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Verwaltungsvorlage (12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
356 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40
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Anlage 2 zur Vorlagennummer 3235/16 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV. NRW.S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land-Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (GV NRW S. 313/SGV. NRW. S. 2127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.07.2014 (GV NRW S. 405), sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 08. Dezember 2016 die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24. November 1998 (Krefelder Amtsblatt Nr. 48 vom 03. Dezember 1998) in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2015 (Krefelder Amtsblatt Nr.52 vom 24. Dezember 2015) wird wie folgt geändert: 1. Der § 5 erhält folgende Fassung: Gebührentarif I. Bestattungen 1. Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 965,00 EUR 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 603,00 EUR 1.3 von Früh- und Totgeburten 36,00 EUR 1.4 a. Abfuhr von Erdaushub b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs 2. Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 309,00 EUR 2.2 Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld 371,00 EUR 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne 172,00 EUR 344,00 EUR 38,00 EUR II. Benutzung der Trauerhallen 1. 2. 3. Benutzung der Trauerhallen Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der Tonträger 283,00 EUR Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung bzw. Kremation (vor amtsärztlicher Untersuchung) 97,00 EUR Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck 92,00 EUR 4. Benutzung der Trauerhalle Verberg 72,00 EUR 5. Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung 13,00 EUR 6. Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) 38,00 EUR III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten 1. Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren mit 20-jährigem Nutzungsrecht 421,00 EUR 1.2 Reihengrabstätte 1.269,00 EUR 1.3 Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 3.157,00 EUR 1.4 Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein 4.261,00 EUR 1.5 Reihengrabstätten (groß) 1.800,00 EUR 1.6 Wahlgrabstätte 1.890,00 EUR 1.7 Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.370,00 EUR 1.8 Parkgrabstätte 5.670,00 EUR 2. Urnengrabstätten 2.1 Anonyme Ascheeinbringung 1.804,00 EUR 2.2 Anonyme Urnengrabstätte 1.450,00 EUR 2.3 Urnenreihengrabstätte incl. Einfassung 1.156,00 EUR 2.4 Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 1.769,00 EUR 2.5 Urnenrasenwahlgrab mit Einzelgedenkstein 2.430,00 EUR 2.6 Urnenwahlgrabstätte 1.860,00 EUR 2.7 Baumgrabstätte 3.480,00 EUR 2.8 Urnenkammer 6.930,00 EUR 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.6 bis 1.8 sowie 2.5 bis 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während seiner Laufzeit kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die Dauer von mindestens 5 Jahren, maximal jedoch auf höchstens 30 Jahre, verlängert werden. 4. Memoriam Garten: Es können die Nutzugsrechte für Erd- und Urnenwahlgrabstätten bei den anbietenden Friedhofsgärtnern (GbR) erworben werden. Die Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern: 473,00 EUR 1.7 Erdwahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.6 Urnenwahlgrabstätte IV. Umbettungen 1. Särge 1.1 1.3 1.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2. Urnen 2.1 2.3 2.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf demselben Friedhof Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde V. Aufstellung von Grabmalen 1. Reihengrabstätten 1.2 2.2 3.309,00 EUR 4.803,00 EUR 2.989,00 EUR 2.135,00 EUR 854,00 EUR 854,00 EUR 534,00 EUR 534,00 EUR 1.1 1.2 1.3 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale stehende Grabmale 2. Wahlgrabstätten 2.1 2.2 liegende Grabmale stehende Grabmale VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung der Obduktionsräume für rituelle Waschungen 90,00 EUR 2. Wannenbenutzung bei Kriminalfällen 82,00 EUR 3. Pflege von Urnenkammern 163,00 EUR 4. Erdbestattung: Verbau von Hand 216,00 EUR 5. Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 185,00 EUR 6. Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 113,00 EUR VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand Grabstätten Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 2. Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. gebührenfrei 39,00 EUR 104,00 EUR 39,00 EUR 175,00 EUR jährlich 30,00 EUR 20,00 EUR