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Verwaltungsvorlage (5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof – Im Bereich Alte Neusser Straße 17)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
347 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40
Verwaltungsvorlage (5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof – Im Bereich Alte Neusser Straße 17) Verwaltungsvorlage (5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof – Im Bereich Alte Neusser Straße 17) Verwaltungsvorlage (5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof – Im Bereich Alte Neusser Straße 17)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.05.2015 Nr. 1419 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 62/mo Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 19.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 16.06.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof – Im Bereich Alte Neusser Straße 17 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Krefeld Fischeln nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und der Rat der Stadt Krefeld beschließen: a) Der Bebauungsplan Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 5. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 305 – westlich Kölner Straße / südlich Neuburgshof gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 3