650,00 € pro Jahr Summe: 42.903,33 € pro Jahr Ermittlung Folgekosten: Durch die Umrüstung auf LED-Signalgeber ergibt sich eine Verringerung der Stromkosten und des Aufwandes für den Lampenwechsel bei 4 LSA. - Stromkosten: - Lampenwechsel (2-mal jährlich): - Lampenkauf (2-mal jährlich): 3.400,00 € pro Jahr 1.304,00 € pro Jahr 694,00 € pro Jahr Summe: 5.398,00 € pro Jahr Begründung Seite 2 Im Zuge der 4. Baustufe zur „Errichtung und Erneuerung der LZA (Lichtzeichenanlage) zur ÖPNVBeschleunigung“ sollen insgesamt sechs Lichtsignalanlagen (LSA) an den Knotenpunkten 1. 2. 3. 4. 5. 6. Moerser Straße / Breitendyk (K 51), Moerser Straße / Bismarckstraße (K 142), Leyentalstraße / Lessing Straße / Goethe Straße (K 131), Philadelphiastraße / Hansastraße / Bahnstraße (K 16), Deutscher Ring / Kölner Straße (K 33) und Gladbacher Straße / Alter Deutscher Ring (K 32) umgebaut werden. Es sollen nicht verkehrsabhängig steuerbare LSA im Rahmen des GVFG-Titels – Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden – straßenzugweise und ÖPNV-linienbezogen gegen verkehrsabhängige und rechnergesteuerte LSA ausgetauscht werden. Durch die neuen Steuergeräte und der damit verbundenen Priorisierung der ÖV-Busse und Straßenbahnen lassen sich an allen Einzelknoten deutliche Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreichen. Diese 4. Baustufe umfasst in Abstimmung mit der SWK MOBIL GmbH als ÖPNV-Betreiber folgende Straßenzüge für die Bus- bzw. Straßenbahnbeschleunigung: Moerser Straße - Philadelphiastraße - Am Hauptbahnhof Auf diesen Straßen fahren je nach Streckenabschnitt bis zu 3 Buslinien bzw. 2 Straßenbahnlinien. Insgesamt betroffen sind die Linien: 042, 043, 052, 054, 057, 060. Neben den neuen Steuergeräten, als Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung des Verkehrsablaufs für alle Verkehrsteilnehmer, sind an allen Kreuzungen auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind: o o o o o o o o Verbesserung der Radwegeführung Absenkung von Fußgänger- und Radwegfurten Einbau von Orientierungspflaster für Sehbehinderte Installation von Blindentastern an den Fußgängerfurten Ausrüstung der Steuergeräte mit Funkempfängern für die ÖV-Anmeldungen Neuverkabelung der LSA für die Kommunikation mit dem Verkehrsleitrechner Signale in LED-Technik, auch zur Energieeinsparung Barrierefreier Ausbau nach DIN 18024-1 Einige Kreuzungen befinden sich im Zuständigkeitsbereich zweier Bezirksvertretungen. Im Bereich der Bezirksvertretung Krefeld Mitte und Krefeld Nord Krefeld Mitte Kreuzung / Besonderheiten Moerser Straße / Breitendyk (K 51) Änderung und Verbesserung der Radwegeführung durch u.a. indirekte Linksabbieger Moerser Straße / Bismarckstraße (K 142) Änderung und Verbesserung der Radwegeführung durch u.a. indirekte Linksabbieger Leyentalstraße / Lessing Straße / Goethe Straße (K 131) Hinzunahme zweier neuer Fußgängerquerungen auf der Lessing- und der Leyentalstraße (südliches Ende) Philadelphiastraße / Hansastraße / Bahnstraße (K 16) Änderung der Radwegeführung Begründung Seite 3 Getrennte Signalisierung für Rad- und Fußgänger Deutscher Ring / Kölner Straße (K 33) Änderung der Radwegeführung Verbreiterung der Fußgängerfurt Gladbacher Straße / Alter Deutscher Ring (K 32) Änderung der Radwegeführung Die Lagepläne der sechs Knotenpunkte sind als Anlagen beigefügt. Kosten: Gewerke LSA Gerätetechnik: LSA Tiefbau Anstrich Signalmaste: Kabellieferung: Netzanschlüsse: Straßenumbau: Markierungsarbeiten - Leiteinrichtungen, Beschilderung: Bauleitung durch Ingenieurbüro Planungskosten, Eigenleistung, Unvorhergesehenes Gesamtsumme: Euro brutto 600.000,00 € 200.000,00 € 10.000,00 € 11.000,00 € 2.000,00 € 600.000,00 € 41.000,00 € 45.000,00 € 61.000,00 € 1.570.000,00 € Das Rechnungsprüfungsamt hat hinsichtlich der Kostenermittlung für die LSA-Gerätetechnik, den Straßenumbau und die Markierungsarbeiten – Leiteinrichtungen, Beschilderung keine Bedenken erhoben. Es ist vorgesehen für die Maßnahme in 2018 einen Zuschussantrag zu stellen. Es wird mit einer Förderung von 65 v. H. gerechnet. Finanzierung: Die Gesamtkosten sind Bestandteil im Entwurf des Investitionsprogrammes 2019 bis 2022 und werden über die Maßnahme Nr. 7.666.161.700.100 „Errichtung und Erneuerung der LZA zur ÖPNVBeschleunigung 4.BA“ abgewickelt. Zeitplan: o o o o o 2018: 2019: 2020: 2021: 2022: Zuschussantrag stellen Nach Bewilligung Durchführung der Ausschreibungen Bauphase Bauphase Bauphase