Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (FH-Gebührenberechnung 2017 Stand 31.10.2016 .docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
464 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40

Inhalt der Datei

-1Anlage 1 zur Vorlagennummer: 3235/16 Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2017 Die Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren basiert im Wesentlichen auf den Ansätzen der Plankostenrechnung Teilergebnisplan 2017. Die Personalkosten wurden auf die Vorgaben des Fachbereichs Verwaltungssteuerung und –service angepasst. Die kalkulatorischen Kosten wurden durch das Verfahren SAP berechnet. Alle Kosten wurden soweit wie möglich verursachungsgerecht direkt den betroffenen Kostenstellen zugeordnet. I. 1. Gebühren für Erdbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) Die Bestattungsfälle der letzten Jahre sind leicht fallend. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Fallzahlen wurde eine Fallzahlentwicklung der Jahre 2013, 2014, 2015 sowie der Hochrechnung 2016 zugrunde gelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 841 Bestattungen für Erwachsene berücksichtigt. Zuzüglich der mit eingerechneten Bestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 843,50. Die Gesamtkosten für die Erdbestattungen betragen 825.170,10 EUR abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Erdbestattungen 11.499,00 EUR 813.671,10 EUR Erdbestattungen (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Teilt man die o.a. Kosten von 813.671,10 EUR durch 843,50 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Erdbestattung eines Erwachsenen von 964,64 EUR = rd. 965,00 EUR Erdbestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Für die Beisetzung von Kindern bis zu 6 Jahren werden 62,5 % angesetzt. Dementsprechend beträgt die Gebühr 965,00 EUR x 62,5 % = 602,92 EUR = rd. 603,00 EUR 36,00 EUR 1.4.a) Abfuhr von Erdaushub Die Kosten für die Abfuhr von Erdaushub werden wie folgt berechnet: Maschinenkosten (112,00 EUR) zzgl. EG 5 (30,00 EUR) x 2 Std = 172,00 EUR = rd. 172,00 EUR 1.4.b)Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs Für die Abfuhr und die Rückführung des Erdaushubs wurden die Kosten wie folgt ermittelt: 1.4.a) (172,00 EUR) x 2 = 344,00 EUR = rd. 344,00 EUR 1.1 1.2 1.3 2. Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten Die Kosten der Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten werden wie folgt berechnet: Entgeltgruppe EG 5 (30,00 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 6,00 EUR = rd. Gebühren für Urnenbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) -22.1 2.2 2.3 II. Grabbereitung für die Beisetzung von Urnen Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 1.265 Urnenbeisetzungen und 2 Urnenbeisetzungen im Aschefeld veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 1.265,07. Die Gesamtkosten für Urnenbestattungen belaufen sich auf 411.165,59 EUR abzüglich der Nebenerträge von 20.313,00 EUR verbleiben über Gebühren für die Urnenbestattung 390.852,59 EUR Teilt man die o.a. Kosten von 390.852,59 EUR durch 1.265,07 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Urnenbestattung von 309,97 EUR = rd. 309,00 EUR Beisetzung im Aschefeld Ausgehend von den Gebühren für die Beisetzung einer Urne in Höhe von 309,00 EUR wurde ein 20 %iger Zuschlag als Mehraufwand kalkuliert. Demnach beträgt die Gebühr gerundet 371,00 EUR Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne Für die Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne werden die Kosten wie folgt berechnet: EG 6 (31,95 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 6,39 EUR = rd. 38,00 EUR Benutzung der Trauerhallen (Kostendeckungsgrad 100 %) 1. Nutzung der Trauerhallen, allgemein Die Gesamtkosten für die Trauerhallen einschließlich Kühlzellen und die Kosten für die Durchführung der Trauerfeiern (Schmuck, Kerzen, Dekorationen) betragen Abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen zu finanzieren. Aufgrund der Hochrechnung werden 1.429 Trauerfeiern erwartet. Darüber hinaus wird von 328 Annahmen und Verwahrungen in 2017 ausgegangen. Die Kosten in Höhe von 641.615,95 EUR werden durch den Berechnungsfaktor dividiert. Dies ergibt eine Gebühr von 424,60 EUR = Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in Höhe der bestehenden Gebühr (Basis Gebührenanpassung 2012) festgesetzt. 2. 651.986,95 EUR 10.371,00 EUR 641.615,95 EUR rd. 425,00 EUR 283,00 EUR Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung Die Kosten für die Annahme, Aufbewahrung und Nutzung der KühlRäume werden pauschal mit 25,52 % der Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle berechnet: = 424,60 EUR * 25,52 % = 108,36 EUR aufgerundet 108,00 EUR -3- 3. 4. Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr für die Trauerhalle auf der Basis 2012 festgesetzt, daher ist dieser Gebührentatbestand ebenfalls auf dieser Basis festgesetzt. 97,00 EUR Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck Für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier, werden 1/3 der Gebühr für die Trauerhalle berechnet. Dementsprechend beträgt die Gebühr 141,53 EUR = rd. 142,00 EUR Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr für die Benutzung eines Abschiedsraumes auf der Basis 2012 festgesetzt. 92,00 EUR Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg Die Kosten für die Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg werden wie folgt berechnet: EG 5 (30,00 EUR) x 2 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 72,00 EUR = rd. 5. Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung Die Kosten für die Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung werden wie folgt berechnet: EG 6 (31,95 EUR) x 0,4 Std. = 12,78 EUR = rd. 6. 13,00 EUR Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) Die Kosten für die Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) werden wie folgt berechnet: EG 6 (31,95 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 38,34 EUR = rd. III. 72,00 EUR 38,00 EUR Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten (Kostendeckungsgrad 90 %) Die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsflächen belaufen sich auf Hiervon werden zu Lasten des allgemeinen Haushalts 10 % = rd. übernommen. zuzüglich Verlustvortrag abzüglich der Einnahmen aus Nutzungsrechtsaufgabe bzw. Entzug in Höhe von ergeben sich Restkosten von 3.850.508,92 EUR 385.050,89 EUR 250.000,00 EUR 139.500,00 EUR 3.575.958,03 EUR die über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten gedeckt werden müssen. -4Ermittlung der Berechnungseinheit pro Grabstelle Die Berechnungseinheit je Grabstelle setzt sich zusammen aus dem Flächenbedarf für das eigentliche Grab, der das Grab umgebenden Grünfläche (Faktor der Umgebung) und der Pflegeintensität. Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Berechnungseinheiten für Neubzw. Wiedererwerb sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten ermittelt werden. -5- Grabmaß Reihengrabst. Erwachsene Rasengrabst.mit zentr.Gedenkstein Erdbest. Rasengrabst.mit Einzelgedenkst. Erdbestatt.(Platte) Reihengrabstätte groß Reihengrabstätte Kinder Wahlgrabstätte einfach Wahlgrabstätte Parkgrabstätte Anonyme Ascheverstreuung Anonyme Urnengrabstätte Urnenreihengrabstätte Rasengrabst.mit zentr.Gedenkst.Urnenbestatt. Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.Urnenbest. (Platte) (Wahlgrab) Urnenwahlgrabstätte Baumgrabstätte Urnenbestattung Urnengemeinschaftsgrab (1/5 der Fläche Wahlgrabstätte) Urnenkammer Gesamt: 2,5 x 1,25 Platzbedarf Faktor je Grab Umgebung 3,125 1,50 Faktor Pflege 3,00 Berechn.einheit Erst- und Verlängerung je Grabstelle Wiedererwerb In Jahren 14,06 104,00 Erst- und Wieder- Berechnungserwerb + Jahre/30 einheit 104,00 1.462,50 2,5 x 1,4 3,5 2,50 4,00 35,00 24,00 24,00 840,00 2,5 x 1,4 2,9 x 1,25 1,75 x 0,8 2,8 x 1,25 2,8 x 1,25 2,5 x 1,25 1,0 x 1,0 0,8 x 0,8 0,8 x 0,8 3,5 3,625 1,4 3,5 3,5 3,125 1 0,64 0,64 3,00 2,75 2,00 3,00 3,00 10,00 5,00 5,00 5,00 4,50 2,00 2,50 2,00 2,50 2,00 4,00 5,00 4,00 47,25 19,94 7,00 21,00 26,25 62,50 20,00 16,00 12,80 11,00 3,00 10,00 0 257,00 2,00 3,00 77,00 111,00 11,00 3,00 10,00 22,93 640,40 17,73 3,00 77,00 111,00 519,75 59,81 70,00 481,60 16.810,50 1.108,33 60,00 1.232,00 1.420,80 1,4 x 1,4 1,96 2,50 4,00 19,60 216,00 216,00 4.233,60 1,4 x 1,4 1,4 x 1,4 1,96 1,96 3,00 3,50 4,50 3,00 26,46 20,58 44,00 193,00 1.845,00 44,00 254,50 1.164,24 5.237,61 1,0 x 1,0 1 8,50 4,50 38,25 87,00 335,00 98,17 3.754,88 2,50 5,25 77,00 63,00 1,00 50 63,00 2,67 330,75 205,33 38.991,70 30,8 30,8 1,00 688,00 11.502,00 472,00 Teilt man den Gebührenbedarf in Höhe von 3.575.958,03 EUR durch die Summe der Berechnungseinheiten von 38.991,70 so ergibt sich je Berechnungseinheit eine Gebühr in Höhe von 91,71 EUR. Hieraus errechnen sich folgende Gebührensätze, wobei berücksichtigt werden muss, dass für die Wahlgrabstätten im Hinblick auf die Verlängerung der Nutzungsrechte die Gebühr durch 30 teilbar ist. -6Für die Gebühren hätte dies eine Erhöhung von rd. 12,0 % zur Folge. Bei einer derartigen Anhebung befürchtet die Verwaltung, dass bei dieser – betriebswirtschaftlich zwar notwendigen Gebührenpassung - eine Vielzahl von Bestattungen nicht mehr in Krefeld, sondern in benachbarten Gemeinden durchgeführt wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Nutzungsrechte um rd. 10 % der bisherigen Gebührensätze anzuheben. Im Einzelnen stellen sich die neuen Gebühren wie folgt dar: Ermittlung der Gebührensätze Grabart Koeffizent Gebührenbedarf je Berechnungseinheit Gebührenbedarf je Grabstelle Neuer Gebührensatz je Grabstelle 10 % Erhöhung (Basis Gebühr 2014) EUR EUR EUR 421,00 Erdbestattungsgräber Reihengrabstätten *1) Nutzungsrecht (Kindergrab) 7,00 92,00 429,00 Reihengrabstätten Erwachsene 14,06 92,00 1.294,00 1.269,00 Rasengrabstätten mit zentralem GedenkStein 35,00 92,00 3.220,00 3.157,00 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 47,25 92,00 4.347,00 4.261,00 Reihengrabstätten (groß) inkl. der Einfassung 19,94 92,00 1.834,00 1.800,00 21,00 92,00 1.920,00 1.890,00 Wahlgrabstätten 26,25 92,00 2.430,00 2.370,00 Parkgrabstätten 62,50 92,00 5.760,00 5.670,00 Wahlgrabstätten (einfach) *1) Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht abweichend von der üblichen Regelung nur 20 Jahre beträgt. -7- Grabart Koeffizient Gebührenbedarf je Berechnungseinheit EUR Gebührenbedarf je Grabstelle Neuer Gebührensatz je Grabstelle 10 % Erhöhung (Basis Gebühr 2016) EUR EUR Urnengrabstätten Anonyme Ascheverstreuung Anonyme Urnengrabstätten 20,00 92,00 1.830,00 1.804,00 16,00 92,00 1.470,00 1.450,00 Urnenreihengrabstätten inkl. der Einfassung 12,80 92,00 1.170,00 Urnenrasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 19,60 92,00 1.800,00 1.769,00 Urnenrasengrabstätten mit *1) Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 26,46 92,00 2.430,00 2.430,00 1.156,00 Urnenwahlgrabstätten Baumgrabstätten für Urnen 20,58 92,00 1.890,00 1.860,00 38,25 92,00 3.510,00 3.480,00 UrnengemeinschaftsGrab *2) 5,25 92,00 480,00 473,00 77,00 92,00 7.080,00 6.930,00 Urnenkammern *1) Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen sind Grabstätten an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt. In einer Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein können zwei Urnen beigesetzt werden. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung möglich. *2) Seit dem Jahr 2012 werden Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Je Grabstelle können fünf Urnen beigesetzt werden. Die Gebühr beinhaltet lediglich das Nutzungsrecht. Die Anlage und Pflege erfolgt im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages. Ab dem 01.01.2016 wird ein Memoriam-Garten als weitere Bestattungsmöglichkeit auf dem Hauptfriedhof angeboten. Es sind Wahlgrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen vorgesehen. Die Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern. Die Beisetzung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass durch den Auftraggeber vorab ein Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Sicherung der Grabpflegekosten mit Gültigkeit bis zum Ablauf der Ruhezeit abgeschlossen und der Stadt Krefeld – Fachbereich Grünflächen – vorgelegt wird. Die -8Vermittlung des Dauergrabpflegevertrages kann über ein Fachunternehmen (zum Beispiel die Friedhofsgärtner) erfolgen. Die Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich über den Dauerpflegvertrag. Die rechtliche Grundlage ist im § 25 der 5. Änderungssatzung der Friedhofsatzung der Stadt Krefeld, die zum 01.01.2016 gültig wird. IV. Umbettungen Unter diesen Kostenbereich fallen die Ausbettungen und Einbettungen (Sarg- bzw. Urnenentnahmen aus dem Grab und Wiederbeerdigung) sowie die Sarg- bzw. Urnenentnahmen zur Überführung in eine andere Gemeinde und die Einbettung bei der Überführung aus einer anderen Gemeinde. Die Kosten für die Ausbettungen und Einbettungen betragen 32.020,91 EUR Dividiert man die anfallenden Kosten von 32.020,91 EUR durch 30 Berechnungseinheiten (Tätigkeiten), so ergibt sich pro Berechnungseinheit (Einbettung/Ausbettung) eine Gebühr von 1.067,36 EUR. Diese wird anschließend mit dem je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Art der Umbettung vergebenen Faktor multipliziert. Im Einzelnen ergeben sich hiernach folgende Gebührensätze: Gebührenbedarf je Einheit Faktor EUR Gebührenbedarf insgesamt EUR Neuer Gebührensatz EUR 1. Umbettungen Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 1.067,36 3,1 3.308,83 3.309,00 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 1.067,36 4,5 4.803,14 4.803,00 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 1.067,36 2,8 2.988,62 2.989,00 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2,0 2.134,73 2.135,00 853,89 854,00 1.2 1.3 1.4 1.067,36 2. Umbettungen Urnen 2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 1.067,36 2.2 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 1.067,36 0,8 0,8 853,89 854,00 -9- 2.3 2.4 V. Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 1.067,36 0,5 533,68 534,00 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 1.067,36 0,5 533,68 534,00 Aufstellung von Grabmalen Bei den Gebühren für die Aufstellung von Grabmalen ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für die Genehmigung des Antrages zur Aufstellung von Grabmalen und den Kosten für die Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit der Grabmale. Während die Kosten für die Genehmigung für die Aufstellung aller Grabmale anfallen (Ausnahme Holztafeln bis zur Größe von 30 x 40 cm, die genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen), fallen Kosten für die Prüfung der Verkehrssicherheit nur bei stehenden Grabmalen an. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass Grabmale auf Reihengrabstätten nur eine 30-jährige Standdauer haben, während bei Grabmalen auf Wahlgrabstätten eine durchschnittliche Standdauer von 50 Jahren unterstellt werden kann. Insgesamt wird jährlich mit folgenden genehmigungspflichtigen Grabmalaufstellungen gerechnet. liegende Steine und Holztafeln über 30 x 40 cm Grabmale auf Reihengrabstätten Grabmale auf Wahlgrabstätten genehmigungspflichtige Grabmalaufstellungen insgesamt = 347 17 280 644 Anteilige Personalkosten für die Genehmigung 1. 2. 25.400,00 EUR Teilt man diese Kosten durch die Anzahl der 644 Genehmigungen, so ergibt sich eine Gebühr für die Genehmigung von 39,44 EUR = gerundet 39,00 EUR 39,00 EUR Die Gesamtkosten für die Aufstellung von Grabmalen belaufen sich auf 64.616,89 EUR Nach Abzug der für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge anfallenden anteiligen Personalkosten von 25.400,00 EUR verbleiben 39.216,89 EUR, die auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit der stehenden Grabmale entfallen. Multipliziert man die Anzahl der Grabmale mit den erwarteten Standjahren für die neu aufgestellten stehenden Grabmale und dem Kostenfaktor, so ergibt sich folgende Berechnung: 17 Grabmale auf Reihengrabstätten x 30 Jahre x 1,0 Kostenfaktor = 510,00 270 Grabmale auf Wahlgrabstätten x 50 Jahre x 1,25 Kostenfaktor = 17.500,00 -10Berechnungseinheiten Teilt man die Kosten von 39.216,89 EUR durch die 18.010,00 Berechnungseinheiten, ergeben sich je Berechnungseinheit. 18.010,00 2,18 EUR Daraus ergibt sich folgende Berechnung: 1. 1.1 Reihengrabstätten Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale (nur Genehmigungsgebühr) 1.3 Stehendes Grabmal Reihengrab Es lassen sich folgende Gebühren ermitteln: 2,18 EUR x 30 Jahre = 65,33 EUR gerundet. 65,00EUR zzgl. Genehmigungsgebühr gebührenfrei 39,00 EUR 65,00 EUR 39,00 EUR 104,00 EUR Gesamtgebühr 1.4 Stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte 2,18 EUR x 50 Jahre x 1,25 = 136,09 EUR gerundet zzgl. Genehmigungsgebühr Gesamtgebühr 136,00 EUR 39,00 EUR 175,00 EUR VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung des Obduktionsraumes für rituelle Waschungen 2 Std. EG 5 (30,00 EUR) zzgl. 100 % AP Zuschlag = 90,00 EUR rd. 90,00 EUR Wannenbenutzung in Kriminalfällen 2 Std. EG 5 (30,00 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag und 10,00 EUR Zulage = 82,00 EUR rd. 82,00 EUR 2. 3. Pflege der Urnenkammern Die Berechnung ist seit dem 01.01.1999 ausschließlich auf die Pflege der vorhandenen Urnenkammern beschränkt. Die Gesamtkosten für die Pflege der Urnenkammern belaufen sich auf 12.702,37 EUR Diese Kosten sind auf die 78 zur Verfügung stehenden Urnenkammern zu verteilen. Kosten i. H. v. 12.702,37 EUR ./. 78 Urnenkammern = 162,85 EUR= rd. 4. 5. Erdbestattung: Verbau von Hand 6 Std. EG 5 (30,00 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag = 216,00 EUR= rd. Zuschlag : Erdbestattungen am Samstag 163,00 EUR 216,00 EUR -11- 6. 3 Std. EG 5 (30,00 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (31,95 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 184,68 EUR = rd. 185,00 EUR Zuschlag : Urnenbestattungen am Samstag 1 Std. EG 5 (30,00 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (31,95 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 112,68 EUR = rd. 113,00 EUR Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebührensätzen bisherige Gebühr EUR I. 1. neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % Bestattungen Gebühren für Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 897,00 965,00 + 68,00 + 7,58 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 560,00 603,00 + 43,00 + 7,68 1.3 von Früh- und Totgeburten 39,00 36,00 ./. 3,00 ./. 7,69 1.4 a)Abfuhr von Erdaushub 176,00 172,00 ./. 4,00 ./. 2,27 1.4 b)Abfuhr und Rückführungdes Erdaushubs 353,00 344,00 ./. 9,00 ./. 2,55 bisherige Gebühr EUR neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % 2. Gebühren für Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 304,00 309,00 + 5,00 + 1,64 2.2 Grabbereitung für die Einbringung von Asche 365,00 371,00 + 6,00 + 1,64 38,00 ./. 2,00 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne II. 40,00 Benutzung der Trauerhallen ./. 5,00 -121. 2. 3. Benutzung der Trauerhallen Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung 283,00 283,00 0,00 0,00 97,00 97,00 0,00 0,00 92,00 0,00 0,00 Zuschlag für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier 92,00 4. Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg 77,00 72,00 ./. 5,00 5. Nutzung Sargwagen 13,00 13,00 0,00 0,00 6. Trauerhalle 40,00 (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) ./. 2,00 ./. 5,00 III. 1. 38,00 ./. 6,49 Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätten mit 20-jährigem Nutzungsrecht 383,00 421,00 + 38,00 + 10,00 1.2 Reihengrabstätten 1.154,00 1.269,00 + 115,00 + 10,00 1.3 Rasengrabstätten mit Zentr. Gedenkstein 2.870,00 3.157,00 + 287,00 + 10,00 bisherige Gebühr EUR neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % 1.4 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 3.874,00 4.261,00 + 387,00 + 10,00 1.5 Reihengrabstätten (groß), incl. Einfassung 1. 636,00 1.800,00 + 164,00 + 10,00 1.6 Wahlgrabstätten (einfach) je Grabstelle 1. 710,00 1.890,00 + 180,00 + 10,00 1.7 Wahlgrabstätten zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.370,00 + 210,00 + 10,00 1.8 Parkgrabstätte 2.160,00 -13je Grabstelle 5.160,00 5.670,00 + 720,00 + 10,00 2.1 Anonyme Ascheverstreuung 1. 640,00 1.804,00 + 164,00 + 10,00 2.2 Anonyme Urnengrabstätten 1.318,00 1.450,00 + 132,00 + 10,00 2.3 Reihengrabstätten incl. Einfassung 1.051,00 1.156,00 + 105,00 + 10,00 2.4 Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 1. 608,00 1.769,00 + 161,00 + 10,00 2.5 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 2. 490,00 2.430,00 ./. 60,00 ./. 2,41 2.6 Wahlgrabstätten 1. 680,00 1.860.00 + 180,00 + 10,00 2.7 Baumgrabstätten 3.150,00 3.480,00 +330,00 + 10,00 2.8 Urnenkammern 6.300,00 6.930,00 +630,00 + 10,00 430,00 473,00 +43,00 + 10,00 2. Urnengrabstätten 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei allen Grabstätten nach Ziffer 1.6 - 1.8 sowie 2.6 und 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens 5 Jahren erfolgen. -14bisherige Gebühr EUR IV. 1. neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % Umbettungen Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 3.332,00 3.309,00 ./. 23,00 ./. 0,69 1.2 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 4. 837,00 4.803,00 ./. 34,00 ./. 0,70 1.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 3. 009,00 2.989,00 ./. 20,00 ./. 0,66 1.4 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2.150,00 2.135,00 ./. 15,00 ./. 0,70 860,00 854,00 ./. 6,00 ./. 0,70 2. Urnen 2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 2.2 Ausbettung und Beerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 860,00 854,00 ./. 6,00 ./. 0,70 2.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 537,00 534,00 ./. 3,00 ./. 0,56 2.4 Einbettung nach Überführung aus einer anderen Gemeinde 537,00 534,00 ./. 3,00 ./. 0,56 -15bisherige Gebühr EUR V. 1. neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % Aufstellen von Grabmalen Reihengrabstätten 1.1 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm gebührenfrei 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale 38,00 39,00 + 1,00 + 2,63 1.3 stehende Grabmale 102,00 104,00 + 2,00 + 1,96 2.1 liegende Grabmale 38,00 39,00 +1,00 + 2,63 2.2 stehende Grabmale 171,00 175,00 + 4,00 + 2,34 90,00 ./. 5,00 ./. 5,26 2. Wahlgrabstätten VI. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Sonstige Gebühren Benutzung der Obduktionsräume für Totenwaschungen 95,00 Wannenbenutzung bei bei Kriminalfällen 87,00 Pflege von Urnenkammern 149,00 Erdbestattung: Verbau von Hand 232,00 216,00 ./. 16,00 ./. 6,90 Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 195,00 185,00 ./. 10,00 ./. 5,13 Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 118,00 113,00 ./. 5,00 ./. 4,24 bisherige Gebühr EUR VII. 82,00 161,00 neue Gebühr EUR ./. 5,00 + 12,00 ./. 5,75 + 8,05 Veränderung Veränderung absolut EUR in % Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand Aufgrund des gleichen Aufwands wurden die Pflegegebühren auf 30,00 EUR für die noch bestehende -16Nutzungsdauer pauschal festgesetzt. Bei Berechnung des tatsächlichen Aufwandes Maschinen- und Personalkosten 1. 2. Gräber bis zu 5 qm Fläche jährlich 30,00 30,00 0,00 0,00 Verwaltungsgebühr einmalig 20,00 20,000,00 0,00