Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:39
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.01.2017
Nr.
3551 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - T.05 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
09.02.2017
Betreff
Metropolregion Rheinland - Beitrittsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beschließt, dass die Stadt Krefeld auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes
vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung, voraussichtlich am 20.02.2017, als Gründungsmitglied mitgründet.
2.
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Krefeld zum Verein und ermächtigt die Verwaltung den
Mitgliedsbeitrag von 22.000 EUR zu entrichten.
3.
Der Mitgliederversammlung sollen neben dem Oberbürgermeister (Vertreter: Beigeordneter
Martin Linne) als Vertreter der Stadt Krefeld angehören:
1. ................................ (Vertreter/-in: .............................)
2. ................................ (Vertreter/-in: .............................)
3. ................................ (Vertreter/-in: .............................)
4. ................................. (Vertreter/-in: ............................)
5. ................................. (Vertreter/-in: ............................)
4.
Der Rat beschließt, dass der Oberbürgermeister für die Stadt Krefeld die Stimme in der Mitgliederversammlung abgibt. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Gruppe der Krefelder Vertreter gibt
das Votum des Oberbürgermeisters den Ausschlag.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3551 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P00502010000
54996100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
22.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
22.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 22.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Ratsvorlage vom 29.09.2016, Nr. 3015/16) wurde in den vergangenen Monaten breit in der Region diskutiert. Die Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland"
wurde einhellig begrüßt.
Am 12. Januar 2017 hat die Vollversammlung der "Metropolregion Rheinland" im Landeshaus des LVR in
Köln über die verschiedenen Beiträge aus der Region zum Satzungsentwurf und ein Arbeitsprogramm
beraten und beschlossen.
Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besserer
Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in die
Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk
Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden Vorstand sichergestellt werden.
Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt
werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören.
Die möglichen Gründungsmitglieder der "Metropolregion Rheinland" haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern zählen
sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis Wesel und die
Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rheinlands darstellen. Deren
gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der erfolgreichen Zusammenarbeit in
der "Metropolregion Rheinland" nicht im Wege stehen.
Nach diesem positiven Beschluss zur Gründung der "Metropolregion Rheinland e. V." sind die Mitglieder Kommunen, Kreise und Kammern - nun aufgefordert, in ihren Gremien einen Beschluss über den Beitritt
herbeizuführen.
Nach positiven Beschlüssen in den Mitgliedskörperschaften ist die Gründungsversammlung der "Metropolregion Rheinland" am 20. Februar 2017 vorgesehen.
Der Rat der Stadt Krefeld hat sich bereits am 29.09.2016 mit der Thematik der Bildung der Metropolregion befasst und Herrn Oberbürgermeister Meyer beauftragt, den weiteren Gründungsprozess im Interesse
der Stadt Krefeld zu begleiten und über den Fortgang zu berichten. Der Oberbürgermeister hat in der
Vollversammlung die Gründung des Vereins als im Interesse der Stadt Krefeld liegend aktiv unterstützt. Er
tritt für eine breite Beteiligung der regionalen Akteure und der gesellschaftlichen Kräfte in der Region an
dem weiteren Fortgang der "Metropolregion Rheinland" ein. Die Stadt Krefeld sieht in dem Zusammenschluss und der Positionierung als zusammengehörige Region vor allem die Vorteile, die Wettbewerbsund Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes-, bundesweiter und europäischer
Ebene zu verbessern, durch die konzentrierte Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und Europa insbesondere bei überregionalen (Infrastruktur-) Planungen die Position von Stadt und Region zu
stärken und durch eine effektivere Vermarktung des Rheinlandes im Sinne eines professionellen
Standortmarketings in größerem Maße als bisher zur Ansiedlung von Unternehmen und zur Gewinnung
von Fachkräften beitragen zu können. Schließlich dient der Zusammenschluss der Identitätsstiftung nach
innen, wodurch die emotionale Verbindung der eigenen Bürgerschaft mit Stadt und Region vertieft wird.
Die Verwaltung begrüßt den Prozess zur Metropolbildung und empfiehlt dem Rat, dem Verein "Metropolregion Rheinland e. V." als Gründungsmitglied beizutreten und den erforderlichen Vereinsbeitrag von
zurzeit 22.000,00 Euro jährlich zu entrichten.
Begründung
Seite 3
Die Stadt Krefeld entsendet den Oberbürgermeister gemäß § 6 Nr. 2, Satz 2 der Satzung als gesetzten
Vertreter sowie fünf Ratsmitglieder in die Mitgliederversammlung des Vereins. Der Beigeordnete des
Geschäftsbereichs V, Herr Martin Linne, wird als Vertreter des Oberbürgermeisters gemäß § 6 Nr. 2, Satz
2 der Satzung vorgeschlagen. Die fünf weiteren Vertreterinnen / Vertreter für die Stadt Krefeld in der
Mitgliederversammlung sind laut Satzung Mitglieder des Rates. Die Plätze sollen nach den Mehrheitsverhältnissen im Rat vergeben werden. Die Fraktionen benennen für die so ermittelte Sitzverteilung ihre
Vertreterinnen / Vertreter und Stellvertreterinnen / Stellvertreter für die Mitgliederversammlung.
Gemäß § 6 Nr. 5 der Satzung hat die Stadt Krefeld in der Mitgliederversammlung jedoch nur eine Stimme.
Es ist daher vorgesehen, dass der Oberbürgermeister für die Stadt Krefeld in der Mitgliederversammlung
die Stimme führt. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Gruppe der insgesamt sechs städtischen Vertreterinnen und Vertreter gibt das Votum des Oberbürgermeisters den Ausschlag.
Anlagen
Satzung des Vereins
Aufbau des Vereins
Arbeitsprogramm