Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40
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Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlagennummer 3235/16
12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld
(Friedhofsgebührensatzung) vom
Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV. NRW.S. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), § 4 des Gesetzes
über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land-Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (GV NRW S. 313/SGV. NRW. S. 2127), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 09.07.2014 (GV NRW S. 405), sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW.
S. 666), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 08. Dezember 2016 die 12. Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung beschlossen.
Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24. November 1998 (Krefelder Amtsblatt
Nr. 48 vom 03. Dezember 1998) in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2015
(Krefelder Amtsblatt Nr.52 vom 24. Dezember 2015) wird wie folgt geändert:
1. Der § 5 erhält folgende Fassung:
Gebührentarif
I.
Bestattungen
1.
Erdbestattungen
1.1
von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren
965,00 EUR
1.2
von Kindern bis zu 6 Jahren
603,00 EUR
1.3
von Früh- und Totgeburten
36,00 EUR
1.4
a. Abfuhr von Erdaushub
b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs
2.
Urnenbestattungen
2.1
Grabbereitung für die Beisetzung der Urne
309,00 EUR
2.2
Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld
371,00 EUR
2.3
Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
172,00 EUR
344,00 EUR
38,00 EUR
II. Benutzung der Trauerhallen
1.
2.
3.
Benutzung der Trauerhallen
Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines
Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten
Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der
Tonträger
283,00 EUR
Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume
bis zur Beisetzung bzw. Kremation (vor amtsärztlicher Untersuchung)
97,00 EUR
Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier
einschl. Grünschmuck
92,00 EUR
4.
Benutzung der Trauerhalle Verberg
72,00 EUR
5.
Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
13,00 EUR
6.
Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde)
38,00 EUR
III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
1.
Erdgrabstätten
1.1
Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren
mit 20-jährigem Nutzungsrecht
421,00 EUR
1.2
Reihengrabstätte
1.269,00 EUR
1.3
Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein
3.157,00 EUR
1.4
Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein
4.261,00 EUR
1.5
Reihengrabstätten (groß)
1.800,00 EUR
1.6
Wahlgrabstätte
1.890,00 EUR
1.7
Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle
2.370,00 EUR
1.8
Parkgrabstätte
5.670,00 EUR
2.
Urnengrabstätten
2.1
Anonyme
Ascheeinbringung
1.804,00 EUR
2.2
Anonyme Urnengrabstätte
1.450,00 EUR
2.3
Urnenreihengrabstätte incl. Einfassung
1.156,00 EUR
2.4
Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein
1.769,00 EUR
2.5
Urnenrasenwahlgrab mit Einzelgedenkstein
2.430,00 EUR
2.6
Urnenwahlgrabstätte
1.860,00 EUR
2.7
Baumgrabstätte
3.480,00 EUR
2.8
Urnenkammer
6.930,00 EUR
2.9
Urnengemeinschaftsgrabstätte
3.
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten
3.1
Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von
Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die
gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen
Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.6 bis 1.8 sowie 2.5 bis 2.8 1/30 der
Gebührensätze.
3.2
Während seiner Laufzeit kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die Dauer von mindestens 5
Jahren, maximal jedoch auf höchstens 30 Jahre, verlängert werden.
4.
Memoriam Garten:
Es können die Nutzugsrechte für Erd- und Urnenwahlgrabstätten bei den anbietenden
Friedhofsgärtnern (GbR) erworben werden. Die Gebühren für diese Grabarten richten
sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern:
473,00 EUR
1.7 Erdwahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle
2.6 Urnenwahlgrabstätte
IV.
Umbettungen
1.
Särge
1.1
1.3
1.4
Ausbettung und Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
Ausbettung und Wiederbeerdigung
in eine andere Grabstätte
Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde
Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde
2.
Urnen
2.1
2.3
2.4
Ausbettung und Wiederbeerdigung
auf demselben Friedhof
Ausbettung und Wiederbeerdigung
auf einem anderen Krefelder Friedhof
Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde
Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde
V.
Aufstellung von Grabmalen
1.
Reihengrabstätten
1.2
2.2
3.309,00 EUR
4.803,00 EUR
2.989,00 EUR
2.135,00 EUR
854,00 EUR
854,00 EUR
534,00 EUR
534,00 EUR
1.1
1.2
1.3
Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm
Holztafeln größer als 30 x 40 cm
und liegende Grabmale
stehende Grabmale
2.
Wahlgrabstätten
2.1
2.2
liegende Grabmale
stehende Grabmale
VI.
Sonstige Gebühren
1.
Benutzung der Obduktionsräume für
rituelle Waschungen
90,00 EUR
2.
Wannenbenutzung bei Kriminalfällen
82,00 EUR
3.
Pflege von Urnenkammern
163,00 EUR
4.
Erdbestattung: Verbau von Hand
216,00 EUR
5.
Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen
185,00 EUR
6.
Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen
113,00 EUR
VII.
Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand
Grabstätten
Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von
2. Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
gebührenfrei
39,00 EUR
104,00 EUR
39,00 EUR
175,00 EUR
jährlich 30,00 EUR
20,00 EUR