Daten
Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr 2017
-sowie Antrag der SPD-Fraktion-
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
3080 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 pl Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung West
02.11.2016
Bezirksvertretung West
12.09.2017
Bezirksvertretung West
09.11.2017
Betreff
Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW
Haushaltsjahr 2017
-sowie Antrag der SPD-FraktionBeschlussentwurf:
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Verwendungszweck der Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt:
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3080 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die
Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die Bezirksvertretungen
bereitgestellt worden sind.
Mit Beschluss vom 29.09.2016 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr
2017 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Werden im Rahmen der Etatberatungen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Mittelverwendungen
gefasst, werden diese im Haushaltsplan 2017 ausgewiesen.