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Verwaltungsvorlage (Metropolregion Rheinland - Beitrittsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:39
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.01.2017 Nr. 3551 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - T.05 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 09.02.2017 Betreff Metropolregion Rheinland - Beitrittsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt, dass die Stadt Krefeld auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung, voraussichtlich am 20.02.2017, als Gründungsmitglied mitgründet. 2. Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Krefeld zum Verein und ermächtigt die Verwaltung den Mitgliedsbeitrag von 22.000 EUR zu entrichten. 3. Der Mitgliederversammlung sollen neben dem Oberbürgermeister (Vertreter: Beigeordneter Martin Linne) als Vertreter der Stadt Krefeld angehören: 1. ................................ (Vertreter/-in: .............................) 2. ................................ (Vertreter/-in: .............................) 3. ................................ (Vertreter/-in: .............................) 4. ................................. (Vertreter/-in: ............................) 5. ................................. (Vertreter/-in: ............................) 4. Der Rat beschließt, dass der Oberbürgermeister für die Stadt Krefeld die Stimme in der Mitgliederversammlung abgibt. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Gruppe der Krefelder Vertreter gibt das Votum des Oberbürgermeisters den Ausschlag. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3551 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P00502010000 54996100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 22.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 22.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 22.000,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Ratsvorlage vom 29.09.2016, Nr. 3015/16) wurde in den vergangenen Monaten breit in der Region diskutiert. Die Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland" wurde einhellig begrüßt. Am 12. Januar 2017 hat die Vollversammlung der "Metropolregion Rheinland" im Landeshaus des LVR in Köln über die verschiedenen Beiträge aus der Region zum Satzungsentwurf und ein Arbeitsprogramm beraten und beschlossen. Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden Vorstand sichergestellt werden. Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören. Die möglichen Gründungsmitglieder der "Metropolregion Rheinland" haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der erfolgreichen Zusammenarbeit in der "Metropolregion Rheinland" nicht im Wege stehen. Nach diesem positiven Beschluss zur Gründung der "Metropolregion Rheinland e. V." sind die Mitglieder Kommunen, Kreise und Kammern - nun aufgefordert, in ihren Gremien einen Beschluss über den Beitritt herbeizuführen. Nach positiven Beschlüssen in den Mitgliedskörperschaften ist die Gründungsversammlung der "Metropolregion Rheinland" am 20. Februar 2017 vorgesehen. Der Rat der Stadt Krefeld hat sich bereits am 29.09.2016 mit der Thematik der Bildung der Metropolregion befasst und Herrn Oberbürgermeister Meyer beauftragt, den weiteren Gründungsprozess im Interesse der Stadt Krefeld zu begleiten und über den Fortgang zu berichten. Der Oberbürgermeister hat in der Vollversammlung die Gründung des Vereins als im Interesse der Stadt Krefeld liegend aktiv unterstützt. Er tritt für eine breite Beteiligung der regionalen Akteure und der gesellschaftlichen Kräfte in der Region an dem weiteren Fortgang der "Metropolregion Rheinland" ein. Die Stadt Krefeld sieht in dem Zusammenschluss und der Positionierung als zusammengehörige Region vor allem die Vorteile, die Wettbewerbsund Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes-, bundesweiter und europäischer Ebene zu verbessern, durch die konzentrierte Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und Europa insbesondere bei überregionalen (Infrastruktur-) Planungen die Position von Stadt und Region zu stärken und durch eine effektivere Vermarktung des Rheinlandes im Sinne eines professionellen Standortmarketings in größerem Maße als bisher zur Ansiedlung von Unternehmen und zur Gewinnung von Fachkräften beitragen zu können. Schließlich dient der Zusammenschluss der Identitätsstiftung nach innen, wodurch die emotionale Verbindung der eigenen Bürgerschaft mit Stadt und Region vertieft wird. Die Verwaltung begrüßt den Prozess zur Metropolbildung und empfiehlt dem Rat, dem Verein "Metropolregion Rheinland e. V." als Gründungsmitglied beizutreten und den erforderlichen Vereinsbeitrag von zurzeit 22.000,00 Euro jährlich zu entrichten. Begründung Seite 3 Die Stadt Krefeld entsendet den Oberbürgermeister gemäß § 6 Nr. 2, Satz 2 der Satzung als gesetzten Vertreter sowie fünf Ratsmitglieder in die Mitgliederversammlung des Vereins. Der Beigeordnete des Geschäftsbereichs V, Herr Martin Linne, wird als Vertreter des Oberbürgermeisters gemäß § 6 Nr. 2, Satz 2 der Satzung vorgeschlagen. Die fünf weiteren Vertreterinnen / Vertreter für die Stadt Krefeld in der Mitgliederversammlung sind laut Satzung Mitglieder des Rates. Die Plätze sollen nach den Mehrheitsverhältnissen im Rat vergeben werden. Die Fraktionen benennen für die so ermittelte Sitzverteilung ihre Vertreterinnen / Vertreter und Stellvertreterinnen / Stellvertreter für die Mitgliederversammlung. Gemäß § 6 Nr. 5 der Satzung hat die Stadt Krefeld in der Mitgliederversammlung jedoch nur eine Stimme. Es ist daher vorgesehen, dass der Oberbürgermeister für die Stadt Krefeld in der Mitgliederversammlung die Stimme führt. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Gruppe der insgesamt sechs städtischen Vertreterinnen und Vertreter gibt das Votum des Oberbürgermeisters den Ausschlag. Anlagen Satzung des Vereins Aufbau des Vereins Arbeitsprogramm