Daten
Kommune
Krefeld
Größe
347 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40
Stichworte
Inhalt der Datei
hier: Satzungsbeschluss
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.05.2015
Nr.
1419 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 62/mo Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
19.05.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
16.06.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof –
Im Bereich Alte Neusser Straße 17
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Krefeld Fischeln nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und
der Rat der Stadt Krefeld beschließen:
a) Der Bebauungsplan Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 5. vereinfachten Änderung
geändert.
b) Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich
Neuburgshof wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.
c) Der Begründung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt.
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