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Verwaltungsvorlage (Bpl_305_5_Sachverhalt.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
4,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40
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Inhalt der Datei

Sachverhalt zur Verwaltungsvorlage Vorlage Nr. 1419/15 Der seit dem 31.12.1982 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 305 weist u.a. westlich Alte Neusser Straße „Reine Wohngebiete“ (WR) für zweigeschossige Einzel- oder Doppelhausbauweise aus. Die Grund- und Geschossflächenzahlen betragen 0,2 GRZ bzw. 0,4 GFZ. Überbaubare Grundstücksflächen sind allgemein durch Baugrenzen festgesetzt. Die für den öffentlichen Straßenverkehr vorgesehenen Flächen sind als „Öffentliche Verkehrsfläche“ und Straßenbegrenzungslinien festgesetzt. Im Änderungsbereich folgt die Straßenbegrenzungslinie den vorhandenen Eigentumsgrenzen, so dass vor dem Gebäude Alte Neusser Straße 17 die öffentliche Fläche spitzwinklig in die privaten Flächen hineinragt. Ausschnitt rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 305 1 Sachverhalt zur Verwaltungsvorlage Vorlage Nr. 1419/15 Der Eigentümer des Grundstücks Alte Neusser Straße 17 beantragt die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, die im Eigentum der Stadt Krefeld befindliche Fläche vor seinem Hause zu erwerben und damit den unpraktischen Verlauf der Eigentumsgrenzen begradigen zu können. Nach einer bereits erfolgten Einigung mit dem Nachbarn Alte Neusser Straße 15 hat er von diesem eine Teilfläche des Nachbargrundstücks (jetzt Flurstück 4639) erworben. Die städtische Verkehrsfläche ragt nun spitzwinklig in sein Eigentum herein und erschwert somit eine sinnvolle Nutzung des Eigentums. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Änderung keine Bedenken. Die in Rede stehende Fläche vor dem Gebäude Alte Neusser Straße 17 wird nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigt und kann daher den angrenzenden privaten Flächen zugeschlagen werden. In der Örtlichkeit wird diese Fläche teilweise schon von den direkten Anliegern genutzt und gepflegt. Inhalt der vereinfachten Änderung ist die Verlegung der Straßenbegrenzungslinie und der „Öffentlichen Verkehrsflächen“ im Bereich des Grundstückes Alte Neusser Straße 17 zum Zwecke einer Grenzregulierung. Damit verbunden ist auch die Verlegung und Anpassung der auf dem Grundstück verbindlichen, straßenseitigen Baugrenze. Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des Bebauungsplanes unverändert. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind von der Planänderung nicht betroffen. Den von der Änderung des Bebauungsplanes betroffenen Bürgern wurde gem. § 13 (2) Ziff. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung in den Räumen des Fachbereiches 62, Vermessungs- und Katasterwesen, vom 27.03.2015 bis 27.04.2015 Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen abzugeben. Die unmittelbar von der Planänderung betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümer wurden zusätzlich mit Schreiben vom 25.03.2015 über die Offenlage informiert. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 (3) Satz 2 BauGB mitgeteilt, dass von einer Prüfung gem. § 2 (4) BauGB zur Ermittlung erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt abgesehen wurde. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Änderung begründet kein Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG unterliegt oder dieses vorbereiten würde. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter. Die Änderung kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. 2 Sachverhalt zur Verwaltungsvorlage Vorlage Nr. 1419/15 Übersichtsplan Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 305 mit eingetragener 5. vereinfachter Änderung 3