Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Anlage zur Vorlagen Nr. 1967-15.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
222 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
Verwaltungsvorlage (Anlage zur Vorlagen Nr. 1967-15.docx)

öffnen download melden Dateigröße: 222 kB

Inhalt der Datei

Anlage zu Vorlage Nr. 1967/15 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen nach § 51 Absatz 5 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 01.03.2000 vom Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am ……………. aufgrund der §§7 und 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV NRW S. 208) und des § 51 Absatz 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 255/ SGV 232), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV NRW S. 294), folgende Änderungssatzung beschlossen: I. Die Satzung wird wie folgt geändert: 1. § 3 erhält folgende Fassung: Der Geldbetrag je Stellplatz wird festgelegt in Zone I auf 9.000,00 Euro in Zone II auf 4.500,00 Euro. Bei Neubaumaßnahmen von besonderer städtebaulicher Bedeutung (z.B. Baulückenschließung) entfällt der Geldbetrag für die ersten 10 ab zulösenden Stellplätze. Dies gilt nicht für Vergnügungsstätten. II. Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.