Daten
Kommune
Krefeld
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273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der SPD - Fraktion vom 18. August 2014 (295/14)
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.10.2014
Nr.
519 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
28.10.2014
Betreff
Für Krefeld relevante Regionalplanungen in 2014 - 2020
Antrag der SPD - Fraktion vom 18. August 2014 (295/14)
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 519 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die relevanten Regionalplanungen werden in der Begründung des Antrages mit den neuen Förderperioden, dem Bundesverkehrswegeplan sowie dem Landesentwicklungsplan und der Überarbeitung des Regionalplans bereits genannt.
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 3. April 2014 eine Vorschlagsliste für das regionale Votum zum
Förderprogramm kommunaler Straßenbau 2014 gemäß § 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein Westfalen vorgelegt. Die Stadt Krefeld ist davon nicht betroffen.
In seiner Sitzung am 18. September 2014 beschloss der Regionalrat einen Vorschlag für das Städtebauförderungsprogramm 2014. Hierin sind für die Stadt Krefeld im Rahmen des Programms Stadtumbau
West bei einem Fördersatz von 80 % an Bundes- und Landesmitteln insgesamt 3.920.000,- Euro eingeplant.
Mit dem Bundesverkehrswegeplan - Teilbereich Straße - befasste sich der Regionalrat in seiner Sitzung
am 4. März 2014. Gegenstand der Beratungen war eine Liste von Maßnahmen, die seitens des Landes
Nordrhein - Westfalen dem Bund zur BVWP - Bewertung vorgeschlagen wurde. Die im Bereich Krefeld
gemeldeten Fernstraßenprojekte (A 44, A 57, B9n und B 288) sind hierin berücksichtigt.
Die Landesregierung Nordrhein - Westfalen beschloss im Juni 2013 die Erarbeitung eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP NRW). Die Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten
vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 die Möglichkeit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Die
Stadt Krefeld hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Erst nach vollständiger Auswertung aller
Stellungnahmen wird über Änderungen am LEP - Entwurf entschieden werden. Dies gilt auch für die Frage, ob durch mögliche Änderungen am Planentwurf ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich wird.
Der Regionalrat fasste am 18. September 2014 den Erarbeitungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans. Gleichzeitig wurde die Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert, die im Erarbeitungsverfahren
zu Beteiligenden über das Verfahren zu unterrichten und zur Mitwirkung am Verfahren aufzufordern. Die
Verwaltung wird eine Stellungnahme erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
und dem Rat der Stadt Krefeld zur Beschlussfassung vorlegen. Die Frist zur Stellungnahme soll laut Beschluss des Regionalrates nicht vor dem 31. März 2015 enden.
Bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sind zahlreiche Gutachten erstellt worden, die auch bei der Überarbeitung des Regionalplans Verwendung finden. Hier ist darüber hinaus das
Gewerbeflächengutachten von Mai 2013 zu nennen, das bezüglich der Größenordnung der benötigten
Gewerbeflächen wichtige Hinweise gibt.
Abschließend sei darauf verwiesen, dass die Verwaltung die im Stadtrat vertretenen Fraktionen regelmäßig über sämtliche Tagesordnungspunkte der Regionalratsausschüsse und des Regionalrates informiert
und mit Stellungnahmen oder Informationen versieht.