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Verwaltungsvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
306 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
Verwaltungsvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.08.2016 Nr. 3019 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 370 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 08.09.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 20.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld gemäß Anlage Nr. 1 wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3019 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P3791010000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes und verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Zur Festschreibung des Umfangs der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung stellen die Rettungsdienstträger Bedarfspläne auf. Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Krefeld wurde vom Rat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen. Die geltende Gebührensatzung für den Rettungsdienst, welche zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2002 geändert wurde, muss neu gefasst werden, da insbesondere die Gebührensätze angepasst werden müssen und der Satzungstext einer inhaltlichen Bearbeitung bedarf. Die wesentlichsten Gründe hierfür sind: - letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2001 - Einführung der 48-Stunden-Woche im Einsatzdienst und damit erhöhter Personalaufwand - Anstieg der Personalkosten durch Besoldungs- und Tariferhöhungen in den Jahren 2002 - 2015 - Anstieg der Einsatzzahlen - Anstieg der Sachkosten durch allgemeine Preissteigerungen - Umsetzung der gesetzlichen Änderungen aus dem Rettungsdienstgesetz, zuletzt aus dem RettG vom 25.03.2015, in Kraft getreten am 01.04.2015 - Umsetzung der Maßnahmen aus der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans 2015 > Inbetriebnahme zwei zusätzlicher RTWs durch Interimsvergabe für Fahrzeug und Personal > Inbetriebnahme eines zusätzlichen NEFs für 12 Stunden und Einrichtung einer Funktionsstelle "Fahrer 3. Notarzt" > Bereitstellung des 3. Notarztes für 12 Stunden täglich > Einrichtung einer Tagesdisponentenstelle für die Leitstelle - Bezug der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache und Inbetriebnahme der neuen Leitstelle in 2016 - Neuverteilung des Stellenplans des Fachbereichs Feuerwehr auf die einzelnen Produkte - Neuverteilung des Overheadanteils bedingt durch die produktgemäße Aufteilung des Stellenplans Bei der Gebührenkalkulation wird von folgender Entwicklung der Einsatzzahlen ausgegangen: Inanspruchnahme des Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) 6.000 Einsätze Inanspruchnahme von Rettungstransportwagen (RTW) für Notfalltransporte 20.000 Einsätze Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW) 9.000 Einsätze Der Gebührenkalkulation liegt folgende Kostenstruktur zugrunde: Begründung Seite 3 Kalkulation 2016 5.819.563,31 EUR 5.892.734,02 EUR 701.245,79 EUR 494.849,31 EUR 163.769,49 EUR 13.072.161,92 EUR 526.892,04 EUR 238.112,15 EUR 12.307.157,73 EUR Personalaufwand Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsaufwand interne Verrechnungen GESAMTKOSTEN Fehlfahrtenverrechnung Mitfahrten Eigenschutz BEREINIGTE GESAMTKOSTEN Die Kosten des Rettungsdienstes wurden auf die folgenden Einsatzbereiche verteilt: Notarztdienst (NEF) Notfalltransporte (RTW) Krankentransporte (KTW) Unter Berücksichtigung der obigen Einsatzprognose sind für den Betrieb des Rettungsdienstes folgende neuen Gebührensätze geplant: Gebührenposition Inanspruchnahme des NEF Inanspruchnahme des RTW Inanspruchnahme des KTW Kilometergeld pro Km außerhalb der Stadtgrenze alt neu 464,43 EUR 381,26 EUR 200,15 EUR 2,00 EUR 222,30 EUR 325,80 EUR 42,10 EUR 2,00 EUR Unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze ergibt sich künftig folgendes Jahresgebührenaufkommen im Rettungsdienst: NEF RTW KTW Gebührenaufkommen aus Kilometergeld Gebührenaufkommen insgesamt 6.000 x 20.000 x 9.000 x 464,43 EUR 381,26 EUR 200,15 EUR = = = 2.786.580,00 EUR 7.625.200,00 EUR 1.801.350,00 EUR = 94.000,00 EUR 12.307.130,00 EUR Die durch die Änderung der Gebührensatzung entstehenden ganzjährigen Veränderungen im Haushalt 2017 werden im Veränderungsnachweis 2017 berücksichtigt. Das gemäß § 14 Abs. 2 RettG geforderte Einvernehmen über die Gebührensatzung wurde mit den Landesverbänden der Krankenkassen nach Prüfung der Gebührenkalkulation erzielt. Neben der Anpassung des Gebührentarifs sollen textliche Änderungen der Gebührensatzung vorgenommen werden. Auf den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Gebührensatzung wird hingewiesen. Begründung Seite 4