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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:41
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.04.2015 Nr. 1345 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/201-Ro Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06601010000 – Hochwasserschutz und schaubare Gräben -, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666611.700.100 – Sanierung Rheindeich) – in Höhe von 1.231.000 EUR für 2015 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung –, Kostenart 68110000 – Investitionszuweisungen vom Land (7.666611.705 – Sanierung Rheindeich) – in Höhe von 1.224.800 EUR und durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung –, Kostenart 78321000 – Erwerb von bewegl. VG > 410 EUR (7.666486.700.100 – Ankauf Fahrzeuge) – in Höhe von 6.200 EUR, insgesamt 1.231.000 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1345 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06601010000 78520000 7.666611.700.100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Bei der Sanierung des Rheindeiches haben sich gegenüber den bisher festgesetzten Gesamtkosten von 3.130.000 EUR Mehrkosten von 1.531.000 EUR ergeben. Im Zuge der Abtragung des alten Deichkörpers wurde deutlich, dass in den vergangenen Jahren verschiedenste Materialien für den Bau und Umbau des Deiches verwendet wurden. Es kamen u. a. alte Ziegelabdeckungen, verschiedenste Wegeaufbauten, kontaminiertes Material und alte Reste von Betonkörpern zum Vorschein. Da diese Materialien häufig nur in Teilbereichen des Deiches vorzufinden waren, wurden sie bei der vorher stattgefundenen Baugrunduntersuchung nicht vorgefunden bzw. im Falle der bröseligen Ziegelsteine lediglich als Auffüllung bewertet. Alte Unterlagen zum Deichaufbau lagen nicht vor. Dieser inhomogene Aufbau war verschärfend dafür verantwortlich, dass sich die selbst von Fachleuten vorab eingeschätzte Wurzelsituation als wesentlich problematischer darstellte. Die Wurzeln konnten sich nicht wie erwartet tief ausbreiten, sondern bildeten sich verstärkt oberflächennah im Böschungs- und Wegebereich aus, aber auch mit erheblichen Richtungsänderungen um die Hindernisse im Deichkörper herum. Zwar hat man mit dem letztjährigen Pfingststurm Ela und durch die hiesige Baumaßnahme inzwischen auch auf Seiten der Bezirksregierung bessere Erkenntnisse über die Problematik von Bäumen auf Deichen, jedoch sah die Planfeststellung vor, die Bäume auf dem Deich weitestgehend zu erhalten. Dies führte dazu, dass über die Planfeststellung hinausgehend nur einzelne Bäume beseitigt werden konnten (Ausgleichspflanzungen wurden vorgesehen und beziffert), aber alle anderen Bäume zu schützen sind. Starke Auswirkungen hatte dies insbesondere beim Wegebau. Der Deichkronenweg musste mit den im Hochwasserschutz vorgeschriebenen Lastklassen ausgebaut werden, da dieser als Deichverteidigungsweg dient. Die erforderlichen Verdichtungsmaße konnten in den Bereichen nicht umgesetzt werden, wo Wurzeln so ungünstig lagen, dass eine Verdichtung eine Schädigung an den Wurzeln herbeigeführt hätte. Ein Vorschlag, Lastplattendruckversuche an dem vorhandenen Weg durchzuführen, ob die Lastklassen evtl. im Bereich der Bäume schon vorhanden sind, wurde seitens der Aufsichtsbehörde abgelehnt, da nur ein neuer und dem Hochwasserschutz entsprechender Wegeaufbau förderfähig ist. So wurde in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fach- und Aufsichtsbehörden die Lösung gefunden, an den Bäumen, bei denen die Wurzeln gefährdet sind, lastgerechte Wurzelbrücken einzubauen. Um nicht an allen Bäumen vorsorglich die Brücken einbauen zu müssen sowie für die Festlegung der Lage der Fundamente, musste an jedem Baum eine wurzelschonende und sorgsame Erkundung vorgenommen werden. Dies führte zu einer deutlichen Zeitverzögerung sowie zu einer erheblichen Störung im Bauablauf. Letztendlich wurden nur 14 Wurzelbrücken anstatt 20 Stück erforderlich. Im Bereich außerhalb der Wurzelbrücken konnte aufgrund der teilweisen sehr schlechten Dichte des Altdeiches und der zu hohen Bodenfeuchte durch die schlechte Witterung der ausreichende Verdichtungsgrad nur durch bodenverbessernde Materialen (Bodenaustausch) und dünnlagigerem Einbau erreicht werden. Der Spundwandeinbau machte auch deutlich, dass die vorherigen Untersuchungen der tief liegenden Erdschichten unter dem Deichkörper nicht auf später entstehende Probleme hinweisen müssen. Eine abfallende verbackene Kiesschicht in ca. 8-12 m Tiefe verhinderte in einigen Abschnitten einen leichten Einbau der einzelnen Stahlelemente. Selbst bei den 400 Bohrungen für die Kampfmittelsondierungen konnte diese spezielle Schicht nicht nachgewiesen werden, da der Bohrdurchmesser hierfür und für die vorherigen Untersuchungen klein genug war, um die Schicht leichter zu durchdringen. Beim Einbau der Elemente wurden die Vibrationen zu stark, dass nur durch Umstellung des Verfahrens mittels Vorbohrung ein vertretbarer Einbau möglich war. Begründung Seite 3 Die vorab beschriebenen Probleme führten zu einer Bauzeitverlängerung von insgesamt ca. 4 Monaten, die sich ebenfalls kostenmäßig auswirkte. Direkt betroffen sind die Aufträge der örtlichen Bauüberwachung, des SIGEKO’s und der bestellten Bauüberwacher und Gutachter. Insbesondere die intensive Betreuung der einzelnen Bauschritte durch die ökologische Baubegleitung bis zuletzt führen zu einer Kostenerhöhung. Die einzelnen Ursachen für die Bauzeitverlängerung stellten sich sukzessive ein, sodass eine Schätzung der erforderlichen Gutachterkosten vorab nicht möglich war. Durch den nachträglichen Wegfall von 4 Bäumen und den Einbau der Wurzelbrücken wurde eine unwesentliche Änderung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung beantragt. Die dafür erforderlichen Umplanungen wirkten sich ebenfalls kostensteigernd aus. Die Nachträge wurden von der Baufirma angezeigt. Ein Baustopp der Maßnahme bis zur abschließenden kostenmäßigen Bezifferung der Nachträge war nicht möglich, da die Auflagen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes (hochwassergefährdete Zeit) eingehalten werden mussten und eine Zustimmung seitens der Bezirksregierung nicht gegeben wurde. Aufgrund der vielseitigen Nachträge und zur Sicherstellung einer zügigen Baudurchführung wurde zusätzlich ein externes Büro zur Prüfung der Nachträge beauftragt. Bei den nachfolgend aufgeführten Mehrkosten wurden die bis heute bezifferten Nachträge berücksichtigt, vorbehaltlich der Prüfung und der erforderlicher Nachtragsverhandlungen, die kostenmäßig zu Veränderungen führen können. Die Baumaßnahme wurde ständig von der Aufsichtsbehörde sowie von den durch die Aufsichtsbehörde bestellten Gutachter und Überwacher begleitet. Sämtliche Änderungen im Bauverfahren sind auf Auflagen begründet bzw. konnten nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Die Mehrkosten sind zu 80 % förderfähig. Kosten: Beschreibung Kosten gem. Vorlage 5050/13 Kosten neu Baustelleneinrichtung, Baufeld räumen und Erdarbeiten 700.000,00 € 960.000,00 € Spundwandarbeiten 1.400.000,00 € 1.620.000,00 € Wegebau und Herrichtung von Nebenanlagen 550.000,00 € 1.430.000,00 € Allgemeinkosten, Ersatzmaßnahme, Grunderwerb 165.000,00 € 301.000,00 € Planungskosten 315.000,00 € 350.000,00 € geschätzte Gesamtkosten 4.661.000,00 € 3.130.000,00 € Die Maßnahme wird vom Land NRW zu 80 % gefördert. Mehrkosten zur Vorlage 5050/13: Höhe der zu erwartenden Fördermittel: zu erwartender Eigenanteil Stadt Krefeld: 1.531.000,00 € 1.224.800,00 € 306.200,00 € Die Deckung aus den Mehreinzahlungen bei den Investitionszuweisungen vom Land von 1.224.800 EUR entspricht genau den Mehreinnahmen, die durch die Kostensteigerungen der Maßnahme Sanierung Rheindeich erwartet werden (80%ige Förderung). Begründung Seite 4 Die Deckung von 6.200 EUR aus dem Ankauf von Fahrzeugen wird möglich, da die Ersatzbeschaffung eines Lkw's mit Kranaufbau erst in 2016 kassenwirksam wird. Gem. Nachbewilligung vom 27.10.2014 wurden bereits in 2014 Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Verfügung gestellt.