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Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.10.2015 Nr. 1967 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/11 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen nach § 51 Absatz 5 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 01.03.2000 Beschlussentwurf: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen nach § 51 Absatz 5 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 01.03.2000, in redaktioneller Abänderung des Beschlusses vom 18.06.2015, wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1967 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Mehreinnahmen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung NRW vom 01.03.2000 beschlossen. (Vorlage Nr. 1271/ 15) Die Form des Beschlusses entsprach nicht der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalen Satzungen in der derzeit gültigen Fassung (Bekanntmachungsverordnung). Aus redaktionellen Gründen ist daher eine erneute Beschlussfassung über die anliegende Änderungssatzung erforderlich. Inhaltlich treten gegenüber dem Beschluss vom 18.06.2015 keine Änderungen ein.