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Verwaltungsvorlage (SSB 15 21.04.2016.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
387 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung 2015 Sachstandsbericht Inhaltsverzeichnis Kom.ZFB auf einen Blick Ziele Zielgruppen Kooperationen Angebote und Ergebnisse 2015 Perspektiven 2016 Fazit Struktur der Kom.ZFB Organisation Personal Haushalt und Wirtschaftlichkeit Seite 3 Seite 13 Angebote der Kom.ZFB Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe Angebote für Jugendliche – U25  Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U25  Schulbezogene Jugendsozialarbeit Soziale Arbeit an Schulen (neu)  Hardenberg im Blickwinkel (neu)  Jugend stärken im Quartier (neu)  Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund  Fachliche Begleitung und Koordination Seite 17 Beschäftigungsförderung Angebote für Erwachsene – Ü25  Erwerbslosenberatungsstelle  BeA  Auf dem Weg (neu)  Neustart  Zusatzjob – Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II Ergebnisse im Überblick Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 30 Seite 42 Seite 2 Kom.ZFB auf einen Blick Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Beschäftigungsförderung sind die beiden zentralen Säulen der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZFB). Mit ihren Schwerpunkttätigkeiten orientiert sich die Kom.ZFB insbesondere an den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII (SGB) und verknüpft diese sinnvoll in rechtskreisübergreifenden Kooperationen mit denen des SGB II und III. Im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld 2015 – 2020 sind die Angebote, Qualitätsstandards, Ziele und Perspektiven der schul- und arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für die kommenden Jahre festgeschrieben worden. Im Rahmen der Beschäftigungsförderung nimmt die Kom.ZFB die städtischen Interessen der Arbeitsmarktpolitik wahr und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit den arbeitsmarktrelevanten Akteuren, dem Jobcenter und der Arbeitsagentur zusammen. Beschäftigungsfördernde, individuelle und familienstabilisierende Projekte werden im Sinne der Stadt Krefeld entwickelt und umgesetzt, um sowohl die soziale Integration benachteiligter Menschen zu fördern als auch die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Die Kom.ZFB akquiriert Fördergelder des Bundes, des Landes und der Europäischen Sozialfonds (ESF), um durch Beratung, persönliche Stabilisierung, berufliche Orientierung und Qualifizierung sowie Heranführung an Beschäftigung sowohl die soziale und gesellschaftliche Teilhabe als auch die Chancen zur Integration in Ausbildung und in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Unter Berücksichtigung einer zielorientierten und wirtschaftlichen Umsetzung entwickelt die Kom.ZFB mit ihren Kooperationspartnern bedarfsgerechte und neue Projekte. Das Angebotsspektrum wird stetig an die jeweiligen Entwicklungen in den Bereichen Schule und Beruf sowie Arbeitsmarkt und Beschäftigung angepasst. Für ihre gesamte Angebotspalette akquirierte die Kom.ZFB in 2015 insgesamt 2,67 Mio EUR Fördergelder, der städtische Zuschussbedarf wird sich zum Stand 23.02.2016 voraussichtlich auf 0,71 Mio EUR belaufen, d.h. für jeden eingesetzten städtischen Euro erhält die Kommune zusätzlich 3,76 EUR über Drittmittel. (Näheres ab Seite 14ff.) Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 3 Als kommunale Pflichtaufgabe hat die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII Angebote vorzuhalten, die die soziale, schulische und berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen. Nach vorläufigen Berechnungen wird der städtische Eigenanteil für 2015 im Bereich U25 Jugendsozialar- beit/Jugendberufshilfe voraussichtlich ca. 0,39 Mio EUR betragen. Die beratenden, stabilisierenden und beschäftigungsfördernden Angebote für erwachsene Langzeitarbeitslose unterstützen darüber hinaus die städtischen Fachbereiche in ihren Aufgaben - insbesondere durch die Gemeinwohlarbeit (Zusatzjobs). Für 2015 ist im Bereich Ü 25 - Erwachsene zurzeit mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe 0,32 Mio EUR zu rechnen. Dem steht eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Zusatzjobs in Höhe von 0,44 Mio EUR gegenüber. (Näheres Seite 16) Darüber hinaus arbeitet die Kom.ZFB intensiv mit der Abteilung 51/3 -Hilfen für junge Menschen und ihre Familien und Bezirkssozialarbeit- zusammen und reduziert die notwendigen Aufwendungen für Fachleistungsstunden. Im Rahmen dieser Kooperation wird seit Mitte 2014 modellhaft für den Bezirk Mitte ein Verfahren entwickelt, das einerseits die Zusammenarbeit standardisiert und außerdem die Leistungen der Kom.ZFB nachweisbar machen soll. Entsprechend des derzeitigen Standes der Verfahrensentwicklung hat die Kom.ZFB während des Zeitraums April bis Dezember 2015 nachweislich insgesamt 229 Fachleistungsstunden (180 im Ü25 Bereich und 149 im U25 Bereich) im Rahmen ihrer Angebote übernommen. Sobald die Entwicklungen im Bezirk Mitte einen befriedigenden Stand erreicht haben, ist geplant, das Verfahren auch in allen übrigen Sozialbezirken einzuführen. Ziele Soziale, schulische und berufliche Integration von jungen und erwachsenen Menschen sind die grundsätzlichen Ziele der verschiedenen Kom.ZFB Angebote. Im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe werden jungen Menschen Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung sowie ihre Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 4 Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Die schulische Reintegration von Schulverweigernden hat in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. In der Beschäftigungsförderung wird zusätzlich das Augenmerk auf den Erhalt und die (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt gerichtet. Familienstabilisierung und der Aufbau individueller und sozialer Netzwerke zur gesellschaftlichen Integration gehen damit einher. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach qualitativen Standards, d.h. nach den Leitlinien des Handlungskonzeptes Casemanagement und auf der Basis von Berufswege- bzw. von Berufsförderplänen. Ressourcenorientierung und Partizipation, Grundsätze von Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Gender- und Cultural-Mainstreaming sind ebenso maßgebliche Leitlinien. Zielgruppen Junge Menschen und SGB II-Beziehende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen werden durch die Kom.ZfB-Angebote erreicht. Beide Gruppen weisen oftmals eine Vielzahl von sozialen, persönlichen und auch qualifikatorischen (Vermittlungs-) Hemmnissen auf. Überwiegend zählen folgende Personengruppen dazu:  Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen  Benachteiligte Schüler/innen  Schulmüde/Schulverweigernde  Erwerbslose und Langzeitarbeitslose  Alleinerziehende und junge Familien Kooperationen Verlässliche und konstruktive Kooperationen sowie die Einbindung der Ressourcen Dritter sind die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der vielfältigen Angebote. Hervorzuheben sind die guten Kooperationen mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den Betrieben und ihren Verbänden/Kammern, den freien Trägern der Jugendhilfe, den regionalen Bildungsträgern, den verschiedenen Fachbereichen sowie den Schulen, dem Fachbereich Schule, dem Schulamt und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände. Auch überregional gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 5 Regionalagentur Niederrhein, den verschiedenen Beschäftigungsgesellschaften, Landesverbänden sowie den Bundes- und Landesministerien positiv. Gerade bei der Zielgruppe der benachteiligten Menschen ist ein abgestimmtes und vernetztes Arbeiten notwendig, da die Angebote häufig unüberschaubar sind und Parallelstrukturen vermieden werden sollen. Die Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Schule, Schulamt und Schulverwaltung sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut worden – über die NRW Landesprogramme „Soziale Arbeit an Schule“ und „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie über die Abstimmungsprozesse mit dem Kommunalen Integrationszentrum. Angebote und Ergebnisse in 2015 Mit dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schule“ (Nachfolge von Bildung und Teilhabe/Schulsozialarbeit) kann die Krefelder schulbezogene Jugendsozialarbeit in gleichem Umfang bis Ende 2017 fortgeführt werden. Das Präventionsangebot zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Schülerinnen und Schüler, der Förderung ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie der schulischen und beruflichen Orientierung wird somit für weitere 3 Jahre aufrechterhalten. In 2015 sind 631 Schüler/innen 248 (weiblich) über die schulbezogene Jugendsozialarbeit beraten und unterstützt worden. (Näheres ab Seite 22) An der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe rechtskreisübergreifend beteiligt. Die Umsetzung des nachhaltigen und systematischen Übergangssystems Schule und Beruf wird durch die kommunale Koordinierung beim Fachbereich 40 sichergestellt. Mit dem besonderen Fokus auf die benachteiligten Jugendlichen beteiligt sich die Jugendsozialarbeit mit einem halben Stellenanteil an der kommunalen Koordinierung und sichert so die Verbindung zwischen Schule und Jugendhilfe. (Näheres Seite 27) Auch in der Jugendberufsagentur ZIP (Zentrum für Information und Perspektive) ist die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe rechtskreisübergreifend vertreten. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 6 Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Stadt Krefeld (Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) arbeiten gemeinsam unter einem Dach - mit dem Ziel der gebündelten Unterstützung der jungen Menschen, der Weiterentwicklung der Beratungsund Förderangebote und der Sicherstellung von Übergängen in Ausbildung/Beruf. (Näheres Seite 27) Gelingende rechtskreisübergreifende Kooperationen bieten optimale Voraussetzungen, um im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungschancen und Übergänge in Ausbildung und Arbeit sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang übernimmt insbesondere die Jugendsozialarbeit eine Lotsenfunktion und fungiert als Bindeglied zwischen den Rechtskreisen. Der Einstieg in die sozialraumbezogene Jugendsozialarbeit konnte 2015 bereits mit zwei Quartiersprojekten implementiert werden. Gefördert durch die Bundesministerien Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie dem Europäischen Sozialfonds ist mit dem vierjährigen Projekt „Jugend stärken im Quartier“ (Krefeld-Süd) eine Anlauf- und Koordinierungsstelle für junge Menschen in der Sozialagentur Heeder eingerichtet worden. Diese bildet sowohl eine Brückenfunktion zwischen den unterschiedlichen Rechtskreisen als auch zu den verschiedenen Institutionen, Verbänden und Schulen. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote richten sich an Jugendliche mit besonderem Förderbedarf zwischen 12 und 27 Jahren, insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte, Schulverweigernde und schulische Seiteneinsteiger/innen. Es ist abzusehen, dass sich die Arbeit mit Neuzugewanderten und Flüchtlingen weiter verstärken wird. (Näheres Seite 25) „Hardenberg im Blickwinkel“ (KR-Mitte/Hardenbergviertel) richtet sich an junge Menschen mit unterschiedlichen, beeinträchtigenden Merkmalen, z.B. ohne persönliche und berufliche Perspektive, alleinerziehend, ALG II Bezug, mit Migrationshintergrund. Neben der intensiven Einzelarbeit werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 – 25 Jahren durch werkpädagogische Angebote persönlich stabilisiert und beruflich orientiert. Im sozialräumlichen Verständnis erfolgt dies in enger Abstim- Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 7 mung mit den bezirklichen Netzwerkpartnern. Die örtliche Nähe zur Jugendberufsagentur unterstützt dabei die Anbindung an das Regelsystem. (Näheres Seite 24) Die Projekte für Alleinerziehende, Mütter und junge Familien sind kontinuierlich und in enger Kooperation mit dem Jobcenter auf- und ausgebaut worden. Die Quote der Alleinerziehenden ist mit 22,1 % nach wie vor sehr hoch (gemessen an allen arbeitslosen Frauen). Damit liegt Krefeld über dem Landesdurchschnitt und gehört zu den ersten 6 Städten in NRW mit den höchsten Zahlen an Alleinerziehenden.1 Alleinerziehende tragen ein erhöhtes Armutsrisiko und leben häufig isoliert. Entsprechend erleben die heranwachsenden Kinder die gesellschaftliche Teilhabe ebenfalls unzureichend. Weitere Ausgrenzungstendenzen können die Folge sein. In den familienstabilisierenden und beschäftigungsfördernden Projekten „Auf dem Weg“ und „Neustart“ werden neue Formen der Beratung, Unterstützung und Integration in einem rechtskreisübergreifenden Verständnis angeboten. Auch bei diesen beiden Präventionsangeboten ist die sozialräumliche Verzahnung bereits berücksichtigt. In Kooperation mit verschiedenen Familienzentren finden vor Ort Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende statt - zu den jeweiligen Themen: Entwicklung individueller Perspektiven, berufliche Orientierung, Integration in den Arbeitsmarkt und Stärkung der Erziehungskompetenz. Insbesondere die Kombination der Förderung eigener beruflicher Perspektiven mit der Stärkung der Familienalltags- und Erziehungskompetenz ermöglichen positive Entwicklungen - sowohl für die Mutter als auch für das Kind. Die berufliche Orientierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt bietet perspektivisch die eigene, unabhängige Existenzsicherung (Näheres auf Seiten 36ff.) Mit dem beschäftigungsfördernden Angebot „Zusatzjob“ verfolgt die Kom.ZFB gleich zwei Ziele. Einerseits wird für die Langzeitarbeitslosen neben der Förderung der sozialen Teilhabe auch der Erhalt bzw. die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit verbessert und andererseits werden durch Zusatzjobs - als Bestandteil der Gemeinwohlarbeit - immer auch wertschöpfende Effekte für die Stadt Krefeld erzielt. 1 Auszug aus dem Arbeitsmarktreport NRW 2015- Frauen am Arbeitsmarkt Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 8 Besonders Seniorenheime, Familienzentren, Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine und die Grünpflege profitieren von diesen zusätzlichen Beschäftigungsangeboten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage könnten einige kommunale Aufgaben ohne Zusatzjobs nicht in dieser Qualität und Zuverlässigkeit durchgeführt werden. Allein für die städtischen Einrichtungen leisteten Zusatzjobkräfte in 2015 insgesamt 66.982 Arbeitsstunden. Bezieht man die AGW und die gemeinnützigen Vereine mit ein, so leisteten die Zusatzjobkräfte insgesamt 204.483 Arbeitsstunden für das Gemeinwohl der Krefelder Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Krefeld hat 234 Zusatzjobber/innen (73 weiblich) in ihren Fachbereichen und den gemeinnützigen Vereinen eingesetzt. (Näheres auf Seiten 39ff.) In Kooperation mit der AGW waren insgesamt 427 Personen (157 weiblich) über die Gemeinwohlarbeit beschäftigt. Auch weiterhin werden bei der Stadt Krefeld und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW) Zusatzjobs in einem Umfang von 200 Plätzen zur Verfügung gestellt. Perspektiven für 2016 Im neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 sind Ziele und die damit verbundenen Aufgaben für die Jugendsozialarbeit gesetzt, aus denen sich folgende Tätigkeiten ergeben. Die bezirkliche Ausrichtung der Kom.ZFB soll analog der bezirklichen Organisationsstruktur des Fachbereiches umgesetzt werden. Die sozialräumliche Verzahnung kann dadurch weiter ausgebaut und die Kooperation mit anderen Trägern intensiviert werden. Eine einheitliche Organisationsstruktur im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung ermöglicht eine abteilungsübergreifende, abgestimmte und zielgerichtete Planung im jeweiligen Bezirk und vermeidet insbesondere ineffiziente Parallelstrukturen. Durch abgestimmte Verfahren werden die Angebote des Kinder- und Jugendschutzes, der Bezirksjugendpflege und der Bezirkssozialarbeit ergänzt. Die kommunale Koordinierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit incl. der freien Träger wird als ein Handlungsfeld der Jugendhilfe über den FB 51 – Kom.ZFB erfolgen. In einem Gesamtkonzept „schulbezogene Jugendsozialarbeit vom Primarbereich bis Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 9 zum Übergang Schule und Beruf“ werden einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards, Indikatoren und Verfahrensabläufe weiterentwickelt und festgelegt. Die unterschiedlichen Angebote der beteiligten Träger werden bedarfsgerecht gebündelt und abgestimmt. Somit wird eine kontinuierliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sichergestellt werden können - im Sinne sogenannter Bildungsketten vom Elementar- über den Primar- und Sekundarbereich bis hin zum Übergang Schule und Beruf. Die Koordinierung wird in enger Kooperation mit dem FB 40 und dem Schulamt erfolgen, die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den allgemeinbildenden Schulen in Krefeld und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung stellt hierbei eine wesentliche Grundlage dar. Im Hinblick auf die stetig steigende Anzahl von Neuzugewanderten und Flüchtlingen, die häufig durch traumatische Erlebnisse geprägt sind, muss sich die Jugendsozialarbeit und Beschäftigungsförderung neuen Herausforderungen stellen. Dies betrifft die Arbeit mit den schulischen Seiteneinsteiger/innen im Bereich der Sekundarstufe I und II, die Weiterentwicklung der Angebote im Übergang Schule/Beruf und in der Beschäftigungsförderung, die Beratungen der Jugendberufshilfe und der Erwerbslosenberatungsstelle sowie die Angebote in den Projekten. Insbesondere für den Aufbau einer integrativen Unterstützungsstruktur besteht im Bereich der Vermittlung interkultureller Kompetenzen ein zusätzlicher Informationsbedarf bei den pädagogischen Fachkräften. Hierzu sollen themenspezifische Workshops durchgeführt werden. Die gute Kooperation mit dem Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen sowie dem Fachbereich Schule - Kommunales Integrationszentrum werden bei diesen Themen von besonderer Bedeutung sein. Der Aufbau klarer Strukturen, die Abstimmung über Verfahrensabläufe und Aufgaben zwischen den Fachbereichen sowie anderen Institutionen müssen weiter entwickelt werden. Bis Ende 2016 wird die Kom.ZFB ein Konzept Beschäftigungsförderung 2020 entwickeln. Auf der Basis der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen werden die zukünftigen, wesentlichen Eckpunkte für die kommunale Beschäftigungsförderung herausgearbeitet. Schwerpunktmäßig wird es folgende Themenfelder betreffen: Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 10 Verstetigung der Angebote für Alleinerziehende, Mütter und junge Familien - geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsangebote für Eltern mit jungen Kindern Ausbau der niederschwelligen Beschäftigungsangebote, insbesondere für junge Neuzugewanderte. Da Beschäftigungsförderung integraler Bestandteil von Sozial-, Familien- und Jugendpolitik ist, trägt sie mit ihren modularen Ansätzen Beratung, berufliche Orientierung und Beschäftigung gleichzeitig zur gesellschaftlichen Teilhabe und arbeitsmarktlichen Integration bei. Fazit Sowohl unter sozialen als auch unter wirtschaftlichen Aspekten werden Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Beschäftigungsförderung - die beiden Säulen der Kom.ZFB – weiterhin eine bedeutende Rolle in der Kommune spielen. Da die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe sowohl in der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ als auch in der „Jugendberufsagentur –ZIP“ vertreten ist, ergeben sich sinnvolle Verzahnungen mit der „schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ und den weiteren Angeboten der Kom.ZFB. Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein wichtiger Qualitätsbaustein von Bildungslandschaften und kommunalen Präventionsketten. In diesem Rahmen übernimmt sie nicht nur eine Lotsenfunktion für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld, sondern auch für rechtskreisübergreifende Belange. Rechtskreisübergreifende Kooperationen vermeiden Doppelstrukturen und schaffen abgestimmte Vorgehensweisen, sodass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatsächlich davon profitieren können. Die präventiven und familienstabilisierenden Angebote - insbesondere für Jugendliche, Alleinerziehende mit ihren Kindern sowie junge Familien - ermöglichen eine frühzeitige Förderung und umfassende Unterstützung. Die Verzahnung von Familien-/Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung schafft Synergieeffekte, die die gesellschaftliche Teilhabe und Integration nachhaltig begünstigen. Andere kostenintensive Hilfesysteme können somit bereits im Vorfeld abgefedert werden. Modellhaft ist die Darstellung dieser Kostenabfederung zunächst für den Bezirk Mitte gestartet, hier konnten von April bis Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 11 Dezember insgesamt 229 Fachleistungsstunden durch das Angebot der Kom.ZFB übernommen werden. Beschäftigungsfördernde Angebote fördern die gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Orientierung der Langzeitarbeitslosen und unterstützen zusätzlich bei der kommunalen Aufgabenerledigung. Durch die Refinanzierung und Wertschöpfungsberechnung ist dieser Bereich ausgesprochen profitabel. Der Zuschussbedarf der Kom.ZFB wird voraussichtlich von 0,62 Mio. EUR in 2014 auf ca. 0,71 Mio. EUR steigen. Aufgrund der weiterhin sehr positiven Refinanzierung wird der geplante Zuschussbedarf um ca. 0,35 Mio. EUR unterschritten. Um das Angebotsspektrum der Kom.ZFB auch zukünftig bedarfsgerecht und vielfältig vorhalten zu können, werden die Bundes-, Landes- und EU-Programme weiterhin intensiv auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 12 Struktur der Kom.ZFB Stand: 31.12.2015 Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Leitung der Kom.ZFB 1 Jugendliche (U25/Jugendberufshilfe) Produkt: 05104010000 Projektverwaltung und -controlling; Erwachsene (Ü25) Produkt: 05104020000 Koord. 2. Arbeitsmarkt Jugendberufshilfe / Beratungsstelle U25 Erwerbslosenberatungsstelle Soziale Arbeit an Schulen Projekte für Alleinerziehende und junge Familien Hardenberg im Blickwinkel Gemeinwohlarbeit / Zusatzjobs Jugend stärken im Quartier Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 13 Personal Zur Aufgabenerledigung der Beschäftigungsförderung sind im Jahr 2015 insgesamt 14 festbeschäftigte MitarbeiterInnen eingesetzt. Darüber hinaus werden insgesamt 32 MitarbeiterInnen befristet beschäftigt. Die gestiegene Nachfrage nach sozialpädagogischen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt und für die Betreuung von Flüchtlingen und asylbegehrenden Ausländern führt zu einer höheren Fluktuation bei den projektbezogenen Beschäftigungsverhältnissen bei der Kom.ZFB und erschwert die Nachbesetzung mit geeignetem Personal. Von den insgesamt 8 MitarbeiterInnen, die die Kom.ZFB in 2015 verließen, wechselten 5 in unbefristete Arbeitsverhältnisse anderer Organisationseinheiten der Stadt Krefeld. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der Kom.ZFB beträgt im Jahr 2015 insgesamt 71,1 %, 11 Mitarbeiterinnen werden in Teilzeit beschäftigt. Personalverteilung U25 Ü25 Festbeschäftigtes Personal 7,8 Stellenanteile 5,4 Stellenanteile befristet beschäftigtes Personal 21 Funktionen 7,4 Funktionen Haushalt und Wirtschaftlichkeit Die Kom.ZFB wird in der Produktgruppe 5-051-04 “Beschäftigungsförderung” des produktorientierten Haushalts abgebildet. Der Bereich der Beschäftigungsförderung wird dort in den beiden Produkten 05104010000 “U 25 / Jugendberufshilfe” und 05104020000 “Ü 25” dargestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Sachstandsberichtes steht das endgültige Jahresergebnis des Jahres 2015 noch nicht fest, daher beziehen sich die nachfolgend Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 14 angegebenen Werte auf das Ergebnis zum Stichtag 23.02.2016 zzgl. weiterer, noch erwarteter Aufwandsbuchungen. Im Jahre 2015 werden in der Produktgruppe 5-051-04 „Beschäftigungsförderung“ Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung voraussichtlich in Höhe von insgesamt ca. 3,38 Mio EUR entstehen. Gleichzeitig werden voraussichtlich Gesamterträge einschließlich der Erträge der internen Leistungsverrechnung i.H.v. ca. 2,67 Mio EUR erwirtschaftet. Der berechnete Zuschussbedarf i.H.v. ca. 0,71 Mio EUR enthält u.a. berücksichtigte Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung i.H.v. ca. 0,70 Mio. EUR. Entwicklung des Zuschussbedarfes 2011 2012 2013 2014 2015 U25 / Jugendberufshilfe 989.246,17 551.738,58 612.377,90 507.587,58 389.891,08 Ü25 575.885,01 126.459,17 220.108,47 107.012,09 322.613,17 Gesamt 1.565.131,18 678.197,75 832.486,37 614.599,67 712.504,25 Im Bereich U25/Jugendberufshilfe ist gegenüber den Vorjahren eine deutliche Reduzierung des Zuschussbedarfes festzustellen. Diese vermeintliche Ergebnisverbesserung ist auf eine erhebliche Personalkostenreduzierung zurückzuführen, die wiederum auf einer außergewöhnlich starken Personalfluktuation im Jahr 2015 basiert (siehe S. 14). Funktionen der ausscheidenden sozialpädagogischen Fachkräfte können nicht nahtlos wiederbesetzt werden. Der Anstieg des Zuschussbedarfes im Bereich Ü25 ist dagegen überwiegend mit einer geringeren Auslastungsquote von Maßnahmen in diesem Bereich verbunden. Dem Jobcenter Krefeld ist es teilweise nicht gelungen, die zugesicherte, umgehende Besetzung bewilligter Maßnahmen dauerhaft sicherzustellen. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 15 Wirtschaftlichkeit Im Jahr 2015 wird es voraussichtlich erneut gelingen, den städtischen Zuschussbedarf mit einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe von ca. 0,712 Mio EUR gegenüber der Planung in Höhe von insgesamt 1,062 Mio EUR um ca. 33% zu reduzieren. Wenngleich der Zuschussbedarf im Jahr 2015 um insgesamt ca. 0,098 Mio EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist und sich dadurch jeder der von der Stadt bei der Kom.ZFB eingesetzte EUR nur zusätzliche 3,76 EUR an Drittmitteln erbringt (gegenüber 4,33 EUR im Vorjahr), können gegenüber der Planung insgesamt c.a. 0,350 Mio EUR eingespart werden. Erreicht wird dieses positive Ergebnis vor allem durch die Akquise von Fördermitteln. Insgesamt können Drittmittel in Höhe von insgesamt ca. 2,67 Mio EUR (gegenüber 2,43 Mio EUR in 2014) für die Stadt Krefeld eingeworben werden. Der Bereich „Ü25“ erbringt darüber hinaus durch den monatlichen Einsatz von ca. 100 Zusatzjob-Kräften eine erhebliche Unterstützung für den städtischen Bereich. In 2015 werden insgesamt 66.982 Arbeitsstunden von Zusatzjob-Kräften im Bereich der Stadt Krefeld geleistet. Entsprechend dem von der Berufsgenossenschaft Garten- und Landschaftsbau für Zusatzjob-Kräfte zu Grunde gelegten „reinen“ Arbeitswert i.H.v. 6,56 EUR / Std. ergibt sich eine Mindest-Wertschöpfung durch verrichtete Arbeitsstunden in Höhe von 439.401 EUR für die Stadt Krefeld. verrichtete ArbStd. in Bereichen der Stadt 66.982 Arbeitswert gem. Berechnung der GaLa BerufsGen. 6,56 EUR / Arbeitsstunde Mindest-Wertschöpfung durch verrichtete Arbeitsstunden 439.401,00 EUR Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 16 Der Einsatz von zusätzlichen Arbeitskräften sorgt beispielsweise im Grünflächenbereich für ein positiveres Erscheinungsbild und kann so einem möglichen Attraktivitätsverlust in Folge der derzeit schwierigen finanziellen Situation der Stadt entgegenwirken. Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe Angebote für Jugendliche – U25 Stand. 31.12.2015 Kurzübersicht Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U25 Zielgruppe Ziele Finanzierung Zeitraum S. 21 Jugendliche und junge Erwachsene, die vom Regelsystem nicht mehr erfasst werden, mit multiplen Benachteiligungen insbesondere Schul-, Ausbildungs- und Maßnahmenabbrecher/innen ohne persönliche und berufliche Perspektive Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation, Persönlichkeitsförderung, soziale, schulische und berufliche Integration LVR Landesmittel (25%) und kommunale Mittel (75%) Jugendberufshilfe – laufend Schulbezogene Jugendsozialarbeit– Soziale Arbeit an Schule (SAaS) S. 22 S. Zielgruppe Schülerinnen und Schüler mit multiplen Benachteiligungen insbe- Ziele Finanzierung Zeitraum sondere Schulverweigernde, deren Abschluss massiv gefährdet ist sowie Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in den Beruf Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation, Persönlichkeitsförderung, soziale, schulische und berufliche Integration Landesmittel (56%) und kommunale Mittel (44% - aus Bundesrestmittel der BuT/Schulsozialarbeit) Soziale Arbeit an Schule 01.01.2015 bis 31.12.2017 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 17 Hardenberg im Blickwinkel (HIB) S. 24 S. 28 Benachteiligte Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr aus dem Zielgruppe Hardenbergviertel und näherem Umfeld (Bezirk Mitte), die durch die bestehenden Angebote der Sozialgesetzbücher II, III und VIII nicht erreicht werden Soziale und berufliche Integration und Teilhabe Ziele Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGB II) und Stadt Krefeld 01.09.2015 – 31.08.2016 Zeitraum JUGEND STÄRKEN im Quartier S. 25 Zielgruppe Junge Menschen von 12 bis 27 Jahren, vornehmlich Jugendliche mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte und schulabsente Jugendliche der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule Ziele Schulische, berufliche und soziale Integration, Überwindung individueller Hürden auf dem Weg Richtung Ausbildung und Arbeit in ein selbstbestimmtes Leben Finanzierung Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSJ), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäische Union (EU) sowie der Stadt Krefeld Zeitraum 01.09.2015 bis 31.12.2018 Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund S. 27 Jugendberufsagentur – Zentrum für Information und Perspektiven (ZIP) Benachteiligte Jugendliche Zielgruppe Rechtskreisübergreifende Beratung und Förderung Ziele Integration in Ausbildung/Beschäftigung Finanzierung Jobcenter und Stadt Krefeld Zeitraum Seit Februar 2014 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) Schüler und Schülerinnen ab der 8. Klasse Zielgruppe Systematisierung des Übergangs Schule - Beruf Ziele Ausbau der schulischen Berufs- und Studienorientierung Finanzierung Land NRW und Stadt Krefeld Zeitraum 01.07.2014 – 31.12.2017 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 18 Fachliche Begleitung und Koordination S. 28 Casemanagement für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Langzeitarbeitslose Jugendliche, die Leistungen nach dem SoziZielgruppe algesetzbuch II beziehen und über das beschäftigungsorientierte Fallmanagement des Jobcenters nicht erreicht werden Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit, Heranführung Ziele an den Arbeits– und Ausbildungsmarkt Jobcenter und Stadt Krefeld Finanzierung 01.01.2015 – 31.12.2015 Zeitraum Jugend in Arbeit plus S. 29 Arbeitslose Jugendliche ohne Berufsausbildung Zielgruppe Integration in den 1. Arbeitsmarkt mit Hilfe begleitender Beratung Ziele und Lohnkostenzuschüssen Mittel des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Finanzierung Landes NRW, der Europäischen Union sowie der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Krefeld Zeitraum 01.01.2015 – 30.09.2015 Jugendwerkstatt Fichtenhain Zielgruppe Ziele S. 29 Besonders benachteiligte arbeitslose Jugendliche ohne Berufsausbildung Integration in den 1. Arbeitsmarkt mit Hilfe praktischer Ausbildungsangebote und intensiver begleitender Beratung Finanzierung Mittel des LVR und der Stadt Krefeld Zeitraum laufend Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 19 Eine Säule der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung ist die Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe. Ihr gesetzlicher Auftrag der Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit besonderem Förderbedarf aus Krefeld umfasst die schul- und arbeitsweltbezogene Jugendsozialar- beit/Jugendberufshilfe. Sie wird in unterschiedlichen Beratungsangeboten, Projekten und Schwerpunkten umgesetzt. „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische oder berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“ So lautet §13 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz-KJHG). Daraus ergeben sich für die Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe, folgende Ziele und Aufgaben:  Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener in Bezug auf schulische und arbeitsweltbezogene/berufliche Bildung  Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration  Persönliche Stabilisierung und Heranführung an soziale Teilhabe  Durchführung präventiver, schulbezogener Angebote, um somit ein Scheitern so früh als möglich zu verhindern  Unterstützung bei der Integration in Ausbildung, Arbeit oder berufsfördernde Angebote  Entwicklung bzw. Fortführung von Kooperationen und Netzwerken, die zur Errei- chung dieser Ziele notwendig sind Die Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe fungiert als Bindeglied zwischen den Regelsystemen und den Personen, denen Ausgrenzung droht. Sie übernimmt mit ihren ErfahSachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 20 rungen und ihrer Kompetenz eine Schnittstellenfunktion zwischen dem SGB II, III, VIII und dem Schulgesetz NRW. In ihrer Neutralität arbeitet sie seit vielen Jahren vernetzt und kooperiert mit Schule, Betrieben, anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, Bildungsträgern und anderen Sozialinstanzen. Auf die Optimierung von Verfahrensabläufen und Schnittstellenfunktionen wird ein besonderes Augenmerk gelegt. Mit ihrem präventiven Ansatz verfolgt die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe frühzeitige Unterstützungsangebote, um somit ggf. entstehende höhere Folgekosten abzufedern. Im Rahmen eines seit Mitte 2014 in Abstimmung mit der Abteilung Familien für den Bezirk Mitte befindlichen Modellprozesses wurde während des Zeitraums von April bis Dezember die Übernahme von ca. 149 Fachleistungsstunden durch die intensive Beratungs- und Casemanagementarbeit der Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe festgestellt. Jugendberufshilfe - Beratungsstelle U25 In der Beratungsstelle U25 der Jugendberufshilfe erfahren Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf Einzelfallhilfe. Sie werden überwiegend durch die bestehenden Unterstützungssysteme der Sozialgesetzbücher II und III nicht oder nicht mehr erreicht. Die jungen Menschen, die mehrheitlich keinen Schulabschluss besitzen und multiple Problemlagen wie gesundheitliche Einschränkungen, Verwahrlosung, soziale und persönliche Einschränkungen aufweisen, benötigen Unterstützung und Angebote zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Der aufsuchende, mobile Ansatz ist eine pädagogische Methode, um diese jungen Menschen zu erreichen und zu unterstützen. Insbesondere Migrantinnen und Migranten sowie Jugendliche ohne oder mit einem sehr schwachen Schulabschluss werden beraten, begleitet, gecoacht und zielgerichtet durch die unterschiedlichen Fördersysteme gelotst, um sie nachhaltig in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende, berufsvorbereitende Angebote zu vermitteln. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 21 Die für die Zielgruppe bestehenden Förderangebote, die eine berufliche und soziale Integration ermöglichen, sind in Kooperation mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der Kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Jugendhilfe weiter zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es, Parallelstrukturen zu vermeiden, Kooperationsvereinbarungen zu treffen, vorhandene Angebote zu bündeln und die individuelle Förderung von Jugendlichen zu optimieren. Über die Beratungsstelle U25 wurden in 2015 mit insgesamt 146 Jugendlichen und jungen Erwachsenen (76 weiblich) Beratungs- und Informationsgespräche durchgeführt, wovon 7 Jugendliche (3 weiblich) in den ersten Arbeitsmarkt und 25 (6 weiblich) in berufsfördernde Angebote einmündeten. Schulbezogene Jugendsozialarbeit – Soziale Arbeit an Schule (SAaS) Auf der Grundlage der Umsetzungshinweise der Ministerien für „Arbeit, Integration und Soziales“, „Familien, Kinder, Kultur und Sport“ sowie des Schulministeriums des Landes Nordrhein - Westfalen ist die schulbezogene Jugendsozialarbeit im Rahmen der Sozialen Arbeit an Schule als Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik zu verstehen und verfolgt das Ziel, die Zielgruppe durch Bildung bei der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und Exklusion zu leisten. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit legt mit dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schule“ (früher Bildung und Teilhabe - BuT) einen besonderen Fokus auf die Zusammenarbeit mit Schule. Nach § 7 des 3. Ausführungsgesetzes zum KJHG sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgabe mit der Schule zusammenwirken. Dies soll insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe geschehen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen fördern. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 22 Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen Jugendhilfe/Schule und Jugendhilfe/Jobcenter bestimmen über Schwerpunkte und Bereiche der Zusammenarbeit und deren Umsetzungsschritte. Dabei sind Aufgaben, Schnittstellen und Verfahrensabläufe aufeinander abgestimmt beschrieben. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit sowie die Jugendberufshilfe verfolgen dabei die Aufgabe, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu unterstützen, die Lern- und Lebenssituation benachteiligter junger Menschen zu verbessern sowie sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Durch die Implementierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes und des nachfolgenden Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schule“ hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, dem Schulverwaltungsamt, dem Schulamt für die Stadt Krefeld sowie den Schulen deutlich intensiviert. Auf der strukturellen Ebene wurde für die Krefelder Grund-, Haupt-, Real-, Förderschulen sowie den Berufskollegs eine Steuerungsgruppe „Schulsozialarbeit“ initiiert, bestehend aus der unteren Schulaufsicht, einer Vertreterin des Schulverwaltungsamtes sowie Vertreter/innen der Jugendsozialarbeit. Seit vielen Jahren arbeitet die schulbezogene Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII sehr erfolgreich an Krefelder Hauptschulen und Berufskollegs mit dem Ziel, benachteiligte, junge Menschen bei ihrer schulischen und beruflichen Orientierung sowie im Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Zielgruppe an den Schulen sind vorwiegend Schülerinnen und Schüler mit multiplen Benachteiligungen, deren soziale und schulische Integration ohne eine intensive sozialpädagogische Unterstützung nicht zu realisieren ist. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler unterstützt, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Neben der klassischen Einzelfallhilfe sind die sozialen Lerntrainings sowie theater-, erlebnis- und freizeitpädagogischen Angebote zum Erwerb bzw. Training von Schlüsselqualifikationen an und mit den Schulen deutlich erweitert worden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 23 Weitere Unterstützung gibt es bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket. Auf der operativen Ebene konnten die an jeder Hauptschule und den Berufskollegs eingerichteten Fachgruppen „Schulsozialarbeit“ verstetigt werden, die aus allen an der Schule tätigen sozialpädagogischen Fachkräften inklusive der Landesbediensteten bestehen. Diese Fachgruppen sind verantwortlich für die Steuerung der Einzelfallhilfe sowie die gemeinsame Initiierung und Durchführung von Projekten unter Einbeziehung sozialraumrelevanter Partner. Damit ist gewährleistet, dass Parallelarbeit und Doppelstrukturen vermieden werden. Die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe übernimmt hier eine Lotsenfunktion – sowohl für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld als auch für rechtskreisübergreifende Belange. In 2015 wurden mit insgesamt 631 Schüler/innen (248 weiblich) Beratungs- und Informationsgespräche durchgeführt, wovon 24 Jugendliche (8 weiblich) in den ersten Arbeitsmarkt und 37 (16 weiblich) in berufsfördernde Angebote einmündeten. 507 Jugendliche (239 weiblich) verbleiben im System Schule und werden im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit weiter begleitet. Hardenberg im Blickwinkel (HIB) Seit dem 01.09.2015 führt die Kom. ZFB das Projekt „Hardenberg im Blickwinkel“ durch, das aus Mitteln des Jobcenters (§ 16f SGB II) sowie städtischen Mitteln (§ 13 SGB VIII) finanziert wird. Das Hardenbergviertel im Stadtbezirk Mitte befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Jugendberufsagentur-ZIP. Es ist gekennzeichnet durch einen erhöhter Anteil an ALG II Beziehenden, Menschen mit Migrationshintergrund und einem steigenden Anteil Alleinerziehender. Bei der Zielgruppe der 16 – 25 Jährigen ist ein verstärkter Unterstützungsbedarf festzustellen. Diese Zielgruppe weist oftmals multiple Problemlagen auf. Sie verfügt häufig über keine berufliche Orientierung und bedarf einer Stabilisierung ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung. bedarfsgerechte Gruppenangebote Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Durch werden intensive die Stärken Einzelfallhilfe des und Einzelnen Seite 24 herausgearbeitet, um mit den jungen Menschen persönliche und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Insbesondere durch sogenante bezirkliche Mikroprojekte (z.B. Medienprojekt) sollen die jungen Menschen aktiv in werkpädagogischer Form eingebunden werden, um über das Heranführen an Tagesstruktur, Beschäftigung und berufliche Orientierung den Aspekt der Teilhabe zu erfahren. Die notwendigen Unterstützungsangebote werden in Abstimmung mit den Netzwerkund Kooperationspartnern im Bezirk entwickelt und umgesetzt. Durch Sprechzeiten, die in der Jugendberufsagentur von HIB angeboten werden, wird die Heranführung und Anbindung an das Regelsystem herbeigeführt. Als integrierter Bestandteil der Jugendberufsagentur fördert HIB die Zusammenarbeit im Hinblick auf die benachteiligten Jugendlichen. Die Schnittstelle der am Übergangsmanagement beteiligten Institutionen (Agentur für Arbeit, Jobcenter Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Berufskollegs und anderen Fachdiensten) wird dadurch weiter optimiert. Seit dem Projektstart am 01.09.2015 sind insgesamt 13 (8 weiblich, 2 mit Migrationshintergrund) junge Menschen erreicht worden, die beraten und unterstützt werden. Die Mikroprojekte werden in 2016 starten. JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ) Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst für vier Jahre in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt. Dafür stehen rund 115 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und 5 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 25 Das ressortübergreifende ESF-Vorhaben unterstützt junge Menschen mit Startschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf mit aufsuchender Arbeit, Beratung und Einzelfallhilfe (Jugendsozialarbeit). Informationen zum Programm finden sich unter www.jugend-staerken.de. Im Rahmen von „Jugend Stärken im Quartier“ koordiniert die Kom.ZFB und begleitet in Kooperation mit dem Sozialwerk Krefelder Christen (SWKC) folgende Angebote im Stadtgebiet Krefeld Süd (Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf): 1. „Checkpoint Süd“, Sozialagentur Heeder - Anlauf- und Koordinierungsstelle 2. „Kom(m)it“, Sozialagentur Heeder - Beratungsstelle (Casemanagement) 3. „Schulverweigerung-Die 2. Chance“, Kurt-Tucholsky-Gesamtschule (KTG) Neben der Klärungs- und Beratungsarbeit bieten die Angebote eine Brückenfunktion zwischen den unterschiedlichen Fördersystemen der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III, VIII sowie dem Schulgesetz und entwickeln die Vernetzung der Hilfesysteme wie z.B. mit Schule, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Fachbereich Soziales und weiteren Beratungsinstitutionen. Durch das Handlungskonzept „Casemanagement“ mit seinem niederschwelligen und aufsuchenden Ansatz werden die unterschiedlichen Fördersysteme fallweise gebündelt und sinnvoll aufeinander abgestimmt, damit Parallelstrukturen und Doppelbetreuung vermieden werden. Dem Leitziel Partizipation folgend, sollen die Menschen in ihrem Stadtteil nicht nur an Mikroprojekten teilnehmen sondern teilhaben. Die Mikroprojekte werden bedarfs- und ressourcenorientiert mit den Teilnehmenden entwickelt und umgesetzt. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Attraktivität des Stadtteils z.B. durch die Verbesserung der Infrastruktur zu gestalten und weiter zu entwickeln. Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Neuzugewanderte, Seiteneinsteiger) werden hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe besonders in den Blick genommen. Seit dem Projektstart am 01.09. 2015 sind insgesamt 27 (9 weiblich, 10 mit Migrationshintergrund) Jugendliche im Rahmen von Klärungsgesprächen erreicht worden. Davon werden aktuell 20 (8 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund) Jugendliche intensiv beraten und begleitet. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 26 Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund Um eine aufeinander abgestimmte Planung hinsichtlich der Förderung junger Menschen zu erzielen, werden in den Kooperationsverbünden mit der neuen Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und der Jugendberufsagentur „ZIP“ unterschiedliche Förderphilosophien zusammengebracht und umgesetzt. Jugendberufsagentur - Zentrum für Information und Perspektiven Seit Februar 2014 beteiligt sich die kommunale Jugendberufshilfe an der Jugendberufsagentur, die in Krefeld „Zentrum für Information und Perspektive“ heißt. Das ZIP ist in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit angesiedelt. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe ist das ZIP eine sinnvolle Ergänzung der eigenen Angebote, da alle Rechtskreise SGB II, III, VIII sowie die kommunale Koordinierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ dort miteinander verzahnt werden. Somit sind optimale Voraussetzungen geschaffen, um im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungschancen und Übergänge in Ausbildung und Beruf sicher zu stellen. Mit diesem Angebot sieht sich die Jugendberufshilfe auch als Bindeglied zu den anderen Fachabteilungen der kommunalen Jugendhilfe wie auch zu den freien Trägern der Jugendsozialarbeit in Krefeld. Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens führte auf der Basis eines Beschlusses des Ausbildungskonsens NRW vom 18. November 2011 ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf ein. Die wesentlichen Prinzipien, nach denen der Übergang Schule – Beruf neu aufgestellt wird, lauten Vereinfachung, Systematisierung, Nachhaltigkeit und Anschlussorientierung. Angesichts des demografischen Wandels und des zu erwartenden Fachkräftemangels wird die schulische Berufs- und Studienorientierung für alle Jugendlichen ausgebaut. Damit sollen auch die hohen Abbrecherquoten derjenigen abgebaut werden, die zwar auf den ersten Blick erfolgreich in eine Ausbildung bzw. ein Studium Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 27 einmünden, letztlich aber aufgrund einer mangelnden Berufs- und Studienorientierung ihre Fehlentscheidungen anschließend korrigieren müssen. Es bleibt festzuhalten, dass die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit für sozial benachteiligte junge Menschen nach SGB VIII § 13 auch weiterhin notwendig sind. Die Umsetzung dieses Prozesses wird durch die kommunale Koordinierung sichergestellt. Sie sorgt dafür, dass mit den relevanten Akteuren ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden. Die Koordinierung der Umsetzung der Landesinitiative ist im Fachbereich 40 Abteilung Pädagogischer Dienst angesiedelt. Die Jugendsozialarbeit des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung beteiligt sich mit einer halben Stelle und sichert so die Verbindung zwischen den beiden Fachbereichen. Der besondere Blick gilt dabei der Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen. Fachliche Begleitung und Koordination „Casemanagement“ für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre In enger Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld wird das Projekt „Casemanagement“ fortgesetzt, das über § 17 SGB II sowie § 13 SGB VIII gefördert wird. Der Kom.ZFB kommt hierbei ausschließlich die fachliche Begleitung des Projektes zu. Langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr mit multiplen sozialen und psychischen Benachteiligungen und Auffälligkeiten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und durch andere Beratungsangebote nicht erreicht werden können, sollen mit Hilfe intensiver und individueller Beratung und Begleitung, insbesondere durch aufsuchende Arbeit, sozial stabilisiert sowie beruflich orientiert und damit an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie an berufsfördernde Angebote herangeführt werden. Das Jobcenter finanziert 93 Plätze. Träger der Maßnahme sind der Internationale Bund, das Sozialwerk Krefelder Christen e.V. und InVia-Katholische Mädchensozialarbeit e.V.. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 28 Jugend in Arbeit plus „Jugend in Arbeit plus“ wird in Krefeld seit 1998 durchgeführt. Das Programm wird gefördert über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Europäische Union sowie die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen. Arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsausbildung sollen mit Hilfe von begleitender Beratung und Lohnkostenzuschüssen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Von 2002 bis September 2015 war die Kom.ZFB nur noch für die Antragstellung und in Kooperation mit der Regionalagentur Mittlerer Niederrhein für die Koordination des Runden Tisches zuständig. Die konkret an der Initiative beteiligten Akteure waren hier vertreten, wie Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Handwerkskammer Düsseldorf, Agentur für Arbeit Krefeld, Jobcenter Krefeld, Kreishandwerkerschaft Krefeld/Viersen sowie die Beratungsfachkräfte der beteiligten freien Träger der Jugendberufshilfe: InVia - Katholische Mädchensozialarbeit, Bildungszentrum Niederrhein und Internationaler Bund. Ab dem 01.10.2015 liegt die Antragstellung und Koordination bei den Trägern und der Regionalagentur Mittlerer Niederrhein. Jugendwerkstatt Fichtenhain Als Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ist es das Ziel der Jugendwerkstatt, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durch werkpädagogische Angebote zu stabilisieren und somit wieder an das Schul- bzw. Beschäftigungssystem heranzuführen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, in den Bereichen Schlosserei, Schweißerei, Schreinerei, Gärtnerei sowie dem Jugendcafé praktische Erfahrungen zu sammeln. Im Sommer 2015 ist die Förderung des Stützlehrers über den Europäischen Sozialfonds weggefallen. Dieser ermöglichte eine individuelle Förderung in Kleingruppen, die den jungen Menschen einen Einstieg in eine mögliche berufsvorbereitende Maßnahme, Schule, Arbeit oder Ausbildung erleichterte. Seit Beendigung der ESF Förderung wird an einer weiterführenden Finanzierung gearbeitet. Träger der Jugendwerkstatt ist der evangelische Gemeindeverband. Insgesamt stehen 24 Plätze für die Zielgruppe der Jugendberufshilfe bereit. Finanziert wird das Angebot über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes sowie über § 13 SGB VIII. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 29 Beschäftigungsförderung Angebote für Erwachsene - Ü25 Stand 31.12.2015 Kurzübersicht Erwerbslosenberatungsstelle (EBS) S. 33 Zielgruppe Erwerbslose unabhängig vom Bezug von Transferleistungen Ziele Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung ESF-Fördermittel der Europäischen Union und des Landes NRW, Stadt Krefeld Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2015, Fortführung in ESF-Förderphase 20152020 BeA - Berufswegeplanung mit erwerbslosen Alleinerziehenden S. 35 Zielgruppe Erwerbslose Alleinerziehende im ALG II-Bezug Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit, Ziele Soziale Integration, Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.10.2012 – 31.03.2015 Auf dem Weg – Unterstützende Begleitung für Alleinerziehende und junge Familien Zielgruppe Ziele S. 36 Erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien im ALG II-Bezug Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit und der Erziehungskompetenz, Soziale Integration und Hilfen zur Existenzsicherung, Berufliche Orientierung und Eröffnung beruflicher Perspektiven, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.04.2015 – 31.03.2016 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 30 Neustart – Beratung für erwerbslose Frauen in „Elternzeit“ mit Kindern unter drei Jahren, insbesondere Alleinerziehende Zielgruppe Erwerbslose Frauen (Alleinerziehende) im ALG II-Bezug S. 38 Ziele Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit Stärkung der Erziehungs- und Familienalltagskompetenz Soziale Integration, Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.09.2014 – 31.08.2015, 01.09.2015 – 31.08.2016 Zusatzjobs – Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand nach §16d SGB II Zielgruppe Erwerbslose im ALG II-Bezug S.39 Ziele Beschäftigung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, soziale Integration Förderung des Gemeinwohls Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16d SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.03.2014 – 28.02.2015, 01.03.2015 – 29.02.2016 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 31 Das Sachgebiet „Ü 25“ der Kom.ZFB verfolgt mit seinem Angebotsspektrum für die unterschiedlichen Zielgruppen insbesondere die Ziele:  Stabilisierung und soziale Integration von Erwerbslosen  Erhalt bzw. Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit  Heranführung an den Arbeitsmarkt  Vermittlung in weiterführende Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen  Integration in Ausbildung und den 1. Arbeitsmarkt  Sicherung der Gemeinwohlarbeit  Förderung der Familienalltags- und Erziehungskompetenz Die Beratungs- und Beschäftigungsangebote sind qualitativ so aufeinander abgestimmt, dass den Teilnehmenden die Chance eröffnet wird, Projekte vom Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis hin zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu absolvieren. Neben der Stabilisierung und sozialen Integration von Erwerbslosen rückt die Förderung der Familienalltags– und Erziehungskompetenz in der Projektentwicklung zunehmend in den Fokus. Im Vorfeld des möglichen Einsatzes erzieherischer Hilfen dienen diese präventiven Angebote zugleich zur Abfederung entstehender Kosten. Um die Projekte optimal durchzuführen, findet eine enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern statt: Jobcenter Krefeld, Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtverbände, regionalen Bildungsträgern, Beratungsstellen, diversen Fachbereichen der Stadt Krefeld und Betrieben des 1. Arbeitsmarktes. Hinsichtlich der Prävention möglicher erzieherischer Hilfen nach dem SGB VIII gewinnt die enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Familien des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigung perspektivisch an Bedeutung. Im Rahmen einer seit Mitte 2014 intensiv geführten Kooperation mit der Abteilung Familien, werden zunächst für den Bezirk Mitte modellhaft die unterstützenden Leistungen erhoben. Während des Zeitraums von April bis Dezember 2015 wurden danach bereits durch die Projekte „Auf dem Weg“ und „Neustart“ ca. 180 Fachleistungsstunden übernommen. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 32 Über ein abgestuftes Verfahren münden die durch das Jobcenter zugewiesenen Teilnehmenden in die Projekte ein. Jedem Projekt sind Sozialberater/innen zugeordnet, die während des gesamten Prozesses folgende teilnehmer/innenorientierte Unterstützungsleistungen anbieten: Information, (Eingangs-) Beratung, Profiling, Matching, Coaching, Krisenintervention, Konfliktmanagement, aufsuchende Arbeit, Perspektivenplanung, Akquise und assistierte Vermittlung sowie Netzwerkarbeit. Grundsätzlich ist der Beratungsansatz stärken-, ressourcen- und lösungsorientiert ausgerichtet. Der Berufswegeplan ist das zentrale, standardisierte Begleit- und Dokumentationsinstrument der Sozialberater/innen. Darin werden u.a. die mit den Teilnehmenden vereinbarten (Teil-) Ziele, die Beratungsgespräche, die Qualifizierungsbedarfe und die weiteren beruflichen aber auch persönlichen Schritte verbindlich festgehalten. Darüber hinaus sind Fallbesprechungen und kollegiale Beratungen wesentliche Bestandteile der pädagogischen Arbeit. Erwerbslosenberatungsstelle Seit dem 02.01.2011 hat die durch das Land NRW und die Europäische Union geförderte „Beratungsstelle für Erwerbslose“ ihre Arbeit aufgenommen. Als Bestandteil der Kom.ZFB ist sie mit den unterschiedlichen Arbeitsmarktakteuren sehr gut vernetzt und kann ihre Arbeit zunächst bis zum 31.12.2017 fortsetzen. Eine weitere Verlängerung ist bis zum Ende der ESF-Förderphase 2020 vorgesehen. Das Angebot richtet sich an alle Erwerbslose zwischen 16 und 64 Jahren, unabhängig vom Erhalt von Transferleistungen. In Krefeld befanden sich im Jahr 2015 ca. 21.000 Personen im ALG II-Bezug. Dies ist ca. jeder 7. Einwohner unter 65 Jahre2. Ein Großteil der ALG II-Beziehenden befindet sich in der Altersgruppe zwischen 25 – 45 Jahre, ist in der Regel langzeitarbeitslos und benötigt eine längerfristige Beratung im Hinblick auf 2 Aus: Arbeitsmarktreport 12 / 2015 und Einwohnerregister der Stadt Krefeld; Stand 31.12.2014 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 33 eine Integration in den Arbeitsmarkt. Neben der allgemeinen Sozialberatung bietet die Erwerbslosenberatungsstelle diesen Personen vor allem eine berufliche Orientierung und Perspektivenplanung sowie eine schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Weitere Zielgruppen in der Erwerbslosenberatung sind Frauen und Alleinerziehende. Die Frauenerwerbstätigkeitsquote in Krefeld liegt unter dem Landesdurchschnitt. Fehlende qualifizierte Berufsabschlüsse, Migrationshintergrund und/oder alleinerziehend sind Merkmale, die den Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich erschweren. In 2015 befanden sich ca. 49% aller alleinerziehenden Haushalte in Krefeld im SGB II Bezug3. Mit dem Anteil von 22,1% alleinerziehender Frauen (gemessen an allen arbeitslosen Frauen) liegt Krefeld über dem Landesdurchschnitt und gehört zu den ersten 6 Städten in NRW mit den höchsten Zahlen an Alleinerziehenden.4 Mit Hilfe individueller berufsbezogener Beratung und Begleitung sollen die oben beschriebenen Teilnehmenden informiert, beraten, beruflich orientiert und zielgerichtet an den Arbeitsmarkt herangeführt bzw. in das Beschäftigungssystem integriert werden. In einem ersten Gespräch werden die Teilnehmenden über das Beratungsangebot umfassend informiert und der weitere Beratungsbedarf ermittelt. Grundlegendes Instrument der Beratung ist der Berufswegeplan, in dem erste Ziele und Handlungsschritte vereinbart werden. Während sich die Zielvereinbarung auf berufliche Orientierung bezieht, beinhalten die Handlungsschritte persönliche und/oder qualifikatorische Maßnahmen, um vermittlungshemmende Merkmale abzubauen und auf künftige Anforderungen von Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsaufnahmen vorzubereiten. Der weitere Beratungsprozess zeichnet sich durch die stetige Überprüfung der vereinbarten Ziele, die Ressourcen- und Kompetenzermittlung sowie die Anpassung der erforderlichen Handlungsschritte aus. Im Zuge der durch die G.I.B. begleiteten Workshops wurde das Instrument „Selbstvermittlungscoaching“ auf die Arbeit in den Erwerbslosenberatungsstellen angepasst und ein Leitfaden entwickelt. Selbstvermittlungscoaching ist in der Erwerbslosenberatungsstelle mittlerweile regelmäßiger Bestandteil und wird mit mindestens 2 Gruppen 3 4 Aus: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 31.12.2014) Auszug aus dem Arbeitsmarktreport NRW 2015- Frauen am Arbeitsmarkt Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 34 jährlich durchgeführt. Teilnehmende sind in der Regel Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose im SGB II Bezug und Menschen mit Migrationsgeschichte, die mit den herkömmlichen Methoden keinen Zugang in den Arbeitsmarkt finden. Das Instrument bietet den Teilnehmenden die Chance, ihre Fähigkeiten herauszufinden und diese zielgerichtet für die Arbeitsmarktsuche zu nutzen, um so nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Der größte Teil der Ratsuchenden sind weiterhin Frauen mit einem Anteil von 61,3 %. Im ALG II-Bezug sind ca. 58 % der Ratsuchenden. Der Anteil der Alleinerziehenden ist im Jahr 2015 deutlich zurückgegangen, was im Wesentlichen auf ein breiteres Angebot an Beratungs- und Qualifizierungsangeboten speziell für Alleinerziehende zurückzuführen ist. Von den 93 im Laufe des Jahres beratenen Personen (57 weiblich) wurden 7 (4 weiblich) in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und 8 (4 weiblich) in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt. BeA – Berufswegeplanung mit erwerbslosen Alleinerziehenden Aus fördertechnischen Gründen endete das am 01.10.2012 gestartete und durch das Jobcenter Krefeld nach § 16f SGB II geförderte Projekt zum 31.03.2015. Als freiwilliges Angebot richtete es sich an die durch den Stufenplan Alleinerziehende des Jobcenters betreuten Personen. Unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären Lebenssituation wurde mit den Alleinerziehenden eine individuelle, gezielte Berufswegeplanung aufgenommen und berufliche Perspektiven erarbeitet. In den für die Teilnehmerinnen individuell bewilligten sechs bis zwölf Monaten Laufzeit wurden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:  Stärken-/Schwächenanalyse  Stärkung und Entwicklung persönlicher, sozialer beruflicher Kompetenzen  Förderung der Familienalltagskompetenz und Erziehungsfähigkeit  (Wieder-)herstellung der Beschäftigungsfähigkeit Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 35  Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen oder berufliche Weiterbildung  Heranführung an und Vermittlung in den Arbeitsmarkt. In einer Kombination aus pflichtigen Präsenzzeiten und zeitlich individuell gestaltbaren Modulen und Beratungsterminen wirkten Themenschwerpunkte wie Gesundheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Unterstützung und Entwicklung der Selbsthilfekompetenz, Familienalltagskompetenz, Erziehungsfähigkeit, Social Networking, Haushaltsorganisationstraining etc. besonders auf die persönliche Orientierung und Stabilisierung. Zur beruflichen Orientierung trugen Themen wie Stärken-/Schwächenanalyse, Kompetenzchecks, Berufswahltests, Stellenmarkt- analyse, Bewerbung u.a., aber auch Stützunterrichte in den Fächern Deutsch, Mathematik, EDV und/oder Englisch bei. Reflexionstage und die am Bedarf der Teilnehmenden orientierten “Qualifizierungs-Module“ wurden in Kooperation mit der VHS Krefeld (Dozent/innen und Räumlichkeiten) durchgeführt. Die Stabilisierung der Alleinerziehenden ist eine Voraussetzung für eine gelingende Heranführung an den Arbeitsmarkt. Von den 27 Teilnehmerinnen, die das Projekt am 31.03.2015 nach einer individuellen Projektlaufzeit von oft weniger als vier Monaten beendeten, konnte eine Teilnehmerin in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die übrigen Teilnehmerinnen bedurften noch der weiteren Unterstützung z.B. durch die Erwerbslosenberatungsstelle. Auf dem Weg – Unterstützende Begleitung für Alleinerziehende und junge Familien Gerade die Lebenssituation von Alleinerziehenden in den Krefelder Bezirken Süd und Mitte stellt sich als besonders schwierig dar. Beziehen hier doch deutlich mehr als 50% der Alleinerziehenden Transferleistungen nach dem SGB II. Vor diesem Hintergrund bietet die Kom.ZFB seit dem 01.04.2015 das in Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld neu konzipierte und nach §16f SGB-II finanzierte Beratungsprojekt „Auf dem Weg“ in vier Familienzentren/Kindertageseinrichtungen an. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 36 Es richtet sich an erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien vornehmlich dieser ausgewählten Familienzentren/Kindertageseinrichtungen und bietet den Teilnehmenden die fachlich begleitete Auseinandersetzung mit der individuellen Lebenssituation und Erziehungskompetenz sowie ein erstes Herantasten an einen beruflichen (Wieder-)Einstieg. Auf freiwilliger Basis, ohne Ängste und Zwang können sich die Teilnehmenden mit ihrer momentanen Situation auseinandersetzen und möglichst früh eine berufliche Lebensplanung in den Blick nehmen, neben ihrer Rolle als Eltern. Es sollen Wege aufgezeigt und beschritten werden, um den zukünftigen (Wieder-)Einstieg in ein Erwerbsleben zu planen und eine existenzsichernde Zukunftsperspektive einzuleiten. Zugleich soll durch die Bearbeitung von Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, qualifizierte Kinderbetreuung, Entwicklung des Kindes sowie pädagogische Themen die Erziehungsfähigkeit der Eltern gestärkt werden, um den möglichen Bedarf an Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII abzufedern. Das Projekt sieht eine Kombination aus pflichtigen Präsenzzeiten in der Gruppe (jeweils 4 – 8 Teilnehmende) und zeitlich individuell gestaltbaren Beratungsterminen vor. Die Teilnehmenden treffen sich regelmäßig an einem festen Wochentag für max. je 3 Stunden in den Räumen des/der jeweiligen Familienzentrums/Kindertagesstätte. Die Gruppenzeiten dienen dabei insbesondere auch der sozialen Vernetzung der Teilnehmenden. Darüber hinaus werden für 24 Teilnehmenden individuelle Beratungszeiten angeboten z.B. für Kriseninterventionen, Bewerbungsunterstützung und/oder Vermittlung von finanziellen Hilfestellungen. Je nach Unterstützungsbedarf der Teilnehmenden bzw. der Familien ist auch aufsuchende Arbeit erforderlich. Grundlegende Leitlinien der pädagogischen Fachkräfte sind das Handlungskonzept „Casemanagement“ und die Arbeit mit Berufswegeplänen. Seit dem Beginn am 01.04.2015 wurden 32 Frauen und 1 Mann in das Projekt aufgenommen. Erfolgreich konnten bisher 6 Teilnehmerinnen das Projekt abschließen, davon wurden vier in eine Arbeitsgelegenheit (Zusatzjob) oder Qualifizierungsmaßnahme, eine Teilnehmerin in eine geringfügige Beschäftigung sowie eine Teilnehmerin in eine Umschulung vermittelt. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 37 Neustart Die Erschließung von Beschäftigungschancen für Frauen ist unter dem Aspekt des Fachkräftemangels und der in Krefeld zu verzeichnenden niedrigen Frauenerwerbsquote zu einem geschäftspolitischen Schwerpunkt sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch im Jobcenter Krefeld geworden. Vor allem die unter 30-jährigen ALG IIbeziehenden Frauen (insbesondere auch Alleinerziehende), die über keine Berufsausbildung verfügen, finden nach einer Familienzeit nur sehr schwer den Zugang in existenzsichernde Beschäftigung. Dabei bedeutet der Wegfall regelmäßiger institutioneller Kontakte in der Regel eine Verlängerung der Wiedereinstiegsphase. Berücksichtigt man, dass dieser Bedarf auch bereits bei kurzen Erwerbspausen deutlich besteht, ist es erforderlich, unterstützende Angebote sehr früh während der Elternzeit zu platzieren. Ungünstige Faktoren können dadurch wesentlich schneller erkannt werden. Auch Studien, die sich mit den Erfolgsfaktoren für einen (Wieder-)-Einstieg in das Erwerbsleben nach einer Familienphase beschäftigen, betonen die Bedeutsamkeit von Beratung und Coaching als grundlegende Ressource im Wiedereinstiegsprozess. Aus diesen Gründen wird seit September 2014 hierzu das durch das Jobcenter nach §16f SGB II geförderte Beratungsprojekt „Neustart“ mit 15 TN-Plätzen angeboten. Es richtet sich an 20-30-jährige Frauen in „Elternzeit“ (§10 SGB II) mit ihren Kindern unter 3 Jahren. Bis zu 10 TN-Plätze sind davon für Alleinerziehende vorgesehen. Nunmehr befindet sich das Projekt im zweiten Bewilligungszeitraum. Die Kom.ZFB verfügt über langjährige Erfahrung in der Benachteiligtenförderung und als Abteilung des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung konzipierte sie dieses Projekt auch aus Gründen der Prävention und zur Abfederung möglicher erzieherischer Hilfen nach dem SGB VIII. In dem Projekt ergänzen sich so die Rechtskreise SGB II und SGB VIII. Die ganzheitliche Zielsetzung des Projektes richtet sich auf die verschiedenen Rollen und Lebensbereiche der jungen Mütter. Die Stabilisierung der eigenen Persönlichkeit im Kontext der familiären Situation ist eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung der eigenen beruflichen Perspektive und der damit verbundenen existenzsichernden Lebensführung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Regelung einer Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 38 qualifizierten Kinderbetreuung sind weitere unabdingbare Voraussetzungen für diese Auseinandersetzung. Die Frauen sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden, eigene Wünsche und Ziele entwickeln und aktiv ihren Wiedereinstieg planen, indem sie erste Schritte umsetzen. Dazu erhalten die Teilnehmerinnen individuelle Beratung und Begleitung zur Stabilisierung der aktuellen Lebenslage. Für jeweils drei Stunden an drei Wochentagen kommen die Teilnehmerinnen mit ihren Kindern in die Räume in der Krefelder Innenstadt (Sozialagentur Heeder, Virchowstraße 128). Nach einem gemeinsamen, spielerischen Einstieg werden die Kinder von einer der beiden pädagogischen Fachkräfte und einer Teilnehmerin (wechselnd) betreut, so dass die Frauen ihre eigenen Themen bearbeiten können. Weitere Beratungszeiten, z.B. für Kriseninterventionen, Praktikumsvorbereitung, Vermittlungsaktivitäten, werden individuell gestaltet. In Einzelfällen ist es auch möglich, dass Teilnehmerinnen zunächst ausschließlich beraten und begleitet werden, da die aktuelle Lebenssituation eine regelmäßige Teilnahme an den Gruppenzeiten noch nicht zulässt. Darüber hinaus werden einige Teilnehmerinnen, die das Projekt bereits abgeschlossen haben, individuell nachbetreut. Im Laufe des Jahres 2015 nahmen 26 Frauen mit ihren unter 3-jährigen Kindern teil, von denen 3 Teilnehmerinnen in eine Qualifizierung bzw. Beschäftigungsmaßnahme und 3 Teilnehmerinnen in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Zusatzjobs – Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II Seit der Instrumentenreform des SGB II (1. April 2012) werden die Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) seitens des Gesetzgebers nachrangig zu Eingliederungsinstrumenten wie Qualifizierungsmaßnahmen, Fort- und Weiterbildung sowie betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen eingesetzt. Sie sind ausschließlich darauf ausgerichtet, arbeitslose und arbeitsmarktferne Personen über Zusatzjobs zu beschäftigen. Qualitative Elemente wie Qualifizierungen, betriebliche Erprobungsphasen sowie die sozialpädagogische Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 39 Begleitung sind gestrichen. Damit ist auch das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt aufgegeben worden. Unabhängig von den geänderten Rahmenbedingungen sind die Zusatzjobs seit 2005 gut etabliert und qualitativ weiterentwickelt worden. Sie bilden auch in 2015 den Schwerpunkt des zweiten Arbeitsmarktes und erzielen neben wertschöpfenden Effekten für das städtische Gemeinwohl zugleich eine sozialintegrierende Wirkung für die Teilnehmenden durch die enge Anbindung an andere Beratungsprojekte der Kom.ZFB. Insbesondere durch die konzeptionelle Anbindung an das Beratungsangebot der Erwerbslosenberatungsstelle (EBS) haben die Teilnehmenden auch weiterhin die Möglichkeit, parallel zu ihrer Arbeitsgelegenheit neue Perspektiven durch die Arbeit mit Berufswegeplänen oder im Selbstvermittlungscoaching zu erarbeiten und individuelle Ziele zu formulieren. Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Bearbeitung individueller psychosozialer und wirtschaftlicher Anliegen, die durch die gute Vernetzung der EBS mit anderen Trägern und Angeboten zügig geklärt und/oder an entsprechende Fachstellen weitergeleitet werden. In enger Kooperation mit der AGW ist ein breites Spektrum an Einsatzstellen geschaffen worden. Auch kleinere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sind berücksichtigt. Dabei übernimmt die Kom.ZFB die Koordination, die verwaltungsgemäße Abwicklung und operative Umsetzung der Zusatzjobs. In allen Fällen wird vorgeprüft, ob die jeweiligen Einsatzbereiche die gesetzlichen Bedingungen zur Umsetzung von Zusatzjobs erfüllen. Die Tätigkeiten müssen grundsätzlich zusätzlichen und gemeinnützigen Charakter ausweisen; die Belange der Wirtschaft sollen nicht beeinträchtigt werden und ein Personalabbau darf mit dem Einsatz nicht einhergehen. Die Bewilligung aller Zusatzjobstellen obliegt dem Jobcenter. Grundsätzlich sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 64 Jahren zur Teilnahme an Zusatzjobs berechtigt, soweit sie beim Jobcenter Krefeld als arbeitsuchend gemeldet sind. In Krefeld wurde die Altersgrenze jedoch auf 18 Jahre erhöht, weil Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 40 in der Regel für unter 18-Jährige andere Angebote greifen und durch das Jobcenter nur sehr vereinzelt unter 25-Jährige zugewiesen wurden. Kennzeichnend für die Teilnehmenden ist, dass sie bereits über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und in andere arbeitsmarktnähere Instrumente nicht zielführend eingesetzt werden können. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der zugewiesenen Personen mehrere Vermittlungshemmnisse aufweist, wie zum Beispiel psychische und/oder physische Einschränkungen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, Sprachprobleme und andere. Neben den ALG II-Leistungen erhalten die Teilnehmenden 1,-EUR pro Beschäftigungsstunde. Im Jahr 2015 wurden durch die Kom.ZFB insgesamt 410 Einsatzstellen in städtischen Einsatzbereichen und gemeinnützigen Vereinen für Krefelder Bürger vorgehalten. Die 234 Teilnehmenden (73 weiblich) wurden in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung und gemeinnützigen Vereinen eingesetzt. Trotz der veränderten Rahmenbedingungen konnten für 7 Teilnehmende (3 weiblich) aus den städtischen Einsatzstellen eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnet und 2 Teilnehmende (1 weiblich) in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 41 Ergebnisse im Überblick Stand: 31.12.2015 Verfügbare Einsatzmöglichkeiten Einsatzbereiche Zusatzjob Gemeinwohlarbeit Geleistete Beschäftigungsstunden Grünpflege 98 19.575 Schulen 86 18.086 Sonstige städt. FB Zoo Krefeld Seniorenheime gGmbH 19 32 15.664 69 13.657 Gemeinnützige Träger 106 34.025 AGW 380 103.476 Stadt Krefeld Städt. Beteiligungen Teilnehmende Vermittlungen 2015 Qualifizierungs-/ Gemeinsame Angebote Ü25 - U25 2015 1.Arbeitsmarkt gesamt davon davon davon davon U 25 gesamt Ü 25 Ü 25 Gesamt 413 386 27 21 davon Frauen 215 189 26 Erwerbslosenberatungsstelle 93 88 davon Frauen 57 Berufswegepl. erwerbsl. Alleinerz. davon Frauen Beschäftgungsmaßnahmen davon davon U 25 gesamt Ü 25 U 25 19 2 16 14 2 13 11 2 12 10 2 5 8 7 1 7 7 0 53 4 4 3 1 4 4 0 27 23 4 1 1 0 0 0 0 27 23 4 1 1 0 0 0 0 33 25 8 2 1 1 4 4 0 davon Frauen 32 24 8 2 1 1 4 4 0 Neustart 26 16 10 3 3 0 3 1 2 davon Frauen 26 16 10 3 3 0 3 1 2 Zusatzjob 234 234 0 7 7 0 2 2 0 davon Frauen 73 73 0 3 3 0 1 1 0 Auf dem Weg Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 42 Teilnehmende Angebote -U25- 2015 Vermittlungen 2015 VerQualifizierungs-/ bleib an 1. Arbeitsmarkt Beschäftgungs- Schule maßnahmen Gesamt 790 31 62 davon Frauen 332 11 22 Jugendberufshilfe Beratungsstelle 146 7 25 _ davon Frauen 76 3 6 _ 631 24 37 507 248 8 16 239 13 0 0 _ davon Frauen 8 0 0 _ JUGEND STÄRKEN im Quartier 27 0 0 0 davon Frauen 9 0 0 0 Soziale Arbeit an Schulen davon Frauen Hardenberg im Blickwinkel In den niederschwelligen Projekten der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und der Beschäftigungsförderung werden den Teilnehmenden Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie ihre Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Aufgrund der vielfältigen (Vermittlungs-)Hemmnisse sind während der Beratungsprozesse etliche unterschiedliche Handlungsschritte notwendig, um letztendlich das Ziel der erfolgreichen Integration in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Die beiden letztgenannten Projekte starteten im 4. Quartal 2015. Die Teilnehmenden befinden sich im intensiven Beratungsprozess, sodass Vermittlungsergebnisse zum Jahresende noch nicht dargestellt werden können. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2015 Seite 43