Daten
Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:41
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.04.2015
Nr.
1345 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/201-Ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Mehrbedarf für die Sanierung des Rheindeiches
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird
der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06601010000 – Hochwasserschutz und schaubare Gräben -, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666611.700.100 – Sanierung Rheindeich) – in Höhe von 1.231.000 EUR für 2015 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung –, Kostenart 68110000 – Investitionszuweisungen vom Land
(7.666611.705 – Sanierung Rheindeich) – in Höhe von 1.224.800 EUR und durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung –, Kostenart
78321000 – Erwerb von bewegl. VG > 410 EUR (7.666486.700.100 – Ankauf Fahrzeuge) – in Höhe
von 6.200 EUR, insgesamt 1.231.000 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1345 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06601010000
78520000
7.666611.700.100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Bei der Sanierung des Rheindeiches haben sich gegenüber den bisher festgesetzten Gesamtkosten von 3.130.000 EUR Mehrkosten von 1.531.000 EUR ergeben.
Im Zuge der Abtragung des alten Deichkörpers wurde deutlich, dass in den vergangenen Jahren
verschiedenste Materialien für den Bau und Umbau des Deiches verwendet wurden. Es kamen u.
a. alte Ziegelabdeckungen, verschiedenste Wegeaufbauten, kontaminiertes Material und alte
Reste von Betonkörpern zum Vorschein. Da diese Materialien häufig nur in Teilbereichen des
Deiches vorzufinden waren, wurden sie bei der vorher stattgefundenen Baugrunduntersuchung
nicht vorgefunden bzw. im Falle der bröseligen Ziegelsteine lediglich als Auffüllung bewertet.
Alte Unterlagen zum Deichaufbau lagen nicht vor.
Dieser inhomogene Aufbau war verschärfend dafür verantwortlich, dass sich die selbst von Fachleuten vorab eingeschätzte Wurzelsituation als wesentlich problematischer darstellte. Die Wurzeln konnten sich nicht wie erwartet tief ausbreiten, sondern bildeten sich verstärkt oberflächennah im Böschungs- und Wegebereich aus, aber auch mit erheblichen Richtungsänderungen
um die Hindernisse im Deichkörper herum.
Zwar hat man mit dem letztjährigen Pfingststurm Ela und durch die hiesige Baumaßnahme inzwischen auch auf Seiten der Bezirksregierung bessere Erkenntnisse über die Problematik von Bäumen auf Deichen, jedoch sah die Planfeststellung vor, die Bäume auf dem Deich weitestgehend
zu erhalten. Dies führte dazu, dass über die Planfeststellung hinausgehend nur einzelne Bäume
beseitigt werden konnten (Ausgleichspflanzungen wurden vorgesehen und beziffert), aber alle
anderen Bäume zu schützen sind.
Starke Auswirkungen hatte dies insbesondere beim Wegebau. Der Deichkronenweg musste mit
den im Hochwasserschutz vorgeschriebenen Lastklassen ausgebaut werden, da dieser als Deichverteidigungsweg dient. Die erforderlichen Verdichtungsmaße konnten in den Bereichen nicht
umgesetzt werden, wo Wurzeln so ungünstig lagen, dass eine Verdichtung eine Schädigung an
den Wurzeln herbeigeführt hätte.
Ein Vorschlag, Lastplattendruckversuche an dem vorhandenen Weg durchzuführen, ob die Lastklassen evtl. im Bereich der Bäume schon vorhanden sind, wurde seitens der Aufsichtsbehörde
abgelehnt, da nur ein neuer und dem Hochwasserschutz entsprechender Wegeaufbau förderfähig ist. So wurde in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fach- und Aufsichtsbehörden die Lösung gefunden, an den Bäumen, bei denen die Wurzeln gefährdet sind, lastgerechte
Wurzelbrücken einzubauen.
Um nicht an allen Bäumen vorsorglich die Brücken einbauen zu müssen sowie für die Festlegung
der Lage der Fundamente, musste an jedem Baum eine wurzelschonende und sorgsame Erkundung vorgenommen werden. Dies führte zu einer deutlichen Zeitverzögerung sowie zu einer erheblichen Störung im Bauablauf. Letztendlich wurden nur 14 Wurzelbrücken anstatt 20 Stück
erforderlich.
Im Bereich außerhalb der Wurzelbrücken konnte aufgrund der teilweisen sehr schlechten Dichte
des Altdeiches und der zu hohen Bodenfeuchte durch die schlechte Witterung der ausreichende
Verdichtungsgrad nur durch bodenverbessernde Materialen (Bodenaustausch) und dünnlagigerem Einbau erreicht werden.
Der Spundwandeinbau machte auch deutlich, dass die vorherigen Untersuchungen der tief liegenden Erdschichten unter dem Deichkörper nicht auf später entstehende Probleme hinweisen
müssen. Eine abfallende verbackene Kiesschicht in ca. 8-12 m Tiefe verhinderte in einigen Abschnitten einen leichten Einbau der einzelnen Stahlelemente. Selbst bei den 400 Bohrungen für
die Kampfmittelsondierungen konnte diese spezielle Schicht nicht nachgewiesen werden, da der
Bohrdurchmesser hierfür und für die vorherigen Untersuchungen klein genug war, um die
Schicht leichter zu durchdringen. Beim Einbau der Elemente wurden die Vibrationen zu stark,
dass nur durch Umstellung des Verfahrens mittels Vorbohrung ein vertretbarer Einbau möglich
war.
Begründung
Seite 3
Die vorab beschriebenen Probleme führten zu einer Bauzeitverlängerung von insgesamt ca. 4
Monaten, die sich ebenfalls kostenmäßig auswirkte. Direkt betroffen sind die Aufträge der örtlichen Bauüberwachung, des SIGEKO’s und der bestellten Bauüberwacher und Gutachter. Insbesondere die intensive Betreuung der einzelnen Bauschritte durch die ökologische Baubegleitung
bis zuletzt führen zu einer Kostenerhöhung. Die einzelnen Ursachen für die Bauzeitverlängerung
stellten sich sukzessive ein, sodass eine Schätzung der erforderlichen Gutachterkosten vorab
nicht möglich war.
Durch den nachträglichen Wegfall von 4 Bäumen und den Einbau der Wurzelbrücken wurde eine
unwesentliche Änderung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung beantragt. Die dafür erforderlichen Umplanungen wirkten sich ebenfalls kostensteigernd aus.
Die Nachträge wurden von der Baufirma angezeigt. Ein Baustopp der Maßnahme bis zur abschließenden kostenmäßigen Bezifferung der Nachträge war nicht möglich, da die Auflagen zur
Sicherstellung des Hochwasserschutzes (hochwassergefährdete Zeit) eingehalten werden mussten und eine Zustimmung seitens der Bezirksregierung nicht gegeben wurde. Aufgrund der vielseitigen Nachträge und zur Sicherstellung einer zügigen Baudurchführung wurde zusätzlich ein
externes Büro zur Prüfung der Nachträge beauftragt.
Bei den nachfolgend aufgeführten Mehrkosten wurden die bis heute bezifferten Nachträge berücksichtigt, vorbehaltlich der Prüfung und der erforderlicher Nachtragsverhandlungen, die kostenmäßig zu Veränderungen führen können.
Die Baumaßnahme wurde ständig von der Aufsichtsbehörde sowie von den durch die Aufsichtsbehörde bestellten Gutachter und Überwacher begleitet. Sämtliche Änderungen im Bauverfahren sind auf Auflagen begründet bzw. konnten nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Die Mehrkosten sind zu 80 % förderfähig.
Kosten:
Beschreibung
Kosten gem. Vorlage 5050/13
Kosten neu
Baustelleneinrichtung, Baufeld räumen und Erdarbeiten
700.000,00 €
960.000,00 €
Spundwandarbeiten
1.400.000,00 €
1.620.000,00 €
Wegebau und Herrichtung von Nebenanlagen
550.000,00 €
1.430.000,00 €
Allgemeinkosten, Ersatzmaßnahme, Grunderwerb
165.000,00 €
301.000,00 €
Planungskosten
315.000,00 €
350.000,00 €
geschätzte Gesamtkosten
4.661.000,00 €
3.130.000,00 €
Die Maßnahme wird vom Land NRW zu 80 % gefördert.
Mehrkosten zur Vorlage 5050/13:
Höhe der zu erwartenden Fördermittel:
zu erwartender Eigenanteil Stadt Krefeld:
1.531.000,00 €
1.224.800,00 €
306.200,00 €
Die Deckung aus den Mehreinzahlungen bei den Investitionszuweisungen vom Land von
1.224.800 EUR entspricht genau den Mehreinnahmen, die durch die Kostensteigerungen der
Maßnahme Sanierung Rheindeich erwartet werden (80%ige Förderung).
Begründung
Seite 4
Die Deckung von 6.200 EUR aus dem Ankauf von Fahrzeugen wird möglich, da die Ersatzbeschaffung eines Lkw's mit Kranaufbau erst in 2016 kassenwirksam wird.
Gem. Nachbewilligung vom 27.10.2014 wurden bereits in 2014 Mittel in Höhe von 300.000,00 €
zur Verfügung gestellt.