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Verwaltungsvorlage (Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
324 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:37
Verwaltungsvorlage (Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen) Verwaltungsvorlage (Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen) Verwaltungsvorlage (Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen) Verwaltungsvorlage (Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen) Verwaltungsvorlage (Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.12.2014 Nr. 821 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 11.02.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen hier: - Änderung der seit 01. August 2008 geltenden Beitragsstaffelung - Anpassung der Satzung auf Grund gesetzlicher Neuregelungen Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen gemäß der Beitragsstaffelung zu § 1 Abs. 4 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen entsprechend der Anlage 3 zu dieser Vorlage anstelle der mit Ratsbeschluss vom 28. September 2011 beschlossenen Beitragsstaffelung ab 01. August 2015. Der Rat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen entsprechend der Anlage 4 zu dieser Vorlage. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 821 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja nein Innenauftrag: P05101010000 - städtische Kindertageseinrichtungen P05101020000 - Kindertageseinrichtungen freier Träger P05101030000 - Kindertagespflege P40001010000 - Offene Ganztagsschulen jeweils 43211000 Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen s. Darstellung im Begründungstext Begründung Seite 2 Ausgangslage Die Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen werden entsprechend der Satzung vom 28. September 2011 sowie der in der Anlage zu dieser Satzung enthaltenen Beitragstabelle erhoben (Anlage 1). Mit Inkrafttreten des Kibiz-Reformgesetzes zum 01. August 2011 wurde das letzte Betreuungsjahr beitragsfrei gestellt. Die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen auf kommunaler Ebene gleicht das Land durch erhöhte Landeszuweisungen aus. So ist bei der Gesamtbetrachtung (Elternbeitragsvolumen zzgl. Landeszuweisung) davon auszugehen, dass in Krefeld derzeit ca. 13 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen über die Elternbeiträge abgedeckt werden. Das Land NRW geht im Rahmen des KiBiz weiterhin davon aus, dass 19 % der Betriebskosten aus Elternbeiträgen erwirtschaftet werden. Empfohlene Änderung Die Verwaltung hat eine Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen kalkuliert: • Beibehaltung der bisherigen Geschwisterkinderbefreiung. • Einführung zusätzlicher Einkommensstufen für höhere Einkommensgruppen. • Die Beiträge für die Offenen Ganztagsschulen bleiben Bestandteil der Satzung. • Lineare Erhöhung der Elternbeiträge um die durchschnittliche Preissteigerung. Die durchschnittliche Preissteigerungsrate wurde mit 7 % ermittelt und als lineare Erhöhung berücksichtigt. In ihrem Entwurf zum Prüfbericht 2014 empfiehlt die Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen (GPA NW) folgende Veränderungen der Beitragsstruktur: • Weitere Einkommensstufen über 61.400 Euro sollte die Stadt Krefeld dringend einführen. Die höchste Einkommensstufe sollte mindestens bei einem Einkommen von über 100.000 Euro liegen. Die Elternbeitragssätze sollte sie entsprechend höher festlegen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Elternbeitragspflichtigen mit hohen Jahreseinkommen wird dadurch stärker berücksichtigt. • Die Elternbeitragssätze sollte die Stadt Krefeld in allen Einkommensstufen erhöhen. Die derzeit geltenden Sätze haben ein niedriges Niveau und sind seit sechs Jahren unverändert. Demgegenüber haben sich die an die Träger der Einrichtungen zu zahlenden Kindpauschalen erhöht. • Die Differenzierung nach dem Alter sollte die Stadt Krefeld von 2 auf 3 Jahre anheben. Begründung Seite 3 • Es sollte eine stärkere Abgrenzung der Beiträge für die Betreuung bis 25 Std. von der Betreuung bis 35 Std. erfolgen, um nicht die Eltern auf Grund der geringen Mehrkosten zu animieren, die Betreuung bis 35 Std. zu wählen. Die Empfehlungen wurden in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Zudem wurde die Einkommensstufe 0 von 15.000 EUR auf 17.000 EUR angehoben, um die gestiegenen Transferleistungssätze zu berücksichtigen und die Anzahl der Erlassanträge zu reduzieren. Fiskalische Auswirkungen werden sich hierdurch voraussichtlich nicht ergeben. Auf Grund der einheitlichen Beitragstabelle für alle Betreuungsformen müssen bei Erhöhungen der Elternbeiträge Restriktionen der OGS-Richtlinien beachtet werden, wonach die Elternbeiträge einen maximalen Beitrag in Höhe von 170 EUR pro Monat nicht übersteigen dürfen (entsprechend dem Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 15. Januar 2015). Die Auswirkungen der aktuellen gültigen Beitragstabelle sind der Anlage 2 zu entnehmen. Vorgesehen ist die Ergänzung von vier zusätzlichen Einkommensstufen für zu berücksichtigendes Jahreseinkommen über 61.400 EUR (Anlage 3) bis zu einer Größenordnung von über 104.600 EUR Jahreseinkommen. Zudem ist entsprechend der Empfehlung der GPA NRW eine stärkere Abgrenzung der Beiträge für die 35 Std. Betreuung von der 25 Std. Betreuung vorgesehen. Die Auswirkungen der vier neu aufgeführten Einkommensstufen wurden zwar kalkulatorisch berücksichtigt, sind aber geschätzt, da die Zahlungspflichtigen mit einem Einkommen über 61.400 EUR (derzeitiger Höchstbeitrag) überwiegend keine Einkommensunterlagen vorgelegt haben. Grundsätzlich können die Elternbeiträge jederzeit geändert werden. Den Beitragspflichtigen wird in diesem Zusammenhang ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der Betreuungsverträge eingeräumt. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Elternbeiträge, entsprechend dem Beginn des Betreuungsjahres 2015/2016, ab 01. August 2015 vor. Fiskalische Auswirkungen Die Kalkulation der Ertragsverbesserung in Höhe von insgesamt 2.485.680 EUR für Kitas und Kindertagespflege und 152.232 EUR für die OGS erstreckt sich auf ein ganzes Betreuungsjahr. Im Jahre 2015 wird eine kalkulierte Ertragsverbesserung anteilig für die Monate August bis Dezember 2015 in Höhe von insgesamt 1.035.700 EUR für Kitas und Kindertagespflege und 63.430 EUR für die OGS zu verzeichnen sein. Die Veränderungen wurden bereits im Haushaltsentwurf weitgehend berücksichtigt. Auftrag P05101010000 P05101020000 P05101030000 Sachkonto Ansatz 2015- Mehrerträge Mehrerträge neuer Ansatz neuer Ansatz 2019 2015 2016 ff. 2015 2016 ff. 43211000 1.733.540,00 43211000 2.432.960,00 43211000 489.539,00 385.612,62 925.470,28 2.119.152,62 2.659.010,28 541.193,21 1.298.863,69 2.974.153,21 3.731.823,69 108.894,18 261.346,03 598.433,18 750.885,03 Begründung FB 51 P40001010000 Seite 4 4.656.039,00 1.035.700,00 2.485.680,00 5.691.739,00 7.141.719,00 43211000 1.059.000,00 63.430,00 152.232,00 1.122.430,00 1.211.232,00 Anpassung der Satzung auf Grund gesetzlicher Neuregelungen Mit der zum 01. August 2014 in Kraft getretenen Reform des Gesetzes zur Frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz) wurde in § 21 d Absatz 1 Satz 1 KiBiz die Möglichkeit eines interkommunalen Kostenausgleiches für die Betreuung ortsfremder Kinder geschaffen. Findet ein interkommunaler Ausgleich statt, erfolgt die Erhebung der Kostenbeiträge nach § 23 KiBiz im Jugendamt des Wohnortes (§ 21 d Abs. 1 Satz 2 KiBiz). Diese Beitragserhebung sieht die Beitragssatzung bislang nicht vor. Die Satzungsänderungen sind in Anlage 4 fett gedruckt.