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Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:36
Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr 2017 -sowie Antrag der SPD-Fraktion- TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 3080 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 02.11.2016 Bezirksvertretung West 12.09.2017 Bezirksvertretung West 09.11.2017 Betreff Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW Haushaltsjahr 2017 -sowie Antrag der SPD-FraktionBeschlussentwurf: Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Verwendungszweck der Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3080 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind. Mit Beschluss vom 29.09.2016 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt. Werden im Rahmen der Etatberatungen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Mittelverwendungen gefasst, werden diese im Haushaltsplan 2017 ausgewiesen.