Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Nr. 1 (Fassung von 1982)
578
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über die Aufsicht und Überwachung
der Apotheken, Drogerien und anderen
der Pharmazieaufsicht unterliegenden
Einrichtungen in der Stadt Krefeld
und dem Kreis Wesel
Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt Krefeld vom 24.03.1982 und des
Kreistages des Kreises Wesel vom 15.10.1981/24.06.1982 wird zur gemeinsamen
Wahrnehmung der Aufsicht und Überwachung der Apotheken und Drogerien folgende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§1 und 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.10.1979 (SGV. NW. 202) geschlossen:
§1
1. Der Kreis Wesel führt für die Stadt Krefeld die Aufsicht und Überwachung der
Apotheken, Drogerien und anderen der Pharmazieaufsicht unterliegenden
Einrichtungen gem. §§ 1 (1) und 4 (1) der Verordnung über die Zuständigkeit nach
dem Gesetz über das Apothekenwesen, dem Arzneimittelgesetz, dem
Betäubungsmittelgesetz,
der
Bundes-Apothekerordnung,
der
Approbationsordnung für Apotheker, dem Gesetz über den Beruf des
pharmazeutisch-technischen Assistenten und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten vom 08.01.1980 (SGV. NW.
2121) durch.
2. Die Durchführung dieser Aufgaben durch den Kreis Wesel in Form des Mandats
läßt die Zuständigkeit und Verantwortung der Stadt Krefeld unberührt.
3. Die Dienststelle des Kreises Wesel ist im Stadtbereich Moers einzurichten.
§2
Zur Durchführung der Aufgaben stellt der Kreis Wesel folgendes Personal zur
Verfügung:
1 Apotheker (im Einvernehmen mit der Stadt Krefeld)
1 pharmazeutisch-technischer Assistent
1 Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes
1 Schreibkraft
Änderungen des Stellensolls bedürfen der Zustimmung der Stadt Krefeld.
§3
1. Personal- und Sachkosten werden nach der Zahl der Einwohner anteilig getragen.
2. Maßgebende Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik auf den 30.06. des vorangegangenen Haushaltsjahres fortgeschriebene
Zahl der Wohnbevölkerung (erstmalig 30.06.1982).
3. Die Abrechnung der Kosten wird jährlich bis zum 15.02. des Folgejahres
durchgeführt (erstmalig 15.02.1983). Der Kreis Wesel kann Abschlagszahlungen
verlangen.
4. Zu den Personalkosten gehören auch die Personalnebenkosten. Sie werden nach
den tatsächlichen Verhältnissen abgerechnet.
5. Die Sachkosten der Arbeitsplätze werden entsprechend dem jeweiligen Stand nach
dem KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ pauschalisiert (Stand 30.06.1980
= 6000,- DM je Arbeitsplatz).
6. Als Verwaltungskosten für Querschnittsämter werden 10% der Kosten gemäß Abs.
4 und 5 berechnet.
7. Einnahmen werden von den Gesamtkosten abgerechnet.
§4
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann erstmals nach
10 Jahren, danach unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren zum Ende
eines Haushaltsjahres schriftlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wird
über eine Aufteilung des vorhandenen Personals eine Vereinbarung getroffen.
§5
Die Vereinbarung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Düsseldorf in Kraft.
Für den Kreis Wesel
Wesel, den 13. Juli 1982
Dr. Griese
Oberkreisdirektor
Kardinal
Kreisdirektor
Für die Stadt Krefeld
Krefeld, den 20. Juli 1982
Dr. Steffens
Oberstadtdirektor
Elspass
Beigeordneter
Der Regierungspräsident
31.14.01–25
Düsseldorf, den 6. August 1982
Genehmigung
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufsicht und Überwachung der
Apotheken, Drogerien und anderen der Pharmazieaufsicht unterliegenden
Einrichtungen in der Stadt Krefeld und dem Kreis Wesel zwischen dem Kreis Wesel
und der Stadt Krefeld vom 13.07.1982/20.07.1982 wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 i.
V. mit § 29 Abs.1 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der
Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S.621) aufsichtsbehördlich
genehmigt.
Abl. Reg. Ddf.1982 S. 315