Daten
Kommune
Krefeld
Größe
464 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40
Stichworte
Inhalt der Datei
-1Anlage 1 zur Vorlagennummer: 3235/16
Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2017
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren basiert im Wesentlichen auf den Ansätzen der Plankostenrechnung Teilergebnisplan 2017. Die Personalkosten wurden auf die Vorgaben des Fachbereichs Verwaltungssteuerung und –service angepasst. Die kalkulatorischen Kosten wurden durch das Verfahren
SAP berechnet. Alle Kosten wurden soweit wie möglich verursachungsgerecht direkt den betroffenen Kostenstellen zugeordnet.
I.
1.
Gebühren für Erdbestattungen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
Die Bestattungsfälle der letzten Jahre sind leicht fallend. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Fallzahlen wurde eine Fallzahlentwicklung der Jahre 2013, 2014, 2015 sowie der Hochrechnung 2016 zugrunde gelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 841
Bestattungen für Erwachsene berücksichtigt. Zuzüglich der mit eingerechneten Bestattungen von
Kindern bis zu 6 Jahren ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 843,50.
Die Gesamtkosten für die Erdbestattungen betragen
825.170,10 EUR
abzüglich der veranschlagten Nebenerträge
verbleiben über Gebühren für die Erdbestattungen
11.499,00 EUR
813.671,10 EUR
Erdbestattungen
(hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen)
Teilt man die o.a. Kosten von 813.671,10 EUR
durch 843,50 Berechnungseinheiten,
so ergibt sich eine Gebühr für
die Erdbestattung eines Erwachsenen
von 964,64 EUR = rd.
965,00
EUR
Erdbestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren
(hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen)
Für die Beisetzung von Kindern bis zu 6 Jahren
werden 62,5 % angesetzt. Dementsprechend beträgt
die Gebühr 965,00 EUR x 62,5 % = 602,92 EUR = rd.
603,00
EUR
36,00
EUR
1.4.a) Abfuhr von Erdaushub
Die Kosten für die Abfuhr von Erdaushub
werden wie folgt berechnet:
Maschinenkosten (112,00 EUR) zzgl.
EG 5 (30,00 EUR) x 2 Std = 172,00 EUR = rd.
172,00
EUR
1.4.b)Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs
Für die Abfuhr und die Rückführung des Erdaushubs
wurden die Kosten wie folgt ermittelt:
1.4.a) (172,00 EUR) x 2 = 344,00 EUR = rd.
344,00
EUR
1.1
1.2
1.3
2.
Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten
Die Kosten der Erdbestattungen von Früh- und
Totgeburten werden wie folgt berechnet:
Entgeltgruppe EG 5 (30,00 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 6,00 EUR = rd.
Gebühren für Urnenbestattungen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
-22.1
2.2
2.3
II.
Grabbereitung für die Beisetzung von Urnen
Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 1.265 Urnenbeisetzungen
und 2 Urnenbeisetzungen im Aschefeld veranschlagt. Daraus ergibt sich ein
Berechnungsfaktor von 1.265,07.
Die Gesamtkosten für Urnenbestattungen belaufen sich auf
411.165,59 EUR
abzüglich der Nebenerträge von
20.313,00 EUR
verbleiben über Gebühren für die Urnenbestattung
390.852,59 EUR
Teilt man die o.a. Kosten von 390.852,59 EUR
durch 1.265,07 Berechnungseinheiten,
so ergibt sich eine Gebühr für die Urnenbestattung von 309,97 EUR = rd.
309,00 EUR
Beisetzung im Aschefeld
Ausgehend von den Gebühren für die Beisetzung einer
Urne in Höhe von 309,00 EUR wurde ein 20 %iger
Zuschlag als Mehraufwand kalkuliert.
Demnach beträgt die Gebühr gerundet
371,00 EUR
Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
Für die Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
werden die Kosten wie folgt berechnet:
EG 6 (31,95 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 6,39 EUR = rd.
38,00 EUR
Benutzung der Trauerhallen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
1.
Nutzung der Trauerhallen, allgemein
Die Gesamtkosten für die Trauerhallen einschließlich Kühlzellen und die Kosten für die Durchführung der Trauerfeiern
(Schmuck, Kerzen, Dekorationen) betragen
Abzüglich der veranschlagten Nebenerträge
verbleiben über Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen
zu finanzieren.
Aufgrund der Hochrechnung werden 1.429 Trauerfeiern
erwartet. Darüber hinaus wird von 328 Annahmen und Verwahrungen in 2017 ausgegangen.
Die Kosten in Höhe von 641.615,95 EUR werden durch den
Berechnungsfaktor dividiert. Dies ergibt eine Gebühr von
424,60 EUR =
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in Höhe der bestehenden
Gebühr (Basis Gebührenanpassung 2012) festgesetzt.
2.
651.986,95 EUR
10.371,00 EUR
641.615,95 EUR
rd. 425,00 EUR
283,00 EUR
Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung
Die Kosten für die Annahme, Aufbewahrung und Nutzung der KühlRäume werden pauschal mit 25,52 % der Gebühr für die Nutzung der
Trauerhalle berechnet: = 424,60 EUR * 25,52 % = 108,36 EUR
aufgerundet
108,00 EUR
-3-
3.
4.
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
für die Trauerhalle auf der Basis 2012 festgesetzt,
daher ist dieser Gebührentatbestand ebenfalls auf dieser Basis
festgesetzt.
97,00 EUR
Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier
einschl. Grünschmuck
Für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur
Trauerfeier, werden 1/3 der Gebühr für die Trauerhalle
berechnet. Dementsprechend beträgt
die Gebühr 141,53 EUR = rd. 142,00 EUR
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
für die Benutzung eines Abschiedsraumes auf der Basis 2012
festgesetzt.
92,00 EUR
Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg
Die Kosten für die Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg
werden wie folgt berechnet: EG 5 (30,00 EUR) x 2 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 72,00 EUR = rd.
5.
Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
Die Kosten für die Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
werden wie folgt berechnet: EG 6 (31,95 EUR) x 0,4 Std.
= 12,78 EUR = rd.
6.
13,00 EUR
Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde)
Die Kosten für die Trauerhalle (Verlängerung der
Nutzung je angefangene Stunde) werden wie folgt
berechnet: EG 6 (31,95 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 38,34 EUR = rd.
III.
72,00 EUR
38,00 EUR
Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
(Kostendeckungsgrad 90 %)
Die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsflächen belaufen sich
auf
Hiervon werden zu Lasten des allgemeinen
Haushalts 10 % = rd.
übernommen.
zuzüglich Verlustvortrag
abzüglich der Einnahmen aus Nutzungsrechtsaufgabe
bzw. Entzug in Höhe von
ergeben sich Restkosten von
3.850.508,92 EUR
385.050,89 EUR
250.000,00 EUR
139.500,00 EUR
3.575.958,03 EUR
die über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten gedeckt werden müssen.
-4Ermittlung der Berechnungseinheit pro Grabstelle
Die Berechnungseinheit je Grabstelle setzt sich zusammen aus dem Flächenbedarf
für das eigentliche Grab, der das Grab umgebenden Grünfläche (Faktor der Umgebung) und der Pflegeintensität.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Berechnungseinheiten für Neubzw. Wiedererwerb sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten ermittelt werden.
-5-
Grabmaß
Reihengrabst. Erwachsene
Rasengrabst.mit
zentr.Gedenkstein Erdbest.
Rasengrabst.mit Einzelgedenkst. Erdbestatt.(Platte)
Reihengrabstätte groß
Reihengrabstätte Kinder
Wahlgrabstätte einfach
Wahlgrabstätte
Parkgrabstätte
Anonyme Ascheverstreuung
Anonyme Urnengrabstätte
Urnenreihengrabstätte
Rasengrabst.mit
zentr.Gedenkst.Urnenbestatt.
Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.Urnenbest. (Platte)
(Wahlgrab)
Urnenwahlgrabstätte
Baumgrabstätte Urnenbestattung
Urnengemeinschaftsgrab
(1/5 der Fläche Wahlgrabstätte)
Urnenkammer
Gesamt:
2,5 x 1,25
Platzbedarf Faktor
je Grab
Umgebung
3,125
1,50
Faktor
Pflege
3,00
Berechn.einheit
Erst- und Verlängerung
je Grabstelle
Wiedererwerb
In Jahren
14,06
104,00
Erst- und Wieder- Berechnungserwerb + Jahre/30
einheit
104,00
1.462,50
2,5 x 1,4
3,5
2,50
4,00
35,00
24,00
24,00
840,00
2,5 x 1,4
2,9 x 1,25
1,75 x 0,8
2,8 x 1,25
2,8 x 1,25
2,5 x 1,25
1,0 x 1,0
0,8 x 0,8
0,8 x 0,8
3,5
3,625
1,4
3,5
3,5
3,125
1
0,64
0,64
3,00
2,75
2,00
3,00
3,00
10,00
5,00
5,00
5,00
4,50
2,00
2,50
2,00
2,50
2,00
4,00
5,00
4,00
47,25
19,94
7,00
21,00
26,25
62,50
20,00
16,00
12,80
11,00
3,00
10,00
0
257,00
2,00
3,00
77,00
111,00
11,00
3,00
10,00
22,93
640,40
17,73
3,00
77,00
111,00
519,75
59,81
70,00
481,60
16.810,50
1.108,33
60,00
1.232,00
1.420,80
1,4 x 1,4
1,96
2,50
4,00
19,60
216,00
216,00
4.233,60
1,4 x 1,4
1,4 x 1,4
1,96
1,96
3,00
3,50
4,50
3,00
26,46
20,58
44,00
193,00
1.845,00
44,00
254,50
1.164,24
5.237,61
1,0 x 1,0
1
8,50
4,50
38,25
87,00
335,00
98,17
3.754,88
2,50
5,25
77,00
63,00
1,00
50
63,00
2,67
330,75
205,33
38.991,70
30,8
30,8
1,00
688,00
11.502,00
472,00
Teilt man den Gebührenbedarf in Höhe von 3.575.958,03 EUR durch die Summe der Berechnungseinheiten von 38.991,70 so ergibt sich je Berechnungseinheit eine Gebühr in Höhe von 91,71 EUR. Hieraus errechnen sich folgende Gebührensätze, wobei berücksichtigt werden muss, dass für die Wahlgrabstätten
im Hinblick auf die Verlängerung der Nutzungsrechte die Gebühr durch 30 teilbar ist.
-6Für die Gebühren hätte dies eine Erhöhung von rd. 12,0 % zur Folge. Bei einer derartigen Anhebung befürchtet die Verwaltung, dass bei dieser – betriebswirtschaftlich zwar notwendigen Gebührenpassung - eine Vielzahl von Bestattungen nicht mehr in Krefeld, sondern in benachbarten
Gemeinden durchgeführt wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für
die Nutzungsrechte um rd. 10 % der bisherigen Gebührensätze anzuheben. Im Einzelnen stellen
sich die neuen Gebühren wie folgt dar:
Ermittlung der Gebührensätze
Grabart
Koeffizent
Gebührenbedarf je
Berechnungseinheit
Gebührenbedarf je
Grabstelle
Neuer Gebührensatz je
Grabstelle
10 % Erhöhung
(Basis Gebühr
2014)
EUR
EUR
EUR
421,00
Erdbestattungsgräber
Reihengrabstätten *1)
Nutzungsrecht
(Kindergrab)
7,00
92,00
429,00
Reihengrabstätten
Erwachsene
14,06
92,00
1.294,00
1.269,00
Rasengrabstätten mit
zentralem GedenkStein
35,00
92,00
3.220,00
3.157,00
Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
47,25
92,00
4.347,00
4.261,00
Reihengrabstätten
(groß) inkl. der
Einfassung
19,94
92,00
1.834,00
1.800,00
21,00
92,00
1.920,00
1.890,00
Wahlgrabstätten
26,25
92,00
2.430,00
2.370,00
Parkgrabstätten
62,50
92,00
5.760,00
5.670,00
Wahlgrabstätten (einfach)
*1) Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht abweichend von der
üblichen Regelung nur 20 Jahre beträgt.
-7-
Grabart
Koeffizient
Gebührenbedarf je
Berechnungseinheit
EUR
Gebührenbedarf je
Grabstelle
Neuer Gebührensatz je
Grabstelle
10 % Erhöhung
(Basis Gebühr
2016)
EUR
EUR
Urnengrabstätten
Anonyme Ascheverstreuung
Anonyme Urnengrabstätten
20,00
92,00
1.830,00
1.804,00
16,00
92,00
1.470,00
1.450,00
Urnenreihengrabstätten inkl. der
Einfassung
12,80
92,00
1.170,00
Urnenrasengrabstätten
mit zentralem Gedenkstein
19,60
92,00
1.800,00
1.769,00
Urnenrasengrabstätten mit *1)
Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 26,46
92,00
2.430,00
2.430,00
1.156,00
Urnenwahlgrabstätten
Baumgrabstätten für
Urnen
20,58
92,00
1.890,00
1.860,00
38,25
92,00
3.510,00
3.480,00
UrnengemeinschaftsGrab *2)
5,25
92,00
480,00
473,00
77,00
92,00
7.080,00
6.930,00
Urnenkammern
*1) Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen sind Grabstätten an denen ein
Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam
mit dem Erwerber festgelegt. In einer Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein können zwei Urnen
beigesetzt werden. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung
möglich.
*2) Seit dem Jahr 2012 werden Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Je Grabstelle können fünf
Urnen beigesetzt werden. Die Gebühr beinhaltet lediglich das Nutzungsrecht. Die Anlage und Pflege
erfolgt im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages.
Ab dem 01.01.2016 wird ein Memoriam-Garten als weitere Bestattungsmöglichkeit auf dem Hauptfriedhof angeboten. Es sind Wahlgrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen vorgesehen. Die
Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern. Die Beisetzung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass durch den Auftraggeber vorab
ein Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege oder einer
vergleichbaren Einrichtung zur Sicherung der Grabpflegekosten mit Gültigkeit bis zum Ablauf der
Ruhezeit abgeschlossen und der Stadt Krefeld – Fachbereich Grünflächen – vorgelegt wird. Die
-8Vermittlung des Dauergrabpflegevertrages kann über ein Fachunternehmen (zum Beispiel die Friedhofsgärtner) erfolgen. Die Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich über den Dauerpflegvertrag. Die
rechtliche Grundlage ist im § 25 der 5. Änderungssatzung der Friedhofsatzung der Stadt Krefeld, die
zum 01.01.2016 gültig wird.
IV. Umbettungen
Unter diesen Kostenbereich fallen die Ausbettungen und Einbettungen (Sarg- bzw. Urnenentnahmen aus dem Grab und Wiederbeerdigung) sowie die Sarg- bzw. Urnenentnahmen zur
Überführung in eine andere Gemeinde und die Einbettung bei der Überführung aus einer anderen Gemeinde.
Die Kosten für die Ausbettungen und Einbettungen betragen
32.020,91 EUR
Dividiert man die anfallenden Kosten von 32.020,91 EUR durch 30 Berechnungseinheiten (Tätigkeiten), so ergibt sich pro Berechnungseinheit (Einbettung/Ausbettung) eine Gebühr von
1.067,36 EUR. Diese wird anschließend mit dem je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Art der
Umbettung vergebenen Faktor multipliziert.
Im Einzelnen ergeben sich hiernach folgende Gebührensätze:
Gebührenbedarf je
Einheit
Faktor
EUR
Gebührenbedarf
insgesamt
EUR
Neuer Gebührensatz
EUR
1.
Umbettungen Särge
1.1
Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
1.067,36
3,1
3.308,83
3.309,00
Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in eine andere
Grabstätte
1.067,36
4,5
4.803,14
4.803,00
Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
1.067,36
2,8
2.988,62
2.989,00
Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
2,0
2.134,73
2.135,00
853,89
854,00
1.2
1.3
1.4
1.067,36
2.
Umbettungen Urnen
2.1
Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem
selben Friedhof
1.067,36
2.2
Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem
anderen Krefelder Friedhof
1.067,36
0,8
0,8
853,89
854,00
-9-
2.3
2.4
V.
Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
1.067,36
0,5
533,68
534,00
Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde 1.067,36
0,5
533,68
534,00
Aufstellung von Grabmalen
Bei den Gebühren für die Aufstellung von Grabmalen ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für die Genehmigung des Antrages zur Aufstellung von Grabmalen und den Kosten für die
Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit der Grabmale.
Während die Kosten für die Genehmigung für die Aufstellung aller Grabmale anfallen (Ausnahme Holztafeln bis zur Größe von 30 x 40 cm, die genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen), fallen Kosten für die Prüfung der Verkehrssicherheit nur bei stehenden Grabmalen an.
Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass Grabmale auf Reihengrabstätten nur eine 30-jährige
Standdauer haben, während bei Grabmalen auf Wahlgrabstätten eine durchschnittliche Standdauer von 50 Jahren unterstellt werden kann.
Insgesamt wird jährlich mit folgenden genehmigungspflichtigen Grabmalaufstellungen gerechnet.
liegende Steine und Holztafeln über 30 x 40 cm
Grabmale auf Reihengrabstätten
Grabmale auf Wahlgrabstätten
genehmigungspflichtige Grabmalaufstellungen insgesamt =
347
17
280
644
Anteilige Personalkosten für die Genehmigung
1.
2.
25.400,00 EUR
Teilt man diese Kosten durch die Anzahl der 644
Genehmigungen, so ergibt sich eine Gebühr für die
Genehmigung von 39,44 EUR = gerundet 39,00 EUR
39,00 EUR
Die Gesamtkosten für die Aufstellung von Grabmalen belaufen sich auf
64.616,89 EUR
Nach Abzug der für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge anfallenden anteiligen Personalkosten von
25.400,00 EUR
verbleiben
39.216,89 EUR,
die auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit der stehenden Grabmale entfallen.
Multipliziert man die Anzahl der Grabmale mit den erwarteten Standjahren für die
neu aufgestellten stehenden Grabmale und dem Kostenfaktor,
so ergibt sich folgende Berechnung:
17 Grabmale auf Reihengrabstätten
x 30 Jahre x 1,0 Kostenfaktor
=
510,00
270 Grabmale auf Wahlgrabstätten
x 50 Jahre x 1,25 Kostenfaktor
=
17.500,00
-10Berechnungseinheiten
Teilt man die Kosten von 39.216,89 EUR durch die
18.010,00 Berechnungseinheiten, ergeben sich
je Berechnungseinheit.
18.010,00
2,18 EUR
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
1.
1.1
Reihengrabstätten
Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm
1.2
Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale
(nur Genehmigungsgebühr)
1.3
Stehendes Grabmal Reihengrab
Es lassen sich folgende Gebühren ermitteln:
2,18 EUR x 30 Jahre = 65,33 EUR gerundet. 65,00EUR
zzgl. Genehmigungsgebühr
gebührenfrei
39,00 EUR
65,00 EUR
39,00 EUR
104,00 EUR
Gesamtgebühr
1.4
Stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte
2,18 EUR x 50 Jahre x 1,25 = 136,09 EUR gerundet
zzgl. Genehmigungsgebühr
Gesamtgebühr
136,00 EUR
39,00 EUR
175,00 EUR
VI.
Sonstige Gebühren
1.
Benutzung des Obduktionsraumes für rituelle Waschungen
2 Std. EG 5 (30,00 EUR) zzgl. 100 % AP Zuschlag
= 90,00 EUR
rd.
90,00 EUR
Wannenbenutzung in Kriminalfällen
2 Std. EG 5 (30,00 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag
und 10,00 EUR Zulage =
82,00 EUR rd.
82,00 EUR
2.
3.
Pflege der Urnenkammern
Die Berechnung ist seit dem 01.01.1999 ausschließlich auf die
Pflege der vorhandenen Urnenkammern beschränkt.
Die Gesamtkosten für die Pflege der Urnenkammern belaufen sich auf 12.702,37 EUR
Diese Kosten sind auf die 78 zur Verfügung stehenden
Urnenkammern zu verteilen.
Kosten i. H. v. 12.702,37 EUR ./.
78 Urnenkammern = 162,85 EUR= rd.
4.
5.
Erdbestattung: Verbau von Hand
6 Std. EG 5 (30,00 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag =
216,00 EUR= rd.
Zuschlag : Erdbestattungen am Samstag
163,00 EUR
216,00 EUR
-11-
6.
3 Std. EG 5 (30,00 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (31,95 EUR)
zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 184,68 EUR = rd.
185,00 EUR
Zuschlag : Urnenbestattungen am Samstag
1 Std. EG 5 (30,00 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (31,95 EUR)
zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 112,68 EUR = rd.
113,00 EUR
Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebührensätzen
bisherige
Gebühr
EUR
I.
1.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung Veränderung
absolut
EUR
in %
Bestattungen
Gebühren für Erdbestattungen
1.1 von Erwachsenen und
Kindern ab 6 Jahren
897,00
965,00
+ 68,00
+ 7,58
1.2 von Kindern bis zu
6 Jahren
560,00
603,00
+ 43,00
+ 7,68
1.3 von Früh- und Totgeburten
39,00
36,00
./. 3,00
./. 7,69
1.4 a)Abfuhr von Erdaushub
176,00
172,00
./. 4,00
./. 2,27
1.4 b)Abfuhr und Rückführungdes Erdaushubs
353,00
344,00
./. 9,00
./. 2,55
bisherige
Gebühr
EUR
neue
Gebühr
EUR
Veränderung Veränderung
absolut
EUR
in %
2. Gebühren für Urnenbestattungen
2.1 Grabbereitung für die
Beisetzung der Urne
304,00
309,00
+ 5,00
+ 1,64
2.2 Grabbereitung für die
Einbringung von Asche
365,00
371,00
+ 6,00
+ 1,64
38,00
./. 2,00
2.3 Annahme, Verwahrung
und Transport einer Urne
II.
40,00
Benutzung der Trauerhallen
./. 5,00
-121.
2.
3.
Benutzung der
Trauerhallen
Annahme, Verwahrung
und Benutzung der
Kühlräume bis
zur Beisetzung
283,00
283,00
0,00
0,00
97,00
97,00
0,00
0,00
92,00
0,00
0,00
Zuschlag für die Benutzung
eines Abschiedsraumes
zur Trauerfeier
92,00
4.
Aufwandsentschädigung
Trauerhalle Verberg
77,00
72,00
./. 5,00
5.
Nutzung Sargwagen
13,00
13,00
0,00
0,00
6.
Trauerhalle
40,00
(Verlängerung der Nutzung
je angefangene Stunde)
./. 2,00
./. 5,00
III.
1.
38,00
./. 6,49
Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
Erdgrabstätten
1.1 Reihengrabstätten mit
20-jährigem
Nutzungsrecht
383,00
421,00
+ 38,00
+ 10,00
1.2 Reihengrabstätten
1.154,00
1.269,00
+ 115,00
+ 10,00
1.3 Rasengrabstätten mit
Zentr. Gedenkstein
2.870,00
3.157,00
+ 287,00
+ 10,00
bisherige
Gebühr
EUR
neue
Gebühr
EUR
Veränderung Veränderung
absolut
EUR
in %
1.4 Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
3.874,00
4.261,00
+ 387,00
+ 10,00
1.5 Reihengrabstätten
(groß), incl. Einfassung
1. 636,00
1.800,00
+ 164,00
+ 10,00
1.6 Wahlgrabstätten (einfach)
je Grabstelle
1. 710,00
1.890,00
+ 180,00
+ 10,00
1.7 Wahlgrabstätten
zur Zweifachbelegung
je Grabstelle
2.370,00
+ 210,00
+ 10,00
1.8 Parkgrabstätte
2.160,00
-13je Grabstelle
5.160,00
5.670,00
+ 720,00
+ 10,00
2.1 Anonyme Ascheverstreuung
1. 640,00
1.804,00
+ 164,00
+ 10,00
2.2 Anonyme Urnengrabstätten
1.318,00
1.450,00
+ 132,00
+ 10,00
2.3 Reihengrabstätten
incl. Einfassung
1.051,00
1.156,00
+ 105,00
+ 10,00
2.4 Rasengrabstätten mit
zentralem Gedenkstein
1. 608,00
1.769,00
+ 161,00
+ 10,00
2.5 Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
(Wahlgrab)
2. 490,00
2.430,00
./. 60,00
./. 2,41
2.6 Wahlgrabstätten
1. 680,00
1.860.00
+ 180,00
+ 10,00
2.7 Baumgrabstätten
3.150,00
3.480,00
+330,00
+ 10,00
2.8 Urnenkammern
6.300,00
6.930,00
+630,00
+ 10,00
430,00
473,00
+43,00
+ 10,00
2.
Urnengrabstätten
2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte
3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten
3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit
des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur
Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte
zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen
Verlängerungszeit bei allen Grabstätten nach Ziffer 1.6 - 1.8 sowie 2.6 und 2.8
1/30 der Gebührensätze.
3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute
Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens
5 Jahren erfolgen.
-14bisherige
Gebühr
EUR
IV.
1.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung Veränderung
absolut
EUR
in %
Umbettungen
Särge
1.1 Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
3.332,00
3.309,00
./. 23,00
./. 0,69
1.2 Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in eine andere
Grabstätte
4. 837,00
4.803,00
./. 34,00
./. 0,70
1.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
3. 009,00
2.989,00
./. 20,00
./. 0,66
1.4 Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
2.150,00
2.135,00
./. 15,00
./. 0,70
860,00
854,00
./. 6,00
./. 0,70
2.
Urnen
2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem
selben Friedhof
2.2 Ausbettung und Beerdigung auf einem anderen
Krefelder Friedhof
860,00
854,00
./. 6,00
./. 0,70
2.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
537,00
534,00
./. 3,00
./. 0,56
2.4 Einbettung nach Überführung aus einer
anderen Gemeinde
537,00
534,00
./. 3,00
./. 0,56
-15bisherige
Gebühr
EUR
V.
1.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung Veränderung
absolut
EUR
in %
Aufstellen von Grabmalen
Reihengrabstätten
1.1 Holztafeln bis Größe
30 x 40 cm
gebührenfrei
1.2 Holztafeln größer als
30 x 40 cm und
liegende Grabmale
38,00
39,00
+ 1,00
+ 2,63
1.3 stehende Grabmale
102,00
104,00
+ 2,00
+ 1,96
2.1 liegende Grabmale
38,00
39,00
+1,00
+ 2,63
2.2 stehende Grabmale
171,00
175,00
+ 4,00
+ 2,34
90,00
./. 5,00
./. 5,26
2.
Wahlgrabstätten
VI.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Sonstige Gebühren
Benutzung der Obduktionsräume
für Totenwaschungen
95,00
Wannenbenutzung bei
bei Kriminalfällen
87,00
Pflege von Urnenkammern
149,00
Erdbestattung: Verbau
von Hand
232,00
216,00
./. 16,00
./. 6,90
Zuschlag: Erdbestattungen an
Samstagen
195,00
185,00
./. 10,00
./. 5,13
Zuschlag: Urnenbestattungen an
Samstagen
118,00
113,00
./. 5,00
./. 4,24
bisherige
Gebühr
EUR
VII.
82,00
161,00
neue
Gebühr
EUR
./. 5,00
+ 12,00
./. 5,75
+ 8,05
Veränderung Veränderung
absolut
EUR
in %
Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand
Aufgrund des gleichen Aufwands wurden die Pflegegebühren auf 30,00 EUR für die noch bestehende
-16Nutzungsdauer pauschal festgesetzt.
Bei Berechnung des tatsächlichen Aufwandes Maschinen- und Personalkosten
1.
2.
Gräber bis zu 5 qm Fläche
jährlich
30,00
30,00 0,00
0,00
Verwaltungsgebühr
einmalig
20,00
20,000,00
0,00