Daten
Kommune
Krefeld
Größe
222 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
zu Vorlage Nr. 1967/15
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe
des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und
Garagen nach § 51 Absatz 5 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 01.03.2000
vom
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am ……………. aufgrund der §§7 und 41 Absatz
1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV NRW S. 208) und des § 51 Absatz 5 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 255/ SGV 232), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV NRW S. 294), folgende Änderungssatzung beschlossen:
I.
Die Satzung wird wie folgt geändert:
1. § 3 erhält folgende Fassung:
Der Geldbetrag je Stellplatz wird festgelegt
in Zone I auf 9.000,00 Euro
in Zone II auf 4.500,00 Euro.
Bei Neubaumaßnahmen von besonderer städtebaulicher Bedeutung
(z.B. Baulückenschließung) entfällt der Geldbetrag für die ersten 10 ab zulösenden Stellplätze. Dies gilt nicht für Vergnügungsstätten.
II.
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.