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Archiv (2018_01_24_Schulinfrastruktur_Anfrage_FDP.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
131 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:39
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STADTRATSFRAKTION FDP-Fraktion – Rathaus – 47792 Krefeld An den Vorsitzenden des Unterausschusses Schulbau, -sanierung und -ausstattung Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer Rathaus Vorsitz: Joachim C. Heitmann stellv. Vorsitz: Paul Hoffmann Geschäftsführung: Martina Kurpjuweit T: 02151 / 86 20 45 Martina.Kurpjuweit@Krefeld.de Sekretariat: Heike Zilligen T: 02151 / 86 20 46 Heike.Zilligen@Krefeld.de Sachbearbeitung/ stellv. Geschäftsführung: Angela Perey T: 02151 / 86 20 47 Angela.Perey@Krefeld.de Krefeld, 24.01.18/zi Erste Sitzung des Unterausschusses Schulbau, -sanierung und -ausstattung Anfrage zur Schulinfrastruktur Sehr geehrter Herr Meyer, namens der Fraktion FDP/Die Liberalen bitte ich, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung zu setzen: 1. In welcher Höhe erhält die Stadt Krefeld in den Jahren von 2017 bis 2022 nach gegenwärtigem Stand finanzielle Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale, aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für die Sanierung und Modernisierung unserer Schulinfrastruktur (bitte jeweils jährlich mit jeweiligem absolutem Betrag für die drei Programme sowie als Gesamtsumme für den genannten Zeitraum aufschlüsseln)? 2. In welchem Umfang wurden die Mittel seit 2017 bislang für Investitionen in die Schulinfrastruktur in Anspruch genommen bzw. bereits abschließend verausgabt? 3. Für welche Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bzw. der Schulausstattung sollen die jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel in der Zeit von 2017 bis 2022 zum Einsatz kommen (bitte jeweils jährlich schulstandortbezogen nach Einzelmaßnahmen mit veranschlagten Kosten nach den Handlungsfeldern 1. allgemeine bauliche Sanierungsmaßnahmen (Instandsetzung der allgemeinen Bausubstanz), 2. Sanierung und Modernisierung (etwa von Sanitäranlagen), 3. Digitalisierung (z.B. WLAN/Hard- und Software), 4. spezifische bauliche Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen (z.B. zusätzliche Differenzierungsräume für Inklusion, Herstellung von Barrierefreiheit) sowie 5. Weitere Maßnahmen (z.B. sächliche Ausstattung, Neubaumaßnahmen etc.) aufgeschlüsselt darlegen? 4. Wie viele der für die Stadt Krefeld zur Stärkung der Schulinfrastruktur in dem genannten Zeitraum absehbar zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind gegenwärtig noch nicht für schulische Modernisierungsmaßnahmen verplant (bitte für die aus den drei Programmen zur Verfügung stehenden Finanzmittel jährlich aufgeschlüsselt darstellen)? Begründung: In allen Städten und Gemeinden unseres Landes hängen gerechte Bildungschancen ganz wesentlich von gut ausgestatteten Schulen ab. Zu einer gut ausgestatteten Schule gehören bestens qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer und hoch motiviertes Schulleitungspersonal. FDP-Fraktion, Rathaus, Zimmer A 3, von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Telefax 0 21 51 / 86 20 49, e-mail: fdp-fraktion@krefeld.de homepage: www.fdp-fraktion-kr.de Verkehrsanbindung: Straßenbahnlinie 041 / Haltestelle Rathaus/Westwall Rathaustiefgarage Einfahrt Westwall oder Schneiderstraße Hier ist vor allem das Land in der Pflicht, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit unsere Schulen in Krefeld über zufriedenstellende personelle Ressourcen verfügen. Nur so sind gerade in Zeiten von Integration und Neuausrichtung von Inklusion für alle Kinder und Jugendlichen gerechte Bildungschancen sicherzustellen. Gut ausgestattete Schulen müssen sich in allen Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalens, aber auch durch eine intakte Schulinfrastruktur auszeichnen. Schulräume und Klassenzimmer, Fachräume und sonstige Räume der Begegnung und des Lernens müssen modern ausgestattet sein, eine gute Lernatmosphäre ermöglichen und das Lernen und Lehren unterstützen. Mit Blick auf Integration, Inklusion und in einer Zeit der fortschreitenden Digitalisierung des Bildungswesens sind auch größte Anstrengungen erforderlich. Hier allerdings ist vor allem die jeweilige Kommune und damit auch unsere Stadt als Schulträger in der Pflicht, die entsprechenden Investitionsmaßnahmen umzusetzen, um so vor Ort beste Bildungsbedingungen zu schaffen. Der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten entstandene Sanierungsstau an vielen Schulen in NordrheinWestfalen muss zügig abgebaut werden. Die bislang für die Kommunen verfügbaren Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur waren nicht auskömmlich, weshalb es auch zum beschriebenen Investitionsstau kam, der auch in unserer Stadt festzustellen ist. Aus diesem Grund wurden neben der im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelten Schul- und Bildungspauschale in Höhe von jährlich 609 Mio. Euro (Landeshaushalt 2018) von Land und Bund Zusatzprogramme aufgelegt. Das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ stellt den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinzu kommt ein im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geregeltes Programm des Bundes für finanzschwache Kommunen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro für NordrheinWestfalen. Im Zeitraum von 2017 bis 2022 stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen somit über 6 Mrd. Euro für Investitionen in die Ausstattung, Sanierung und der baulichen Modernisierung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Joachim C. Heitmann Vorsitzender Kopie: CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion B90/Grüne Fraktion Die Linke GB IV Büro des Rates Schriftführung FDP-Fraktion, Rathaus, Zimmer A 3, von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Telefax 0 21 51 / 86 20 49, e-mail: fdp-fraktion@krefeld.de homepage: www.fdp-fraktion-kr.de Verkehrsanbindung: Straßenbahnlinie 041 / Haltestelle Rathaus/Westwall Rathaustiefgarage Einfahrt Westwall oder Schneiderstraße