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Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
293 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2018) Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2018) Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2018) Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2018)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.07.2017 Nr. 3912 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 612 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.09.2017 Betreff Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2018 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen zum Bund-LänderProgramm "Stadtumbau West" für das Jahr 2018 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3912 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06103001100 Stadtumbau West - Innenstadt 78520000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen/ 54318300 Gutachten u.ä. 7.661006.700.100 Stadtumbau West - Innenstadt Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 berücksichtigt. Begründung Seite 2 Im Jahr 2009 hat die Verwaltung ein städtebauliches Entwicklungskonzept (Büro Pesch und Partner und InWis) und in der Folge das hierauf aufbauende integrierte Handlungskonzept (Innovationsagentur NRW) beauftragt und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Basierend auf diesen grundsätzlichen Zielen für die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt sind in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Anträge zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt und zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden. Für das Förderjahr 2018 ist vorgesehen, folgende Maßnahmen anzumelden: • Gestaltungs- und Nutzungskonzept Max-Petermann-Platz unter Berücksichtigung der Neuausrichtung des bestehenden Kinderspielplatzes Der Spielplatz Max-Petermann-Platz wird im Entwicklungskonzept als Platz der Jugend bezeichnet. Der Spielplatz ist in die Jahre gekommen und muss an die Bedürfnisse der heutigen Nutzergruppen angepasst werden. Ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept für die Umgestaltung des Platzes und Neuausrichtung des bestehenden Kinderspielplatzes soll daher in Auftrag gegeben werden. Damit sollen die Nutzergruppen definiert und die darauf angepassten Erfordernisse und Qualitäten zusammengefasst werden. • Umsetzung Tag der Städtebauförderung Der gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen initiierte bundesweite "Tag der Städtebauförderung" bietet alljährlich eine Bühne zur Präsentation von Vorhaben, die mit Mitteln aus der Städtebauförderung umgesetzt werden konnten oder in Vorbereitung sind. Seit 2015 ist der Tag der Städtebauförderung eine jährlich wiederkehrende bundesweite Veranstaltung in möglichst vielen Städten und Gemeinden. Im vergangenen Jahr wie auch in diesem Jahr hat die Stadt Krefeld am "Tag der Städtebauförderung" teilgenommen. Auch im kommenden Jahr beabsichtigt die Stadt Krefeld, sich wieder am bundesweiten Aktionstag zu beteiligen. • Baumpflanzungen Stephanstraße zwischen Ostwall und Luisenstraße Die Straßen des Kronprinzenviertels werden geprägt durch den ruhenden Verkehr. Auf Grund der dichten Leitungsführungen sind in den meisten Straßenbereichen nachträgliche Baumpflanzungen kaum möglich. Die Stephanstraße zwischen Ostwall und Luisenstraße bildet eine Ausnahme. Hier können Bäume den Straßenraum zukünftig grüner gestalten. Die Maßnahme ergänzt die in den Vorjahren bereits erfolgten Umgestaltungen in Teilbereichen der Stephanstraße innerhalb des Wallvierecks. • Hof- und Fassadenprogramm Die Stadt Krefeld hat erstmals zum Stadterneuerungsprogramm 2011 und auch für die Programmfolgejahre Maßnahmen zur Fassadenverbesserung sowie Gestaltung privater Haus-, Hofund Gartenflächen zur Förderung angemeldet und entsprechende Förderbescheide erhalten. Seitdem wurden etwa 90 Objekte bezuschusst. Aufgrund der Vielzahl der Interessenten ist eine Förderung des Programms auch in den Folgejahren wünschenswert. • Gestaltungskonzept zur Vervollständigung des Wallvierecks Die Vier Wälle, von Adolph von Vagedes zu Beginn des 19. Jahrhunderts geplant, haben städtebaulich eine herausragende Bedeutung für die Innenstadt, da sie einen einzigartigen Stadtgrundriss formen. Die Wälle, seinerzeit gemeinsam mit dem Düsseldorfer Hofgärtner M.F. Weyhe ge- Begründung Seite 3 staltet, waren als Promenade mit einer Alleenstruktur angelegt. Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Wälle mit Schmuckanlagen wie Brunnen, Ziergitter und Schmuckbeete ergänzt. Im zweiten Weltkrieg entstanden jedoch erhebliche Schäden an der Wallanlage. Der Wiederaufbau passte sich an die veränderten Ansprüche und Gestaltungsauffassungen an. Heute übernehmen die Vier Wälle vielseitige Funktionen wie Parkraum, Verkehrsweg sowie Grünfläche. Inzwischen wurden in einigen Bereichen die ursprünglichen Qualitäten der Wallanlage als grüne Promenade wiederhergestellt. Mit den Erkenntnissen aus der geplanten Kulturhistorischen Analyse soll nun ein Gesamtkonzept für die Wallanlage erarbeitet werden. Gestalterisch sollen die Wälle zukünftig eine Einheit bilden, um als unverwechselbares Ensemble zu wirken. Eine Vorberatung der vorgenannten Maßnahmen erfolgte in der Sitzung des Stadtumbaubeirates am 05.07.2017. Dort ist der Anmeldung der v.g. Maßnahmen zum Stadterneuerungsprogramm 2018 zugestimmt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2018.