Daten
Kommune
Krefeld
Größe
15 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2015
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
714.386.772 Euro
769.274.476 Euro
668.972.024 Euro
683.232.697 Euro
36.043.945 Euro
44.665.075 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
8.621.130 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
8.140.700 Euro
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
8.621.130 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
49.205.920 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
54.887.704 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, ist auf
520.000.000 Euro
festgesetzt worden.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt
festgesetzt worden:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2.
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf
265 v. H.
533 v. H.
480 v. H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
a)
Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind
- zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechenden Einrichtungen
580.130 Euro
- zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt
8.041.000 Euro
bestimmt.
b)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2015 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung
von Zinsänderungsrisiken abzuschließen.
c)
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs.4 S.2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt.