Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.08.2016
Nr.
3019 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 370 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
08.09.2016
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Die Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Krefeld gemäß Anlage Nr. 1 wird
beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3019 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P3791010000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung
und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) Träger des
Rettungsdienstes und verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im
Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Zur Festschreibung des Umfangs der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung stellen die Rettungsdienstträger Bedarfspläne auf. Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für die
Stadt Krefeld wurde vom Rat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen.
Die geltende Gebührensatzung für den Rettungsdienst, welche zuletzt mit Wirkung vom
01.01.2002 geändert wurde, muss neu gefasst werden, da insbesondere die Gebührensätze angepasst werden müssen und der Satzungstext einer inhaltlichen Bearbeitung bedarf.
Die wesentlichsten Gründe hierfür sind:
- letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2001
- Einführung der 48-Stunden-Woche im Einsatzdienst und damit erhöhter
Personalaufwand
- Anstieg der Personalkosten durch Besoldungs- und Tariferhöhungen in den Jahren
2002 - 2015
- Anstieg der Einsatzzahlen
- Anstieg der Sachkosten durch allgemeine Preissteigerungen
- Umsetzung der gesetzlichen Änderungen aus dem Rettungsdienstgesetz,
zuletzt aus dem RettG vom 25.03.2015, in Kraft getreten am 01.04.2015
- Umsetzung der Maßnahmen aus der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans 2015
> Inbetriebnahme zwei zusätzlicher RTWs durch Interimsvergabe für Fahrzeug
und Personal
> Inbetriebnahme eines zusätzlichen NEFs für 12 Stunden und Einrichtung einer
Funktionsstelle "Fahrer 3. Notarzt"
> Bereitstellung des 3. Notarztes für 12 Stunden täglich
> Einrichtung einer Tagesdisponentenstelle für die Leitstelle
- Bezug der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache und Inbetriebnahme
der neuen Leitstelle in 2016
- Neuverteilung des Stellenplans des Fachbereichs Feuerwehr auf die einzelnen Produkte
- Neuverteilung des Overheadanteils bedingt durch die produktgemäße Aufteilung
des Stellenplans
Bei der Gebührenkalkulation wird von folgender Entwicklung der Einsatzzahlen ausgegangen:
Inanspruchnahme des Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF)
6.000 Einsätze
Inanspruchnahme von Rettungstransportwagen (RTW)
für Notfalltransporte
20.000 Einsätze
Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)
9.000 Einsätze
Der Gebührenkalkulation liegt folgende Kostenstruktur zugrunde:
Begründung
Seite 3
Kalkulation 2016
5.819.563,31 EUR
5.892.734,02 EUR
701.245,79 EUR
494.849,31 EUR
163.769,49 EUR
13.072.161,92 EUR
526.892,04 EUR
238.112,15 EUR
12.307.157,73 EUR
Personalaufwand
Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Zinsaufwand
interne Verrechnungen
GESAMTKOSTEN
Fehlfahrtenverrechnung
Mitfahrten Eigenschutz
BEREINIGTE GESAMTKOSTEN
Die Kosten des Rettungsdienstes wurden auf die folgenden Einsatzbereiche verteilt:
Notarztdienst (NEF)
Notfalltransporte (RTW)
Krankentransporte (KTW)
Unter Berücksichtigung der obigen Einsatzprognose sind für den Betrieb des Rettungsdienstes
folgende neuen Gebührensätze geplant:
Gebührenposition
Inanspruchnahme des NEF
Inanspruchnahme des RTW
Inanspruchnahme des KTW
Kilometergeld pro Km außerhalb
der Stadtgrenze
alt
neu
464,43 EUR
381,26 EUR
200,15 EUR
2,00 EUR
222,30 EUR
325,80 EUR
42,10 EUR
2,00 EUR
Unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze ergibt sich künftig folgendes Jahresgebührenaufkommen im Rettungsdienst:
NEF
RTW
KTW
Gebührenaufkommen
aus Kilometergeld
Gebührenaufkommen
insgesamt
6.000 x
20.000 x
9.000 x
464,43 EUR
381,26 EUR
200,15 EUR
=
=
=
2.786.580,00 EUR
7.625.200,00 EUR
1.801.350,00 EUR
=
94.000,00 EUR
12.307.130,00 EUR
Die durch die Änderung der Gebührensatzung entstehenden ganzjährigen Veränderungen im
Haushalt 2017 werden im Veränderungsnachweis 2017 berücksichtigt.
Das gemäß § 14 Abs. 2 RettG geforderte Einvernehmen über die Gebührensatzung wurde mit
den Landesverbänden der Krankenkassen nach Prüfung der Gebührenkalkulation erzielt.
Neben der Anpassung des Gebührentarifs sollen textliche Änderungen der Gebührensatzung
vorgenommen werden. Auf den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Gebührensatzung wird
hingewiesen.
Begründung
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