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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
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Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Jugendhilfe und
Beschäftigungsförderung
Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung
2015
Sachstandsbericht
Inhaltsverzeichnis
Kom.ZFB auf einen Blick
Ziele
Zielgruppen
Kooperationen
Angebote und Ergebnisse 2015
Perspektiven 2016
Fazit
Struktur der Kom.ZFB
Organisation
Personal
Haushalt und Wirtschaftlichkeit
Seite 3
Seite 13
Angebote der Kom.ZFB
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe
Angebote für Jugendliche – U25
Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U25
Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Soziale Arbeit an Schulen (neu)
Hardenberg im Blickwinkel (neu)
Jugend stärken im Quartier (neu)
Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund
Fachliche Begleitung und Koordination
Seite 17
Beschäftigungsförderung
Angebote für Erwachsene – Ü25
Erwerbslosenberatungsstelle
BeA
Auf dem Weg (neu)
Neustart
Zusatzjob – Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II
Ergebnisse im Überblick
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
Seite 30
Seite 42
Seite
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Kom.ZFB auf einen Blick
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Beschäftigungsförderung sind die beiden
zentralen
Säulen
der Kommunalen
Zentralstelle für
Beschäftigungsförderung
(Kom.ZFB).
Mit ihren Schwerpunkttätigkeiten orientiert sich die Kom.ZFB insbesondere an den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII (SGB) und verknüpft diese sinnvoll in
rechtskreisübergreifenden Kooperationen mit denen des SGB II und III.
Im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld 2015 – 2020 sind die
Angebote, Qualitätsstandards, Ziele und Perspektiven der schul- und arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für die kommenden Jahre festgeschrieben worden.
Im Rahmen der Beschäftigungsförderung nimmt die Kom.ZFB die städtischen Interessen der Arbeitsmarktpolitik wahr und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit den
arbeitsmarktrelevanten Akteuren, dem Jobcenter und der Arbeitsagentur zusammen.
Beschäftigungsfördernde, individuelle und familienstabilisierende Projekte werden im
Sinne der Stadt Krefeld entwickelt und umgesetzt, um sowohl die soziale Integration
benachteiligter Menschen zu fördern als auch die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
Die Kom.ZFB akquiriert Fördergelder des Bundes, des Landes und der Europäischen
Sozialfonds (ESF), um durch Beratung, persönliche Stabilisierung, berufliche Orientierung und Qualifizierung sowie Heranführung an Beschäftigung sowohl die soziale und
gesellschaftliche Teilhabe als auch die Chancen zur Integration in Ausbildung und in
den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Unter Berücksichtigung einer zielorientierten und wirtschaftlichen Umsetzung entwickelt die Kom.ZFB mit ihren Kooperationspartnern bedarfsgerechte und neue Projekte.
Das Angebotsspektrum wird stetig an die jeweiligen Entwicklungen in den Bereichen
Schule und Beruf sowie Arbeitsmarkt und Beschäftigung angepasst.
Für ihre gesamte Angebotspalette akquirierte die Kom.ZFB in 2015 insgesamt 2,67 Mio
EUR Fördergelder, der städtische Zuschussbedarf wird sich zum Stand 23.02.2016
voraussichtlich auf 0,71 Mio EUR belaufen, d.h. für jeden eingesetzten städtischen
Euro erhält die Kommune zusätzlich 3,76 EUR über Drittmittel. (Näheres ab Seite 14ff.)
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Als kommunale Pflichtaufgabe hat die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe nach § 13
SGB VIII Angebote vorzuhalten, die die soziale, schulische und berufliche Integration
von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen. Nach vorläufigen Berechnungen wird der städtische Eigenanteil für 2015 im Bereich U25
Jugendsozialar-
beit/Jugendberufshilfe voraussichtlich ca. 0,39 Mio EUR betragen.
Die beratenden, stabilisierenden und beschäftigungsfördernden Angebote für erwachsene Langzeitarbeitslose unterstützen darüber hinaus die städtischen Fachbereiche in
ihren Aufgaben - insbesondere durch die Gemeinwohlarbeit (Zusatzjobs). Für 2015 ist
im Bereich Ü 25 - Erwachsene zurzeit mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe 0,32
Mio EUR zu rechnen. Dem steht eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Zusatzjobs in
Höhe von 0,44 Mio EUR gegenüber. (Näheres Seite 16)
Darüber hinaus arbeitet die Kom.ZFB intensiv mit der Abteilung 51/3 -Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien und Bezirkssozialarbeit- zusammen und reduziert die
notwendigen Aufwendungen für Fachleistungsstunden.
Im Rahmen dieser Kooperation wird seit Mitte 2014 modellhaft für den Bezirk Mitte ein
Verfahren entwickelt, das einerseits die Zusammenarbeit standardisiert und außerdem
die Leistungen der Kom.ZFB nachweisbar machen soll.
Entsprechend des derzeitigen Standes der Verfahrensentwicklung hat die Kom.ZFB
während des Zeitraums April bis Dezember 2015 nachweislich insgesamt 229 Fachleistungsstunden (180 im Ü25 Bereich und 149 im U25 Bereich) im Rahmen ihrer Angebote übernommen.
Sobald die Entwicklungen im Bezirk Mitte einen befriedigenden Stand erreicht haben,
ist geplant, das Verfahren auch in allen übrigen Sozialbezirken einzuführen.
Ziele
Soziale, schulische und berufliche Integration von jungen und erwachsenen Menschen
sind die grundsätzlichen Ziele der verschiedenen Kom.ZFB Angebote.
Im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe werden jungen Menschen Hilfen
zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale
und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung sowie ihre
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Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Die schulische Reintegration von Schulverweigernden hat in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen.
In der Beschäftigungsförderung wird zusätzlich das Augenmerk auf den Erhalt und die
(Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt gerichtet. Familienstabilisierung und der Aufbau individueller und sozialer
Netzwerke zur gesellschaftlichen Integration gehen damit einher.
Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach qualitativen Standards, d.h. nach den
Leitlinien des Handlungskonzeptes Casemanagement und auf der Basis von Berufswege- bzw. von Berufsförderplänen. Ressourcenorientierung und Partizipation, Grundsätze von Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Gender- und Cultural-Mainstreaming
sind ebenso maßgebliche Leitlinien.
Zielgruppen
Junge Menschen und SGB II-Beziehende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen
werden durch die Kom.ZfB-Angebote erreicht. Beide Gruppen weisen oftmals eine Vielzahl von sozialen, persönlichen und auch qualifikatorischen (Vermittlungs-) Hemmnissen auf. Überwiegend zählen folgende Personengruppen dazu:
Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen
Benachteiligte Schüler/innen
Schulmüde/Schulverweigernde
Erwerbslose und Langzeitarbeitslose
Alleinerziehende und junge Familien
Kooperationen
Verlässliche und konstruktive Kooperationen sowie die Einbindung der Ressourcen
Dritter sind die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der vielfältigen Angebote.
Hervorzuheben sind die guten Kooperationen mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den Betrieben und ihren Verbänden/Kammern, den freien Trägern der Jugendhilfe,
den regionalen Bildungsträgern, den verschiedenen Fachbereichen sowie den Schulen,
dem Fachbereich Schule, dem Schulamt und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände. Auch überregional gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der
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Regionalagentur Niederrhein, den verschiedenen Beschäftigungsgesellschaften, Landesverbänden sowie den Bundes- und Landesministerien positiv.
Gerade bei der Zielgruppe der benachteiligten Menschen ist ein abgestimmtes und
vernetztes Arbeiten notwendig, da die Angebote häufig unüberschaubar sind und Parallelstrukturen vermieden werden sollen.
Die Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Schule,
Schulamt und Schulverwaltung sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut worden – über die NRW Landesprogramme „Soziale Arbeit an Schule“ und „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ sowie über die Abstimmungsprozesse mit dem Kommunalen Integrationszentrum.
Angebote und Ergebnisse in 2015
Mit dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schule“ (Nachfolge von Bildung und
Teilhabe/Schulsozialarbeit) kann die Krefelder schulbezogene Jugendsozialarbeit in
gleichem Umfang bis Ende 2017 fortgeführt werden. Das Präventionsangebot zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Schülerinnen und Schüler, der Förderung ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie der schulischen und beruflichen Orientierung wird somit für weitere 3 Jahre aufrechterhalten. In 2015 sind 631 Schüler/innen
248 (weiblich) über die schulbezogene Jugendsozialarbeit beraten und unterstützt
worden. (Näheres ab Seite 22)
An der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe rechtskreisübergreifend beteiligt. Die Umsetzung des nachhaltigen und systematischen Übergangssystems Schule und Beruf wird durch die
kommunale Koordinierung beim Fachbereich 40 sichergestellt. Mit dem besonderen
Fokus auf die benachteiligten Jugendlichen beteiligt sich die Jugendsozialarbeit mit
einem halben Stellenanteil an der kommunalen Koordinierung und sichert so die Verbindung zwischen Schule und Jugendhilfe. (Näheres Seite 27)
Auch in der Jugendberufsagentur ZIP (Zentrum für Information und Perspektive) ist die
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe rechtskreisübergreifend vertreten.
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Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Stadt Krefeld (Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) arbeiten gemeinsam unter einem Dach - mit dem Ziel der gebündelten Unterstützung der jungen Menschen, der Weiterentwicklung der Beratungsund Förderangebote und der Sicherstellung von Übergängen in Ausbildung/Beruf. (Näheres Seite 27)
Gelingende rechtskreisübergreifende Kooperationen bieten optimale Voraussetzungen, um im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungschancen und
Übergänge in Ausbildung und Arbeit sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang
übernimmt insbesondere die Jugendsozialarbeit eine Lotsenfunktion und fungiert als
Bindeglied zwischen den Rechtskreisen.
Der Einstieg in die sozialraumbezogene Jugendsozialarbeit konnte 2015 bereits mit
zwei Quartiersprojekten implementiert werden.
Gefördert durch die Bundesministerien Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
und Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie dem Europäischen
Sozialfonds ist mit dem vierjährigen Projekt „Jugend stärken im Quartier“ (Krefeld-Süd)
eine Anlauf- und Koordinierungsstelle für junge Menschen in der Sozialagentur Heeder
eingerichtet worden. Diese bildet sowohl eine Brückenfunktion zwischen den unterschiedlichen Rechtskreisen als auch zu den verschiedenen Institutionen, Verbänden
und Schulen. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote richten sich an Jugendliche
mit besonderem Förderbedarf zwischen 12 und 27 Jahren, insbesondere Jugendliche
mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte, Schulverweigernde und schulische Seiteneinsteiger/innen. Es ist abzusehen, dass sich die Arbeit mit Neuzugewanderten und
Flüchtlingen weiter verstärken wird. (Näheres Seite 25)
„Hardenberg im Blickwinkel“ (KR-Mitte/Hardenbergviertel) richtet sich an junge Menschen mit unterschiedlichen, beeinträchtigenden Merkmalen, z.B. ohne persönliche
und berufliche Perspektive, alleinerziehend, ALG II Bezug, mit Migrationshintergrund.
Neben der intensiven Einzelarbeit werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
im Alter von 16 – 25 Jahren durch werkpädagogische Angebote persönlich stabilisiert
und beruflich orientiert. Im sozialräumlichen Verständnis erfolgt dies in enger Abstim-
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mung mit den bezirklichen Netzwerkpartnern. Die örtliche Nähe zur Jugendberufsagentur unterstützt dabei die Anbindung an das Regelsystem. (Näheres Seite 24)
Die Projekte für Alleinerziehende, Mütter und junge Familien sind kontinuierlich und in
enger Kooperation mit dem Jobcenter auf- und ausgebaut worden. Die Quote der Alleinerziehenden ist mit 22,1 % nach wie vor sehr hoch (gemessen an allen arbeitslosen
Frauen). Damit liegt Krefeld über dem Landesdurchschnitt und gehört zu den ersten 6
Städten in NRW mit den höchsten Zahlen an Alleinerziehenden.1
Alleinerziehende tragen ein erhöhtes Armutsrisiko und leben häufig isoliert. Entsprechend erleben die heranwachsenden Kinder die gesellschaftliche Teilhabe ebenfalls
unzureichend. Weitere Ausgrenzungstendenzen können die Folge sein. In den familienstabilisierenden und beschäftigungsfördernden Projekten „Auf dem Weg“ und
„Neustart“ werden neue Formen der Beratung, Unterstützung und Integration in einem
rechtskreisübergreifenden Verständnis angeboten. Auch bei diesen beiden Präventionsangeboten ist die sozialräumliche Verzahnung bereits berücksichtigt. In Kooperation mit verschiedenen Familienzentren finden vor Ort Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende statt - zu den jeweiligen Themen: Entwicklung individueller Perspektiven, berufliche Orientierung, Integration in den Arbeitsmarkt und Stärkung der Erziehungskompetenz. Insbesondere die Kombination der Förderung eigener
beruflicher Perspektiven mit der Stärkung der Familienalltags- und Erziehungskompetenz ermöglichen positive Entwicklungen - sowohl für die Mutter als auch für das Kind.
Die berufliche Orientierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt bietet perspektivisch die eigene, unabhängige Existenzsicherung (Näheres auf Seiten 36ff.)
Mit dem beschäftigungsfördernden Angebot „Zusatzjob“ verfolgt die Kom.ZFB gleich
zwei Ziele. Einerseits wird für die Langzeitarbeitslosen neben der Förderung der sozialen Teilhabe auch der Erhalt bzw. die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
verbessert und andererseits werden durch Zusatzjobs - als Bestandteil der Gemeinwohlarbeit - immer auch wertschöpfende Effekte für die Stadt Krefeld erzielt.
1
Auszug aus dem Arbeitsmarktreport NRW 2015- Frauen am Arbeitsmarkt
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Besonders Seniorenheime, Familienzentren, Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine
und die Grünpflege profitieren von diesen zusätzlichen Beschäftigungsangeboten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage könnten einige kommunale Aufgaben ohne
Zusatzjobs nicht in dieser Qualität und Zuverlässigkeit durchgeführt werden. Allein für
die städtischen Einrichtungen leisteten Zusatzjobkräfte in 2015 insgesamt 66.982 Arbeitsstunden. Bezieht man die AGW und die gemeinnützigen Vereine mit ein, so leisteten die Zusatzjobkräfte insgesamt 204.483 Arbeitsstunden für das Gemeinwohl der
Krefelder Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadt Krefeld hat 234 Zusatzjobber/innen (73 weiblich) in ihren Fachbereichen und
den gemeinnützigen Vereinen eingesetzt. (Näheres auf Seiten 39ff.)
In Kooperation mit der AGW waren insgesamt 427 Personen (157 weiblich) über die
Gemeinwohlarbeit beschäftigt. Auch weiterhin werden bei der Stadt Krefeld und der
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW) Zusatzjobs in einem Umfang von
200 Plätzen zur Verfügung gestellt.
Perspektiven für 2016
Im neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 sind Ziele und die
damit verbundenen Aufgaben für die Jugendsozialarbeit gesetzt, aus denen sich folgende Tätigkeiten ergeben.
Die bezirkliche Ausrichtung der Kom.ZFB soll analog der bezirklichen Organisationsstruktur des Fachbereiches umgesetzt werden. Die sozialräumliche Verzahnung kann
dadurch weiter ausgebaut und die Kooperation mit anderen Trägern intensiviert werden. Eine einheitliche Organisationsstruktur im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung ermöglicht eine abteilungsübergreifende, abgestimmte und zielgerichtete Planung im jeweiligen Bezirk und vermeidet insbesondere ineffiziente Parallelstrukturen. Durch abgestimmte Verfahren werden die Angebote des Kinder- und Jugendschutzes, der Bezirksjugendpflege und der Bezirkssozialarbeit ergänzt.
Die kommunale Koordinierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit incl. der freien
Träger wird als ein Handlungsfeld der Jugendhilfe über den FB 51 – Kom.ZFB erfolgen.
In einem Gesamtkonzept „schulbezogene Jugendsozialarbeit vom Primarbereich bis
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zum Übergang Schule und Beruf“ werden einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards, Indikatoren und Verfahrensabläufe weiterentwickelt und festgelegt. Die unterschiedlichen Angebote der beteiligten Träger werden bedarfsgerecht gebündelt und
abgestimmt. Somit wird eine kontinuierliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sichergestellt werden können - im Sinne sogenannter Bildungsketten vom
Elementar- über den Primar- und Sekundarbereich bis hin zum Übergang Schule und
Beruf. Die Koordinierung wird in enger Kooperation mit dem FB 40 und dem Schulamt
erfolgen, die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den allgemeinbildenden
Schulen in Krefeld und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
stellt hierbei eine wesentliche Grundlage dar.
Im Hinblick auf die stetig steigende Anzahl von Neuzugewanderten und Flüchtlingen,
die häufig durch traumatische Erlebnisse geprägt sind, muss sich die Jugendsozialarbeit und Beschäftigungsförderung neuen Herausforderungen stellen. Dies betrifft die
Arbeit mit den schulischen Seiteneinsteiger/innen im Bereich der Sekundarstufe I und
II, die Weiterentwicklung der Angebote im Übergang Schule/Beruf und in der Beschäftigungsförderung, die Beratungen der Jugendberufshilfe und der Erwerbslosenberatungsstelle sowie die Angebote in den Projekten.
Insbesondere für den Aufbau einer integrativen Unterstützungsstruktur besteht im Bereich der Vermittlung interkultureller Kompetenzen ein zusätzlicher Informationsbedarf
bei den pädagogischen Fachkräften. Hierzu sollen themenspezifische Workshops
durchgeführt werden. Die gute Kooperation mit dem Fachbereich Soziales, Senioren
und Wohnen sowie dem Fachbereich Schule - Kommunales Integrationszentrum werden bei diesen Themen von besonderer Bedeutung sein. Der Aufbau klarer Strukturen,
die Abstimmung über Verfahrensabläufe und Aufgaben zwischen den Fachbereichen
sowie anderen Institutionen müssen weiter entwickelt werden.
Bis Ende 2016 wird die Kom.ZFB ein Konzept Beschäftigungsförderung 2020 entwickeln. Auf der Basis der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen werden die zukünftigen, wesentlichen Eckpunkte für die kommunale Beschäftigungsförderung herausgearbeitet. Schwerpunktmäßig wird es folgende Themenfelder betreffen:
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Verstetigung der Angebote für Alleinerziehende, Mütter und junge Familien - geförderte
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsangebote für Eltern mit jungen Kindern Ausbau der niederschwelligen Beschäftigungsangebote, insbesondere für junge Neuzugewanderte.
Da Beschäftigungsförderung integraler Bestandteil von Sozial-, Familien- und Jugendpolitik ist, trägt sie mit ihren modularen Ansätzen Beratung, berufliche Orientierung
und Beschäftigung gleichzeitig zur gesellschaftlichen Teilhabe und arbeitsmarktlichen
Integration bei.
Fazit
Sowohl unter sozialen als auch unter wirtschaftlichen Aspekten werden Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Beschäftigungsförderung - die beiden Säulen der
Kom.ZFB – weiterhin eine bedeutende Rolle in der Kommune spielen.
Da die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe sowohl in der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ als auch in der „Jugendberufsagentur –ZIP“ vertreten ist, ergeben sich sinnvolle Verzahnungen mit der „schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ und
den weiteren Angeboten der Kom.ZFB.
Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein wichtiger Qualitätsbaustein von Bildungslandschaften und kommunalen Präventionsketten. In diesem Rahmen übernimmt sie
nicht nur eine Lotsenfunktion für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld, sondern auch
für rechtskreisübergreifende Belange.
Rechtskreisübergreifende Kooperationen vermeiden Doppelstrukturen und schaffen
abgestimmte Vorgehensweisen, sodass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatsächlich davon profitieren können.
Die präventiven und familienstabilisierenden Angebote - insbesondere für Jugendliche,
Alleinerziehende mit ihren Kindern sowie junge Familien - ermöglichen eine frühzeitige
Förderung und umfassende Unterstützung. Die Verzahnung von Familien-/Jugendhilfe
und Beschäftigungsförderung schafft Synergieeffekte, die die gesellschaftliche Teilhabe und Integration nachhaltig begünstigen. Andere kostenintensive Hilfesysteme können somit bereits im Vorfeld abgefedert werden. Modellhaft ist die Darstellung dieser
Kostenabfederung zunächst für den Bezirk Mitte gestartet, hier konnten von April bis
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Dezember insgesamt 229 Fachleistungsstunden durch das Angebot der Kom.ZFB übernommen werden.
Beschäftigungsfördernde Angebote fördern die gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Orientierung der Langzeitarbeitslosen und unterstützen zusätzlich bei der kommunalen Aufgabenerledigung. Durch die Refinanzierung und Wertschöpfungsberechnung
ist dieser Bereich ausgesprochen profitabel. Der Zuschussbedarf der Kom.ZFB wird voraussichtlich von 0,62 Mio. EUR in 2014 auf ca. 0,71 Mio. EUR steigen. Aufgrund der
weiterhin sehr positiven Refinanzierung wird der geplante Zuschussbedarf um ca. 0,35
Mio. EUR unterschritten.
Um das Angebotsspektrum der Kom.ZFB auch zukünftig bedarfsgerecht und vielfältig
vorhalten zu können, werden die Bundes-, Landes- und EU-Programme weiterhin intensiv auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
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Struktur der Kom.ZFB
Stand: 31.12.2015
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Leitung der Kom.ZFB
1
Jugendliche (U25/Jugendberufshilfe)
Produkt: 05104010000
Projektverwaltung und
-controlling;
Erwachsene (Ü25)
Produkt: 05104020000
Koord. 2. Arbeitsmarkt
Jugendberufshilfe /
Beratungsstelle U25
Erwerbslosenberatungsstelle
Soziale Arbeit an Schulen
Projekte für Alleinerziehende
und junge Familien
Hardenberg im Blickwinkel
Gemeinwohlarbeit /
Zusatzjobs
Jugend stärken im Quartier
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Personal
Zur Aufgabenerledigung der Beschäftigungsförderung sind im Jahr 2015 insgesamt 14
festbeschäftigte MitarbeiterInnen eingesetzt. Darüber hinaus werden insgesamt 32
MitarbeiterInnen befristet beschäftigt.
Die gestiegene Nachfrage nach sozialpädagogischen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt
und für die Betreuung von Flüchtlingen und asylbegehrenden Ausländern führt zu einer
höheren Fluktuation bei den projektbezogenen Beschäftigungsverhältnissen bei der
Kom.ZFB und erschwert die Nachbesetzung mit geeignetem Personal.
Von den insgesamt 8 MitarbeiterInnen, die die Kom.ZFB in 2015 verließen, wechselten
5 in unbefristete Arbeitsverhältnisse anderer Organisationseinheiten der Stadt Krefeld.
Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der Kom.ZFB beträgt im Jahr 2015
insgesamt 71,1 %, 11 Mitarbeiterinnen werden in Teilzeit beschäftigt.
Personalverteilung
U25
Ü25
Festbeschäftigtes
Personal
7,8 Stellenanteile
5,4 Stellenanteile
befristet beschäftigtes
Personal
21 Funktionen
7,4 Funktionen
Haushalt und Wirtschaftlichkeit
Die Kom.ZFB wird in der Produktgruppe 5-051-04 “Beschäftigungsförderung” des produktorientierten Haushalts abgebildet. Der Bereich der Beschäftigungsförderung wird
dort in den beiden Produkten 05104010000 “U 25 / Jugendberufshilfe” und
05104020000 “Ü 25” dargestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Sachstandsberichtes steht das endgültige Jahresergebnis des Jahres 2015 noch nicht fest, daher beziehen sich die nachfolgend
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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14
angegebenen Werte auf das Ergebnis zum Stichtag 23.02.2016 zzgl. weiterer, noch
erwarteter Aufwandsbuchungen.
Im Jahre 2015 werden in der Produktgruppe 5-051-04 „Beschäftigungsförderung“ Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung voraussichtlich in Höhe von insgesamt ca. 3,38 Mio EUR entstehen.
Gleichzeitig werden voraussichtlich Gesamterträge einschließlich der Erträge der internen Leistungsverrechnung i.H.v. ca. 2,67 Mio EUR erwirtschaftet.
Der berechnete Zuschussbedarf i.H.v. ca. 0,71 Mio EUR enthält u.a. berücksichtigte
Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung i.H.v. ca. 0,70 Mio. EUR.
Entwicklung des Zuschussbedarfes
2011
2012
2013
2014
2015
U25 / Jugendberufshilfe
989.246,17
551.738,58
612.377,90
507.587,58
389.891,08
Ü25
575.885,01
126.459,17
220.108,47
107.012,09
322.613,17
Gesamt
1.565.131,18
678.197,75
832.486,37
614.599,67
712.504,25
Im Bereich U25/Jugendberufshilfe ist gegenüber den Vorjahren eine deutliche Reduzierung des Zuschussbedarfes festzustellen. Diese vermeintliche Ergebnisverbesserung
ist auf eine erhebliche Personalkostenreduzierung zurückzuführen, die wiederum auf
einer außergewöhnlich starken Personalfluktuation im Jahr 2015 basiert (siehe S. 14).
Funktionen der ausscheidenden sozialpädagogischen Fachkräfte können nicht nahtlos
wiederbesetzt werden.
Der Anstieg des Zuschussbedarfes im Bereich Ü25 ist dagegen überwiegend mit einer
geringeren Auslastungsquote von Maßnahmen in diesem Bereich verbunden. Dem Jobcenter Krefeld ist es teilweise nicht gelungen, die zugesicherte, umgehende Besetzung
bewilligter Maßnahmen dauerhaft sicherzustellen.
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Wirtschaftlichkeit
Im Jahr 2015 wird es voraussichtlich erneut gelingen, den städtischen Zuschussbedarf
mit einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe von ca. 0,712 Mio EUR gegenüber der
Planung in Höhe von insgesamt 1,062 Mio EUR um ca. 33% zu reduzieren. Wenngleich
der Zuschussbedarf im Jahr 2015 um insgesamt ca. 0,098 Mio EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist und sich dadurch jeder der von der Stadt bei der Kom.ZFB eingesetzte EUR nur zusätzliche 3,76 EUR an Drittmitteln erbringt (gegenüber 4,33 EUR im Vorjahr), können gegenüber der Planung insgesamt c.a. 0,350 Mio EUR eingespart werden.
Erreicht wird dieses positive Ergebnis vor allem durch die Akquise von Fördermitteln.
Insgesamt können Drittmittel in Höhe von insgesamt ca. 2,67 Mio EUR (gegenüber 2,43
Mio EUR in 2014) für die Stadt Krefeld eingeworben werden.
Der Bereich „Ü25“ erbringt darüber hinaus durch den monatlichen Einsatz von ca. 100
Zusatzjob-Kräften eine erhebliche Unterstützung für den städtischen Bereich.
In 2015 werden insgesamt 66.982 Arbeitsstunden von Zusatzjob-Kräften im Bereich
der Stadt Krefeld geleistet.
Entsprechend dem von der Berufsgenossenschaft Garten- und Landschaftsbau für Zusatzjob-Kräfte zu Grunde gelegten „reinen“ Arbeitswert i.H.v. 6,56 EUR / Std. ergibt
sich eine Mindest-Wertschöpfung durch verrichtete Arbeitsstunden in Höhe von
439.401 EUR für die Stadt Krefeld.
verrichtete ArbStd. in
Bereichen der Stadt
66.982
Arbeitswert gem. Berechnung der
GaLa BerufsGen.
6,56 EUR / Arbeitsstunde
Mindest-Wertschöpfung durch
verrichtete Arbeitsstunden
439.401,00 EUR
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Der Einsatz von zusätzlichen Arbeitskräften sorgt beispielsweise im Grünflächenbereich für ein positiveres Erscheinungsbild und kann so einem möglichen Attraktivitätsverlust in Folge der derzeit schwierigen finanziellen Situation der Stadt entgegenwirken.
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe
Angebote für Jugendliche – U25
Stand. 31.12.2015
Kurzübersicht
Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U25
Zielgruppe
Ziele
Finanzierung
Zeitraum
S. 21
Jugendliche und junge Erwachsene, die vom Regelsystem nicht
mehr erfasst werden, mit multiplen Benachteiligungen insbesondere Schul-, Ausbildungs- und Maßnahmenabbrecher/innen ohne
persönliche und berufliche Perspektive
Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation, Persönlichkeitsförderung,
soziale, schulische und berufliche Integration
LVR Landesmittel (25%) und kommunale Mittel (75%)
Jugendberufshilfe – laufend
Schulbezogene Jugendsozialarbeit– Soziale Arbeit an Schule (SAaS)
S. 22
S.
Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler mit multiplen Benachteiligungen insbe-
Ziele
Finanzierung
Zeitraum
sondere Schulverweigernde, deren Abschluss massiv gefährdet
ist sowie Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in
den Beruf
Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation, Persönlichkeitsförderung,
soziale, schulische und berufliche Integration
Landesmittel (56%) und kommunale Mittel (44% - aus Bundesrestmittel der BuT/Schulsozialarbeit)
Soziale Arbeit an Schule 01.01.2015 bis 31.12.2017
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Hardenberg im Blickwinkel (HIB)
S. 24
S.
28
Benachteiligte Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr aus dem
Zielgruppe
Hardenbergviertel und näherem Umfeld (Bezirk Mitte), die durch
die bestehenden Angebote der Sozialgesetzbücher II, III und VIII
nicht erreicht werden
Soziale und berufliche Integration und Teilhabe
Ziele
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16f SGB II) und Stadt Krefeld
01.09.2015 – 31.08.2016
Zeitraum
JUGEND STÄRKEN im Quartier
S. 25
Zielgruppe
Junge Menschen von 12 bis 27 Jahren, vornehmlich Jugendliche
mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte und schulabsente
Jugendliche der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
Ziele
Schulische, berufliche und soziale Integration, Überwindung individueller Hürden auf dem Weg Richtung Ausbildung und Arbeit in
ein selbstbestimmtes Leben
Finanzierung
Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend(BMFSJ), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), des Europäischen Sozialfonds
(ESF) und der Europäische Union (EU) sowie der Stadt Krefeld
Zeitraum
01.09.2015 bis 31.12.2018
Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund
S. 27
Jugendberufsagentur – Zentrum für Information und Perspektiven (ZIP)
Benachteiligte Jugendliche
Zielgruppe
Rechtskreisübergreifende Beratung und Förderung
Ziele
Integration in Ausbildung/Beschäftigung
Finanzierung
Jobcenter und Stadt Krefeld
Zeitraum
Seit Februar 2014
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA)
Schüler und Schülerinnen ab der 8. Klasse
Zielgruppe
Systematisierung des Übergangs Schule - Beruf
Ziele
Ausbau der schulischen Berufs- und Studienorientierung
Finanzierung
Land NRW und Stadt Krefeld
Zeitraum
01.07.2014 – 31.12.2017
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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Fachliche Begleitung und Koordination
S. 28
Casemanagement für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren
Langzeitarbeitslose Jugendliche, die Leistungen nach dem SoziZielgruppe
algesetzbuch II beziehen und über das beschäftigungsorientierte Fallmanagement des Jobcenters nicht erreicht werden
Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit, Heranführung
Ziele
an den Arbeits– und Ausbildungsmarkt
Jobcenter und Stadt Krefeld
Finanzierung
01.01.2015 – 31.12.2015
Zeitraum
Jugend in Arbeit plus
S. 29
Arbeitslose Jugendliche ohne Berufsausbildung
Zielgruppe
Integration in den 1. Arbeitsmarkt mit Hilfe begleitender Beratung
Ziele
und Lohnkostenzuschüssen
Mittel des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des
Finanzierung
Landes NRW, der Europäischen Union sowie der Bundesagentur
für Arbeit und der Stadt Krefeld
Zeitraum
01.01.2015 – 30.09.2015
Jugendwerkstatt Fichtenhain
Zielgruppe
Ziele
S. 29
Besonders benachteiligte arbeitslose Jugendliche ohne Berufsausbildung
Integration in den 1. Arbeitsmarkt mit Hilfe praktischer Ausbildungsangebote und intensiver begleitender Beratung
Finanzierung
Mittel des LVR und der Stadt Krefeld
Zeitraum
laufend
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
Seite
19
Eine Säule der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung ist die Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe. Ihr gesetzlicher Auftrag der Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit besonderem Förderbedarf aus
Krefeld
umfasst
die
schul-
und
arbeitsweltbezogene
Jugendsozialar-
beit/Jugendberufshilfe. Sie wird in unterschiedlichen Beratungsangeboten, Projekten
und Schwerpunkten umgesetzt.
„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische oder berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt
und ihre soziale Integration fördern“ So lautet §13 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches VIII
(Kinder-und Jugendhilfegesetz-KJHG).
Daraus ergeben sich für die Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe, folgende Ziele und
Aufgaben:
Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung sozial benachteiligter
Jugendlicher und junger Erwachsener in Bezug auf schulische und arbeitsweltbezogene/berufliche Bildung
Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener bei
der beruflichen und gesellschaftlichen Integration
Persönliche Stabilisierung und Heranführung an soziale Teilhabe
Durchführung präventiver, schulbezogener Angebote, um somit ein Scheitern so
früh als möglich zu verhindern
Unterstützung bei der Integration in Ausbildung, Arbeit oder berufsfördernde
Angebote
Entwicklung bzw. Fortführung von Kooperationen und Netzwerken, die zur Errei-
chung dieser Ziele notwendig sind
Die Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe fungiert als Bindeglied zwischen den Regelsystemen und den Personen, denen Ausgrenzung droht. Sie übernimmt mit ihren ErfahSachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
Seite
20
rungen und ihrer Kompetenz eine Schnittstellenfunktion zwischen dem SGB II, III, VIII
und dem Schulgesetz NRW.
In ihrer Neutralität arbeitet sie seit vielen Jahren vernetzt und kooperiert mit Schule,
Betrieben, anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, Bildungsträgern und anderen Sozialinstanzen.
Auf die Optimierung von Verfahrensabläufen und Schnittstellenfunktionen wird ein
besonderes Augenmerk gelegt. Mit ihrem präventiven Ansatz verfolgt die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe frühzeitige Unterstützungsangebote, um somit ggf. entstehende höhere Folgekosten abzufedern.
Im Rahmen eines seit Mitte 2014 in Abstimmung mit der Abteilung Familien für den
Bezirk Mitte befindlichen Modellprozesses wurde während des Zeitraums von April bis
Dezember die Übernahme von ca. 149 Fachleistungsstunden durch die intensive Beratungs- und Casemanagementarbeit der Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe festgestellt.
Jugendberufshilfe - Beratungsstelle U25
In der Beratungsstelle U25 der Jugendberufshilfe erfahren Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf Einzelfallhilfe. Sie werden überwiegend durch
die bestehenden Unterstützungssysteme der Sozialgesetzbücher II und III nicht oder
nicht mehr erreicht. Die jungen Menschen, die mehrheitlich keinen Schulabschluss
besitzen und multiple Problemlagen wie gesundheitliche Einschränkungen, Verwahrlosung, soziale und persönliche Einschränkungen aufweisen, benötigen Unterstützung
und Angebote zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Der aufsuchende, mobile
Ansatz ist eine pädagogische Methode, um diese jungen Menschen zu erreichen und
zu unterstützen. Insbesondere Migrantinnen und Migranten sowie Jugendliche ohne
oder mit einem sehr schwachen Schulabschluss werden beraten, begleitet, gecoacht
und zielgerichtet durch die unterschiedlichen Fördersysteme gelotst, um sie nachhaltig
in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende, berufsvorbereitende Angebote zu vermitteln.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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21
Die für die Zielgruppe bestehenden Förderangebote, die eine berufliche und soziale
Integration ermöglichen, sind in Kooperation mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit,
der Kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“, dem Kommunalen
Integrationszentrum und der Jugendhilfe weiter zu entwickeln und umzusetzen.
Ziel ist es, Parallelstrukturen zu vermeiden, Kooperationsvereinbarungen zu treffen,
vorhandene Angebote zu bündeln und die individuelle Förderung von Jugendlichen zu
optimieren.
Über die Beratungsstelle U25 wurden in 2015 mit insgesamt 146 Jugendlichen und
jungen Erwachsenen (76 weiblich) Beratungs- und Informationsgespräche durchgeführt, wovon 7 Jugendliche (3 weiblich) in den ersten Arbeitsmarkt und 25 (6 weiblich)
in berufsfördernde Angebote einmündeten.
Schulbezogene Jugendsozialarbeit – Soziale Arbeit an Schule (SAaS)
Auf der Grundlage der Umsetzungshinweise der Ministerien für „Arbeit, Integration und
Soziales“, „Familien, Kinder, Kultur und Sport“ sowie des Schulministeriums des Landes Nordrhein - Westfalen ist die schulbezogene Jugendsozialarbeit im Rahmen der
Sozialen Arbeit an Schule als Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik zu verstehen und verfolgt das Ziel, die Zielgruppe durch Bildung bei der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen und damit einen
wesentlichen Beitrag zum Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und Exklusion zu leisten.
Die schulbezogene Jugendsozialarbeit legt mit dem Landesprogramm „Soziale Arbeit
an Schule“ (früher Bildung und Teilhabe - BuT) einen besonderen Fokus auf die Zusammenarbeit mit Schule. Nach § 7 des 3. Ausführungsgesetzes zum KJHG sollen die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgabe mit der Schule zusammenwirken. Dies soll insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe
geschehen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen das Zusammenwirken durch
die Einrichtung der erforderlichen Strukturen fördern.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
Seite
22
Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen Jugendhilfe/Schule und Jugendhilfe/Jobcenter bestimmen über Schwerpunkte und Bereiche der Zusammenarbeit und
deren Umsetzungsschritte. Dabei sind Aufgaben, Schnittstellen und Verfahrensabläufe
aufeinander abgestimmt beschrieben.
Die schulbezogene Jugendsozialarbeit sowie die Jugendberufshilfe verfolgen dabei die
Aufgabe, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu unterstützen, die Lern- und Lebenssituation benachteiligter junger Menschen zu verbessern sowie sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Durch die Implementierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes und des nachfolgenden Landesprogramms „Soziale
Arbeit an Schule“ hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Jugendhilfe
und Beschäftigungsförderung, dem Schulverwaltungsamt, dem Schulamt für die Stadt
Krefeld sowie den Schulen deutlich intensiviert. Auf der strukturellen Ebene wurde für
die Krefelder Grund-, Haupt-, Real-, Förderschulen sowie den Berufskollegs eine Steuerungsgruppe „Schulsozialarbeit“ initiiert, bestehend aus der unteren Schulaufsicht,
einer Vertreterin des Schulverwaltungsamtes sowie Vertreter/innen der Jugendsozialarbeit.
Seit vielen Jahren arbeitet die schulbezogene Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII sehr erfolgreich an Krefelder Hauptschulen und Berufskollegs mit dem Ziel, benachteiligte, junge Menschen bei ihrer schulischen und beruflichen Orientierung sowie im Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.
Zielgruppe an den Schulen sind vorwiegend Schülerinnen und Schüler mit multiplen
Benachteiligungen, deren soziale und schulische Integration ohne eine intensive sozialpädagogische Unterstützung nicht zu realisieren ist.
Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler unterstützt, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden.
Neben der klassischen Einzelfallhilfe sind die sozialen Lerntrainings sowie theater-,
erlebnis- und freizeitpädagogischen Angebote zum Erwerb bzw. Training von Schlüsselqualifikationen an und mit den Schulen deutlich erweitert worden.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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23
Weitere Unterstützung gibt es bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket.
Auf der operativen Ebene konnten die an jeder Hauptschule und den Berufskollegs
eingerichteten Fachgruppen „Schulsozialarbeit“ verstetigt werden, die aus allen an der
Schule tätigen sozialpädagogischen Fachkräften inklusive der Landesbediensteten
bestehen. Diese Fachgruppen sind verantwortlich für die Steuerung der Einzelfallhilfe
sowie die gemeinsame Initiierung und Durchführung von Projekten unter Einbeziehung
sozialraumrelevanter Partner. Damit ist gewährleistet, dass Parallelarbeit und Doppelstrukturen vermieden werden. Die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe übernimmt
hier eine Lotsenfunktion – sowohl für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld als auch
für rechtskreisübergreifende Belange.
In 2015 wurden mit insgesamt 631 Schüler/innen (248 weiblich) Beratungs- und Informationsgespräche durchgeführt, wovon 24 Jugendliche (8 weiblich) in den ersten
Arbeitsmarkt und 37 (16 weiblich) in berufsfördernde Angebote einmündeten. 507
Jugendliche (239 weiblich) verbleiben im System Schule und werden im Rahmen der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit weiter begleitet.
Hardenberg im Blickwinkel (HIB)
Seit dem 01.09.2015 führt die Kom. ZFB das Projekt „Hardenberg im Blickwinkel“
durch, das aus Mitteln des Jobcenters (§ 16f SGB II) sowie städtischen Mitteln (§ 13
SGB VIII) finanziert wird. Das Hardenbergviertel im Stadtbezirk Mitte befindet sich in
unmittelbarer Nähe zur Jugendberufsagentur-ZIP. Es ist gekennzeichnet durch einen
erhöhter Anteil an ALG II Beziehenden, Menschen mit Migrationshintergrund und
einem steigenden Anteil Alleinerziehender.
Bei der Zielgruppe der 16 – 25 Jährigen ist ein verstärkter Unterstützungsbedarf
festzustellen. Diese Zielgruppe weist oftmals multiple Problemlagen auf. Sie verfügt
häufig über keine berufliche Orientierung und bedarf einer Stabilisierung ihrer
individuellen
Persönlichkeitsentwicklung.
bedarfsgerechte
Gruppenangebote
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
Durch
werden
intensive
die
Stärken
Einzelfallhilfe
des
und
Einzelnen
Seite
24
herausgearbeitet, um mit den jungen Menschen persönliche und berufliche
Perspektiven zu entwickeln. Insbesondere durch sogenante bezirkliche Mikroprojekte
(z.B. Medienprojekt) sollen die jungen Menschen aktiv in werkpädagogischer Form
eingebunden werden, um über das Heranführen an Tagesstruktur, Beschäftigung und
berufliche Orientierung den Aspekt der Teilhabe zu erfahren.
Die notwendigen Unterstützungsangebote werden in Abstimmung mit den Netzwerkund Kooperationspartnern im Bezirk entwickelt und umgesetzt.
Durch Sprechzeiten, die in der Jugendberufsagentur von HIB angeboten werden, wird
die Heranführung und Anbindung an das Regelsystem herbeigeführt.
Als integrierter Bestandteil der Jugendberufsagentur fördert HIB die Zusammenarbeit
im Hinblick auf die benachteiligten Jugendlichen. Die Schnittstelle der am Übergangsmanagement beteiligten Institutionen (Agentur für Arbeit, Jobcenter Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Berufskollegs und anderen Fachdiensten) wird dadurch weiter optimiert.
Seit dem Projektstart am 01.09.2015 sind insgesamt 13 (8 weiblich, 2 mit Migrationshintergrund) junge Menschen erreicht worden, die beraten und unterstützt werden. Die
Mikroprojekte werden in 2016 starten.
JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ)
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst
für vier Jahre in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt. Dafür stehen rund 115 Millionen Euro aus dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) und 5 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
Seite
25
Das ressortübergreifende ESF-Vorhaben unterstützt junge Menschen mit Startschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf mit aufsuchender Arbeit,
Beratung und Einzelfallhilfe (Jugendsozialarbeit). Informationen zum Programm finden
sich unter www.jugend-staerken.de.
Im Rahmen von „Jugend Stärken im Quartier“ koordiniert die Kom.ZFB und begleitet in
Kooperation mit dem Sozialwerk Krefelder Christen (SWKC) folgende Angebote im
Stadtgebiet Krefeld Süd (Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf):
1. „Checkpoint Süd“, Sozialagentur Heeder - Anlauf- und Koordinierungsstelle
2. „Kom(m)it“, Sozialagentur Heeder - Beratungsstelle (Casemanagement)
3. „Schulverweigerung-Die 2. Chance“, Kurt-Tucholsky-Gesamtschule (KTG)
Neben der Klärungs- und Beratungsarbeit bieten die Angebote eine Brückenfunktion
zwischen den unterschiedlichen Fördersystemen der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III,
VIII sowie dem Schulgesetz und entwickeln die Vernetzung der Hilfesysteme wie z.B.
mit Schule, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Fachbereich Soziales und
weiteren Beratungsinstitutionen. Durch das Handlungskonzept „Casemanagement“
mit seinem niederschwelligen und aufsuchenden Ansatz werden die unterschiedlichen
Fördersysteme fallweise gebündelt und sinnvoll aufeinander abgestimmt, damit Parallelstrukturen und Doppelbetreuung vermieden werden.
Dem Leitziel Partizipation folgend, sollen die Menschen in ihrem Stadtteil nicht nur an
Mikroprojekten teilnehmen sondern teilhaben. Die Mikroprojekte werden bedarfs- und
ressourcenorientiert mit den Teilnehmenden entwickelt und umgesetzt. Sie verfolgen
dabei das Ziel, die Attraktivität des Stadtteils z.B. durch die Verbesserung der Infrastruktur zu gestalten und weiter zu entwickeln. Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Neuzugewanderte, Seiteneinsteiger) werden hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe besonders in den Blick genommen.
Seit dem Projektstart am 01.09. 2015 sind insgesamt 27 (9 weiblich, 10 mit Migrationshintergrund) Jugendliche im Rahmen von Klärungsgesprächen erreicht worden. Davon werden aktuell 20 (8 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund) Jugendliche intensiv
beraten und begleitet.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund
Um eine aufeinander abgestimmte Planung hinsichtlich der Förderung junger Menschen zu erzielen, werden in den Kooperationsverbünden mit der neuen Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und der Jugendberufsagentur „ZIP“ unterschiedliche Förderphilosophien zusammengebracht und umgesetzt.
Jugendberufsagentur - Zentrum für Information und Perspektiven
Seit Februar 2014 beteiligt sich die kommunale Jugendberufshilfe an der Jugendberufsagentur, die in Krefeld „Zentrum für Information und Perspektive“ heißt. Das ZIP
ist in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit angesiedelt. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe ist das ZIP eine sinnvolle Ergänzung der eigenen Angebote,
da alle Rechtskreise SGB II, III, VIII sowie die kommunale Koordinierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ dort miteinander verzahnt werden. Somit sind
optimale Voraussetzungen geschaffen, um im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungschancen und Übergänge in Ausbildung und Beruf sicher zu stellen. Mit diesem Angebot sieht sich die Jugendberufshilfe auch als Bindeglied zu den
anderen Fachabteilungen der kommunalen Jugendhilfe wie auch zu den freien Trägern
der Jugendsozialarbeit in Krefeld.
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens führte auf der Basis eines Beschlusses des
Ausbildungskonsens NRW vom 18. November 2011 ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf ein.
Die wesentlichen Prinzipien, nach denen der Übergang Schule – Beruf neu aufgestellt
wird, lauten Vereinfachung, Systematisierung, Nachhaltigkeit und Anschlussorientierung. Angesichts des demografischen Wandels und des zu erwartenden Fachkräftemangels wird die schulische Berufs- und Studienorientierung für alle Jugendlichen
ausgebaut. Damit sollen auch die hohen Abbrecherquoten derjenigen abgebaut werden, die zwar auf den ersten Blick erfolgreich in eine Ausbildung bzw. ein Studium
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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27
einmünden, letztlich aber aufgrund einer mangelnden Berufs- und Studienorientierung
ihre Fehlentscheidungen anschließend korrigieren müssen.
Es bleibt festzuhalten, dass die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit für sozial benachteiligte junge Menschen nach SGB VIII § 13 auch weiterhin notwendig sind. Die Umsetzung dieses Prozesses wird durch die kommunale Koordinierung sichergestellt. Sie
sorgt dafür, dass mit den relevanten Akteuren ein gemeinsames Verständnis über das
Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden.
Die Koordinierung der Umsetzung der Landesinitiative ist im Fachbereich 40 Abteilung
Pädagogischer Dienst angesiedelt. Die Jugendsozialarbeit des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung beteiligt sich mit einer halben Stelle und sichert so
die Verbindung zwischen den beiden Fachbereichen. Der besondere Blick gilt dabei der
Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen.
Fachliche Begleitung und Koordination
„Casemanagement“ für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
In enger Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld wird das Projekt „Casemanagement“
fortgesetzt, das über § 17 SGB II sowie § 13 SGB VIII gefördert wird. Der Kom.ZFB
kommt hierbei ausschließlich die fachliche Begleitung des Projektes zu.
Langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr mit
multiplen sozialen und psychischen Benachteiligungen und Auffälligkeiten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und durch andere Beratungsangebote nicht erreicht
werden können, sollen mit Hilfe intensiver und individueller Beratung und Begleitung,
insbesondere durch aufsuchende Arbeit, sozial stabilisiert sowie beruflich orientiert
und damit an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie an berufsfördernde Angebote
herangeführt werden.
Das Jobcenter finanziert 93 Plätze. Träger der Maßnahme sind der Internationale Bund,
das Sozialwerk Krefelder Christen e.V. und InVia-Katholische Mädchensozialarbeit
e.V..
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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Jugend in Arbeit plus
„Jugend in Arbeit plus“ wird in Krefeld seit 1998 durchgeführt. Das Programm wird gefördert über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Europäische Union sowie die Bundesagentur für Arbeit und die
Kommunen. Arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsausbildung
sollen mit Hilfe von begleitender Beratung und Lohnkostenzuschüssen in den ersten
Arbeitsmarkt integriert werden.
Von 2002 bis September 2015 war die Kom.ZFB nur noch für die Antragstellung und in
Kooperation mit der Regionalagentur Mittlerer Niederrhein für die Koordination des
Runden Tisches zuständig. Die konkret an der Initiative beteiligten Akteure waren hier
vertreten, wie Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Handwerkskammer Düsseldorf, Agentur für Arbeit Krefeld, Jobcenter Krefeld, Kreishandwerkerschaft
Krefeld/Viersen sowie die Beratungsfachkräfte der beteiligten freien Träger der Jugendberufshilfe: InVia - Katholische Mädchensozialarbeit, Bildungszentrum Niederrhein und Internationaler Bund. Ab dem 01.10.2015 liegt die Antragstellung und Koordination bei den Trägern und der Regionalagentur Mittlerer Niederrhein.
Jugendwerkstatt Fichtenhain
Als Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ist es das Ziel der Jugendwerkstatt, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durch
werkpädagogische Angebote zu stabilisieren und somit wieder an das Schul- bzw. Beschäftigungssystem heranzuführen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, in den
Bereichen Schlosserei, Schweißerei, Schreinerei, Gärtnerei sowie dem Jugendcafé
praktische Erfahrungen zu sammeln. Im Sommer 2015 ist die Förderung des Stützlehrers über den Europäischen Sozialfonds weggefallen. Dieser ermöglichte eine individuelle Förderung in Kleingruppen, die den jungen Menschen einen Einstieg in eine mögliche berufsvorbereitende Maßnahme, Schule, Arbeit oder Ausbildung erleichterte. Seit
Beendigung der ESF Förderung wird an einer weiterführenden Finanzierung gearbeitet.
Träger der Jugendwerkstatt ist der evangelische Gemeindeverband. Insgesamt stehen
24 Plätze für die Zielgruppe der Jugendberufshilfe bereit. Finanziert wird das Angebot
über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes sowie über § 13 SGB VIII.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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Beschäftigungsförderung
Angebote für Erwachsene - Ü25
Stand 31.12.2015
Kurzübersicht
Erwerbslosenberatungsstelle (EBS)
S. 33
Zielgruppe
Erwerbslose unabhängig vom Bezug von Transferleistungen
Ziele
Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung
und Beschäftigung
Finanzierung
ESF-Fördermittel der Europäischen Union und des Landes NRW,
Stadt Krefeld
Zeitraum
01.01.2011 – 31.12.2015, Fortführung in ESF-Förderphase 20152020
BeA - Berufswegeplanung mit erwerbslosen Alleinerziehenden
S. 35
Zielgruppe
Erwerbslose Alleinerziehende im ALG II-Bezug
Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit,
Ziele
Soziale Integration, Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld
Zeitraum
01.10.2012 – 31.03.2015
Auf dem Weg – Unterstützende Begleitung für Alleinerziehende
und junge Familien
Zielgruppe
Ziele
S. 36
Erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien im ALG II-Bezug
Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit und der Erziehungskompetenz, Soziale Integration und Hilfen zur Existenzsicherung, Berufliche Orientierung und Eröffnung beruflicher Perspektiven, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld
Zeitraum
01.04.2015 – 31.03.2016
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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Neustart – Beratung für erwerbslose Frauen in „Elternzeit“ mit Kindern
unter drei Jahren, insbesondere Alleinerziehende
Zielgruppe
Erwerbslose Frauen (Alleinerziehende) im ALG II-Bezug
S. 38
Ziele
Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit
Stärkung der Erziehungs- und Familienalltagskompetenz
Soziale Integration, Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld
Zeitraum
01.09.2014 – 31.08.2015, 01.09.2015 – 31.08.2016
Zusatzjobs – Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand nach §16d SGB II
Zielgruppe
Erwerbslose im ALG II-Bezug
S.39
Ziele
Beschäftigung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, soziale
Integration
Förderung des Gemeinwohls
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16d SGBII) und Stadt Krefeld
Zeitraum
01.03.2014 – 28.02.2015, 01.03.2015 – 29.02.2016
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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31
Das Sachgebiet „Ü 25“ der Kom.ZFB verfolgt mit seinem Angebotsspektrum für die unterschiedlichen Zielgruppen insbesondere die Ziele:
Stabilisierung und soziale Integration von Erwerbslosen
Erhalt bzw. Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit
Heranführung an den Arbeitsmarkt
Vermittlung in weiterführende Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
Integration in Ausbildung und den 1. Arbeitsmarkt
Sicherung der Gemeinwohlarbeit
Förderung der Familienalltags- und Erziehungskompetenz
Die Beratungs- und Beschäftigungsangebote sind qualitativ so aufeinander abgestimmt, dass den Teilnehmenden die Chance eröffnet wird, Projekte vom Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis hin zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu absolvieren.
Neben der Stabilisierung und sozialen Integration von Erwerbslosen rückt die Förderung der Familienalltags– und Erziehungskompetenz in der Projektentwicklung zunehmend in den Fokus. Im Vorfeld des möglichen Einsatzes erzieherischer Hilfen dienen
diese präventiven Angebote zugleich zur Abfederung entstehender Kosten.
Um die Projekte optimal durchzuführen, findet eine enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern statt: Jobcenter Krefeld, Arbeitsgemeinschaft
der Wohlfahrtverbände, regionalen Bildungsträgern, Beratungsstellen, diversen Fachbereichen der Stadt Krefeld und Betrieben des 1. Arbeitsmarktes. Hinsichtlich der Prävention möglicher erzieherischer Hilfen nach dem SGB VIII gewinnt die enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Familien des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigung perspektivisch an Bedeutung.
Im Rahmen einer seit Mitte 2014 intensiv geführten Kooperation mit der Abteilung Familien, werden zunächst für den Bezirk Mitte modellhaft die unterstützenden Leistungen erhoben. Während des Zeitraums von April bis Dezember 2015 wurden danach
bereits durch die Projekte „Auf dem Weg“ und „Neustart“ ca. 180 Fachleistungsstunden übernommen.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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32
Über ein abgestuftes Verfahren münden die durch das Jobcenter zugewiesenen Teilnehmenden in die Projekte ein. Jedem Projekt sind Sozialberater/innen zugeordnet, die
während des gesamten Prozesses folgende teilnehmer/innenorientierte Unterstützungsleistungen anbieten: Information, (Eingangs-) Beratung, Profiling, Matching,
Coaching, Krisenintervention, Konfliktmanagement, aufsuchende Arbeit, Perspektivenplanung, Akquise und assistierte Vermittlung sowie Netzwerkarbeit.
Grundsätzlich ist der Beratungsansatz stärken-, ressourcen- und lösungsorientiert ausgerichtet. Der Berufswegeplan ist das zentrale, standardisierte Begleit- und Dokumentationsinstrument der Sozialberater/innen. Darin werden u.a. die mit den Teilnehmenden vereinbarten (Teil-) Ziele, die Beratungsgespräche, die Qualifizierungsbedarfe und
die weiteren beruflichen aber auch persönlichen Schritte verbindlich festgehalten.
Darüber hinaus sind Fallbesprechungen und kollegiale Beratungen wesentliche Bestandteile der pädagogischen Arbeit.
Erwerbslosenberatungsstelle
Seit dem 02.01.2011 hat die durch das Land NRW und die Europäische Union geförderte „Beratungsstelle für Erwerbslose“ ihre Arbeit aufgenommen. Als Bestandteil der
Kom.ZFB ist sie mit den unterschiedlichen Arbeitsmarktakteuren sehr gut vernetzt und
kann ihre Arbeit zunächst bis zum 31.12.2017 fortsetzen. Eine weitere Verlängerung
ist bis zum Ende der ESF-Förderphase 2020 vorgesehen.
Das Angebot richtet sich an alle Erwerbslose zwischen 16 und 64 Jahren, unabhängig
vom Erhalt von Transferleistungen. In Krefeld befanden sich im Jahr 2015 ca. 21.000
Personen im ALG II-Bezug. Dies ist ca. jeder 7. Einwohner unter 65 Jahre2. Ein Großteil
der ALG II-Beziehenden befindet sich in der Altersgruppe zwischen 25 – 45 Jahre, ist in
der Regel langzeitarbeitslos und benötigt eine längerfristige Beratung im Hinblick auf
2
Aus: Arbeitsmarktreport 12 / 2015 und Einwohnerregister der Stadt Krefeld; Stand 31.12.2014
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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33
eine Integration in den Arbeitsmarkt. Neben der allgemeinen Sozialberatung bietet die
Erwerbslosenberatungsstelle diesen Personen vor allem eine berufliche Orientierung
und Perspektivenplanung sowie eine schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt.
Weitere Zielgruppen in der Erwerbslosenberatung sind Frauen und Alleinerziehende.
Die Frauenerwerbstätigkeitsquote in Krefeld liegt unter dem Landesdurchschnitt. Fehlende qualifizierte Berufsabschlüsse, Migrationshintergrund und/oder alleinerziehend
sind Merkmale, die den Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich erschweren. In 2015 befanden sich ca. 49% aller alleinerziehenden Haushalte in Krefeld im SGB II Bezug3. Mit
dem Anteil von 22,1% alleinerziehender Frauen (gemessen an allen arbeitslosen
Frauen) liegt Krefeld über dem Landesdurchschnitt und gehört zu den ersten 6 Städten
in NRW mit den höchsten Zahlen an Alleinerziehenden.4
Mit Hilfe individueller berufsbezogener Beratung und Begleitung sollen die oben beschriebenen Teilnehmenden informiert, beraten, beruflich orientiert und zielgerichtet
an den Arbeitsmarkt herangeführt bzw. in das Beschäftigungssystem integriert werden.
In einem ersten Gespräch werden die Teilnehmenden über das Beratungsangebot umfassend informiert und der weitere Beratungsbedarf ermittelt. Grundlegendes Instrument der Beratung ist der Berufswegeplan, in dem erste Ziele und Handlungsschritte
vereinbart werden. Während sich die Zielvereinbarung auf berufliche Orientierung bezieht, beinhalten die Handlungsschritte persönliche und/oder qualifikatorische Maßnahmen, um vermittlungshemmende Merkmale abzubauen und auf künftige Anforderungen von Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsaufnahmen vorzubereiten. Der weitere Beratungsprozess zeichnet sich durch die stetige Überprüfung der vereinbarten
Ziele, die Ressourcen- und Kompetenzermittlung sowie die Anpassung der erforderlichen Handlungsschritte aus.
Im Zuge der durch die G.I.B. begleiteten Workshops wurde das Instrument „Selbstvermittlungscoaching“ auf die Arbeit in den Erwerbslosenberatungsstellen angepasst und
ein Leitfaden entwickelt. Selbstvermittlungscoaching ist in der Erwerbslosenberatungsstelle mittlerweile regelmäßiger Bestandteil und wird mit mindestens 2 Gruppen
3
4
Aus: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 31.12.2014)
Auszug aus dem Arbeitsmarktreport NRW 2015- Frauen am Arbeitsmarkt
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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34
jährlich durchgeführt. Teilnehmende sind in der Regel Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose im SGB II Bezug und Menschen mit Migrationsgeschichte, die mit den herkömmlichen Methoden keinen Zugang in den Arbeitsmarkt finden.
Das Instrument bietet den Teilnehmenden die Chance, ihre Fähigkeiten herauszufinden
und diese zielgerichtet für die Arbeitsmarktsuche zu nutzen, um so nachhaltig in den
Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Der größte Teil der Ratsuchenden sind weiterhin Frauen mit einem Anteil von 61,3 %.
Im ALG II-Bezug sind ca. 58 % der Ratsuchenden. Der Anteil der Alleinerziehenden ist
im Jahr 2015 deutlich zurückgegangen, was im Wesentlichen auf ein breiteres Angebot
an Beratungs- und Qualifizierungsangeboten speziell für Alleinerziehende zurückzuführen ist.
Von den 93 im Laufe des Jahres beratenen Personen (57 weiblich) wurden 7 (4 weiblich) in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und 8 (4 weiblich) in den 1.
Arbeitsmarkt vermittelt.
BeA – Berufswegeplanung mit erwerbslosen Alleinerziehenden
Aus fördertechnischen Gründen endete das am 01.10.2012 gestartete und durch das
Jobcenter Krefeld nach § 16f SGB II geförderte Projekt zum 31.03.2015. Als freiwilliges
Angebot richtete es sich an die durch den Stufenplan Alleinerziehende des Jobcenters
betreuten Personen.
Unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären Lebenssituation wurde mit den
Alleinerziehenden eine individuelle, gezielte Berufswegeplanung aufgenommen und
berufliche Perspektiven erarbeitet. In den für die Teilnehmerinnen individuell
bewilligten sechs bis zwölf Monaten Laufzeit wurden insbesondere die folgenden Ziele
verfolgt:
Stärken-/Schwächenanalyse
Stärkung und Entwicklung persönlicher, sozialer beruflicher Kompetenzen
Förderung der Familienalltagskompetenz und Erziehungsfähigkeit
(Wieder-)herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015
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35
Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen oder berufliche Weiterbildung
Heranführung an und Vermittlung in den Arbeitsmarkt.
In einer Kombination aus pflichtigen Präsenzzeiten und zeitlich individuell
gestaltbaren Modulen und Beratungsterminen wirkten Themenschwerpunkte wie
Gesundheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Unterstützung und Entwicklung der
Selbsthilfekompetenz,
Familienalltagskompetenz,
Erziehungsfähigkeit,
Social
Networking, Haushaltsorganisationstraining etc. besonders auf die persönliche
Orientierung und Stabilisierung. Zur beruflichen Orientierung trugen Themen wie
Stärken-/Schwächenanalyse,
Kompetenzchecks,
Berufswahltests,
Stellenmarkt-
analyse, Bewerbung u.a., aber auch Stützunterrichte in den Fächern Deutsch,
Mathematik, EDV und/oder Englisch bei. Reflexionstage und die am Bedarf der
Teilnehmenden orientierten “Qualifizierungs-Module“ wurden in Kooperation mit der
VHS Krefeld (Dozent/innen und Räumlichkeiten) durchgeführt.
Die Stabilisierung der Alleinerziehenden ist eine Voraussetzung für eine gelingende
Heranführung an den Arbeitsmarkt. Von den 27 Teilnehmerinnen, die das Projekt am
31.03.2015 nach einer individuellen Projektlaufzeit von oft weniger als vier Monaten
beendeten, konnte eine Teilnehmerin in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die
übrigen Teilnehmerinnen bedurften noch der weiteren Unterstützung z.B. durch die
Erwerbslosenberatungsstelle.
Auf dem Weg – Unterstützende Begleitung für Alleinerziehende und junge Familien
Gerade die Lebenssituation von Alleinerziehenden in den Krefelder Bezirken Süd und
Mitte stellt sich als besonders schwierig dar. Beziehen hier doch deutlich mehr als
50% der Alleinerziehenden Transferleistungen nach dem SGB II.
Vor diesem Hintergrund bietet die Kom.ZFB seit dem 01.04.2015 das in Kooperation
mit dem Jobcenter Krefeld neu konzipierte und nach §16f SGB-II finanzierte Beratungsprojekt „Auf dem Weg“ in vier Familienzentren/Kindertageseinrichtungen an.
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Es richtet sich an erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien vornehmlich dieser
ausgewählten Familienzentren/Kindertageseinrichtungen und bietet den Teilnehmenden die fachlich begleitete Auseinandersetzung mit der individuellen Lebenssituation und Erziehungskompetenz sowie ein erstes Herantasten an einen beruflichen
(Wieder-)Einstieg.
Auf freiwilliger Basis, ohne Ängste und Zwang können sich die Teilnehmenden mit ihrer
momentanen Situation auseinandersetzen und möglichst früh eine berufliche Lebensplanung in den Blick nehmen, neben ihrer Rolle als Eltern. Es sollen Wege aufgezeigt
und beschritten werden, um den zukünftigen (Wieder-)Einstieg in ein Erwerbsleben zu
planen und eine existenzsichernde Zukunftsperspektive einzuleiten.
Zugleich soll durch die Bearbeitung von Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, qualifizierte Kinderbetreuung, Entwicklung des Kindes sowie pädagogische Themen die Erziehungsfähigkeit der Eltern gestärkt werden, um den möglichen Bedarf an
Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII abzufedern.
Das Projekt sieht eine Kombination aus pflichtigen Präsenzzeiten in der Gruppe (jeweils 4 – 8 Teilnehmende) und zeitlich individuell gestaltbaren Beratungsterminen vor.
Die Teilnehmenden treffen sich regelmäßig an einem festen Wochentag für max. je 3
Stunden in den Räumen des/der jeweiligen Familienzentrums/Kindertagesstätte. Die
Gruppenzeiten dienen dabei insbesondere auch der sozialen Vernetzung der Teilnehmenden. Darüber hinaus werden für 24 Teilnehmenden individuelle Beratungszeiten
angeboten z.B. für Kriseninterventionen, Bewerbungsunterstützung und/oder Vermittlung von finanziellen Hilfestellungen. Je nach Unterstützungsbedarf der Teilnehmenden
bzw. der Familien ist auch aufsuchende Arbeit erforderlich.
Grundlegende Leitlinien der pädagogischen Fachkräfte sind das Handlungskonzept
„Casemanagement“ und die Arbeit mit Berufswegeplänen.
Seit dem Beginn am 01.04.2015 wurden 32 Frauen und 1 Mann in das Projekt aufgenommen. Erfolgreich konnten bisher 6 Teilnehmerinnen das Projekt abschließen, davon wurden vier in eine Arbeitsgelegenheit (Zusatzjob) oder Qualifizierungsmaßnahme,
eine Teilnehmerin in eine geringfügige Beschäftigung sowie eine Teilnehmerin in eine
Umschulung vermittelt.
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Neustart
Die Erschließung von Beschäftigungschancen für Frauen ist unter dem Aspekt des
Fachkräftemangels und der in Krefeld zu verzeichnenden niedrigen Frauenerwerbsquote zu einem geschäftspolitischen Schwerpunkt sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch im Jobcenter Krefeld geworden. Vor allem die unter 30-jährigen ALG IIbeziehenden Frauen (insbesondere auch Alleinerziehende), die über keine Berufsausbildung verfügen, finden nach einer Familienzeit nur sehr schwer den Zugang in existenzsichernde Beschäftigung. Dabei bedeutet der Wegfall regelmäßiger institutioneller
Kontakte in der Regel eine Verlängerung der Wiedereinstiegsphase. Berücksichtigt
man, dass dieser Bedarf auch bereits bei kurzen Erwerbspausen deutlich besteht, ist
es erforderlich, unterstützende Angebote sehr früh während der Elternzeit zu platzieren. Ungünstige Faktoren können dadurch wesentlich schneller erkannt werden. Auch
Studien, die sich mit den Erfolgsfaktoren für einen (Wieder-)-Einstieg in das Erwerbsleben nach einer Familienphase beschäftigen, betonen die Bedeutsamkeit von Beratung
und Coaching als grundlegende Ressource im Wiedereinstiegsprozess.
Aus diesen Gründen wird seit September 2014 hierzu das durch das Jobcenter nach
§16f SGB II geförderte Beratungsprojekt „Neustart“ mit 15 TN-Plätzen angeboten. Es
richtet sich an 20-30-jährige Frauen in „Elternzeit“ (§10 SGB II) mit ihren Kindern unter
3 Jahren. Bis zu 10 TN-Plätze sind davon für Alleinerziehende vorgesehen. Nunmehr
befindet sich das Projekt im zweiten Bewilligungszeitraum.
Die Kom.ZFB verfügt über langjährige Erfahrung in der Benachteiligtenförderung und
als Abteilung des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung konzipierte
sie dieses Projekt auch aus Gründen der Prävention und zur Abfederung möglicher erzieherischer Hilfen nach dem SGB VIII. In dem Projekt ergänzen sich so die Rechtskreise SGB II und SGB VIII.
Die ganzheitliche Zielsetzung des Projektes richtet sich auf die verschiedenen Rollen
und Lebensbereiche der jungen Mütter. Die Stabilisierung der eigenen Persönlichkeit
im Kontext der familiären Situation ist eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung der eigenen beruflichen Perspektive und der damit verbundenen existenzsichernden Lebensführung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Regelung einer
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qualifizierten Kinderbetreuung sind weitere unabdingbare Voraussetzungen für diese
Auseinandersetzung. Die Frauen sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden, eigene
Wünsche und Ziele entwickeln und aktiv ihren Wiedereinstieg planen, indem sie erste
Schritte umsetzen. Dazu erhalten die Teilnehmerinnen individuelle Beratung und Begleitung zur Stabilisierung der aktuellen Lebenslage.
Für jeweils drei Stunden an drei Wochentagen kommen die Teilnehmerinnen mit ihren
Kindern in die Räume in der Krefelder Innenstadt (Sozialagentur Heeder, Virchowstraße
128). Nach einem gemeinsamen, spielerischen Einstieg werden die Kinder von einer
der beiden pädagogischen Fachkräfte und einer Teilnehmerin (wechselnd) betreut, so
dass die Frauen ihre eigenen Themen bearbeiten können. Weitere Beratungszeiten,
z.B. für Kriseninterventionen, Praktikumsvorbereitung, Vermittlungsaktivitäten, werden
individuell gestaltet. In Einzelfällen ist es auch möglich, dass Teilnehmerinnen zunächst ausschließlich beraten und begleitet werden, da die aktuelle Lebenssituation
eine regelmäßige Teilnahme an den Gruppenzeiten noch nicht zulässt. Darüber hinaus
werden einige Teilnehmerinnen, die das Projekt bereits abgeschlossen haben, individuell nachbetreut.
Im Laufe des Jahres 2015 nahmen 26 Frauen mit ihren unter 3-jährigen Kindern teil, von
denen 3 Teilnehmerinnen in eine Qualifizierung bzw. Beschäftigungsmaßnahme und 3
Teilnehmerinnen in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten.
Zusatzjobs – Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II
Seit der Instrumentenreform des SGB II (1. April 2012) werden die Arbeitsgelegenheiten
(Zusatzjobs) seitens des Gesetzgebers nachrangig zu Eingliederungsinstrumenten wie
Qualifizierungsmaßnahmen, Fort- und Weiterbildung sowie betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen eingesetzt. Sie sind ausschließlich darauf ausgerichtet, arbeitslose
und arbeitsmarktferne Personen über Zusatzjobs zu beschäftigen. Qualitative Elemente
wie Qualifizierungen, betriebliche Erprobungsphasen sowie die sozialpädagogische
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Begleitung sind gestrichen. Damit ist auch das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt
aufgegeben worden.
Unabhängig von den geänderten Rahmenbedingungen sind die Zusatzjobs seit 2005
gut etabliert und qualitativ weiterentwickelt worden. Sie bilden auch in 2015 den
Schwerpunkt des zweiten Arbeitsmarktes und erzielen neben wertschöpfenden Effekten für das städtische Gemeinwohl zugleich eine sozialintegrierende Wirkung für die
Teilnehmenden durch die enge Anbindung an andere Beratungsprojekte der Kom.ZFB.
Insbesondere durch die konzeptionelle Anbindung an das Beratungsangebot der Erwerbslosenberatungsstelle (EBS) haben die Teilnehmenden auch weiterhin die Möglichkeit, parallel zu ihrer Arbeitsgelegenheit neue Perspektiven durch die Arbeit mit
Berufswegeplänen oder im Selbstvermittlungscoaching zu erarbeiten und individuelle
Ziele zu formulieren. Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Bearbeitung individueller psychosozialer und wirtschaftlicher Anliegen, die durch die gute Vernetzung der EBS
mit anderen Trägern und Angeboten zügig geklärt und/oder an entsprechende Fachstellen weitergeleitet werden.
In enger Kooperation mit der AGW ist ein breites Spektrum an Einsatzstellen geschaffen
worden. Auch kleinere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen
sind berücksichtigt. Dabei übernimmt die Kom.ZFB die Koordination, die verwaltungsgemäße Abwicklung und operative Umsetzung der Zusatzjobs.
In allen Fällen wird vorgeprüft, ob die jeweiligen Einsatzbereiche die gesetzlichen Bedingungen zur Umsetzung von Zusatzjobs erfüllen. Die Tätigkeiten müssen grundsätzlich zusätzlichen und gemeinnützigen Charakter ausweisen; die Belange der Wirtschaft sollen nicht beeinträchtigt werden und ein Personalabbau darf mit dem Einsatz
nicht einhergehen. Die Bewilligung aller Zusatzjobstellen obliegt dem Jobcenter.
Grundsätzlich sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 64 Jahren zur
Teilnahme an Zusatzjobs berechtigt, soweit sie beim Jobcenter Krefeld als arbeitsuchend gemeldet sind. In Krefeld wurde die Altersgrenze jedoch auf 18 Jahre erhöht, weil
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in der Regel für unter 18-Jährige andere Angebote greifen und durch das Jobcenter nur
sehr vereinzelt unter 25-Jährige zugewiesen wurden.
Kennzeichnend für die Teilnehmenden ist, dass sie bereits über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und in andere arbeitsmarktnähere Instrumente nicht zielführend
eingesetzt werden können. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der zugewiesenen Personen mehrere Vermittlungshemmnisse aufweist, wie zum Beispiel psychische
und/oder physische Einschränkungen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, Sprachprobleme und andere. Neben den ALG II-Leistungen erhalten die Teilnehmenden 1,-EUR pro Beschäftigungsstunde.
Im Jahr 2015 wurden durch die Kom.ZFB insgesamt 410 Einsatzstellen in städtischen
Einsatzbereichen und gemeinnützigen Vereinen für Krefelder Bürger vorgehalten. Die
234 Teilnehmenden (73 weiblich) wurden in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung und gemeinnützigen Vereinen eingesetzt.
Trotz der veränderten Rahmenbedingungen konnten für 7 Teilnehmende (3 weiblich)
aus den städtischen Einsatzstellen eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnet und 2 Teilnehmende (1 weiblich) in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen
vermittelt werden.
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Ergebnisse im Überblick
Stand: 31.12.2015
Verfügbare
Einsatzmöglichkeiten
Einsatzbereiche
Zusatzjob
Gemeinwohlarbeit
Geleistete
Beschäftigungsstunden
Grünpflege
98
19.575
Schulen
86
18.086
Sonstige städt. FB
Zoo Krefeld
Seniorenheime
gGmbH
19
32
15.664
69
13.657
Gemeinnützige
Träger
106
34.025
AGW
380
103.476
Stadt Krefeld
Städt. Beteiligungen
Teilnehmende
Vermittlungen 2015
Qualifizierungs-/
Gemeinsame
Angebote
Ü25 - U25
2015
1.Arbeitsmarkt
gesamt
davon
davon
davon
davon
U 25
gesamt
Ü 25
Ü 25
Gesamt
413
386
27
21
davon Frauen
215
189
26
Erwerbslosenberatungsstelle
93
88
davon Frauen
57
Berufswegepl. erwerbsl. Alleinerz.
davon Frauen
Beschäftgungsmaßnahmen
davon
davon
U 25
gesamt
Ü 25
U 25
19
2
16
14
2
13
11
2
12
10
2
5
8
7
1
7
7
0
53
4
4
3
1
4
4
0
27
23
4
1
1
0
0
0
0
27
23
4
1
1
0
0
0
0
33
25
8
2
1
1
4
4
0
davon Frauen
32
24
8
2
1
1
4
4
0
Neustart
26
16
10
3
3
0
3
1
2
davon Frauen
26
16
10
3
3
0
3
1
2
Zusatzjob
234
234
0
7
7
0
2
2
0
davon Frauen
73
73
0
3
3
0
1
1
0
Auf dem Weg
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Teilnehmende
Angebote -U25-
2015
Vermittlungen 2015
VerQualifizierungs-/ bleib an
1. Arbeitsmarkt Beschäftgungs- Schule
maßnahmen
Gesamt
790
31
62
davon Frauen
332
11
22
Jugendberufshilfe
Beratungsstelle
146
7
25
_
davon Frauen
76
3
6
_
631
24
37
507
248
8
16
239
13
0
0
_
davon Frauen
8
0
0
_
JUGEND STÄRKEN
im Quartier
27
0
0
0
davon Frauen
9
0
0
0
Soziale Arbeit
an Schulen
davon Frauen
Hardenberg im
Blickwinkel
In den niederschwelligen Projekten der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und der
Beschäftigungsförderung werden den Teilnehmenden Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie ihre Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern.
Aufgrund der vielfältigen (Vermittlungs-)Hemmnisse sind während der Beratungsprozesse etliche unterschiedliche Handlungsschritte notwendig, um letztendlich das Ziel
der erfolgreichen Integration in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder den
ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
Die beiden letztgenannten Projekte starteten im 4. Quartal 2015. Die Teilnehmenden
befinden sich im intensiven Beratungsprozess, sodass Vermittlungsergebnisse zum
Jahresende noch nicht dargestellt werden können.
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